Werkstättenmesse 2014 Neubau und Modernisierung von Werkstätten wo bitte bleibt der Arbeitsschutz?
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- Ilse Geisler
- vor 8 Jahren
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1 Neubau und Modernisierung von Werkstätten wo bitte bleibt der Arbeitsschutz?
2 Gliederung des Vortrages Ausgangslage Anforderungen aus Arbeitsstättenrecht ArbStättV + ASR Landesbaurecht Arbeitsschutzrecht ArbSchG, BetrSichV Normung UN-BRK Kostenträger Musterraum Programm Typische Bau-/Planungsfehler Handlungshilfen DGUV Webcode: d Handlungshilfe ASR d Arbeitsstätten sicher und menschengerecht gestalten DGUV-Projekt: BG Informationsschrift Neubauplanung und Modernisierung von Werkstätten Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 2
3 Ausgangslage Viele WfbM Gebäude sind in die Jahre gekommen, veraltet Technik Brandschutz Raumaufteilung Tätigkeitsschwerpunkte (andere Maschinen, anderes Klientel) Bedarf an Neubauten Trend zu kleineren Einheiten in der Fläche Steigende Zahl an Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen UN Behindertenrechtskonvention Inklusion Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 3
4 Ausgangslage unterschiedliche Finanzierungsarten Kostenträger bundesweit nicht einheitlich wachsende Anforderungen durch Politik und Kostenträger und Betroffene / Betreuer / Angehörige Rechtliche Anforderungen in verschiedensten Rechtsnormen hinterlegt Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 4
5 Anforderungen Arbeitsstättenrecht ArbStättV 3a Absatz 2 Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Erläuterung der allgemeinen Anforderungen aus ArbStättV erfolgt in Arbeitsstättenregeln ASR, z.b: ASR A 1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen ASR A 1.7 Türen und Tore ASR A 1.8 Verkehrswege ASR A 2.1 Schutz vor Absturz und herabfallende Gegenstände ASR A 2.3 Fluchtwege und Notausgänge ASR A 3.4 Beleuchtung ASR A 4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume ASR V 3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 5
6 Anforderungen Arbeitsstättenrecht ASR V3a. 2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Ausgabe 8/2012 Änderungsstand 9/2013 Gefährdungsbeurteilung für die barrierefreie Gestaltung der Arbeitsstätte gefordert Technische / Bauliche Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen gilt auch für bestehende Arbeitsstätten!!! Verweis auf SGB IX 81 Absatz 4 Satz 4 Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 6
7 SGB IX 81 Absatz 4 Satz 4 Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf behindertengerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter Berücksichtigung der Unfallgefahr Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 7
8 Anforderungen aus dem Landesbaurecht Beispiel LBO Baden-Württemberg 3, Abs 4 Allgemeine Anforderungen In die Planung sind die Belange von behinderten Menschen nach Möglichkeit mit einzubeziehen 39 Barrierefreie Anlagen Werkstätten für behinderte Menschen sind so herzustellen, dass sie von diesen Personen zweckentsprechend ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 8
9 Anforderungen aus dem Landesbaurecht Beispiel LBO Baden-Württemberg 41 Grundsatz Bei der Errichtung einer baulichen Anlage sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen nach den 43 bis 45 am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. 43 Entwurfsverfasser 44 Unternehmer Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 9 45 Bauleiter
10 Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht Arbeitsschutzgesetz 2 Abs 2 Begriffsbestimmungen Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten 3 Grundpflichten des Arbeitsgebers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 10
11 Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Abs 1 Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Abs 3 Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch 1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 11
12 Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht Betriebssicherheitsverordnung 1 Abs2 Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt auch für überwachungsbedürftige Anlagen soweit es sich handelt um 1. a) Dampfkesselanlagen 2. Aufzuganlagen 3. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen 4. Lageranlagen Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 12
13 Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht Normen mit Bezug zum behinderungsgerechten Bauen z.b. : DIN barrierefreies Bauen: Straßen, Plätze, Wege DIN barrierefreies Bauen: öffentlich zugängliche Gebäude DIN Hörsamkeit in Gebäuden DIN behindertengerechtes Gestalten Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 13
14 Musterraumprogramm WfbM Programm aus den 90er Jahren Ausgehend von einer WfbM mit 120 Plätzen Lineare Interpolation nach oben und unten bei abweichenden Platzzahlen Seit ca in Zuständigkeit der Bundesländer Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 14
15 Musterraumprogramm WfbM Problematik des Musterraumprogramms Geht von pauschalisierten Flächen aus, ohne Berücksichtigung des Platzbedarfs verschiedener Tätigkeiten und Gewerke Bsp.: Montage/Verpackung im Vergleich zu Metallbearbeitung oder Holzbearbeitung Berücksichtigt keine klassische Betriebsstättenplanung mit Materialflussanalyse, Funktionsflächen (von Maschinen benötigte Fläche), Ablage- und Bereitstellflächen (für Arbeitsmittel), Bedien- und Wartungsflächen, Sicherheitsflächen (bei Aufstellung von Maschinen) Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 15
