Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009)

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1 PKS CPS Ihre Vorsorge bei der Pensionskasse SRG SSR idée suisse Zusatzkonto (Januar 2009)

2 Dieses Dokument beschreibt das Zusatzkonto im Beitragsprimat der Pensionskasse SRG SSR idée suisse (kurz: PKS). Es ergänzt die Broschüre zum Leistungsprimat. Alle Angaben beziehen sich auf das Reglement der PKS (Stand 2009), das die rechtlich verbindliche Grundlage der PKS darstellt. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz) per , ist die eingetragene Partnerschaft der Ehe, die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft der Scheidung und die überlebende Person beim Tod ihrer Partnerin oder ihres Partners dem Ehegatten gleichgestellt. Der Einfachheit halber verwenden wir für beide Zivilstände die verheiratete Form. Zu Gunsten der Lesbarkeit haben wir auf eine geschlechtsspezifische Ansprache verzichtet. Personenbezeichnungen im Dokument gelten sowohl für Frauen wie Männer.

3 Pensionskasse SRG SSR idée suisse Inhaltsverzeichnis Grundlagen der Versicherung im Zusatzkonto 4 Finanzierung Ihrer Vorsorgeleistungen im Zusatzkonto 6 Ihre Leistungen im Zusatzkonto 8 Wenn Sie sich pensionieren lassen 8 Wenn Sie invalid werden 8 Wenn Sie sterben 9 Wenn Sie sich scheiden lassen 9 Wenn Sie Wohneigentum erwerben wollen 9 Wenn Sie Ihr Unternehmen verlassen 9 Organisation der PKS 10 Informationen von der PKS 11 3

4 Pensionskasse SRG SSR idée suisse Grundlagen der Versicherung im Zusatzkonto Das vorliegende Dokument erklärt das Zusatzkonto des Vorsorgeplanes. Dieses wird ab dem 1. des Monats nach Ihrem 20. Geburtstag geführt und versichert jene Einkommensteile, die im Kernplan nicht berücksichtigt werden. Im Zusatzkonto werden folgende Einkommensteile versichert: Prämien und Funktionszulagen Abend-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagszulagen Pauschalen für unregelmässige Arbeitszeit Jahreslohn über CHF 177'840 (Stand ) Wichtige Begriffe zum Zusatzkonto Beitragsprimat In einem Beitragsprimat führt die Pensionskasse für jeden Versicherten ein individuelles Alterskonto. Darauf wird das Kapital angesammelt, welches bei Bedarf in Form von Leistungen an den Versicherten ausbezahlt wird. Beitragspflichtiger Lohn Der beitragspflichtige Lohn dient als Grundlage für die Berechnung Ihrer Beiträge und Ihrer Altersgutschriften. Er setzt sich aus den oben erwähnten Einkommensteile zusammen. Im Zusatzkonto wird kein Koordinationsbetrag subtrahiert, da der durch die 1. Säule versicherte Teil Ihres Einkommens bereits im Kernplan berücksichtigt wird. Versicherter Lohn Der versicherte Lohn dient als Grundlage für die Berechnung Ihrer Leistungen im Falle von Invalidität und Tod. Zur Berechnung werden folgende Einkommensteile berücksichtigt: Jahreslohn über CHF 177'840: Der versicherte Lohn entspricht dem Teil des Jahreslohnes, der über CHF 177'840 liegt. Regelmässige Zulagen: Der versicherte Lohn entspricht jeweils dem Durchschnitt der beitragspflichtigen Löhne der vorangehenden drei Jahre. Bis zum dritten Jahr sind die beitragspflichtigen Löhne seit dem Eintritt massgebend. 4

