Eine Informationsveranstaltung der Abteilung für Finanz und Handelspolitik

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1 Eine Informationsveranstaltung der Abteilung für Finanz und Handelspolitik

2 Impulsreferat und Moderation Dr. Ralf Kronberger, Abteilungsleiter [WKÖ] Der Nachweis der Steuerfreiheit im österreichischen Umsatzsteuerrecht. Mag. Richard Jasenek, Steuerberater [Deloitte] Erfahrungsberichte von Firmenvertretern. Ing. Patrick Teischl [Pisec Group GmbH.] Mag. Andreas Gfrerer [Condor Speditions GmbH.] Richard Schwanzer [Kapsch Components GmbH & Co KG; Leiter des Fachforums Transport des ÖPWZ] Lösungsmöglichkeiten bei fehlender Austrittsanzeige. Kurt Matoy [bundesweiter Fachbereich Zoll des BMF] Umsatzsteuerbetrug Wie schütze ich mich als Unternehmen? Anna Hirnschall [Betrugsbekämpfung Steuer und Zoll] Die die Sichtweise des BMF zur Nachweisführung. Dr. Dietlind Schwab [bundesweiter FB Umsatzsteuer des BMF] Diskussion

3 Informationsveranstaltung der WKÖ Abteilung für Finanz und Handelspolitik 20. November 2013 Der Nachweis der Steuerfreiheit im österreichischen Umsatzsteuerrecht Mag. Richard Jasenek, StB, Deloitte 2013 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

4 Der Nachweis der Steuerfreiheit im österreichischen Umsatzsteuerrecht Inhalt des Vortrages: Ausfuhrlieferungen Buchnachweis Ausfuhrnachweis Innergemeinschaftliche ( ig ) Lieferungen Buchnachweis Beförderungs- und Versendungsnachweis Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

5 Der Nachweis der Steuerfreiheit im österreichischen Umsatzsteuerrecht Übersicht Rechtliche Grundlagen Ausfuhrlieferung Innergemeinschaftliche Lieferung Exkurs Deutschland: Gelangensbestätigung Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

6 Rechtliche Bestimmungen zur Nachweisführung Ausfuhrlieferung 7 UStG Ig Lieferung Art 7 UStG Verordnung BGBl 401/1996 des BMF über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen idgf EU-Recht Mehrwertsteuersystemrichtlinie (2006/112/EG): keine Detailregelungen zur Nachweisführung für die Anwendung von Befreiungen Nähere Regelung durch Mitgliedstaaten möglich Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

7 BMF-Quellen zur Nachweisführung Richtlinien des BMF Umsatzsteuerrichtlinien (UStR): Wesentliche Änderungen hinsichtlich der Aussagen zur Nachweisführung zu erwarten, UStR- Wartungserlass 2013 in Begutachtung Arbeitsrichtlinie ZK-1610 (Ausfuhr) ZK-4200; Arbeitsrichtlinie Steuerbefreiung gemäß Art 6 Abs 3 UStG Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

8 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Steuerfreie Ausfuhrlieferung ( 7 Abs 1 UStG) Unternehmer befördert oder versendet den Gegenstand der Lieferung ins Drittlandsgebiet oder Umsatzgeschäft, das Lieferung zu Grunde liegt, wird mit einem ausländischen Abnehmer abgeschlossen und Abnehmer befördert oder versendet den Gegenstand der Lieferung ins Drittland oder Touristenexport (Erwerb für nichtunternehmerische Zwecke, Ausfuhr im persönlichen Reisegepäck, kein Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt des Abnehmers im Gemeinschaftsgebiet, Ausfuhr innerhalb von drei Monaten, Rechnung > 75) Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

9 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Buchnachweis Nachweis des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen der steuerfreien Ausfuhrlieferung durch Verbindung zwischen Buchhaltung/Aufzeichnungen und Belegen, welche die Steuerfreiheit dokumentieren Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

10 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Buchnachweis Voraussetzung für die Steuerfreiheit lt Finanzverwaltung (Rz 2582 UStR): Keine Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung ohne Buchnachweis Verfassungsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und unionsrechtlicher Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer zu beachten Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

11 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Buchnachweis Sicherstellung des Vorhandenseins und der Vollständigkeit des Buchnachweises (inklusive Ausfuhrnachweis) durch entsprechende Berücksichtigung in den betrieblichen Prozessen und Abläufen mindert das Risiko nachträglicher Diskussionen im Fall der Prüfung durch die Finanzverwaltung erheblich Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

12 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Buchnachweis - Kriterien Vollständigkeit Richtigkeit Fortlaufende Aufzeichnung Zeitgerechte Aufzeichnung (binnen eines Monats + 15 Tage) Ordnungsgemäße Bezeichnung der Konten und Belege Geordnete Aufbewahrung der Belege (Nummerierung, geordnete Belegablage) Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen im Inland Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

13 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Buchnachweis - Bestandteile Keine ausdrückliche gesetzliche Regelung/Verordnung In Anlehnung an 13 (d)ustdv: Handelsübliche Bezeichnung und Menge des Gegenstandes der Lieferung Name und Anschrift des Abnehmers Tag der Lieferung oder Lohnveredelung Vereinbartes Entgelt bzw bei Besteuerung nach vereinnahmten Entgelt das vereinnahmte Entgelt und den Tag der Vereinnahmung Eigenschaft ausländischer Abnehmer im Abholfall bzw beim Touristenexport (zb Ausweiskopie) Art und Umfang einer Be- oder Verarbeitung vor der Ausfuhr (Lohnveredelung) die Ausfuhr (Ausfuhrnachweis), insbesondere Tag der Ausfuhr uu Customs reference number bei Ausfuhrnachweis mittels Ausfuhranzeige im elektronischen Ausfuhrverfahren in e-zoll (ECS) Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