16 Fazit Es liegen im Grunde genügend Informationen für die behinderten- und sicherheitsgerechte Planung und Ausführung von Werkstätten vor, aber: die Informationen sind in vielen Regelwerken weit verstreut es sind viele Partner an der Planung und am Bau beteiligt die besonderen Belange einer behindertengerechten Arbeitsplatzgestaltung sind weitgehend unbekannt und werden praktisch nie berücksichtigt Förderungen durch die Kostenträger erfolgt nicht nach dem tatsächlichen Flächenbedarf für unterschiedliche Gewerke, sondern pauschal Architekten sehen sich oftmals als Künstler (und müssen selten in ihren Kunstwerken arbeiten!!) Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 16
17 Typische Bau-/Planungsfehler bei WfbM Ungünstige Verkehrswegegestaltung (Breite, Bodenbelag, Rutschfestigkeit) Fehlende Kennzeichnung von bodentiefen Verglasungen Mangelhafter Sonnen-/Blendschutz an Verglasungen Zu geringe Bewegungsflächen an und um Maschinen Gedankenlose Fluchtwegeplanung Mangelhafte Raumakustik Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 17
18 Typische Bau-/Planungsfehler bei WfbM Nichtbeachtung der maßlichen Gestaltung von Arbeitsplätzen An den Arbeitsplätzen sind unter Beachtung von Körper-, Bewegungs- und Sicherheitsmaßen Funktionsflächen und -räume vorzusehen. Die Funktionsflächen an den Arbeitsplätzen müssen Mindestabstände von den am weitesten herausragenden Teilen berücksichtigen zwischen - benachbarten Arbeitsmitteln einschließlich Arbeitsplatzausrüstungen - Arbeitsmitteln und anderen Bau- und Konstruktionsteilen - Verkehrswegen. Diese Mindestabstände müssen gemäß ASR A1.2 mindestens 1m betragen. Das Maß ist zu erhöhen, wenn die Arbeitssicherheit der Beschäftigten nicht gewährleistet ist. Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 18
19 Typische Bau-/Planungsfehler bei WfbM Beispiel: Nichtbeachtung von Anforderungen an den Boden Bodenbeschaffenheit Stolperstellen Ebenheit (Schwellen und Stolperstellen vermeiden) Rutschhemmung Abriebfestigkeit (Rollstuhlfahrer Drehung im Stand, Handhubwagen) Tragfähigkeit (Punktbelastung durch Handhubwagen, Gabelstapler) Farbgebung als Leitsystem Chemische Nachbehandlung zur Erhöhung der Rutschfestigkeit Hygieneanforderungen (Dichtheit gegenüber Gefahrstoffen, Desinfektionsmittel, gut zu reinigen) Elektrostatische Aufladung Eingangsbereich Sauberlaufstrecke (bewährt sind aufgelegte Matten, keine eingebauten Matten) Innenraumbelastung durch Kleber und Beschichtungen Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 19
20 Typische Bau-/Planungsfehler bei WfbM Beispiel: Nichtbeachtung von Raumanforderungen: Raumabmessungen, Stell- und Bewegungsflächen Stellflächen für Behindertentransportfahrzeuge im Außenbereich, Stellflächen für Rollatoren und Rollstühle im Innen und Außenbereich, Flächen zur Andienung für Küche, Lager,... Bei kleineren Baueinheiten zu geringe Flurbreiten für Personen/Materialtransport Raumakustischen Prinzipien Schallharte Wände mit zu langen Nachhallzeiten Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 20
21 Negativbeispiele Fehlender Sonnenschutz bei Oberlichtern und Notausgangstüren Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 21
22 Negativbeispiele Für Rollstuhlfahrer ungeeigneter Notausgang/ nicht tragfähiger Untergrund Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 22
23 Negativbeispiele Ungenügend gesicherter Fluchtweg über ein Flachdach Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 23
24 Negativbeispiele Scharfe Sichtbetonkante durch fehlende Abdichtung der Schalungselemente während der Bauphase Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 24
25 Negativbeispiele Ungeeignete Bodenbeschichtung (zu glatt, nicht abriebfest) Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 25
26 DGUV-Projekt Informationsschrift Neubauplanung und Modernisierung von WfbM Projektstart: Ende 2013 Bisher existiert keine Veröffentlichung, die bei einer Neu- oder Umbauplanung einer WfbM die zu berücksichtigenden unterschiedlichen Anforderungen aus Baurecht, Arbeitsschutzrecht und Rechtsgebieten der Kostenträger zusammenführt. Gedacht als Nachschlagewerk für WfbM, Planer und Kostenträger Soll die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen bündeln Soll Anforderungen aus der Praxis an behinderungsgerechtes Bauen enthalten Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 26
27 DGUV-Projekt Informationsschrift Neubauplanung und Modernisierung von WfbM Am Projekt beteiligte Kreise: - DGUV Sachgebiet Wohlfahrtspflege - BAG-WfbM - Technischer Beratungsdienst der Integrationsämter - verschiedene Werkstatträger - Planungsexperten (Architekten und Fachplaner) Ziel: Veröffentlichung der BGI Ende 2015/Anfang 2016 Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 27
28 Neubau und Modernisierung von Werkstätten wo bitte bleibt der Arbeitsschutz? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dipl.-Ing. Ulf-Thorsten Dohne DGUV SG Wohlfahrtspflege Projektleitung Neubauplanung und Modernisierung von WfbM c/o BGW Präventionsdienste Röntgenring Würzburg Tel ulf-thorsten.dohne@bgw-online.de Dipl.-Ing. Ulf Dohne A66A 03/2014 Seite 28
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