Herzlich willkommen! Herbstversammlung 2013
|
|
- Gerd Bauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herzlich willkommen! Herbstversammlung 2013
2 Resort Ausbildung Einige wichtige Infos: _ Schulhausumbau _ ÜK Standortsuche _ ÜK neue Bivo allgemeine Infos _ ÜK Kompetenznachweise 1/2/3 _ ÜK Kosten _ ÜK Subventionen _ QV 2015
3 Schulhaus-Umbau ABZ _ Umbauphase Sommer 2014 ca. Sommer 2017 _ 4 ABZ Standorte werden auf 1 Standort konzentriert _ Lernende werden in Provisorium unterrichtet _ ÜK kann nicht mehr in der ABZ statt finden _ Antrag auf ein Bau eines Labors im neuen Schulgebäude wurde gut begründet abgelehnt
4 ÜK Standortsuche _ Situation durch Schulhausumbau zwingt uns, einen externen ÜK Standort zu suchen mit Labor und Theorieunterrichtsmöglichkeiten _ Viele Kontakte wurden angegangen, 3 mögliche Standorte besichtigt, (MCS, Rütihof, Schlieren) _ Standort in Schlieren (Firma Prionics) wird prioritär als mögliche Lösung in Betracht gezogen _ Meinung der Mitglieder über Kosten, zusätzliche Nutzung als z.b. Naturathek- Produktionsstandort, Lehrlingslabortage, Produktionsstandortort für Hausspez, etc
5
6
7
8 Wie geht s weiter: ÜK Standortsuche _ Bis Ende Okt wird in Schlieren ein Angebot unsererseits gemacht über die Höhe der Miete für Laborraum, oder für Labor/Theorieraum _ Bis Ende Okt erhalte ich von Rütihof eine Offerte für eine mögliche Tagesmiete _ Absage MCS _ Evt. Suche von weiteren Möglichkeiten Ziel: Bis Ende Jahr Vertrag für neue ÜK Räumlichkeiten ab Sommer 2014
9 ÜK allg. neue Bivo Im Jan 2014 findet letzter ÜK nach alter Bivo statt ÜK neu 14 Tage _ ÜK 1: 3 Tage Verkaufsschulung findet nach Herbstferien im 1 LJ statt _ ÜK 2 / ÜK 3: 2 Tage QSS, Warenbewirtschaftung findet nach Sommerferien im 2. LJ statt _ ÜK 4: 8 Tage Produkteherstellung findet verteilt statt, 4 Tage im 2LJ & 4 Tage im 3LJ _ ÜK 5: 1 Tag Verkaufsförderung &Werbung findet im Feb vom 4LJ satt
10 ÜK Kompetenznachweise 1/2/3 _ ÜK KN sind völlig vom Schluss QV ausgelagert _ ÜK KN finden bereits im Frühling des 3 LJ satt _ Die Organisation obliegt jeder Sektion selbst _ Die entstehenden Kosten trägt jede Sektion selbst _ Der Kanton hat nur noch beratende Funktion
11 ÜK Kompetenznachweise 1/2/3 Am Tag 12 und 13 finden die KN 1/2/3 statt 1. Durchführung März 2014 für alle mit Lehrbeginn 2011 KN1 schriftlich: 60min schriftliche Prüfung über Warenbewirtschaftung KN2 schriftlich: 30min Beantwortung zu Fragen über 5 Analysezertifikate KN2 praktisch: 30min organoleptische Prüfung von 5 Substanzen, Vorgehen wird von Experten beobachtet und bewertet KN3 praktisch: 240min Herstellung von 3 verschiedenen Produkten, Vorgehen wird von Experten beobachtet und bewertet
12 ÜK Kompetenznachweise 1/2/3 Notengebung: _ Jeder KN gibt 1 Note _ Durchschnitt aus diesen 3 Noten fliesst als Erfahrungsnote ÜK in das abschliessende QV ein _ Notenblatt mit den KN Noten wird den Lernenden in der Schule im Mai/Juni verteilt. _ Das Beschwerderecht gegen die Notengebung erfolgt nach Abschluss des QV am Ende des vierten Lehrjahres.