14 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Zeitpunkt des Vorliegens des Buchnachweises (Rz 2584 UStR) Vornahme der erforderlichen Aufzeichnungen unmittelbar nach Ausführung des Umsatzgeschäftes Einzelne unrichtige oder fehlende Angaben können ergänzt werden Vollständiger Nachweis muss grundsätzlich bei Beginn einer abgabenrechtlichen Prüfung oder Nachschau vorliegen Im Prüfungsfall Einräumung der Möglichkeit, einzelne fehlende Teile des Buchnachweises nachzubringen (Nachfrist ein Monat) Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

15 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Zeitpunkt des Vorliegens des Buchnachweises (Rz 2584 UStR) Geplante Ergänzung laut Entwurf UStR-Wartungserlass 2013: Für Nachweisführung ist nicht auf bloß formelle Belange (Zeitpunkt der Nachweiserbringung) abzustellen, sondern auch eine spätere Nachweisführung im Abgabenverfahren ausreichend Entscheidend ist, dass dem liefernden Unternehmer der Nachweis gelingt, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit zweifelsfrei vorliegen Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

16 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Ausfuhrnachweis Allgemeines Aufbewahrung Zeitpunkt der Steuerfreiheit Ausfuhrnachweis bei Versendung Ausfuhrnachweis bei Beförderung Touristenexport Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

17 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Allgemeines Ausfuhrnachweis ist Voraussetzung für die Steuerfreiheit (Rz 1075 UStR) Keine Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung ohne Ausfuhrnachweis Verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und des unionsrechtlichen Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer zu beachten Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

18 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Aufbewahrung Ausfuhrnachweis nur mittels Originalbelegen oder Doppelstücken, Kopien ivm anderen Aufzeichnungen nur in Ausnahmefällen (zb bei Dokumenteninkasso, Akkreditiv oder Be- oder Verarbeitung vor der Ausfuhr) Aufbewahrung auf Datenträgern ist für Ausfuhrnachweise lt Finanzverwaltung nicht zulässig (VwGH-Beschwerde zu 2011/13/0038 anhängig) Ausnahme: Ausfuhr im Rahmen des ECS (Ausfuhranzeige) Original des Ausfuhrnachweises bei Zollamt Aufbewahrung des Ausdrucks des erhaltenen pdf-files sowie elektronische Aufbewahrung möglich Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

19 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Zeitpunkt der Steuerfreiheit Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferung kann durch Unternehmer in Anspruch genommen werden, bevor er über den Ausfuhrnachweis verfügt Bedingung: Ausfuhrnachweis muss innerhalb von sechs Monaten nach Bewirkung der Lieferung erbracht werden Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

20 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Ausfuhrnachweis bei Versendung Versendungsbelege (zb Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen, Konnossemente, uä) Nachweis durch Originalurkunde oder Doppelstück KEIN Nachweis: Kopie, Fax oder Ausfuhrbescheinigung eines EU-Spediteurs (Spediteursbescheinigung) Ausfuhranzeige (Anmeldung der Ausfuhr mit zollamtlicher Ausgangsbestätigung) mittels e-zoll (ECS), andere Anmeldeformen nur mehr im Ausnahmefall möglich (Notfallverfahren, Warenwert < 1.000) Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

21 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Spediteursbescheinigung Bestandteile gem Rz 1083 UStR Name und Anschrift des Ausstellers (Spediteur) Tag der Ausstellung Name und Anschrift des Unternehmers und des Auftraggebers (wenn nicht identisch zb Beförderungsauftrag des Abnehmers) Datum der Übergabe des Gegenstandes an den Spediteur Handelsübliche Bezeichnung und Menge der Gegenstände Ort und Tag der Ausfuhr oder Ort und Tag der Versendung in das Drittlandsgebiet Name und Anschrift des Empfängers und den Bestimmungsort im Drittlandsgebiet Eine Versicherung des Ausstellers, dass die Angaben in dem Beleg auf Grund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind Unterschrift des Ausstellers (Faksimile oder maschineller Unterschriftsausdruck nur mit Genehmigung durch das zuständige Finanzamt und entsprechendem Hinweis auf Genehmigung möglich) Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

22 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Ausfuhrnachweis bei Beförderung durch den Lieferanten oder Abnehmer Ausfuhranzeige (Anmeldung der Ausfuhr mit zollamtlicher Ausgangsbestätigung) mittels e-zoll (ECS) Andere Anmeldeformen nur mehr im Ausnahmefall möglich (Notfallverfahren, Warenwert < 1.000), Formular U 34 mit zollamtlicher Ausgangsbestätigung Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

23 Nachweisführung Ausfuhrlieferung Touristenexport Formular U 34 mit zollamtlicher Ausgangsbestätigung oder inhaltlich entsprechendes Formblatt alternativ Rechnung gem 11 UStG mit zollamtlicher Ausgangsbestätigung + Bestätigung Ausgangszollstelle, dass Angaben zum Abnehmer in der Rechnung mit Grenzübertrittsdokument übereinstimmen Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

