Baudirektion Kanton Zürich MACHBARKEITSSTUDIE ENTWICKLUNG KASERNENAREAL ZÜRICH

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1 Baudirektion Kanton Zürich MACHBARKEITSSTUDIE ENTWICKLUNG KASERNENAREAL ZÜRICH

2 Inhalt Summary Auftrag, Zielsetzungen Vorgehen Ausgangslage Zeittafel zur Bau- und Nutzungsgeschichte, Planungsgeschichte , Grundlagen, Denkmalpflege, Urbane Entwicklungsprojekte, Problem- und Potenzialanalyse (Short Stories), Folgerungen Learning from Zürich!, Das Kasernenareal als Gelenkstelle, Das Kasernenareal als Symbol, These: Zürich braucht eine öffentliche Thematisierung seiner Entwicklungsoptionen., These: Zürich braucht gebaute Zeichen seiner Dynamik und seiner Zukunft., These: Zürich braucht das Kasernenareal als Schaufenster seiner Strategien., Entwicklungsszenarien Ansatz, Vorgehen, Szenario 1: < RESERVE >, Szenario 2: < METEORIT >, Szenario 3: < GRÜNE LUNGE >, Szenario 4: < WOHNEN >, Szenario 5: < CLUSTER >, Evaluation Sondierungsgespräche, Steuerungsausschuss, Beirat, Heller Enterprises, Ergebnis Next Steps Autoren Dank...95 Anhang Seite 1

3 Summary Die folgenden zehn Einblicke skizzieren zusammenfassend die Herangehensweise, die wesentlichen Ergebnisse, einige Überraschungen sowie die Argumentationslinien der vorliegenden Machbarkeitsstudie. Seite 2

4 1. Auftrag & Ziel Die positiv verlaufene Abstimmung zum Bau eines neuen Polizei- und Justizzentrums für den Kanton Zürich spielte Ende 2003 das Kasernenareal politisch frei. Damit wurde die Diskussion über die Nachnutzung dieses Areals von nationaler Bedeutung neu lanciert und schlug sich in ersten Abklärungen der Baudirektion nieder. Geht man davon aus, dass die Kantonspolizei voraussichtlich im Jahr 2015 das Kasernenareal verlassen wird, sind Nutzungskonzepte gefragt, die sich mittelfristig realisieren lassen, aber schon heute eine hohe Akzeptanz finden. Die vorliegende Machbarkeitsstudie hat deshalb entsprechende Chancen und Akteure auszumachen und darzulegen, welche zielführenden Prozesse dazu ausgelöst werden müssen. Auftragsgemäss konzentriert sie sich auf den vorderen Teil des Areals mit Militärkaserne, Polizeikaserne und Exerzierwiese, ohne indessen das Gefüge der Zeughäuser konzeptuell völlig auszuklammern. 2. Rat & Tat Grundlegend für die Arbeit waren über sechzig mehrheitlich bilateral geführte Gespräche: mit Investoren, Funktionsträgern aus Verwaltung und Verbänden, Exponentinnen und Exponenten der politischen Parteien, Mitgliedern beider Parlamente, Denkmalpflegern, Fachexperten, Stadtforschern, Juristen, Wirtschaftsvertretern, Quartierbewohnern, Planern und Architekten (vgl. Anhang A1). Parallel dazu wurde ein international zusammengesetzter Beirat beigezogen (Prof. Kees Christiaanse, Rotterdam/Zürich; Prof. Jörn Walter, Hamburg; Francesca Ferguson, Berlin; Josef Estermann und Prof. Marcel Meili, Zürich). Vor dem Hintergrund der komplexen Geschichte und Gegenwart des Kasernenareals eröffneten diese Beiträge, die wiederholt auch im Steuerungsgremium des Auftraggebers erörtert wurden, die unerhört produktive Gelegenheit, ein dichtes Gemenge von Fakten und subjektiven Einschätzungen zu überprüfen und zu vernetzen. Aller Rat aber sucht Tat: Was kann und soll so die entscheidende Frage auf dem Areal konkret entstehen? 3. Fantasie & Wirklichkeit Der erste Blick zurück war mehr als ernüchternd. Seit vor dreissig Jahren die Auslagerung des Militärbetriebes beschlossen wurde, sind acht Urnengänge sowie fünf gross angelegte Projekt- und Ideenwettbewerbe weitgehend ergebnislos geblieben. Offenbar wird die Planbarkeit des Kasernenareals allein schon dadurch belastet, dass sich die Fantasie nie wirklich an der Wirklichkeit reiben musste aus dem verblüffend einfachen Grund, weil diese Wirklichkeit alles und nichts zuliess. Die aktuelle Überprüfung wiederum erbrachte ein überraschendes Ergebnis: Derzeit bestehen für dieses Terrain an bester Lage keine zwingenden Nutzungsvorschläge Dritter. Die Erklärung dafür verklammert Geschichte und Zukunft auf bezeichnende Weise: Offenbar sind für private Investoren angesichts des gegebenen Planungshorizontes andere Dringlichkeiten vorrangig, während die öffentliche Hand erst langsam zu realisieren beginnt, welche Möglichkeiten sich hier unter den neuen Voraussetzungen eröffnen könnten. Seite 3