13 ÜK Kompetenznachweise 1/2/3 Was geht weiter: _ Im Okt / Nov werden Labor-Experten aufgeboten _ Anfangs Nov werden die Einladungen für den ÜK 4 mit KN von Eveline versendet _ Begleitschreiben für die Lernenden über den genauen Ablauf liegt bei _ Im Jan findet Sitzung statt mit allen Laborlehrern und Experten über den genauen Ablauf, die Bewertungsprotokolle und die Entschädigungen
14 ÜK Kosten Die Kosten für die ÜK-Tage werden höher Hauptgründe dafür: _ massiv höhere Miete _ höhere Personalkosten, da 2 Tage mehr und da die KN nebst den ÜK-Laborlehrern Experten brauchen, Bereitstellung und Vorbereitungsstunden und Korrekturstunden für die KN sind hoch _ Grössere Investitionen bei Standortwechsel durch Neuanschaffungen Für das Schuljahr 2014/2015 wird ein neuer ÜK Tagesansatz für die Lehrbetriebe festgelegt. Info über die Höhe folgt an der GV 2014
15 ÜK Subventionen _ National zz Fr / ÜK Tag / Lernende _ Nach Vollkostenrechnung-Erhebung in allen Sektionen strebt man auf 14/15 einen höheren Beitrag an. _ Lernende aus dem Kanton Zürich erhalten neu zusätzlich Fr / ÜK Tag / Lernende aus dem Berufsbildungsfonds. Für 13/14 und 14/15 gesichert, danach ungewiss! _ Die ÜK Kosten für die Lehrbetriebe können in Zukunft von Schuljahr zu Schuljahr variieren, da die Subventionen aus dem zürcherischen Berufsbildungsfond immer angepasst werden.
16
17 QV 2015 _ Autorengruppe mit Vertretern aus alle Sektionen sind an der Erarbeitung des QV 2015 _ Nach Sommer 2014 sollte eine 0 Serie durchgeführt werden _ QV 2015 läuft in einigen Bereichen anders ab als die «alte» LAP _ Leitfaden zur Durchführung des QV kann auf der SDV Seite heruntergeladen werden
18 QV Prüfungskommision (PK) Zürich konstituiert sich bereits für LAP 2014 neu - Chefexperte Zürich (Amtsantritt Jan. 2014) - Infoveranstaltung SDV über QV 2015 für alle alten, neuen, interessierten Experten und Chef s
19 Neue Homepage
20
21 Berufsmesse 2013
22 Findet vom Dienstag bis am Samstag in der Messehalle Zürich statt Mitarbeitersuche für die Standleitung ist abgeschlossen interaktive Schauproduktion ist in der letzten Planungsphase
23 FamExpo 2014 findet wieder vom Freitag am Sonntag in den Eulachhallen in Winterthur statt Teilnahme als Messdrogerie mit bis zu diesem Zeitpunkt folgenden Mitausstellern: Omida, Weleda, Laboratoire Expanscience und Holle erneutes Sponsoring eines der Publikumsmagneten des Nostalgiekarussels
24 LAP Fest 2013 LAP Fest 2014 Abschlussreise 2014
25 GMP für kleine Mengen revidiert _ Supplement 11.1 zu Pharmacopoea Helvetica 11 seit 1. September 2013 in Kraft _ mit den revidierten Kapiteln 20.1 und 21.1 GMP
26 GMP für kleine Mengen revidiert - Präzisierung der bestehenden Regeln _ Integration Bestimmungen der Risikoprüfung nach Anhang 1b AMBV GMP
27 Versandhandel Arzneimittel
28 Apotheke zur Rose
29 Verwaltungsverfahren Kanton TG _ Urteil Verwaltungsgericht TG zu «Versand nicht rezeptpflichtiger Arzneimittel» vom 22. Mai 2013 _ Entscheid negativ:» «Im Ergebnis sind beim Beschwerdeführer weder die Voraussetzungen für eine Verbandsbeschwerde noch diejenigen für eine Konkurrentenbeschwerde gegeben. [ ]» Versandhandel