24 Nachweisführung innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftliche Lieferung Gegenstand gelangt bei Lieferung an einen Unternehmer oder diesem gleichgestellte Personen vom Inland in einen anderen Mitgliedstaat ( MS ) Körperliche Warenbewegung vom Inland in einen anderen MS Ansässigkeit des Lieferers unmaßgeblich ig Lieferung liegt auch bei Einfuhr eines Gegenstandes in das Gemeinschaftsgebiet mit anschließender Weiterbeförderung in einen anderen Mitgliedstaat vor in diesen Fällen: Befreiung von der EUSt (sog EU- Drittlandsverzollung) Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

25 Nachweisführung innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftliche Lieferung DE Warenbewegung ig Erwerb AT ig Lieferung Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

26 Nachweisführung innergemeinschaftliche Lieferung Art 7 UStG Verordnungsermächtigung für Detailregelungen Verpflichtung zum buchmäßigen Nachweis des Vorliegens der Voraussetzung einer steuerfreien ig Lieferung bzw des gleichgestellten ig Verbringens Vertrauensschutz Verpflichtung zum Festhalten der Identität des Abholenden in Abholfällen Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

27 Nachweisführung innergemeinschaftliche Lieferung Detailregelung der Nachweisführung Verordnung BGBl 401/1996 des BMF über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen idgf Beförderungsnachweis ( 2) Versendungsnachweis ( 3) Buchnachweis ig Lieferung ( 5) Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

28 Nachweisführung innergemeinschaftliche Lieferung Buchnachweis Name, Anschrift und UID-Nummer des Abnehmers Name und Anschrift des Beauftragten des Abnehmers in Abholfällen Nachweis der Identität des Abholenden Nachweis, dass der Beauftragte für Abnehmer handelt (Vollmacht) handelsübliche Bezeichnung und Menge des Gegenstandes der Lieferung Tag der Lieferung Entgelt Art der Be- oder Verarbeitung vor Lieferung die Beförderung oder Versendung in einen anderen MS den Bestimmungsort im anderen MS Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

29 Nachweisführung innergemeinschaftliche Lieferung Beförderungsnachweis Durchschrift/Abschrift der Rechnung ( 11 und Art 11 UStG) mit Hinweis auf Steuerfreiheit der ig Lieferung handelsüblicher Beleg mit Angabe des Bestimmungsortes (zb Lieferschein) Verbringungserklärung (Abholung und Beförderung durch den Abnehmer) oder Empfangsbestätigung (Beförderung durch liefernden Unternehmer), zb durch BMF- Musterformulare lt Anhang 5,6 zu den UStR Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

30 Nachweisführung innergemeinschaftliche Lieferung Versendungsnachweis Durchschrift/Abschrift der Rechnung ( 11 und Art 11 UStG) mit Hinweis auf Steuerfreiheit der ig Lieferung Versendungsbelege (zb Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen, Konnossemente und dergleichen, zb Spediteurbescheinigung) Nachweis durch Originalurkunde oder Doppelstück KEIN Nachweis: Kopie, Fax oder ing dieser Dokumente Kann der Unternehmer den Versendungsnachweis nicht erbringen, kann die Nachweisführung wie im Beförderungsfall erfolgen Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

31 Nachweisführung innergemeinschaftliche Lieferung Vertrauensschutz Steuerfreiheit der ig Lieferung trotz fehlender Voraussetzungen, wenn bei Beachtung der einem ordentlichen Kaufmann obliegenden Sorgfalt die unrichtigen Angaben des Abnehmers nicht erkannt werden können Objektiver Maßstab im Einzelfall Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

32 Nachweisführung innergemeinschaftliche Lieferung Vertrauensschutz UID-Bestätigungsverfahren (via Finanzonline) Anfrage in der 1. Stufe (einfache Bestätigung) Anfrage in der 2. Stufe (qualifizierte Bestätigung) Bestätigung Stufe 2 jedenfalls bei erstmaliger Geschäftsbeziehung, Gelegenheitskunden und insbesondere bei Abholfällen Festhalten der Identität des Abholenden (zb Reisepassoder Führerscheinkopie) Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

33 Nachweisführung innergemeinschaftliche Lieferung Zeitpunkt des Vorliegens des Beförderungs- bzw Versendungsnachweises Teil I Sanierung von Nachweismängeln: Laufende UFS- und VwGH-Spruchpraxis unter Berufung auf den EuGH, dass nachträgliche Sanierung von Nachweismängeln möglich sein muss Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

34 Nachweisführung innergemeinschaftliche Lieferung Zeitpunkt des Vorliegens des Beförderungs- bzw Versendungsnachweises Teil II EuGH , C-146/05, Albert Collée, Auszug RN 31: Da sich aus dem Vorlagebeschluss ergibt, dass unbestreitbar eine innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt wurde, erfordert der Grundsatz der steuerlichen Neutralität, dass im Ausgangsverfahren die Mehrwertsteuerbefreiung gewährt wird, wenn die materiellen Anforderungen erfüllt sind, selbst wenn der Steuerpflichtige bestimmten formellen Anforderungen nicht genügt hat. Anders verhielte es sich nur, wenn der Verstoß gegen die formellen Anforderungen den sicheren Nachweis verhinderte, dass die materiellen Anforderungen erfüllt wurden." Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

35 Nachweisführung innergemeinschaftliche Lieferung Zeitpunkt des Vorliegens des Beförderungs- bzw Versendungsnachweises - Teil III VwGH 20. Dezember 2012, 2009/15/0146 Aus den Ausführungen des EuGH im Urteil vom 27. September 2007, C-146/05, Albert Collee, hat der Verwaltungsgerichtshof abgeleitet, dass im Bereich der Nachweisführung jedoch nicht auf bloß formelle Belange, insbesondere den Zeitpunkt der Nachweiserbringung, abzustellen, sondern auch eine spätere Nachweisführung im Abgabenverfahren ausreichend ist. Entscheidend ist, dass dem liefernden Unternehmer der Nachweis gelingt, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit zweifelsfrei vorliegen Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

