Zollabwicklung. RUSSLANDTAG 2014 Unternehmertag: Russland in Mecklenburg- Vorpommern. 1. Oktober 2014 Staatskanzlei Mecklenburg- Vorpommern

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1 RUSSLANDTAG 2014 Unternehmertag: Russland in Mecklenburg- Vorpommern Zollabwicklung 1. Oktober 2014 Staatskanzlei Mecklenburg- Vorpommern Die IHK s in Mecklenburg- Vorpommern Ostinstitut Wiesmar Rostok EY

2 Agenda Auswirkungen der aktuellen Handelsbeschränkungen und Finanzsanktionen der EU Zwei Jahre nach dem WTO-Beitritt Russlands Zollunion als Sprungbrett zu weiterer Integrationsstufe - einheitlicher Wirtschaftsraum Gesetzliche Rahmenbedingungen in der Zollunion Änderungen der Gesetzgebung in Aussicht Zukunft des Carnet TIR in Russland und in der Zollunion Page 2

3 Auswirkungen der aktuellen Handelsbeschränkungen und Finanzsanktionen der EU Die Sanktionen gehen über die Beschränkung des reinen Warenaustauschs hinaus und erfassen auch Dienstleistungen, den Finanzverkehr etc. Die Sanktionen beschränken die Möglichkeit zum Abschluss von Neuverträgen mit bestimmten Personen Zu prüfen: ob vor dem 1. August 2014 geschlossene Verträge zivilrechtlich noch erfüllt werden dürfen bzw. welchen Pflichten nachgekommen werden muss Es ist erforderlich, über eine zuverlässige Trade Compliance Organisation im Unternehmen zu verfügen, welche das notwendige Risikomanagement gewährleisten kann, um kritische Geschäftsvorfälle zügig zu identifizieren, zu bewerten und gegebenenfalls zu stoppen Page 3

4 Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland (I) Gesetzliche Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Waffenembargos Produktbezogene Handelshemmnisse (Dual-Use-Güter sowie Güter des Energiesektors) - auch nicht als Dual- Use-Güter gelistete Waren den Beschränkungen unterworfen sein können Beschränkungen gegenüber Personen Technische Hilfe und Finanzdienstleistungen Page 4

5 Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland (II) Beschränkungen für Technologien und Ausrüstung im Energiesektor Beschränkungen des Zugangs zum Kapitalmarkt Strafkatalog bei Nichtbeachtung Entschädigungsansprüche von russischen Geschäftspartnern Page 5

6 Russische Embargo-Maßnahmen: Verbot der Wareneinfuhr von Waren aus der EU Gesetzliche Grundlage: Präsidialerlass Nr. 560 Bezüglich der Nutzung bestimmter wirtschaftlicher Maßnahmen zum Ziele der Sicherung der Sicherheit der Russischen Föderation und die Regierungsverordnung Nr.560 Das Embargo umfasst umfangreiche Einfuhrverbote, insbesondere im Hinblick auf Agrar-Produkte und Waren aus diesen wie Rohstoffe und Lebensmittel. Ausgenommen von dem Verbot sind Waren für die Ernährung von Kindern. Die Vorschriften betreffen diese Waren und Produkte aus den USA, der Europäischen Union, Kanada, Australien und Norwegen. Page 6

7 Jahresbilanz des WTO-Beitritts: wichtige Ergebnisse Senkung der Zölle für Warentarifpositionen (10% vom Gesamtzolltarif Fleisch- bzw. Milchprodukte, Obst und Gemüse, KfZ) Sommer 2013 zwei erste Klagen gegen Russland vor WTO-Gericht wegen KfZ-Abrackgebühr Senkung der Zölle für ca Warentarifpositionen (50% vom Gesamtzolltarif) Senkung der Zölle für ca Warentarifpositionen vollständige Auflistung: Page 7

8 Stand der Mitgliedschaft in der Zollunion Belarus, Kasachstan und Russland Kirgistan beantragte die Mitglidschaft in der Zollunion Vollmitgliedschaft ist für 2014 geplant Tadschikistan Armenien. Vollmitgliedschaft ist für 2014 geplant Page 8

