Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber

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1 Die Erhebung der EEG-Umlage auf die Eigenversorgung durch die Übertragungsnetzbetreiber 22. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Berlin,

2 Agenda 1. Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz 2. Der 3. Die Abwicklung zw. Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber 4. Die Abwicklung zw. Eigenversorger und Übertragungsnetzbetreiber 2 / 35

3 Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz

4 Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz - Rückgrat einer sicheren Stromversorgung für über 18 Millionen Menschen in Deutschland - Systemverantwortlich für Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - Verantwortlich für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau der Stromautobahnen (220 kv und 380 kv) Hamburg Berlin 4 / 35

5 50Hertz als Teil einer internationalen Unternehmensgruppe 60 % (Börsennotiert in Belgien) 40 % (Australischer Infrastrukturfond) 100% 100% 100% 50Hertz Transmission GmbH 50Hertz Offshore GmbH 5 / 35

6 Das Stromversorgungssystem im 50Hertz-Gebiet ÜNB-Ebene (400 kv, 220 kv) 9 Windparks 3 Stahlwerke 7 Übertragungsnetzbetreiber 7 onshore 2 offshore 12 konv. Kraftwerke/Speicher Amprion TenneT TransnetBW 1200 Windparks CEPS Energinet.dk PSE VNB - 1. Ebene (< 110 kv) PV-, Biomasse- und sonstige EEG-Anlagen VNB - 2. bis m. Ebene (< 110 kv) 200 Windparks 8 Verteilnetzbetreiber E.DIS ENSO Netz HSN Magdeburg MITNETZ Strom 141 Verteilnetzbetreiber Stromnetz Berlin Stromnetz Hamburg TEN WEMAG Netz Schwarze Pumpe Boxberg Jänschwalde Lippendorf Reuter West Goldisthal KWK und IKW KWK und IKW Markersbach Hohenwarte II Brunsbüttel (GKW) Moorburg Rostock Schkopau Kaskadierung PV-, Biomasse- und sonstige EEG-Anlagen VNB - n. Ebene (< 110 kv) PV-, Biomasse- und sonstige EEG-Anlagen Sonstige VNB, geschl. VNB KWK und IKW 6 Stand: Ende / 35

7 Übertragungsnetze als Rückgrat der Energieversorgung in Deutschland und Europa Transportnetzeigentümer Systemführer Marktentwickler Verantwortlich für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau der Höchstspannungsleitungen und Stromkreuzungen (Umspannwerke) sowie für direkte Anschlüsse von Größterzeugern und Verbrauchern (inkl. Offshore). Verantwortlich für Systemstabilität des Übertragungsnetzes rund um die Uhr: Frequenz- und Spannungsregelung, Engpassmanagement. Katalysator der Strommarktentwicklung, insbesondere in Nord- und Zentralosteuropa. Treuhänder EEG-Abwicklung Verantwortlich für das Management der EEG- Zahlungsströme. Quelle: 50Hertz 7 / 35

8 Bereich Kundenmanagement/ Abwicklung Kundenmanagement Erfassung von Anlagenstammdaten Betreuung der EE-Direkteinspeiser Abwicklung EEG-Entschädigungszahlungen Jahresabrechnung Testierung EEG-Einspeisung Umlageprozesse Kundenmanagement EVU und Klein-EVU EEG-Umlage KWK-Umlage OHU-Umlage AbLa-Umlage 19(2)-StromNEV-Umlage Jahresabrechnung/ Testierung Prognose 8 / 35

9 Der

10 Direktvermarktung Erlöse durch Direktvermarktung Strombörse EEG-Umlage durch Drittbelieferung Bisheriger Abwicklungsprozess Kosten/Erlöse durch Vermarktung Horizontaler Belastungsausgleich Strommarkt Vermarktung durch ÜNB ÜNB EEG-Konto VNB Lieferant EEG- Anlage Vertikaler Belastungsausgleich Bundesweit einheitl. EEG-Umlage auf Strompreis Endkunde Auf Antrag: reduzierte EEG-Umlage auf Strompreis Privilegierter Endkunde Stromfluss Geldfluss Quelle: In Anlehnung an Umsetzungshilfe zum EEG 2009 des BDEW 10 / 35

