Neue Wege in der Legionellenprävention in den Dienststellen des LVR
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- Rudolph Heidrich
- vor 8 Jahren
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1 Begründung zur Vorlage-Nr. 12/2675 Neue Wege in der Legionellenprävention in den Dienststellen des LVR 1. Was sind Legionellen Legionellen sind wassergängige stäbchenförmige Bakterien, die zu 90% mit der Legionärskrankheit in Zusammenhang stehen. Neben "Legionella pneumophila" gibt es noch mindestens 28 weitere Arten, die alle humanpathogen sind. Legionellen sind ubiquitär, d.h. sie können überall in natürlichen Gewässern und Grundwasser gefunden werden, allerdings in sehr geringen Konzentrationen. Sehr wahrscheinlich gibt es diese Bakterien schon seit langer Zeit. Mit den Menschen sind sie jedoch erst seit der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts in Konflikt geraten und somit bekannt geworden. In diesem Zeitraum hat der Mensch immer mehr mit technischen Wasser-Installationen ganz spezielle Umweltbedingungen geschaffen. Zudem gibt es immer mehr Menschen, die aus bestimmten Gründen (z.b. Allergien, schwere Krankheit, hohes Alter, intensives Rauchen) ein geschwächtes Immunsystem haben oder an einer chronischen Lungenkrankheit leiden. Ein weiterer Punkt, weshalb dieser Konflikt überhaupt erkannt wurde, liegt im wissenschaftlichen Fortschritt in Medizin, Mikrobiologie und Molekularbiologie. Bevorzugt treten Legionella pneumophila in Rohrleitungssystemen, Armaturen, Klimaanlagen, Warmwassersystemen, Kaltwassersystem (oft durch schlechte Isolation im Sommer mit Temperaturen um ca. 20 C), Kühltürmen und Kühlk reisläufen auf. In Altenheimen, Krankenhäusern, Kindergärten, Tagesstätten, Hotels, öffentlichen Gebäuden, Schwimmbädern, Sporteinrichtungen, Campingplätzen usw. werden sie vermehrt vorgefunden. Ältere und schlecht gewartete oder auch nur zeitweilig genutzte Warmwasserleitungen und -behälter stellen eine erhöhte Gefahrenquelle dar. Legionellen verdoppeln ihre Population (unter Optimalbedingungen) durch Zellteilung alle ca. drei bis vier Stunden. Epidemien von Legionellose werden durch Punktquellen einer verseuchten Wasseranlage verursacht. Die Aufnahme der Bakterien erfolgt z.b. durch Einatmen feinster Wassertröpfchen beim Duschen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde noch nie beobachtet. 2. Schutzmaßnahmen gemäß den technischen Regelwerken Die hygienisch- mikrobiologische Überwachung des Trink- und Brauchwassers stellt eine originäre und präventive Aufgabe der Gesundheitsämter dar. Von den Wasserwerken in Deutschland wird garantiert, dass Trinkwasser als Lebensmittel in der gesetzlich vorgeschriebenen Qualität (nach TrinkwV 2001) bis zur ÜbergabesteIle am Wasserzähler innerhalb eines Gebäudes geliefert wird. Dazu wird das Trinkwasser von den Wasserwerken kontinuierlich allen erforderlichen laboranalytischen Tests unterworfen.
