Abfallwirtschaftskonzept 2007 der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar für den Landkreis Goslar

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1 Abfallwirtschaftskonzept 2007 der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar für den Landkreis Goslar

2 - 1 - Abfallwirtschaftskonzept 2007 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlagen / Verfahren ( Beteiligung TöB, VR-Beschluss) 2. Bestandsaufnahme 2.1 Beschreibung des Entsorgungsgebietes 2.2 Vorhandene Entsorgungsstruktur Sammel- und Transportsysteme Umschlagstationen Deponien Deponiesickerwasserbehandlungsanlage Thermische Restabfallvorbehandlungsanlage Buschhaus Verwertungswege 2.3 Darstellung der Organisationsform der Entsorgung 2.4 Abfallvermeidung Abfallberatung Gestaltung der Abfallgebühren hinsichtlich abfallvermeidender Anreize gem. 12 Abs. 2 NAbfG 2.5 Abfallverwertung Erfassung und Verwertung im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) Erfassung und Verwertung kompostierbarer Abfälle Erfassung und Verwertung von sonstigen Abfällen 2.6 Erfassung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Kleinmengen 2.7 Gesamtbilanz der Entsorgungskosten 2.8 Verbotswidrig lagernde Abfälle gem. 10 NAfG und 15 KrW-/ AbfG 3. Abfallmengenentwicklung bis zum Jahr Abfälle zur Beseitigung 3.2 Abfälle zur Verwertung 3.3 Mineralische Abfälle 4. Zielvorstellungen

3 - 2 - Abfallwirtschaftskonzept der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar für den Landkreis Goslar Stand Juli Rechtsgrundlagen Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind nach 19 Abs. 5 Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Verbindung mit 5 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG) verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen und regelmäßig fortzuschreiben. Unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten sind dabei insbesondere die Maßnahmen zur getrennten Erfassung und Verwertung der verschiedenen Abfallfraktionen im Sinne des KrW-/AbfG darzustellen. 2. Bestandsaufnahme 2.1 Beschreibung des Entsorgungsgebietes Größe des Entsorgungsgebietes Der Landkreis Goslar liegt im Bundesland Niedersachsen und erstreckt sich über eine Fläche von ca. 965 km² vom westlichen Harzvorland bis in den Hochharz. Zum Landkreis gehören sechs Städte, zwei Samtgemeinden sowie eine Bergstadt und eine Gemeinde. Im einzelnen handelt es sich um folgende Verwaltungseinheiten (Abb. 1): Städte Bad Harzburg, Braunlage, Goslar, Langelsheim, Seesen, Vienenburg Samtgemeinden Lutter am Barenberge, Oberharz Bergstadt Sankt Andreasberg Gemeinde Liebenburg. Bevölkerungszahl und entwicklung Am lebten im Landkreis Goslar Menschen. Am bevölkerungsstärksten sind die Städte Goslar ( Einwohner), Bad Harzburg ( Einwohner) und Seesen ( Einwohner) sowie die Samtgemeinde Oberharz ( Einwohner). Damit weist der Landkreis Goslar eine Bevölkerungsdichte von 155,1 Einw./km² auf und liegt damit im niedersächsischen Durchschnitt. Im Landkreis Goslar gibt es ca Grundstücke, die an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung anzuschließen sind. Für das Jahr 2006 konnten im Landkreis Goslar insgesamt Übernachtungen verbucht werden. Gewerbestruktur und entwicklung Am waren im Landkreis Goslar Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt 2006 waren im Landkreis Goslar Personen arbeitslos. Das entspricht, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen, einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von 12,3 %.

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5 vorhandene Entsorgungsstruktur Sammel- und Transportsysteme Restabfall Die Abfuhr des Restabfalls erfolgt grundsätzlich 14-täglich. Dafür werden Behältergrößen mit einem Volumen von 40 l, 80 l, 120 l, 240 l, 360 l, 660 l, 770 l, l, l und l angeboten. In den Gebieten, die nicht an die Bioabfallsammlung angeschlossen sind, erfolgt die Abholung der Behälter mit einem Füllraum von 660 l, 770l und l grundsätzlich wöchentlich. Ebenfalls wöchentlich werden die Behälter mit l und l geleert. Auf Antrag können für die Größen 660 l bis l auch Sonderleerungsrhythmen vereinbart werden. Für gewerbliche Kunden gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, den Restabfall in Containern mit den Größen von 7 48 m³ sowie in vom Kunden selbst zu beschaffenden Presscontainern transportieren zu lassen. Die Abfuhr erfolgt nach Bedarf. Weiterhin können für nicht regelmäßig anfallende Abfälle (z.b. aus zeitlich begrenzten Baumaßnahmen) allen privaten und gewerblichen Kunden Container mit 1 bis 48 m³ angeboten werden. Die Abfuhr erfolgt ebenfalls nach Bedarf. Bioabfall Vom Gesamtgebiet des Landkreises Goslar konnten bisher nur ca. zwei Drittel an die Bioabfallsammlung angeschlossen werden. Die übrigen Bereiche weisen erhöhte Schwermetallgehalte des Bodens auf, so dass aus den dort anfallenden Bioabfällen kein wirtschaftlich verwertungsfähiger Kompost hergestellt werden kann. In den an die Bioabfallsammlung angeschlossenen Gebieten nehmen rund 70 % der Grundstücke an der getrennten Sammlung der Bioabfälle teil (siehe auch Pkt ). Es sind Biotonnen in den Größen 80 l, 120 l und 240 l verfügbar. Die Abfuhr erfolgt grundsätzlich 14-täglich. Für gewerbliche Anfallstellen, bei denen die Bioabfälle ein relativ geringes spezifisches Gewicht aufweisen, wie beispielsweise Gärtnereien und Blumenhandlungen, können nach Absprache auch Behälter mit 660 l und l zur Verfügung gestellt werden. Stark verschmutzte Behälter können auf Kundenwunsch gereinigt werden. In den nicht an die Bioabfallsammlung angeschlossenen Bereichen sind, soweit nicht auf dem Grundstück selbst kompostiert wird, die Bioabfälle über die Restmüllbehälter zu entsorgen. Papier/Pappe/Karton Für private Haushalte erfolgt die Erfassung des Altpapiers flächendeckend über Wertstoffdepotbehälter. Zurzeit sind dafür 203 Behälter mit 3,5 m³ und 182 Behälter mit 6,5 m³ an 359 Standorten im Landkreis Goslar aufgestellt. Je nach Anfall werden die Standorte ein- bis dreimal wöchentlich angefahren. Das Altpapier aus privaten Haushalten und Gewerbe kann außerdem kostenlos auf allen Entsorgungsanlagen angeliefert werden. Für gewerbliche Kunden werden für die Erfassung von Papier/Pappe/Karton im Holsystem Behältergrößen von 120 l, 240 l, 360 l, 660 l, l, l und l angeboten. Die Leerung erfolgt grundsätzlich 14-täglich bzw. wöchentlich (für l und l). Bei Bedarf kann auch ein anderer Leerungsrhythmus vereinbart werden. Dieses Angebot können auch Privathaushalte nutzen. Darüber hinaus können Container von m³ sowie vom Kunden beschaffte Presscontainer genutzt werden. Diese Leistungen sind entgeltpflichtig.