30 Verwaltungsverfahren Kanton TG _ Weiterzug Urteil Verwaltungsgericht TG vom 22. Mai 2013 ans Bundesgericht, weil» Verwaltungsgericht ist mit keinem Wort auf die materiellen Eingaben des SDV eingegangen, was eigentlich der Praxis entsprechen würde» vorerst letzte Möglichkeit auf juristischem Weg gegen den Kanton TG vorzugehen Versandhandel
31 Privatklagen Datenschutzgesetz _ negative Urteile aus Kanton Bern und aus Kanton Zürich mit der Hauptbegründung:» Rechtsmissbrauch der beiden Privatkläger Martin Bangerter und Erich Müller aufgrund ihrer engen Beziehungen zum SDV _ beide Verfahren werden nicht weitergezogen Versandhandel
32 Aussagen aus dem Gerichtsaal Gericht ist nicht dazu da um gesetzgeberischen Bockmist in eine Richtung zu bewegen. (Gerichtspräsident) Die Beklagte habe sich gegenüber den Ärzten in den Zusammenarbeitsverträgen verpflichtet, deren Namen nicht bekannt zu geben (RA zur Rose) Bundesgesetzgebung ist nicht sauber (Gerichtspräsident) Versandhandel
33 aktueller Stand politische Schritte _ Vorstoss zur Präzisierung des HMG im Rahmen der laufenden Revision eingereicht von» NR Yvonne Gilli, Grüne, SG Mitglied der SGK-NR Hausärztin mit eigener Praxis Unterstützung von mehreren Mitglieder der SGK-NR aus verschiedenen Parteien Versandhandel
34 Artikel 27 HMG 1 Versandhandel mit Arzneimittel ist grundsätzlich untersagt. 2 Bewilligung wird nur erteilt, wenn: [ ] a. für das betreffende Arzneimittel eine ärztliche Verschreibung vorliegt b. keine Sicherheitsanforderungen entgegenstehen; c. die sachgemässe Beratung sichergestellt ist; d. eine ausreichende ärztliche Überwachung der Wirkung sichergestellt ist. Versandhandel
35 Antrag Artikel 27 Abs. 2 HMG [ ] 2 Bewilligung wird nur erteilt, wenn: [ ] a. für das betreffende Arzneimittel vor der Bestellung eine ärztliche Verschreibung vorliegt Versandhandel
36 HMG Revision (2.Etappe) Lobbying
37 «Neue Regelung der Selbstmedikation» Aus Sicht der Drogerien sind im Rahmen der ordentlichen Revision des HMG folgende Artikel betroffen: Art. 23a (neu): Zuordnung der Arzneimittel zu den einzelnen Kategorien Art. 25 Abs. 1 Bst. b: Anpassung der Abgabekompetenz für Drogerien + Umsetzungsvorschlag Ausführungen aber in der Botschaft Art. 25 Abs. 1 Bst. b, 3 und 4 1 Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel abgeben dürfen: b. eidgenössisch diplomierte Drogistinnen und Drogisten; 2. ordentliche Revision des HMG
38 Botschaft des Bundesrates Abgabe von Arzneimitteln Die Kompetenzen von Apothekerinnen und Apothekern sowie Drogistinnen und Drogisten zur selbstständigen Abgabe werden wesentlich erweitert: Drogistinnen und Drogisten sollen neu sämtliche nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel, Apothekerinnen und Apotheker neu Teile der geltenden Abgabekategorie B ohne vorgängige ärztliche Verschreibung abgeben dürfen (Art. 25 Abs. 1 Bst. b sowie Abs. 3 und 4 bzw. Art. 24 Abs. 1bis (neu) HMG). Damit wird auch die Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) ( ) «Neue Regelung der Selbstmedikation» umgesetzt. Für die meisten Arzneimittel der Abgabekategorie C ist eine Umteilung in die Abgabekategorie D vorgesehen.