2 - 2 - Um die hygienisch einwandfreie Beschaffenheit des Trinkwassers innerhalb der wasserführenden Systeme in Gebäuden bis zur letzten Zapfstelle zu gewährleisten, obliegt die weitere Pflicht in der Verantwortung des Eigentümers/Betreibers und ist im Rahmen der neuen Trinkwasserverordnung ( 4) geregelt. Die technischen Regelwerke wie Trinkwasserverordnung, DIN 1988 (Hausinstallationen) sowie DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches ev) Arbeitsblätter W551 und W552 legen die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Legionellen bei Installationen fest. Diese Regelwerke gehen von einer Legionellengefahr überwiegend im Warmwasser aus; es werden Regelungen getroffen, wie solche Warmwassersysteme aufgebaut sein müssen (u.a. Speichertemperatur und Zirkulationstemperatur >60 C ), damit sich Legionellen im System nicht vermehren können bzw. sogar abgetötet werden. Die Trinkwassersysteme in den Dienststellen des Landschaftsverbandes werden mindestens einmal jährlich von unabhängigen Hygieneinstituten auf ein Legionellenvorkommen geprüft. Im Bedarfsfalle entscheiden die Gesundheitsämter über kürzere Prüfintervalle. 3. Wie ist die Situation in den Dienststellen des LVR? Auf Grund der regelmäßig durchgeführten Untersuchungen in allen Dienststellen des LVR wurden seit dem Ende der 90er Jahre Legionellen in den verschiedensten Einrichtungen nachgewiesen. Auf Basis der neuen Regelwerke des DVGW wurde die Warmwasserversorgung in vielen Dienststellen auf eine Temperatur > 60 C geändert ( vorher ca. 45 C) und die Leitungen bei positiven Befunden regelmäßig thermisch desinfiziert. Gemäß den Regelwerken wurden nicht mehr benötigte Anschlüsse zurück gebaut, Leitungen neu isoliert und Zirkulationsleitungen im System optimiert. Wenig genutzte Bereiche erhielten eigene Warmwasserversorgungen (z.b. dezentrale Speicher oder auch Durchlauferhitzer). In einem Falle musste das gesamte Trinkwassersystem einer Schule mittels Chlor desinfiziert werden. In einigen Dienststellen kamen temporär zusätzlich Mikrofilter zum Einsatz, die vor einer Zapfstelle eingebaut werden und mechanisch den Ausfluss von Legionellen verhindern. Weiterhin kamen thermische Desinfektionsanlagen zum Einsatz, die das Warmwasser mittels automatischer Erhitzung auf 70 C und anschließ ender Abkühlung über Wärmetauscher keimfrei machen sollten. Alle Neubauten des Landschaftsverbandes wie z.b. Tageskliniken, Wohngruppen und Schulen wurden entsprechend den aktuellen Regelwerken ausgerüstet. Gleichwohl gibt es in vielen Schulen des Landschaftsverbandes noch Systeme, die mit einer Temperatur von ca. 45 C betrieben werden. Hier müss ten komplette Installationen umgebaut werden (Verbrühungsschutz), um die aktuellen Anforderungen z.b. des DVGW- Arbeitsblattes W551 zu erfüllen.
3 Schwachpunkte der bisherigen Maßnahmen Betriebserfahrungen Vorweg gesagt: Trotz der empfohlenen Maßnahmen aus den Standardwerken der anerkannten Regeln der Technik verschwanden die Probleme mit Legionellen nicht, sondern nahmen bei Bestandsgebäuden noch zu. Nähere Untersuchungen zeigten, dass jetzt auch das Kaltwassernetz über thermische Brücken in der Isolation, über lange Stagnationsszeiten, über Kurzschlussleitungen, über so genannte Totleitungen und damit im Ergebnis als warmes Kaltwasser mit langen Stillstandszeiten mit deutlich mehr Legionellen und auch weiteren Keimen belastet war, als vor der Temperaturerhöhung. Auch die weiteren gängigen Maßnahmen wie das regelmäßige Desinfizieren der Leitungen mit 70-grädigem Warmwasser führten nur zu kurzfristigen Erfolgen bzw. waren für das Personal wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung ( 70 C aus den Duschköpfen) in der Praxis nicht durchführbar. Diese regelmäßige thermische Desinfektion ist zudem mit einem hohen Personal- und Energieaufwand verbunden und in den Kliniken wegen der Verbrühungsgefahr für Patienten nur mit sehr hohem Personalaufwand realisierbar. Auch die regelmäßige Spülung des gesamten Netzes einer Liegenschaft war nur kurzfristig erfolgreich und mit einem enormen Wasserverbrauch verbunden. Ebenso führte die Optimierung der Installation, wie das Entfernen von Todstrecken, eine optimierte Anbindung von Zirkulationsleitungen sowie vollständig neue Isolierungen der Kaltwasserleitungen zu keinem Erfolg. Nach Ansicht von Biologen verschiedener Hygieneinstitute hatte sich über die Jahre ein schwer entfernbarer Biofilm in den Leitungen aufgebaut, welcher durch die üblichen Maßnahmen nicht zu entfernen sei. Gerade in solchen Biofilmen können Legionellen verkapselt in Amöben problemlos Temperaturen bis zu 90 C überl eben. Selbst bei Neubaumaßnahmen konnten vor Erstbezug bereits Legionellen und weitere Keime nachgewiesen werden, welche schon in den installierten Rohren vorhanden waren. Durch die hohen Systemtemperaturen mussten besondere Maßnahmen zum Verbrühungsschutz der uns anvertrauten Menschen getroffen werden. Hier mussten zusätzlich teuere Spezialarmaturen mit so genannten thermischen Sicherungen eingebaut werden. Durch die hohen Systemtemperaturen unterliegen die Armaturen einem höheren Verschleiß. Die regelmäßige, geforderte thermische Desinfektion mit 70 C-heißem Wasser gefährdet zudem die Hausmeister bei der Durchführung und kann bei Verkeimung des Systems wegen der heißen Dämpfe im Extremfall zu einer Infektion führen. Wirtschaftliche Folgen Am Beispiel einer Förderschule für körperbehinderte Kinder können auch die Mehrkosten für diese Maßnahmen exemplarisch benannt werden: Der Einbau von Spezialarmaturen führt zu Mehrkosten bei den Armaturen von ca. 40%. Durch die hohen Systemtemperaturen fällt Kalk schneller aus, was zu einem deutlich höheren Verschleiß aller Bauteile und damit zu einer verkürzten Haltbarkeit führt.
4 - 4 - Die hohe Systemtemperatur führt zu Kostensteigerungen von ebenfalls ca. 40 % beim Energieeinsatz im Bereich der Warmwasser-Zirkulation. Am Beispiel der Schule in Leichlingen sind dies nachgewiesene Mehrkosten in Höhe von rund 3.000,00 jährlich nur für die Energie. 5. Neue Wege Nach längerer intensiver Recherche der auf dem Markt vorhandenen Systeme sowie nach Abfrage vieler Referenzanlagen, fand Amt 24 im Sommer 2004 ein Desinfektionssystem, welches zuverlässig Legionellen und weitere Keime und Viren bekämpft sowie bei langfristigem Einsatz die Biofilme abbaut. Bei dem so genannten Verfahren der Membranzellenelektrolyse wird eine leichte (0,45%) Salzlösung mittels Elektrolyse umgewandelt. Durch die Elektrolyse wird ein Desinfektionsmittel mit dem Wirkstoff Natriumhypochlorit hergestellt, das nach 11 der Trinkwasserverordnung bzw. der Liste des Umweltbundesamtes ein zugelassener Wirkstoff ist. Der so erzeugte Wirkstoff ist ungiftig, ph-neutral, geruchs- und farblos. Dieses Verfahren wurde unter Beteiligung des zuständigen Gesundheitsamtes zunächst im Rahmen einer Pilotmaßnahme in der Rheinischen Förderschule in Leichlingen eingebaut. Nach mehrmonatigem Betrieb und laufender Beprobung der gesamten Installation wurde das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universitätsklinik Bonn mit der Begutachtung der Anlage beauftragt. Das Institut sah generell keine Bedenken im Einsatz des Verfahrens. Mittlerweile wurde das Verfahren mit dem DVGW-Arbeitsblatt W229 im Rahmen einer Novellierung im November 2006 in die Liste der anerkannten Verfahren und Desinfektionsmittel der Trinkwasserverordnung aufgenommen. Auf Grund weiterer Untersuchungen und Legionellenfunde in unseren Dienststellen wurde das Verfahren mittlerweile erfolgreich in 8 Dienststellen eingesetzt, bezeichnenderweise auch in zwei Neubauten, wo trotz anerkannter Regeln der Technik die Keimbelastung zu hoch war. Die kontinuierliche Behandlung der gesamten Installation führt zu einem Abbau des Biofilms und damit auch zur Entkeimung gekapselter Legionellen. 