ERASMUS+ Schulbildung. Leitaktion 2 Strategische Partnerschaften im schulischen Bereich. Hinweise für die Antragstellung Stand: 2.
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- Rainer Kirchner
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1 ERASMUS+ Schulbildung Leitaktion 2 Strategische Partnerschaften im schulischen Bereich Hinweise für die Antragstellung 2015 Stand: 2. Februar 2015
2 Zur Orientierung Die verschiedenen Präsentationen des PAD zur Leitaktion 2 / Strategische Partnerschaften (Abkürzung: KA 2) sind modular aufgebaut: Erasmus+ im Schulbereich: Überblick über Leitaktion 1 und 2 mit Basisinformationen zu beiden Leitaktionen Hinweise für die Antragstellung (= diese Präsentation) Hinweise zur Beantragung von EU-Zuschüssen Für strategische Schulpartnerschaften (S2S) Für strategische Partnerschaften im Schulbereich (Konsortialprinzip) Seite 2
3 Typen von strategischen Partnerschaften Schulpartnerschaften ("S2S") Ausschließlich zwischen Schulen / vorschulischen Einrichtungen Wahlweise bilateral (Einrichtungen aus zwei Programmstaaten) oder multilateral (mindestens 3 Programmstaaten) ausschließlich Einrichtungen aus Programmstaaten können teilnehmen Jede Einrichtung hat einen Vertrag mit ihrer eigenen Nationalen Agentur (=> eigene Mittelverwaltung) Strategische Partnerschaften im Schulbereich Zwischen verschiedenen Akteuren im Schulbereich multilateral (Einrichtungen aus mindestens 3 Staaten) Konsortialprinzip: nur die koordinierende Einrichtung hat einen Vertrag mit ihrer NA => Mittelverwaltung und Verantwortung für Gesamtprojekt Ausnahme Partnerschaftstyp Regio: wahlweise bilateral oder multilateral Schulbehörden als Antragsteller Nähere Informationen in der Überblicks-Präsentation des PAD Seite 3
4 Prioritäten, Qualitätskriterien und Bewertung von Anträgen Seite 4
5 "Strategische Partnerschaften sollen die Entwicklung, den Transfer und/oder die Umsetzung von Innovationen und von gemeinsamen Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit, Peer-Learning und des Erfahrungsaustausches auf der europäischen Ebene unterstützen." (Programmleitfaden 2015) Voraussetzung für jede Art von strategischer Partnerschaft: mindestens eine der horizontalen Prioritäten oder mindestens eine der spezifischen Prioritäten (hier: Schulsektor) ist betroffen (s. Programmleitfaden S. 116/117)) Seite 5
6 6 Horizontale Prioritäten Vermittlung und Bewertung von Schlüssel- und Querschnittskompetenzen, z.b. unternehmerische Initiative, digitale Kompetenz, Sprachkenntnisse Förderung von Chancengleichheit und Inklusion, Bekämpfung von Schul- bzw. Ausbildungsabbruch Verbesserung der digitalen Integration im Hinblick auf Lern-, Unterrichts- und Ausbildungszwecke Kompetenzen und Qualifikationen: Förderung einer stärkeren Kohärenz zwischen den verschiedenen Transparenz- und Anerkennungsinstrumenten Reduzierung von Ungleichgewichten: innovative Projekte zur Förderung von Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen / mit Beeinträchtigungen; Vorbereitung von Lehrpersonal und Fachkräften der Jugendarbeit auf Herausforderungen im Bereich Gleichheit, Verschiedenheit und Integration Steigerung der Wirksamkeit öffentlicher Ausgaben unter Einbeziehung neuer Finanzierungsmodelle Seite 6
7 Details: siehe Programmleitfaden S. 116 Seite 7
8 4 Spezifische Prioritäten für den Bereich Schulbildung Stärkung des Profils der Lehrberufe, Verbesserung der Erstausbildung von Lehrkräften, Unterstützung neuer Lehrkräfte, Unterstützung beim Erwerb von Kompetenzen zur Betreuung unterschiedlicher Gruppen von Lernenden und Bewältigung komplexer Gegebenheiten in den Klassenzimmern => Ermöglichung von qualitativ hochwertigem Unterricht Verbesserung schwacher Leistungen von Lernenden in Grundfertigkeiten durch wirksamere Unterrichtsmethoden => multidisziplinäre / interdisziplinäre Ansätze, problembasiertes Lernen, innovative Ansätze; besonderer Schwerpunkt Mathematik / Technik Vorbeugung von Schulabbruch und Benachteiligung, Förderung der Vernetzung von Schulen und ganzheitlicher, auf Zusammenarbeit ausgerichteter Unterrichtsansätze, personalisierter Unterricht Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE); Übertragung des Nutzens der frühkindlichen Bildung auf andere Ebenen der Schulbildung Seite 8
