Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

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1 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

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3 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 6 Wie wird aus Ihrem Unternehmen eine Ausbildungsstätte? 7 Eignung der Ausbildungsstätte 7 Eignung des Ausbilders 8 Angemessenes Fachkräfteverhältnis 9 Wie finden Sie einen Auszubildenden? 10 Der Berufsausbildungsvertrag 11 Ausbildungsinhalte 12 Ausbildungsdauer 12 Ausbildungsvergütung 14 Sonstige Vereinbarungen 14 Unterlagen 15 Während der Ausbildung 15 Pflichten des Auszubildenden 15 Pflichten des Ausbildenden 16 Probezeit 16 Arbeitszeit und Berufsschule 17 Arbeitszeit und Pausen 18 Arbeitszeit und Urlaub 19 Ausbildungsnachweis - Berichtsheft 20 Besonderer Schutz für Minderjährige 21 Probleme 22 Kündigung 22 Ausbildung in Teilzeit 23 Prüfungen 24 Zwischenprüfung 24 Abschlussprüfung 25 Prüfertätigkeit 26 HVV-Fahrkarte 27 Noch mehr Fragen? Noch mehr Antworten! 28 Veranstaltungs-Tipps 28 Infoabend Jetzt bilden wir aus! 28 Lernortkooperation 29 Netzwerk für Qualität in der Ausbildung 29 Bestenehrung 29 Wichtige Begriffe 30 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 3

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5 Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie sich für die duale Berufsausbildung interessieren. Der Kreis der aktiven Ausbildungsbetriebe umfasst inzwischen etwa Mitgliedsunternehmen unserer Handelskammer. Sie engagieren sich aktiv für die Ausbildung junger Menschen und bringen damit den Wirtschaftsstandort Hamburg weiter voran. Der Fachkräftemangel ist die größte Herausforderung für unsere Wirtschaft in den nächsten Jahren. Bereits heute melden immer mehr Hamburger Betriebe Probleme, passende Fachkräfte für ihre offenen Stellen zu finden. In Zeiten, in denen die Zahl der qualifizierten Bewerber demografisch bedingt deutlich zurückgeht, bleibt die duale Berufsausbildung die wirtschaftlichste Form der Personalgewinnung. Ausbildung sichert langfristig qualifizierte, auf die speziellen betrieblichen Anforderungen hin ausgebildete Nachwuchskräfte. Die Auszubildenden sind für Sie eine wichtige, strategische Investition in das Wissen und in die Zukunft Ihres Unternehmens. Je besser und erfolgreicher Ausbildung und Ausbilder sind, umso stärker und nachhaltiger werden sich diese Investitionen in Mehrwert für Ihre Kunden, Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb selbst umsetzen. Ferner werden Sie durch ein hohes Ausbildungsengagement Ihr Ansehen bei den Kunden und in der Öffentlichkeit steigern und auch langfristig eine hohe Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt genießen. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft und dokumentieren gleichzeitig Ihre Verantwortung für die jungen Generationen. Als Ausbildungsbetrieb finden Sie in unserer Handelskammer immer einen Ansprechpartner. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen für Fragen und Beratung rund um das Thema duale Berufsausbildung zur Verfügung stehen. Wir wünschen Ihnen, dass Sie bei der Ausbildung junger Menschen erfolgreich sind und somit Ihren Fachkräftebedarf für die Zukunft sichern. Mit freundlichen Grüßen HANDELSKAMMER HAMBURG Engagiert: Handelskammer- Präses Fritz Horst Melsheimer (li.) und Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt- Trenz setzen sich für die duale Berufsausbildung ein Fritz Horst Melsheimer Präses Prof. Dr. Hans-Jörg Schmidt-Trenz Hauptgeschäftsführer Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 5

6 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung Sie möchten ausbilden? Eine gute Entscheidung! Denn Sie sichern sich dadurch nicht nur Ihren Fachkräftenachwuchs für die Zukunft, sondern profitieren von den produktiven Leistungen der Auszubildenden, haben weniger Kosten für Neueinstellungen, sparen Einarbeitungskosten, vermeiden Fehlbesetzungen bzw. ständigen Personalwechsel, können personelle Engpässe überbrücken, zeigen so gesellschaftspolitische Verantwortung und steigern nicht zuletzt Ihr Image als Arbeitgeber. Investition in die Zukunft: Gut ausgebildete Mitarbeiter Die Aufrechterhaltung des hohen Niveaus der Ausbildung ist ein ständiges Anliegen der deutschen Industrie- und Handelskammern. In der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Handelskammer Hamburg zuständige Stelle für die kaufmännische und gewerblich-technische Berufsausbildung in ihren Mitgliedsbetrieben und allen anderen Unternehmen, die nicht handwerkliche Betriebe sind. Um Ihnen den Neueinstieg in die duale Berufsausbildung zu erleichtern, haben wir alle wichtigen Punkte zusammengestellt, die vor und während einer Ausbildung zu beachten sind. 6 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