6. Vorteile der neuen Technik Die kontinuierliche Desinfektion ermöglicht eine Warmwassertemperatur im System von ca. 45 C, spezielle Armaturen zur Sicherstellung de s Verbrühungsschutzes können entfallen. Das heißt, es ist technisch möglich, bestehende Wasserinstallationen mittels dieses Desinfektionsverfahrens keimfrei zu halten und nicht aufwändig umrüsten zu müssen. Auf Grund der gesenkten Temperaturen kommt es zu einem erfreulichen Nebeneffekt: Ein großer Teil der Bereitstellungsenergie für die Warmwasserzirkulation kann eingespart werden, so dass sich diese Anlagen allein über diese Einsparung bei Bauten im Bestand in weniger als 8 Jahren amortisieren (Schulen). Bei Neubauten kann die Amortisation unter fünf Jahren liegen, bei großen Kliniknetzen sogar weit darunter.
5 - 5 - Am Beispiel der durch Wärmemengenzähler nachgewiesenen, jährlichen Energieeinsparung in der Förderschule Leichlingen kann bei einem System dieser Größenordnung von einer jährlichen CO2-Ersparnis i.h. von ca. 23 Tonnen ausgegangen werden. 7. Weitere Vorgehensweise Hinsichtlich des dauerhaften Einsatzes des Desinfektionsverfahrens handeln die beteiligten Gesundheitsämter sehr unterschiedlich. Die Sichtweisen sind leider sehr verschieden und reichen von Empfehlung einer solchen Desinfektion bis zur zeitweisen Duldung, ja sogar grundsätzlichen Ablehnung. Die Ablehnung gründet sich zumeist auf das s.g. Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung, welches aber nicht genauer definiert ist. Die Definition reicht von minimaler chemischer Behandlung des Trinkwassers bis hin zu lediglich Minimierung eines Gesundheitsrisikos. Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Gesundheitsämtern, der Einsatz solcher Anlagen muss daher im Moment für jeden Einzelfall besprochen werden. Das Thema Minimierungsgebot muss abschließend sowohl mit den Herstellern als auch Verantwortlichen aus Normenausschüssen und Gesundheitsbehörden diskutiert werden. Die Minimierung kann sich letztendlich nicht nur auf die Behandlung des Lebensmittels Trinkwasser beziehen, sondern muss auch die Gefährdung im Allgemeinen und die Verbrühungs- und Infektionsgefahr im speziellen berücksichtigen. Die bisher eingebauten Desinfektionsanlagen werden weiter entwickelt, der Betrieb der Anlagen wir durch Amt 24 ständig überwacht und optimiert, es findet ein regelmäßiger Austausch mit verschiedenen Herstellern statt. Auf Grund der guten Erfahrungen mit den bereits installierten Anlagen beabsichtigt Amt 24 die Trinkwassersysteme mit Keimbelastungen im Bestand sukzessive auf die Desinfektion umzustellen, bei Neubauten soll eine Nachrüstung des Systems einfach möglich sein. Die regelmäßige Überprüfung der Anlagen auf Wirksamkeit und der Nachweis gegenüber den Gesundheitsämtern ermöglicht es, die Systemtemperaturen von >60 C wieder auf ca. 45 C zu senken und somit sowohl den Energieverbrauc h zu reduzieren, auf den Einsatz teurer und wartungsanfälliger Spezialarmaturen verzichten zu können und einen effektiven Verbrühungsschutz zu gewährleisten. Im Auftrag A l t h o f f
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