DIESE URKUNDE IST DURCHGEHEND Urkundenrolle Nr. S / 2011 EINSEITIG BESCHRIEBEN -sc/kl- V e r h a n d e l t

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DIESE URKUNDE IST DURCHGEHEND Urkundenrolle Nr. S / 2011 EINSEITIG BESCHRIEBEN -sc/kl- V e r h a n d e l t"

Transkript

1 DIESE URKUNDE IST DURCHGEHEND Urkundenrolle Nr. S / 2011 EINSEITIG BESCHRIEBEN -sc/kl- V e r h a n d e l t zu Berlin am Vor dem Notar Alexander Schröter, Brandenburgische Straße 86/ 87, Berlin erschienen heute: 1. Herr Werz/Heitmann, 2. Herr/ Frau, geb. am.., wohnhaft,, ausgewiesen durch weiterer Käufer... Die Erschienenen verneinten auf Frage des Notars eine außernotarielle Vorbefassung im Sinne von 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 BeurkG. Der Notar weist darauf hin, dass auf den abzuschließenden Kaufvertrag die Regelungen zum Verbrauchervertrag anzuwenden sind. Der Notar hat weiterhin auf 17 II a BeurkG hingewiesen. Der/Die Erschienene/n zu 2 /und 3/ erklärt/en, dass er/ sie mehr als 14 Tage Gelegenheit hatte/n, sich vorab mit dem beabsichtigten Vertragstext des Kaufvertrages auseinanderzusetzen und diesen prüfen zu lassen. MusKV

2 Der Erschienene zu 1 erklärte vorab, dass er die nachfolgenden Erklärungen nicht im eigenen Namen abgebe, sondern als zur alleinigen Vertretung berechtigter und von den Beschränkungen des 181 BGB befreiter Geschäftsführer für die Taut-Haus am Engelbecken GmbH mit Sitz in Berlin, Podbielskiallee 87, Berlin, I. - nachstehend der Verkäufer" genannt -. Der Notar bescheinigt aufgrund seiner Einsicht vom in das elektronische Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg zu HRB B, dass der Erschienene zu 1 als Geschäftsführer zur alleinigen Vertretung der vorgenannten Gesellschaft berechtigt und von den Beschränkungen des 181 BGB befreit ist. II. Verkäufer und der/die Erschienene/n zu 2 /und 3 - im Folgenden /gemeinsam/ nur Käufer genannt - erklärten folgenden 1 Vertragsgegenstand Kaufvertrag über WEG Eigentum mit Bauverpflichtung 1. Der Verkäufer ist eingetragener Eigentümer des Grundstücks Gebäude- und Freifläche Engeldamm 70/ Michaelkirchplatz 1-2, Berlin, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Mitte, Grundbuch von Mitte, Blatt 430 N, lfd. Nr. 2 des Bestandsverzeichnisses Flur 618 Flurstück 254 in einer grundbuchmäßigen Größe von qm, 2. Das Grundstück ist in Abt. II nicht belastet. - im Folgenden auch nur Grundstück genannt Das Grundstück ist in Abt. III mit Grundschulden über insgesamt ,00 nebst 15 % Zinsen zugunsten der Berliner Volksbank eg, Berlin, belastet. 4. Der beurkundende Notar hat das Grundbuch am einsehen lassen und den Grundbuchstand mit den Parteien erörtert. 5. Der Notar weist auf die Möglichkeit hin, das Baulastenverzeichnis selbst einzusehen. Der Verkäufer versichert, dass keine Eintragungen bestehen. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, zur Ermöglichung der Bebauung des Nachbargrundstücks Michaelkirchplatz 4, 5, 6 Baulasten zu bestellen, insbesondere sog. Vereinigungsbaulasten sowie Baulasten für Fensterrechte und Abstandsflächenunterschreitungen. In demselben Umfang ist der Verkäufer berechtigt, Dienstbarkeiten zur Eintragung in das Grundbuch zu bringen. 2

3 Weiterhin weist der Verkäufer darauf hin, dass von der Übergabestation für die Fernwärme Abzweigungen auch zur Versorgung der Grundstücke Michaelkirchplatz 3 und Michaelkirchplatz 4, 5 bestehen. Das hier betroffene Grundstück ist davon kostenmäßig nicht belastet, muss jedoch die Zuleitungen zu den anderen Grundstücken, soweit sie sich im Bereich des Grundstücks Michaelkirchplatz 1-2/ Engeldamm 70 befinden, dulden. Sollte der Fernwärmeversorger (Vattenfall) die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und/ oder einer entsprechenden Grunddienstbarkeit verlangen, wird sie der Verkäufer bestellen. 6. Auf dem Grundstück wird vom Verkäufer das bestehende Gebäude saniert, modernisiert und zu Wohnzwecken umgebaut nach Maßgabe der Grundlagenurkunde vom zur UR Nr. S 266 / 2011 des beurkundenden Notars. Die Grundlagenurkunde ist den Parteien inhaltlich bekannt und liegt ihnen bei Beurkundung in beglaubigter Abschrift vor. Auf Verlesen und Beischluss haben die Parteien nach Belehrung gemäß 13a BeurkG verzichtet. Auf die Grundlagenurkunde wird verwiesen. Der Verkäufer versichert, dass die Baugenehmigung für die vorgenannten Maßnahmen erteilt ist. 7. Der Verkäufer hat das Gesamtgrundstück nach 8 WEG gemäß der Teilungserklärung vom zur UR-Nr. S 92 / 2011 des beurkundenden Notars geteilt. Diese vorgenannte Urkunde - nachstehend nur Teilungserklärung genannt ist den Parteien bekannt und liegt bei Beurkundung in begl. Abschrift vor. Auf Beischluss und Verlesen haben die Parteien nach Belehrung gemäß 13 a BeurkG verzichtet. Auf die Teilungserklärung wird verwiesen. 8. Nach der Teilungserklärung gemäß Abs. 7 wird unter anderem folgende WEG- Einheit entstehen: a) / Miteigentumsanteile verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. OG rechts/links, mit einer beheizten Fläche von ca. m 2, - im Folgenden auch nur Kaufgegenstand genannt -. Die vorstehend angegebene Fläche ist als Grundfläche des Kaufgegenstandes errechnet worden. Balkon- bzw. Terrassenflächen sind zur Hälfte in Ansatz gebracht, aufgrund der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten der jeweiligen Erwerber sind nicht tragende Innenwände, Abkofferungen und Verkleidungen übermessen. 9. Der Kaufgegenstand ist nicht vermietet. 10. Der Kaufgegenstand liegt innerhalb eines Gebäudes, das als Einzeldenkmal in die Denkmalsliste eingetragen ist. 2 Kauf 1. Der Verkäufer verkauft an den Käufer den Kaufgegenstand mit allen damit verbundenen Rechten, Bestandteilen und dem gesetzlichen Zubehör, und zwar in 3