39 Botschaft des Bundesrates Sämtliche Präparate der Abgabekategorie C, welche aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht in die Abgabekategorie D umgeteilt werden können, sollen in die Abgabekategorie umgeteilt werden, die durch Apothekerinnen und Apotheker ohne vorgängige ärztliche Verschreibung selbstständig abgegeben werden dürfen. Dies betrifft beispielsweise Arzneimittel mit spezieller Dokumentationspflicht (wie zum Beispiel die «Pille danach»), Arzneimittel mit bekannten Interaktionen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (wie Hypericum), alle Schlaf- und Beruhigungsmittel mit synthetischem Wirkstoff, Arzneimittel mit Missbrauchspotenzial (z. B. solche mit dem Wirkstoff Dextromethorphan), Arzneimittel, welche spezielle pharmakologische Kenntnisse erfordern (wie zum Beispiel gewisse systemische Schnupfenmittel) usw.
40 eingereichte Anträge _ zu Art. 23a Abs. 3 (neu)» «3 Der Bundesrat setzt eine Kommission ein, die das Institut bei der Festlegung der Abgrenzungskriterien und bei der Zuteilung bestimmter Indikationen zu einer Kategorie berät. Er regelt deren Tätigkeit und Zusammensetzung.» _ von ASSGP 2. ordentliche Revision des HMG
41 eingereichte Anträge _ zu Art. 20 Abs. 3 (neu)» «3 Der Bundesrat kann erlauben, dass nicht zugelassene, verwendungsfertige, nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel in kleinen Mengen von Fachpersonen gemäss Art. 25 Bst 1 b und c im Rahmen ihrer Abgabekompetenzen eingeführt werden.» _ durch Dakomed 2. ordentliche Revision des HMG
42 Verhandlungen Stand heute _ Die SGK N ist an ihrer Sitzung Ende Mai ohne Gegenstimmen auf den HMG- Entwurf des Bundesrates eingetreten» Beratungen werden chronologisch entlang den beantragten Änderungen der Gesetzesartikel aufgenommen» nach zwei Sitzungen rund 1/5 der Artikel beraten» nächste Sitzung im Oktober 2. ordentliche Revision des HMG
43 Geduld ist gefragt! 2. ordentliche Revision des HMG
44 Jürg Rolli, Mitglied Zentralvorstand, Verantwortlicher Ressourcen und Services FINANZEN
45 Bilanz 2012
46
47 Delegiertenversammlung 2013 _ Solothurn, 15. November 2013 _ statutarische Traktanden (morgens)» Jahresbericht» Rechnung, Revision, GPK» Wahlen - Zentralpräsidium - Prüfungskommission ESD - Ehrenmitgliedschaften» Finanzakte und Budget DV 2013
48 Herzlichen Dank!
Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) Stand November 2014
Swissmedic Regulatory News aus dem Bereich Zulassung 2014 13. November 2014, Stade de Suisse Ordentliche Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) Stand November 2014 Andreas Balsiger Betts, Leiter Bereich
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
Mehr100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase. Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig
100 Mikrokredite und Abschluss der Pilotphase Ruedi Winkler, Präsident Verein GO! Ziel selbstständig Vorbemerkung Wenn es um Fragen der Oekonomie geht, dann haben viele Leute den Eindruck, da könnten sie
MehrWir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrWie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?
Forschungsfragen zu Verhütung 1 Forschungsfragen zu Verhütung Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Wie viel Information über Verhütung ist enthalten? Wie wird das Thema erklärt?
MehrDatenbank LAP - Chefexperten Detailhandel
AJR Informatique Conseil Datenbank LAP - Chefexperten Detailhandel Kurzanleitung Version 01-17 Februar 2009 1 Zugang zur Datenbank Zugang zur Datenbank erhalten Sie unter www.dblap.ch. Zum Training können
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
Mehr08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)
Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrBotschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament. betreffend
Gemeinde Arosa Botschaft des Gemeindevorstandes an das Gemeindeparlament betreffend Verhandlungsmandat und Genehmigung Verpflichtungskredite Mieterausbau und Miete Arztpraxisräumlichkeiten im Neubau Hotel
MehrDOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:
DOWNLOAD Jens Eggert Wortfeld Recht Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden auszug aus dem Originaltitel: m Gericht Die 8a besichtigt ein Gerichtsgebäude. Sie werden von Frau Schmidt in Empfang
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
Mehr1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.