7 Gesetzlich vorgeschrieben: Die Eignung der Ausbildungsstätte Wie wird aus Ihrem Unternehmen eine Ausbildungsstätte? Damit Sie in Ihrem Unternehmen ausbilden können, müssen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Eignung der Ausbildungsstätte Ihr Betrieb muss über alle Einrichtungen verfügen, die für die Berufsausbildung benötigt werden. Konkret heißt dies, dass Sie dem Auszubildenden einen Arbeitsplatz, zum Beispiel am Schreibtisch oder an den für die Ausbildung benötigten Geräten und Maschinen, bereitstellen müssen. Je nach Berufsbild muss Ihre Produktion, Ihr Sortiment oder Ihr Dienstleistungsangebot gewährleisten, dass Sie die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der entsprechenden Verordnung festgelegt sind, in vollem Umfang abdecken können. Sollten sich (zum Beispiel aufgrund der Spezialisierung des Betriebes) Lücken ergeben, gibt es die Möglichkeit, einzelne Ausbildungsinhalte in Kooperation mit anderen Unternehmen zu vermitteln. So kann der Auszubildende zum Beispiel die Buchhaltung auch bei Ihrem Steuerberater erlernen. Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 7

8 Eignung des Ausbilders Jede Ausbildungsstätte muss einen Ausbilder benennen, der für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte verantwortlich ist. Der Ausbilder muss hierfür persönlich und fachlich geeignet sein. Persönlich geeignet ist, wer nicht gegen einschlägige gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat (zum Beispiel Nachweis durch polizeiliches Führungszeugnis). Fachlich geeignet ist in der Regel, wer eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung (zum Beispiel Facharbeiter- oder Kaufmannsgehilfenprüfung) bestanden oder die Abschlussprüfung an einer deutschen Hoch- oder Fachschule, Ingenieurschule oder höheren Wirtschaftsfachschule in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung erfolgreich abgelegt hat sowie eine angemessene Zeit in diesem Beruf praktisch tätig gewesen ist und berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) nachweisen kann. In Sonderfällen kann bei fehlendem Berufs- oder Studienabschluss die fachliche Eignung durch die Handelskammer widerruflich zuerkannt werden. Auch eine befristete Befreiung von der AEVO ist möglich. Grundvoraussetzung: Die persönliche und fachliche Eignung des Ausbilders 8 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

9 Angemessenes Fachkräfteverhältnis Um die Qualität der Ausbildung zu sichern, soll die Zahl der Fachkräfte in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden stehen. Als angemessen gelten in der Regel ein bis zwei Fachkräfte = ein Auszubildender, drei bis fünf Fachkräfte = zwei Auszubildende, sechs bis acht Fachkräfte = drei Auszubildende, je weitere drei Fachkräfte = einen weiteren Auszubildenden. Muss sichergestellt sein: Ein angemessenes Verhältnis von Fachkräften zu Auszubildenden Ob die genannten Voraussetzungen in Ihrem Unternehmen erfüllt sind, stellen die Ausbildungsberater der Handelskammer in einem persönlichen Gespräch in Ihrem Unternehmen fest. Dabei werden auch die Ausbildungsinhalte und der Ausbildungsvertrag besprochen. Natürlich ist in diesem Gespräch auch Zeit und Gelegenheit, auf Ihre speziellen Fragen einzugehen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird - nach diesem Gespräch - Ihr Betrieb als Ausbildungsstätte und - nach Übersendung der Ausbilderdaten - der von Ihnen benannte Ausbilder (Sie oder ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens) in das Verzeichnis der Handelskammer eingetragen. Damit ist Ihr Unternehmen eine Ausbildungsstätte. Das Formular Ausbilderdaten finden Sie unter Dokument-Nr Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 9

10 Wie finden Sie einen Auszubildenden? Seit ihrem Start im Februar 1999 hat sich die Online-Lehrstellenbörse der Handelskammer Hamburg zu einem der erfolgreichsten Instrumente für die Lehrstellenvermittlung entwickelt. Unter können Sie Ihr Lehrstellenangebot ins Internet stellen oder sich unter den Bewerbern einen oder mehrere geeignete Kandidaten suchen. Hamburger Ausbildungsbetriebe, die qualifizierte Bewerber für ihre Ausbildungsplätze suchen, sind herzlich eingeladen, sich auf der jährlich im September in der Handelskammer stattfindenden Hanseatischen Lehrstellenbörse zu präsentieren. Termine, Anmeldeformulare usw. finden Sie unter Eine effiziente Alternative bei der passgenauen Besetzung von Lehrstellen bietet zudem der integrierte Ausbildungsservice (INTAS) der Handelskammer Hamburg. Das INTAS-Team vermittelt Bewerber, die ihre Ausbildungsreife bereits in einem Testverfahren nachgewiesen haben (schriftlicher Teil und Bewerbungsgespräch). Unter erhalten Sie detaillierte Informationen zu diesem kostenpflichtigen Service. Des Weiteren können Sie natürlich auch die Stellenangebote in der lokalen Presse und die Angebote der Arbeitsagenturen nutzen. Großer Andrang: Auf der Lehrstellenbörse gibt es jede Menge freie Ausbildungsplätze 10 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

