2a) Gesetzliche Vorgaben. Robert Johnen Seite 1/23 D:\robert\Documents\AuW\AEVO\Handlungsfeld 1\2a gesetzliche Vorgaben.
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- Marie Böhm
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1 2a) Gesetzliche Vorgaben Robert Johnen Seite 1/23
2 Leitfragen Welche Gesetze sind zu beachten? Welche Rechte und Pflichten treffen Auszubildende und Ausbilder? Welche Konsequenzen drohen dem Ausbilder/Ausbildenden bei Verstoß gegen die rechtlichen Vorschriften? Wie können Meinungsverschiedenheiten geklärt werden? Robert Johnen Seite 2/23
3 Maßgebliche Gesetze Berufsbildungsgesetz (BBiG) Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Landesschulgesetz NRW (SchulG NRW) Robert Johnen Seite 3/23
4 Berufsbildungsgesetz Regelt den betrieblichen Teil der Ausbildung Vertragsinhalt Probezeit Kündigung Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung Usw... Robert Johnen Seite 4/23
5 Personengruppen im BBiG Ausbildender Vertragspartner (natürliche oder juristische Person) Ausbilder persönlich und fachlich geeignete natürliche Person, welche die Ausbildung unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang vermittelt Auszubildender zum Zweck der Berufsausbildung eingestellte Person Fachkräfte Mitwirkende, welche die Ausbildung vor Ort durchführen und persönlich geeignet sind Robert Johnen Seite 5/23
6 Pflichten des Ausbildenden BBiG 14, 15, 16 Ausbildungspflicht Selbst ausbilden oder Ausbilder beauftragen Kostenlos Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen Zum Berufsschulbesuch und zur Führung des Ausbildungsnachweises anhalten Charakterlich fördern Nur ausbildungsbezogene Weisungen erteilen Nur Aufgaben übertragen, die den körperlichen Kräften angemessen sind Für den Berufsschulbesuch, Prüfungen und Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freistellen Zeugnis ausstellen Robert Johnen Seite 6/23
7 Weitere Pflichten des Ausbildenden Die Freistellung von minderjährigen Auszubildenden, auch an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht Anfallende Prüfungsgebühren zu zahlen Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse stellen Zahlung einer angemessenen Vergütung Robert Johnen Seite 7/23
8 Pflichten des Auszubildenden BBiG 13 Lernpflicht Arbeiten sorgfältig ausführen An Maßnahmen teilnehmen, für die er nach 15 BBiG freigestellt ist Den Weisungen folgen Die Betriebsordnung beachten Werkzeuge und Maschinen pfleglich behandeln Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren Robert Johnen Seite 8/23
9 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Ziel: Schutz vor gesundheitlichen Gefahren von Jugendlichen Auszubildenden und Jugendlichen Arbeitnehmern Enthält Regelungen zur ärztlichen Untersuchung zur maximal zulässigen Arbeitszeit zur Ruhepausen zu einzuhaltender Freizeit zum Umgang mit gefährlichen Stoffen Robert Johnen Seite 9/23
10 Betriebsverfassungsgesetz Ziel: Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer Organe: Betriebsrat / JAV Aufgaben Überwachung, ob Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmer eingehalten werden Beantragung von Maßnahmen, die dem Betrieb und der Belegschaft dienen Besondere Beteiligungsrechte bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten Robert Johnen Seite 10/23
11 Personelle Angelegenheiten Personalplanung Beurteilungsgrundsätze Personelle Auswahlrichtlinien Fragen der Berufsbildung Einstellungen Mitwirkung Informationsrecht Vorschlagsrecht Anhörungsrecht Beratungsrecht Mitbestimmung Maßnahme nicht durchführbar ohne Zustimmung des BR Möglichkeit Handlungungen oder deren Unterlassung zu fordern Robert Johnen Seite 11/23
12 Arbeitsrecht alle Gesetze und Bestimmungen, die Arbeitsverhältnisse, Arbeitsschutz, Arbeitsgerichtbarkeit, Fragen der Sozialversicherung und Mitbestimmungsrechte regeln Individualarbeitsrecht Arbeitgeber : Arbeitnehmer Arbeitsvertrag Pflichten Störungen und Kündigungen Arbeitskampfrecht Kollektivarbeitsrecht Arbeitgeber : Gewerkschaft Arbeitgeberverband : Gewerkschaft Arbeitgeber : BR / PV Tarifvertragsrecht Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmungsrecht Robert Johnen Seite 12/23
13 Weitere Gesetze des Arbeitsrechts Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Allgemeiner Teil Schuldverhältnisse (z.b. Kaufverträge, Mietverträge) Sachenrecht (z.b. Regelungen für Eigentum und Besitz) Familienrecht (z.b. Regelungen über Ehe und Familie) Erbrecht (Regelungen zu Erbfolgen, Testament) Tarifvertragsgesetz (TVG) Rahmenbedingungen für Tarifverträge Tarifpartner, die die Tarifverträge aushandeln Bundesurlaubsgesetz (BurlG) Mindestanspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub Mindestanspruch = 24 Werktage Robert Johnen Seite 13/23
14 Klärungsweg bei Streitigkeiten Auszubildender Betriebsrat/ JAV Ausbildungsberater der Kammer Schlichtungsausschuss der Kammer Arbeitsgericht Landesarbeitsgericht Bundesarbeitsgericht Robert Johnen Seite 14/23