36 Nachweisführung innergemeinschaftliche Lieferung Zeitpunkt des Vorliegens des Beförderungs- bzw Versendungsnachweises - Teil IV Finanzverwaltung/UStR Rz 4006: Bisher: Nachträgliche Sanierung von Mängeln des Beförderungsnachweises ist nicht möglich Entwurf des UStR-Wartungserlasses 2013: Nachweisführung entsprechend der Verordnung BGBl Nr. 401/1996, sonst keine Steuerfreiheit der ig Lieferung Ausnahme nur dann, wenn trotz Nachweismängeln objektiv feststeht, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vorliegen Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

37 Exkurs Deutschland: Gelangensbestätigung Gelangensbestätigung Konkretisierung der Beleg- und Buchnachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen Regelung anzuwenden seit Nichtbeanstandung bis Für alle Transportvarianten Nachweis der Steuerfreiheit durch eine Bestätigung des Abnehmers möglich, dass die Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

38 Exkurs Deutschland: Gelangensbestätigung Gelangensbestätigung - Bestandteile Name und Anschrift des Abnehmers Menge des Gegenstands der Lieferung und handelsübliche Bezeichnung Bei Beförderung oder Versendung durch den Lieferer oder bei der Versendung durch den Abnehmer: Ort und Monat des Erhalts des Gegenstands im übrigen Gemeinschaftsgebiet Bei Beförderung des Gegenstands durch den Abnehmer: Ort und Monat des Endes der Beförderung des Gegenstands im übrigen Gemeinschaftsgebiet Ausstellungsdatum der Bestätigung Unterschrift des Abnehmers oder eines von ihm zur Abnahme Beauftragten Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

39 Exkurs Deutschland: Gelangensbestätigung Gelangensbestätigung Vereinfachungen elektronische Übermittlung der Gelangensbestätigung zulässig ( ); Verzicht auf die Unterschrift möglich, wenn erkennbar ist, dass die elektronische Übermittlung im Verfügungsbereich des Abnehmers oder dessen Beauftragten begonnen hat Sammelbestätigung für Umsätze bis zu einem Quartal möglich Vereinfachungen für Warensendung < 500 (Nachweis schriftliche oder elektronische Auftragserteilung und Entrichtung der Gegenleistung für die Lieferung) Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

40 Exkurs Deutschland: Gelangensbestätigung Gelangensbestätigung Alternativnachweis Alternativer Nachweis zulässig, zb Track & Trace-Protokolle anerkannt Spediteursbescheinigung (Angaben wie in AT, zusätzlich Monat des Endes der Beförderung) Spediteurs versicherung & Nachweis der Entrichtung der Gegenleistung von einem Bankkonto des Empfängers Frachtbriefe (zb CMR, Eisenbahn) mit Unterschrift des Empfängers) Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

41 Deloitte refers to one or more of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, a UK private company limited by guarantee, and its network of member firms, each of which is a legally separate and independent entity. Please see for a detailed description of the legal structure of Deloitte Touche Tohmatsu Limited and its member firms. Deloitte provides audit, tax, consulting, and financial advisory services to public and private clients spanning multiple industries. With a globally connected network of member firms in more than 150 countries, Deloitte brings world-class capabilities and high-quality service to clients, delivering the insights they need to address their most complex business challenges. Deloitte has in the region of 200,000 professionals, all committed to becoming the standard of excellence. This publication contains general information only, and none of Deloitte Touche Tohmatsu Limited, its member firms, or their related entities (collectively, the Deloitte Network ) is, by means of this publication, rendering professional advice or services. Before making any decision or taking any action that may affect your finances or your business, you should consult a qualified professional adviser. No entity in the Deloitte Network shall be responsible for any loss whatsoever sustained by any person who relies on this publication Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH 2013 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH

42 Steuerfreiheit bei Lieferungen in Drittstaaten WKO, Wien, Andreas Gfrerer Condor Speditions- Transport GmbH&Co Samergasse 27, 5020 Salzburg Tel.: Mail: a.gfrerer@condor.co.at Web:

43 Voraussetzungen Gegenstand wird ins Drittland befördert oder versendet. über die erfolgte Ausfuhr muss ein Ausfuhrnachweis erbracht werden. 7 (4) die Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen werden. 18

44 Ausfuhrnachweis Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen, Konnossemente und dgl. oder deren Doppelstücke Ausfuhrbescheinigung eines im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Spediteurs Anmeldung der Ausfuhr mit zollamtlicher Ausgangsbestätigung

45 Frachtbrief Ein Frachtbrief ist ein Beförderungsdokument, das der, die Güter transportierende, Frachtführer mit sich führt. Der Frachtbrief weist den Frachtführer als Besitzer des Gutes, die Inhaber der Kopien des Frachtbriefes als Eigentümer und Verfrachter bzw. Empfänger aus. Informationsträgerfunktion Beweisfunktion Quittungsfunktion Verkehrsrecht, Zollrecht, ADR, Steuerrecht (Ust), etc

46 CMR Frachtbrief

47 Anmeldung der Ausfuhr mit zollamtlichen Ausgangsbestätigung Ausfuhrverfahren = zweistufiges Verfahren 1.Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle 2.Der Ausgang der Ware aus der Gemeinschaft wird durch die Ausgangszollstelle überwacht; die Ergebnisse beim Ausgang werden elektronisch an die Ausfuhrzollstelle zurück gemeldet, welche sodann die Ausfuhranzeige (Austrittsbestätigung) erstellt.

