WEISSER RING. AuÅenstelle KÄln - Rechtsrheinisch. Jahresbericht 2011

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1 WEISSER RING AuÅenstelle KÄln - Rechtsrheinisch Jahresbericht 2011 Impressum: WEISSER RING, GemeinnÄtziger Verein zur UnterstÄtzung von KriminalitÅtsopfern und zur VerhÄtung von Straftaten e.v. BundesgeschÅftstelle: Postfach , Mainz, Tel.: / 83030, Fax: / AuÇenstelle KÉln-Rechtsrheinisch, Postfach , KÉln, Tel.: /183656, mail: wr.koeln.rrh@netcologne.de Verantwortlich fär den Inhalt: Erhard Weber, Leiter der AuÇenstelle KÉln - Rechtsrheinisch

2 Der WEISSE RING ist ein gemeinnçtziger Verein zur UnterstÇtzung von KriminalitÉtsopfern und zur VerhÇtung von Straftaten. Er wurde 1976 gegrçndet und unterhélt als einzige Opferschutzorganisation ein bundesweit fléchendeckendes Hilfsnetz. Der WEISSE RING hilft Opfern von KriminalitÉt und Gewalt schnell, umfassend und unbçrokratisch durch: Menschlichen Beistand und persänliche Betreuung nach der Straftat Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht Hilfestellung im Umgang mit weiteren BehÄrden Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen UnterstÇtzung bei materiellen Notlagen im Zusammenhang mit der Straftat, u.a. durch: Beratungsschecks fçr eine frei wéhlbare anwaltliche sowie eine psychotraumatologische Erstberatung Ñbernahme von Anwaltskosten, insbesondere - zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren - zur Durchsetzung von AnsprÇchen nach dem OpferentschÉdigungsgesetz Finanzielle UnterstÇtzung zur ÑberbrÇckung tatbedingter Notlagen StÉndiges Opfer-Telefon

3 Im Jahr 2011 wurden durch den WEISSEN RING, AuÅenstelle KÄln-Rechtsrheinisch 192 OpferfÉlle bearbeitet. Die Opfer waren 9 Kinder 13 Jugendliche 38 erwachsene MÉnner 123 erwachsene Frauen Kinder Jugendliche erwachsene MÅnner erwachsene Frauen In 9 FÉllen konnte keine Hilfe geleistet werden: - 4 der Betroffenen brachen von sich aus die Verbindung zur AuÅenstelle noch vor einer Hilfeleistung ab oder erschienen nicht zu den vereinbarten Treffen - In 5 FÉllen musste eine Absage erteilt werden, da eine Hilfe nach den Satzungen des WEISSEN RING nicht mäglich war.

4 Den OpferfÉllen lagen nachfolgende Straftaten zugrunde Straftaten gegen das Leben ÑÑ 211, 212, 217 StGB 6 FÅlle Sexualstraftaten ÑÑ 176, 177, 178 StGB 51 FÅlle Raubdelikte ÑÑ 249, 250, 252 StGB 28 FÅlle DiebstÉhle ÑÑ 242, 243, 244 StGB 22 FÅlle Betrug ÑÑ 263, 263a, 264 StGB 2 FÅlle KÄrperverletzungsdelikte ÑÑ 223, 223a, 224 StGB 21 FÅlle HÉusliche Gewalt ÑÑ 239, 240, 241 StGB 24 FÅlle Stalking / Bedrohung ÑÑ 238, 241 StGB 22 FÅlle Erpressung / Menschenhand. ÑÑ 253, 255, 181 StGB 7 FÅlle Kein Fall fçr den WR 9 FÅlle Erpressung / Menschenhandel; 7 Straftaten gegen das Leben; 6 Stalking / Bedrohung; 22 Sexualstraftaten; 51 HÉusliche Gewalt; 24 KÄrperverletzungsdelikte; 21 Raubdelikte; 28 Betrug; 2 Diebstahl; 22 Kein Fall fçr den WR; 9