6 - 5 - Sperrmüllabfuhr Die Abfuhr von Sperrmüll und sonstigen sperrigen Gegenständen aus privaten Haushalten erfolgt unter Angabe der zu entsorgenden Gegenstände auf schriftliche Bestellung der Kunden nach dem sogenannten Postkartensystem. Innerhalb von 2-3 Wochen nach Eingang der Postkarte erfolgt die Abfuhr. Der Termin wird den Kunden vorher schriftlich mitgeteilt. Die abzuholenden Gegenstände sind grundsätzlich an der Straße bereitzustellen. Bei Abholung wird der Sperrmüll nach drei Fraktionen getrennt. Mit einem Sperrmüllfahrzeug wird nur Holz wie beispielsweise Schränke, Tische und Stühle, mit einem Pritschenfahrzeug übrige verwertbare Abfälle wie beispielsweise Schrott und Elektrogroßgeräte und mit einem weiteren Sperrmüllfahrzeug wird der restliche, nicht verwertbare Sperrmüll abgefahren. Darüber hinaus werden sogenannte Haushaltsauflösungen angeboten. Hierbei wird der Sperrmüll nicht bereitgestellt, sondern gegen Kostenerstattung von Mitarbeitern der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar aus der Wohnung geholt. Leichtverpackungen, sonstige Kunststoffabfälle/Folien Leichtverpackungen Sogenannte Leichtverpackungen (LVP) aus Metall, Verbund- und Kunststoffen im Rahmen des Dualen Systems werden von der Verwertungszentrum Nordharz GmbH (VZN), einer Tochtergesellschaft der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar, haushaltsnah eingesammelt und zur Umschlaganlage transportiert. Die Erfassung bei den Haushalten und Gewerbebetrieben erfolgt in gelben Säcken mit einem Fassungsvermögen von 70 l in 4- wöchentlichem Abfuhrrhythmus. Sonstige Kunststoffabfälle/Folien Für sonstige Kunststoffabfälle/Folien wie beispielsweise Transportverpackungen, produktions-spezifische Kunststoffabfälle usw., die nicht Verkaufsverpackungen im Rahmen des Dualen Systems sind, wird direkt an der Anfallstelle ein Holsystem über kostenpflichtige lila Säcke von 70 l oder 140 l Volumen angeboten. Der Abfuhrrhythmus ist 4-wöchentlich. Sonstige Wertstoffe Altglas Altglas aus privaten Haushalten und Gewerbebetrieben wird über Depotbehälter entsorgt. Hierzu sind an den 359 Standorten der Altpapierdepotbehälter jeweils zusätzlich entsprechende Altglasbehälter mit 3,5 m³ Volumen vorhanden. Die Abfuhr erfolgt durch einen von der Duales System Deutschland GmbH (DSD) beauftragten Unternehmer. Sonstige Wertstoffe Für sonstige Wertstoffe und Wertstoffgemische stehen Container von 1 bis 48 m³ zur Verfügung. In der Regel werden diese für nicht regelmäßig anfallendes Material, z.b. aus Baumaßnahmen (Straßenaufbruch, gemischte Bau- und Abbruchabfälle zur Verwertung, Straßenaufbruch, usw.) genutzt. Die Abfuhr erfolgt nach Bedarf auf Anforderung. Schadstoffe/Sonderabfälle Schadstoffe aus privaten Haushalten und Sonderabfälle aus Gewerbebetrieben dürfen aufgrund ihrer Inhaltsstoffe nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden.