48 Anmeldung der Ausfuhr mit zollamtlichen Ausgangsbestätigung 2 Stufiges Ausfuhrverfahren Anmeldung -> EZ923 Ausfuhrbegleitpapier kein Nachweis! Ausfuhranzeige am EX431:

49 Ausfuhrbescheinigung eines im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Spediteurs Name und Anschrift des Ausstellers (Spediteur) sowie den Tag der Ausstellung Name und Anschrift des Unternehmers sowie des Auftraggebers, wenn dieser nicht der Unternehmer ist Datum der Übergabe des Gegenstandes an den Spediteur Handelsübliche Bezeichnung und Menge der Gegenstände Ort und Tag der Ausfuhr oder Ort und Tag der Versendung in das Drittlandsgebiet Name und Anschrift des Empfängers und den Bestimmungsort im Drittlandsgebiet Eine Versicherung des Ausstellers, dass die Angaben in dem Beleg auf Grund von Geschäftsunterlagen gemacht wurden, die im Gemeinschaftsgebiet nachprüfbar sind Unterschrift des Ausstellers

50 Problemfeld 1: Kontrolle über den Verbringungsvorgang Liefer- bzw. Kaufvertrag

51 Problemfeld 1: Kontrolle über den Verbringungsvorgang Liefer- bzw Kaufvertrag Transportvertrag Verzollungsvertrag

52 Problemfeld 1: Kontrolle über den Verbringungsvorgang Liefer- bzw Kaufvertrag Transportvertrag Verzollungsvertrag

53 Problemfeld 1: Kontrolle über den Verbringungsvorgang Liefervertrag Lieferkondition (Verkäufer- Käufer) Frachtvertrag (Frachtführer, Spediteur) Verzollungsvertrag Austritt der Ware Incoterms Ausfuhranm. Austrittsbestätigung EXW FCA Österr. P Verbringung & Dokumente CPT Drl. P P P DAT Drl. P P P DAP Drl. P P P

54 Problemfeld 2: Buchmäßiger Nachweis Qualität und Verfügbarkeit der Frachtbriefe Qualität und Verfügbarkeit der Zollanmeldung

55 Problemfeld 2: Buchmäßiger Nachweis Qualität und Verfügbarkeit der Frachtbriefe Qualität und Verfügbarkeit der Zollanmeldung

56 Checkliste Lieferkondition: Kontrolle über die Verbringung Liefervertrag: Obliegenheiten betreffend Lieferdokumente Transportvertrag: Obliegenheiten betreffend Dokumente Planen und Kontrollieren der Frachtbrieferstellung (z.b. CMR Feld 5) Exportverzollung planen und kontrollieren Dokumentenmanagement

57 Transport Verzollung Zertifizierung Danke!! Mag. Andreas Gfrerer Condor Speditions- Transport GmbH&Co Samergasse Salzburg Tel.: Mail: a.gfrerer@condor.co.at

58 Kapsch Components und dergleichen Nachweis der Versendung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Praxis trifft Steuerrecht und dergleichen Praxis trifft Umsatzsteuerrecht 1

59 Kapsch Components Unsere Unternehmensstruktur. Kapsch Group Kapsch TrafficCom Kapsch CarrierCom Kapsch BusinessCom Technologien, Produkte und Dienstleistungen für den ITS-Markt (Intelligent Transportation Systems). Anerkannter Partner für elektronische Multi-Lane Free-Flow Mautsysteme. Lösungen für Fest- Mobil-, Transport- und Access- Netze. Strategischer Lösungspartner für Carrier und Provider sowie Spezialist für GSM-R. Maßgeschneiderte ICT Lösungen und Services für IT, Telekommunikation und Netzwerke für Geschäftskunden. Betrieb inklusive. Ein führender ICT Service Partner in AUT & CEE. Die spezialisierten Schlüsselunternehmen der Kapsch Group nutzen die gruppenübergreifenden Synergien und dergleichen Praxis trifft Umsatzsteuerrecht 2

60 Kapsch Components Unser Firmenprofil. Firmenname Eigentümer Sektor Mitarbeiter Umsatz WJ2013 Kapsch Components GmbH & Co KG 100% Kapsch TrafficCom AG High-tech Elektronikproduktion ,5 Mio. Tätigkeitsbereiche Firmensitz Tätig seit Herstellung von Elektronikprodukten in anspruchsvollen Marktsegmenten 1230 Wien Gutheil-Schoder-Gasse 2002 (Kapsch seit 1892) und dergleichen Praxis trifft Umsatzsteuerrecht 3

61 Kapsch Components Praxis Ein Unternehmen in Österreich implementiert ein System zur automatischen Beauftragung von Transportdienstleistungen direkt aus dem ERP System Die Sendungsdaten werden im eigenen ERP-System generiert Über eine Online-Schnittstelle werden diese Daten an den Dienstleister übertragen Die Sendung wird beim Dienstleister im System angelegt und die Frachtbriefnummer zurückgemeldet Beim Unternehmen wird das Paketlabel gedruckt und am Paket angebracht Der Dienstleister holt alle Sendungen am Abend ab, scannt jede Sendung und bestätigt einen Sammellieferschein Die Übernahme der Sendung wird über Track & Trace verfolgt und an das Unternehmen zurückgemeldet und dergleichen Praxis trifft Umsatzsteuerrecht 4