5 4. Schutz & Trutz Zu solcher Zurückhaltung trägt weiter bei, dass das Kasernenareal unter Denkmalschutz steht. Sein Fall exemplarisch und prominent zugleich legt bei sämtlichen Erwägungen eine apriorisch entschiedene Haltung nahe: Entweder stellt man den Erhalt des Denkmals ins Zentrum, oder man strebt in gebotener Radikalität seine Ersetzung an. Eine schlüssige Nutzung, für die sich die historischen Hüllen der Militärkaserne anbieten würden, konnte bisher allerdings nicht gefunden werden. Entscheidet man sich also für die gesetzlich vorgeschriebene Erhaltung als stadtgeschichtlich bedeutsame Anlage, so handelt man sich angesichts des prekären baulichen Zustands eine kostspielige Sanierung ein, deren Sinn ohne ausformulierte Zweckbestimmung des Areals schwer einsehbar ist. Erfüllt man dagegen den Anspruch, die einstige militärische Funktionseinheit in ein neues, zeitgenössisches Ganzes überzuführen, bedeutet das eine erfahrungsgemäss langwierige und vom Ergebnis her ungewisse Auseinandersetzung mit dem Denkmalschutz. 5. Gegenwart & Zukunft Wer in der Gegenwart plant, muss mit konkreten Vorstellungen der Zukunft arbeiten. Das schafft Probleme nicht zuletzt in der Öffentlichkeit, der das Heute verständlicherweise näher ist als das Morgen. Der herrschende, erst einmal defensiv zu lesende Zustand des Kasernenareals verdeckt denn auch seine strategisch einmalige Bedeutung für das Zürcher Stadtgefüge. In den nächsten Jahren allerdings werden in der unmittelbaren Umgebung dieses Territoriums neue, derzeit noch in Planung befindliche Entwicklungen sichtbar. Bezüglich Baubestand, Ökonomie und Erschliessung wird das ganze Gebiet südwestlich des Bahnhofs neue Qualitätstandards setzen und neue Begehrlichkeiten auslösen. Dazu kommt, dass die Stadt Zürich angesichts einer in den letzten Jahren deutlich gestärkten Peripherie nun auch ihrer Innenstadt eine deutlich höhere städtebauliche Aufmerksamkeit zukommen lassen muss. Jede Planung für das Kasernenareal hat, will sie der Zukunft genügen, diesen Tendenzen Rechnung zu tragen. 6. Suchen & Finden Konkret spielt sich die Suche nach markanten, wegweisenden Nutzungen für die Kaserne über das Jahr 2015 hinaus nach einem zwangsläufigen Muster ab. Entweder ist man mit öffentlichen Bedürfnissen konfrontiert, die eine sofortige Erfüllung verlangen und deshalb für das Kasernenareal ausscheiden bzw. andere Planungsperimeter nahelegen. Oder man bewegt sich in jenen für Zürich nahezu utopischen Dimensionen mittelfristiger Nutzungen, die gleichsam eine Generation überspringen und sich den Vorwurf mangelnder Alltagstauglichkeit gefallen lassen müssen. Denn natürlich geht es dabei um Investitionen, die bei derzeit knappen kantonalen Finanzen quer in der politischen Landschaft liegen. Dennoch bleibt nur diese zweite Möglichkeit. Sie verlangt nach präziser Abstimmung vieler Mitspieler, um Unberechenbarkeiten abfedern, den Horizont ausweiten und so etwas wie planerische Vernunft letztlich auch den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern erklären zu können. Seite 4

6 7. Projekte & Szenarien Auf dem Weg von der Analyse zur Konkretion haben wir aufgrund vielfältiger Anregungen und Lektüren fünf unterschiedliche Szenarien ausgearbeitet und zueinander in Konkurrenz gestellt. Mit dem erklärten Ziel, herauszufinden, welches dieser Szenarien einer dem Denkmalschutz geschuldeten Güterabwägung mit der historischen Kaserne standhalten und darüber hinaus Kräfte entwickeln könnte, die den Ort zugunsten von Stadt und Region optimal nutzen: Szenario 1: < RESERVE > Verlängerte Gegenwart - oder: Ein Geschenk an die nächste Generation. Szenario 2: < METEORIT > Die grosse Maschine - oder: Spiel mit der importierten Einzigartigkeit. Szenario 3: < GRÜNE LUNGE > Von Natur aus gut - oder: Freiraum inmitten von städtischer Dichte. Szenario 4: < WOHNEN > Nonstop City - oder: Das Leben gehört auch in die Innenstadt. Szenario 5: < CLUSTER > Ein Anker für Zürich - oder: Urbane Wertschöpfung durch Differenzierung. 8. Vergleichen & Werten Der vertiefende Vergleich der fünf Szenarien hat zu einem deutlich konturierten Ergebnis geführt. Die Option, das Kasernenareal als wirkliche Reserve bewahren zu können, ist nur von Interesse, solange das Ensemble der Militärbauten dabei nicht als blosses Denkmal zu erhalten und restaurieren wäre eine angesichts der geltenden Rechtslage leider unwahrscheinliche Perspektive. Die Hoffnung auf den Import einer grossen Kulturmaschine wiederum, die eine Vorgängerstudie favorisiert hatte, erwies sich als trügerisch. Denn die Wahrscheinlichkeit, global agierende Institutionen mittels Filialen nach Zürich zu holen, ist äusserst gering, Bilbao lässt sich nicht beliebig wiederholen, und Meteoriten sind sowohl kostspielig als auch mit einigen Zerstörungsrisiken behaftet. Gefallen fand die Vorstellung innovativer Parkideen, die sich indessen in Verbindung mit anderen Szenarien weit überzeugender verwirklichen lassen als in puristischer, den Gegebenheiten des grünen Zürich keineswegs entsprechender Gigantomanie. Gegen ein Szenario Wohnen spricht, dass es dazu der unwiederbringlichen Einzigartigkeit des Kasernenareals nicht bedarf, so unbestritten die Bedeutung beispielhafter Wohnsituationen gerade in Zentrumsnähe ist. Eindeutig favorisiert wurde schliesslich im Einvernehmen mit den Begleitgremien das Cluster-Szenario, in dem ein spezifischer Nutzungsmix in Richtung Finanz/Dienstleistung, Bildung/Wissenschaft oder Kultur mit einem jeweils prominenten Ankerprojekt zu kombinieren war. Seite 5

