Grundbogen 0.2 Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen gemäß der 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
|
|
- Reinhardt Dresdner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Grundbogen 0.2 Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen gemäß der 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Allgemeines Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde am zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinen als Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit erlassen. Ziel dieses Gesetzes ist es, durch die Festlegung geeigneter Maßnahmen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu sichern und zu verbessern. Dabei handelt es sich um technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen. Die in 5 Arbeitsschutzgesetz geforderte Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber ist eine schon durch viele andere Rechtsnormen geforderte Pflicht. Die am durch die Umsetzung des 6 Arbeitsschutzgesetz in Kraft tretende Dokumentationspflicht dagegen ist neu. Begriffsbestimmung Gefährdung und Belastung 5 ArbSchG präzisiert die Beurteilung der Arbeitsbedingungen in Richtung der mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen. Es handelt sich somit nicht um eine allgemeine Arbeitsplatzanalyse, sondern um eine Gefährdungsanalyse. Die Hochschulen sollten sich bei der Durchführung von Gefährdungsanalysen auf die Ermittlung von Gefährdungen und nicht allgemeiner Belastungen konzentrieren. Um den Unterschied zwischen Gefährdung und Belastung herauszustellen, werden beide Begriffe gegenübergestellt: Unter Gefährdung wird im Arbeitsschutz verstanden, wenn schädigende Energie oder schädigende Stoffe räumlich und zeitlich mit dem Menschen zusammentreffen können und daraus ein Gesundheitsschaden entstehen kann. Unter Belastung ist die Gesamtheit der äußeren Bedingungen und Anforderungen im Arbeitssystem zu verstehen, die den physischen und/ oder psychischen Zustand einer Person beeinflussen. Bei der Gefährdungsermittlung besteht somit ein Ursache-Wirkungszusammenhang zwischen Körperschaden und Gefahrenquelle. Arbeitgeber Die Aufgabe, eine Gefährdungsermittlung vorzunehmen, obliegt nach 5 ArbSchG dem Arbeitgeber. Verantwortungsbereiche in den Hochschulen ergeben sich aus den rechtlichen Bestimmungen der Landeshochschulgesetze ( z.b. für die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre, Leitung der Fachbereiche, wissenschaftlicher oder zentraler Einrichtungen oder der Hochschulverwaltung). Die Hochschulverwaltung trägt die Organisationsverantwortung für den Vollzug der Vorschriften des Arbeits- und Umweltschutzes und bietet den jeweiligen Leitungsverantwortlichen Handlungshilfen an. Die in der zentralen Hochschulverwaltung angesiedelten sicherheitstechnischen Abteilungen haben daher zwar ein geeignetes Organisationskonzept bzw. Erhebungsinstrumentarium zu erstellen sowie bei der Beratung der Leitungsverantwortlichen mitzuarbeiten, im Regelfall aber
2 nicht die Analyse vor Ort selbst durchzuführen. Diese Vorgehensweise ist aus sachlichen Gesichtspunkten sinnvoll, weil i.d.r. die Verantwortlichen und Beschäftigten vor Ort die Gefährdungen aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen besser beurteilen können. Gefährdungsanalyse Der 5 ArbSchG nennt folgende allgemeine Kriterien, die bei einer Gefährdungsanalyse zu berücksichtigen sind: - Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes, - physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, - Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit, - Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken, - unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten. Einen über diese allgemeinen Anforderungen des 5 ArbSchG hinausgehenden Kriterienkatalog für Gefährdungsanalysen im Sinne einer normierten Vorgehensweise gibt es derzeit nicht. Das Analyseverfahren kann frei gewählt werden. Zielrichtung bei der Durchführung von Gefährdungsanalysen gemäß den allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes ist es, Gefährdungen aufgrund stoff- und arbeitsplatzbezogener Aspekte im Einzelfall zu ermitteln, zu beurteilen und konkrete Schutzmaßnahmen für das spezifische Arbeitsverfahren zu entwickeln. Beurteilung Der 5 ArbSchG sieht nicht nur eine