5 Grundlagen der Versicherung im Zusatzkonto Beispiele zur Berechnung des versicherten Lohnes Philipp erhält regelmässige Zulagen, welche im Zusatzkonto versichert werden: Beitragsjahr im Zusatzkonto A B C D E Beitragspflichtiger Lohn CHF CHF CHF CHF CHF Versicherter Lohn CHF CHF CHF CHF CHF Berechnung des versicherten Lohnes = beitragspflichtiger Lohn = (A + B) : 2 = (A + B + C) : 3 = (B + C + D) : 3 = (C + D + E) : 3 Altersgutschriften Sie bestehen aus den Sparbeiträgen, die Sie und Ihr Arbeitgeber monatlich auf Ihr Alterskonto einzahlen. Guthaben im Zusatzkonto Ihr Guthaben im Zusatzkonto setzt sich zusammen aus: Teil der Freizügigkeitsleistung, welcher nicht für den Einkauf von Versicherungsjahren im Kernplan verwendet werden kann, z. B. wenn Sie die maximal mögliche Anzahl Versicherungsjahre bereits erworben haben Altersgutschriften Allfälligen weiteren Zuwendungen Zinsen 5

6 Pensionskasse SRG SSR idée suisse Finanzierung Ihrer Vorsorgeleistungen im Zusatzkonto Beiträge für die Risikoversicherung Für die Finanzierung der Leistungen bei Invalidität oder Tod bezahlen Sie und Ihr Arbeitgeber Risikobeiträge in der Höhe von 1.5 % Ihres beitragspflichtigen Lohnes in die Risikoversicherung der PKS ein. Beiträge für die Altersvorsorge Sie und Ihr Arbeitgeber bezahlen Sparbeiträge zur Finanzierung Ihrer Altersvorsorge. Zusammen bilden diese Beiträge die Altersgutschriften. Alter Sie bezahlen Ihr Arbeitgeber bezahlt Altersgutschriften Total (in % des beitrags- (in % des beitrags- (in % des beitrags- pflichtigen Lohnes) pflichtigen Lohnes) pflichtigen Lohnes) Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Beitragsprimat Das Versicherungsprinzip des Zusatzkontos wird Beitragsprimat genannt. Dies bedeutet, dass die PKS für Sie ein individuelles Konto führt, auf dem Ihr persönliches Guthaben angesammelt wird. Das Zusatzkonto dient als Berechnungsgrundlage für Ihre zukünftigen Leistungen. 6

7 Finanzierung Ihrer Vorsorgeleistungen im Zusatzkonto Die Zeichnung illustriert, wie der Vorsorgeplan der PKS finanziert wird: Aktive Versicherte Arbeitgeber Risikobeiträge Risikobeiträge Persönliche Einkäufe Sparbeiträge Altersvorsorge Sparbeiträge Altersvorsorge Altersgutschriften Zinsgutschriften Individuelle Alterskonti Risikoversicherung 7

8 Pensionskasse SRG SSR idée suisse Ihre Leistungen im Zusatzkonto Wenn Sie sich pensionieren lassen Wenn Sie in Pension gehen, haben Sie Anspruch auf Ihr Guthaben im Zusatzkonto. Sie können sich dieses in Form von Kapital oder als zusätzliche Altersrente auszahlen lassen. Ihre jährliche Altersrente entspricht einem Prozentsatz Ihres Guthabens im Zusatzkonto. Dieser ist abhängig vom Zeitpunkt Ihres Altersrücktrittes: Zeitpunkt Ihres Altersrücktrittes 58 Jahre 59 Jahre 60 Jahre 61 Jahre Jahre Jährliche Altersrente (in % Ihres Guthabens im Zusatzkonto) 6.10 % 6.30 % 6.50 % 6.65 % 6.80 % Wenn Sie invalid werden Wenn Sie invalid werden, haben Sie Anspruch auf das im Zusatzkonto versicherte Einkommen. Invalidenrente Sobald Sie im Kernplan Anspruch auf eine Invalidenrente haben, erhalten Sie aus dem Zusatzkonto eine zusätzliche Invalidenrente. Diese beträgt 60 % Ihres versicherten Lohnes. Invaliden-Kinderrente Für Ihre Kinder unter 18 Jahren (25 Jahre falls noch in Ausbildung oder invalid) erhalten Sie aus dem Zusatzkonto eine Kinderrente in der Höhe von 10 % Ihres versicherten Lohnes. Beispiel einer Invalidenrente Sarah hat eine 15-jährige Tochter. Sarahs versicherter Lohn beträgt zu Beginn der Auszahlung CHF Sie erhält folgende Renten aus dem Zusatzkonto: Invalidenrente CHF Invaliden-Kinderrente CHF Zusatzrenten insgesamt CHF

