auf Eintragung als Pflichtmitglied in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure nach 64 LBauO

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1 Antrag auf Eintragung als Pflichtmitglied in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure nach 64 LBauO 1. Allgemeine Informationen über die Voraussetzungen zur Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure nach 64 Abs.2 Nr.2 Landesbauordnung Rheinland- Pfalz (LBauO) bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz. Nach 64 LBauO müssen Bauunterlagen für die genehmigungsbedürftige Errichtung und Änderung von Gebäuden sowie für Vorhaben, für die das Freistellungsverfahren nach 67 LBauO durchgeführt wird, von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Die Bauaufsichtsbehörde kann verlangen, dass die Bauvorlageberechtigung nachgewiesen wird. Nach 64 Abs.2 Nr.2 LBauO ist bauvorlageberechtigt wer in einer von der Ingenieurkammer zu führenden Liste eingetragen ist; in die Liste ist auf Antrag einzutragen, wer aufgrund des Ingenieurgesetzes als Absolventin oder als Absolvent des Fachbereichs Bauingenieurwesen die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur zu führen berechtigt ist und danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden praktisch tätig war. Die Eintragung in eine vergleichbare Liste eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland gilt auch in Rheinland-Pfalz. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt. und der Novellierung der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz entfällt seit dem 28. Dezember 2009 die Verpflichtung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, auswärtige bauvorlageberechtigte Ingenieure in der Liste der Bauvorlageberechtigten zu führen, da nach 64 Abs.2 Nr.2 letzter Satz LBauO die Eintragung in eine vergleichbare Liste eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland auch in Rheinland-Pfalz gilt. Gerne kann jedoch trotzdem eine Eintragung und Listenführung erfolgen mit dem Vorteil, dass eine Listung in der Expertensuche auf der Homepage der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz vorgenommen wird. In diesem Fall entstehen Gebühren und Beiträge. 1

2 Einzureichende Unterlagen Für den Antrag auf Eintragung in die Liste nach 64 Abs. 2 Nr.2 LBauO i.v.m. der "Landesverordnung über die von der Kammer der Beratenden Ingenieure nach 63 Abs. 2 und 65 Abs. 3 der Landesbauordnung zu führenden Listen vom 30. März 1998" füllen Sie bitte das nachfolgende Antragsformular aus und fügen bitte die hier aufgeführten Unterlagen bei: Ausgefülltes Antragsformular Ausgefüllter Datenbogen Ausgefüllter Erklärungsbogen Ausgefülltes Formular zur Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten Ausgefüllter Bogen zur Berufshaftpflichtversicherung Einzugsermächtigung Amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und Kopie der Diplom-Urkunde Lebenslauf in chronologischer Reihenfolge Eigene Arbeiten, d.h. Pläne von 4 Einfamilienhäusern oder größeren Gebäuden pro nachzuweisendem Jahr (in möglichst zwei hintereinander folgenden Jahren) mit den dazugehörigen Baugenehmigungen; dabei sind für die Hälfte der Bauvorhaben die Leistungsphasen 1-8 und für die andere Hälfte die Leistungsphasen 1-4 nachzuweisen (d.h. mindestens 4 EFH LP 1-4 und mindestens 4 LP 1-8 in zwei hintereinander folgenden Jahren) oder Bescheinigung/en eines bauvorlageberechtigten Arbeitgebers mit konkret bezeichneten Bauvorhaben (Angaben über Baujahr, Bauherr, Baukosten, Bauleiter, Größe, Verwendungszweck, Art, den Anteil Ihrer Tätigkeit an den einzelnen Objekten im Sinne der Leistungsphasen der HOAI) zum Nachweis der laut der o.a. Landesverordnung geforderten mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit in der Planung und Durchführung von Gebäuden. Hierbei sind die gleichen Mindestbedingungen, wie vor beschrieben, nachzuweisen. Kosten Die Gebühr für die Eintragung sowie den jährlichen Beitrag entnehmen Sie bitte der Kostenordnung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Bearbeitung Ihres Antrages erst nach Eingang der Gebühr erfolgen kann. Nach Beratung der eingereichten Unterlagen durch die zuständigen Sachverständigen und den Eintragungsausschuss werden wir Sie unaufgefordert über die Ergebnisse informieren. 2