Ermittlung der Gefährdungen, sondern auch eine Beurteilung dieser Gefährdungen vor. Durch diese Forderung wird deutlich, daß es nicht genügt, ein Arbeitsplatzkataster anzulegen, mit dem allgemeine Daten erfaßt und gesammelt werden. Es ist vielmehr erforderlich, die ermittelten Arbeitsplatzbedingungen hinsichtlich ihrer Gefahren zu beurteilen. Eine Beurteilung beinhaltet immer auch subjektive Einschätzungen von Gefahren, die aus konkreten Arbeitsabläufen resultieren. Bei der Beurteilung der Gefährdungen kommt den jeweiligen Leitungsverantwortlichen und deren Mitarbeitern eine besondere Bedeutung zu, da externe Stellen durch sporadische Begehungen immer nur eine Momentaufnahme des Arbeitsbereiches erhalten. Dokumentation Nach 6 ArbSchG muß der Arbeitgeber die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse und die von ihm festgelegten Schutzmaßnahmen dokumentieren. Den Leitungsverantwortlichen der Hochschule verbleiben vielfältige Möglichkeiten der Dokumentation. Dies bedeutet, daß alle bisherigen Unterlagen über Arbeitsplätze (z.b. Begehungsprotokolle, Laborordnungen, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Betriebsanleitungen) ebenfalls als Dokumentation anzusehen sind. Diese Unterlagen sollten bei den verantwortlichen Personen an zentraler Stelle gesammelt werden. Eine Dokumentation im Sinne des 6 AbSchG könnte somit aus den Basisdaten von Erhebungsbögen, in denen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen festgehalten sind, sowie vertiefenden Informationen in Form von Laboruntersuchungen, Betriebsanweisungen etc. bestehen. Soweit es spezielle Analysen zum Arbeitsplatz gibt (z.b. Begehungsprotokolle, Meßprotokolle), sind diese der Dokumentation beizulegen.
3 Wer führt die Gefährdungsanalyse durch? Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen. Im Hinblick auf das an der Universität -GH Essen praktizierte Duale Verantwortungssystem obliegt es somit den jeweiligen Organisationsverantwortlichen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich vorhandenen Arbeitsplätzen gemäß den Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes zu beurteilen und zu dokumentieren. Die vorliegenden Erhebungsbögen sind so aufgebaut, daß sowohl der Verantwortliche als auch jeder Mitarbeiter den Arbeitsplatz und die möglichen Gefährdungen beurteilen kann. Sinnvoll ist es die Mitarbeiter bei der Gefährdungsanalyse zu beteiligen. Wie wird die Gefährdungsanalyse und Dokumentation durchgeführt? Zur Gefährdungsbeurteilung und zur Dokumentation liegen vor: 1. Grundbogen 03: Der Grundbogen 03 dient in erster Linie der Abfrage raumbezogener Daten 2. Erhebungsbögen: Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen erfolgt zum einen tätigkeitsbezogen, zum anderen gefährdungsbezogen. Da es ausreichend ist, bei gleichartigen Arbeitsbedingungen einen Arbeitsplatz oder eine Tätigkeit zu beurteilen, wurden Erhebungsbögen typisierter Arbeitsplätze entwickelt (siehe Übersicht I). Diesen Bögen liegt die Unterteilung in 8 Gefährdungsklassen zugrunde, die Überbegriffe zu konkreten Gefährdungen darstellen (siehe Übersicht II). Zunächst wird ermittelt und durch ankreuzen dokumentiert, welche Gefährdungen vorliegen. Danach wird überprüft, ob die zur Beseitigung der Gefährdung vorgeschlagenen Maßnahmen erfüllt, nicht erfüllt sind oder entfallen können. Die in den Bögen aufgelisteten Schutzmaßnahmen sind als Beispiele anzusehen und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Es ist deshalb genügend Platz für Ergänzungen gegeben. Falls es Arbeitsplätze gibt, die sich nicht anhand eines der o.g. Bögen beurteilen lassen, muß ein neuer Erhebungsbogen erstellt werden. Als Hilfestellung kann dazu der Gesamtbogen 0.4 herangezogen werden. Was geschieht mit den ausgefüllten Bögen? Die Erhebungsbögen und die Dokumentationsbögen sind an zentraler Stelle im Verantwortungsbereich so aufzubewahren, daß sie von den Mitarbeitern und den zuständigen Behörden auf Verlangen eingesehen werden können. Unter Hinweis auf die Organisationsverantwortung des Kanzlers ist eine Kopie der Erhebungsbögen an das Sachgebiet 5.4 Arbeits- und Umweltschutz zu senden. Wo erhalten Sie zusätzliche Informationen? Sollten beim Ausfüllen der Bögen Unklarheiten aufgetreten sein, steht Ihnen das Sachgebiet Arbeitsund Umweltschutz beratend zur Verfügung. Ansprechpartner: Herr Schiwy Tel.: 3166 Frau Knirck Tel.: 3170 Frau Pösken Tel.: 2657 Herr Czekay Tel.: 3170