7 9. Bildung & Wissenschaft (& Kulturwirtschaft) Das Fazit: Ein Cluster mit Schwerpunkt Bildung/Wissenschaft im Sinne einer wissensbasierten Zentrumsfunktion, kombiniert mit Elementen einer Parkanlage, kommt unserem Ziel am nächsten. Als Ankernutzung bietet sich innerhalb der aktuellen Hochschulplanung eine ganze Reihe von Möglichkeiten an in erster und überzeugendster Linie jedoch die während der nächsten Jahre im Aufbau begriffene Hochschule der Künste. Als Zusatznutzungen wiederum sind zahlreiche Bezüge zu jenem Wirtschaftsbereich denkbar, der sich in den letzten Jahren als Creative Business etabliert hat. In ähnlicher Weise wären auch Ateliers oder spezifisches Wohnen denkbar. Damit würde das Kasernenareal zu einem weithin sichtbaren und spürbaren Ausdruck einer spezifischen Zürcher Wachstumsbranche und könnte je nach Umgang mit den Bedingungen des Denkmalschutzes - mit qualitätvoller zeitgenössischer Architektur einen Schwerpunkt für die Stadt des 21. Jahrhunderts und ihre Region setzen. Die nötigen Flächen für einen solchen Cluster sind bei quartierüblicher Ausnützung leicht zu erreichen, ohne die Freifläche der ehemaligen Exerzierwiese anzutasten. 10. Hier & Jetzt Unsere Machbarkeitsstudie will einen gangbaren Weg aufzeigen, wie wirtschaftliche und stadträumliche Potenziale zu verknüpfen wären. Sie fragt danach, was das Kasernenareal zu einem dynamischen, sich im internationalen Standortwettbewerb proaktiv und entschieden verhaltenden Zürich beitragen kann. Region und Stadt benötigen eine attraktive, öffentliche, sich auch über die gebaute Stadt hinaus manifestierende Thematisierung ihrer Entwicklungsoptionen. Nicht zuletzt deshalb, weil sich das Leben in der Stadt weitaus schneller wandelt als die gebaute städtische Physis selbst, und weil das Kasernenareal hier die einzigartige Möglichkeit eines ebenso gezielten wie kompakten urbanen Impulses bietet. Damit dieser Weg aber wirklich begangen werden kann, bedarf es koordinierter Vorentscheidungen innerhalb des gesamten politischen Gefüges, weiterer Gespräche mit möglichen Nutzern, einer trotz komfortabel scheinender Zeiträume straffen Agenda, vertiefender Testplanungen sowie einer klugen Kommunikationsstrategie hier und jetzt, für morgen. Seite 6

8 1. Auftrag, Zielsetzungen Ziel und Zweck der Machbarkeitsstudie ist es, dem Regierungsrat eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Entwicklung des Kasernenareals zu liefern sowie diese sachlich und argumentativ breit abzustützen. Seite 7

9 Die Baudirektion des Kantons Zürich erteilte Martin Heller (Heller Enterprises) im Juli 2004 den Auftrag, realistische Vorstellungen für die Zukunft des Kasernenareals in der Zürcher City zu erarbeiten und innerhalb eines Jahres als Machbarkeitsstudie Entwicklung Kasernenareal Zürich (im Folgenden: Machbarkeitsstudie) vorzulegen. Grundlage für diesen Auftrag war der im Januar 2002 abgeschlossene Strategiebericht Entwicklungsplanung Militärund Polizeikaserne Zürich von Hesse+Schwarze+Partner (im Folgenden: Strategiebericht), der sich seinerseits auf eine Reihe jüngerer Abklärungen stützte. Die Zielsetzung der Machbarkeitsstudie bestand darin, dem Regierungsrat des Kantons Zürich eine Entscheidungsgrundlage zu liefern für die mittelfristige Neunutzung des Kasernenareals. Dessen mühevolle Planungsgeschichte war Ende November 2003 definitiv neu lanciert worden, als die Stimmberechtigten von Stadt und Kanton Zürich dem Bau eines Polizei- und Justizzentrums Zürich (PJZ) zustimmten. Damit stand fest, dass die bisherigen Nutzer der Polizei- und Militärkaserne diese Gebäude bis voraussichtlich 2015 verlassen und sich so für das gesamte Gelände grundlegend neue Verwendungsmöglichkeiten eröffnen würden. Entsprechend sollte die Machbarkeitsstudie der hohen aktuellen bzw. zukünftigen urbanen Bedeutung des Kasernenareals ebenso gerecht werden wie den aktuellen bzw. zukünftigen Bedürfnissen und Möglichkeiten von Stadt und Kanton Zürich. Der Strategiebericht hatte für das Kasernenareal die drei Entwicklungsoptionen Impuls, Netz und Kaserne plus vorgeschlagen. Diese Optionen waren, so der Auftrag, in der Machbarkeitsstudie gestuft abzuarbeiten sollte sich Impuls als nicht realisierbar erweisen, so hätten die Netz-Szenarien in den Vordergrund zu rücken, und in letzter Priorität die Möglichkeiten von Kaserne plus. Weiter sollte die Machbarkeitsstudie aufgrund realer und verifizierter Kontakte und Gespräche die Grundzüge möglicher Trägerschafts- und Finanzierungsmodelle liefern. In die Erarbeitung waren Expertinnen und Experten ebenso einzubeziehen wie Institutionen, mögliche Investoren sowie die kantonale und städtische Verwaltung. Sowohl im Steuerungsausschuss als auch in der Projektaufsicht nahmen kantonale und städtische Entscheidungsträger gleichermassen Einsitz. Die Gesamtverantwortung für den Arbeitsprozess lag bei Frau Regierungsrätin Dorothée Fierz, Baudirektorin. Stellung nehmen sollte die Machbarkeitsstudie schliesslich zu den für die Nutzungsplanung besonders kritischen Erfolgsfaktoren: - Akzeptanz durch das vielschichtige politische und gesellschaftliche Umfeld vor dem Hintergrund des Spannungsverhältnisses zwischen kantonaler Finanzierung und Nutzen vorwiegend für die Stadt. - Integration der planungs- und baurechtlichen Grundlagen, unter Berücksichtigung insbesondere des Kasernen-Auslagerungsgesetzes von 1977, im Hinblick auf eine optimale Absicherung anlaufender Arbeiten. Seite 8