11 Online: Ausbildungsverträge können auch in elektronischer Form ausgefüllt und eingereicht werden Der Berufsausbildungsvertrag Wenn Sie sich für einen Bewerber entschieden haben, schließen Sie einen Vertrag ab, den Sie uns zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse übersenden. Mit dem Berufsausbildungsvertrag Online haben Sie die Möglichkeit, den Berufsausbildungsvertrag in elektronischer Form komfortabel auszufüllen und online einzureichen. Die Prüfung und Freigabe durch die Handelskammer erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Danach können Sie den Vertrag ausdrucken und nach Unterschrift beider Vertragspartner sofort ein Exemplar - zusammen mit der sachlichen und zeitlichen Gliederung - an Ihren Auszubildenden aushändigen. Ausführliche Informationen sowie Anleitungen finden Sie unter Dokument-Nr Für den Berufsausbildungsvertrag gibt es aber auch einen Mustervertrag in Papierform, der als Formularsatz unter Dokument-Nr , abgerufen werden kann. Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 11

12 Ausbildungsinhalte Der Vertrag wird über einen bestimmten Ausbildungsberuf abgeschlossen. Die während der Ausbildung zu vermittelnden Inhalte jedes Ausbildungsberufes sind in der sachlichen und zeitlichen Gliederung (Ausbildungsrahmenplan) aufgelistet. Sie ist deshalb Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Als Mitglied der Handelskammer haben Sie unter Dokument-Nr , jederzeit kostenfrei Zugriff auf die aktuellen sachlichen und zeitlichen Gliederungen sowie Verordnungen für die einzelnen Ausbildungsberufe. Sind im Ausbildungsrahmenplan aufgelistet: Die zu vermittelnden Inhalte jedes Ausbildungsberufes Ausbildungsdauer Für jeden Ausbildungsberuf ist in der Verordnung die Ausbildungsdauer festgelegt. Sie liegt - je nach Beruf - zwischen 2 und 3,5 Jahren. Wir empfehlen, das 1. Ausbildungsjahr am 1. August oder 1. September beginnen zu lassen. Dieser Zeitraum ist Grundlage für die Terminplanung der Berufsschulen sowie der Zwischen- und Abschlussprüfungen. Bei vielen Berufen besteht zusätzlich die Möglichkeit, am 1. Februar mit der Ausbildung zu beginnen ohne mit dieser Terminplanung in Kollision zu kommen. Bei welchen Berufen dies der Fall ist, erfahren Sie unter Dokument-Nr , im jeweiligen Berufsbild. Sollten Sie aus betrieblichen Gründen von diesen Terminen abweichen wollen, sprechen Sie den geplanten Ausbildungsbeginn bitte mit einem Ausbildungsberater sowie mit der für den entsprechenden Ausbildungsberuf zuständigen Berufsschule ab! 12 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

13 Die Ausbildungsdauer kann verkürzt werden, wenn die Vertragsparteien im Ausbildungsvertrag ihren beiderseitigen Willen auf eine kürzere Ausbildungsdauer mitteilen und die Handelskammer dem zustimmt. Möglich ist beispielsweise eine Verkürzung in folgendem Umfang: > Anrechnung des Realschulabschlusses mit max. 6 Monaten oder > Anrechnung des Abiturs mit max. 12 Monaten oder > Anrechnung einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit max. 12 Monaten. Auch höheres Lebensalter (über 21 Jahre), einschlägige berufliche Grundbildung sowie die Fortsetzung einer Ausbildung im selben Beruf können zu einer Verkürzung führen. zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Der Handelskammer muss dafür ein gemeinsamer Antrag auf Kürzung der Ausbildungszeit von Auszubildendem und Ausbildendem vorliegen. Prüfung: Am Ende jeder Ausbildung steht die Abschlussprüfung Der Prüfungszeitpunkt kann vorgezogen werden, wenn der Auszubildende im Betrieb und in der Berufsschule mindestens gute Leistungen zeigt und bei der Handelskammer die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt. Das Ausbildungsverhältnis endet in diesem Fall - unabhängig vom vertraglich vereinbarten Ausbildungsende - vorzeitig durch Bestehen der Abschlussprüfung. Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 13