4 Anlage: Übersicht I Übersicht II Grundbögen und Erhebungsbögen für typisierte Arbeitsplätze Klassifikation der Gefährdungsfaktoren Übersicht I Grundbögen 0.0 Grundbögen 0.1 Ablaufplan für das hochschuleinheitliche Verfahren 0.2 Erläuterungen: Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen gemäß der 5 und 6 ArbSchG (auf Anfrage) 0.3 Allgemeine raumbezogene Prüfliste 0.4 Gesamtbogen Erhebungsbögen für typisierte Arbeitsplätze 1.0 Experimentelle Arbeitsbereiche 1.1 Arbeitsplätze in chemisch orientierten Laboratorien 1.2 Arbeitsplätze in physikalisch orientierten Laboratorien 1.3 Arbeitsplätze in biologisch orientierten Laboratorien 1.4 Photolaboratorien 1.5 Arbeitsplätze nach Strahlenschutz- und Röntgenverordnung 2.0 Werkstätten 2.1 Arbeitsplätze in Elektro- und Elektronikwerkstätten 2.2 Arbeitsplätze in mechanischen oder feinmechanischen Werkstätten 2.3 Arbeitsplätze in Holzwerkstätten 2.4 Glasinstrumentebau 3.0 Büroarbeitsplätze 3.1 Bildschirmarbeitsplätze 4.0 Allgemeine Dienstleistungen 4.1 Arbeitsplätze in der Druckerei 4.2 Reinigungsarbeitsplätze 4.3 Hausmeistertätigkeiten 4.4 Arbeitsplätze in Gefahrstofflagern 4.5 Arbeitsplätze in der Abfallentsorgung 5.0 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft 5.1 Arbeitsplätze in Gärten (Gewächshäuser, Freiland) und der Landwirtschaft
5
6 Übersicht II Klassifikation der Gefährdungsfaktoren Gefahrstoffe Schwebstoffe (Nebel, Rauche, Gase Stäube, Partikel, Dämpfe) Flüssigkeiten, Feststoffe, CMT-Stoffe Brand- und Explosionsgefährdungen leichtentzündliche Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase Biologische Gefährdungen Allergene, toxische Stoffe von Mikroorganismen GVO u.ä., Infektionsgefahr Brandfördernde Stoffe Explosivstoffe Explosionsgefährdung durch Stäube, Dämpfe, Gase Gefährdung durch Tiere oder Pflanzen Elektrostatische Aufladung Elektrische Gefährdungen Elektrische Anlagen Gefährliche Körper- Lichtbögen und Betriebsmittel ströme Mechanische Gefährdungen Maschinenteile Ungeschützte bewegte wegte Teile Unkontrolliert be- Teile mit gefährlichen Oberflächen Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel Physikalische Lärm Hitze, Kälte, Feuchte Gefährdungen Ionisierende Strahlung (Röntgenstrahlen, Radioaktivität) Nichtionisierende Strahlung (UV, IR, Laser, sichtbares Licht) Physische Gefährdungen Einseitige dynamische Schwere dynamische Haltungsarbeit / Haltearbeit Tauchen Arbeit Arbeit Hautgefährdung Sonstige Gefährdungen Sturz, Absturz, Ausrutschen ergonomische Gestaltung Arbeiten in engen Räumen oder Behältern Herabfallende, umstürzende Gegenstände Druckbehälter scharfe und spitze Gegenstände
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrRechtliche Grundlagen. des Arbeitsschutzes
Rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes Inhalt des Vortrags 1. Handlungspflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz 2. Mitbestimmungsrechte beim Arbeitsschutz 3. Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zu psychischen
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrPsychische Belastung aktuelle Entwicklungen
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Psychische Belastung bei der Arbeit - Erkennen, Beurteilen, Handeln 19. März, Wetzlar Psychische Belastung aktuelle Entwicklungen Bettina Splittgerber
MehrVerantwortung im Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz
Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Bedburg, 26.07.2010 Ingenieurbüro Jörg Potesil Web: www.potesil.de Mail: Joerg.std@potesil.de Inhalt I II III Unternehmerpflichten Rechtsfolgen
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrBetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung Zwischen der Unternehmensleitung der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH sowie dem Betriebsrat der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH wird zur Konkretisierung der Regelungen
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrGefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3
Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Inhalte Wozu Arbeitsschutz? Gesetze im Arbeitsschutz Wo steht was zur Gefährdungsbeurteilung?