10 - Güterabwägung im Bereich Denkmalpflege und Ortsbildschutz, bedingt durch die hohe Wahrscheinlichkeit, dass ein allfälliger Beschluss, die Militärkaserne durch eine Neuüberbauung abzulösen, durch alle gerichtlichen Instanzen hindurch angefochten würde. - Respektierung sämtlicher zeitlicher Rahmenbedingungen sowie der langen politischen Entscheidungswege inklusive allfälliger juristischer Verfahren. Beabsichtigt war, die Machbarkeitsstudie nach Jahresfrist abzuliefern also gegen August Unvorhersehbare, für das Arbeitsergebnis äusserst relevante und im Mai 2005 erstmals kommunizierte Planungsschritte im Bildungsbereich legten es jedoch nahe, den Abgabetermin in Absprache mit dem Auftraggeber neu auf Ende 2005 festzulegen. Die dadurch gewonnene zusätzliche Zeit konnte insbesondere für die verwaltungsinterne Abstimmung verschiedener Prozesse genutzt werden. Das Leseexemplar des Schlussberichts wurde dem Auftraggeber fristgerecht im Dezember 2005 übergeben. Seite 9

11 2. Vorgehen Im engen Dialog mit dem Steuerungsausschuss und der Projektaufsicht wurden ausgehend vom historischen Panorama und einer Vielzahl von Perspektiven verschiedenster Interessengruppen Probleme und Potenziale analysiert und daraus beispielhafte Szenarien entwickelt. Seite 10

12 Angesichts der komplexen Geschichte und Gegenwart des Kasernenareals stellte sich das Problem, ein dichtes Gemenge von Gegebenheiten auf ihre Relevanz hin zu prüfen, ohne sich darin zu verlieren. Ziel war, ein Dispositiv zu finden, das erlaubt, den Fragestellungen der Gesamtproblematik gerecht zu werden, daraus schlüssige Analysen abzuleiten und deren Resultate wiederum in konkrete Vorschläge zu überführen. Formal gliederte sich der Arbeitsprozess in zwei Phasen: in einen Vorprojekt-Abschnitt, dessen Ergebnisse in einem gesonderten Bericht zugänglich gemacht wurden (Dezember 2004), und in das eigentliche Projekt. Die vorliegende Machbarkeitsstudie vernachlässigt diese methodisch sinnvolle Zweiteilung zugunsten einer Synthese sämtlicher Arbeitsschritte. Darüber hinaus wurde ein Vorgehen vereinbart, das regelmässige Zwischenpräsentationen vor dem Steuerungsausschuss und der Projektaufsicht die Baudirektorin und der Zürcher Stadtpräsident vorsah. Anlässlich von zwei Workshops mit den kantonalen und städtischen Chefbeamten konnten zudem vorläufige Ergebnisse detailliert und mögliche Zielrichtungen überprüft werden. Ein eigens für die Machbarkeitsstudie konstituierter Beirat aus erfahrenen und international erfolgreich tätigen Persönlichkeiten sorgte insbesondere gegen Abschluss der Arbeiten hin für eine zusätzliche Qualitätssicherung. Als Voraussetzung jeder Analyse wurde zu Beginn erst einmal das zwangsläufig fragmentarische Wissen rund um das Kasernenareal komplettiert und systematisiert. Dabei ging es zum einen um das historische Panorama; eine erstaunliche Fülle von Grundlagenmaterial konnte gesichtet, ausgewertet und in thematischen Exposés aufbereitet werden. Zum andern wurden während der gesamten Dauer des Projekts über sechzig bilaterale Gespräche geführt. Dieser informelle, aber dafür klare Parteilichkeiten zulassende Austausch ermöglichte eine Art soziale Lektüre des Phänomens und gewährte eine Vielzahl von Einblicken in das jeweilige Verständnis des Kasernenareals, seine Nutzungsbiografie und seine Planungsgeschichte, aber auch in seine Potenziale als Teil eines urbanen Grossraums. Gesprächspartner waren kommunale und kantonale Funktionsträger der Verwaltung und der Behörden, Vertreter politischer Parteien und Mitglieder beider Parlamente, aber auch Interessenvertreter aus Investoren- und Entwicklerkreisen, Liegenschaftsbesitzer, Planungsexperten sowie Exponenten der Immobilienbranche wie des Heimatschutzes und anderer Verbände. Schliesslich sind stichprobenweise einige jener zahlreichen Ideengeber eingeladen worden, die sich nach Bekanntgabe der Mandatsübernahme spontan bei Heller Enterprises meldeten. Vermieden wurden Gespräche im grösseren Kreis und öffentliche Diskussionen. Im Rahmen solcher Recherchen war der Einbezug weiterer kommunaler, aber auch nationaler und internationaler Parallelentwicklungen von erheblicher Bedeutung. Diese Aspekte konnten nur teilweise durch die vorgängig erwähnten Gespräche oder durch den Besuch zahlreicher Veranstaltungen unterschiedlichster Ausrichtung abgedeckt werden. Erforderlich waren teilweise ausgedehnte Literatur- und Internet-Recherchen. Führungen durch die Kasernen-Gebäude sowie die Teilnahmen an Aktivitäten auf dem Areal selbst rundeten das gewonnene Bild ab. Seite 11