5 Immaterielle Hilfeleistungen In 73 FÅllen wurden gemeinsam mit den Opfern durch die Mitarbeiter des WEISSEN RING AntrÅge nach dem OpferentschÅdigungsgesetz (OEG) an das Versorgungsamt im Landschaftsverband Rheinland gestellt. 38 Opfern wurde aufgrund ihrer Traumatisierung eine Therapie in einer KÉlner Traumaambulanz vermittelt. 21 Opfer wurden beim Umgang mit anderen BehÉrden unterstätzt. In 9 FÅllen wurden die Betroffenen zu Gerichtsterminen, in 7 FÅllen zur Polizei zwecks Anzeigenerstattung begleitet. Bei 5 GeschÅdigten erfolgte der Hinweis auf die Hilfsangebote anderer Organisationen In 4 OpferfÅllen wurden entsprechende AntrÅge der zuståndigen Berufsgenossenschaft zugeleitet, da die Straftaten im Zusammenhang mit der BerufsausÄbung oder auf dem Weg zur Arbeitsstelle veräbt wurden. Allen Opfern wurde im persénlichen GesprÅch menschlicher Beistand zuteil. Dadurch wurde ihnen das GefÄhl gegeben, als Opfer einer Gewalt- oder Straftat nicht vergessen zu sein. So kann die immaterielle Hilfe als wichtiges Element der Opferarbeit, den Betroffenen wieder Mut und neue Hoffnung geben. Immaterielle Hilfen Antragstellung nach OEG 73 Therapieplatzvermittlungen 38 Hilfe im Umgang mit BehÉrden 21 Begleitung zu Gerichtsterminen 9 Begleitung zur Polizei 7 Hinweis auf andere Organisationen FÅlle f. d. Berufsgenossenschaft

6 Materielle Hilfeleistungen bei tatbedingten Notlagen: 61 Beratungsschecks fär eine anwaltliche Erstberatung 9.150,00 29 geldliche Soforthilfen 4.560,00 4 geldliche Opferhilfen 1.770,00 Gesamtbetrag der materiellen Hilfen ,00 Materielle Hilfen Beratungsschecks fär eine anwaltliche Erstberatung Soforthilfen in bar (gesamt) bis 250 pro Fall Opferhilfen in bar (gesamt)

