Software-Engineering Software-Management

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1 Software-Engineering Software-Management 11.4 Software-Patente und Patentrecherche Software-Patente und Depatisnet Online Patentrecherche beim Deutschen Patent- und Markenamt Prof. Dr. Rolf Dornberger Software-Engineering: 11.4 Software-Patente und Patentrecherche

2 11.4 Patente und Software-Patente 11.4 Patente und Software-Patente Software-Patente Copyright und Urheberrecht Computerprogramme als Werk Sonderregelungen für Computerprogramme Urheberrechtsverletzungen Urheberrechtsschutz vs. Patentschutz Patentierbarkeit von Software Die juristische Kontroverse Argumente gegen Softwarepatente Argumente für Softwarepatente Meinungen von Unternehmen Fazit Sekundärbranche Primärbranche: Befürworter Primärbranche: Skeptiker Primärbranche: Gegner Depatisnet Definition und Einführung Einsteigerrecherche Anzeigemöglichkeiten Expertenrecherche IKOFAX-Recherche Assistentenrecherche Patentfamilienrecherche Feldbezeichnungen Kurzbeschreibung: Recherchierbare Felder DEKLA-Verzeichnis Zusätzliche Informationen

3 Software-Patente 11.4 Patente und Software-Patente Software-Patente Copyright und Urheberrecht Computerprogramme als Werk Sonderregelungen für Computerprogramme Urheberrechtsverletzungen Urheberrechtsschutz vs. Patentschutz Patentierbarkeit von Software Die juristische Kontroverse Argumente gegen Softwarepatente Argumente für Softwarepatente Meinungen von Unternehmen Fazit Sekundärbranche Primärbranche: Befürworter Primärbranche: Skeptiker Primärbranche: Gegner Depatisnet

4 Software-Patente - Copyright und Urheberrecht Das Copyright schützt geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst. Auch Computerprogramme sind geschützt. Beim Copyright steht der ökonomische Aspekt im Vordergrund. Wirtschaftliche Investitionen sollen geschützt werden. Das Urheberrecht stellt den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt und gewährt das Recht, ob, wann und wie ein Werk verwendet werden darf

5 Software-Patente - Computerprogramme als Werk Elektronische Datenverarbeitung wird im Immaterialgüterrecht durch das Urheberrecht und das Topografiegesetz erfasst. Die Schweiz orientiert sich am Europarecht, aber nur auf Mindestschutzniveau. Grund: Die Schweiz ist hier ein reines Importland. Computerprogramme werden vom Gesetzgeber als Werke der Literatur und der Kunst angesehen. Obwohl Software zur Informationstechnologie und nicht zur kulturellen Schöpfung gehört, wird Sie auch bei geringer Originalität urheberrechtlich geschützt. Programme, die bereits zum technischen Wissen der Fachwelt gehören, sind nicht schutzfähig. Zugrunde liegende Aufgabenstellungen und angewandte technische Verfahren (Codierung in Programmiersprachen) sind nicht schutzfähig

6 Software-Patente - Computerprogramme als Werk Damit die technische Entwicklung offen bleibt, hat der Gesetzgeber keine Definition über Computerprogramme erlassen. Auch Software, welche in die Hardware integriert ist, fällt darunter. Wie auch bei anderen Werk-Arten ist auch bei Software nur die Form und der Ausdruck eines Werks dem Urheberrecht unterstellt. Die Idee bleibt frei. Wie man aber Ausdruck und Idee abgrenzt, ist unbekannt. Auch Datenbanken in Form von Sammlungen reiner Daten (Fakten) sind geschützt, wenn ihre Zusammenstellung eine schöpferische Leistung darstellt

7 Software-Patente - Computerprogramme als Werk Schutzfähig sind die unter Einsatz von Computerprogrammen erzeugten Werke: Texte (Ergebnisse von Text- und Übersetzungsprogrammen) Musik (Computermusik) Visuelle Kunst (Computergrafik, virtuelle Bilder) Filme (virtual realities, elektronische Zeichen- und Trickfilme) Kombination dieser Kategorien (Multimedia-Erzeugnisse)

8 Software-Patente - Sonderregelungen für Computerprogramme Es gibt bei Software zusätzliche Regelungen: Vermietrecht an Computerprogrammen (ausschließliches Recht des Urhebers die Software zu vermieten) Zulässiger Gebrauch (Hat ein Urheber ein Computerprogramm veräußert oder der Veräußerung zugestimmt, darf dieses gebraucht oder weiter veräußert werden.) Entschlüsselung von Computerprogrammen (Entschlüsselung des Programms zwecks Schnittstelleninformation erlaubt; die gewonnen Schnittstellen-Informationen dürfen nur zur Entwicklung, Wartung sowie zum Gebrauch von interoperablen Computerprogrammen benützt werden.)

