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1 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: I. Gehobener Dienst Im Einzelplan 03 sind nur die Anwärterbezüge (Tit ), der Anteil der Gemeinden am Ausbildungsaufwand für den gehobenen Verwaltungsdienst (Tit ) sowie die Kosten für Information, Werbung und Evaluation soweit sie nicht aus Kap und 1464 zu leisten sind (Tit ) veranschlagt. Der Mittelbedarf für die seit 1. September 2006 als Ausbildungsbehörden für die Ausbildung des gehobenen Verwaltungsdienstes zuständigen Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl und Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg ist komplett bei Kap und 1464 veranschlagt. Zum 01.September 2007 wurde der bisherige Diplom- durch einen Bachelorstudiengang ersetzt. Grundlage für die Ausbildung des gehobenen Verwaltungsdienstes ist die Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Verwaltungsdienst - APrOVw gd) vom 30.August 2007 (GBl. S. 400). Il. Mittlerer Dienst Veranschlagt sind bei - Tit.Gr. 72 die Ausgaben für die Verwaltungsausbildung und die Staatsprüfung von zus. 46,5 46,5 Ausbildung und Prüfung sind durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Verwaltungsdienst vom 08. Dezember 1983 (GBI. S. 836), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 07. September 2005 (GBl. S. 642), geregelt. Prüfungsbehörde für die Staatsprüfung ist für alle Sekretäranwärter das Regierungspräsidium Karlsruhe. Ill. Höherer Dienst Veranschlagt sind bei - Tit.Gr. 74 die Ausgaben für die Ausbildung in der Verwaltungsstation von zus. 41,0 41,0. Durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Innenministeriums für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst vom 18. Mai 2004 (GBl. S. 344) ist Bewerbern mit einem abgeschlossenen Studium der Verwaltungswissenschaft, der Wirtschaftswissenschaften oder Politologie der Zugang zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst eröffnet. Zulassungs- und Prüfungsbehörde ist das Innenministerium. Die Ausbildung der Verwaltungsreferendare wurde zum Ausgleich des Haushalts für die Jahre und ausgesetzt. Es werden deshalb in und 1011 keine Mittel hierfür veranschlagt. Einnahmen Verwaltungseinnahmen Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Erläuterung: Vorgesehen sind insbesondere Einnahmen aus Schadenersatzansprüchen

2 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Übrige Einnahmen Anteil der Gemeinden an dem Ausbildungsaufwand ,3 a) , ,1 für den gehobenen Verwaltungsdienst ,5 b) ,6 c) Erläuterung: Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Verwaltungsdienst sieht die gemeinsame Ausbildung des Nachwuchses für den Staats- und Kommunaldienst vor. Nach 29 Abs. 2 FAG werden deshalb die den Anwärtern zu zahlenden Anwärterbezüge (Tit ) sowie die bei Kap und 1464 veranschlagten Entschädigungen nach dem Landesreisekostengesetz und dem -umzugskostengesetz dem Land zu 95 v.h. aus der Finanzausgleichsmasse erstattet. Zwischensumme Übrige Einnahmen ,3 a) , ,1 Gesamteinnahmen ,3 a) , ,1 Ausgaben Personalausgaben Bezüge der Beamten auf Widerruf im ,0 a) , ,5 Vorbereitungsdienst u. dgl ,8 b) ,4 c) Erläuterung: Wegen teilweisen Ersatzes für die Bezüge der Regierungsinspektoranwärter vgl. Tit Zwischensumme Personalausgaben ,0 a) , ,5 Sächliche Verwaltungsausgaben Vermischte Verwaltungsausgaben 10,0 a) 9,8 9,8 2,9 b) 3,0 c) Ersätze und Beiträge Dritter fließen den Mitteln zu. Erläuterung: Veranschlagt sind u.a. Kosten für Information und Werbung für die Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst sowie Kosten im Zusammenhang mit der Evaluierung des zum 01. September 2007 neu eingeführten Bachelorstudiengangs für den gehobenen Verwaltungsdienst. Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 10,0 a) 9,8 9,8-243-

3 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung gruppen 72 Verwaltungsausbildung und Staatsprüfung für den mittleren Verwaltungsdienst Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Die Sekretäranwärter besuchen nach der im Jahr 2005 erfolgten Ausbildungsneuordnung im zweiten Jahr des Vorbereitungsdienstes sechs Monate eine der drei kommunalen Verwaltungsschulen (APrOVw md vom , GBl. S. 836, zuletzt geändert durch VO vom , GBl. S. 642). Die Kosten dafür werden für die Sekretäranwärter der Innenverwaltung aus Kap Tit bezahlt. Prüfungsbehörde ist für alle Sekretäranwärter das Regierungspräsidium Karlsruhe Persönliche Prüfungskosten 20,0 a) 20,0 20,0 11,1 b) 13,7 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Mittel für die Durchführung der Prüfung einschl. Reisekostenersätze Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und 1,5 a) 1,5 1,5 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegen- 0,0 b) stände Erläuterung: Veranschlagt sind: Berufliche Aus- und Fortbildung und sächliche 20,0 a) 20,0 20,0 Prüfungskosten 17,8 b) 17,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind: 1. Für berufliche Aus- und Fortbildung 18,0 18,0 2. Sächliche Prüfungskosten 2,0 2,0 zus. 20,0 20, Vermischte Verwaltungsausgaben 5,0 a) 5,0 5,0 1,1 b) 2,1 c) Erläuterung: Veranschlagt sind insbesondere die Kosten für Informationsmaterial und Werbung. Summe gruppe 72 46,5 a) 46,5 46,5 1. Geschäftsbedarf (einschl. Bücher und Druckschriften) 0,7 0,7 2. Porto 0,1 0,1 3. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 0,5 0,5 4. Unterhaltung und Instandsetzung 0,1 0,1 5. Sonstiges 0,1 0,1 zus. 1,5 1,5-244-

4 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 74 Ausbildung und Staatsprüfung für Rechtsund Verwaltungsreferendare Die Gruppentitel sind gegenseitig deckungsfähig Unterrichtsvergütungen und persönliche 0,0 a) 0,0 0,0 Prüfungskosten für Verwaltungsreferendare 0,0 b) Trennungsgelder, Umzugskostenvergütungen u. dgl. 41,0 a) 41,0 41,0 34,9 b) 30,9 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Trennungsgelder für Rechtsreferendare insbesondere anlässlich der Zuweisung an die Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer als Ausbildungsstelle der Verwaltungsstation oder der Wahlstation Schwerpunktbereich Verwaltung Geschäftsbedarf sowie Geräte, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegen- 0,0 b) stände 0,1 c) Berufliche Aus- und Fortbildung und sächliche 0,0 a) 0,0 0,0 Prüfungskosten 0,0 b) Dienstreisen 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Summe gruppe 74 41,0 a) 41,0 41,0 Gesamtausgaben ,5 a) , ,8-245-

5 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Abschluss Kapitel 0311 Übrige Einnahmen ,3 a) , ,1 Gesamteinnahmen ,3 a) , ,1 Personalausgaben ,0 a) , ,5 Sächliche Verwaltungsausgaben 36,5 a) 36,3 36,3 Gesamtausgaben ,5 a) , ,8 Kapitel 0311 Zuschuss 1.022,2 a) 1.038,1 939,7-246-

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