13 In einer ersten Auswertung liess sich aus all diesem Material eine Vielzahl von Themen und vorläufigen Arbeitshypothesen destillieren. Daraus wiederum entstanden sowohl neue Fragen und Arbeitsfelder als auch eine Reihe explizit auf die Zukunft des Kasernenareals bezogener Thesen, die anhand der denkbaren Wirklichkeit von fünf Entwicklungsszenarien Reserve, Meteorit, Grüne Lunge, Wohnen, Cluster konkretisiert und überprüft wurden. Dabei wurden alle Szenarien methodisch so weit als möglich gleich behandelt. Ausgangspunkt war jeweils eine Vision, die einen spezifischen, möglichst wegweisenden Anspruch zu formulieren versuchte. Vor diesem Hintergrund mussten Nutzungsvorstellungen entwickelt, Chancen und Risiken abgewogen sowie internationale Referenzen beigebracht werden. Anschliessend wurden die fünf Nutzungsszenarien im Sinne eines gegenseitigen Wettbewerbes in den verschiedenen Gremien der Projektorganisation diskutiert. Ziel dieser Diskussionen war es, die politische und gesellschaftliche Machbarkeit der Szenarien zu überprüfen, ihre kommunale, nationale sowie internationale Relevanz zu erörtern sowie die allfälligen Konsequenzen bei einer Umsetzung zu benennen. Des weiteren fanden während dieser Phase Gespräche mit externen Expertinnen und Experten statt, um deren Sachkompetenz zum Beispiel in denkmalrechtlichen Fragen oder bezüglich Verkehrsplanungen mit einzubeziehen. Ergebnis ist die klare Empfehlung eines der Szenarien und eine ebenso klare, wenn auch gestufte Ablehnung (oder Integration) der vier übrigen. Entsprechend wurde zusammen mit dem Auftraggeber das weitere Vorgehen skizziert, um die verlangte Grundlage für den Regierungsrats-Entscheid zu komplettieren. Seite 12

14 3. Ausgangslage Die Voraussetzungen jeder Zukunftsperspektive werden in einer akribischen Aufarbeitung sowohl der eigentlichen Bau- und Nutzungsgeschichte als auch der jüngsten Planungen geklärt. Ausblicke auf wesentliche Aspekte von Denkmalschutz und Stadtentwicklung ergänzen den Faktenbestand. Seite 13

15 3.1 Zeittafel zur Bau- und Nutzungsgeschichte Seit der Entstehung von Staaten bildet die Einquartierung von Truppen und die Aufbewahrung von Waffen eine essentielle Aufgabe der jeweiligen Regierungen. Im Zeitalter der Stadtgründungen dienten Stadttürme, Burgfesten und Ratshäuser diesen Zwecken. Erst mit dem Übergang zum Wehrwesen mit Geschützen entstanden im 15. Jh. eigentliche Zeughausanlagen. Die Zentralisierungsbestrebungen der neuen Nationen und der alten Königs- und Kaiserreiche erforderten danach spätestens im 18. und 19. Jahrhundert auch für Militärbauten neue Lösungen. Kasernen sind fast ausschliesslich bauliche Manifestationen junger Bundesstaaten in der Stadt des 19. Jahrhunderts. In Berlin löst Friedrich II. das Kasernierungsproblem u. a. mit der Förderung des Mietwohnungsbaues und einer Stadterweiterung ausserhalb der Barockbefestigung. Im Paris des 19. Jh. hingegen werden die Bollwerke erweitert, um an verschiedenen Orten Kasernen erstellen zu können, während die österreichische Doppelmonarchie in Wien den Befestigungsring niederreisst. Alle militärischen Funktionen werden dort in einem einzigen riesigen Militärstützpunkt einer eigentlichen Militärstadt - konzentriert, dem bekannten Wiener Arsenal. Auch im alten Zürich waren die militärischen Bauten über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Die Kaserne befand sich im Talacker, während die Zeughäuser an verschiedenen Orten innerhalb der barocken Stadtmauern lagen formulierte die Regierung die Absicht, alle Lokalitäten zu einer Anlage am heutigen Standort zu konzentrieren, da sie dem zeitgenössischen Militärwesen nicht mehr entsprachen. Die Dringlichkeit dieses Vorhabens erhöhte sich mit der teilweisen Eingliederung des kantonalen ins eidgenössische Militärwesen nach Darüber hinaus hing der Standortwechsel nach Aussersihl mit der Gesamtentwicklung der Stadt zusammen, insbesondere mit der Entstehung einer Verbindungsachse zwischen Bahnhof und See (Bahnhofstrasse), der das bestehende kantonale Zeughaus im Weg stand Bau des Arsenals in Wien nach Plänen der Architekten Van der Nüll und Siccardsburg, Theophil Hansen, Carl Roesner und Ludwig Foerster. Ein grosser Teil der Gestaltungselemente des Wiener Arsenals findet sich auch bei der Zürcher Kaserne, die zu den ersten grossen Kasernen der republikanischen Schweiz gehört. Neben anderen rechteckig angelegten Arsenalen und Schlossanlagen bildet Wien für die Planer und Architekten in Zürich die wichtigste Referenz Landerwerb durch den Kanton. Die Regierung beschliesst, vorerst die Stallungen bauen zu lassen; sie kann dafür von der Stadt zwischen dem eingeebneten Schanzenterrain und der Sihl einen Streifen Land erwerben. Genügend Platz für die erwünschte Konzentration lässt sich jedoch erst nach umfangreichen Landumlegungen und Abtretungen schaffen, die beim Bau der Bahnhofstrasse vorgenommen werden. Um 1860 kauft die Stadt das Syzsche Gut in Aussersihl, ein verschuldetes Landgut, das sie danach mit dem Kanton gegen die Militärgrundstücke in der Innenstadt tauscht. Mit diesem Landabtausch, dem sogenannten Kasernenhandel, wird der neue Standort der Zürcher Kaserne festgeschrieben. Seite 14