1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während
MehrMobile Intranet in Unternehmen
Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrU R T E I L S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5087 Urteil Nr. 156/2011 vom 13. Oktober 2011 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in Bezug auf die Artikel 67, 81 und 82 des Gesetzes vom 3. Juli
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrInfo Ganztagsschule 2011/2012. Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS?
Info Ganztagsschule 2011/2012 Welche Grundsätze sind wichtig für die GTS? Ein zentraler Inhalt der GTS ist die Lernzeit. Hier kommt es darauf an, dass Schülerinnen und Schüler in Ruhe arbeiten können und
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrVerjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft
Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrWie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen
Wie erleben Verbraucher IGeL? Ergebnisse einer Umfrage der Verbraucherzentralen Sperrfrist: 15.10.2012, 10 Uhr Berlin, 11.10.2012 Was sind IGeL? Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) sind medizinische
MehrSchulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007)
Schulzahnpflege Reglement (Inkraftsetzung am 20. August 2007) 1. Ziel und allgemeine Bestimmungen Das Ziel der Schulzahnpflege besteht darin, durch Massnahmen zur Erhaltung einer gesunden Mundhöhle einen
MehrDEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG
DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrSTATUTEN. Gewerbeverein Stäfa
STATUTEN 1. Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen besteht in Stäfa ein am 9. November 1862 gegründeter, 1869 aufgelöster und am 10. März 1877 erneut gebildeter, unabhängiger Verein im Sinne von Art. 66
MehrDeutsches Rotes Kreuz. Kopfschmerztagebuch von:
Deutsches Rotes Kreuz Kopfschmerztagebuch Kopfschmerztagebuch von: Hallo, heute hast Du von uns dieses Kopfschmerztagebuch bekommen. Mit dem Ausfüllen des Tagebuches kannst Du mehr über Deine Kopfschmerzen
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrLeseprobe. Bruno Augustoni. Professionell präsentieren. ISBN (Buch): 978-3-446-44285-6. ISBN (E-Book): 978-3-446-44335-8
Leseprobe Bruno Augustoni Professionell präsentieren ISBN (Buch): 978-3-446-44285-6 ISBN (E-Book): 978-3-446-44335-8 Weitere Informationen oder Bestellungen unter http://wwwhanser-fachbuchde/978-3-446-44285-6
MehrWir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013
Wir machen uns stark! Parlament der Ausgegrenzten 20.-22.9.2013 Die Armutskonferenz Einladung zum Parlament der Ausgegrenzten 20.-22. September 2013 Was ist das Parlament der Ausgegrenzten? Das Parlament
MehrFotoprotokoll / Zusammenfassung. des Seminars Methodik der Gesprächsführung und Coaching. Vertriebs- & Management - Training
Fotoprotokoll / Zusammenfassung Vertriebs- & Management - Training des Seminars Methodik der Gesprächsführung und Coaching Vertriebs- & Management - Training Herzlich Willkommen auf Schloss Waldeck am
Mehrexpopharm 30. September 2015
expopharm 30. September 2015 Dr. Martin Zentgraf Vorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.v. - Es gilt das gesprochene Wort - Seite 2 Sehr geehrter Herr Schmidt, sehr geehrter
MehrEin Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.
Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?
MehrHinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
MehrNewsletter 04, September 2012
SVBP Schweiz. Verband für naturnahe Badegewässer und Pflanzenkläranlagen Newsletter 04, September 2012 Geschätzte Verbandsmitglieder Wie doch das Jahr vergeht, bereits sind wir im Herbst angekommen und
Mehrvor 2 Tagen erhielt ich einen Anruf eines Ihrer Kundenberater (Herr Kirsch) mit dem Angebot der Vertragsverlängerung für meinen Mobilfunkvertrag.