14 Die Ausbildungsdauer kann auf Antrag des Auszubildenden verlängert werden, wenn der Auszubildende sonst unverschuldet das Ausbildungsziel nicht erreicht, also die Abschlussprüfung voraussichtlich nicht besteht. Dies gilt besonders bei längerer Krankheit. Hierbei handelt es sich um eine Verlängerung im Ausnahmefall. der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestanden hat. Elternzeit wird auf Berufsbildungszeiten nicht angerechnet. Daher verlängert sich in einem solchen Fall das Ausbildungsverhältnis Kraft Gesetzes automatisch um die Zeit der Elternzeit. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie im Internet unter Dokument-Nr Ausbildungsvergütung Auch die Ausbildungsvergütung ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Sie muss nicht nur angemessen sein, sondern auch mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigen. Die Ausbildungsvergütung wird in den Tarifverhandlungen zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt und ist für tarifgebundene Unternehmen verpflichtend. Unternehmen ohne Tarifbindung können die in der Vergütungstabelle angegebenen Beträge um bis zu 20 Prozent unterschreiten. Diese Regelung ist Ergebnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Verträge mit Ausbildungsvergütungen, die unterhalb dieser 80-Prozent-Grenze liegen, können deshalb von der Handelskammer nicht eingetragen werden. Eine Tabelle mit den tarifvertraglich festgelegten Ausbildungsvergütungen und Branchenempfehlungen finden Sie unter Dokument-Nr Sonstige Vereinbarungen Der Vertrag darf keine Vereinbarungen enthalten, die dem Sinn und Zweck der Berufsausbildung widersprechen oder zu Ungunsten des Auszubildenden von den gesetzlichen Vorschriften abweichen. Außerdem müssen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bezeichnet werden, denen der Vertrag unterliegt. 14 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

15 Führen eines Berichtsheftes: Jeder Auszubildende ist dazu verpflichtet Unterlagen Zu Beginn der Berufsausbildung hat der Auszubildende dem Ausbildungsbetrieb folgende Unterlagen vorzulegen: Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsnachweis/Versicherungsnachweisheft, Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, gegebenenfalls Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis (von ausländischen Auszubildenden), ärztliche Bescheinigung gemäß 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (von Auszubildenden, die zu Ausbildungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben). Während der Ausbildung Im laufenden Ausbildungsbetrieb sind sowohl vom Ausbildenden als auch vom Auszubildenden einige grundlegende Verpflichtungen zu erfüllen. Darüber hinaus sind arbeits- und ausbildungsrechtliche Regeln einzuhalten. Pflichten des Auszubildenden Der Auszubildende ist verpflichtet, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten seines Berufes zu erwerben. Insbesondere gehört dazu die Pflicht zum sorgfältigen Arbeiten, zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen und am Berufsschulunterricht, zum Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen, zum Befolgen von Weisungen, zum Beachten der für die Firma geltenden Ordnung sowie zum sorgfältigen Umgang mit Maschinen und Einrichtungen. Selbstverständlich dürfen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht weitergegeben werden! Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 15

16 Pflichten des Ausbildenden Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind. Er ist verpflichtet, dem Auszubildenden alle zur betrieblichen Ausbildung erforderlichen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung zu stellen, den Auszubildenden zur Teilnahme am Berufsschulunterricht anzuhalten und ihn für die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen freizustellen, die schriftlichen Ausbildungsnachweise regelmäßig und zeitnah zu kontrollieren und abzuzeichnen, den Auszubildenden zu den Prüfungen freizustellen sowie dem Auszubildenden am Ende der Ausbildungszeit ein Zeugnis auszustellen. Festgelegt: Der Ausbildende muss dem Auszubildenden alle Inhalte vermitteln Probezeit Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt werden. 16 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

17 Arbeitszeit und Berufsschule Für die Dauer ihrer Berufsausbildung sind alle Auszubildenden berufsschulpflichtig. Der Ausbildungsbetrieb hat die Pflicht, die Auszubildenden vor Beginn der Berufsausbildung bei der zuständigen Berufsschule anzumelden, sie für den Berufsschulunterricht freizustellen und zum regelmäßigen Besuch der Berufsschule anzuhalten. Die Berufsschulanmeldung können Sie unter Dokument-Nr , abrufen bzw. bei Nutzung des Online-Vertrages direkt mit dem Vertrag ausdrucken. Auszubildende dürfen vor dem Beginn des Berufsschulunterrichts nicht im Ausbildungsbetrieb beschäftigt werden, wenn der Unterricht vor 9 Uhr beginnt. Für den Berufsschulunterricht sind sie einschließlich der Pausen und Wegezeiten freizustellen. Für die Freistellung von Auszubildenden von der betrieblichen Ausbildung gelten unterschiedliche Regelungen für Jugendliche (unter 18 Jahre) und Erwachsene (Volljährige). Berufsschulpflichtig: Alle Auszubildenden für die Dauer ihrer Ausbildung Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 17