11 Direktvermarktung Erlöse durch Direktvermarktung Strombörse EEG-Umlage durch Drittbelieferung Jetziger Abwicklungsprozess (inkl. EV) Kosten/Erlöse durch Vermarktung Horizontaler Belastungsausgleich Strommarkt Vermarktung durch ÜNB ÜNB EEG-Konto VNB Lieferant EEG- Anlage Vertikaler Belastungsausgleich Bundesweit einheitl. EEG-Umlage auf Strompreis Endkunde Auf Antrag: reduzierte EEG-Umlage auf Strompreis Privilegierter Endkunde Stromfluss Geldfluss Quelle: In Anlehnung an Umsetzungshilfe zum EEG 2009 des BDEW 11 / 35

12 Zuständigkeiten der Abwicklung der EEG-Umlage auf Eigenversorgung Laut AusglMechV sind die ÜNB nur für die Erhebung der Umlage zuständig: Bei Anlagen direkt am Übertragungsnetz Bei Anlagen an Abnahmestellen, an denen die EEG-Umlage nach der BesAR begrenzt ist Bei Anlagen, deren Strom auch an Dritte geliefert wird In Fällen des 61 Abs. 1 S. 3 EEG Ansonsten wird die EEG-Umlage nach 61 durch den zuständigen (Verteil-)Netzbetreiber abgewickelt nach 8 AusglMechV müssen die erhaltenen Zahlungen entsprechend an die Übertragungsnetzbetreiber weitergeleitet werden 12 / 35

13 Herausforderungen Neue Kunden, die bisher nicht in die Abwicklung des EEG einbezogen waren Unklarheit vieler Anlagenbetreiber, ob und in welcher Art Eigenversorgung vorliegt geringe Kenntnis der gesetzlichen Grundlage hoher Erläuterungsaufwand bei neuen Playern im Markt Erhöhter Abrechnungsaufwand bei Eigenversorgung an Abnahmestellen mit Besonderer Ausgleichsregelung (bes. bei mehreren EV-Anlagen mit untersch. Umlagekategorien) Abstimmung zw. VNB und ÜNB bezüglich: Abgleich der abgewickelten Anlagen unklaren Zuständigkeiten Meldepflichtsverletzungen bei Fällen nach 60, welche bisher nicht zu Umlage gemeldet sind, z.b. Mietkonstellationen, Pachtmodelle 13 / 35

14 Die Abwicklung zw. Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber

15 Unterjährige Abwicklung Anlagenbetreiber zahlen angemessene Abschläge an zuständige Verteilnetzbetreiber Verteilnetzbetreiber melden Mengen an den ÜNB und leiten erhobene Abschläge entsprechend weiter aggregiert über alle Anlagen, d.h. nicht anlagenscharf Meldung innerhalb der monatlichen Abrechnungsdatei in speziellen Abrechnungskategorien: 15 / 35

16 Beispiel Abrechnungsdatei 16 / 35

17 Beispiel Abrechnungsdatei 17 / 35

18 Jahresabrechnung Bis zum des Folgejahres testiert der VNB dem ÜNB die realen Mengen für das Abrechnungsjahr Abrechnung erfolgt anlagenscharf bei EEG-Anlagen Meldung über einheitlichen Anlagenschlüssel möglich Meldung sonstiger Anlagen kumuliert kein einheitlicher Anlagenschlüssel vorhanden Plausibilisierung nur schwer möglich Anlagescharfe Meldung aller Anlagen wäre wünschenswert Korrekturen sind innerhalb folgender Jahresabrechnungen nach 62 EEG möglich 18 / 35

19 Jetziger Stand Beginn der Abwicklung VNB ÜNB zur Monatsabrechnung 07/2015 Bisher ca. 9 kleine VNB in der Abwicklung ca. 60 MWh monatlich Großteil der Meldungen wird zur Jahresabrechnung 2014/2015 im nächsten Jahr erwartet 19 / 35