9 Ihre Leistungen im Zusatzkonto Wenn Sie sterben Wenn Sie sterben, haben Ihre Angehörigen Anspruch auf Leistungen aus dem Zusatzkonto. Ehegattenrente oder Lebenspartnerrente Ihr Ehegatte oder Lebenspartner erhält, unter den gleichen Bedingungen wie im Kernplan, bei Ihrem Tod eine zusätzliche Rente. Diese entspricht 40 % Ihres letzten im Zusatzkonto versicherten Lohnes. Kinderrente Ihre Kinder unter 18 Jahren (25 Jahre falls noch in Ausbildung oder invalid) erhalten bei Ihrem Tod eine Kinderrente aus dem Zusatzkonto. Sie entspricht 10 % Ihres letzten versicherten Lohnes. Todesfallkapital Falls bei Ihrem Tod kein Anspruch auf eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente entsteht, zahlt die PKS Ihr Guthaben im Zusatzkonto an Ihre Begünstigten aus. Die Kriterien zur Auswahl der Begünstigten entsprechen denjenigen im Kernplan (siehe Kapitel «Wenn Sie sterben»). Wenn Sie sich scheiden lassen Wie im Kernplan wird ein Teil Ihres während der Ehe angesammelten Guthabens im Zusatzkonto an Ihren ehemaligen Ehegatten überwiesen, oder je nach Situation erhalten Sie einen Betrag von seiner Pensionskasse. Genau wie im Kernplan verringert oder erhöht eine solche Überweisung Ihr Guthaben im Zusatzkonto. Sie können allfällig verlorene Leistungen jederzeit wieder einkaufen. Wenn Sie Wohneigentum erwerben wollen Sie können das im Zusatzkonto angesammelte Guthaben jederzeit verpfänden oder vorbeziehen. Die Bedingungen sind die gleichen wie im Kernplan. Durch einen Vorbezug verlorene Leistungen können Sie jederzeit wieder einkaufen. Wenn Sie Ihr Unternehmen verlassen Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitgeber beenden und dadurch aus der PKS austreten, erhalten Sie das auf Ihrem Zusatzkonto angesammelte Guthaben als Freizügigkeitsleistung. 9

10 Pensionskasse SRG SSR idée suisse Organisation der PKS Die PKS ist eine rechtlich vom Arbeitgeber unabhängige Vorsorgestiftung. Der Stiftungsrat ist für die Verwaltung der PKS verantwortlich. Er erlässt die notwendigen Reglemente, genehmigt die Jahresrechnung und berichtet über die finanzielle Situation der PKS. Aufsichtsbehörde des Bundesamtes für Sozialversicherungen kontrolliert Stiftungsrat Max. 5 Arbeitgebervertreter und gleich viele Arbeitnehmervertreter beauftragt Kontrollstelle Überprüft die Geschäftsführung, das Rechnungswesen und die Anlage des Vorsorgekapitals Experte für berufliche Vorsorge Prüft regelmässig, ob die PKS Ihre Verpflichtungen erfüllen kann und ob das Reglement den gesetzlichen Bestimmungen entspricht Die Stiftung untersteht der Aufsicht des Bundesamtes für Sozialversicherungen. 10

11 Pensionskasse SRG SSR idée suisse Informationen von der PKS Sie erhalten jedes Jahr einen persönlichen Versicherungsausweis, der Sie über den gegenwärtigen Stand Ihrer individuellen Versicherungssituation informiert. Jährlich stellt Ihnen die PKS den Geschäftsbericht mit der Jahresrechnung zu. Im Extranet stehen Ihnen zudem umfassende Informationen zur PKS zur Verfügung, insbesondere das Vorsorgereglement. Sollten Sie zusätzliche Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die Personalverantwortlichen Ihrer Unternehmenseinheit. Bei komplexeren Fragestellungen gibt Ihnen auch die PKS gerne Auskünfte. Pensionskasse SRG SSR idée suisse Belpstrasse Bern 14 11

12 Pensionskasse SRG SSR idée suisse Caisse de pension SRG SSR idée suisse Cassa pensioni SRG SSR idée suisse Cassa da pensiun SRG SSR idée suisse Pensionskasse SRG SSR idée suisse Belpstrasse 48 CH-3000 Bern 14 Telefon Fax

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