16 Realisierung der Kaserne Thun, die für die Zürcher Kasernenplanung ebenfalls richtungsweisend war verabschiedet die Regierung nach einer längeren Planungsphase einen Generalplan, der den Bau von Stallungen, einer Reitbahn, Magazinen und einer Brücke zwischen der linksufrigen Kernstadt und Aussersihl sowie den Bau einer Militärkaserne (Vorprojekt) mit Exerzierplatz und Zeughäusern vorsieht Nach den Entwürfen von Johann Caspar Wolff ( ) werden die Stallungen, die Reitbahn auf dem rechten Sihlufer, die Militärbrücke und die Zeughausbauten auf dem westlichen Teil des Geländes ausgeführt. Wolff ist Staatsbauinspektor und Kommandant der eidgenössischen Genietruppen. Die Zürcher Militäranlage weist durch die axiale Sequenz von Vorbauten, repräsentativem Hauptbau, grossem Grünareal und rückwärtigen Neubauten etliche Eigenschaften eines barocken Schlosses auf. Gleichsam als Querachse zur geplanten Anlage fungiert die Sihl zusammen mit dem Flussquai (Kasernenstrasse) Der Brand der alten Kaserne am Talacker vom 2. Juni 1871 forciert den vorerst aufgeschobenen Kasernenbau werden die von Wolffs Nachfolger, Staatsbauinspektor Johann Jakob Müller ( ), entworfenen Pläne für den Neubau des Militärschlosses von der Regierung genehmigt. Nach Annahme der Volksabstimmung über den Neubau der Militärkaserne beginnen die Erdarbeiten am 10. September Am 1. Mai 1876 kann die Kaserne bezogen werden Die Exerzierwiese dient als Demonstrationsort der Arbeiter gegen das neue Fabrikgesetz. Der Waffenplatzvertrag mit dem Bund wird am 19. Dezember 1877 vom Bundesrat genehmigt Start des Spelterini-Luftballons auf der Exerzierwiese am 27.Oktober Ein Bericht des Hochbauamtes des Kantons Zürich führt erhebliche Setzungen im Inneren der Militärkaserne auf die mangelhafte Fundierung der Innenwände zurück Anbau einer eingeschossigen Halle mit Flachdach, Holzstützentragwerk und gemauerten Aussenwänden am Zeughaus Nr Bau der Polizeikaserne, welche das Kasernen-Hauptgebäude flankiert. Der Plan stammt von Kantonsbaumeister Hermann Fietz ( ) Eine grosse Zahl der Holzunterzüge, Guss- und Holzstützen in der Militärkaserne wird unter Kantonsbaumeister Fietz durch Stahlkonstruktionen ersetzt Auf der Exerzierwiese findet das Eidgenössische Turnfest statt Städtebau-Wettbewerb für ein Gross-Zürich unter Einbezug des Kasernenareals. Seite 15

17 1918 Während des Generalstreiks residiert der Regierungsrat aus Sicherheitsgründen in der Kaserne Projektierung und Bau der Verlängerung des südwestlichen Kasernenflügels; Aufstockung der eingeschossigen Terrasse zur Unterbringung des Kantonskriegskommissariates Am 5. Internationalen Kongress für neues Bauen (CIAM) in Paris präsentiert die Zürcher Gruppe eine detaillierte Studie über das Langstrassenquartier. In diesem Vorschlag wird das Kasernenareal für Schul- und Bürozwecke verwendet, die Stallungen und die Reithalle am Schanzengraben weichen einem Freiluftbad Weite Teile des Zeughauskomplexes werden gründlich renoviert Letzte Kavallerie-Rekrutenschule in der Militärkaserne Zürich (in der Folge nur noch Infanterieausbildung) Vaterländische Kundgebung auf der Exerzierwiese im Beisein von Bundesrat Minger Verlegung des Kriegskommissariates und Umbau der von ihm belegten Räumlichkeiten in Offizierszimmer, Büros und Theoriesäle Die Krankenabteilung in der Militärkaserne wird umgebaut Wegen fortschreitender Motorisierung der Armee werden die Stallgebäude an der Sihl zu Garagen und die kleine Reitbahn in eine Turnhalle umgenutzt Im Gebäudeflügel Ecke Kasernen-/Militärstrasse werden die Kantine und 1952/53 der Nordflügel im 1. OG umgebaut Studien für eine Citybildung im Sihlraum und auf dem Kasernenareal Der Bundesrat genehmigt das Projekt für eine Expressstrasse im Sihlraum Die vollständige Motorisierung der Armee führt zu weiteren Umbauten der Stallungen in Magazine sowie der grossen Reithalle in eine Mehrzweckhalle Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Antrag für ein Gesetz über die Verlegung der Kaserne und des Waffenplatzes Zürich ins Reppischtal Die Kantonale Denkmalpflegekommission stellt die gesamte Kasernenanlage als grössten Baukomplex des Historismus in der Schweiz unter kommunalen Denkmalschutz Annahme des Gesetzes über die Verlegung der Kaserne und des Waffenplatzes nach Birmensdorf und zugleich Auftrag an den Kanton, für das Kasernenareal eine neue Nutzung Seite 16