4 dem Zustand nach Maßgabe von 2a dieses Vertrages. 2. Der Kaufpreis beträgt (in Worten: Euro ) Davon entfallen auf den Anteil am Grund und Boden, auf die vorhandene Altbausubstanz und auf die Sanierungs- und Ausbaukosten. Der Verkäufer macht diese Angaben anhand seiner Kalkulationen, jedoch ohne Gewähr dafür, dass diese Aufteilung von den Finanzbehörden anerkannt wird. 3. (Wenn mehrere Käufer) Der Käufer erwirbt zu 4. Der Kaufpreis ist ein Festpreis, der alle Kosten für die vertragsgemäße Herstellung umfasst, insbesondere Anschlusskosten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anlieger- und Erschließungskosten. 5. Nicht Bestandteil des Kaufpreises nach Abs. 2 sind sämtliche Gebühren, Steuern und Kosten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages, die Kosten der Finanzierung des Kaufpreises durch den Käufer, etwaige Maklerkosten, die der Käufer veranlasst hat sowie Mehrkosten für in diesem Vertrag nicht genannte Sonderwunscharbeiten. Diese Kosten trägt der Käufer selbst und gesondert. 6. Der Verkäufer verkauft lastenfrei bezüglich Abt. II und III des Grundbuchs, mit Ausnahme solcher Belastungen in Abteilung II, deren Bestellung sich der Verkäufer gem. 1 Abs. 5 vorbehalten hat. Solche Belastungen übernimmt der Käufer als nicht wertmindernd. Der Verkäufer bewilligt und beantragt die Löschung der eingetragenen und nicht übernommenen Belastungen auch im Wege der Pfandhaftentlassung -, der Käufer schließt sich dem an. 7. Der Notar wird beauftragt, zu gegebener Zeit auf Kosten des Verkäufers Löschungsunterlagen einzuholen und die in Abt. III eingetragenen Belastungen abzulösen, soweit sie nicht unter Mitwirkung des Käufers bestellt worden sind. 2a Baupflicht, Baubeschreibung 1. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kaufgegenstand nach Maßgabe der Grundlagenurkunde ( 1 Abs. 6) und der Teilungserklärung ( 1 Abs. 7) und dem als Anlage 1 dieser Verhandlung beigefügten Wohnungsplan sowie der nach Verlesen als Anlage 2 beigefügten ergänzenden Bau- und Ausstattungsbeschreibung herzustellen und auszustatten, nur normgerechte Baustoffe zu verwenden und das Bauvorhaben nach den anerkannten Regeln der Technik und technisch einwandfrei zu errichten. Besondere Eigenschaften werden jedoch nicht zugesichert. Änderungen in der Planung und Ausführungsart, den vorgesehenen Baustoffen und Einrichtungsgegenständen behält sich der Verkäufer vor, soweit sie sich als notwendig erweisen oder auf behördlichen Auflagen beruhen. Sie dürfen sich jedoch nicht wert- und gebrauchsmindernd auf das Vertragsobjekt auswirken und müssen dem Käufer zumutbar sein. Der Festpreis 4

5 ändert sich dadurch nicht. Minderungen der Wohnfläche sind auszugleichen, sofern sie 3 % übersteigen. Für die die Toleranz von 3 % übersteigende Minderfläche beträgt der Ausgleich (Minderungsanspruch des Käufers) _., pro qm der über die Toleranz hinausgehenden Minderfläche. Bei Zweifeln über die zu erbringenden Leistungen geht die Baubeschreibung den Bauplänen vor; im Übrigen ist der Verkäufer berechtigt, den Inhalt der Leistungen nach billigem Ermessen zu bestimmen. Bauleistungen, die nicht ausdrücklich beschrieben sind, können in einer den sonstigen Leistungen entsprechenden Qualität verlangt werden. Für den Umfang der geschuldeten Leistungen gelten ausschließlich die Festlegungen in dieser Urkunde gemäß dem technischen und rechtlichen Standard zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Anlagen 1 und 2 wurden verlesen bzw. zur Durchsicht vorgelegt und von den Parteien genehmigt. Auf die Anlagen 1 und 2 wird Bezug genommen. 2. Der Verkäufer verpflichtet sich, die verkaufte Eigentumswohnung bis zum.. bezugsfertig und die Arbeiten am Gemeinschaftseigentum bis zum..20 sowie die Arbeiten an den Außenanlagen bis zum.. vollständig fertig zu stellen. Können Außenarbeiten jahreszeitlich bedingt nicht innerhalb der Frist ausgeführt werden, hat sie der Verkäufer zu geeigneter Zeit zu erbringen. Die Abnahme des Objektes bei Bezugsfertigkeit wird hierdurch nicht berührt. Behinderungen bei der Herstellung des Objektes aus Umständen, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind (z.b. höhere Gewalt, Streik, außergewöhnliche Witterungsbedingungen oder nachträglich vereinbarte Sonderwünsche) verlängern die Herstellungsfrist um die Dauer der Behinderung. Im Falle verspäteter Herstellung des Sondereigentums schuldet der Verkäufer dem Käufer Schadensersatz in Höhe von 10,00/ pro qm beheizter Wohnfläche und pro angefangenem Monat. Die Parteien vereinbaren eine Karenzzeit von einem Monat, so dass der Verkäufer den Schadensersatz erst einen Monat nach vereinbarter Bezugsfertigkeit schuldet. Dem Käufer ist nachgelassen, nachzuweisen, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist. 3. Sofern in den Plänen die Umgebung des Kaufgegenstandes oder der angrenzende Bereich oder Einrichtungsgegenstände dargestellt sind, ist dies für den Vertrag unverbindlich. Der Verkäufer schließt ausdrücklich die Haftung für jeden Inhalt der von ihm oder von Dritten benutzten Prospekte für den Kaufgegenstand aus. Der Verkäufer weist darauf hin, dass der Kaufgegenstand ausschließlich durch die heutige Urkunde und deren Inhalt bestimmt wird. Er weist weiter darauf hin, dass der Käufer das Recht hat, Inhalte aus etwaigen Prospekten, auf die er Wert legt, zum Gegenstand des heutigen Vertrages zu machen. Nach diesem Hinweis erklärt der Käufer, dass er hinsichtlich des Kaufgegenstandes keine weiteren Erwartungen hat, die auf Prospekten, Verlautbarungen oder Werbemaßnahmen beruhen und die nicht in der heutigen Urkunde enthalten sind. 5

6 4. Der Käufer ist darauf hingewiesen, dass das Betreten der Baustelle nur in Begleitung eines vom Verkäufer beauftragten Begleiters und bis zur Übergabe des Vertragsobjektes nur auf eigene Gefahr geschieht. 5. Sonderwünsche darf der Käufer nur nach schriftlicher Genehmigung des Verkäufers nach Abstimmung mit dem Architekten in Auftrag geben. Die Genehmigung kann versagt werden, wenn die Ausführung der Sonderwünsche baurechtlich unzulässig oder mit dem Baufortschritt unvereinbar ist. Leistungen des Verkäufers, die wegen genehmigter Sonderwünsche wegfallen, führen nur dann und soweit zu einer Minderung des Kaufpreises, wie der Verkäufer hierdurch eigene Aufwendungen erspart. Übernimmt der Verkäufer selbst die Ausführungen von Sonderwünschen, gelten hierfür die Bestimmungen dieses Vertrages. Werden die Sonderwünsche durch Dritte ausgeführt, haftet der Verkäufer diesbezüglich weder für fristgerechte Ausführungen noch für Sachmängel. Für die Konkretisierung und Durchführung von Sonderwünschen erforderliche Planungsleistungen und Tekturen sind anhand eines vorher zu vereinbarenden Stundenhonorars direkt dem Architekten zu vergüten. 3 Zahlung 1. Der Kaufpreis ist in Raten zu zahlen. Grundvoraussetzungen hierfür sind, dass a) der Vertrag rechtswirksam ist und alle zu seiner Durchführung notwendigen Genehmigungen vorliegen und etwaige vertragliche Rücktrittsrechte des Verkäufers erloschen sind, b) die bewilligte Eigentumsvormerkung im Grundbuch des Kaufgegenstandes im Rang nach den in 1 Abs. 2 und 3 genannten Belastungen eingetragen ist, c) die Lastenfreistellung durch Vorliegen einer Freistellungsverpflichtung des Gläubigers beim Notar gesichert ist, wonach nicht zu übernehmende Grundpfandrechte gelöscht werden, und zwar, wenn das Bauvorhaben vollendet wird, unverzüglich nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme, anderenfalls unverzüglich nach Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Teils der geschuldeten Vertragssumme; für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird, kann sich der Gläubiger vorbehalten, anstelle der Freistellung alle vom Käufer vertragsgemäß geleisteten Zahlungen bis zum anteiligen Wert des Vertragsobjektes zurückzuzahlen. Diese Erklärung wird vom Notar im Auftrag des Käufers eingeholt und muss dem Käufer oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt werden; Der Notar ist beauftragt, zu gegebener Zeit - auch sukzessive - das Vorliegen der Voraussetzungen nach lit. a) bis c) dem Käufer mit einfachem Brief an die hier genannte Adresse zu bestätigen; der Verkäufer erhält eine Abschrift. 6