7 - 6 - Für Schadstoffe aus privaten Haushalten gibt es für haushaltsübliche Mengen die Möglichkeit der Abgabe beim Schadstoffmobil. Das Schadstoffmobil ist zu festen Terminen im gesamtem Landkreis unterwegs. Die Haltestellen und Abfuhrzeiten sind dem Abfallkalender oder der Tagespresse zu entnehmen. Weiterhin können Schadstoffe aus Privathaushalten auch auf der stationären Annahmestelle Im Heiligenholze während der Geschäftszeiten abgegeben werden. Sonderabfälle aus Gewerbebetrieben werden auf individuelle Anforderung durch das Schadstoffmobil der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar abgeholt Umschlagstationen (s. Karte unter 2.1) Abfallentsorgungsanlage Im Heiligenholze Abfallentsorgungsanlage Im Heiligenholze Standort Bad Harzburg, Landstr. 88b Inbetriebnahme / Die Abfallentsorgungsanlage Im Heiligenholze umfasst zurzeit eine Fläche von m². Sie ist die zentrale Entsorgungsanlage im Landkreis Goslar. Hier werden alle (mit Ausnahme von Boden) in der Entsorgungspflicht der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar stehenden Abfälle umgeschlagen. Die Anlage besteht aus mehreren Bereichen, die nach ihrer Funktion getrennt sind: - Eingangs- und Kassenbereich Im Eingangsbereich befinden sich das Kassenhaus, zwei Fahrzeugwaagen und eine PKW-Spur. - Kleinanliefererbereich Im Bereich für PKW-Kleinanlieferungen sind für die Entsorgung der verschiedenen Abfallfraktionen wie beispielsweise Restmüll, Papier/Pappe, Elektrogeräte, Holz, Reifen, Fenster sowie Metall, entsprechende Großcontainer zur direkten Befüllung durch die Kunden aufgestellt. - Müllumschlaghallen Der gesammelte Sperrmüll sowie Restmüll, gelbe Säcke und weitere Abfallfraktionen werden in den beiden Müllumschlaghallen in großvolumige Transportfahrzeuge umgeschlagen. Diese transportieren den jeweiligen Abfall zu den speziell dafür zugelassenen Entsorgungs-, Sortier- und Verwertungsanlagen. - Zwischenlager für Schadstoffe und Sonderabfälle Hier werden die durch das Schadstoffmobil erfassten Mengen sowie die durch Kunden direkt abgegebenen Mengen bis zum endgültigen Abtransport zwischengelagert. - Annahmestelle für Abfälle zur Verwertung In diesem Bereich erfolgt die getrennte Annahme von beispielsweise Beton, Straßenaufbruch, Bauschuttmischfraktion, Ziegelschutt und Baum- und Strauchschnitt. Bei entsprechenden Mengen werden die Abfälle zerkleinert und einer spezifischen Verwertung zugeführt.

8 - 7 - Müllumschlagstation (MUS) Bornhausen MUS Bornhausen Standort Seesen, OT Bornhausen Inbetriebnahme August 2004 Der frühere Eingangsbereich der ehemaligen Hausmülldeponie Bornhausen wurde im Jahr 2004 als Müllumschlagstation für Anlieferungen von Kleinmengen in Betrieb genommen. Für die verschiedenen Abfälle wie beispielsweise Restmüll, Holz, Metall, Elektroaltgräte, Styropor und Reifen sind entsprechende Großcontainer aufgestellt. Müllumschlagstation (MUS) Clausthal Zellerfeld Müllumschlagstation Clausthal Zellerfeld Standort Altenauer Str. 51, Clausthal Zellerfeld Inbetriebnahme Februar 1977 Die Müllumschlagstation Clausthal-Zellerfeld befindet sich seit Februar 1977 auf einem eigens für die Müllumschlagstation hergerichteten Gelände. Für die Entsorgung der einzelnen Abfallfraktionen wie Restmüll, Reifen, Elektrogeräte usw. sind verschiedene Großcontainer aufgestellt Deponien (s. Karte unter 2.1) Boden- und Bauschuttdeponie (BSD) Am Großen Sülteberg BSD Am Sülteberg Standort Langelsheim Gesamtvolumen m³ Restvolumen (Stand: ) m³ Verfüllungsgrad 62,5 % Der ehemalige Steinbruch Am Großen Sülteberg wird entsprechend der Plangenehmigung vom Juni 1982 mit gering und/oder harztypisch belastetem Boden und Bauschutt wieder verfüllt und der Landschaft angepasst. Boden- und Bauschuttdeponie Morgenstern BSD Morgenstern Standort Gemarkung Liebenburg Gesamtvolumen m³ Restvolumen ca m³ Bemerkungen zzt. kein Betrieb Mit der Plangenehmigung vom Dezember 1983 wurde die Boden- und Bauschuttdeponie errichtet. Sie dient der Annahme von gering belastetem Boden- und Bauschutt aus dem Landkreis Goslar und ist zwischenzeitlich fast vollständig verfüllt.

9 - 8 - stillgelegte Entsorgungsanlagen (s. Karte unter 2.1) Deponie Bornhausen Deponie Bornhausen Standort Seesen, OT Bornhausen Betreiber: Deponie Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar (kaör) BHKW Verwertungszentrum Nordharz GmbH Inbetriebnahme Stilllegung seit November 2000 Die Deponie Bornhausen wurde 1977 vom ehemaligen Landkreis Gandersheim übernommen und in der Folgzeit mehrfach erweitert. Alle Deponiefelder wurden basisabgedichtet. Die gesamte Deponie verfügt über technische Einrichtungen zur Erfassung von Deponiegas und Deponiesickerwasser. Das auf der Deponie anfallende Deponiegas (ca. 150 m³/h, Menge abnehmend) wird von der Verwertungszentrum Nordharz GmbH in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) verwertet. Für den Fall einer Betriebsstörung des BHKW steht eine Hochtemperaturfackel im Standby - Betrieb zur Verfügung. Das Deponiesickerwasser wird gefasst und in einer eigenen Anlage der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar behandelt. Die Deponie Bornhausen wurde im November 2000 endgültig verfüllt und befindet sich somit in der Stilllegungsphase. Die Infrastruktur wird jedoch weiter für die Umschlagstation genutzt. Deponie Morgenstern Deponie Morgenstern Standort abgelagerte Menge 1,14 Mio. m³ Ende Abfallanlieferung Gemarkung Liebenburg Der Betrieb der am errichteten Hausmülldeponie Morgenstern wurde am eingestellt und die Anlage wurde stillgelegt. Die endgültige Verfüllung der ehemaligen Hausmülldeponie Morgenstern ist abgeschlossen und die nach Planfeststellungsbeschluss geforderte mineralische Oberflächenabdeckung aufgetragen. Die ca. 1,5 m bis 2 m mächtige Abdeckung ist bereits durch Aussaat und Anpflanzung begrünt. Das anfallende Sickerwasser wird erfasst und in der Deponiesickerwasserbehandlungsanlage der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar gereinigt. Das anfallende Deponiegas der ehemaligen Hausmülldeponie Morgenstern wird mittels einer Hochtemperaturfackel mit einer Leistung von m³/h verbrannt.