9 Software-Patente - Urheberrechtsverletzungen Vorsätzlich und unrechtmäßiges Veröffentlichen Verändern Herstellen von Kopien Publizieren durch Medien Vermieten eines Computerprogramms Verwenden eines Werks zur Schaffung eines Werks zweiter Hand Sich Weigern der zuständigen Behörde einen Missbrauch mitzuteilen

10 Software-Patente - Urheberrechtsschutz vs. Patentschutz Das Urheberrecht schützt die Form und den Ausdruck des Werkes, nicht aber den Inhalt. Das Patent schützt eine technische Lösung zu einem konkreten Problem. Was wird geschützt Schutzdauer Beginn des Schutzes Schutzweite Urheberrecht Werke der Literatur, Kunst, Computerprogramme Bis 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers (Computer) Ab der Schöpfung Schweizweit und Lichtenstein. Mit speziellen Abkommen auch in anderen Ländern Patentrecht Technische Erfindungen Minimal 5 Jahre, Maximal 20 Jahre Ab der Patentanmeldung Je nach Anmeldung, Schweiz, Europa oder Weltweit Kumulation verschiedener Schutztitel ist immer möglich, aber jedes dieser Systeme schützt einen anderen Aspekt der zu beurteilenden Innovation

11 Software-Patente - Patentierbarkeit von Software Nach wie vor besteht eine uneinheitliche Rechtssprechung in Europa betreffend der Ausgestaltung des Patentsystems im Bereich von Software. Spektakuläre Beispiele wie z.b. one click shopping patent von Amazon und das Patent auf das Datenkompressionsverfahren MP3 haben diese Situation verdeutlicht. Meinungsspektrum reicht von der Forderung nach völligem Verzicht auf jegliche Patentierungsverbote für Software bis zur Forderung, jegliche Form von Patentierung bei Software auszuschließen

12 Software-Patente - Patentierbarkeit von Software Situation in Amerika In den USA wurden die Hürden für die Patentierung von Software durch die Rechtssprechung beseitigt betrafen nur 1% aller Patenterteilungen Software stieg der Anteil auf 14.9% ( Softwarepatente) Allerdings kritische Entwicklung: Studie von Bessen & Hunt (2003) Hohe Nachfrage lässt sich nicht auf hohen Wert von SW-Erfindungen zurückführen, sondern auf leichte und kostengünstige Verfügbarkeit. Softwarepatente werden als Ersatz für eigene Forschung & Entwicklung (F&E) betrachtet. Es scheint, dass die Anreizwirkung für F&E verloren gegangen ist

13 Software-Patente - Patentierbarkeit von Software Situation in Europa In Europa bestehen die Patentierungsverbote für Software nach wie vor, wurden aber durch die jüngere Rechtssprechung aufgeweicht. Dadurch hat es auch hier Softwarepatente in beträchtlichem Umfang gegeben. Schätzungen von Schmoch (2003): 1992 > ca Patentanmeldungen 1998 > ca Patentanmeldungen 2000 > ca Patentanmeldungen Total wird die Gesamtanzahl von Softwarepatenten zwischen geschätzt

14 Software-Patente - Die juristische Kontroverse Die juristische Diskussion zur Ausgestaltung des Patentsystems für Computerprogramme ist sehr komplex und verwirrend. Frage nach der Technizität: Die Frage, welche Software nun patentierbar ist, erklärt die Erfordernis der Technizität. Allerdings wird der Begriff Technizität kontrovers und widersprüchlich interpretiert. Es besteht immer noch zu viel Handlungsspielraum. EPA tendiert zur Annerkennung der Patentfähigkeit von Software

15 Software-Patente - Die juristische Kontroverse Als Technik angesehen werden: Steuerungs- und Regelungstechnik CAD/CAM Digitale Signalverarbeitung Betriebssysteme Hilfsprogramme Datenkompression Grenzlinie zwischen patentfähiger und nicht-patentfähiger Software wird versucht zu ziehen

16 Software-Patente - Die juristische Kontroverse Patentsystem USA In den USA gibt es keine Patentierungsverbote. Patentfähig sind: Verfahren Maschinen Erzeugnisse und Stoffgemische Erfindungen müssen folgende Kriterien erfüllen: Novelty Usefulness Nonobviousness Computerprogramme sind patentfähig, wenn sie ein nützliches, konkretes und greifbares Ergebnis produzieren. USA ein interessanter Testfall für eine Analyse der ökonomischen Auswirkungen einer breiten Softwarepatentierung. Zahl der Softwarepatente ist rasant angestiegen