7 Die weiterhin zur Fälligkeit erforderliche Baugenehmigung liegt vor. Die Baugenehmigung muss auf Verlangen zur Einsicht vorgelegt werden. 1a. Weitere Voraussetzung für die Fälligkeit aller vom Käufer aufgrund dieses Vertrages geschuldeten Zahlungen ist, dass dem Käufer eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung des Kaufgegenstandes ohne wesentliche Mängel in Höhe von (5 % des KP) gestellt wird; anderenfalls ist der Käufer zum Einbehalt von 5 % des Kaufpreises bis zur rechtzeitigen Herstellung des Kaufgegenstandes ohne wesentliche Mängel berechtigt. Der Verkäufer erklärt, eine solche Bürgschaft bis zur Fälligkeit der ersten Rate stellen zu wollen, so dass bei deren Vorliegen kein Einbehalt von der ersten Rate vorzunehmen ist. Diese Bürgschaft ist dem Verkäufer zurück zu gewähren, sobald der Kaufgegenstand rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel fertiggestellt ist, anderenfalls nach Ausgleich der Ansprüche des Käufers, die sich aus einer nicht rechtzeitigen und nicht vertragsgerechten Ausführung ergeben. 2. Der Käufer hat entsprechend dem Baufortschritt folgende Raten zu zahlen: a) 30 % nach Beginn der Bauarbeiten, Der Käufer ist berechtigt, bis zum Vorliegen der Bürgschaft nach Absatz 1a von der ersten Rate einen Teilbetrag in Höhe von 5 % des Kaufpreises als Sicherheit einzubehalten, bis die Bürgschaft vorliegt oder feststeht, dass der Kaufgegenstand rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel hergestellt ist. b) 33,6 % nach Rohbaufertigstellung und Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen, c) 13,3 % für die Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen für den Kaufgegenstand und für den Fensterbau, einschließlich der Verglasung, d) 6,3 % für Innenputz des Kaufgegenstandes, ausgenommen Beiputzarbeiten, e) 11,2 % für den Estrich und die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich im Kaufgegenstand, bei Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe, f) 2,1 % für die Fertigstellung der Fassadenarbeiten, g) 3,5 % für vollständige Fertigstellung. Diese Raten sind zur Zahlung fällig, wenn die entsprechenden Arbeiten durchgeführt sind und die in Abs. 1 genannten Grundvoraussetzungen vorliegen und zwar innerhalb von 10 Tagen, nachdem der Verkäufer den Käufer zur Zahlung unter Vorlage einer Bestätigung des Bauleiters über den entsprechenden Baufortschritt aufgefordert hat. 3. Sollten die Grundvoraussetzungen nach Abs. 1 noch nicht vorliegen, so tritt die Fälligkeit des Kaufpreises entsprechend dem Baufortschritt nach Abs. 2 gleichwohl ein, wenn der Verkäufer dem Käufer eine selbstschuldnerische, unbefristete, unbedingte, unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Aufrechenbarkeit erteilte Bürgschaft nach 7 MaBV zur Absicherung aller 7

8 etwaigen Ansprüche des Käufers auf Rückgewähr oder Auszahlung der von ihm geleisteten Vermögenswerte stellt. Die Bankgebühren für die Bürgschaft trägt der Verkäufer, ausgenommen Gebühren, die auf einer vom Käufer zu vertretenden verspäteten Rückgabe der Bürgschaft beruhen. Der Notar soll diese Bürgschaft sowie die Bürgschaft nach Absatz 1a für den Käufer und dessen finanzierende Bank verwahren, er ist jedoch zur Herausgabe auf einfaches Verlangen verpflichtet. 4. Der Verkäufer kann die Rückgabe der Bürgschaft verlangen und der Käufer ist verpflichtet, die Bürgschaften nach Absatz 3 innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben oder den Notar zur Rückgabe anzuweisen, wenn die Grundvoraussetzungen gemäß Abs. 1 und 3 vorliegen und die entsprechenden bereits zur Fälligkeit herangezogenen Bautenstände erreicht sind (Austausch der Sicherheiten gemäß 7 Abs. 1 S. 4 MaBV). 5. Der Käufer ist berechtigt, die Rechte aus diesem Vertrag nebst der Rechte aus der Bürgschaft zum Zwecke der Kaufpreisfinanzierung an einen Dritten unter der Bedingung abzutreten, dass der Dritte den Rückgabeverpflichtungen gemäß Abs. 4 beitritt und ein unmittelbarer Anspruch des Verkäufers auf Rückgabe gegen den Dritten begründet wird. 6. Der Verkäufer hat seine Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises und auf Auszahlung vom Notaranderkonto an die Berliner Volksbank e.g. abgetreten. Zahlungen sind daher zu leisten nur auf das in der Bürgschaft und dem Freistellungsversprechen des Gläubigers angegebene Konto, soweit nachstehend nicht die Zahlung auf das Notaranderkonto vorgesehen ist. Hinsichtlich der beiden Raten gem. Abs. 2 lit. f) und g) hat der Käufer dem Verkäufer vor der Übergabe des Kaufgegenstandes Sicherheit durch Übergabe einer Bankbürgschaft zu leisten. Auf eigenen Wunsch ist es dem Käufer nachgelassen, die letzten Raten gemäß Abs. 2 lit. f) und lit. g) an den Verkäufer zu Händen des Notars auf das zur Durchführung dieses Vertrages einzurichtende Notaranderkonto zu zahlen und zwar gleichzeitig mit der Rate gemäß Abs. 2 lit. e), welche jedoch direkt an den Verkäufer auf das in der Freistellungserklärung genannte Bausonderkonto zu zahlen ist. 7. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Er muss dann jedenfalls den gesetzlichen Verzugszins zahlen. Die Zinsen sind zum Ende eines jeden Kalendermonats zur Zahlung an den Verkäufer fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den Verkäufer bleibt unberührt. 8. Die Vertragsparteien weisen gemeinsam unwiderruflich den Notar an, die hinterlegten letzten Raten auf den Kaufpreis zuzüglich Zinsen und abzüglich Bankspesen zugunsten des Verkäufers auszuzahlen sobald a) sämtliche Grundvoraussetzungen gemäß Abs. 1 vorliegen, b) der Kaufgegenstand bezugsfertig an den Käufer übergeben wurde, c) und nur für die Auszahlung der Rate gemäß lit. f): - die Fassadenarbeiten abgeschlossen sind, d) und nur für die Auszahlung der Rate gemäß Abs. 2 lit. g): 8

9 - das Gemeinschaftseigentum sowie die Außenanlagen vollständig fertiggestellt sind, wobei jedoch Arbeiten an anderen Sondereigentumseinheiten noch nicht fertiggestellt zu sein brauchen oder der Käufer der Auszahlung der letzten Rate zugunsten des Verkäufers zustimmt. 9. Der Notar ist berechtigt, durch Ablichtung aus dem Massebuch abzurechnen. 10. Die Beteiligten wurden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die getroffenen Auszahlungsregelungen nur durch eine gemeinsame schriftliche Erklärung abänderbar sind. Einseitigen Weisungen darf der Notar nicht Folge leisten. 4 Übergabe und Abnahme 1. Besitz, Gefahr, Lasten und Nutzen sowie die Verkehrssicherungspflichten gehen auf den Käufer über (Übergabe), am Tag nachdem a) die Abnahme des Sondereigentums nach Abs. 2 stattgefunden hat, b) die bis zur Bezugsfertigkeit fälligen Kaufpreisteile des Kaufpreises gezahlt sind, c) der Käufer für die nach Bezugsfertigkeit fällig werdenden Kaufpreisteile dem Verkäufer Sicherheit durch eine Bankbürgschaft oder durch Hinterlegung auf Notaranderkonto geleistet hat. 2. Die Vertragsteile verpflichten sich gegenseitig zur Abnahme nach bezugsfertiger Herstellung des Kaufgegenstandes, die im Rahmen einer gemeinschaftlichen Baubegehung erfolgt. Dies gilt für Gemeinschaftseigentum nur, soweit es ausschließlich im Bereich des Sondereigentums des Käufers liegt oder dem Käufer zur Sondernutzung zugewiesen ist. 3. Die Abnahme von Gemeinschaftseigentum einschließlich Treppenhaus und Fassade erfolgt für alle Eigentümer durch den TÜV oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder den WEG Verwalter auf der Grundlage einer vom TÜV oder dem Sachverständigen erklärten Abnahmereife. Der Käufer bevollmächtigt ausdrücklich den TÜV, den vom Verkäufer gestellten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie die WEG Verwaltung, die Abnahme des Gemeinschaftseigentums in seinem Namen und als für ihn verbindlich durchzuführen. Eigene Mitwirkungsrechte des Käufers bei der Abnahme werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Die Kosten der Abnahme und der Baubegleitung werden vom Verkäufer getragen. 4. Bei den Abnahmen findet jeweils eine Besichtigung statt. Hierüber ist ein Abnahmeprotokoll anzufertigen, in das noch fehlende Leistungen und Mängel aufzunehmen sind, auch soweit hierüber Streit besteht. Andere Formen der Abnahme sind damit nicht ausgeschlossen. 5. Die Abnahmetermine sind dem Käufer vom Verkäufer unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich mitzuteilen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer 9