3 2. Antrag 64 LBauO auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure. Hiermit beantrage ich die Aufnahme in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure nach 64 Landesbauordnung im Land Rheinland-Pfalz. Die hierzu notwendigen Unterlagen habe ich ausgefüllt und die erforderlichen Nachweise beigefügt. ausgefüllter Datenbogen beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und Kopie der Diplom-Urkunde Nachweise über die praktische, mindestens zweijährige Berufspraxis auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden bzw. eine nach Europäischen Gemeinschaftsrecht anzuerkennende gleichwertige Berechtigung oder einer Staatsprüfung zum gehobenen oder höheren bautechnischen Verwaltungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland. Tabellarische Auflistung zu den eingereichten Objekten mit Angaben, welche Tätigkeiten erbracht wurden Lebenslauf in chronologischer Reihenfolge Erklärungsbogen polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate (Original oder beglaubigte Abschrift) Geburtsurkunde sowie ein Nachweis über den geführten und früher geführten Namen (Original oder beglaubigte Abschrift) Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung bei selbstständiger und gewerblicher Tätigkeit, nicht älter als drei Monate (Original) Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten Kostenbeitrag habe ich auf das Konto bei der Sparkasse Mainz (BLZ ) überwiesen. Ort, Datum Unterschrift 3

4 3. Datenbogen Ich mache hiermit zum Zwecke der Eintragung in der bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz geführten Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure nach 64 LBauO nachfolgende Angaben: 3.1 Angaben zur Person: Anrede: Frau Herr Familienname: Vorname: früher geführter Name: Titel und akademische Grade: Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Privatadresse: Straße PLZ/Ort Telefon: Telefax: Büroanschrift: Bürobezeichnung: Straße PLZ/Ort Telefon: Telefax: 4

5 3.2 Fachdaten Examen folgender Hochschule: der Fachrichtung: wurde am: abgelegt Dabei wurde die akademischen Bezeichnung: erworben Eine Staatsprüfung zum gehobenen oder höheren bautechnischen Verwaltungsdienst in der Bundesrepublik Deutschland wurde am: bei: in der Fachrichtung: erfolgreich abgelegt Amtliche Bestätigung der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur wurde wann von welcher Behörde ausgestellt? Nach Abschluss der Berufsausbildung habe ich eine hauptberufliche praktische Tätigkeit (Berufspraxis) auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden in Vollzeitbeschäftigung von zwei Jahren oder in Teilzeitbeschäftigung, die einer vergleichbaren Vollzeitbeschäftigung von 2 Jahren entspricht ausgeübt von: bis: Zum Nachweis sind beigefügt: Arbeitgeberbescheinigung DIN A4-Pläne eigener planerischer Arbeiten Auflistung der bearbeiteten Vorhaben mit Angaben welche Tätigkeiten erbracht wurden Berufshaftpflichtversichert bei welcher Versicherung? für Personenschäden in Höhe von EUR für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von EUR Ein Versicherungsnachweis aus dem sich der Bestand, die Höhe und eventuelle Ausschlüsse von Wagnissen der Berufshaftpflichtversicherung ist beigefügt Mitglied folgender anderer Ingenieurkammern: 5

6 3.3 Beschäftigungsart Die berufliche Tätigkeit wird: selbständig und eigenverantwortlich ausgeübt Im Rahmen einer Gesellschaft: als Gesellschafter einer Gesellschaft als Geschäftsführer einer Gesellschaft Rechtsform der Gesellschaft: Gesellschaft bürgerlichen Rechts Aktiengesellschaft GmbH Amtsgericht: Handelsregister-Nr.: Partnerschaftgesellschaft Amtsgericht: PR-Nr. der Partnerschaft: Sonstige als Angestellter in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis Arbeitgeber: als Angestellter im öffentlichen Dienst Dienstherr: als Beamter im öffentlichen Dienst Dienstherr: Je nach Beschäftigungsart bitte Anzahl der Mitarbeiter wie folgt angeben: Teilzeitbeschäftigte Vollzeitbeschäftigte (ohne Mitglieder der Ingenieurkammer) Ort, Datum Unterschrift 6

7 4. Fachgruppen Bitte kreuzen Sie an, unter welcher Fachgruppe Sie schwerpunktmäßig geführt werden wollen Geotechnik Elektrotechnik Hoch- und Industriebau Konstruktiver Ingenieurbau Tragwerksplanung Kfz.- und Maschinenwesen Technische Gebäudeausrüstung Verkehrswesen Vermessungswesen Wasser/Raum/Umwelt 7