18 Jugendliche (unter 18 Jahre) sind bei Teilzeitunterricht in der Berufsschule von mehr als fünf Unterrichtsstunden an einem Schultag pro Woche für den Rest des Tages von der betrieblichen Ausbildung befreit. Bei mehreren Schultagen pro Woche bestimmt der Betrieb den Tag, an dem der Jugendliche nach der Berufsschule freigestellt wird. Dieser Tag ist mit acht Stunden auf die betriebliche Ausbildungszeit anzurechnen. An den übrigen Tagen hat der Jugendliche nach der Berufsschule die Ausbildung im Betrieb aufzunehmen. Deren Dauer beträgt an solchen Tagen die zeitliche Differenz zwischen der für den Tag üblichen Ausbildungsdauer und der Berufsschulzeit einschließlich der Pausen. Die Zeiten für Wege zwischen Berufsschule und Betrieb sollen nach einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes (Urteil vom 26. März 2001, Aktenzeichen 5 AZR 413/99) nicht als Ausbildungszeit im Betrieb nachgeholt werden müssen. Bei Blockunterricht von mindestens 25 Stunden, der eine volle Kalenderwoche von Montag bis Freitag umfasst, können die jugendlichen Auszubildenden nur zu einer höchstens zweistündigen Veranstaltung je Woche in den Betrieb bestellt werden. Ansonsten sind sie freizustellen. Umfasst ein Blockunterricht weniger als eine Kalenderwoche, gilt die Freistellungsregelung zum Teilzeitunterricht. Erwachsene (mindestens 18 Jahre alt) haben nur einen Anspruch auf Freistellung für die Dauer des Berufsschulunterrichtes einschließlich der Pausen. Auch hier sollen die Wegezeiten zwischen Berufsschule und Betrieb nach dem genannten Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes die Ausbildungspflicht ersetzen. Erwachsene Auszubildende und ihr Ausbildungsbetrieb können vereinbaren, dass Ausbildungszeiten nach der Berufsschule zeitlich auf andere Tage verschoben werden. Arbeitszeit und Pausen Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit muss im Ausbildungsvertrag vereinbart werden. Im beiderseitigen Einvernehmen können die vereinbarten Zeiten in folgenden Grenzen überschritten werden: Jugendliche (unter 18 Jahre) unterliegen einem besonderen Schutz und dürfen deshalb in der Regel täglich nicht mehr als 8 Stunden pro Tag beschäftigt werden. Ihre wöchentliche Beschäftigungszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden sind den Jugendlichen Pausen von insgesamt 30 Minuten und bei mehr als 6 Stunden Pausen von insgesamt 60 Minuten zu gewähren. 18 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

19 Erwachsene Auszubildende (mindestens 18 Jahre alt) dürfen an 6 Tagen wöchentlich bis zu 8 Stunden täglich beschäftigt werden. Die höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit beträgt also 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Erwachsene ist bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden von 45 Minuten. Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden, wenn die Arbeitszeit bis zu 9 Stunden beträgt. Die genannten Zeiten sind Höchstarbeitszeiten. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit. Wird ein Auszubildender länger beschäftigt als es in seinem Ausbildungsvertrag vorgesehen ist, so handelt es sich um Überstunden. Für Überstunden besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder eine gesonderte Vergütung. Ferien: Jeder Auszubildende hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub Arbeitszeit und Urlaub Jeder Auszubildende erhält unter Fortzahlung der Vergütung jedes Jahr Erholungsurlaub. Der Mindesturlaub ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz, dem betreffenden Tarifvertrag und dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Der Urlaubsanspruch ist für jedes Kalenderjahr (nicht Ausbildungsjahr!) - gegebenenfalls auch anteilig - in den Vertrag einzutragen. Er soll möglichst zusammenhängend in den Berufsschulferien genommen werden. Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 19

20 Dient der Dokumentation: Der schriftliche Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis des Auszubildenden Der Jahresurlaub beträgt bei einer Arbeitswoche mit 5 Arbeitstagen (6 Werktagen) mindestens 25 Arbeitstage (30 Werktage), wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist, mindestens 23 Arbeitstage (27 Werktage), wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist, mindestens 21 Arbeitstage (25 Werktage), wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist, mindestens 20 Arbeitstage (24 Werktage) für erwachsene Auszubildende. Bitte beachten Sie: Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertage! Ausbildungsnachweis - Berichtsheft Das Berichtsheft wird in Form von Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweisen geführt und muss bei kaufmännischen sowie gastronomischen Berufen als Wochenbericht und bei gewerblich-technischen Berufen als Tagesbericht geschrieben werden. Der schriftliche Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweis dient der Dokumentation der während der Ausbildung vermittelten Inhalte. Hier trägt der Auszubildende seine betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche und die Inhalte des Unterrichts der Berufsschule ein. Im Ausbildungsnachweis wird der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung in möglichst einfacher Form dargestellt. Der Ausbildungsbetrieb muss dem Auszubildenden das Berichtsheft, welches in jeder größeren Buchhandlung oder im Buchverlag erworben werden kann, kostenfrei zur Verfügung stellen und ihm Gelegenheit geben, dieses während der Ausbildung zu führen. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Auszubildende, dass er die Berichte selbst erstellt hat. 20 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