BERKEMEYER Unternehmensbegeisterung berkemeyer unternehmensbegeisterung ückendorfer str. 12 45886 gelsenkirchen vodafone GmbH Am Seestern 1 40547 Düsseldorf Gelsenkirchen, den 6.8.2014 Fragen zur Kündigung
MehrI n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000
Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrDOKUMENTATION. Verfahren bei Schliessungen und Verlegungen von Poststellen und Postagenturen (Art. 34 VPG)
Eidgenössische Postkommission PostCom Commission fédérale de la poste PostCom Commissione federale delle poste PostCom Federal Postal Services Commission PostCom DOKUMENTATION Verfahren bei Schliessungen
MehrEltern- Newsletter KOMMUNALE KINDERTAGESSTÄTTE ARCHE NOAH. März 2013. 2013 Ausgabe 2. T H E M E N I N D I E S E R AUSGABE: Zähne putzen
2013 Ausgabe 2 sches Eltern- Newsletter März 2013 KOMMUNALE KINDERTAGESSTÄTTE ARCHE NOAH DER ORTSGEMEINDE KETTIG T H E M E N I N D I E S E R AUSGABE: Zähne putzen in der Kita Brandschutzwoche Organisatori-
MehrBürgerhilfe Florstadt
Welche Menschen kommen? Erfahrungen mit der Aufnahme vor Ort vorgestellt von Anneliese Eckhardt, BHF Florstadt Flüchtlinge sind eine heterogene Gruppe Was heißt das für Sie? Jeder Einzelne ist ein Individuum,
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrWichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe. in Leichter Sprache
1 Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz von der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Leichter Sprache 2 Impressum Originaltext Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Leipziger Platz 15 10117 Berlin
MehrKinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt
Kinderarmut 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt Armut gibt es überall auf der Welt und Armut ist doch sehr unterschiedlich. Armut? Was ist das? Woher kommt das? wieso haben die einen viel und die anderen
MehrBericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung Seite 1 von 5 Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrWebseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrResultate GfS-Umfrage November 2006. Wie bekannt ist das Phänomen Illettrismus bei der Schweizer Bevölkerung?
Resultate GfS-Umfrage November 2006 Wie bekannt ist das Phänomen Illettrismus bei der Schweizer Bevölkerung? Frage 1: Kennen Sie das Phänomen, dass Erwachsene fast nicht lesen und schreiben können, obwohl
MehrMarkt Markt Indersdorf
Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz
MehrUrteil des OLG Oldenburg:
Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14
MehrReizdarmsyndrom lindern
MARIA HOLL Reizdarmsyndrom lindern Mit der Maria-Holl-Methode (MHM) Der ganzheitliche Ansatz 18 Wie Sie mit diesem Buch Ihr Ziel erreichen Schritt 1: Formulieren Sie Ihr Ziel Als Erstes notieren Sie Ihr
MehrLEITFADEN STORNIERUNG
LEITFADEN STORNIERUNG An den Mautstellen-Terminals (MsT) und im Internet-Einbuchungssystem (IEBS) können Sie bereits gebuchte Fahrtstrecken stornieren. Dieser Leitfaden soll Sie bei der Stornierung unterstützen.
MehrErst Lesen dann Kaufen
Erst Lesen dann Kaufen ebook Das Geheimnis des Geld verdienens Wenn am Ende des Geldes noch viel Monat übrig ist - so geht s den meisten Leuten. Sind Sie in Ihrem Job zufrieden - oder würden Sie lieber
MehrProjektmanagement in der Spieleentwicklung
Projektmanagement in der Spieleentwicklung Inhalt 1. Warum brauche ich ein Projekt-Management? 2. Die Charaktere des Projektmanagement - Mastermind - Producer - Projektleiter 3. Schnittstellen definieren
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrParlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7
Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7 0826 Postulat (Grüne) "Minergie-P oder besser" Abschreibung; Direktion Sicherheit und Liegenschaften Bericht des Gemeinderates Der Vorstoss wurde als Motion
MehrGrundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.