8 5. Erklärungsbogen Hiermit erkläre ich: 1. dass mir nach 70 des Strafgesetzbuches die Ausübung der Berufsaufgaben eines Ingenieurs weder verboten, noch nach 35 Abs. 1 der Gewerbeordnung die Ausübung der selbständigen Ingenieurtätigkeit untersagt ist. 2. dass ich nicht wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt worden bin. 3. dass ich nicht infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über mein Vermögen beschränkt bin. 4. dass innerhalb der letzten fünf Jahre vor Stellung des Eintragungsantrages a) von mir keine eidesstattliche Versicherung nach 807 der Zivilprozessordnung abgegeben wurde, b) kein Vergleichsverfahren über mein Vermögen zur Abwendung des Insolvenzverfahrens eröffnet wurde, c) kein Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet wurde oder mangels Masse nicht eröffnet werden konnte. Ich versichere, dass mir ein Exemplar des Ingenieurkammergesetzes Rheinland-Pfalz vorliegt, und dass ich von dem Inhalt Kenntnis genommen habe. Ich versichere die Richtigkeit der in meinem Antrag, im Personalbogen und in dieser Erklärung gemachten Angaben. Mir ist bekannt, dass ich irgendwelche, meine Angaben betreffenden Änderungen der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz unverzüglich bekanntgeben muss. Insbesondere verpflichte ich mich, Änderungen, Unterbrechungen oder die Beendigung meiner Berufshaftpflicht-versicherung der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz unverzüglich anzuzeigen. Ort, Datum Unterschrift 8

9 6. Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten Hiermit willige ich in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz wie folgt ein, soweit nicht die Verwendung ohnehin nach dem rheinland-pfälzischen Datenschutzgesetz zwingend gestattet ist. Ich bin mit der Veröffentlichung der im Berufsverzeichnis eingetragenen Daten einverstanden: - in einem von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz im Internet geführten Berufsverzeichnis Ja nein - im deutschen Ingenieurblatt oder in einem anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Druckwerk Ja nein - durch Weitergabe eines Berufsverzeichnisses an Mitglieder der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz sowie öffentliche und private Auftraggeber Ja nein - an Dritte (soweit diese ein berechtigtes Interesse dartun können) z. B. zur Versendung von Fachinformationen und Hinweisen zu fachbezogenen Veranstaltungen Ja nein Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich nach dem rheinland-pfälzischen Datenschutzgesetz die Einwilligung für vorstehende Punkte ganz oder teilweise verweigern kann. Ort, Datum Unterschrift 9

10 7. Versicherungsbestätigung gemäß 113 ff VVG in Verbindung mit den geltenden landesrechtlichen Bestimmungen zur Pflichtversicherung Hiermit bestätigen wir, dass für Name Mitglieds-Nr. Anschrift seit dem Name Anschrift (falls bekannt) bei dem Versicherungsunternehmen unter der Versicherungsnummer eine durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung für die gesetzliche Haftpflicht als mit den Deckungssummen je Versicherungsfall für Personenschäden: EUR für Sach- u. Vermögensschäden: EUR in der Form einer durchlaufenden Jahresversicherung besteht. Die Nachmeldefrist für Verstöße aus beruflicher Tätigkeit, die zwischen Beginn und Ablauf des Versicherungsvertrages begangen wurden, beträgt mindestens 5 Jahre. Vertragsgrundlage sind die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung, die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflicht von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren und die sonstigen Bestimmungen des Versicherungsvertrages. Die Versicherungssummen und Maximierungen entsprechen dem 114 VVG in Verbindung mit landesrechtlichen Bestimmungen zur Pflichtversicherung zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Versicherungsbestätigung. Die Funktion der zuständigen Stelle nach 117 Abs. 2 VVG ist bekannt. Ort, Datum Unterschrift/Stempel der Versicherungsgesellschaft 10

11 8. Einzugsermächtigung Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz Löwenhofstraße Mainz Kunden-Nr.: Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: Ihre Mandatsreferenz: (wird separat mitgeteilt) DE49ZZZ SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtigte die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz auf meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Für Lastschriftankündigungen beträgt die Pre-Notification-Frist 5 Tage Die für SEPA-Lastschriften vorgesehene 14-tägige Pre-Notification-Frist wird hierdurch verbindlich gekürzt. Wenn Sie gegen diese Verkürzung schriftlich Widerspruch einlegen, ist keine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren möglich. Vorname und Nachname (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer PLZ und Ort Kreditinstitut (Name und BIC) IBAN Datum, Ort und Unterschrift 11