21 Der Ausbilder kontrolliert den Ausbildungs-/Tätigkeitsnachweis in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 4 Wochen) und bestätigt durch seine Unterschrift dessen ordnungsgemäße Führung und sachliche Richtigkeit. Bei minderjährigen Auszubildenden ist das Berichtsheft zudem vom gesetzlichen Vertreter abzuzeichnen. Die Berichtshefte/Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise müssen nicht in allen Ausbildungsberufen mit der Prüfungsanmeldung eingereicht werden. Nähere Hinweise hierzu finden Sie auf dem Anmeldeformular zur Abschlussprüfung der Handelskammer. Wichtig: Ein fehlender oder nicht ordnungsgemäßer Ausbildungsnachweis kann zum Ausschluss von der Prüfung führen! Eine Anleitung zum Führen eines kaufmännischen bzw. gewerblichtechnischen Berichtsheftes finden Sie in unseren FAQs der Berufsbildung unter Dokument-Nr Natürlich darf das Berichtsheft auch in elektronischer Form geführt, muss aber dann ausgedruckt und ebenfalls unterschrieben werden. Besonderer Schutz für Minderjährige Mit der Ausbildung Jugendlicher (unter 18 Jahre) darf nur begonnen werden, wenn diese innerhalb der letzten 14 Monate vor Ausbildungsbeginn von einem Arzt untersucht worden sind und eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß 32 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vorliegt. Eine Kopie der Bescheinigung über die Erstuntersuchung ist der Handelskammer mit dem Ausbildungsvertrag einzureichen. Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung muss sich der Ausbildungsbetrieb die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen lassen, dass der Jugendliche nachuntersucht worden ist. Eine Kopie dieser Nachuntersuchung ist ebenfalls an die Handelskammer zu übersenden. Berechtigungsscheine für diese kostenlosen Untersuchungen gibt es jeweils bei den Einwohnermeldestellen oder Orts- bzw. Gemeindeämtern. Die Wahl des Arztes bleibt dem Auszubildenden überlassen. Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 21

22 Probleme Nicht immer herrscht während der Ausbildungszeit Einvernehmen. Häufig hilft ein klärendes Gespräch mit dem Auszubildenden oder ein offenes Ohr für seine Nöte. Dabei stehen Ihnen die Ausbildungsberater der Handelskammer Hamburg gern zur Seite. Als zuständige Stelle ist es auch ihre Aufgabe, die Interessen und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden miteinander in Einklang zu bringen. Rufen Sie uns an! Wir vereinbaren schnellstmöglich einen Termin bei Ihnen oder in der Handelskammer. Für den Fall, dass die Fronten auch nach einem Konfliktgespräch verhärtet bleiben und es zu ernsten arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kommt, ist bei der Handelskammer ein Schlichtungsausschuss eingerichtet. In einem Schlichtungsverfahren wird dann gemeinsam versucht eine Einigung zu finden. Nur wenn es zu keiner Einigung kommt, ist der Weg zum Arbeitsgericht frei. Unabdingbar: Vor dem Gang zum Arbeitsgericht steht die Schlichtung Kündigung Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Dies gilt nicht für schwangere Auszubildende. Nach Ablauf der Probezeit darf ein Ausbildungsverhältnis nur im gegenseitigen Einvernehmen gelöst (Aufhebungsvertrag), aus wichtigem Grund fristlos gekündigt oder vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen gekündigt werden, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bitte informieren Sie in diesem Fall umgehend die Berufsschule und die Handelskammer! 22 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

23 Ausbildung in Teilzeit Nach Änderung des 8 Berufsbildungsgesetz können alle Berufe, die in einer betrieblichen Ausbildung erlernt, auch in Teilzeit absolviert werden (Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeit). Dabei sollte die regelmäßige Arbeitszeit im Betrieb 30 Wochenstunden bzw. 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit betragen. Ausbildung in Teilzeit ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (zum Beispiel Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger naher Angehöriger), sich Ausbildungsbetrieb und Auszubildende über die konkrete Gestaltung der Teilzeitausbildung geeinigt haben und die Zustimmung der zuständigen Stelle (Handelskammer) vorliegt. Der Besuch der Berufsschule ist allerdings verpflichtend. Eine Reduzierung der Berufsschulzeiten ist nicht vorgesehen. Weitere Informationen zur Teilzeitausbildung finden Sie unter Dokument-Nr Ist möglich: Das Absolvieren der Ausbildung in Teilzeit Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 23