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrKurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers
Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrSymposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation
MehrGesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)
Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)
MehrKrefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst
RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung
MehrBG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung
BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische
MehrPOCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage
POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrHandlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung Einleitung Ein wesentliches Element des betrieblichen Arbeitsschutzes ist
MehrGesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW
Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4
MehrDefinierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz
Unterweisung zur Gefährdungsanalyse Definierte Arbeitsabläufe Prozesse Vorsorgeuntersuchungen Unterbrechung der Tätigkeit am Bildschirm/Arbeitsplatz Name.ppt Seite 1 Der Arbeitgeber unterzieht die Arbeitsplätze
MehrGesundheitsschutz im Handwerk
Gesundheitsschutz im Handwerk Was muss ich im Hinblick auf den gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutz in meinem Betrieb beachten? Rudolf Fischer Diplom-Ingenieur (FH) Sicherheitsingenieur Ingolstadt,
MehrGefährdungsbeurteilung leicht gemacht - Software GefBU
Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht - Software GefBU Hilfsmittel zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung Fachtagung DGUV - Dresden 4.12.2012 Frank Obergöker Alle Menschen sind klug - die einen
MehrKooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung
Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen von Professor Dr.-Ing. Peter Hartung ID 034384 Übersicht Kooperation mit Fremdfirmen: Arbeitsschutz bei Werkverträgen 1. Gesetzeslage 2. Einsatz
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:
MehrGanzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit
MehrBefähigte Person im Gerüstbau
Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,
MehrÜberlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen
Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es
MehrPflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Pflichtenübertragung Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Einleitung... 4 Wer ist alles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich?... 5 Wer ist verantwortlich
MehrRechtsrahmen in Deutschland
Deutsch-französisches Forum Chaos auf der Baustelle: muss das sein? Rechtsrahmen in Deutschland Matthias Morath, E-Mail: Matthias.Morath@sm.bwl.de www.sm.baden-wuerttemberg.de Straßburg, Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen
MehrSchutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit rechtsverbindlich regeln! op platt.mp3. Rainer Hellbach
Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit rechtsverbindlich regeln! op platt.mp3 Rainer Hellbach Schutz vor psychischer Belastung bei der Arbeit rechtsverbindlich regeln! Agenda 1. Psychische Erkrankungen
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage
MehrHerzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden
Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann
MehrVerzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen
Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention
MehrGesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Vorgesetzte
UNIVERSITÄT HOHENHEIM DER KANZLER Miteinander Aktiv - Gestalten Gesprächsleitfaden Mitarbeitergespräch (MAG) für Vorgesetzte Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie werden in nächster Zeit mit Ihrem Mitarbeiter/Ihrer
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrWärmebildkamera. Arbeitszeit: 15 Minuten
Wärmebildkamera Arbeitszeit: 15 Minuten Ob Menschen, Tiere oder Gegenstände: Sie alle senden unsichtbare Wärmestrahlen aus. Mit sogenannten Wärmebildkameras können diese sichtbar gemacht werden. Dadurch
MehrBGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer
BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 5190 (Fassung April 2010) Standort Dresden Dr. Jelena Nagel Gr. 2.4
MehrSchulung des technischen Personals im Krematorium. Notwendigkeiten und Möglichkeiten.
Vortrag Schulung des technischen Personals im Krematorium. Notwendigkeiten und Möglichkeiten. Gerd Witte Geschäftsführer eneg Vertrieb- und Service GmbH Nur qualifizierte Schulungen von Mitarbeitern sind
MehrBelastungen am Arbeitsplatz
Anlage 2b Belastungen am Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitschutzgesetz BU/GmbH: Abteilung:.. Schlüssel-.. Anmerkung: Sie bekamen diesen bogen von der gemeinsamen Kommission* überreicht.
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrVerordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.
Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrDie neue DGUV Vorschrift 1
Die neue Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Ausgangslage wesentliche Änderungen Kommunikation DGUV Regel 100-001 Genehmigung/Inkrafttreten 2 - Ausgangslage
MehrRechtliche Verantwortung nach dem Arbeitsunfall
1 Rechtliche Verantwortung nach dem Arbeitsunfall Nach einem Arbeitsunfall stellt sich die Frage nach dem/den Verantwortlichen. Dabei geht es um zwei Kernprobleme: Beruht der Unfall auf einem vorwerfbaren
MehrArbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten
Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber
MehrGefährdungsbeurteilung
Zwischen der Fritz Dräxlmaier GmbH & Co. KG Landshuter Str. 100 84137 Vilsbiburg und dem Konzernbetriebsrat der vorgenannten Firma, (nachfolgend KBR genannt) wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:
MehrÜber den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten. Workshop I
Über den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Zeitarbeit Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten Workshop I Bettina Splittgerber Referatsleiterin im Hessischen Sozialministerium Arbeitsschutz im AÜG
MehrWas ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?
Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung
MehrRAB 33 Stand: 12.11.2003
Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Allgemeine Grundsätze nach 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung RAB 33 Stand: 12.11.2003 Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrManagementsysteme und Arbeitssicherheit
Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz
MehrBeispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)
Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu
MehrRechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrG e f ä h r d u n g s - b e u r t e i l u n g. Landesarbeitskreis Dipl.-Ing. Michael Regenhardt Berufsgenossenschaft für Arbeitssicherheit
G e f ä h r d u n g s - b e u r t e i l u n g Motivationsgründe f. Arbeitsschutzmaßnahmen Gesetzl. Vorschrift Arbeitsmotivation Fehlzeiten Produktivität Image Unfälle 63% 72% 61% 56% 82% 77% Quelle: Edforsa
MehrBewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde
Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrSeminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick
Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Spätestens zum 31. Dezember 2013 haben die sächsischen Kommunen ihren ersten Jahresabschluss nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. Dabei
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6
Mitgänger-Flurförderzeug umgekippt Fahrer schwer verletzt Wie sieht es mit der Haftung aus? In vielen Betrieben wird der Umgang mit sog. mitgängergeführten Flurförderzeugen auf die leichte Schulter genommen.
MehrBetriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG
Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln
Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Nach geltendem Arbeitsschutzrecht in Deutschland dürfen an und mit Arbeitsmitteln nur Personen beschäftigt
MehrKanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung
Ihre Unfallversicherung informiert Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung GUV-I 8537 Dieses Faltblatt informiert Sie als Arbeitgeber und Beschäftigte über Maßnahmen zu
MehrÖrtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau
Örtliche Angebots- und Teilhabeplanung im Landkreis Weilheim-Schongau Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Timo Wissel Albrecht Rohrmann Timo Wissel / Albrecht Rohrmann: Örtliche Angebots-
MehrDie Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage eines systematischen und erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage eines systematischen und erfolgreichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Karlsruhe, 14.10.2009 Ralf Hammesfahr, Weingarten (Baden) Inhalt Zur Person Einführung
MehrFRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS
Dieser Fragebogen bildet eine wichtige Rückmeldung der Pilotweingüter über Verständnis, Akzeptanz und Effektivität des ECOPROWINE Selbstbewertung-tools für alle daran Beteiligten. Dieser Fragebogen besteht
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrArbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07
Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr 1 Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher
MehrGefährdungsbeurteilungen im Bereich der Elektrotechnik
Gefährdungsbeurteilungen im Bereich der Elektrotechnik Grundlagen der Gefährdungsbeurteilungsthematik im Bereich elektrischer Anlagen und Betriebsmittel: Strukturierung, Zuständigkeiten, Verfahren, praktische
MehrOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von
MehrWege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit
Wege zur Patientensicherheit - Fragebogen zum Lernzielkatalog für Kompetenzen in der Patientensicherheit der Arbeitsgruppe Bildung und Training des Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. Seit Dezember
MehrInternet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen
Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet
MehrQualitätsmanagement-Handbuch. 1.7 Projektmanagement
Seite 1 von 5 Erstellt: Geprüft: Freigegeben: Dr. Christine Reimann Datum: Datum: Datum: Inhaltsverzeichnis Nr. Element-Abschnitt Seite 1 Ziel und Zweck 2 2 Geltungsbereich / Verantwortung 2 3 Vorgehen
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zur Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice. vom 06. April 2011
über die Berufsausbildung zur vom 06. April 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 vom 11. April 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen
MehrWICHTIGER HINWEIS: Bitte fertigen Sie keine Kopien dieses Fragebogens an!