9 Details: siehe Programmleitfaden S. 117 Seite 9
10 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften Maximal erreichbar: 100 Punkte Mindestpunktzahl: Punkte 20 Punkte 20 Punkte 30 Punkte Relevanz des Projekts Qualität von Konzept und Durchführung Qualität des Projektteams und der Kooperation Auswirkung und Verbreitung In jeder Kategorie muss mindestens die Hälfte der Höchstpunktzahl erreicht werden Die Kriterien sind auf den jeweiligen Partnerschaftstyp herunterzubrechen Seite 10
11 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften Relevanz des Projekts (30 Punkte) 1/2 u.a.: Bezug zu den Prioritäten der Aktion, Bedarfsanalyse, Ziele, Bedeutung für die teilnehmenden Einrichtungen, Innovation, europäischer Mehrwert (Ergebnisse könnten auf einzelstaatlicher Ebene so nicht erreicht werden) Qualität von Konzept und Durchführung (20 Punkte) KA 2 Die Kriterien sind auf den jeweiligen Partnerschaftstyp herunterzubrechen u.a.: Qualität und Vollständigkeit des Arbeitsprogramms einschließlich Phasen der Vorbereitung, Durchführung, Monitoring, Evaluation und Verbreitung von Ergebnissen, Kohärenz zwischen Zielen und geplanten Maßnahmen, Kosteneffizienz (Budgetplanung); bei transnationalen Lehr-/Lernaktivitäten: Zusammenhang zu den Projektzielen Seite 11
12 Qualitätskriterien für die Bewertung von Anträgen auf strategische Partnerschaften Qualität des Projektteams und der Kooperation (20 Punkte) u.a.: Zusammensetzung der Partnerschaft (passendes Profil der Einrichtungen zu Erreichung der Ziele), Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten, Einbeziehung von "Newcomern", Koordinationsund Kommunikationsmechanismen; bei Einrichtungen aus einem Partnerstaat: Mehrwert für das Gesamtprojekt? (falls nicht=> Ablehnung des gesamten Antrags) Auswirkung und Verbreitung (30 Punkte) 2/2 u.a.: Evaluationsmaßnahmen, Auswirkung auf die beteiligen Einrichtungen und auf lokaler / regionaler / nationaler und europäischer Ebene, Qualität des Verbreitungsplans (z.b. freie Zugänglichkeit erarbeiteter Materialien), Nachhaltigkeit nach Auslauf der EU-Förderung) Seite 12
13 Leitfaden für Gutachter (englisch): Enthält im Detail die Bewertungskriterien, auf deren Grundlage die Qualitätspunkte vergeben werden Lektüre vor Antragstellung unbedingt zu empfehlen Link auf Website des PAD Aktualisierung 2015? Seite 13
14 Mobilitäten im Rahmen von Strategischen Partnerschaften Seite 14
15 Länderübergreifende Projekttreffen Diese gehören zur regulären Projektarbeit und müssen nur hinsichtlich ihrer Anzahl / Teilnehmerzahl begründet werden Maximaler EU-Zuschuss pro Projekt und Jahr: keine Mindest- oder Höchstdauer Veranstaltungsort: eine der am Projekt beteiligten Einrichtungen Bei zwei Einrichtungen aus demselben Staat ist ein Projekttreffen dann förderfähig, wenn die Entfernung zwischen den beiden Partnern mindestens 100 km beträgt und ausländische Partner ebenfalls an dem Treffen teilnehmen Schülerinnen und Schüler können an Projekttreffen teilnehmen Seite 15
16 Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten Diese Arten von Mobilitäten können zusätzlich beantragt werden, müssen aber besonders begründet werden und zur Erreichung der Projektziele beitragen Verschiedene Typen (s. Tabelle auf der nächsten Folie) alle Angaben zur Mindestdauer: ohne Reisetage! Reisetage können für den Aufenthaltszuschuss angesetzt werden, zählen aber zur Erreichung der Mindestdauer nicht mit Ort: in einem der am Projekt beteiligten Staaten (nicht notwendigerweise bei einer der beteiligten Einrichtungen) Seite 16