ANTWORT auf die Motion 1.073 der Grossräte Pascal Luisier, PDCB, und Xavier Moret, PLR, betreffend vollumfänglicher Steuerabzug für Krankenkassenprämien (10.03.2010) Die Motionäre weisen darauf hin, dass
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrMerkblatt: Injizierbare Produkte zur Faltenbehandlung in Kosmetikstudios
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Merkblatt: Injizierbare Produkte zur Faltenbehandlung in Kosmetikstudios In letzter Zeit gab
MehrDISPENSATIONEN UND LEHRZEITVERKÜRZUNGEN IM BERUF KAUFMANN/KAUFFRAU EFZ (BASIS-GRUNDBILDUNG UND ERWEITERTE GRUNDBILDUNG)
Empfehlung Nr. 49 Stand: Juli 2013 DISPENSATIONEN UND LEHRZEITVERKÜRZUNGEN IM BERUF KAUFMANN/KAUFFRAU EFZ (BASIS-GRUNDBILDUNG UND ERWEITERTE GRUNDBILDUNG) (Verabschiedung (Zirkularweg) durch SBBK/SDBB
MehrAlkohol-Quiz. Ablauf. Oberthema Idee / Ziele. Zeit Methode Material. Alter Lehrplan 21
Alkohol-Quiz Oberthema Idee / Ziele Zeit Methode Material Alter Lehrplan 21 Wissen vermitteln Spielerisch Informationen zum Thema Alkohol weitergeben Bedenkliche Handlungsweisen aufzeigen 5 10min Quiz,
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrIst Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken?
UErörterung zu dem Thema Ist Fernsehen schädlich für die eigene Meinung oder fördert es unabhängig zu denken? 2000 by christoph hoffmann Seite I Gliederung 1. In zu großen Mengen ist alles schädlich. 2.
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
Mehrgestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2
Anwaltsreglement 80. (Vom 4. Januar 00) Das Kantonsgericht Schwyz, gestützt auf 9, 0 Abs. und 9 Abs. des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 9. Mai 00, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Dieses
Mehr15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!
15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrProduktionsplanung und steuerung (SS 2011)
Produktionsplanung und steuerung (SS 2011) Teil 1 Sie arbeiten seit 6 Monaten als Wirtschaftsingenieur in einem mittelständischen Unternehmen in Mittelhessen. Das Unternehmen Möbel-Meier liefert die Büroaustattung
MehrHRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden
Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 25 Selbständige
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrFAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler?
FAQ Spielvorbereitung Startspieler: Wer ist Startspieler? In der gedruckten Version der Spielregeln steht: der Startspieler ist der Spieler, dessen Arena unmittelbar links neben dem Kaiser steht [im Uhrzeigersinn].
MehrBeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Willensbildungsprozess und an politischen Entscheidungen. Bonn, Mai 2014
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Willensbildungsprozess und an politischen Entscheidungen Bonn, Mai 2014 1 Untersuchungsanlage Erhebungsmethode Computergestützte Telefoninterviews
MehrNr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern
Nr. 809b Reglement über Ausbildung und Diplomierung an der Schule für Physiotherapie am Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe des Kantons Luzern vom. März 00* Stand 5. April 006 Der Regierungsrat des
MehrFähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1
Fähigkeitsausweis für Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 cambus.ch Überblick Seit 1. September 2009 ist die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) in Kraft. In dieser Broschüre ist das Wichtigste im
MehrKündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.
Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens
MehrM I T T E I L U N G. an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten
M I T T E I L U N G an alle Pächter und Verpächter von Milchquoten Folgende Mitteilung soll dazu dienen, alle Pächter und Verpächter von Milchquoten über die in Artikel 13 des großherzoglichen Reglementes
MehrBasis Semester BFS für Elektro-Berufe
Basis Semester BFS für Elektro-Berufe Stefan Hänni Elektroinstallateur / Montage Elektriker Einführung Ausgangslage Zahlen im Kanton Bern 2009 und 2010 (MBA) Konkreter Fall am BZI Interlaken Unbefriedigender
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
MehrWelche Staatsangehörigkeit(en) haben Sie?... Mutter geboren?...
Erhebung zu den Meinungen und Erfahrungen von Immigranten mit der deutschen Polizei Im Rahmen unseres Hauptseminars zu Einwanderung und Integration an der Universität Göttingen wollen wir die Meinungen
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrFÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)
SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),
Mehr