10 diese ohne Angaben eines triftigen Grundes verweigert oder wenn er einer wiederholten Aufforderung zur Abnahme nicht nachkommt, obwohl er auf diese Rechtsfolge in der wiederholten Aufforderung hingewiesen worden ist. Hat der Käufer den Kaufgegenstand oder Teile davon ohne Abnahme in Besitz genommen, gilt insoweit die Abnahme als mängelfrei erteilt, sofern der Käufer Mängel nicht schriftlich und detailliert innerhalb von sechs Werktagen rügt. Sofern die gerügten Mängel nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand feststellbar sind, hat der Käufer insoweit die Beweislast für das Vorhandensein von Mängeln bei Inbesitznahme. 6. Die Bezugsfertigkeit des Kaufgegenstandes wird nicht dadurch ausgeschlossen und die Abnahme kann vom Käufer nicht verweigert werden, wenn nur noch geringfügige Fertigstellungsarbeiten oder Ausbesserungen am Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum (insbesondere die endgültige Fertigstellung der Fassade und des Treppenhauses) oder die Erstellung der Außenanlagen am Gesamtobjekt ausstehen, ferner nicht, wenn nur noch Arbeiten an anderen Sondereigentumseinheiten durchzuführen oder Sonderwünsche des Käufers nicht erfüllt sind. Das Gemeinschaftseigentum einschließlich der Außenanlagen muss jedoch soweit hergestellt sein, dass die Nutzung des Kaufgegenstandes möglich und zumutbar ist. Der Käufer ist damit einverstanden, dass Arbeiten am Gemeinschaftseigentum einschließlich der Außenanlagen auch nach Bezugsfertigkeit noch durchgeführt werden, sofern dies ohne schuldhafte Verzögerungen geschieht. 4a Miteigentumsordnung 1. Dem Käufer ist bekannt, dass das Sondereigentum am Kaufgegenstand durch die Rechte der anderen Miteigentümer beschränkt ist. Der Käufer tritt in alle Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ein. Dem Käufer ist der Verwaltervertrag sowie der vorläufige Wirtschaftsplan für die Gesamtanlage bekannt. Der Käufer ist verpflichtet, soweit erforderlich, eine Verwaltervollmacht zu erteilen. Der Notar belehrte darüber, dass alle im Grundbuch eingetragenen Vereinbarungen sowie alle gefassten Beschlüsse der Wohnungseigentümer zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung auch für den Käufer verbindlich werden, unabhängig davon, ob ihm deren Inhalte bekannt sind. Der Notar weist den Käufer darauf hin, dass er durch Einsicht in das Beschlussbuch der Eigentümergemeinschaft sich über den Inhalt gefasster Beschlüsse informieren kann. (entfällt, solange Teilung nicht vollzogen) 2. Der Verkäufer versichert, dass keine Zahlungen an die Eigentümergemeinschaft rückständig sind oder bei Übergang sein werden. Er erklärt, dass keine weiteren baulichen Maßnahmen bevorstehen, die zu Sonderumlagen führen würden. 3. Zum Verwalter nach dem WEG ist die WGW Werz Goldstein & Werz Hausverwaltungsgesellschaft mbh bestellt. Zu diesem Vertrag ist die Zustimmung des Verwalters im Sinne des 12 WEG nicht erforderlich. 10

11 4. Der Verkäufer gibt das voraussichtliche monatliche Hausgeld für den Kaufgegenstand mit ca. mtl. an (Betriebskosten, Heizungs- und Warmwasservorauszahlung sowie die Verwaltergebühr). Die Höhe einer zu bildendenden Instandhaltungsrücklage soll auf der ersten konstituierenden Sitzung der Wohnungseigentümer beschlossen werden. 5. Der Käufer tritt mit seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch des Kaufgegenstandes in die Eigentümergemeinschaft ein. Der Verkäufer erteilt ihm mit Wirkung ab Übergabe Vollmacht zur Stimmabgabe auf Versammlungen. 6. Der Käufer verpflichtet sich, bei Übergabe der Wohnung eine Einmalzahlung in Höhe von 6,00 je m², mithin insgesamt an die Wohnungseigentümergemeinschaft zu Händen des Verwalters als Vorauszahlung auf Heiz- und Betriebskosten zu zahlen. Die Vorauszahlung ist mit der ersten Jahresabrechnung zu verrechnen. 7. Der Käufer mehrere als Gesamtschuldner - unterwirft sich wegen seiner Verpflichtung zur Zahlung des 12 fachen des monatlichen Hausgeldes in Höhe von gegenüber den anderen Miteigentümern diese vertreten durch den Verwalter der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Der Notar ist berechtigt, dem jeweiligen Verwalter ohne Nachweis der Fälligkeit vollstreckbare Ausfertigung dieser Verhandlung zu erteilen. Eine Umkehr der Beweislast ist mit dieser Vollstreckungsunterwerfung nicht verbunden. 8. Der Verkäufer ist unwiderruflich befugt und unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB und mit der Befugnis, Untervollmacht zu erteilen, vom Käufer bevollmächtigt, die Teilungserklärung abzuändern. Der Verkäufer ist insbesondere bevollmächtigt, a) alle Erklärungen abzugeben und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Durchführung, insbesondere aber zur Änderung der Teilungserklärung sofern erforderlich auch aufgrund abgeänderter Aufteilungspläne und einer neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich und zweckmäßig sind, b) die Aufteilung des Gebäudes in Sondereigentumseinheiten auch nachträglich zu ändern, vorgesehene Wohnungs- bzw. Teileigentumseinheiten noch in sich aufzuteilen, Sondernutzungsrechte zu bilden, zu ändern und zuzuweisen oder in anderer Weise vom Planungskonzept und auch von dem genehmigten Bauplan abzuweichen. 9. Die Vollmachten nach Abs. 8 sind dem Verkäufer über den Tod der Vollmachtgeber hinaus sowie mit dem Recht auf Erteilung von Untervollmacht erteilt. Die Vollmacht kann nur vor dem beurkundenden Notar oder seinem Vertreter im Amt ausgeübt werden. Bei Zweifeln darüber, ob eine Wert- oder Gebrauchsminderung zulasten des Kaufgegenstandes vorliegt, soll der Notar zuvor eine schriftliche Zustimmung des Käufers anhand des konkreten Urkundsentwurfs einholen. Die Vollmacht erlischt mit Eigentumsumschreibung der letzten WEG-Einheit auf den dortigen Erwerber. 11