24 Prüfungen In der Mitte und am Ende der Ausbildung werden die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Prüfungsausschüsse der Handelskammer überprüft. In diesen Ausschüssen sitzen Vertreter der Arbeitnehmer, der Berufsschulen sowie der Arbeitgeber. Inhalt und Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfung werden durch die jeweilige Verordnung des Ausbildungsberufes und die Prüfungsordnung geregelt. Mit bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis. Pflicht: Zwischen- und Abschlussprüfungen durch die Handelskammer Zwischenprüfung Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt. Es gibt kein Bestehen oder Durchfallen. Der Prüfling wird ohne vorherige Anmeldung von der Handelskammer Hamburg eingeladen. Werden Abschlussprüfungen in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführt (gestreckte Abschlussprüfung), tritt Teil 1 der Abschlussprüfung an Stelle der Zwischenprüfung und wird als Teilleistung der Abschlussprüfung gewertet. 24 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

25 Abschlussprüfung In der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. Er soll nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Zur Abschlussprüfung vor der Handelskammer Hamburg wird zugelassen, wer im Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse der Handelskammer Hamburg eingetragen ist, die vorgesehene Ausbildungszeit absolviert hat bzw. dessen Ausbildungszeit innerhalb von zwei Monaten nach dem Prüfungstermin endet sowie die schriftlichen Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß geführt und an der Zwischenprüfung bzw. bei gestreckten Abschlussprüfungen am Teil 1 der Abschlussprüfung teilgenommen hat. Wird die Abschlussprüfung vor dem Ende der vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis mit dem Tag, an dem der Auszubildende die Mitteilung über das Bestehen der Prüfung erhält. Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vereinbarten Termin, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, aber höchstens um ein Jahr, kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden, auch wenn nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Ausbildungsdauer kein Ausbildungsverhältnis mehr besteht. Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 25

26 Der Anmeldeschluss zu den Abschlussprüfungen vor der Handelskammer ist in der Regel Anfang Februar für die Sommerprüfung sowie Anfang September für die Winterprüfung eines jeden Jahres. Die für die Abschlussprüfung notwendigen Anmeldeformulare erhalten die Ausbildungsbetriebe automatisch und rechtzeitig von der Handelskammer. Bitte teilen Sie uns Adressänderungen Ihrer Auszubildenden zeitnah mit, denn nur dann ist gewährleistet, dass Bescheinigungen, Prüfungseinladungen, Zeugnisse usw. rechtzeitig zugestellt werden können! Nähere Informationen zum Anmeldeschluss und den Prüfungsterminen bekommen Sie unter Dokument-Nr Prüfertätigkeit Bei der Besetzung der Prüfungsausschüsse sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüfer haben, rufen Sie uns gerne an! Engagiert: Die ehrenamtlichen Prüfer der Handelskammer 26 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

27 HVV-Fahrkarte Einen besonderen Service für Auszubildende bietet die Handelskammer in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV). Personen/Jugendliche, die einen Berufsausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben, erhalten einen Berechtigungsnachweis für ermäßigte Zeitkarten für Auszubildende. Dafür muss der Berufsausbildungsvertrag jedoch bei der Handelskammer eingetragen sein. Nach der Eintragung bekommen die Auszubildenden von uns etwa fünf Wochen vor Ausbildungsbeginn den Berechtigungsnachweis automatisch an ihre Privatanschrift zugeschickt. Daher ist die rechtzeitige Einreichung der Ausbildungsverträge unbedingt erforderlich. Die Bescheinigungen sind in der Regel ein Jahr gültig. Die Bescheinigungsdauer richtet sich nach der Ausbildungszeit. Folgebescheinigungen werden ebenfalls automatisch durch die Handelskammer - nämlich etwa sechs bis acht Wochen vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres, wiederum direkt an den Auszubildenden - versandt. Weitere Informationen zu Fahrkarten und Fahrpreisen erhalten Sie über das HVV-Info-Telefon oder im Internet unter Vergünstigt: Für Auszubildende bietet der HVV verbilligte Fahrkarten an Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 27

28 Noch mehr Fragen? Noch mehr Antworten! Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQs der Berufsbildung unter Dokument-Nr Sollten Sie auch dort nicht fündig werden, steht Ihnen natürlich unsere Ausbildungsberatung telefonisch unter bzw. per Mail unter jederzeit gern zur Verfügung. Kompetent: Die Mitarbeiter des Geschäftsbereichs Berufsbildung der Handelskammer Hamburg Veranstaltungs-Tipps Infoabend Jetzt bilden wir aus! Unternehmen, die erstmals in die duale Berufsausbildung einsteigen, stehen mitunter vor einigen offenen Fragen. Unter dem Motto Jetzt bilden wir aus! lädt die Handelskammer Hamburg daher einmal im Jahr alle Neulinge zu einem Informationsabend ein. In mehreren kompakten Vorträgen erhalten die neuen Ausbilder praxisnahe Tipps für eine noch erfolgreichere Arbeit mit ihren Azubis. An mehreren Informationsständen zu unterschiedlichen Ausbildungsthemen stehen den neuen Ausbildern dann im Anschluss zahlreiche Berater für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. 28 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