62 Kapsch Components Umsatzsteuerrecht 3. (1) In den Fällen, in denen der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferungin das übrige Gemeinschaftsgebiet versendet, hat der Unternehmer den Nachweis wie folgt zu führen: 1. durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung ( 11, Art. 11 UStG 1994) und 2. durch einen Versendungsbeleg im Sinne des 7 Abs. 5 UStG 1994, insbesondere durch Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen, Konnossemente und dergleichen oder deren Doppelstücke und dergleichen Praxis trifft Umsatzsteuerrecht 5

63 Kapsch Components Praxis trifft Umsatzsteuerrecht Das Unternehmen sammelt zwar fleißig Unterlagen, aber diese entsprechen nicht dem 3 der Verordnung des BMF Sammellieferscheine sind nicht zulässig Für die Einzellieferung gibt es keinen unterschriebenen Beförderungsauftrag, da der Auftrag elektronisch erteilt wurde Track & Trace Daten werden anerkannt, jedoch ist diese Option nicht taxativ gelistet Track & Trace Daten werden bei den Dienstleistern in der Regel nach 2 bis 3 Jahren von der Webseite gelöscht Elektronische Aufzeichnungen werden nicht anerkannt und dergleichen Praxis trifft Umsatzsteuerrecht 6

64 Kapsch Components Praktischer Lösungsansatz Der elektronische Versandauftrag sowie T&T sind heute Standardverfahren in der Logistik Auch die Zollanmeldung ist ein elektronisches Anmeldeverfahren NCTS Verfahren verfolgen die Sendungen elektronisch bis zum Bestimmungsort Die Incoterms im internationalen Handel sehen elektronische Mitteilungen vor Die Anerkennung der elektronischen Nachweise ist wünschenswert: Taxative Listung der Track & Trace Daten Anerkennung von Sammellieferscheinen oder versandaufträgen Buchnachweis im eigenen ERP-System und dergleichen Praxis trifft Umsatzsteuerrecht 7

65 Kapsch Components Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Richard Schwanzer Head of Supply Chain Management Kapsch Components GmbH & Co KG Gutheil-Schoder-Gasse Wien Österreich Telefon Mobil Leiter FachForum Logistik des Forum Einkauf im ÖPWZ Please Note: The content of this presentation is the intellectual property of Kapsch AG and all rights are reserved with respect to the copying, reproduction, alteration, utilization, disclosure or transfer of such content to third parties. The foregoing is strictly prohibited without the prior written authorization of Kapsch TrafficCom AG. Product and company names may be registered brand names or protected trademarks of third parties and are only used herein for the sake of clarification and to the advantage of the respective legal owner without the intention of infringing proprietary rights und dergleichen Praxis trifft Umsatzsteuerrecht 8

66 Autor: Kurt Matoy, BA Thema: Lösungsmöglichkeiten bei fehlender Ausfuhranzeige (Ausfuhr - Drittland) Ausfuhr/20. November 2013/Wien

67 Lösungen bei Fehlen der Ausfuhranzeige Kein Ausfuhrverfahren durchgeführt, Ware im Drittland (analog Ausfuhr mit CARNET-ATA) Nachträglich schriftliche Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle + Alternativnachweise Die Ausfuhrzollstelle erteilt nachträglich die Ausfuhranzeige am Exemplar 3 (Rückseite) der Ausfuhranmeldung Ausfuhrverfahren bei der Ausfuhrstelle durchgeführt, keine Ausfuhranzeige Suchverfahren bei der Ausfuhrzollstelle einleiten Entweder ergeht Ausfuhranzeige von der Ausfuhrzollstelle oder Die Ausfuhrzollstelle erteilt auf Grund der vorgelegten Alternativnachweise die Ausfuhranzeige Ausfuhr/20. November 2013/ Wien 2

68 Alternativnachweise-Ausfuhr Erfordernisse: - Verweis auf (summarische) Ausgangsanmeldung - Nachweise über Art und Menge der Waren und Umstände, unter denen die Waren das Zollgebiet verlassen haben - Geeignete Unterlagen können insbesondere Kombinationen von folgenden Unterlagen sein: - Unterzeichnete oder authentifizierte Lieferscheine, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Frachtbriefe, Manifeste, Postaufgabebescheinigungen, Konnossemente, Bill of Lading, CMR Duplikat/Triplikat, CIM- Frachtbriefexemplar mit Aufgabebestätigung, Air Way Bill, Flugmanifest, Aufzeichnungen der Finanzbuchhaltung, Speditionsbescheinigungen, von der Ausgangszollstelle bestätigtes Ausfuhrbegleitdokument, Verzollungsunterlagen aus dem Drittland,. 3

69 Fehlen der Ausgangsbescheinigung (U-34) Keine Ausgangsbescheinigung vorhanden Antrag auf nachträgliche Ausgangsbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke Einzubringen bei der Ausgangszollstelle, soweit diese in Österreich gelegen ist Dem Antrag wird entsprochen, wenn ein Fehlverhaltens der Ausgangszollstelle vorliegt oder keine Gelegenheit bei der Ausgangszollstelle gegeben war, die mitgeführten Waren der Zollstelle zu gestellen Unterlagen vorgelegt werden, aus denen die Tatsache der erfolgten Ausfuhr sowie die Menge und Beschaffenheit der ausgeführten Liefergegenstände hervorgehen. (Bestätigung der Zollbehörde des Drittlandes) 4