7 Hier einige Beispiele der HilfsmÄglichkeiten des WEISSEN RING: Yvonne K. ist alleinerziehende Mutter zweier Kleinkinder. Vor einigen Monaten lernte sie einen Mann kennen von dem sie sich jedoch nach kurzer Zeit wieder trennte, da er sehr eifersächtig war und zu GewaltausbrÄchen neigte. Die Trennung nicht akzeptierend, stellte der Mann der 32jÅhrigen Frau auf Schritt und Tritt nach und schreckte nicht davor zuräck, die Mutter vor den Augen der Kinder wiederholt kçrperlich derart zu attackieren, dass sich die Verletzte mehrfach in Årztliche Behandlung begeben musste. AnlÅsslich der Erstattung von Strafanzeigen gegen den Stalker empfahlen die Polizeibeamten, die Hilfe des WEISSEN RING in Anspruch zu nehmen. Der Mitarbeiter des WEISSEN RING ermçglichte zunåchst eine Erstberatung durch einen frei zu wåhlenden Rechtsanwalt und half der Frau, den notwendigen Antrag nach dem OpferentschÅdigungsgesetz (OEG) zu stellen. Danach unterstätzte der Mitarbeiter das Opfer bei der Erlangung einer Umzugsgenehmigung durch die ARGE und bei der Beantragung des bençtigten Wohnberechtigungsscheins. Die gemeinsame Suche nach einer neuen Wohnung fär die kleine Familie war mit Hilfe einer bekannten Wohnungsbaugesellschaft recht schnell erfolgreich. Der eifersächtige Ex-Freund wurde zu einer Freiheitsstrafe auf BewÅhrung verurteilt. _ Die 82jÅhrige Rentnerin Hermine M. befand sich in einem Supermarkt, als ihr durch einen Ablenkungstrick von zwei weiblichen Personen die Handtasche aus dem Warenkorb des Rollators gestohlen wurde. Neben einem Barbetrag von 65,00 befanden sich noch der Personalausweis, die Krankenversicherungskarte, ein HÇrgerÅt, die gesamten Wohnungs- und HausschlÄssel sowie die Mastercard in der Handtasche. Noch bevor die stark gehbehinderte Frau die Mastercard sperren lassen konnte, hatten die TÅterinnen bereits EinkÅufe in HÇhe von 1.500,00 getåtigt. Durch diese missbråuchlichen VerfÄgungen war das Girokonto derart Äberzogen, dass seitens der Bank weder die Mietzahlung noch die Forderungen der Rheinenergie eingelçst wurden. Frau M. stand aufgrund der Straftat nunmehr vçllig mittellos da. In einem ruhigen GesprÅch in verståndnisvoller AtmosphÅre und ohne zeitliche Begrenzung nahm der Mitarbeiter des WEISSEN RING der Bestohlenen die Sorge vor dem finanziellen Debakel. Um die vordringliche Auswechslung der Haus- und WohnungsschlÇsser vornehmen zu kçnnen und zur Bestreitung des Lebensunterhalts half der WEISSE RING zunåchst mit einer finanziellen Soforthilfe. Durch geschicktes Verhandeln des Mitarbeiters des WEISSEN RING und kundenfreundliches Entgegenkommen der Bank, konnte eine Erstattung von aus der Kreditkartenbelastung erreicht werden. Die Hausratversicherung erklårte sich bereit, 500 zur Schadensregulierung beizutragen. Die Vermieterin sowie die Rheinenergie stundeten der Rentnerin ihre Forderungen. Die TÅterinnen konnten bisher nicht ermittelt werden _

8 Vanessa war 9 Jahre alt, als sie erstmalig von dem 67jÅhrigen Nachbarn unsittlich berährt wurde. Aufgrund intensiver EinschÄchterungen durch den TÅter erzåhlte das Kind niemandem von den immer Çfter stattfindenden sexuellen MissbrÅuchen des Mannes. Erst 2 Jahre spåter, als die Ñbergriffe des Nenn-Opa stets massiver wurden, vertraute sich das MÅdchen seiner Mutter an, die sich bereits wegen des schulischen Leistungsabfalls ihrer Tochter und deren erkennbaren VerÅngstigung Sorgen machte. Nach Erstattung einer Strafanzeige gegen den Nachbarn, durfte dieser sich dem Kind bis zur Gerichtsverhandlung nicht mehr nåhern und wohnte daher zunåchst bei seinem Sohn. Nach seiner Verurteilung zu 12 Monaten Freiheitsstrafe auf BewÅhrung zog er jedoch wieder in seine alte Wohnung. Die unmittelbare råumliche NÅhe und die unvermeidbaren Begegnungen waren fär Vanessa und ihre Mutter eine ungeheure Belastung und lieáen sie nicht zur Ruhe kommen. Hier konnte die Mitarbeiterin des WEISSEN RING entscheidend helfen. Neben der Vermittlung einer psychotherapeutischen Betreuung des Kindes, wurde ein Umzug vorgeschlagen. Die GAG konnte der Familie eine optimale Wohnung anbieten, weit genug vom TÅter entfernt aber trotzdem im gleichen Stadtteil gelegen, sodass weder die Schule noch die sozialen Kontakte des Kindes abgebrochen werden mussten. Aufgrund des geringen Familieneinkommens Äbernahm der LVR nach Fertigung eines OEG-Antrages die Umzugskosten. Zur Renovierung der neuen Wohnung steuerte der WEISSE RING im Rahmen einer Opferhilfe einen entsprechenden Betrag bei. _ Nach erfolgreichem Abitur entschloss sich die 21jÅhrige Anne P., fär einige Monate ehrenamtlich an einem Hilfsprojekt in Lateinamerika teilzunehmen. Hier sollte ein Hort zur schulischen und medizinischen Betreuung bedärftiger Kinder eingerichtet werden. WÅhrend ihres Aufenthaltes vor Ort wohnte die ehrenamtlich TÅtige bei Gasteltern, vor deren Haus es nach dem Besuch einer Abendschule (zur VervollstÅndigung der Sprachkenntnisse) zu einem folgenschweren Ñberfall kam. Ein junger Mann bedrångte Anne P. und schlug unvermittelt und ohne jeden Grund brutal auf sie ein. Danach wärgte er sie bis zur Bewusstlosigkeit. Nur durch das beherzte Eingreifen der Gasteltern und deren Nachbarn wurde das Leben der 21jÅhrigen gerettet und der TÅter bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Die junge Frau erlitt erhebliche Gesichtsverletzung, die mehrere Operationen erforderten. ZurÄck in KÇln, bemähte sich die Mitarbeiterin des WEISSEN RING intensiv um Anne P. Zur Durchsetzung der juristischen Erfordernisse wurde eine Strafanzeige fär die Staatsanwaltschaft KÇln gefertigt. Das AuswÅrtige Amt wurde eingeschaltet und ein Kontakt zur zuståndigen Deutschen Botschaft vor Ort hergestellt. DarÄber hinaus wurde ein Antrag nach dem OpferentschÅdigungsgesetz (OEG) gestellt. Durch die Tat und deren Folgen waren dem Opfer erhebliche Kosten entstanden. Zur ÑberbrÄckung der finanziellen Notlage und zur Minderung des monetåren Schadens half der WEISSE RING mit einer finanziellen Zuwendung im Rahmen einer Opferhilfe. Ñber den Antrag auf OpferentschÅdigung nach dem OEG wurde noch nicht entschieden. Der TÅter wurde in seinem Heimatland zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt. _