10 - 9 - Altdeponie Paradiesgrund Die ehemalige Hausmülldeponie liegt im Stadtgebiet Goslar am östlichen Ortsausgang in Richtung Oker. Sie wurde in den Jahren 1954 bis 1974 von der Stadt Goslar und von 1975 bis 1978 vom Landkreis Goslar betrieben. Neben Hausmüll, Sperrmüll und größeren Mengen an Bodenaushub wurden in dieser Deponie auch Industrieabfälle abgelagert. Das Abfallvolumen beträgt insgesamt 1,7 Millionen Kubikmeter. Zur Sanierung der Altdeponie wurden umfangreiche Maßnahmen in Bezug auf Oberflächenabdichtung, Oberflächenentwässerung, Entgasung sowie zur Rekultivierung veranlasst. Die Oberfläche wurde mit Boden zur Verwertung (verlehmter Hangschotter bzw. Lehmböden) abgedichtet, um das Eindringen von Regenwasser weitgehend zu verhindern. Somit verringert sich die Menge des anfallenden Deponiesickerwassers. Die Rekultivierungsschicht auf der Oberfläche hat eine Stärke von mindestens 100 cm. Sie setzt sich aus einer Schicht von verwertbarem Boden ggf. mit Zusatz von Kompost zusammen. Da die Grundwasserverhältnisse unterhalb der Deponie unbekannt sind, wurden zwei Brunnen zur Grundwasserbeobachtung errichtet Deponiesickerwasserbehandlungsanlage (s. Karte unter 2.1) Seit 1994 betreiben die Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar eine eigene Anlage zur Reinigung von Deponiesickerwasser ihrer Siedlungsabfalldeponien. Außerdem werden Sickerwässer der Deponie Am Turm in Wernigerode sowie der Deponie Hattorf am Harz im Landkreis Osterode behandelt. Nach der Reinigung wird das Sickerwasser an die benachbarte Zentralkläranlage der Stadt Goslar abgegeben Thermische Restabfallvorbehandlungsanlage (TRV) Buschhaus TRV Buschhaus Standort An der B244, Helmstedt Betreiber BKB Aktiengesellschaft Vertragslaufzeit 01. Juni 2005 bis 31. Mai 2015 vereinbarte Abfallmenge t + 10 v. H. / - 30 v. H. Entsorgung bis t Infolge des In-Kraft-Tretens der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) war die Ablagerung von unbehandeltem Abfall grundsätzlich nur noch bis zum möglich. Nach einer europaweiten Ausschreibung der Restabfallentsorgung wurde im Jahr 2003 der BKB Aktiengesellschaft der Auftrag zur Entsorgung von ca t Restabfall pro Jahr (Rahmen s. o.) für eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren erteilt. Für die Ablagerung von Inertabfällen, die weiterhin unbehandelt auf Deponien beseitigt werden dürfen, wurden entsprechende Vereinbarungen mit den Nachbar-Körperschaften Salzgitter, Wolfenbüttel und Osterode am Harz getroffen.

11 Verwertungswege Die verwertbaren Abfälle werden über die Verwertungszentrum Nordharz GmbH zu entsprechenden Verwertungsanlagen transportiert. Dabei wird der größte Teil über die Abfallentsorgungsanlage Im Heiligenholze umgeschlagen. Größere Einzelchargen werden direkt vom Erzeuger zur entsprechenden Verwertungsanlage transportiert. 2.3 Darstellung der Organisationsform der Entsorgung Mit Wirkung vom wurden die beiden Eigenbetriebe des Landkreises Goslar Abfallwirtschaft Goslar und Rettungsdienst Landkreis Goslar in die kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar (kaör) umgewandelt. Handlungsgrundlage der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar ist die vom Kreistag beschlossene Unternehmenssatzung. Danach ist u. a. Gegenstand der Anstalt das Einsammeln, Befördern, Behandeln, Zwischenlagern, Umladen, Verwerten und Ablagern von Abfällen. Die Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar nehmen die Aufgaben und Befugnisse des Landkreises Goslar als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger in vollem Umfang wahr. Die Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar haben auch das Recht, an Stelle des Landkreises nach Maßgabe der 7 und 9 NLO Satzungen, einschließlich der Satzung über den Anschluss- und Benutzungszwang, für die übertragenen Aufgabengebiete zu erlassen. Die Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar sind gemeinsam mit dem Landkreis Wolfenbüttel und dem Landkreis Osterode am Harz an der Gesellschaft für Biokompost mbh (GfB) beteiligt, die die nativ-organische Fraktion des Hausmülls sowie Garten- und Parkabfälle stofflich verwertet. Weiterhin sind die Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar an der Eigengesellschaft Verwertungszentrum Nordharz GmbH (VZN) beteiligt. Die Aufgabe von VZN besteht hauptsächlich darin, die von den Kreiswirtschaftsbetrieben Goslar erfassten verwertbaren Abfälle einer Verwertung zuzuführen. 2.4 Abfallvermeidung Abfallberatung Die Strukturen und Angebote der Abfallberatung sind eng mit dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit verbunden. Im Rahmen der Abfallberatung und der darauf bezogenen Öffentlichkeitsarbeit werden zurzeit folgende Aufgaben wahrgenommen: - Abfallberatung von privaten Haushalten, Gewerbebetrieben und sonstigen größeren Abfallerzeugern - Erstellen von branchenspezifischen Beratungshilfen - pädagogische Abfallberatung in Schulen und Kindergärten unter dem besonderen Schwerpunkt der Abfallvermeidung - telefonische Auskunft zu Abfall- und Entsorgungsfragen, Beantwortung schriftlicher Anfragen - Gestaltung von Info-Material wie Abfallkalender, Faltblätter und Broschüren zu verschiedenen Themen - Unterstützung und Begleitung des Projektes Ökoprofit - regelmäßige Teilnahme an publikumswirksamen Veranstaltungen wie Oktoberfest Baßgeige, Ökomarkt Bad Harzburg, Burgmarkt der Lebenhilfe Probsteiburg oder anderen Veranstaltungen zum Themenbereich Abfall und Entsorgung.