17 Software-Patente - Argumente gegen Softwarepatentierung Trivialpatente Bezeichnen Schutzrechte mit geringster Erfindungshöhe (Patentanmeldungen, die eigentlich keine sind). Auswirkungen: Würde eine alltägliche Idee wie z.b. der Papierkorb in Windows patentierbar, müssten Entwickler, die diese Idee in ihrer Software implementieren wollen, entweder auf Alternativen ausweichen oder Lizenzgebühren zahlen. Besonders Start-up und kleine Unternehmen besitzen die Ressourcen gar nicht, um Lizenzforderungen nachzukommen. Gesamthaft würden Trivialpatente zu einer Verteuerung der Software führen

18 Software-Patente - Argumente gegen Softwarepatentierung Open-Source-Modell Spezifische Auswirkungen von SW-Patenten auf Open-Source-Software (OSS) noch nicht klar belegt. Jedoch ist sicher, dass es zu einer Bedrohung von OSS kommen würde. Kein Nutzen für OSS durch SW-Patente. Durch die Offenlegung vom Quellcode ist eine Patentverletzung gegeben, jedoch gerade diese Offenlegung ist zentraler Bestandteil des Open-Source-Gedanken! Kommerzielle Softwareanbieter könnten Patentverletzungsklagen als strategische Waffe gegen OSS einsetzen. Gerade freie Entwickler und mittlere Unternehmen mit OSS könnten die hohen Prozesskosten gar nicht erbringen

19 Software-Patente - Argumente gegen Softwarepatentierung Anstieg von Recherche- und Rechtskosten Bei Stärkung des Patentschutzes auf Software, würden Unternehmen mehr Zeit für die Recherche der möglichen Patentverstöße und für die Lizenzierung benötigen. Hier wird der Gedanke Patente sollen Innovation fördern untergraben. Auswirkungen: Kleine Garagenfirmen (Microsoft, HP oder Sun) hätten mit einem Softwarepatentsystem nie die Möglichkeit erhalten, so schnell zu ihrer heutigen Marktstellung zu kommen. Mit der Zeit überleben nur noch mittlere und große Unternehmungen

20 Software-Patente - Argumente gegen Softwarepatentierung Durchsetzbarkeit Viele kleinere Firmen werden gar keine Ressourcen zur Verfügung haben, um gegen große Unternehmen rechtlich vorzugehen. Die Gefahr besteht, dass nur Multiunternehmen von der Patentierung profitieren werden. Patentdauer Patentdauer beträgt maximal 20 Jahre. Somit wäre im schlimmsten Fall eine SW- Erfindung für 20 Jahre für andere Firmen nicht erweiterbar. Unzumutbarer Umstand im Softwareumfeld

21 Software-Patente - Argumente für Softwarepatentierung Schutz der Idee Schutz des Urheberrechts bezieht sich nur auf die Ausdrucksform von Software. Mit Softwarepatentierung wäre es möglich, das Lösungsprinzip, also die zugrunde liegende Idee, schützen zu lassen. Schutz gegen Nachahmung Softwarepatentierung soll das Problem der Nachahmung beheben. Unternehmen erhoffen sich mehr Schutz, dass gestohlene Ideen einfach nachprogrammiert werden. Sicherung von Start-up Unternehmen Es gilt, sich gegen große Unternehmen zu schützen. Da die meisten Start-ups nur ein Softwareprodukt auf dem Markt haben, wollen sie ihr Startkapital schützen

22 Software-Patente - Argumente für Softwarepatentierung Wettbewerbsvorteil Firmen werden durch Softwarepatente konkurrenzfähiger. Sie erhoffen sich einen Marktvorteil gegenüber anderen Firmen. Förderung der Innovation Die Gewährung eines Patents auf Software, ermöglicht dem Patentinhaber die aufgewendeten Geldmittel für die Erfindung wieder einzunehmen. Somit werden zukünftige Innovationen für die Softwareentwicklung gesichert

23 Software-Patente - Meinungen von Softwareunternehmen In Deutschland wurden im Auftrag des Bundesministeriums in einer Fallstudie des Fraunhofer Instituts die konkreten Auswirkungen der Schutzregelungen im Softwarebereich auf das Innovationsverhalten und die Wettbewerbsstrategien untersucht. Die befragten Unternehmen wurden in vier Bereiche aufgeteilt: Sekundärbranche Primärbranche: Befürworter Primärbranche: Skeptiker Primärbranche: Gegner