70 Vielen Dank für Ihr Interesse Kurt Matoy Bundesweiter Fachbereich Zoll und Verbrauchsteuern i.a. des BMF

71 Autor: Anna Hirnschall, Abt. IV/3 Thema: Umsatzsteuerbetrug Wie schütze ich mich als Unternehmen /Wirtschaftskammer Österreich

72 Umsatzsteuerbetrug Wie schütze ich mich als Unternehmen Handelnde Unternehmen - Ware - Betriebsgegenstand 2

73 Umsatzsteuerbetrug Wie schütze ich mich als Unternehmen Informationen über die Unternehmen Insbesondere Empfänger, Auftraggeber - Handelnde Personen vielleicht schon mal früher in Erscheinung getreten - Wie werden Aufträge erteilt nur telefonisch, per , gab es zumindest bei der erstmaligen Auftragsvergabe persönlichen Kontakt, - Warum wurde gerade ich ausgewählt - Was machen die anderen Mitbewerber/was macht die gesamte Branche 3

74 Umsatzsteuerbetrug Wie schütze ich mich als Unternehmen Informationsquellen - Internet - Firmenbuch - Gewerberegister - Wirtschaftskammer - Internationale Wirtschaftsdienste - 4

75 Umsatzsteuerbetrug Wie schütze ich mich als Unternehmen Ware - Risikoware (Mobiltelefone, Edelmetalle, Textilien, ) - Preis der Ware - Wo kommt Ware her - Wo geht Ware hin - Wo wird abgefertigt 5

76 Umsatzsteuerbetrug Wie schütze ich mich als Unternehmen Lieferwege /Transportwege - Lassen sich Lieferwege bzw. Transportwege aus üblichen Geschäftsablauf erklären - Wird Ware nur für Verzollungszwecke mehrere hundert Kilometer weit transportiert warum? 6

77 Umsatzsteuerbetrug Wie schütze ich mich als Unternehmen Erstellung der Zollanmeldung - Achten Sie auf korrektes Ausfüllen der Felder Zollanmeldung hat wesentlichen Einfluss auf Steuerbefreiung siehe Empfänger in Feld 17 bzw. Feld 17a - Bei Unklarheiten Fragen Sie lieber noch einmal nach 7

78 Umsatzsteuerbetrug Wie schütze ich mich als Unternehmen Entscheidungsfindung - Kann reelles Geschäft angenommen werden - Gibt es Verdachtsmomente um ein reelles Geschäft anzuzweifeln Tipp: - Zweifelhaftes Geschäft ablehnen - Beurteilung des Einzelfalles keine generellen Empfehlungen möglich 8

79 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 9

80 Steuerfreiheit bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten und in Drittstaaten Die Nachweisführung aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht Dr. Dietlind Schwab, bw FB USt 20. November 2013, Wirtschaftskammer Österreich, Wien

81 Rechtlicher Rahmen Unionsrecht Art. 138 MwSt-RL 2006/112/EG -> Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Art. 146 MwSt-RL 2006/112/EG -> Steuerbefreiung bei der Ausfuhr Art. 131 MwSt-RL 2006/112/EG -> Anwendung der Steuerbefreiungen unter den Bedingungen, die die MS zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung dieser Befreiungen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch festlegen Meldepflichten isd Verordnung (EU) Nr. 904/2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer Durchführungs-Verordnung (EU) 282/2011

82 Rechtlicher Rahmen Umsetzung in Österreich 7 UStG > Steuerbefreiung bei der Ausfuhr Art. 7 UStG > Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Verordnung des BM für Finanzen über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis, BGBl. Nr. 401/1996 -> Bedingungen zur Anwendung der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen 18 Abs. 8 UStG 1994 Nachweisführung bei bestimmten Steuerbefreiungen

83 Rechtsprechung zu 7 UStG 1994, zb EuGH , Rs C-271/06, Netto Supermarkt Steuerbefreiung bei Ausfuhren in ein Drittland im Billigkeitsweg trotz fehlender Voraussetzungen wegen Vorlage gefälschter Ausfuhrnachweise des Abnehmers, wenn Lieferer dies bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte VfGH , B 916/02 strenge Erfüllung des buchmäßigen Nachweises im Einzelfall überschießend

84 Rechtsprechung zu 7 UStG 1994, zb VwGH , 2008/15/0285 Die Beurteilung als ausländischer Abnehmer setzt zwingend voraus, dass die Person des Abnehmers bekannt ist. Erst wenn feststeht, welchem Rechtsträger die Lieferung des Unternehmers zuzuordnen ist, kann in einem weiteren Schritt festgestellt werden, ob der Abnehmer einen Sitz bzw. Wohnsitz im Inland hat oder nicht. (Aufnahme in UStR im Rahmen der RL-Wartung 2013 geplant) UFS , GZ RV/0160-W/08 Anforderungen an den Ausfuhrnachweis Die Bestimmung des 132 Abs. 2 BAO, welcher für die Belege die Möglichkeit der Aufbewahrung auf Datenträgern vorsieht, ist nicht auf Ausfuhrbelege isd 7 UStG 1994 anwendbar, da auf optisch archivierten Belegen der Zollstempel (die zollamtliche Ausfuhrbestätigung) nicht auf seine Fälschungssicherheit überprüft werden kann. (VwGH-Beschwerde zur Zl. 2011/13/0038 eingebracht)