12 9. Merkblatt Zu Antragsformular: Werden die im Formular geforderten Unterlagen nicht beigebracht, ist es uns leider nicht möglich, Ihrem Antrag zu entsprechen. Bitte denken Sie auch später daran, Ihrer gesetzlichen Obliegenheit nachzukommen, Änderungen gegenüber der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz bekanntzugeben. Zu Datenbogen: Wir möchten Sie um Verständnis darum bitten, dass auch Mitglieder der Ingenieurkammer einen ausgefüllten Datenbogen einreichen müssen. Dies dient der Vollständigkeit der Unterlagen und wird zusätzlich zum Abgleich des vorhandenen Datenbestandes genutzt. Zu Berufsausbildung: Die Berufsbefähigung setzt zunächst eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Fachrichtung Bauingenieurwesen voraus. Dies kann z. B. durch Vorlage einer Diplom-Urkunde bzw. eines Abschlusszeugnisses über ein Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen nachgewiesen werden das einen Fachrichtungshinweis enthält. Bitte reichen sie keine Originale der Zeugnisse sondern beglaubigte Kopien der entsprechenden Urkunden ein. Gehen die Originale auf dem Postweg verloren, so ist eine Neuausstellung mühsam und mit nicht unbeträchtlichen Kosten verbunden. Ausländische Abschlusszeugnisse einer entsprechenden Studienrichtung werden anerkannt, sofern sie einem nach dem Recht eines Bundeslandes oder der Europäischen Gemeinschaften anerkannten Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis entsprechen. Die ausländischen Abschlüsse und Abschlusszeugnisse müssen zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Zu polizeiliches Führungszeugnis: Das polizeiliche Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf, können Sie bei Ihrer Gemeinde entweder direkt zur Übersendung an die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz anfordern oder selbst beifügen. Im ersten Fall dürfen wir um Beifügung einer Kopie des von der Gemeinde abgestempelten Anforderungsformulars bitten. 12

13 Zum Erklärungsbogen: Diese Abfragen sind notwendig, da unter bestimmten Voraussetzungen die Eintragung in bestimmten Fällen abgelehnt werden kann. Sollte einer der möglichen Ablehnungsgründe für die Eintragung auf Sie zutreffen, legen Sie bitte dar, warum die Eintragung aus Ihrer Sicht trotzdem vorgenommen werden sollte. Am besten setzen Sie sich vorab mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung. Unter Umständen werden Sie zu einer Anhörung vor dem Eintragungsausschuss geladen. Zu Berufshaftpflichtversicherung: Das Gesetz verlangt den Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung. Als Untergrenze ist eine Deckungssumme von 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und Euro für Sach- und Vermögensschäden anzusehen. Bitte lassen Sie sich von Berufshaftpflichtversicherern oder -maklern ausführlich über den für Ihre berufliche Tätigkeit erforderlichen Versicherungsschutz informieren. Zu Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten: Das bei der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsverzeichnis ist ein öffentliches Register. Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, erhält auf Nachfrage Auskunft, ob eine Person die sich als bauvorlageberechtigt bezeichnet, in das Berufsverzeichnis eingetragen ist. Hiergegen ist kein Widerspruch möglich. Darüber hinaus beabsichtigt die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz die Publikation des Berufsverzeichnisses soweit die Betroffenen dem zustimmen. Dabei geht es insbesondere um die Information von möglichen Auftraggebern und die Vermittlung von Informationen zu Fortbildungsveranstaltungen und anderen Fachinformationen. 13