24 Software-Patente - Sekundärbranche Unternehmen, die sowohl Hardware als auch Software produzieren, haben eine lange Tradition in der Patentierung im Bereich Elektrotechnik. Transferierung der Patentierungsstrategie auf Software Institutionelle Infrastrukturen im Unternehmen vorhanden Präferenz für Ausweitung der Schutzmöglichkeiten Wollen Mechanismen gegen Trivialpatente (da Schwierigkeiten beim Export von Software in die USA)

25 Software-Patente - Primärbranche: Befürworter Die Gruppe der Befürworter hat erfahren, dass Patente eine Schutzmöglichkeit darstellen. Schutzfunktion von Softwarepatenten sind wichtig für Start-up Unternehmen. Softwarepatente sind wichtig fürs Image und für die Qualität der Produkte. Wichtige Rechtssicherheit als Basis für unternehmerisches Handeln. Auch kritische Aspekte vorhanden: Durchsetzung der eigenen Ansprüche wird als schwierig angesehen. Deshalb wird darauf gedrängt, dass Trivialpatente verboten werden. Verlangen angemessene Recherchemöglichkeiten

26 Software-Patente - Primärbranche: Skeptiker Diese Gruppe vertritt die Überzeugung, dass Softwarepatente nicht unbedingt notwendig sind für den Unternehmenserfolg. Sie fürchten vor allem Trivialpatente, die zu hohen Kosten führen können. Zurückhaltung bei Patentanmeldungen wegen Kosten. Fühlen sich verunsichert, da häufig Schnittstellen geschützt sind und damit die Interoperabilität bei neuen Entwicklungen gehemmt ist. Sprechen sich nicht grundsätzlich gegen Softwarepatente aus, fordern aber hohe Hürden, um Trivialpatente zu verhindern. Sehen kritische Entwicklung bei der Durchsetzbarkeit von Patentansprüchen und bei der Entwicklung von interoperabler Software

27 Software-Patente - Primärbranche: Gegner Für diese Gruppe sind Patente nicht wichtig für den Unternehmenserfolg. Enger Kontakt zu Kunden und eine gute Branchenkenntnis sind entscheidende Erfolgsfaktoren. Werden vermehrt mit Patentierungsaktivitäten konfrontiert und melden negative Erfahrungen mit Trivialpatenten. Fühlen sich im Handlungsspielraum stark eingeschränkt. Sehen auf Open Source basierte Geschäftsmodelle in Gefahr. Sehen Copyright auf dem Quelltext als bessere Alternative

28 Software-Patente - Fazit Es bedarf einer exakten Rechtssicherheit und Rechtsklarheit vom Gesetzgeber. Recherchemöglichkeiten müssen verbessert werden. Neue Lösungen in Bezug auf die Sicherstellung von Interoperabilität müssen gesucht werden. Open Source Bewegung wird durch vermehrte Softwarepatente negativ betroffen. Koexistenz muss angestrebt werden. Die Innovationstätigkeit muss aber geschützt werden. Hauptgewinner werden Patentanwaltbüros, das EPA und auch Großunternehmen, die eher an einer Marktabschottung interessiert sind, sein. Ökonomische Faktoren dürfen nicht unterschätzt werden. Gerichte werden das letzte Wort haben

29 Depatisnet 11.4 Patente und Software-Patente Software-Patente Depatisnet Definition und Einführung Einsteigerrecherche Anzeigemöglichkeiten Expertenrecherche IKOFAX-Recherche Assistentenrecherche Patentfamilienrecherche Feldbezeichnungen Kurzbeschreibung: Recherchierbare Felder DEKLA-Verzeichnis Zusätzliche Informationen

30 Depatisnet - Definition und Einführung DEPATISnet wird vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zur Verfügung gestellt und ermöglicht Online-Recherchen zu Patentveröffentlichungen aus aller Welt, die sich im Datenbestand des amtsinternen deutschen Patentinformationssystems DEPATIS befinden. Ca. 30 Millionen Patentdokumente aus aller Welt können eingesehen werden. Um allen Anforderungen nachzukommen, stehen im DEPATISnet fünf verschiedene Möglichkeiten der Recherche zur Verfügung: Einsteigerrecherche Expertenrecherche IKOFAX-Recherche Assistentenrecherche Patentfamilienrecherche

31 Depatisnet - Einsteigerrecherche Suchmaske leicht und intuitiv bedienbar Keine Gross/Kleinschreibung Suchbegriffe mit UND verknüpft Stoppwörter ergeben Trefferzahl Null Treffer/Seite wählbar