85 Rechtsprechung zu Art. 7 UStG 1994, zb EuGH , Rs C-184/05, Twoh International B.V. Keine Verpflichtung für Finanzbehörden des Abgangsstaats zur Stellung eines Auskunftsersuchens an Finanzbehörden des Bestimmungsmitgliedstaats EuGH , Rs C-409/04, Teleos plc. o Auslegung des Begriffs versendet / versandt -> Voraussetzung für innergemeinschaftlichen Erwerb und Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung ist die Übertragung der Verfügungsmacht vom Eigentümer auf den Erwerber sowie der Nachweis der Versendung oder Beförderung des Liefergegenstands und des physischen Verlassens des Liefermitgliedstaats aufgrund dieses Versands oder dieser Beförderung o gegebenenfalls Gewährung eines Vertrauensschutzes o Erklärung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsland als Indiz für innergemeinschaftliche Lieferung

86 Rechtsprechung zu Art. 7 UStG 1994, zb EuGH , Rs C-146/05, Albert Collée Befreiung einer tatsächlich ausgeführten innergemeinschaftlichen Lieferung von der Mehrwertsteuer darf nicht allein mit der Begründung versagt werden, der Nachweis einer solchen Lieferung sei nicht rechtzeitig erbracht worden Mindesterfordernisse -> zweifelsfreier Nachweis des Liefergeschäfts und der innergemeinschaftlichen Warenbewegung EuGH , Rs C-285/09, R Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bei Beteiligung an Hinterziehung Bei Verschleierung der Identität des wahren Erwerbers durch Lieferer, um diesem zu ermöglichen, die Mehrwertsteuer zu hinterziehen, ist Ausgangsmitgliedstaat zur Versagung der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung berechtigt

87 Würdigung der Nachweise Maßgeblichkeit der VO, BGBl. Nr. 401/ Vorliegen entsprechender Belege (zum Zeitpunkt der Lieferung) => Vermutung der Steuerfreiheit => Gegenbeweis durch Finanzverwaltung zulässig (zb bei unrichtigen Unterlagen) => allenfalls Prüfung der Frage nach einem Vertrauensschutz 2. Mangelhafte Belege => Nachweis der Steuerfreiheit nicht erbracht ggflls Steuerpflicht => Gegenbeweis ebenfalls zulässig -> Beweispflicht für Antragsteller => Erfüllung der Mindesterfordernisse isd EuGH, Rs C-146/05, Collée o o zweifelsfreier Nachweis des Liefergeschäfts und der innergemeinschaftlichen Warenbewegung muss gelingen RN 31: soweit nicht der Verstoß gegen die formellen Anforderungen den sicheren Nachweis verhindert, dass die materiellen Anforderungen erfüllt wurden

88 Wartungserlass Entwurf Aufzeichnungspflichten und buchmäßiger Nachweis ( 18 und Art. 7 UStG 1994) (I) Buchmäßiger Nachweis (Rz 2582 und Rz 2584) o Anpassung an EuGH , Rs C-146/05, Albert Collée, und VwGH , 2009/15/0146 Klarstellung: Buchnachweis ist Voraussetzung für Steuerfreiheit -> Entfall des Hinweises, dass Buchnachweis materiellrechtliche Voraussetzung ist Hinweis, dass materielle Voraussetzungen für Steuerfreiheit verpflichtend nachzuweisen sind ev. spätere Nachweisführung im Abgabenverfahren möglich Bedingung: Nachweis des Vorliegens der materiellen Voraussetzungen für Steuerfreiheit gelingt zweifelsfrei 9

89 Wartungserlass Entwurf Aufzeichnungspflichten und buchmäßiger Nachweis ( 18 und Art. 7 UStG 1994) (II) Klarstellungen zu Nachweispflichten bei ig. Lieferung (RZ 4006) o Fehlender oder unvollständiger Beförderungsnachweis isd 2 VO, BGBl. Nr. 401/1996 kein Nachweis, dass Liefergegenstand izm der Lieferung in das übrige Unionsgebiet befördert wurde und Österreich verlassen hat Bestätigung der amtlichen Zulassung oder Registrierung eines Fahrzeuges nur bei Lieferung an Private zulässiger (Ersatz)Nachweis eidesstattliche Erklärung einer Begleitperson -> kein Beförderungsnachweis isd 2 VO, BGBl. Nr. 401/1996 o Folge fehlender (nicht erbrachter) Nachweise isd VO, BGBl. Nr. 401/1996, => von Steuerfreiheit der ig. Lieferung kann nicht ausgegangen werden => ausnahmsweise Steuerfreiheit, wenn trotz Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit vorliegen 10

90 Richtlinienwartung Ausfuhr Ausfuhrnachweis bei sonstiger Beförderung Klarstellung und Neufassung der Rz 1099: o Streichung des Verweises auf den Touristenexport im zweiten Aufzählungspunkt Erbringung des Nachweises der Ausfuhr in diesen Fällen mit einer vom liefernden Unternehmer ausgestellten, zollamtlich abgestempelten Ausfuhrbescheinigung ehemaliges Formular U 34 oder inhaltlich vergleichbares Formular nicht jedoch Rechnung 11

91 Informationen der Verwaltung UStR 2000 zu 7 in Rz 1075 bis Rz 1099 o Spediteursbescheinigung o Faksimilebestätigung zu Art 7 in Rz 4006 bis Rz 4020 o Muster für Beförderungsnachweise Verbringungserklärung Empfangsbestätigung Umsatzsteuerprotokolle, insbesondere Umsatzsteuerprotokoll 2009 vom 1. September 2009, GZ BMF /0220-VI/4/2009 Umsatzsteuerprotokoll 2010 vom 7. Oktober 2010, GZ BMF /0247-VI/4/2010

92 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13

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