17 Gemischte Mobilität von Lernenden (blended learning) Bei der "gemischten Mobilität" wird eine kurze Phase physischer Mobilität kombiniert mit einer Phase virtueller Mobilität (z.b. gemeinsame Arbeitsbereiche, Livestreams, Videokonferenzen etc., um die während des Auslandsaufenthalts erzielten Lernergebnisse zu ergänzen oder zu festigen). Diese Art von Mobilität stammt aus anderen Bildungsbereichen, kann ab 2015 aber auch für einzelne Schüler/innen beantragt werden und muss ebenfalls besonders begründet werden und zur Erreichung der Projektziele beitragen Es gelten die Regeln der Kurzzeitmobilitäten Bei entsprechender Projektkonzeption können in begrenztem Umfang Schülerpraktika unter diesem Mobilitätstyp durchgeführt werden n.b. Möglichkeit für Praktika von Lernenden nur für berufsbildende Schulen: über Leitaktion 1 Berufsbildung (=> NA beim BIBB) Seite 17
18 Arten von Ausbildungs-, Unterrichts- und Lernaktivitäten Bezeichnung Dauer Zielgruppe Erläuterung Kurzzeit-Austausch von Schülergruppen Längere Mobilitätsphasen von Schülern Kurzzeitige gemeinsame Angebote zur Fort- und Weiterbildung von Personal Unterrichts- und Ausbildungstätigkeit über längere Zeiträume Gemischte Mobilität von Lernenden 5 Tage 2 Monate 2 12 Monate 5 Tage 2 Monate 2 12 Monate 5 Tage 2 Monate Schüler/innen in Begleitung von Lehrkräften Einzelschüler/innen (in Vollzeitausbildung an der entsendenden Schule) Mindestalter: 14 Jahre Kleine Gruppen des Personals / der Lehrkräfte aus den verschiedenen beteiligten Einrichtungen Einzelne Lehrkräfte / pädagogisches Personal Lernende Gemeinsame Projektarbeit Beschreibung siehe S. 311 Programmleitfaden siehe S. 311 Programmleitfaden Spezieller Leitfaden (englisch): RASMUS 2014/Guide_Pupil- Mobility_en.pdf z.b. Studienaufenthalte mit Besuch relevanter Einrichtungen, Workshops, Schulungen siehe S. 313 Programmleitfaden Berufsbezogene Tätigkeit im Ausland, Teilnahme an strukturierten Kursen und Seminaren, Hospitationen, Siehe S. 313 Programmleitfaden Siehe S. 310 Programmleitfaden Seite 18
19 Tipps für die Projektplanung und Antragstellung Seite 19
20 etwinning Die Plattform für Schulen: Partnersuche, diverse Ressourcen, Schulungen - auch zur Vorbereitung und Durchführung von strategischen Partnerschaften in Leitaktion 2 bestens geeignet Seite 20
21 SchoolEducationGateway Für alle Akteure im schulischen Bereich (nicht nur Schulen) Neu ab Februar 2015 Unter "Werkzeuge": u.a. Datenbank zur Partnersuche, Kurskatalog und Hospitationsangebote (KA1) Seite 21
22 Prinzip der Verhältnismäßigkeit Leitaktion 2: große Bandbreite von Partnerschaften unterschiedlicher Größe und mit unterschiedlichem Anspruchsniveau - von einfachen Kooperationsprojekten zwischen kleineren Partnern bis zu komplexen Projekten zur Entwicklung innovativer, übertragbarer Ergebnisse Die Höhe des beantragten EU-Zuschusses sollte in Relation zu Art und Umfang der Partnerschaft stehen Gleiche Bewertungskriterien für alle, aber Berücksichtigung der Art der jeweiligen Partnerschaft bei der Beurteilung / Punktevergabe => "Innovativ" kann z.b. bedeuten: KA 2 für eine Partnerschaft zwischen Grundschulen: erstmalige Kooperation mit ausländischen Schulen, Vergleich und Austausch von Methoden und Materialien zur Fremdsprachenvermittlung, gemeinsame webbasierte Projektarbeit von Grundschulkindern für eine Partnerschaft zwischen Hochschulen, Studienseminaren etc.: Entwicklung übertragbarer, frei zugänglicher Instrumente und Materialien zu bestimmten Aspekten der Lehrerausbildung auf der Grundlage einer fundierten vorherigen Bedarfsanalyse Seite 22
23 Mögliche Fragestellungen für die Bedarfsanalyse Für strategische Schulpartnerschaften: vornehmlich auf die eigene Partnerschaft bezogen Was konkret wollen wir durch durch die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern erreichen bzw. verbessern? Welche Gegebenheiten herrschen an den beteiligten Einrichtungen in Bezug auf das gewählte Thema? Gibt es Schwierigkeiten / Defizite, die durch die gemeinsame Projektarbeit abgebaut werden können? Welche Erfahrungen liegen bei den einzelnen Partnern vor? Für (größere) strategische Partnerschaften nach dem Konsortialprinzip: vornehmlich in Richtung Übertragbarkeit / Nutzen für andere Wie ist der "state of the art" im jeweiligen Themenbereich? Was gibt es schon? Was ist das Besondere an unserem Projektvorhaben und an unseren geplanten Ergebnissen? Seite 23