12 Gestaltung der Abfallgebühren hinsichtlich abfallvermeidender Anreize gem. 12 Abs. 2 NAbfG Im Bereich der Entsorgung von Restabfall aus Haushalten mit Behältern von 40 l bis 360 l wird ein angepasster mengenabhängiger Gebührenmaßstab angewandt. Zur Berechnung des vorzuhaltenden Behältervolumens wird je melderechtlich auf einem Grundstück erfasster Person grundsätzlich ein Volumen von 20 Litern zugrunde gelegt. Ein zeitlicher Faktor wird nicht berücksichtigt. Für die genannten Behälter wird eine Grundgebühr festgesetzt, die sich aus einer Gebühr für die Vorhaltung der öffentlichen Einrichtung Abfallwirtschaft und für Sonderleistungen (z.b. Abfallberatung, Schadstoffsammlung, Wertstoffsammlung) sowie einer Gebühr für 12 Pflichtleerungen zusammensetzt. Ziel der Pflichtleerungen ist, jeden Abfallbehälter aus hygienischen Gründen und zur Vorbeugung von wilden Müllablagerungen oder Müllentsorgungen über fremde Behälter mindestens einmal monatlich leeren zu lassen. Über die 12 Pflichtleerungen hinaus kann jeder Haushalt entsprechend seines abfallwirtschaftlichen Verhaltens in Bezug auf Vermeidung und Verwertung selbst entscheiden, wann und wie oft er im Rahmen der zweiwöchentlichen Abfuhr seine Behälter bereitstellt. Alle Behälter sind mit einem Strichcode versehen. Jede Behälterleerung wird durch eine Strichcodeleser am Fahrzeug erfasst und registriert. Für die Nutzung der Biotonnen wird keine Grundgebühr erhoben. Hier zahlen die Nutzer für jede in Anspruch genommen Behälterleerung. Als Anreiz zur Nutzung der Biotonnen wird gegenüber den Gebühren für die Leerungen der Restmüllbehälter ein wesentlich geringerer Gebührensatz erhoben. Für die Nutzung der Sperrmüllabfuhr durch Privathaushalte wird ebenfalls eine teilkostendeckende Gebühr erhoben. Im Rahmen der Zumutbarkeit und wirtschaftlichen Praktikabilität werden bei einzelnen Fraktionen möglichst verursachergerechte Gebühren erhoben. Im Bereich der Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen findet eine Beratung durch die Mitarbeiter der Kundenberatung statt. Ziel ist, Wege zur Vermeidung aufzuzeigen oder die anfallenden Abfälle zur Beseitigung durch getrennte Erfassung der verwertbaren Anteile möglichst zu minimieren. In der Regel sind die Entgelte für Abfälle zur Verwertung deutlich geringer als die Gebühren für die Abfälle zur Beseitigung. 2.5 Abfallverwertung Erfassung und Verwertung im Rahmen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) Im Rahmen einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit wurde die Bevölkerung über die zum eintretenden Änderungen bei der Elektro- und Elektronikschrottsammlung informiert. An folgenden Annahmestellen, die auch gleichzeitig Abholstellen für die Beauftragten der Hersteller sind, werden Elektro- und Elektronikgeräte angenommen: - Abfallentsorgungsanlage Im Heiligenholze alle Gruppen - Müllumschlagstation Bornhausen alle Gruppen - Müllumschlagstation Clausthal-Zellerfeld - nur Haushaltskleingeräte, Haushaltsgroßgeräte, Kühl- und Gefriergeräte und Geräte der IT-Branche Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kleingeräte zu einer mobilen Sammlung zu bringen. Elektrogroßgeräte werden auch im Rahmen der Sperrmüllabfuhr gesammelt.