15 Fazit Ausbildung ist ein wichtiges Instrument der Personalentwicklung Ausbildungsverhältnisse unterliegen dem Arbeitsrecht Alle Beteiligten im Ausbildungsvertrag haben Pflichten zu erfüllen An vielen Stellen werden im Arbeitsrecht berufsbildungsrechtliche Fragen angesprochen Betriebsrat, JAV, Ausbildungsberater der Kammer und Schlichtungssausschuss sind Ansprechpartner bei Meinungsverschiedenheiten Robert Johnen Seite 15/23
16 Aufgabe 5 Erarbeiten Sie mit Hilfe des Berufsbildungsgesetzes die Sachverhalte, die das Gesetz regelt. Tragen Sie diese in das folgende Schema ein! Berufsbildungsgesetz Robert Johnen Seite 16/23
17 Aufgabe 6 Erarbeiten Sie mit Hilfe des Jugendarbeitsschutzgesetzes die Sachverhalte, die das Gesetz regelt. Tragen Sie diese in das folgende Schema ein! Jugendarbeitsschutzgesetz Robert Johnen Seite 17/23
18 Aufgabe 7a Welche/s Gesetz/Verordnung/Satzung regelt welchen Sachverhalt im Berufsausbildungsverhältnis? Tragen Sie sie in das folgende Schema ein! Sachverhalt 1. Die Dauer der Probezeit 2. Beschäftigungsverbote bei Schwangeren 3. Maximale Wochenarbeitszeit von Volljährigen 4. Ordentliche (fristgemäße) Kündigung des Auszubildenden 5. Ein Auszubildender beschädigt fahrlässig eine Maschine. 6. Es sind nur ausbildungsbezogene Weisungen zu erteilen. 7. Die Pausenregelung für Jugendliche 8. Die Berufsschulpflicht für Auszubildende 9. Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis 10. Höhe der Ausbildungsvergütung Gesetz/ Verordnung/Satzung Robert Johnen Seite 18/23
19 Aufgabe 7b Welche/s Gesetz/Verordnung/Satzung regelt welchen Sachverhalt im Berufsausbildungsverhältnis? Tragen Sie sie in das folgende Schema ein! Sachverhalt Gesetz/ Verordnung/Satzung 11. Verkürzung der Ausbildungsdauer 12. Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung 13. Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsvertrages 14. Durchführung der Betriebs-, Jugend- und Auszubildendenversammlung 15. Urlaubsanspruch eines 20-jährigen Auszubildenden 16. Unterschrift des gesetzlichen Vertreters bei Abschluss des Ausbildungsvertrages eines Minderjährigen 17. Anspruch auf Elternzeit einer Auszubildenden 18. Regeln zur Vermeidung von Betriebsunfällen 19. Höhe der Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall 20. Verbot der Beschäftigung mit gefährlichen Arbeiten bei Minderjährigen Robert Johnen Seite 19/23
20 Aufgabe 8 Bitte ordnen Sie den untenstehenden Regelungen zu, ob es sich um Privatrecht (P) oder öffentliches Recht (Ö) handelt. P Ö 1. Tägliche Ausbildungszeit 2. Wahl der Ausbildungsvertragspartner 3. Wahl des Ausbildungsberufes 4. Mindestens zu regelnde Vertragspunkte 5. Beginn der Berufsausbildung 6. Freistellung zur Abschlussprüfung 7. Vorlage des Vertrages zwecks Eintrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverträge Robert Johnen Seite 20/23
21 Aufgabe 9 Erarbeiten Sie die Bestimmungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Berufsschulzeiten nach dem BBiG und dem JarbSchG! Tragen Sie Ihre Ergebnisse in die folgende Tabelle ein! BBiG JArbSchG Arbeitszeit Urlaub Berufsschulzeiten Robert Johnen Seite 21/23
22 Aufgabe 10 a & b Beurteilen Sie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, ob die Auszubildenden nach der Schule im Betrieb beschäftigt werden dürfen und errechnen Sie die jeweilige noch verbleibende abzuleistende Arbeitszeit! Gehen Sie dabei von einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden aus Die Auszubildende Anne Klein, 17 Jahre alt, Teilzeitunterricht: Dienstag 8.15 Uhr bis Uhr (sechs Schulstunden), Freitag 8.15 Uhr bis Uhr (vier Schulstunden) Auszubildende Annette Schubert, 19 Jahre alt, Teilzeitunterricht: Dienstag 8.15 Uhr bis Uhr (sechs Schulstunden), Freitag 8.15 Uhr bis Uhr (vier Schulstunden) Robert Johnen Seite 22/23
23 Aufgabe 10 b & c Beurteilen Sie unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, ob die Auszubildenden nach der Schule im Betrieb beschäftigt werden dürfen und errechnen Sie die jeweilige noch verbleibende abzuleistende Arbeitszeit! Gehen Sie dabei von einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden aus Auszubildende Tim Reinhardt, 16 Jahre alt, Blockunterricht: Montag und Mittwoch von 8.00 Uhr bis Uhr (sieben Schulstunden), Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis Uhr (fünf Schulstunden), Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr (vier Schulstunden). Auszubildender Max Albrecht, 18 Jahre, Blockunterricht: Montag und Mittwoch von 8.00 Uhr bis Uhr (sieben Schulstunden), Dienstag und Donnerstag von 8.00 Uhr bis Uhr (fünf Schulstunden), Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr (vier Schulstunden). Robert Johnen Seite 23/23
2 Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung
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