24 Bei Planung für eine Antragstellung 2015 beachten Was gibt es schon? Wo ist Bedarf ("needs analysis")? => die Listen der geförderten KA 2 Projekte 2014 berücksichtigen (auch bei den anderen deutschen NAs! Anregungen ggf. auch in den Zusammenfassungen der geförderten Projekte auf der Website des PAD Seite 24
25 Bei Planung für eine Antragstellung 2015 beachten Hinweis besonders für "große" Projekte: Kompendia und Ergebnisse früherer Projekte: s. auch Website der Education, Audiovisual and Culture Executive Agency Seite 25
26 _practice_140730_en.pdf z.b.: Improving Teacher Education in Mathematics and Science A European exchange network for media literacy European clusters to fight early school leaving through promoting the exchange of knowledge and best practices Seite 26
27 Website der EU- Kommission mit Grundlagenpapieren, Studien etc. dex_de.htm Seite 27
28 Zusammensetzung der Partnerschaft Ausgewogen und den Projektzielen angemessen? z.b. bei Projekten im Schulsektor: Sind Schulen als Partner vertreten? Falls nicht: Welche Rolle spielen sie? (=> Erläuterung im Antrag geben) Knowhow, Erfahrung und Ressourcen der Partner im Hinblick auf die Projektziele Verteilung der Aufgaben Newcomer dabei? (wird prinzipiell positiv gesehen) Bei Konsortialprinzip: Falls Einrichtungen aus Partnerstaaten: substantieller Beitrag für das Gesamtprojekt? (falls nicht: Ablehnung des gesamten Antrags!) Überlegung bei Partner aus CH: als Partner aufführen mit allen Risiken und Chancen - oder ggf. als "stille Partner" einbeziehen / erwähnen (ggf. Unterstützung durch NA CH)? Seite 28
29 Erfahrungen aus der vorherigen Antragsrunde (1/3) Bezug zu den Programmzielen laut Leitfaden muss tatsächlich im Konzept erkennbar sein, auch bei Schulpartnerschaften (nicht nur "Lippenbekenntnis") Themenbezogene Partnerschaften ("Traditionen in Europa") haben keine Chance auf Förderung, wenn nicht klar wird, inwiefern damit die Erreichung der gewählten Priorität (z.b. Einführung neuer individualisierter Lehr-/Lernmethoden, Förderung von Benachteiligten) erreicht werden soll. Mit Orientierung am Leitfaden, gutem Konzept und klarer Darstellung die eigenen Chancen erhöhen Vorsicht mit vorgefertigten Rastern / Modulen! (Ablehnungsgefahr bei ähnlichen Anträgen). Eigene, individuelle Anträge verfassen Beratungsangebot / Merkblätter beachten Seite 29
30 Erfahrungen aus der vorherigen Antragsrunde (2/3) Im Hinblick auf die Finanzlage (hohe Ablehnungsquote 2014): Realistischer Kostenplan Kosteneffizienz ist auch ein inhaltliches Bewertungskriterium => Nicht vorsorglich zu großzügig beantragen in der Erwartung, dass ohnehin Mittel gekürzt werden Bei der Budgetplanung beachten: Der EU-Zuschuss wird im Falle der Bewilligung des Projekts in Raten Raten gezahlt. Restzahlung erst nach Prüfung des Abschlussberichts => Vorfinanzierung nötig Seite 30
31 Erfahrungen aus der vorherigen Antragsrunde (3/3) Das richtige Antragsformular wählen! 2015 zwei verschiedene Formulare: Antragsformular nur für reine Schulpartnerschaften (Schulen und / oder vorschulische Einrichtungen) Antragsformular für alle anderen strategischen Partnerschaften im Schulbereich (einschließlich der Partnerschaften zwischen Regionen und sektorübergreifenden Partnerschaften) Die gewählte und angegebene "Antragssprache" muss nicht unbedingt die Arbeitssprache des Projekts sein. Seite 31
32 Antragsvorbereitung => PAD-Website Merkblätter, Anleitungen, Formular für Projektskizze etc. Wird laufend aktualisiert und ergänzt Auch Hilfe für Registrierung in ECAS, URF Seite 32
33 Antragstermin 2015 KA 2 / Strategische Partnerschaften: Antragstermin: (12 Uhr mittags Brüsseler Zeit) Projektdauer: zwischen 24 und 36 Monaten Projektbeginn: zwischen dem 1.9. und dem Projektende: spätestens Seite 33
34 EU-Zuschüsse für strategische Partnerschaften Dazu finden Sie getrennte Präsentationen für Schulpartnerschaften (S2S) und strategische Partnerschaften im Schulbereich auf der Website des PAD Fragen / Anmerkungen zu dieser Präsentation bitte an: Tel Seite 34
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