13 Die Altgeräte der Gruppe 1 (Haushaltsgroßgeräte) sind von der Bereitstellung ausgenommen und werden von der Verwertungszentrum Nordharz GmbH entsprechend 9 (6) S. 2 ElektroG einer Verwertung zugeführt Erfassung und Verwertung kompostierbarer Abfälle Bioabfälle und Garten- und Parkabfälle werden im Holsystem (MGB l) gesammelt und zum Kompostwerk in Upen transportiert. Dort, wo Garten- und Parkabfälle auch selbst angeliefert werden können, verarbeitet die Gesellschaft für Biokompost mbh die Abfälle stofflich zu Kompost. Dieser Verwertungsweg ist ca. einem Drittel der im Landkreis Goslar anfallenden Bioabfälle sowie Garten- und Parkabfälle verschlossen, weil diese Abfälle strukturbedingt (Jahrhunderte langer Metallbergbau) durchschnittliche Schwermetallgehalte aufweisen, die eine stoffliche Verwertung im Rahmen der Kompostvermarktung ausschließen. Daher ist die Bioabfallsammlung nur in den Gebieten des Landkreises Goslar mit geringen oder keinen Schwermetallgehalten eingeführt worden. Die Bioabfälle aus nicht an die Bioabfallsammlung angeschlossenen Gebieten werden folglich zusammen mit dem Hausmüll erfasst und ordnungsgemäß beseitigt. Parallel dazu werden unter Einbeziehung aller technischen Möglichkeiten Lösungswege gesucht, die zu einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Verwertung dieser belasteten Abfälle führen können. Baum- und Strauchschnitt aus den schwermetallbelasteten Gebieten wird (im Bring- und Holsystem) getrennt erfasst, geschreddert und stofflich im Rahmen der Rekultivierungsmaßnahme Paradiesgrund verwertet Erfassung und Verwertung von sonstigen Abfällen Altholz wird nach den Kategorien 1 bis 4 sowie Bahnschwellen und Leitungsmasten getrennt bei mehreren Annahmestellen angenommen. Daneben besteht auch die Möglichkeit, die von den Kreiswirtschaftsbetrieben angebotenen Sammel- und Transportsysteme (Container mit Volumen von 1 cbm bis 34 cbm) zu nutzen. Die Verwertung erfolgt durch VZN auf der Grundlage der Altholzverordnung. Die Fraktion Papier/Pappe/Karton wird in flächendeckend aufgestellten Depotcontainern im Bringsystem erfasst und auch bei den bekannten Annahmestellen angenommen. Zusätzlich wird für andere Herkunftsbereiche ein Holsystem mit Behältergrößen von 120 l bis 4,5 m³ l angeboten. Bei Großanfallstellen werden auch Behälter in unterschiedlichen Größen aufgestellt. Mit Systembetreibern nach 6 (3) Verpackungsverordnung bestehen Vereinbarungen über Kostenbeteiligungen für die jeweiligen Anteile von lizenzierten Verkaufsverpackungen in der Fraktion Papier/Pappe/Karton. Für Material, das einer Aktenvernichtung zugeführt werden soll, werden spezielle, abschließbare MGB 120 l angeboten. Diese werden auf Bestellung ausgeliefert, nach Befüllung wieder abgeholt und direkt zu einer entsprechend zertifizierten Papierfabrik transportiert, wo das Material vernichtet wird. Darüber hinaus werden für eine ganze Reihe von Abfällen zur Verwertung zusätzlich zu den bekannten Annahmestellen unterschiedliche Sammel- und Transportsysteme wie Behälter mit einem Volumen von 80 bis 1100 l, Mini-Container (1 cbm) und Großcontainer in verschiedenen Größen bis hin zu Bigbags angeboten. Insbesondere genannt seien an dieser Stelle:

14 Altmetalle - Kunststoffe, Styropor - Altreifen - Baustellenabfälle - Mineralische Abfälle (Bauschuttmischfraktion, Beton, Ziegel, Bitukies) - Bodenaushub - Teerhaltige Abfälle Diese Abfälle werden bis auf Bodenaushub, der im Rahmen der Rekultivierungsmaßnahme Paradiesgrund verwertet wird von VZN einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. 2.6 Erfassung und Entsorgung von schadstoffhaltigen Kleinmengen Schadstoffe aus privaten Haushalten und Sonderabfälle aus anderen Herkunftsbereichen werden gemäß gesetzlicher Vorgaben entgegengenommen oder abgeholt und fachgerecht entsorgt (s. 2.2). 2.7 Gesamtbilanz der Entsorgungskosten Die Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar haben die Gebühren für die Abfallentsorgung für die Jahre 2005 bis 2007 neu kalkuliert. Dabei war für den genannten Kalkulationszeitraum von Gesamtkosten der Abfallwirtschaft in Höhe von durchschnittlich 13,8 Mio. pro Jahr auszugehen, von denen rd. 2,0 Mio. durch Erstattungen und sonstige betriebliche Erträge gedeckt waren. Daraus resultierte ein tatsächlicher Gebührenbedarf in Höhe von rd. 11,8 Mio.. Hiervon wiederum entfielen 10,0 Mio. auf die Hausmüllsammlung, 0,3 Mio. auf Containertransporte und 1,5 Mio. auf die Selbstanlieferungen bei den Entsorgungsanlagen. Diese Beträge wurden der jeweiligen Gebührenkalkulation zu Grunde gelegt und haben letztlich zu den laut Abfallgebührensatzung geltenden Gebührensätzen geführt. 2.8 Verbotswidrig lagernde Abfälle gem. 10 NabfG und 15 KrW-/AbfG Die Abfälle gem. 10 NabfG und 15 KrW-/AbfG werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben kostenlos angenommen oder abgeholt und entsorgt. In den Jahren urden durchschnittlich nachfolgend aufgeführte Mengen entsorgt: Reifen mit/ohne Felge 535 Stück E-Schrott 130 Stück gemischte Siedlungsabfälle 70,0 t Sperrmüll 17,5 t gemischte Bau- und Abbruchabfälle 0,7 t Altholz 2,0 t