9 Zeitweilige Ausnahmen Keine gemeinsame Währung Verschiedene Umsatzsteuersätze Anwendung der Importzollgebühren in Kasachstan welche vom Einheitlichen Importzolltarif der Zollunion abweichen Ansässigkeitsprinzip bei der Verzollung Eigene Ausfuhrzollgebühren Anwendung der Antidampingzölle Verfolgung und Bestrafung von Zollvergehen bzw. Straftaten im Zollbereich nach nationalen gesetzlichen Grundlagen Grenz- bzw. Passkontrollen an den innergemeinschaftlichen Grenzen Nicht-tarifäre Regelungen Page 9

10 Was ändert sich beim Zoll? Pläne für Eintreibung von Zollzahlungen sind trotz des WTO-Beitritts unverändert geblieben Anwendung von verschiedenen Instrumentarien zur Kompensation der Zollsenkungen (Kfz- Recycling-Gebühr, freie Auslegung von Warentarifpositionen, Anwendung von s.g. zoll-internen Preisdatenbanken) Schwerpunkt: Zollkontrolle nach der Freigabe von Waren Einführung der Voranmeldung bzgl. LKW-Transporte seit Einführung der Voranmeldung bzgl. Eisenbahntransporte ab Einführung von elektronischer Anmeldung als Pflicht seit Page 10

11 Gesetzliche Rahmenbedingungen in der Zollunion Beschlüsse der Organe der Zollunion (Zwischenstaatlicher Rat und Kommission der Zollunion) Internationale Verträge Der Zollkodex der Zollunion Das Föderale Gesetz der Russischen Föderation Über die Zollregulierung Der Zollkodex der Republik Belarus Kodex der Republik Kasachstan Über das Zollwesen in der Republik Kasachstan Präsidialerlasse und Regierungsverordnungen Anweisungen der nationalen Zollbehörden Page 11

12 Schutz des intellektuellen Eigentums durch Zollbehörden Zollbehörden sind berechtigt, Zollabwicklung von Waren einzustellen, welche sog. Objekte des intellektuellen Eigentums beinhalten, Objekte sind ins Zollregister der Objekte des intellektuellen Eigentums (ein nationales Register und/oder ein einheitliches Register der Mitgliedsstaaten der Zollunion) eingetragen Objekte sind ins Zollregister nicht eingetragen Falls Indizien zur Verletzung der intellektuellen Eigentumsrechte aufgedeckt werden und Information über Rechtsinhaber sowie dessen Vertreter in Russland vorliegt (Prinzip ex-officio) &catid=13: &Itemid=1814 Page 12

13 Schutz des intellektuellen Eigentums durch Zollbehörden Eintragung ins Zollregister erfolgt aufgrund Antrages des Rechtsinhabers oder dessen Vertreter. Dem Antrag ist eine schriftliche Erklärung des Rechtsinhabers beizulegen, dass Vermögensschaden ersetzt wird, welcher dem Deklaranten bzw. Warenempfänger durch Einstellung der Freigabe von Waren zugefügt werden kann. Konsequenzen im Falle der Verletzung der intellektuellen Eigentumsrechte bei der Einfuhr von Waren: Bei der Einfuhr der gefälschten Waren wird der Importeur zur administrativen Verantwortung gezogen (Bußgeld sowie Beschlagnahmung von Waren) Ein sog. Parallelimport eine zivil-rechtliche Haftung des Importeurs aufgrund Klage des Rechtsinhabers Page 13

14 Kontaktdaten Grigory Talanov, Ph.D. (Law) Law Director Ernst & Young (CIS) B.V. Sadovnicheskaya Nab. 77, bld Moscow, Russia Office: +7 (495) Direct: +7 (495) Grigory.Talanov@ru.ey.com Website: Page 14

15 A familiar face in a far away place German Business Network Vielen Dank!

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