9 Bereits 2009 wurde Tatjana J. in einer Spielhalle, in der sie als Aufsicht tåtig war, durch einen Mann angegriffen, zu Boden geworfen, geschlagen, mit dem Tode bedroht und beraubt. Keiner der anwesenden Zeugen half der Frau. Nachdem der TÅter geflächtet war, unterrichtete das Opfer die GeschÅftsleitung, die weder die Polizei noch die Berufsgenossenschaft informierte sondern die Angestellte mit ihrer Angst und den daraus erwachsenden Problemen alleine lieá. Frau J. wurde Äber mehrere Monate krankgeschrieben und erfuhr erst dann von den HilfsmÇglichkeiten des WEISSEN RING. Die Mitarbeiterin des WEISSEN RING war offensichtlich eine der wenigen Personen, mit der das Opfer endlich einmal Äber die Tat sprechen konnte, die zuhçrte und VerstÅndnis fär die problematische Situation der Ñberfallenen zeigte. Sie riet der 62jÅhrigen, auf jeden Fall eine Anzeige zu erstatten und begleitete sie zur Polizei. Keine Hilfe war durch die Videoanlage in der Spielhalle zu erwarten, da angeblich die Sequenz des Ñberfalls wieder gelçscht worden war. Da die Firma trotz intensiven DrÅngens die Berufsgenossenschaft nicht einschaltete, wurde ein Antrag nach dem OpferentschÅdigungsgesetz (OEG) gestellt. DarÄber hinaus Äbernahm der WEISSE RING die Kosten fär ein BeratungsgesprÅch mit einem Rechtsanwalt. Auch beim AusfÄllen der Vielzahl von Formularen half die Mitarbeiterin des WEISSEN RING dem Opfer. FÄr Tatjana J. hatte sich das Leben durch den brutalen Angriff vçllig veråndert. Aufgrund der immer wiederkehrenden AngstzustÅnde, der erhçhten Schreckhaftigkeit und håufiger Panik- Attacken war eine psychotherapeutische Betreuung des Opfers in der LVR-Trauma-Ambulanz dringend geboten. Mit der Vermittlung eines raschen Behandlungstermins konnte auch hier der WEISSE RING helfen. _ Wegen håuslicher Gewalt und Bedrohung zeigte die 30jÅhrige Hanna B. ihren LebensgefÅhrten bei der Polizei an, weil er sie wiederholt aus vçllig nichtigen GrÄnden durch SchlÅge und Tritte schwer verletzte und erhebliche SachbeschÅdigungen an der Wohnungseinrichtung veräbte. Schnell stand fest, dass die Hartz-IV-EmpfÅngerin und Mutter einer 6jÅhrigen Tochter nicht Äber die notwendigen finanziellen Mittel verfägte, einen Rechtsbeistand bezahlen zu kçnnen. Aus diesem Grund Äbernahm der WEISSE RING die Kosten fär eine anwaltliche Erstberatung. Da das in Rede stehende Verfahren nicht nebenklagefåhig war und somit keine Beiordnung håtte erfolgen kçnnen, beantragte die beratende RechtsanwÅltin, die Kosten- Äbernahme durch den WEISSEN RING. Auáerdem wurde durch die Mitarbeiterin des WEISSEN RING fär das Opfer ein Antrag nach dem OpferentschÅdigungsgesetz (OEG) gestellt. Auf Bitten des Opfers wurde daräber hinaus ein Termin mit der Trauma-Ambulanz der LVR-Klinik in KÇln-Merheim vereinbart. Der Strafprozess gegen den TÅter steht noch aus.