15 Abfallmengenentwicklung bis zum Jahr Mg Mg Mg Mg Mg Mg kg/e kg/e kg/e kg/e kg/e 1. Siedlungsabfälle zur Beseitigung 1.1 Baustellenabfall ,3 12,1 13,3 7,4 7,9 1.2 Rechengut, Sandfangrückstände ,3 0,3 0,2 0,1-1.3 Klär-, Gewässerschlämme ,0 1,1 0,0 0,0-1.4 gemischte hausabfallähnliche Gewerbeabfälle ,7 36,9 42,3 38,4 36,9 1.5 Hausmüll ,2 213,5 211,1 206,4 207,1 1.6 Sperrmüll ,8 18,8 18,0 15,7 17,2 1.7 Straßenkehricht ,6 0,6 0,7 0,7 0,8 1.8 Sonstige Siedlungsabfälle ,8 22,9 6,1 3,8 8,3 Summe - Siedlungsabfälle zur Beseitigung ,6 306,3 291,7 272,4 278,2 2. Abgelagerte Abfälle auf Bauschuttdeponien 2.1 Steinmetzabfälle ,2 2,4 1,3 3,5 0,1 2.2 Bauschutt, Betonabfälle, Ziegelschutt ,1 0,0 0,5 1,0 0,1 2.3 Bodenaushub ,0 22,6 25,4 50,9 3,2 Summe - Bauschuttdeponien ,3 25,0 27,1 55,4 3,3 A Gesamtsumme - abgelagerte Abfälle ,9 331,3 318,8 327,8 281,6 3. Verwertete Abfälle 3.0 Glas, Dosen, LVP (einschl. DSD) ,8 65,6 3.1 PPK ,7 81,4 82,1 78,9 82,3 3.2 Holz ,9 23,6 22,5 24,8 3.3 Schrott ,4 2,3 2,5 2,3 2,8 3.4 Sperrmüllverwertung ,4 1,3 1,3 1,3 2,2 3.5 Bioabfälle ,9 74,3 78,1 70,9 68, davon Biotonne ,9 50,7 55,7 51,8 50, davon Selbstanlieferungen beim Kompostwerk ,6 18,3 17,4 15,7 15, davon Selbstanlieferungen Abfallentsorgungsanlagen ,3 5,3 5,1 3,4 2,0 3.6 sonstige Kunststoffe ,2 0,1 0,2 0,4 0,2 3.7 Altreifen ,4 0,5 0,4 0,3 0,3 Zwischensumme ,8 244,3 188,1 176,6 180,6

16 Bauschutt, Betonabfälle, Ziegelschutt ,5 80,8 52,2 101,0 48,9 3.9 Straßenaufbruch ,8 15,8 8,4 8,2 0, Bodenaushub ,0 745,9 487,4 10,6 307,9 Zwischensumme ,3 842,5 547,9 119,8 356,8 B Gesamtsumme - Verwertung , ,8 736,0 297,9 538,9 C Gesamtsumme Abfälle , , ,8 625,6 820,5 D Verwertungsquote bezogen auf Gesamtabfallmenge % E Verwertungsquote ohne mineralisch Abfälle 41% 44% 39% 39% 39% 40% 4. Schadstoffe und Sonderabfälle 4.1 Sonderabfallkleinmengen - Gewerbe Schadstoffsammlung - priv. Haushalte ,2 0,1 0,1 0,2 0,2 Einwohner am :

17 Die Prognose der mittelfristigen Abfallmengenentwicklung zeigt insgesamt nur einen relativ geringen Rückgang der Gesamtabfallmenge auf, wenn man die Entwicklung beim Boden (s. u.) unberücksichtigt lässt. Derzeit ist nicht gesichert absehbar, dass sich die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen derart drastisch wandeln, dass es hier zu größeren Verschiebungen kommen könnte. Sicherlich ist es denkbar, dass durch Veränderungen der Marktpreise bei den Fraktionen, die der Verwertung zugeführt werden können, künftig Abfallströme umgeleitet werden. Da hierzu derzeit aber keine konkreten Maßnahmen anstehen, wird davon ausgegangen, dass sich die Entsorgungssituation - mit Ausnahme der Entwicklung beim Bodenaushub - nicht wesentlich verändern wird. Zu der Entwicklung im Einzelnen: 3.1 Abfälle zur Beseitigung: Die Tabelle Abfallmengenentwicklung gibt die Erwartungen nach heutigem Stand wieder. Insbesondere bei den häuslichen Abfällen (Hausmüll/Sperrmüll) zeigen die Zahlen der letzten Jahre, dass das Aufkommen pro Kopf im Trend relativ stabil ist. Und so ist der prognostizierte Mengenrückgang in erster Linie auf den erwarteten Bevölkerungsschwund zurückzuführen. Bei den Baustellenabfällen wurde der Verwertungstrend der letzten Jahre in die Zukunft projiziert. Die Abfälle aus der Gewässerreinigung spielen keine bemerkenswerte Rolle mehr. Die sonstigen Siedlungsabfälle scheinen sich derzeit in der Menge zu stabilisieren. Auch die vorliegenden Zahlen des Jahres 2007, die in der Hochrechnung denen des Jahres 2006 entsprechen, zeigen, dass der Abwärtstrend gestoppt ist. Daher wurde als Basis der Wert des Jahres 2006 herangezogen, verbunden mit einer Mengenabnahme von 1% pro Jahr. 3.2 Abfälle zur Verwertung Die Fraktion Papier/Pappe/Karton zeigte sich in der Vergangenheit sehr stabil, vor allem, wenn man das Aufkommen pro Kopf betrachtet. Der Rückgang bis 2011 orientiert sich daher an der Bevölkerungsentwicklung. Zur Intensivierung der PPK-Sammlung in derzeit noch nicht quantifizierbarer Höhe soll unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte der Einstieg in ein Holsystem erfolgen. Seit In-Kraft-Treten der Altholzverordnung im Jahr 2003 hat die Menge des getrennt erfassten Altholzes stetig zugenommen. Korrespondierend dazu hat die erfasste Sperrmüllmenge abgenommen. Mittlerweile scheint das System der Getrennterfassung so gegriffen zu haben, dass das erreichbare Potenzial annähernd ausgeschöpft ist. Inwiefern eine weitere Beraubung des auf den Entsorgungsanlagen angelieferten Abfalls um die Holzfraktion wirtschaftlich vertretbar und sinnvoll sein wird, muss ebenfalls abgewartet werden. Dieser Faktor wird bei der Mengenprognose außer acht gelassen.