20 Die Abwicklung zw. Eigenversorger und Übertragungsnetzbetreiber

21 Voraussetzungen einer effizienten Abwicklung: 1. Grundsätzliche Klärung des Sachverhaltes a. Feststellen, ob Eigenversorgung und/ oder Drittbelieferung vorliegt b. Einordnung Eigenversorgungsanlagen in Umlagekategorien 2. Einfache Abwicklung der Abrechnung a. Prognoseerfassung und b. Datenpflege über Onlineportal c. Automatisierte Rechnungserstellung möglichst hoher Automatisierungsgrad bei der Abwicklung der Eigenversorgung analog zum bereits bestehenden Prozess 21 / 35

22 Kategorisierung der EV-Anlage Abklärung, ob Eigenversorgung und/ oder Drittbelieferung vorliegt Fragen zur Zuständigkeit von ÜNB oder VNB Versorgung von Abnahmestellen mit Privilegierung (Bes. Ausgleichsregelung) Direkter Netzanschluss an 50Hertz-Netz Anlagen mit Drittbelieferung und Eigenversorgung Fälle nach 61 Abs. 1 S. 3, z.b. direkter Strombörsenbezug Fragen zur Eigenversorgungsanlage Energieträger Leistung Beginn der Eigenversorgung Angaben zu evtl. Bestandsschutz Angaben zu Anlagen mit Umlagebefreiung nach 61 Abs. 2 (z.b. Inselnetze) 22 / 35

23 Anlagenkategorien 23 / 35

24 Fragebogen zur Einordnung 24 / 35

25 Fragebogen zur Einordnung 25 / 35

26 Fragebogen zur Einordnung 26 / 35

27 Screenshots Erstanmeldung 27 / 35

28 Screenshots Erstanmeldung 28 / 35

29 Unterjährige Abwicklung Anlagenbetreiber prognostizieren Monatsmengen über Portal anlagenscharf Meldefrist bis 25. eines Monats analog Meldungen nach 60 EEG Grenze für Erhebung von Abschlägen ab fester Leistungsschwelle keine Unterscheidung von Solar- und sonstigen EEG-Anlagen Grenze von kw denkbar Erhebung von Abschlägen wird kundenspezifisch festgelegt, d.h. einheitliche Abrechnung aller Anlagen eines Kunden Bei Anlagen mit (vermeintlicher) Umlagebefreiung Abfrage von entsprechenden Nachweisen direkt bei Anmeldung/ im Nachhinein 29 / 35

30 Vorschau Abwicklung über Portal Mengenmeldung und Datenverwaltung Erweiterung der jetzigen Funktionalität um EV 30 / 35

31 Vorschau Abwicklung über Portal Mengenmeldung und Datenverwaltung Erweiterung der jetzigen Funktionalität um EV 31 / 35

32 Vorschau Abwicklung über Portal Mengenmeldung und Datenverwaltung An- und Abmeldung von Eigenversorgungsanlagen in Anlehnung der Erstregistrierung 32 / 35

33 Jahresabrechnung Meldefrist laut AusglMechV: des Folgejahres Meldung erfolgt anlagenscharf über alle registrierten Anlagen Vermeidung von doppelter Abrechnung einzelner Anlagen muss durch Abgleich mit VNB sichergestellt werden Abgleich mit VNB-Daten wahrscheinlich erstmalig zum möglich (Jahresabrechnung VNB) Jahresabrechnung der Eigenversorgung erfolgt kombiniert mit Jahresabrechnung der EVU Überprüfung von Meldepflichtsverletzungen im Nachgang 33 / 35

34 Jetziger Stand Bereitstellung des Fragebogens zur Anmeldung sowie der erweiterten Portalfunktionalitäten zum Q Beginn der Abwicklung Eigenversorger ÜNB zur Monatsprognose 01/2016 daher bisher keine konkreten Mengenmeldungen Voranmeldungen vorhanden 34 / 35

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 50Hertz Transmission GmbH Eichenstraße 3A Berlin patrick.goldmann@50hertz.com Berlin,

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