18 zu finden. Der Kantonsrat überweist zwei Postulate, welche ein Gesamtnutzungskonzept bzw. einen Ideenwettbewerb fordern. 1977/78 Die City-Vereinigung Zürich wünscht sich ein Grossparkhaus auf dem Kasernenareal. Die Stimmberechtigten lehnen zwei Volksinitiativen zur Umwandlung des Kasernenareals in einen Stadtpark (EVP) und zur Schaffung eines Begegnungszentrums und Volksparks (PdA) als Kultur-, Jugend- und Freizeiteinrichtung ab Mit RRB Nr werden die Bauten der Kasernenanlage, inkl. Kantonspolizeikaserne, als Objekte von kantonaler Bedeutung unter Denkmalschutz gestellt Das von der Direktion der öffentlichen Bauten erarbeitete und von Architekt W. Schindler überarbeitete Gesamtnutzungskonzept Kasernenareal Zürich wird publiziert Der Regierungsrat nimmt vom Gesamtnutzungskonzept zustimmend Kenntnis: Es definiert Erd- und Untergeschoss der Kaserne als vermietbare Nutzflächen und sieht in den Räumlichkeiten der ehemaligen Militärkaserne ein Restaurant vor, in den Obergeschossen Polizei, Militär und Justiz. Das Zeughaus-Geviert ist für eine Jugend- und Familienherberge, ein Sportzentrum, Versammlungs- und Ausstellungsräume sowie Musikübungsräume (Trägerschaft: Stadt Zürich) vorgesehen. Im Zeughaus 5 soll eine Turnhalle für die Polizei installiert werden. Dieses Nutzungskonzept bildet die Grundlage für den Projektwettbewerb im Jahr 1985/86 und für das Abstimmungsprojekt von Ablehnung der Volksinitiative Kasernenareal der Bevölkerung der SP, die das Areal vor übermässiger Polizei- und Militärnutzung schützen und ein unterirdisches Parking verhindern will. 1985/86 finden zwei getrennte öffentliche Projektwettbewerbe statt, je einer für die Kulturinsel Gessnerallee und für den öffentlichen Teil des Kasernenareals. Die beiden Wettbewerbe werden von Stadt und Kanton Zürich gemeinsam ausgeschrieben Definitiver Auszug des Militärs aus der Stadt Zürich. Im Januar wird die neue Kaserne Reppischtal in Birmensdorf ZH in Betrieb genommen und das Kasernenareal in der Folge provisorischen Nutzungen zugeführt. Der im Oktober 1986 gegründete Verein D Kaserne für Züri stellt im September 1987 alternative Nutzungsideen zum kantonalen Nutzungskonzept vor: Markt, Jugendherberge, Gemeinschaftszentrum, Frauenkulturzentrum, Wohnungen, Gewerbe und Sport. Die Volksabstimmung zum Umbaukredit der Kaserne von 71.7 Mio. CHF, resultierend aus dem Wettbewerb von 1986, wird verworfen. Vorgesehen waren primär Nutzungen für die Polizei, welche sich auf das Gesamtnutzungskonzept von 1982 abstützten. Mit diesem Kredit wären gebundene Aufwendungen für werterhaltende Massnahmen im Umfang von 46.5 Mio. CHF verbunden gewesen. Seite 17