10 Öffentlichkeitsarbeit Auch 2011 wurde der WEISSE RING wieder durch direkte persénliche Ansprachen und Informationsveranstaltungen bekannt gemacht. Dabei wurden insbesondere die Aufgaben und Ziele des gemeinnätzigen Vereins vorgestellt und die Notwendigkeit der UnterstÄtzung des Opferhilfegedankens in den Mittelpunkt gestellt. Insgesamt wurden 7 VortrÅge vor Mitgliedern von Vereinen und VerbÅnden, Pfarrgemeinden und Seniorenkreisen gehalten. AuÇerdem wurden 3 VortrÅge in der Fachhochschule fär Éffentliche Verwaltung vor den dort studierenden jungen Polizeibeamtinnen und beamten im Rahmen des Fachmoduls Kriminalistik zum Thema Opferschutz und Opferhilfe gehalten. Dazu wurden Arbeitsmappen erstellt, die neben Informationsschriften Äber die TÅtigkeit des WEISSEN RING auch AuszÄge aus den Gesetzen Äber Opferrechte, Zeugenschutz und OpferentschÅdigungen, sowie innenministerielle Erlasse und polizeiliche VerfÄgungen enthielten.

11 Der WEISSE RING finanziert seine Arbeit durch Spenden testamentarische VerfÄgungen / VermÅchtnisse Zuweisungen von GeldbuÇen der Gerichte und den BeitrÅgen von fast Mitgliedern Die Mitgliedschaft ist die geeignete Form der UnterstÇtzung, denn nur eine kraftvolle Organisation schafft entsprechende HilfsmÄglichkeiten Helfen Sie uns helfen durch Ihre Mitgliedschaft: Mindestbeitrag 2,50 Euro monatlich Ehepaare 3,75 Euro monatlich Jugendmitgliedschaft 1,25 Euro monatlich 30 Euro jåhrlich 45 Euro jåhrlich 15 Euro jåhrlich oder durch Ihre Spende auf unser Konto-Nr.: Deutsche Bank Mainz BLZ:

12 Wir bedanken uns bei allen, die uns bei der tåglichen Opferarbeit unterstçtzen. Insbesondere bei dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), den Émtern und Kliniken der Stadt KÄln, der Agentur fçr Arbeit (ARGE) KÄln, den Wohnungsbaugesellschaften in KÄln, den Betreibern der FrauenhÅuser in KÄln, allen anderen Hilfsorganisationen im Netzwerk, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten und der Polizei.

WEISSER RING. AuÅenstelle KÄln - Rechtsrheinisch. Jahresbericht 2013

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