12 5 Rechts- und Sachmängel/ Steuerfragen und Haftungsvorbehalt 1. Eine Haftung des Verkäufers wegen der Größe und der Bodenbeschaffenheit des Grundstücks sowie der von den Arbeiten gem. 2a unberührt bleibenden Teile des Bestandsgebäudes wird ausgeschlossen. Der Ausschluss der Haftung gilt nicht für eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist, für grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Notar belehrte über Inhalt und Umfang der Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche, auf die der Käufer mit dem vorstehenden Haftungsausschluss verzichtet. Die Parteien belehrt, bestanden trotzdem auf Beurkundung der vorstehenden Haftungsausschlussregelung. 2. Für alle erbrachten Leistungen, insbesondere Bauleistungen, trägt der Verkäufer die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften (BGB), d.h. für 5 Jahre ab Abnahme. 3. Der Käufer wurde darauf hingewiesen und akzeptiert, dass durch die erhaltenswerte strukturelle Grundsubstanz des Bestandsgebäudes sowie aufgrund von Auflagen des Denkmalschutzes dort die für Neubauten geltende Normen bzw. der heutige Stand der Technik im Hinblick auf Wärmeisolierung, Schall-, Brand und Feuchteschutz teilweise nicht erreicht werden können. 4. Der Verkäufer weist darauf hin, dass das Objekt in einem Gebiet mit hohem Grundwasserstand liegt. Trotz in der Vergangenheit durchgeführter Abdichtungsarbeiten gab es Probleme mit eindringender Feuchtigkeit. Die von den vorherigen Eigentümern durchgeführten weiteren Abdichtungsarbeiten weisen an einigen Stellen Mängel auf. Der Verkäufer kann daher nicht ausschließen, dass es hier auch in Zukunft zu Beeinträchtigungen durch Feuchtigkeit kommen kann. Dieser Mangel wurde bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt. Weitere Abdichtungsarbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang des Verkäufers. 5. Weiterhin weist der Verkäufer darauf hin, dass bei einer Bauvoruntersuchung eine Belastung des Gebäudes mit Schadstoffen (Teer/PAK) festgestellt wurde. Der Verkäufer wird hierzu eine fachgerechte Schadstoffsanierung durchführen. 6. Sicherungshalber tritt der Verkäufer die ihm gegen die am Bau beteiligten Bauhandwerker, Zulieferer und alle sonst am Bau befassten Dritten zustehenden Erfüllungs-, Nacherfüllungs- und Schadensersatzansprüche, die das verkaufte Sondereigentum betreffen, an den Käufer ab, der die Abtretung annimmt. Die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer werden von der Abtretung nicht berührt; insbesondere können sie auch ohne vorherige Geltendmachung der Ansprüche gegen den Dritten geltend gemacht werden. Die Abtretungen werden erst wirksam, wenn der Verkäufer mit seinen entsprechenden Verpflichtungen im Verzug ist und ihnen trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht nachkommt oder die Ansprüche gegen den Verkäufer nicht mehr bestehen. Die Erfüllungs-, Nacherfüllungs- und Schadensersatzansprüche, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, wird der Verkäufer an die Eigentümergemeinschaft oder an alle Erwerber als Gesamtberechtigte gem

13 BGB abtreten, nachdem die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt ist. Die Abtretung erfolgt unter denselben Bedingungen und Beschränkungen wie vorstehend die Abtretung der Ansprüche für das verkaufte Sondereigentum. Der Verkäufer bleibt berechtigt, diese Ansprüche im eigenen Namen auf eigene Kosten durchzusetzen. 7. Der Käufer bestätigt, dass der Verkäufer sowie ein etwa eingeschalteter Vermittler oder die Erfüllungsgehilfen des Verkäufers keine Beratung in steuerlicher Hinsicht übernommen oder vorgenommen haben. Der Verkäufer, ein etwaiger Vermittler sowie die Erfüllungsgehilfen des Verkäufers haften weder für die steuerlichen Auswirkungen aus dem Vertrag noch für steuerliche Absichten, die der Käufer auch mit dem Abschluss dieses Vertrages verfolgt. Dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Berechnungsbeispiele, die im Rahmen der Wohnungsvermittlung erstellt wurden. Letztendlich kann nur ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe die steuerliche Auswirkung des Immobiliengeschäftes auf die Zukunft prognostizieren. Der Verkäufer wird dem Käufer nach Abschluss der Maßnahmen eine zeitlich aufgestellte Bauablaufdarstellung sowie eine Darlegung der Kosten, die für von der Denkmalsbehörde als Bemessungsgrundlage für die erhöhte AfA anerkannte Arbeiten aufgewendet wurden, übergeben. (Bei Kauf nach Baubeginn: Der Käufer wurde darauf hingewiesen, dass er erhöhte AfA nur für solche Arbeiten in Anspruch nehmen kann, die nach Abschluss dieses Vertrages durchgeführt werden.) 6 Auflassung und Eigentumsverschaffungsvormerkung 1. Die Parteien sind einander zur Erklärung der Bestimmung des Kaufgegenstandes und der Auflassung in gesonderter Urkunde verpflichtet nach a) der Kaufpreisteil bis zur Bezugsfertigkeit vollständig in geschuldeter Höhe vertragsgemäß gezahlt und die letzten beiden Kaufpreisraten gemäß 3 Abs. 2 lit. f) und g) vertragsgemäß durch Bankbürgschaft gesichert oder auf dem Notaranderkonto hinterlegt sind; b) die Abnahme nach 4 Abs. 2 oder 5 erfolgt ist, von der der Verkäufer durch Übersendung einer Abnahmeerklärung den Notar in Kenntnis zu setzen hat; c) etwa ausgereichte Bürgschaften nach 7 MaBV durch den Käufer oder nach Abtretung durch dessen finanzierende Bank zurückgegebenen bzw. freigegebenen worden sind, was der Verkäufer gegenüber dem Notar unverzüglich zu bestätigen hat oder wenn die Parteien dies übereinstimmend schriftlich verlangen. Zur Erklärung und Entgegennahme der Auflassung sowie zur Beantragung der Eigentumsumschreibung werden die in 9 benannten Personen in der dortigen Weise unwiderruflich beauftragt und bevollmächtigt. Der Notar wird von den Parteien unwiderruflich angewiesen, nach erklärter Auflassung diese dem 13

14 Grundbuchamt unter Berücksichtigung der Grundbuchlage zum Vollzug vorzulegen. (Nach im Grundbuch vollzogener Teilung wird die Auflassung mitbeurkundet) 2. Der Käufer kann die Bestimmung des Kaufgegenstandes sowie die Auflassung vor vollständiger Fertigstellung mit dem erreichten Bautenstand verlangen, wenn das Unvermögen des Verkäufers zur Fertigstellung der Baumaßnahmen feststeht, Zug um Zug gegen Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Kaufpreisteils. Es ist allein Sache der Parteien, das Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen festzustellen bzw. feststellen zu lassen. 3. Verkäufer bewilligt die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs des Käufers auf die Übertragung des Eigentums an dem Kaufgegenstand zugunsten des Käufers in dem in 2 Abs. 3 angegebenen Erwerbsverhältnis - im Grundbuch. Der Käufer beantragt die Eintragung dieser Vormerkung zu seinen Gunsten im Grundbuch. Der Notar soll die Eintragung der Vormerkung nach Abschluss des Vertrages beantragen. 4. Der Käufer beantragt jetzt bereits, zusammen mit seiner Eigentumseintragung im Grundbuch, die Löschung der aufgrund dieses Vertrages bewilligten Vormerkung. Der Notar soll den Antrag jedoch nur stellen, wenn sichergestellt ist, dass keine beeinträchtigenden Zwischeneintragungen oder solche Eintragungsanträge bei den Grundbuchakten vorliegen. Eintragungsanträge, bei denen der Käufer selbst mitgewirkt hat, gelten nicht als beeinträchtigende Anträge. 5. Die Beteiligten bevollmächtigen, unter Verzicht auf einseitigen Widerruf, die in 9 genannten Angestellten in der dortigen Weise, die Löschung der Vormerkung(en) zu bewilligen und zu beantragen. Der Notar wird angewiesen, die Löschungsbewilligung dem Grundbuchamt nur dann zum Vollzug einzureichen, wenn: a) der Kaufpreis fällig ist, b) der Verkäufer dem Notar schriftlich mitgeteilt hat, dass er wegen nicht rechtzeitiger Zahlung des Kaufpreises von diesem Kaufvertrag zurückgetreten ist oder Ersatz des Schadens statt der Leistung verlangt hat, c) der Notar dem Käufer Durchschrift des Verkäuferschreibens unter Hinweis auf die hier getroffene Regelung zugesandt hat und d) der Käufer dem Notar nicht innerhalb von drei Wochen ab Absendung des Schreibens die rechtzeitige Zahlung des fälligen Kaufpreises nachgewiesen hat. Weist der Käufer nach, dass der Kaufpreis teilweise gezahlt ist, darf die Löschung nur Zug um Zug gegen Erstattung des bereits gezahlten Betrages erfolgen. Der Notar ist nicht verpflichtet, die Löschung der Vormerkung zu veranlassen, wenn der Käufer Gründe vorträgt, wonach ihm Einwendungen oder Einreden gegen den Kaufpreisanspruch zustehen. 14