19 1988 Der Regierungsrat genehmigt das zusammen mit dem Stadtrat erarbeitete zweite Gesamtnutzungskonzept mit folgenden Grundsätzen: Erhaltung der Freiflächen und des Denkmalschutzes. Die Polizei bleibt an ihrem Standort und der Kanton Eigentümer des Areals. 1988/91 Die Volksinitiative Läbe i de Kaserne von SP, GP, PdA sowie verschiedenen Vereinen, die eine Nutzung durch die Öffentlichkeit vorsieht und eine Parkgarage auf dem Areal ablehnt, wird von der Stimmbevölkerung am 1. September 1991 verworfen Ideenwettbewerb der Zeitschrift Hochparterre Renovation und Umbau der ehemaligen grossen Reithalle an der Gessneralle 8 zu einem Theater Mit Stadtratsbeschluss vom 8. September 1992 erfolgt die Baubewilligung für den Um- bzw. Einbau des EWZ-Unterwerkes Zeughaus im Zeughaus Nr. 2 (Militärstrasse 53) und der Unterniveaubauten im Zeughaushof. Im Rahmen der Bauarbeiten wird die Gebäudehülle des Zeughauses 2 instand gestellt und denkmalpflegerisch korrekt restauriert Totalumbau der Stallungen und der kleinen Reithalle an der Sihl für die Schauspielakademie, mit Einweihung am 10. April Die städtische Vorlage für einen Kredit von 12 Mio. CHF betreffend Erwerb, Umbau und Sanierung des Theaterhauses Gessneralle wird gutgeheissen Im Umfeld eines Gefängnisnotstandes sowie der Problematik der offenen Drogenszene in der Stadt wird in einer kantonalen Volksabstimmung vom 25. September 1994 ein auf fünf Jahre befristetes Gefängnisprovisorium gutgeheissen. Drei Monate später gibt der Regierungsrat bekannt, trotz Provisorium sei ein neues definitives Gefängnis notwendig Der Stadtrat zieht seine ursprünglichen Nutzungsansprüche für die Zeughäuser aus finanziellen Gründen zurück. 1995/96 Die Direktion für öffentliche Bauten des Kantons Zürich, vertreten durch das Hochbauamt, schreibt aufgrund eines Nutzungskonzeptes einen eingeladenen, zweistufigen Projektwettbewerb aus. Der Wettbewerbsperimeter umfasst Militär- und Polizeikaserne sowie den Exerzierplatz und das Zeughaus Nr wird das überarbeitete Siegerprojekt dem Stadtrat vorgelegt und von der Wettbewerbsjury zur Weiterbearbeitung empfohlen. 1997/1998 Im November 1997 wird das Nutzungskonzept Zeughaus-Geviert von einer Arbeitsgruppe aus Stadt und Kanton öffentlich vorgestellt und später vom Regierungsrat genehmigt. Gegen dieses Nutzungskonzept lanciert die Arbeitsgemeinschaft für Bildung und Information die Kulturinitiative Zeughäuser. Die Baudirektion setzt darauf eine zweite Gruppe ein mit dem Auftrag, das Nutzungskonzept für die Zeughäuser nochmals zu überarbeiten. Das Hochbauamt des Kantons Zürich schreibt entsprechend einen offenen, einstufi- Seite 18

20 gen und anonymen Architekturwettbewerb aus, um Vorschläge für den Umgang mit der Bausubstanz der Zeughäuser im Hinblick auf deren Umnutzung zu erlangen. Ebenfalls 1998 beschliesst der Regierungsrat einen Kredit von 1.1 Mio. CHF für den Umbau und die Erweiterung der Militärkaserne. Eine staatsrechtliche Beschwerde gegen die Bewilligung des Projektierungskredits wird im Dezember 1998 vom Bundesgericht abgewiesen Mit der Abstimmung am 23. November 1997 bezüglich der Richtplanänderung sagt das städtische Stimmvolk Ja zum Parkhaus Gessneralle. Der Gemeinderat stimmt im Juni 1999 dem Gestaltungsplan Parkhaus Gessnerallee zu, der im Dezember auch vom Regierungsrat genehmigt wird. Am 29. Juni 2000 wird das Bauprojekt von der Bausektion des Stadtrates bewilligt. Im Juni 2004 kann das neue Parkhaus (620 PP) eingeweiht werden. Im Anschluss daran werden die Parkdecks über der Sihl bei der Postbrücke und der Stauffacherbrücke abgebrochen Um das Gefängnisprovisorium entbrennt im Gemeinderat eine grosse Debatte. In der Folge werden zwei Postulate an den Stadtrat überwiesen; eines davon verlangt die Aufhebung des Gefängnisses. Am 26. April tritt der Kantonsrat auf die Kreditvorlage für den Umbau und die Erweiterung der Militärkaserne im Umfang von 86 Mio. CHF nicht ein. Am 6. März 2000 greift der Kantonsrat die Vorlage wieder auf. Das Postulat, die Kaserne aus dem Denkmalschutz zu entlassen, lehnt der Regierungsrat jedoch am 7. Juni 2000 ab. Ab Dezember 1999 prüfen Stadt und Kanton neue Standorte für die Kantonspolizei und Justiz ausserhalb des Kasernenareals. Am 20. September 2000 gibt die Baudirektion das Areal des Güterbahnhofes als Standort für das neue Polizei- und Justizzentrum bekannt Im Auftrag der kantonalen Baudirektion erarbeitet die Arbeitsgruppe Zeughäuser ein Nutzungskonzept für eine kulturelle Nutzung der Zeughäuser. Ein MedienKunstForum (Ausbildungsstätte der Hochschule für Gestaltung und Kunst sowie der Hochschule für Musik und Theater) bzw. ein TransKulturLabor (Kunstlabor für das digitale Zeitalter) werden vorgeschlagen Das Architekturforum veranstaltet eine Ideensammlung mit dem Ziel, die Diskussion über das Kasernenareal wieder in Gang zu bringen. Im November erscheint der städtische Arbeitsbericht zur Herleitung der Hochhausgebiete in Zürich. Darin werden weite Teile der Innen- bzw. Kernstadt und auch das Kasernenareal als für den Bau von Hochhäusern äusserst empfindliche Zonen bezeichnet. Am 14. Dezember wird von der Eidgenössischen Denkmalpflege ein Gutachten vorgelegt, welches dem Kasernenareal nationale Bedeutung beimisst Am 20. Januar erscheint ein Strategiebericht des Raumplanungsbüros Hesse+Schwarze +Partner zuhanden der Baudirektion des Kantons Zürich im Hinblick auf eine Entwicklungsplanung Militär- und Polizeikaserne Zürich. Zusammen mit dem Gutachten der Eidgenössischen Denkmalpflege bildet dieser Bericht die Grundlage für ein Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Dr. Peter Müller. Dieses Gutachten zeigt auf, dass zwei der drei vorgeschlagenen Entwicklungsoptionen nicht kompatibel sind mit dem Natur- und Heimatschutzgesetz und der Selbstbindung gemäss Planungs- und Baugesetz. Eingriffe in die Schutzziele so Seite 19

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