29 Lernortkooperation Die Lernortkooperation ist ein wichtiges Gremium für alle ausbildenden Betriebe. Hier können Vertreter der Betriebe und die Berufsschule in einen direkten Dialog treten, Beschlüsse fassen und Vereinbarungen treffen. Lernortkooperationen finden in der Regel zweimal je Schuljahr statt. Alle ausbildenden Betriebe erhalten hierfür in der Regel eine Einladung. Netzwerk für Qualität in der Ausbildung Das Netzwerk richtet sich an alle, egal ob Betrieb oder Berufsschule, die sich für Qualität in der Ausbildung einsetzen. Auch wenn Sie sich jeden Tag mit diesem Thema befassen, fehlt oftmals die Vernetzung mit anderen Partnern. Deshalb wurde 2007 dieses Netzwerk gegründet, das seitdem viermal jährlich in einer Veranstaltung zusammenkommt. Vertreter aus Betrieben und Berufsschulen tauschen hier Erfahrungen aus und stellen Best Practice -Beispiele vor. In Gruppen werden Ergebnisse erarbeitet, die in der Praxis helfen sollen. Termine und Themen finden Sie auf unserer Homepage unter Dokument-Nr Bestenehrung Traditionell zum Jahresende zeichnet die Handelskammer Hamburg die besten Absolventen des aktuellen Ausbildungsjahres sowie ihre Ausbildungsbetriebe aus. Im Dezember eines jeden Jahres werden dann zudem die besten Prüflinge in IHK-Berufen aus dem gesamten Bundesgebiet im Rahmen der Nationalen Bestenehrung in Berlin gewürdigt. Gerade in Zeiten, in denen sich immer mehr ein Fachkräftemangel abzeichnet, müssen umso mehr die Spitzenleistungen des beruflichen Nachwuchses herausgestellt werden. Sie beweisen die hervorragende Qualität unseres Ausbildungsstandortes und sind damit beste Werbung für die duale Berufsausbildung. Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung 29

30 Wichtige Begriffe Ausbildung in Betrieb und Berufsschule Die Grundlage für die Berufsausbildung ist das Berufsbildungsgesetz. Die Ausbildung findet im sogenannten dualen System statt. Partner des Ausbildungsbetriebes ist die Berufsschule. Sie soll in Abstimmung mit dem betrieblichen Lernort ihren Lehrstoff vermitteln. In Hamburg besteht Schulpflicht für alle Auszubildenden während der Dauer der Berufsausbildung. Ausbildender ist, wer eine Person zur Berufsausbildung einstellt und mit ihr einen Berufsausbildungsvertrag abschließt (zum Beispiel ein Unternehmen). Ausbilder ist, wer im Betrieb für die gesamte Durchführung der Ausbildung verantwortlich ist. Das kann der Inhaber selbst oder eine beauftragte Person sein. Auszubildender ist, wer ausgebildet wird. Ausbildungsstätte ist der Ort, an dem die Ausbildung durchgeführt wird. Er ist im Ausbildungsvertrag einzutragen. Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung) Im Ausbildungsrahmenplan wird der sachliche Aufbau und der zeitliche Ablauf der Berufsausbildung auf der Grundlage der jeweiligen Verordnung ausgewiesen. Er ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages und kann von Mitgliedern der Handelskammer unter Dokument-Nr , kostenfrei bezogen werden. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Können nicht alle Ausbildungsinhalte im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden, besteht die Möglichkeit, diese Ausbildungsinhalte in anderen Unternehmen zu vermitteln. Sie sind bei Vertragsabschluss mit Inhalt und Dauer im Ausbildungsvertrag unter Punkt D festzuhalten. Ausbildungsberater sind Mitarbeiter der Handelskammer Hamburg. Sie unterstützen die Betriebe und die Auszubildenden in allen Fragen der Berufsausbildung und sichern die Qualität der dualen Ausbildung. Verordnung über die Berufsausbildung Für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf gibt es eine Verordnung. Sie enthält die Bezeichnung des Ausbildungsberufes und bestimmt die Dauer, den Inhalt und das Ziel der Berufsausbildung. 30 Tipps für Neueinsteiger in die duale Berufsausbildung

31

32 Impressum Herausgeber: Handelskammer Hamburg Adolphsplatz Hamburg Telefon Telefax service@hk24.de Titelfoto: Thinkstock Fotos: Maack (Seite 5, 11, 12), Thinkstock (6, 9, 16, 17, 19, 23), Perrey (7, 24, 28), Zapf (8), Malzkorn (10, 15), Magunia (13, 26), Martina Hengesbach/JOKER (20), Ute Grabowsky/photothek.net (22), HVV (27) Stand: Mai 2012 Druck: Druckerei Siepmann, Hamburg Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Lesefreundlichkeit bei geschlechtsneutral verwendeten Begriffen auf die zusätzliche Nennung weiblicher Formen verzichten. Wenn zum Beispiel von dem Auszubildenden die Rede ist, ist selbstverständlich auch die Auszubildende gemeint.

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