Universal-Investment-Luxembourg S.A. 15, rue de Flaxweiler L Grevenmacher R.C.S. B (die Verwaltungsgesellschaft )
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- Beate Eberhardt
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1 Universal-Investment-Luxembourg S.A. 15, rue de Flaxweiler L Grevenmacher R.C.S. B (die Verwaltungsgesellschaft ) Mitteilung an die Anteilinhaber des 1. MYRA Emerging Markets Allocation Fund Anteilklasse R: (ISIN / WKN: LU /HAFX6W) Anteilklasse H: (ISIN / WKN: LU /HAFX6X) 2. MYRA German Allocation Fund Anteilklasse R: (ISIN / WKN: LU /HAFX6E) Anteilklasse H: (ISIN / WKN: LU /HAFX6F) 3. MYRA Solidus Global Fund Anteilklasse R: (ISIN / WKN: LU /HAFX60) Anteilklasse RS: (ISIN / WKN: LU /HAFX6Z) Die Anteilinhaber der oben genannten Fonds werden über nachfolgende Änderungen, welche mit Wirkung zum in Kraft treten, unterrichtet: 1. Die Funktion der Verwaltungsgesellschaft wechselt mit Wirkung zum von der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. mit Sitz in 1c, rue Garbriel Lippmann, L-5365 Munsbach zu der Universal-Investment-Luxembourg S.A. mit Sitz in 15, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher. 2. Die Funktion der Zentralverwaltungsstelle wird im Zuge des Übertrags auf die Universal- Investment-Luxembourg S.A. mit Sitz in 15, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher übertragen. 3. Die Funktion der Depotbank und Zahlstelle wechselt mit Wirkung zum von der Hauck & Aufhäuser PrivatbankiersKGaA, Niederlassung Luxemburg mit Sitz in 1c, rue Gabriel Lippman, L Munsbach zu der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Niederlassung Luxemburg mit Sitz in 46, Place Guillaume II, L Luxemboug. 4. Die Funktion der Register-, Transferstelle wechselt mit Wirkung zum von der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. mit Sitz in 1c, rue Garbriel Lippmann, L-5365 Munsbach zu der Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG, Niederlassung Luxemburg mit Sitz in 46, Place Guillaume II, L Luxemboug. Zur ordnungsgemäßen Übertragung der Anteile wird das Anteilscheingeschäft vom nach Uhr bis zum Uhr ausgesetzt. 5. Vertriebspartner für Österreich ist MYRA Capital GmbH, Stelzhamerstraße 9, 5020 Salzburg. 6. Vertriebspartner für Deutschland ist BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, D Erftstadt. 7. Die externen Kosten in direktem Zusammenhang mit dem Übertrag sowie die Kosten des Wirtschaftsprüfers werden dem jeweiligen Fonds belastet. Die mit dem Übertrag verbundenen Publikationskosten sind hiervon ausgenommen und werden dem Vermögen des jeweiligen Fonds in Rechnung gestellt. 8. Die ordnungsgemäße Durchführung des Übertrags wird durch die KPMG Luxembourg S.à r.l. geprüft. 9. Die Anlagepolitik der oben genannten Fonds wird sich im Rahmen des Übertrags nicht ändern. 10. Im Rahmen des Übertrags wurden folgende neue Gebühren zu Grunde gelegt: MYRA Emerging Markets Allocation Fund
2 Die Verwaltungsgesellschaft erhält für den Fonds eine erfolgsabhängige Vergütung (). Die Höhe der beträgt bis zu 15 % der die Hurdle Rate von 7 % überschreitenden Wertentwicklung dr Anteilklasse. Die Auszahlung einer Performance Fee, sofern sie geschuldet ist, erfolgt zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres (= Stichtag), zum ersten Mal zum 31. Dezember Die Ermittlung eines Anspruchs auf erfolgt täglich (Betrachtungstag) und wird im jeweiligen veröffentlichten Anteilwert entsprechend berücksichtigt. Die High Water Mark ist der höhere Preis von Erstausgabepreis und Anteilwert am vorangegangenen Stichtag, an dem zuletzt eine gezahlt wurde. Sofern der Anteilwert an einem Betrachtungstag unterhalb der aktuellen High Water Mark zuzüglich Hurdle Rate liegt, findet keine Berechnung der statt. Ein positiver aufgelaufener Anspruch auf wird am Stichtag nur dann gezahlt, wenn der Anteilwert über der High Water Mark zuzüglich Hurdle Rate liegt. In diesem Fall wird für die nächste Betrachtungsperiode die High Water Mark auf den Anteilwert am Stichtag angepasst. Ein am Stichtag eventuell aufgelaufener negativer Rückstellungssaldo wird in der Folgeperiode entsprechend berücksichtigt. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter besteht nicht. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer eventuell anfallenden Mehrwertsteuer. Die Verwaltungsgesellschaft erhält weiterhin eine erfolgsabhängige Vergütung, bezogen auf den an jedem Bewertungstag ermittelten, durchschnittlichen Nettoinventarwert (bezogen auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum) des Fonds, diese erfolgt jährlich und beträgt 15% der Outperformance des Anteilwertes der jeweiligen Anteilklasse nach Gebühren gegenüber dem Vergleichsindex. Als Vergleichsindex (Hurdle Rate) wird festgelegt: 7% p.a. Dieser wird für die Berechnung der Performance Fee als eine künstliche Benchmark dargestellt. Zur Berechnung dieser Benchmark wird die Methode ACT/ACT angewendet. Die High-Water-Mark entspricht dem höchsten jemals erzielten Anteilswert zum Jahresende, Eine solche Vergütung wird dabei nur auf den Teil des Wertzuwachses berechnet, der über die High- Water-Mark und den Anteilwert vom Tag der Auflegung des Sondervermögens hinausgeht. Diese Outperformance berechnet sich aus der Differenz der Performance der Anteilwerte und der Performance der Hurdle Rate. Die Performance der Hurdle Rate ermittelt sich wie folgt: Performance = Hend -1 H 0 Hend = Hurdle Rate am Ende der Periode H 0 = Hurdle Rate zu Beginn der Periode Die Abrechnungsperiode (Berechnung und Auszahlung) entspricht dem Rechnungsjahr, d.h. es gibt eine Abrechnungsperiode pro Rechnungsjahr des Fonds. Die erste Abrechnungsperiode beginnt am Tag der Auflage des Fonds bzw. der Anteilklasse und endet am Ultimo des ablaufenden Rechnungsjahres. Die erfolgsabhängige Vergütung wird anhand der Anteilwertentwicklung, die nach der BVI-Methode berechnet wird, in der Abrechnungsperiode ermittelt. Anteilklasse H: keine bis zu 0,10 % p.a.; Die wird täglich auf das Nettofondsvermögen der von bis zu EUR 800,- pro Monat je Anteilklasse. 1 Die bis zu 0,10 % p.a.; mindestens jedoch: EUR 7.500,-- pro Teilfonds p.a..
3 Verwaltungsvergütung Anteilklasse R: max. 1,80 % p.a. Anteilklasse H: max. 0,95 % p.a. Die Verwaltungsvergütung wird täglich auf das Nettofondsvermögen der ausgezahlt. Die Verwaltungsvergütung von bis zu EUR 2.100,- pro Monat je Anteilklasse. 2 Die Verwaltungsvergütung versteht sich zuzüglich einer eventuell MYRA German Allocation Fund Anteilklasse R: max. 1,90 % p.a. Anteilklasse H: max. 1, 05 % p.a. Mindestvergütung EUR ,- p.a.. Die Mindestverwaltungsvergütung wird für das erste Übertragung auf EUR ,- p.a. reduziert. keine keine Bis zu 0,10 % p.a.; mind. EUR 800 p.m. Die wird täglich Die Depotbank kann ganz oder teilweise auf die Erhebung einer Vergütung verzichten. Verwaltungsvergütung Anteilklasse R: max. 1,50 % p.a. zzgl. Bis zu EUR p.m. Anteilklasse H: max. 0,75 % p.a., zzgl. Bis zu EUR p.m. Die wird täglich bis zu 0,10 % p.a. ; mindestens jedoch: EUR 7.500,- - pro Teilfonds p.a. Anteilklasse R: max. 1,60 % p.a. Anteilklasse H: max. 0,85 % p.a. Mindestvergütung EUR ,- p.a.. Die Mindestverwaltungsvergütung wird für das erste Übertragung auf EUR ,- p.a. reduziert.