32 Depatisnet - Anzeigemöglichkeiten Das seitenweise Blättern der bibliographischen Daten wird von DEPATISnet ermöglicht. Navigationshilfe Trefferliste mit pdf- Link und Veröffentl.Nr

33 Depatisnet - Anzeigemöglichkeiten Link zur IPC - Stelle

34 Depatisnet - Expertenrecherche

35 Depatisnet - Expertenrecherche Empfiehlt sich, wenn bereits Erfahrungen mit der Patentensuche gesammelt wurden. Der Unterschied zur Einsteigerrecherche ist die das grosse Abfragefeld, wo man unter Einhaltung der festgelegten Syntax, Operatoren und Suchbegriffe eingeben kann

36 Depatisnet - Expertenrecherche Recherchenbeispiel: Siemens Recherche Anmelder: Siemens Anmelder: Siemens Veröffentlichungsdatum: Suchstring PA= siemens PUB= UND PA= siemens Anmelder: Siemens Erfinder: Braun Veröffentlichungsdatum: >= PA= siemens UND IN= Braun UND PUB>= Anmelder: Siemens mit Platzhalter? Veröffentlichungsdatum: PUB= UND PA= siem? Suche im Volltext nach Programmabschnitt und Administration mit Platzhalter BI= (programmabschnitt## UND administra?) Suche nach der bibliographischen IPC F17D 5/00 ICB=F17D5-00 oder normiert ICB=F17D

37 Depatisnet - IKOFAX-Recherche In diesem Modus kann man als erfahrener Nutzer Recherchen direkt in der Suchsprache IKOFAX-Messenger (interne Recherchensprache des deutschen Patentinformationssystems DEPATIS) formulieren und an das System senden

38 Depatisnet - IKOFAX-Recherche Beispiele: (Bolzen or Schraube)/TI bzw. Bolzen/TI or Schraube/TI Treffer sind alle Dokumente, in denen Bolzen oder Schraube im Titel vorkommen DE/PC AND /pub AND c0fd?/ic Treffer sind alle deutschen Dokumente (/PC) die am veröffentlicht wurden und eine bibliographische IPC aus der Klasse C07D besitzen. CH/PC AND 2001>=/PY>=1999 AND B23H?/ICM Treffer sind alle Dokumente (/PC) aus der Schweiz die in den Jahren 1999,2000 oder 2001 veröffentlicht wurden und eine Hauptklassen-IPC aus der Klasse B23H besitzen

39 Depatisnet - IKOFAX-Recherche Syntax für Suchbegriffe: Terme ohne Worttrenner Trunkierte Terme Operatoren Feldoperatoren Boolsche Operatoren Nachbarschaftsoperatoren Vergleichsoperatoren Auswertungsreihenfolge der Operatoren

40 Depatisnet - Assistentenrecherche Für Benutzer die keinerlei Erfahrung mit der Patentsuche haben, bietet diese Recherche die Möglichkeit umgangssprachliche Fragen zu formulieren. Diese Anfrage wird an das PIZ (Patentinformationszentrum) weitergeleitet. Es kann ausgewählt werden, ob man die Antwort per Post, oder Fax erhalten möchte

41 Depatisnet - Patentfamilienrecherche Für Recherche nach Mitgliedern der Patentfamilie kann man die Veröffentlichungsnummer eingeben. Das Ergebnis ist eine Trefferliste

42 Depatisnet - Feldbezeichnungen Diese Tabelle zeigt welche Datenfelder im Einsteiger-, Experten- und IKOFAX-Modus beim Recherchieren zur Verfügung stehen

43 Depatisnet - Kurzbeschreibung: Recherchierbare Felder

44 Depatisnet - Kurzbeschreibung: Recherchierbare Felder

45 Depatisnet - DEKLA-Verzeichnis Die DEKLA (Deutsche Feinklassifikation), die vom DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) bei der Recherche zu Patentanmeldungen verwendet wird, basiert auf der Internationalen Patentklassifikation (IPC), ist aber feiner unterteilt als diese. Sie besitzt Unterteilungen, d.h. ca Unterteilungen mehr als IPC. Die zusätzlichen Gruppen, die eine Hierarchieebene tiefer als IPC angeordnet sind, werden blau dargestellt

46 Depatisnet - DEKLA-Verzeichnis Systematik & Klassifikation Hierarchieebenen

47 Depatisnet - Zusätzliche Informationen Weitere nützliche Informationen: Stoppwortliste (Wörter die man vermeiden sollte. Trefferzahl = 0) IPC-Handhabung IPC-Musterseiten

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