18 Die Schrottmenge bewegt sich seit Jahren auf annähernd gleichem Niveau. Größere Mengenveränderungen werden hier nicht erwartet. Die Sperrmüllverwertung wird in der Zukunft keine signifikante Rolle mehr spielen. Der große Anteil an Holz wird seit 2003 getrennt bei der Abfuhr erfasst und für den verbleibenden Rest gibt es derzeit keine sinnvollen Verwertungswege. Die Zahlen der Jahre basieren auf einem inzwischen gekündigten Vertrag mit Goslars Schnäppchenmarkt und die Menge aus 2006 stammt aus einem mittlerweile ebenfalls eingestellten Verwertungsversuch, bei dem es zu einer erheblichen Menge von zurückzunehmenden Sortierresten gekommen ist. Die Menge der über die Biotonne und direkt beim Kompostwerk angelieferten Abfälle zeigte sich in der Vergangenheit nur leicht schwankend, vom Trend her aber insgesamt stabil. Die Schwankungen sind überwiegend witterungsabhängig (z. B. lange Winterphasen, trockene Sommer). Als Grundlage für die Prognose wurde daher der langjährige Mittelwert, reduziert um die erwartete Bevölkerungsentwicklung, herangezogen. Größere Mengenänderungen wären nur dann zu erwarten, wenn es gelänge, Verwertungswege für die Bioabfälle aus den höher belasteten Kreisgebieten aufzuzeigen. Die Selbstanlieferungen von Bioabfällen aus Nicht-Bio-Gebieten auf den Entsorgungsanlagen sind in der Vergangenheit rückläufig und spielen für die Zukunft nur eine untergeordnete Rolle. Ebenfalls nicht weiter beachtlich sind die Altreifen- und Altkunststoffmengen, die in der Tabelle nachrichtlich aufgeführt sind. Elektroaltgeräte werden derzeit in einer Stückzahl von getrennt erfasst. Diese Größenordnung ist auch für die Zukunft anzunehmen. Die Sonderabfallkleinmengen gehen seit Jahren konsequent zurück und werden auch weiterhin mit einer Menge von 30 bis 40 Tonnen pro Jahr erwartet. 3.3 Mineralische Abfälle Bei den Fraktionen Bauschutt/Beton/Ziegel ist die Menge stark von der Baukonjunktur abhängig. Hier wird davon ausgegangen, dass sich die Menge bis 2011 um den Mittelwert der vergangenen Jahre bewegt, also um etwa t pro Jahr. Straßenaufbruch zur Verwertung wird aufgrund der verschärften Analyseanforderungen für die Zukunft keine entscheidende Rolle spielen. Das zeigt schon der drastische Mengenrückgang im Jahr Bei der Entsorgung/Verwertung von Boden spielt eine entscheidende Rolle, welche Anlagen den Kreiswirtschaftsbetrieben weiter zur Verfügung stehen werden. Einzige Verwertungsmöglichkeit derzeit ist die Altdeponie Paradiesgrund. Dieser Weg wird aber nach aktuellem Kenntnisstand im Jahr 2008 erschöpft sein. Ob es gelingen wird, weitere Verwertungsmaßnahmen zu erschließen (z. B. im Rahmen der Haldensanierung), kann nicht mit Sicherheit angenommen werden. Damit bliebe als Entsorgungsanlage der Kreiswirtschaftsbetriebe nur noch die Boden- und Bauschuttdeponie Am Großen Sülteberg übrig. Da der Entsorgungspreis dort nicht mit den Verwertungspreisen anderer Unternehmen am Markt konkurrieren kann, käme es zu

19 einem drastischen Einbruch der Bodenmengen, die den Kreiswirtschaftsbetrieben überlassen werden. Im langjährigen Mittel der letzten 10 Jahre wurden rd t Boden pro Jahr angenommen. Bleibt es bei der aufgezeigten Entwicklung, wird davon ausgegangen, dass maximal 30% dieser Menge als Abfall zur Beseitigung zur Deponierung angeliefert wird. 4. Zielvorstellungen Vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen werden folgende Zielvorstellungen formuliert: 4.1 Abfallvermeidung Die Informationen und Schulungen spezieller Zielgruppen zur Abfallvermeidung und zum umweltbewussten Umgang mit Abfällen sind in Verbindung mit der umfassenden und auch auf Einzelprojekte bezogenen Öffentlichkeitsarbeit fortzusetzen. 4.2 Abfallverwertung Neben der Fortführung, Ausweitung und Intensivierung der Wertstoffsammlung für einzelne Fraktionen beschäftigen sich die Zielvorstellungen vor allem mit Bioabfällen. Dabei ist es Ziel nach Erschließung neuer, ökologisch und ökonomisch sinnvoller Verwertungswege für schwermetallbelastetes Material weitere Gebiete des Landkreises Goslar an die Bioabfallsammlung anzuschließen. 4.3 Abfallbeseitigung Die Entsorgung des anfallenden Abfalls zur Beseitigung ist durch einen langfristigen Vertrag mit der BKB AG gesichert. Rechtzeitig vor Ablauf dieses Vertrages sind Maßnahmen zur weiteren Sicherstellung des Entsorgungsauftrages zu ergreifen. 4.4 Sicherung des Unternehmens Vorrangiges Ziel ist die Beibehaltung der öffentlich-rechtlichen Organisations- und Unternehmensstruktur der Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar mit Unterstützung von eigenen privatrechtlich organisierten Betrieben vor dem Spannungsfeld, wirtschaftliches Handeln mit der Sicherstellung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsauftrages zu verknüpfen. Um dies zu unterstützen soll das Angebot eines ganzheitlichen Stoffstrommanagements (Entsorgung aus einer Hand) speziell für Gewerbebetriebe unter Berücksichtigung der individuellen Kundenstrukturen weiter ausgebaut werden. Zu berücksichtigen ist weiterhin die technische Entwicklung und die daraus resultierende Marktlage, um diverse Möglichkeiten der Ressourcenschonung zu prüfen und wirtschaftlich umzusetzen. Vorhandene Sammelsysteme sind an aktuelle Gegebenheiten unter vorrangiger Betrachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte anzupassen. Auch die weitere Fortschreibung und der kontinuierliche Ausbau von verursachergerechten Gebühren werden zur langfristigen Sicherung des Betriebes beitragen.

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