Muster-Fragebogen allgemeinbildende Schule Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Ihre Meinung ist uns wichtig! ir möchten die Qualität unserer Arbeit in der Schule kontinuierlich verbessern. Um herauszufinden,
MehrRuprecht-Karls-Universität Heidelberg
Seite 1 von 6 Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Vordruck zur Stufenzuordnung für Beschäftigte der Entgeltgruppen 13-15 TV-L Name, Vorname: Geb.-Datum: Einrichtung (Institut): A. Allgemeine Hinweise:
MehrVerantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen
Verantwortung beim Betrieb von elektrischen Anlagen gemäß DIN VDE 0105-100 / EN 50110 3. Fachtagung 14./15.03.2013 Regelungen - Begriffe BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift ArbSchG Arbeitsschutzgesetz BetrSichV
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrDer Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
MehrQualitätsstandards für Betriebliche Aufträge. Eine Handreichung der IHK-Organisation
Qualitätsstandards für Betriebliche Aufträge Eine Handreichung der IHK-Organisation Vorwort Für die industriellen Metall- und Elektroberufe wurde vor einigen Jahren das Variantenmodell eingeführt. Der
Mehr1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt?
Thema: Rückblick 1. Für welche Tätigkeitsbereiche haben Sie nach Ihrer Einschätzung in der Vergangenheit die größten Zeitanteile aufgewandt? 2. Wie sind Ihre Zuständigkeiten und Aufgaben geregelt bzw.
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit. Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005
Rechtliche Rahmenbedingungen der Telearbeit Cornelia Hall VDB Kommission für Rechtsfragen Ludwigsburg, 08. November 2005 Definition: Telearbeit Telearbeit ist jede auf Informations- und Kommunikationstechnik
MehrBetriebs-Check Gesundheit
Betriebs-Check Gesundheit 1. Rahmenbedingungen für Betriebliche Gesundheitsförderung Um die Gesundheit der Mitarbeiter nachhaltig zu fördern, sind bestimmte Rahmenbedingungen erforderlich. Sind Wohlbefinden
MehrKirchlicher Datenschutz
Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst
MehrGefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen
1 Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG 5, Ziffer 6 ) Verpflichtung seit September 2013: auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche
MehrD i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen
D i e n s t v e r e i n b a r u n g über die Durchführung von Mitarbeiter/innen- Gesprächen Vom 02.02.2011 Magistrat der Stadt Bremerhaven Personalamt 11/4 Postfach 21 03 60, 27524 Bremerhaven E-Mail:
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
MehrTeilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet.
Teilzeitbeschäftigte sind nach dem TV-EKBO grundsätzlich n i c h t zu Mehrarbeit und Überstunden verpflichtet. Problemdarstellung: In letzter Zeit erhalte ich auffallend häufig Beratungsanfragen von Teilzeitbeschäftigten,
MehrLeitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch
MehrZwischen den Stühlen? Psychische Belastungen von Führungskräften der mittleren Ebene aus arbeitsweltlicher Sicht
Karoline Kleinschmidt, IG Metall Zwischen den Stühlen? Psychische Belastungen von Führungskräften der mittleren Ebene aus arbeitsweltlicher Sicht Zur Relevanz des Themas 2 Überblick Wer gehört zur mittleren
MehrHamburger Arbeitsschutzmodell ABS
Amt für Arbeitsschutz Hamburg - Abt. Arbeitnehmerschutz - Hamburger Arbeitsschutzmodell ABS - Aufsicht, Beratung, Systemüberwachung - Checkliste für Klein- und Mittelbetriebe Erläuterungen zur Anwendung
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure
MehrLeitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge
Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des
MehrFachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013
Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen
Mehrwir können dem leben nicht mehr tage geben. aber wir können den tagen mehr leben geben.
wir können dem leben nicht mehr tage geben. aber wir können den tagen mehr leben geben. gutes bewahren oder verbessern, notwendiges verändern, altes und neues kombinieren oder einfach ganz neue wege gehen.
MehrAMS-BAU 11 Arbeitsschritte zum sicheren und wirtschaftlichen Betrieb
AMS-BAU 11 Arbeitsschritte zum sicheren und wirtschaftlichen Betrieb Ein Arbeitsschutzmanagementsystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Viele Arbeitsschutz-Managementsysteme orientieren
Mehr