14 10. Auszug Landesbauordnung (LBauO) 64 Bauvorlageberechtigung (1) Bauunterlagen für die genehmigungsbedürftige Errichtung und Änderung von Gebäuden sowie für Vorhaben, für die das Freistellungsverfahren nach 67 durchgeführt wird, müssen von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein. Die Bauaufsichtsbehörde kann verlangen, dass die Bauvorlageberechtigung nachgewiesen wird. (2) Bauvorlageberechtigt ist, 1. wer aufgrund des Architektengesetzes die Berufsbezeichnung Architektin oder Architekt zu führen berechtigt ist, 2. wer in einer von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu führenden Liste eingetragen ist; in die Liste ist auf Antrag einzutragen, wer aufgrund des Landesgesetzes zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen und über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz als Absolventin oder als Absolvent des Fachbereichs Bauingenieurwesen die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur zu führen berechtigt ist und danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden praktisch tätig war; die Eintragung in eine vergleichbare Liste eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland gilt auch in Rheinland-Pfalz, 3. wer aufgrund des Architektengesetzes die Berufsbezeichnung Innenarchitektin oder Innenarchitekt zu führen berechtigt ist, für die mit der Berufsaufgabe der Innenarchitektin oder des Innenarchitekten verbundene bauliche Änderung von Gebäuden, 4. wer die Befähigung zum höheren oder gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienst besitzt, für seine dienstliche Tätigkeit. (3) Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, sind ohne Eintragung in die Liste nach Absatz 2 Nr. 2 bauvorlageberechtigt, wenn sie 1. eine vergleichbare Berechtigung besitzen und 2. dafür den Eintragungsvoraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten. 14

15 Sie haben das erstmalige Tätigwerden als bauvorlageberechtigte Person vorher der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz anzuzeigen und dabei 1. eine Bescheinigung darüber, dass sie in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder dem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat ihrer Niederlassung bauvorlageberechtigt sind und ihnen die Ausübung dieser Tätigkeiten zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist, und 2. einen Nachweis darüber, dass sie in dem Staat ihrer Niederlassung für die Tätigkeit als bauvorlageberechtigte Person mindestens den Eintragungsvoraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten, vorzulegen; sie sind in einem Verzeichnis zu führen. Die Ingenieurkammer Rheinland- Pfalz hat auf Antrag zu bestätigen, dass die Anzeige nach Satz 2 Halbsatz 1 erfolgt ist; sie kann das Tätigwerden als bauvorlageberechtigte Person untersagen und die Eintragung in das Verzeichnis nach Satz 2 Halbsatz 2 löschen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind. (4) Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort bauvorlageberechtigt sind, ohne dafür den Eintragungsvoraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 vergleichbare Anforderungen erfüllen zu müssen, sind bauvorlageberechtigt, wenn die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz ihnen bescheinigt hat, dass sie den Eintragungsvoraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 vergleichbare Anforderungen erfüllen; sie sind in einem Verzeichnis zu führen. Die Bescheinigung wird auf Antrag erteilt, dem die erforderlichen Unterlagen beizufügen sind. (5) Anzeigen und Bescheinigungen nach den Absätzen 3 und 4 sind nicht erforderlich, wenn bereits in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland eine Anzeige erfolgt ist oder eine Bescheinigung erteilt wurde; Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 und Absatz 4 Satz 1 Halbsatz 2 sind nicht anzuwenden. Verfahren nach den Absätzen 2 bis 4 können über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 355, BS ) in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden. Auf die Verwaltungsverfahren zur Eintragung in die Liste nach Absatz 2 Nr. 2 und zur Ausstellung der Bescheinigung nach Absatz 4 finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach 42 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend Anwendung. 15

16 (6) Unternehmen dürfen Bauunterlagen von den für sie zeichnungsberechtigten Personen als Entwurfsverfasserinnen oder Entwurfsverfasser unterschreiben lassen, wenn die Bauunterlagen unter der Leitung einer bauvorlageberechtigten Person aufgestellt worden sind. Wer bauvorlageberechtigt ist, hat die Bauunterlagen durch Unterschrift anzuerkennen. (7) Absatz 1 gilt nicht für Garagen bis zu 100 m 2 Nutzfläche sowie für Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude ( 49). (8) Ingenieurinnen und Ingenieure, die aufgrund des 95 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz vom 27. Februar 1974 (GVBl. S. 53) planvorlageberechtigt sind und hierüber eine Bescheinigung der Bezirksregierung erhalten haben, sind auf Antrag ohne weiteren Nachweis in die Liste nach Absatz 2 Nr. 2 einzutragen. (9) Nicht bauvorlageberechtigte Personen, die vor dem 1. Juli 1987 regelmäßig Bauunterlagen für Gebäude nach 95 Abs. 6 Nr. 1 bis 3 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz vom 27. Februar 1974 (GVBl. S. 53) gefertigt und dies bis zum 1. Juli 1990 der zuständigen oberen Bauaufsichtsbehörde nachgewiesen haben, können Bauunterlagen für Gebäude dieser Art auch weiterhin unterschreiben. 16

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