15 6. Die Abtretung des Eigentumsverschaffungsanspruchs nach 399 BGB ist nur zu Protokoll der Notare Holger Rickmann oder Alexander Schröter in Berlin und im übrigen vor vollständiger vertragsgemäßer Zahlung des Kaufpreises nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich. Das Vorliegen der Zustimmung ist gegenüber dem Grundbuchamt nicht nachzuweisen. 7 Nebenleistungen 1. Die Kosten dieses Vertrages und seiner Durchführung einschließlich der bei dem Notar entstehenden Hebegebühren sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. 2. Der Verkäufer trägt - auch gegenüber dem Notar - die Kosten der Löschung der nicht vom Käufer übernommenen Belastungen einschließlich der Kosten etwaiger Treuhandaufträge. Der Notar wird beauftragt, Kosten im Zusammenhang mit der Löschung aus der Hinterlegungsmasse zu begleichen. 8 Belastungsvollmacht 1. Nach Belehrung durch den Notar über Bedeutung und Risiko einer Belastungsvollmacht erteilt der Verkäufer hiermit dem Käufer Vollmacht, den Kaufgegenstand in notarieller Urkunde vor dem Notar mit weiteren auch nach 800 ZPO vollstreckbaren Grundpfandrechten jeder Art in Höhe von bis zu 120 % des Kaufpreises nebst bis zu 20 % Zinsen und 10 % einmaligen Nebenleistungen zugunsten eines oder mehrerer Finanzierungsinstitute schon vor der Eigentumsumschreibung auf den Käufer zu belasten, und zwar im Rang vor der zugunsten des Käufers einzutragenden Eigentumsverschaffungsvormerkung, Eintragungsbewilligungen und anträge sowie entsprechende Sicherungszweckerklärungen abzugeben. 2. Die Grundschuldbestellungsurkunde muss jedoch die Einschränkung beinhalten, dass die Grundschuldgläubigerin die Grundschuld nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten darf, wie sie tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf den Kaufpreis geleistet hat. Alle weiteren Zweckbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, in jedem Fall ab Eigentumsumschreibung. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie für und gegen den Käufer als neuen Sicherungsgeber. 3. Der Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit der Grundpfandrechtsbestellung weder eine persönliche Haftung noch trägt er damit verbundene Kosten. Der Käufer stellt den Verkäufer insoweit ausdrücklich frei. 4. Der Käufer weist seine Finanzierungsgläubiger unwiderruflich an, Zahlungen bis zur Höhe des Kaufpreises, soweit zur Lastenfreistellung erforderlich, direkt an die dinglich Berechtigten und im Übrigen an den Verkäufer zu leisten. 5. Die aufgrund der Belastungsvollmacht bestellten Grundpfandrechte dürfen auch nach der Eigentumsumschreibung auf den Käufer bestehen bleiben. Der Verkäufer tritt hiermit alle Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche im Zusammenhang mit diesen Grundpfandrechten, mit Wirkung ab Zahlung des Kaufpreises, in jedem 15

16 Fall ab Eigentumsumschreibung auf den Käufer an den Käufer ab, der die Abtretung annimmt. 6. Der Käufer ist befugt, Untervollmacht zu erteilen. Die Belastungsvollmacht wird unwiderruflich erteilt. 9 Durchführungsvollmacht 1. Die Vertragsparteien bevollmächtigen hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB und mit der Befugnis, Untervollmacht zu erteilen, die Notarangestellten Irina Leich, geb. am , Martina Hölscher, geb. am , Melanie Scherf, geb. am , Anne Schröter, geb. am , ansässig bei dem beurkundenden Notar, und zwar jede für sich allein, alle zur Durchführung, Abänderung und Ergänzung des Vertrages noch notwendigen oder zweckmäßigen Erklärungen abzugeben, insbesondere: a) Anträge zu stellen und Bewilligungen zu erteilen für die Eintragung, Löschung, Rangänderung von Rechten aller Art in Abt. I, II und III des Grundbuchs, b) Änderungen und Ergänzungen der Teilungserklärung einschließlich der Gemeinschaftsordnung zu erklären und diesen Erklärungen namens des Käufers zuzustimmen, die Identität des Kaufgegenstandes nach grundbuchlicher Bildung zu erklären, die Auflassung zu erklären und entgegenzunehmen sowie die Eigentumsumschreibung zu bewilligen und zu beantragen, c) alle zur Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Bewilligungen und Anträge zu erklären, d) namens der Parteien nach 800 ZPO vollstreckbare Grundpfandrechte aller Art zu bestellen, ihre Eintragung zu bewilligen und zu beantragen, (das Folgende möglichst nur bei nicht in Berlin ansässigen Käufern:) für den Käufer bei mehreren als Gesamtschuldner - abstrakte Schuldbekenntnisse in Höhe der Grundschuldbeträge nebst Zinsen und Nebenleistungen zu erklären, ihn hierwegen der sofortigen persönlichen Zwangsvollstreckung ( 794 ZPO) zu unterwerfen, alle zur Rangbeschaffung erforderlichen Erklärungen einschließlich der Bewilligung des Rangrücktritts der Eigentumsverschaffungsvormerkung abzugeben, die Rechte des Käufers gemäß 8 auszuüben, e) alle Erklärungen abzugeben und in Empfang zu nehmen. 2. Der Notar belehrte darüber, dass aufgrund der vorstehend erteilten Vollmacht für die Parteien wirksam notarielle Urkunden errichtet werden können, ohne dass die Parteien an den jeweiligen Beurkundungsverhandlungen teilnehmen. Insbesondere 16

17 für den Käufer kann aufgrund der Vollmacht eine persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung und die Bewilligung des Rangrücktritts der Vormerkung abgegeben werden, ohne dass er die Möglichkeit hat, vom Notar bei der Beurkundung auf die damit verbundenen Gefahren hingewiesen zu werden. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit der Grundpfandrechtsbestellung abzugebenden persönlichen Schuldanerkenntnisse einen gesonderten Anspruch des jeweiligen Grundpfandrechtsgläubigers schaffen, der diesen in die Lage versetzt, den Käufer ohne Rücksicht auf das Bestehen des Kaufvertrages oder des Darlehensverhältnisses auf Zahlung des anerkannten Geldbetrages persönlich in Anspruch zu nehmen. Dabei ist der jeweilige Grundpfandrechtsgläubiger nicht verpflichtet, vor Inanspruchnahme des Käufers das Grundstück als Pfandobjekt zu verwerten. Der Notar weist weiter darauf hin, dass von dieser Vollmacht nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden sollte, wenn die Parteien selbst nicht in der Lage sind, persönlich an der jeweiligen Beurkundung teil zu nehmen. (Im Regelfall sollen die Finanzierungsgrundpfandrechte der Käufer von diesen selbst, und nicht von Notarangestellten bestellt werden; hiervon soll nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden.) 10 Notar 1. Der Notar belehrte darüber, dass a) die Umschreibung des Eigentums auf den Käufer erst erfolgen kann, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung bezüglich der Grunderwerbsteuer vorliegt, und beide Parteien gesamtschuldnerisch für die Grunderwerbsteuer haften, b) das Eigentum am Kaufgegenstand zivilrechtlich erst mit der Eintragung im Grundbuch übergeht. 2. Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass alle Vertragsvereinbarungen beurkundungspflichtig sind. Nebenabreden außerhalb dieser Urkunde oder unvollständige oder unrichtige Angaben in diesem Vertrag können zur Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts führen. 3. Die Erschienenen wurden auch darauf hingewiesen, dass der Notar keinen Auftrag zur Beratung in steuerlicher Sicht erhalten und übernommen hat. Er hat auch keine Beratungen vorgenommen. Dem Käufer wird empfohlen, bei steuerlichen Fragen zum Vertrag einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe hinzuzuziehen. 4. Von den Vollmachten gemäß 8 und 9 kann jeweils nur vor den Notaren Holger Rickmann oder Alexander Schröter in Berlin oder ihren amtlich bestellten Vertretern Gebrauch gemacht werden. Die Vollmachten erlöschen jeweils mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Den Bevollmächtigten können Ausfertigungen erteilt werden. 5. Der Notar wies die Beteiligten auf das Risiko bei Vorausleistungen und deren Sicherungsmöglichkeiten hin. 17