4 MYRA Solidus Global Fund Die Verwaltungsgesellschaft erhält für den Fonds eine erfolgsabhängige Vergütung (). Die Höhe der beträgt bis zu 20 % der die Hurdle Rate von 6 % überschreitenden Wertentwicklung der Anteilklasse. Die Auszahlung einer Performance Fee, sofern sie geschuldet ist, erfolgt zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres (= Stichtag), zum ersten Mal zum 31. Dezember Die Ermittlung eines Anspruchs auf erfolgt täglich (Betrachtungstag) und wird im jeweiligen veröffentlichten Anteilwert entsprechend berücksichtigt. Die High Water Mark ist der höhere Preis von Erstausgabepreis und Anteilwert am vorangegangenen Stichtag, an dem zuletzt eine gezahlt wurde. Sofern der Anteilwert an einem Betrachtungstag unterhalb der aktuellen High Water Mark zuzüglich Hurdle Rate liegt, findet keine Berechnung der statt. Ein positiver aufgelaufener Anspruch auf wird am Stichtag nur dann gezahlt, wenn der Anteilwert über der High Water Mark zuzüglich Hurdle Rate liegt. In diesem Fall wird für die nächste Betrachtungsperiode die High Water Mark auf den Anteilwert am Stichtag angepasst. Ein am Stichtag eventuell aufgelaufener negativer Rückstellungssaldo wird in der Folgeperiode entsprechend berücksichtigt. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter besteht nicht. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer eventuell anfallenden Mehrwertsteuer. Die Verwaltungsgesellschaft erhält weiterhin eine erfolgsabhängige Vergütung, bezogen auf den an jedem Bewertungstag ermittelten, durchschnittlichen Nettoinventarwert (bezogen auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum) des Fonds, diese erfolgt jährlich und beträgt 20% der Outperformance des Anteilwertes der jeweiligen Anteilklasse nach Gebühren gegenüber dem Vergleichsindex. Als Vergleichsindex (Hurdle Rate) wird festgelegt: 6% p.a. Dieser wird für die Berechnung der Performance Fee als eine künstliche Benchmark dargestellt. Zur Berechnung dieser Benchmark wird die Methode ACT/ACT angewendet. Die High-Water-Mark entspricht dem höchsten jemals erzielten Anteilswert zum Jahresende, Eine solche Vergütung wird dabei nur auf den Teil des Wertzuwachses berechnet, der über die High- Water-Mark und den Anteilwert vom Tag der Auflegung des Sondervermögens hinausgeht. Diese Outperformance berechnet sich aus der Differenz der Performance der Anteilwerte und der Performance der Hurdle Rate. Die Performance der Hurdle Rate ermittelt sich wie folgt: Performance = Hend -1 H 0 Hend = Hurdle Rate am Ende der Periode H 0 = Hurdle Rate zu Beginn der Periode Die Abrechnungsperiode (Berechnung und Auszahlung) entspricht dem Rechnungsjahr, d.h. es gibt eine Abrechnungsperiode pro Rechnungsjahr des Fonds. Die erste Abrechnungsperiode beginnt am Tag der Auflage des Fonds bzw. der Anteilklasse und endet am Ultimo des ablaufenden Rechnungsjahres. Die erfolgsabhängige Vergütung wird anhand der Anteilwertentwicklung, die nach der BVI-Methode berechnet wird, in der Abrechnungsperiode ermittelt.
5 Bis zu 0,10 % p.a.; Die wird täglich auf das Netto-Fondsvermögen der von bis zu EUR 800 p.m. sowie einer eventuell Die Depotbank kann jederzeit und nach eigenem Ermessen, ohne Nennung von Gründen vollständig oder teilweise auf die Erhebung der Mindestvergütung verzichten. Verwaltungsvergütung Anteilklasse R: max. 1, 75 % p.a. Anteilklasse RS: max. 1, 75 % p.a. Die Verwaltungsvergütung wird täglich ausgezahlt. Die Verwaltungsvergütung von bis zu EUR p.m, sowie einer eventuell Die Verwaltungsgesellschaft kann jederzeit und nach eigenem Ermessen, ohne Nennung von Gründen vollständig oder teilweise auf die Erhebung der Mindestvergütung verzichten. bis zu 0,10 % p.a. ; mindestens jedoch: EUR 7.500,- - pro Teilfonds p.a.. Anteilklasse R: max. 1, 85 % p.a. Anteilklasse RS: max. 1, 85 % p.a. Mindestvergütung EUR ,- p.a.. Die Mindestverwaltungsvergütung wird für das erste Übertragung auf EUR ,- p.a. reduziert Sämtliche Änderungen werden im Verkaufsprospekt mit Stand Januar 2016 enthalten sein. Dieser Verkaufsprospekt sowie die aktualisierten Key Investor Information Documents sind ab Inkrafttreten der Änderungen kostenlos am Sitz der Universal-Investment-Luxembourg S.A., der Verwahrstelle sowie den Zahlstellen erhältlich. Die Ausgabe von Anteilen wird vom 23. Dezember 2015 nach 12:00 Uhr bis zum 31. Dezember Uhr ausgesetzt. Alle Zeichnungen, die am 23. Dezember 2015 bis 12:00 Uhr eingehen, werden von der abgebenden Verwaltungsgesellschaft mit Schlusstag 28. Dezember 2015 abgerechnet. Alle Zeichnungen, die nach dem 23. Dezember 2015 nach 12:00 Uhr bei der abgebenden Verwaltungsgesellschaft eingehen, werden von ihr mit dem Hinweis auf die Aussetzung der Ausgabe von Anteilen und die neuen Zuständigkeiten abgelehnt. Anteilinhaber, die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können binnen 30 Tagen ab Publikation dieser Mitteilung die kostenlose Rücknahme aller oder eines Teils ihrer Anteile zum jeweiligen Nettoinventarwert verlangen. November 2015 Universal-Investment-Luxembourg S.A.
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