18 6. Die Parteien beauftragen und bevollmächtigen den Notar mit dem Vollzug des Geschäfts und mit der Einholung der erforderlichen Genehmigungen, Bescheinigungen und Auskünfte von den zuständigen Stellen, einschließlich der beteiligten Steuerbehörden, sowie mit der Mitteilung des Kaufvertrages an die zuständigen Behörden und mit der Inempfangnahme der eingehenden Antwortschreiben. 7. Alle in dieser Verhandlung gestellten Anträge gelten als unabhängig voneinander gestellt. Ihre Erledigung soll je nach Eintragungsreife aufgrund der vom Notar zu stellenden Einzelanträge erfolgen. 8. Der Notar wird ermächtigt, gestellte Anträge zurückzunehmen. Die Parteien übertragen ihr Antragsrecht unter Verzicht auf ihr eigenes Antrags- und Antragsrücknahmerecht auf den Notar. 9. Der Verkäufer beantragt zu erteilen - der Verkäuferpartei 3 begl. Abschriften, davon eine an die abzulösende Bank 10. Der Käufer beantragt zu erteilen - ihm die zur Vorlage beim Grundbuchamt erforderlichen Ausfertigungen und begl. Abschriften - die notwendigen Behördenexemplare - dem Verwalter eine einfache Abschrift 18

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 )

Muster des Monats: Belastungsvollmacht. 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Muster des Monats: Belastungsvollmacht 3 Belastungsvollmacht ( 1 ) Um dem Käufer die Möglichkeit der Fremdfinanzierung des Kaufpreises zu geben, erteilt Verkäufer dem Käufer V o l l m a c h t, den verkauften

Mehr

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb

V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb V E R T R A G S B E D I N G U N G E N (Hofreuthackerstraße Rehhof) I. Grundbuchbeschrieb Im Grundbuch des Amtsgerichts Nürnberg für Gemarkung Laufamholz Blatt 4072 ist laut Grundbucheinsicht eingetragen:

Mehr

Vertragsmuster -Eigentumswohnung- Vertragsmuster -Eigentumswohnung - Dieses Vertragsmuster soll Ihnen eine Orientierung geben - 1 -

Vertragsmuster -Eigentumswohnung- Vertragsmuster -Eigentumswohnung - Dieses Vertragsmuster soll Ihnen eine Orientierung geben - 1 - - 1 - NOTAR (Name des Notars / Ort) Urkundenrolle Nr. 1234 / 4321 Verhandelt in Musterstadt am 93. Juli 0999 Vor mir Notar (Vor- und Nachname) ist/sind heute, im Notarbüro in 11111 Musterstadt, Musterstraße

Mehr

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND

HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - DR. KLAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND HILDEBRANDT & MÄDER - RECHTSANWÄLTE UND NOTAR - RAe HILDEBRANDT & M ÄDER CLAYALLEE 84-14199BERLIN DR. LAUS F. HILDEBRAND - RECHTSANW ALT ~ NOTAR BIRGITMÄDER-HILDEBRAND - RECHTSANW ÄLTIN - SEBASTIANWÖRNER

Mehr

Erläuterungen Kaufvertrag

Erläuterungen Kaufvertrag Erläuterungen Kaufvertrag Begriff Erläuterung Beurkundung erfolgt im Termin durch den Notar mittels Verlesung und Erläuterung des Kaufvertrags; erst damit sind die Beteiligten an ihren Vertrag gebunden;

Mehr

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen?

Kann K von V die Übertragung des Eigentums am Grundstück verlangen? Fall 7: Scheingeschäft beim Notar Sachverhalt V und K sind sich über den Verkauf eines dem V gehörenden Baugrundstücks am Bodensee zum Preis von 300.000 EUR einig. Um Steuern und Notarkosten zu sparen,

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen

Verhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen !BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),

Mehr

Der Bauträgervertrag

Der Bauträgervertrag Der Bauträgervertrag Hiermit möchten wir Sie gerne über Verträge zum Erwerb neuen Wohnraums von gewerblichen Unternehmen informieren. Ziel ist es typische Risiken derartiger Verträge aufzuzeigen und Möglichkeiten

Mehr

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung

Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Vertragshilfe: Mietaufhebungsvertrag mit Abfindung Abs.: Eheleute/Herr/Frau... (Ort/Datum) Mietaufhebungsvertrag Zwischen Herrn.. (Vor- und Zuname) sowie Frau... (Vor- und Zuname) in... als Vermieter/in

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Rechte und Pflichten beim Hauskauf

Rechte und Pflichten beim Hauskauf Rechtsanwälte Schultz und Carstens Schwachhauser Heerstraße 5328211 Bremen Telefon 0421/343302 Telefax 0421/343305 E-Mail bremen@schultz-carstens.de Internet www.schultz-carstens.de Rechte und Pflichten

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n R i c h t l i n i e n Über die Gewährung von Zuwendungen ( Zuschüsse und Darlehen ) an Vereine vom 19. Juni 1978 Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 12. Juni 1978 werden folgende Richtlinien erlassen: Abschnitt

Mehr

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015)

Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Repetitorium Sachenrecht 7. Typische Klausurkonstellationen im Immobiliarsachenrecht (Donnerstag, 16.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EINEN KAUF MIT ANSCHLIEßENDEM MIETVERTRAG Käufer: Regio Capital AG, vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Hurtz, Luisenstraße 9, 40215 Düsseldorf Verkäufer: Händler

Mehr

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis

Musterverträge. Wichtiger Rechtshinweis Musterverträge Die gegenständlichen Miet und Kaufverträge wurden von der auf Immobilienrecht spezialisierten, renommierten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael Brunner erstellt. Rechtsanwaltskanzlei Dr. Michael

Mehr

bei Ihrem Immobilienkauf

bei Ihrem Immobilienkauf CLEVER-EIGENHEIM Augen auf bei Ihrem Immobilienkauf CLEVER-EIGENHEIM Marienstraße 23 / 63820 Elsenfeld Tel: 06022 70 97 830 www.clever-eigenheim.de / info@clever-eigenheim.de VORWORT Sehr geehrte Interessentin,

Mehr

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts

1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1 Rücktritt, 346 ff BGB Eine Darstellung über die Voraussetzungen zur Ausübung des Rücktrittsrechts 1.1 Einleitung Gesetzliche Grundlagen des Rücktrittsrechts: 321 Abs. 2 Satz 2 BGB Rücktritt bei Unsicherheitseinrede

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Informationen zum Grundstücks kaufvertrag

Informationen zum Grundstücks kaufvertrag Informationen zum Grundstücks kaufvertrag Die Aufgabe des Notars 2 + 3 Deshalb sieht das Gesetz eine Vielzahl von Regelungen vor, die teilweise schwer verständlich sind. Weil es um hohe Werte und komplizierte

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

HAUSVERWALTERVERTRAG. Musterstraße 24 98765 Musterstadt

HAUSVERWALTERVERTRAG. Musterstraße 24 98765 Musterstadt HAUSVERWALTERVERTRAG zwischen WEG Musterstraße 24 98765 Musterstadt - nachfolgend Wohneigentümer - und DOMICILIA Hausverwaltungs- und Immobiliengesellschaft mbh Kaiserstraße 140 76133 Karlsruhe IVD - nachfolgend

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m²

Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Beispielhafte Darstellung Attraktives Gewerbegrundstück in Alchen Bühler Strasse Freudenberg (Alchenb) NRW Siegen (D) Größe ca. 3.914 m² Bebaubarkeit 3 Vollgeschosse GRZ 0,8 von ca. 2.641 qm GFZ 2,0 von

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Verwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn

Verwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn Verwaltervertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft - gemäß Eigentümerbeschluss vom vertreten durch und der Haus- und, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn wird folgender Verwaltervertrag

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern

Mehr

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.

AGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen. AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG)

III.Verteilungsverfahren ( 105 ZVG) 1. Aufstellung des Teilungsplanes ( 113 ZVG) 2. Ausführung des Teilungsplanes ( 116 ff. ZVG) Zwangsvollstreckung und einstweiliger Rechtsschutz 17. Teil: Die Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen I (Zwangsversteigerung; 866, 869 i.v.m. ZVG) I. Anordnung der Zwangsversteigerung 1. Voraussetzungen

Mehr

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3

Stephan Bolz. VOB/B kompakt. 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB. Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Stephan Bolz VOB/B kompakt 150 Antworten auf die wichtigsten Fragen zur VOB Aktualisierungsbeilage zur VOB/B 2012 ISBN 978-3-481-02636-3 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, im September 2012 ist

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend "Fondsgesellschaft" genannt)

hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend Fondsgesellschaft genannt) Präambel Vorname und Name Straße und Hausnr. PLZ und Wohnort (nachfolgend "Verkäufer" genannt) hält an der nachfolgend bezeichneten Kommanditgesellschaft (Firma) [xxx KG] (nachfolgend "Fondsgesellschaft"

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Buchprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz (1)

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.

Mehr

FAQ (häufig gestellte Fragen beim Immobilienkauf)

FAQ (häufig gestellte Fragen beim Immobilienkauf) FAQ (häufig gestellte Fragen beim Immobilienkauf) Was ist im Kaufpreis enthalten? Im Kaufpreis enthalten sind die Wohneinheit inklusive Ausstattung, wie zum Beispiel Fliesen, Türbeschläge etc. sowie ggf.

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 215.229.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2001 Nr. 128 ausgegeben am 10. Juli 2001 Gesetz vom 16. Mai 2001 über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz, VersVG) Dem nachstehenden

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

VERKAUFSAUFGABE. Gut vermietete 1-Zimmer ETW in moderner Wohnanlage. Croningstraße 2 22880 Wedel

VERKAUFSAUFGABE. Gut vermietete 1-Zimmer ETW in moderner Wohnanlage. Croningstraße 2 22880 Wedel VERKAUFSAUFGABE Gut vermietete 1-Zimmer ETW in moderner Wohnanlage Croningstraße 2 22880 Wedel Zur Information 1. Objekt: Croningstraße 2, 22880 Wedel 1-Zimmer-Eigentumswohnung inkl. Tiefgaragen-Stellplatz

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

bei Ihrem Immobilienverkauf

bei Ihrem Immobilienverkauf CLEVER-EIGENHEIM KLAR(e)SICHT bei Ihrem Immobilienverkauf CLEVER-EIGENHEIM Marienstraße 23 / 63820 Elsenfeld Tel: 06022 70 97 830 www.clever-eigenheim.de / info@clever-eigenheim.de VORWORT Sehr geehrte

Mehr

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Der Kauf eines gebrauchten Hauses

Der Kauf eines gebrauchten Hauses Notar Wilfried Schwarzer Tegernsee Kauf eines gebrauchten Hauses Rathausplatz 5 83684 Tegernsee Telefon (08022)7052-0 Telefax (08022) 705252 Mail: info@notariat-tegernsee.de Der Kauf eines gebrauchten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding

Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

- keiner Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung. Art. 233 4 Abs. 6 EGBGB, 2 Abs. 1, 3 Satz 1 GVO

- keiner Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung. Art. 233 4 Abs. 6 EGBGB, 2 Abs. 1, 3 Satz 1 GVO eitsatz Veräußern Gebäudeeigentümer, die nach der Wende das zugehörige Grundstück erworben haben, dieses nunmehr bei gleichzeitiger Aufgabe des Nutzungsrechts an Dritte weiter, bedarf der entsprechende

Mehr

*** - NOTAR ZU *** -

*** - NOTAR ZU *** - UR. Nr. für *** Verhandelt zu *** am Vor mir, *** - NOTAR ZU *** - erschienen: 1. ***, geboren am ***, wohnhaft in ***, geschäftsansässig in 52070 Aachen, Wilhelmstraße 25, hier handelnd nicht im eigenen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite

Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs

Mehr

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand

Mehr

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH

Beteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:

Mehr

Das Rücktrittsrecht I

Das Rücktrittsrecht I Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Verhandelt. Ulrich Wilde

Verhandelt. Ulrich Wilde 1 Urkundenrolle-Nr. /2013 Verhandelt zu Haren am.2013 Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren/Ems erschienen: 1 ) wohnhaft: - 1) nachstehend "Verkäuferpartei" oder Verkäufer

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines

Einkaufsbedingungen. 1 Allgemeines Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten

Mehr

Anstellungsvertrag. (1) Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Brutto-Gehalt in Höhe von EUR, zahlbar nachträglich am letzten Werktag des Monats.

Anstellungsvertrag. (1) Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Brutto-Gehalt in Höhe von EUR, zahlbar nachträglich am letzten Werktag des Monats. Mustervertrag Anstellungsvertrag zwischen - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und - nachfolgend Arbeitnehmer genannt - 1 Tätigkeit/Beginn des Arbeitsverhältnisses (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem als Sekretariatsmitarbeiter

Mehr

Was Sie beim Immobilienerwerb beachten müssen

Was Sie beim Immobilienerwerb beachten müssen Was Sie beim Immobilienerwerb beachten müssen Steffen Fabry Kundenberater Immobilien ImmobilienCenter Weinsberg Was Sie beim Immobilienerwerb unbedingt beachten sollten, ganz gleich, ob es sich um ein

Mehr

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000)

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000) Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (vom 30. März 2000) Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs Das Bürgerliche Gesetzbuch in der im

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf

Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf Flaches Grundstück ohne Baumbestand Wohngrundstück / Kauf 1. Allgemeine Informationen 1.1. Allgemein Objekt-ID: Adresse: 21 DE-16775 Löwenberger Land Grüneberg Deutschland 1.2. Preise Kaufpreis: Courtage

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der

Mehr

Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Im Grundbuch von Band Blatt/Nr.

Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Im Grundbuch von Band Blatt/Nr. Grundschuld Abtretung von Rückgewähransprüchen und Eigentümergrundschulden (enge Zweckerklärung) Für bankinterne Bearbeitung, bitte bei Schriftwechsel angeben. Nr. Im Grundbuch von Band Blatt/Nr. Eigentümer

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

www.eisenberg-immobilien-wuppertal.de/5273

www.eisenberg-immobilien-wuppertal.de/5273 GROßZüGIGE 5-ZI-ETW MIT 3 BALKONEN, 2 BäDERN UND AUFZUG DIE ÜBERSICHT Die Immobilie: Wohnung 5 Zimmer, 120 qm Die Lage: 42283 Wuppertal Unterbarmen Der Kaufpreis: 99.000 Euro Käuferprovision: zzgl. 3,57

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Verwaltungsgebühren und erstattungsfähige Auslagen

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr