Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin. Weiterbildungscurriculum zum Arzt / zur Ärztin für Anästhesiologie

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1 Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum zum Arzt / zur Ärztin für Anästhesiologie

2 Weiterbildungscurriculum zum Arzt / zur Ärztin für Anästhesiologie Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin der Asklepios Klinik Lich GmbH Chefarzt Dr. med. Thomas Engel Inhaltsverzeichnis! Einleitung 2! Weiterbildungsziele und -inhalte 2.! Dauer der Weiterbildung 2.2! Allgemeine Weiterbildungsinhalte 2.3! Spezielle Weiterbildungsinhalte 2.3.! Erstes Weiterbildungsjahr 5.! Weiterbildungsbeauftragter 5.2! Weiterbildungskonferenz 5.3! Praxisbegleitung 5.4! Anforderungskatalog 5.5! Weiterbildungsgespräch A! Anhang 2.3.2! Zweites Weiterbildungsjahr 2.3.3! Drittes Weiterbildungsjahr 2.3.4! Viertes Weiterbildungsjahr 2.3.5! Fünftes Weiterbildungsjahr 3! Obligate Fort- und Weiterbildungen 4! Fakultative Fortbildungen 5! Überprüfung der Weiterbildung A.! A.2! A.3! A.4! A.5! A.6! A.7! Anforderungskatalog Anästhesie Standardprozeduren Literaturempfehlungen Auszug aus der WBO 2005 der LAEKH Fremd- und Selbstbewertungsbogen Richtlinien der Landesärztekammer Zeugnisanlagen! Einleitung Das Weiterbildungscurriculum der Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin der Asklepios Klinik Lich begleitet Ärzte in der Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesiologie vom Beginn Ihrer Weiterbildung in der Abteilung bis zu Ihrem Auscheiden aus der Abteilung oder bis zur Erlangung der Facharztreife. Das Curicullum dient als orientierende Leitlinie, deren Inhalte flexibel an die medizinische Entwicklung, die örtlichen Gegebenheiten und die aktuellen personellen Umstände innerhalb der Abteilung angepasst werden können. Die Abteilungsleitung sichert die betrieblich jeweils bestmöglichen Bedingungen für den Weiterbildungsablauf zu. Können die vorgesehenen Weiterbildungsinhalte trotz vom Weiterbildenden bestätigter Eignung des Arztes aus betrieblichen Gründen nicht in der vorgesehenen Zeit absolviert werden, garantiert die Asklepios Klinik Lich eine Verlängerung des Arbeitsvertrages bis zum Erreichen der Weiterbildungsziele. Da zur Zeit nur eine eingeschränkte Weiterbildungsermächtigung von drei Jahren für Anästhesiologie besteht, kann in Übereinkunft mit den Leitern der bettenführenden Fachabteilungen des Hauses ein Jahr der Weiterbildungszeit in einer anderen klinischen Disziplin abgeleistet werden, davon ein halbes Jahr in der Intensivmedizin. Das fünfte Jahr der Weiterbildung muss zur Zeit noch in einem anderen Krankenhaus abgeleistet werden. Hierzu bestehen Absprachen innerhalb des Asklepios-Konzerns und mit der Abteilung für Anästhesiologie des Universitätsklinikum Gießen- Marburg, Standort Marburg.! Zur besseren Lesbarkeit wird im nachstehenden Text die Berufsbezeichnung Arzt einheitlich und neutral verwendet. Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 2 von 23

3 2! Weiterbildungsziele und -inhalte Die Dauer, Ziele und Inhalte der Weiterbildung orientieren sich an der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Hessen aus dem Jahr 2005 in der jeweils aktuellen Fassung. 2 2.! Dauer der Weiterbildung Die Weiterbildung zum Facharzt (..) ist grundsätzlich ganztägig und in hauptberuflicher Stellung durchzuführen. Eine Weiterbildung in Teilzeit ist anzurechnen, wenn sie mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt; die Weiterbildungszeit verlängert sich entsprechend. Die festgelegten Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte sind Mindestzeiten und Mindestinhalte. Weiterbildungs- oder Tätigkeitsabschnitte unter sechs Monaten können nicht auf die Weiterbildungszeit angerechnet werden. Eine Unterbrechung der Weiterbildung (..) kann nicht auf die Weiterbildungszeit angerechnetwerden. Tariflicher Erholungsurlaub stellt keine Unterbrechung dar. Zeitlich umfasst die Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesiologie mindestens fünf Jahre an einer oder mehreren zugelassenen Weiterbildungsstätten. In diesen fünf Jahren müssen mindesten 48 Monate in der Anästhesiologie abgeleistet werden. Angerechnet werden können bis zu 2 Monate Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet. Von den 48 Monaten können bis zu 8 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden. Zwölf Monate der Weiterbildungszeit müssen in der Intensivmedizin abgeleistet werden, davon können bis zu sechs Monate in der Intensivmedizin eines anderen Fachgebietes angerechnet werden. 2.2! Allgemeine Weiterbildungsinhalte Die Weiterbildung in allen Gebieten und Schwerpunkten beinhaltet unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in: -! ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns -! der ärztlichen Begutachtung -! den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements -! der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen -! psychosomatischen Grundlagen -! der interdisziplinären Zusammenarbeit -! der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten -! der Aufklärung und der Befunddokumentation -! labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor) -! medizinischen Notfallsituationen -! den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmißbrauchs -! der allgemeinen Schmerztherapie -! der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen -! der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden -! den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit -! gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns -! den Strukturen des Gesundheitswesens. Das Impfwesen ist in allen Fächern mit unmittelbarem Patientenbezug grundlegender Bestandteil des Faches. Soweit die Inhalte nicht Bestandteil der Facharzt-Weiterbildung sind, ist die Qualifikation durch eine strukturierte Weiterbildungsmaßnahme nachzuweisen. 2! Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen vom 5. August 2005, HÄBL Sonderheft 0/2005, S Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 3 von 23

4 2.3! Spezielle Weiterbildungsinhalte Zur Erfüllung der Mindestanforderungen der Weiterbildungsordnung zum Facharzt für Anästhesiologie der Landesärztekammer Hessen erfolgt die Weiterbildung der Ärzte abhängig von Ihrem Ausbildungsstand bei Eintritt in die Abteilung entsprechend diesem Curriculum. Die zum jeweiligen Ausbildungsstand erwarteten theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten ergeben sich aus den Inhalten des Anforderungskataloges. 3 Die Weiterbildung ist in Abschnitte von 6 oder 2 Monaten Dauer gegliedert, die nach Möglichkeit geordnet durchlaufen werden. Die Einteilung zu Ruf- und Bereitschaftsdiensten ist an das erfolgreiche Durchlaufen dieser Abschnitte gekoppelt und wird von der Weiterbildungskonferenz beschlossen ! Erstes Weiterbildungsjahr Die ersten sechs Monate sind geprägt von einem allmählichen Kennenlernen des Fachgebietes Anästhesiologie. Nach einer allgemeinen Einführung in das Krankenhaus und den Operationsbereich 5 ist der Arzt in Weiterbildung zunächst im zentralen Operationsbereich an der Vorbereitung und Durchführung von Anästhesien unter unmittelbarer Supervision durch einen Facharzt beteiligt. Schrittweise werden dem Arzt Aufgaben zur eigenständigen Durchführung unter mittelbarer Supervision übergeben. Er erwirbt theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in: -! den Grundlagen anästhesierelevanter Pharmaka einschließlich der Regionalanästhetika, der herz- und kreislaufwirksamen Medikamente, der Volumenersatzlösungen und Antibiotika einschließlich deren Wechselwirkungen und den Möglichkeiten des Arzneimittelmißbrauchs -! den Grundlagen der anästhesierelevanten Physiologie und Pathophysiologie des kardiozirkulatorischen Systems und der Atmung, des Sauerstofftransports und der Oxygenierung, des Säure-Basen-Haushaltes, der Blutgerinnung, des endokrinen Systems und der Schmerzempfindung, -leitung, und -verarbeitung -! den Grundlagen der präoperativen Patientenaufklärung (Prämedikationsvisite) einschließlich medikolegaler Aspekte und Dokumentation, ärztliche Gesprächsführung, Aufklärung und Beratung von Patienten und Angehörigen sowie die adäquate Vorbereitung des Patienten entsprechend seinem Risikoprofil einschließlich der medikamentösen Prämedikation -! den Grundlagen der Indikationsstellung und Interpretation anästhesierelevanter diagnostischer Massnahmen einschließlich EKG, Röntgenuntersuchung der Thoraxorgane, Lungenfunktionsdiagnostik und dem anästhesierelevanten Basislabor -! den Grundlagen der Atemwegssicherung und maschinellen Beatmung einschließlich der Einweisung in die entsprechende Medizintechnik nach Medizinproduktegesetz (MPG) -! den Grundlagen der Infusionstherapie einschließlich der Einweisung in die entsprechende Medizintechnik nach MPG -! den Grundlagen der Hämotherapie -! den Grundlagen der perioperativen Patienten- Überwachung einschließlich der Einweisung in die entsprechende Medizintechnik nach (MPG) -! notfallmedizinischen Kenntnissen und Techniken -! den Grundlagen der allgemeinen Schmerztherapie -! anästhesierelevanten Hygienemassnahmen 3! siehe auch Anhang A. 4! siehe auch Abschnitt 5.2 5! siehe auch Leitfaden zur Einarbeitung neuer ärztlicher Mitarbeiter in der Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 4 von 23

5 -! ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns -! psychosomatischen Grundlagen -! den Strukturen des Gesundheitswesens Nach diesen sechs Monaten soll dem Arzt die selbständige Durchführung einer einfachen Allgemeinanästhesie bei Patienten niedriger Risikoklassen (ASA I und II) sicher möglich sein. Bei positivem Votum der Weiterbildungskommission kann der Arzt in Weiterbildung nach dieser Zeit bei gegebener Präsenz eines Facharztes im Spätdienst und im Rufbereitschaftsdienst der Abteilung eingesetzt werden. Im zweiten Halbjahr erwirbt der Arzt weitergehende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in: -! der anästhesiologischen Pharmakologie einschließlich der Regionalanästhetika, der herzund kreislaufwirksamen Medikamente, der Volumenersatzlösungen und Antibiotika einschließlich deren Wechselwirkungen und den Möglichkeiten des Arzneimittelmißbrauchs -! der anästhesierelevanten Physiologie und Pathophysiologie des kardiozirkulatorischen Systems und der Atmung, des Sauerstofftransports und der Oxygenierung, des Säure-Basen-Haushaltes, der Blutgerinnung, des endokrinen Systems und der Schmerzempfindung, -leitung, und -verarbeitung -! der Beurteilung perioperativer Risiken, insbesondere bei Patienten mit eingeschränkter kardio-pulmonaler Funktion, Organinsuffizienz, allergischer Diathese, endokrinologischer Dysfunktion, neurologischer Dysfunktion und Störung der Blutgerinnung -! der Beurteilung perioperativer anästhesieassoziierter Krankheitsbilder und Störungen, insbesondere bei Patienten mit maligner Hyperthermie, Porphyrie, verschiedenen Formen der Muskeldystrophie, postoperativer Übelkeit und Erbrechen u.a. -! der umfassenden präoperativen Patientenaufklärung (Prämedikationsvisite) einschließlich medikolegalker Aspekte, ärztliche Gesprächsführung, Aufklärung und Beratung von Patienten und Angehörigen sowie die adäquate Vorbereitung des Patienten entsprechend seinem Risikoprofil einschließlich der medikamentösen Prämedikation -! der Indikationsstellung und Interpretation anästhesierelevanter diagnostischer Massnahmen einschließlich EKG, Röntgenuntersuchung der Thoraxorgane, Lungenfunktionsdiagnostik und dem anästhesierelevanten Basislabor -! der Planung und Durchführung von Allgemeinanästhesien auch bei Patienten höherer Risikokategorien -! der Planung und Durchführung zentraler Regionalanästhesien -! der geburtshilflichen Anästhesie auch bei Kaiserschnittentbindungen und peripartalen Analgesieverfahren -! der Durchführung von Anästhesien bei laparoskopischen Eingriffen -! der Durchführung von Anästhesien bei geriatrischen Patienten -! den Grundlagen der Kinderanästhesie -! der Atemwegssicherung und maschinellen Beatmung einschließlich des speziellen Atemwegsmanagements bei schwierigen Intubationsverhältnissen -! der Infusionstherapie -! der Hämotherapie einschließlich fremdblutsparender Massnahmen -! der perioperativen Patienten-Überwachung Bei einem positiven Votum der Weiterbildungskommission kann der Arzt nach Ablauf des ersten Weiterbildungsjahres im Bereitschaftsdienst gemeinsam mit einem Facharzt in Rufbereitschaft eingesetzt werden. Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 5 von 23

6 2.3.2! Zweites Weiterbildungsjahr Im zweiten Weiterbildungsjahr wird der Arzt unter Supervision durch einen Facharzt in die Grundlagen der interdisziplinären Intensivmedizin eingearbeitet. Er betreut die Patienten der interdisziplinären Intensivstation des Krankenhauses über insgesamt sechs Monate im Schichtdienst und erwirbt theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in: -! den Grundlagen der Überwachung intensivmedizinischer Patienten einschließlich der Einweisung in die entsprechende Medizintechnik nach MPG -! den Grundlagen der Infusionstherapie einschließlich der Einweisung in die entsprechende Medizintechnik nach MPG -! den Grundlagen der enteralen und parenteralen Ernährung -! den Grundlagen der differenzierten Beatmungstechniken einschließlich der Einweisung in die entsprechende Medizintechnik nach MPG -! den Grundlagen von Organersatzverfahren (Hämodialyse, Hämofiltration, Hämodiafiltration) einschließlich der Einweisung in die entsprechende Medizintechnik nach MPG -! den Grundlagen der Röntgendiagnostik in der Intensivmedizin -! den Grundlagen der fachgebietsbezogenen Labordiagnostik in der Intensivmedizin einschließlich Probengewinnung und -behandlung -! den Grundlagen der Diagnostik und Behandlung von Schockzuständen -! den Grundlagen der Diagnostik und Behandlung der Sepsis -! den Grundlagen der Diagnostik und Behandlung des Akuten Lungenversagens -! den Grundlagen der Diagnostik und Therapie des Delirs -! den Grundlagen der Prophylaxe, Diagnostik und Behandlung nosokomialer Infektionen -! den intensivmedizinisch relevanten Hygienemassnahmen -! den Grundlagen der differenzierten Antibiotikatherapie -! den Grundlagen der Therapie der postoperativen Darmatonie -! den Grundlagen der Stressulkusprophylaxe -! den Grundlagen der Indikationsstellung und Anlage von Thoraxdrainage -! den Grundlagen der Indikationsstellung und Durchführung der Bronchoskopie -! den Grundlagen der Indikationsstellung zur Dilatationstracheotomie -! der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden -! der interdisziplinären Zusammenarbeit -! den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit -! den Grundlagen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagement In der zweiten Hälfte des Weiterbildungsjahres erwirbt der Arzt weitergehende theoretische Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in -! notfallmedizinischen Techniken einschließlich der Teilnahme an mindestens 50 rettungsdienstlichen Einsätzen unter Anleitung eines erfahrenen Notarztes 6 -! der Planung und Durchführung peripherer Regionalanästhesien mittels Neurostimulation und Ultraschallverfahren -! der Planung und Durchführung der allgemeinen und speziellen perioperativen Schmerztherapie einschließlich der Indikationsstellung und Durchführung algesiologischer Regionalanästhesieverfahren 6! Die 80-stündige Weiterbildung zur Zusatzbezeichnung Notfallmedizin sollte in der ersten Hälfte des zweiten Weiterbildungsjahres absolviert werden, siehe auch Absatz 3.2. Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 6 von 23

7 2.3.3! Drittes Weiterbildungsjahr Im dritten Weiterbildungsjahr arbeitet der Arzt in Weiterbildung anästhesiologisch und notfallmedizinisch zunehmend selbständig. Er vertieft seine Kenntnisse in: -! der Anästhesie bei großen abdominalchirurgischen Eingriffen -! der Anästhesie in der Gynäkologie und Geburtshilfe einschließlich der Neugeborenenversorgung -! der Anästhesie in der Traumatologie und Orthopädie -! der Anästhesie bei Thorax- und Zweihöhleneingriffen -! dem Polytraumamangement -! der Durchführung ambulanter Anästhesien -! der Kinderanästhesie -! der Behandlung perioperativer Komplikationen -! ärztlicher Begutachtung und Konsiliartätigkeit -! dem Einsatz von Ultraschall in der Anästhesie -! den gesundheitsökonomische Auswirkungen ärztlichen Handelns Nach Verleihung der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin beteiligt sich der Arzt in Weiterbildung verantwortlich an der Besetzung der Notarztstandorte Lich und Grünberg ! Viertes Weiterbildungsjahr Der Arzt in Weiterbildung arbeitet in den ersten sechs Monaten des vierten Weiterbildungsjahres in einer klinischen Disziplin mit einer intensivmedizinischen Weiterbildungsermächtigung und betreut die operativen Patienten der interdisziplinären Intensivstation im Schichtdienst. Er erwirbt in dieser Zeit eingehende Kenntnisse in: -! der Überwachung intensivmedizinischer Patienten. -! der Infusionstherapie. -! der Indikationsstellung und Durchführung der enteralen und parenteralen Ernährung. -! der Indikationsstellung und Durchführung differenzierter Beatmungstechniken einschließlich Non-invasiver Beatmung und der Entwöhnung vom Beatmungsgerät. -! der Indikationsstellung und Durchführung von Organersatzverfahren (Hämofiltration, Hämodiafiltration) -! der Indikationsstellung und Durchführung der Infusionstherapie -! der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen! -! der fachgebietsbezogenen Labordiagnostik in der Intensivmedizin einschließlich Probengewinnung und -behandlung -! der Diagnostik und Behandlung von Schockzuständen -! der Diagnostik und Behandlung der Sepsis -! der Diagnostik und Behandlung des Akuten Lungenversagens -! der Diagnostik, Prophylaxe und Behandlung des Delirs -! der Prophylaxe, Diagnostik und Behandlung nosokomialer Infektionen -! den intensivmedizinisch relevanten Hygienemassnahmen -! der differenzierten Antibiotikatherapie -! der Therapie der postoperativen Darmatonie -! der Stressulkusprophylaxe -! der Indikationsstellung und Anlage von Thoraxdrainage -! der Indikationsstellung und Durchführung der Bronchoskopie -! der Indikationsstellung und Durchführung der Dilatationstracheotomie Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 7 von 23

8 In der zweiten Hälfte des vierten Weiterbildungsjahres arbeitet der Arzt in Weiterbildung in einer operativen Disziplin in folgenden Tätigkeitsfeldern: -! Organisation und Betreuung des perioperativen Akutschmerzdienstes -! Perioperative konsiliarische anästhesiologische Begutachtungen von Risikopatienten -! Mitbetreuung der operativen Patienten auf der Intensivstation -! Anästhesiologische Konsiliartätigkeit für die bettenführenden Abteilungen des Krankenhauses -! Versorgung der chirurgischen Ambulanz und des Schockraumes einschließlich Polytraumamangement -! Perioperative Betreuung pulmonaler Risikopatienten -! Anästhesiologische Tätigkeit im Operationsbereich 2.3.5! Fünftes Weiterbildungsjahr Das fünfte Weiterbildungsjahr sollte in einem Haus der Maximalversorgung abgeleistet werden. Es besteht die Möglichkeit innerhalb des Asklepios- Konzerns die Facharztweiterbildung abzuschließen. Ebenfalls denkbar ist ein Wechsel an eine der anästhesiologischen Kliniken des Universitätsklinikums Gießen-Marburg. Alternativ kann der Arzt in Weiterbildung weitere sechs Monate Weiterbildung in spezieller anästhesiologischer Intensivmedizin durch eine Tätigkeit auf der anästhesiologisch betreuten Intensivststation der Asklepios Klinik Lich erwerben. Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 8 von 23

9 3! Obligate Fort- und Weiterbildungen Der Arzt in Weiterbildung ist entsprechend seinem Ausbildungsstand verpflichtet, bestimmte Fort- und Weiterbildungsmassnahmen zu durchlaufen. Für diese Massnahmen erfolgt eine Freistellung vom Dienst und eine teilweise Kostenübernahme entsprechend den aktuellen Richtlinien der Asklepios Klinik Lich 7. WB-Jahr Art der Fort- oder Weiterbildung (E = extern, I = intern) Unterrichtsstunden Kostenübernahme Atemwegsmanagement (E) 6 F,U,S Mega-Code-Training (I) 8 Strahlenschutzunterweisung (I) Qualitätsmanagement Bluttransfusionswesen (I) 2 Arbeits-, Brand- und Katastrophenschutz (I) Datenschutz (I) Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (E) 80 F,U,S Mega-Code-Training (I) 8 2 Strahlenschutzunterweisung (I) Qualitätsmanagement Bluttransfusionswesen (I) 2 Arbeits-, Brand- und Katastrophenschutz (I) Datenschutz (I) Grundlagen der Intensivmedizin (E) 60 F,U,S Mega-Code-Training (I) 8 3 Strahlenschutzunterweisung (I) Qualitätsmanagement Bluttransfusionswesen (I) 2 Arbeits-, Brand- und Katastrophenschutz (I) Datenschutz (I) Hospitation Kinderanästhesie, Asklepios Klinik St. Augustin (E) 80 F, U Megacodetrainig (I) 8 4 Strahlenschutzunterweisung (I) Qualitätsmanagement Bluttransfusionswesen (I) 2 Arbeits-, Brand- und Katastrophenschutz (I) Datenschutz (I) Hospitation Neuroanästhesie, Abteilung für Anästhesie, Universitätsklinikum Marburg (E) 80 F Megacodetrainig (I) 8 5 Strahlenschutzunterweisung (I) Qualitätsmanagement Bluttransfusionswesen (I) 2 Arbeits-, Brand- und Katastrophenschutz (I) Datenschutz (I) 7! Die Asklepios Klinik Lich übernimmt auf Antrag Kosten für die Fahrt (F) zwischen Wohnort und Veranstaltungsort und Kosten der Unterkunft (U) in begrenzter Höhe. Für einzelne Veranstaltungen (z.b. Notfalllmedizin) werden auf Antrag die Seminargebühren (S) erstattet. Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 9 von 23

10 4! Fakultative Fortbildungen! Außer den oben genannten verpflichtenden Veranstaltungen ist es im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesiologie empfehlenswert, weitere Fortbildungsmassnahmen und fachgebietsbezogene Kongressveranstaltungen zu besuchen. Eine Auswahl an sinnvollen Veranstaltungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit finden Sie in folgender Tabelle. Zusätzlich ist für Sie als Mitarbeiter von Asklepios jederzeit über die Asklepios Online Bibliothek der Zugriff auf aktuelle medizinische Veröffentlichungen und medizinische Lehrbücher möglich. Sie finden die Online-Bibliothek auch von zuhause über das Asklepios-Portal unter WB-Jahr Art der Fortbildung Deutscher Anästhesiekongress (DAC) Providerkurs Advanced Cardiac Life Support (ACLS) Fortbildungsreihe der AG Notärzte Lich Deutscher Anästhesiekongress (DAC) 2 Kongress der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI) Fortbildungsreihe der AG Notärzte Lich Deutscher Anästhesiekongress (DAC) 3 Fortbildung Kinderanästhesie Fortbildungsreihe der AG Notärzte Lich Internationale Sylter Woche der Anästhesie 4 Repetitorium Intensivmedizin Fortbildungsreihe der AG Notärzte Lich 5 Repetitorium Anästhesiologie Fortbildungsreihe der AG Notärzte Lich Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 0 von 23

11 5! Überprüfung der Weiterbildung 5.! Weiterbildungskoordinator Der Weiterbildungskoordinator wird von der Weiterbildungskonferenz benannt. Er übernimmt: -! die Organisation und Leitung der Weiterbildungskonferenz -! die Erstellung und kontinuierliche Anpassung der jährlichen Rotationsplanung der Abteilung -! die individuelle Empfehlung für die Weiterbildungskonferenz zur weiteren Rotation, Weiterbildung und Fortbildung der Ärzte in Weiterbildung (z.b. noch fehlende Richtzahlen, Kompetenzentwicklung fachlich und überfachlich) -! die individuelle Beratungen des Arztes bei seiner Weiterbildungsplanung -! die Abschlussbewertung, in dem er die Erreichung der Weiterbildungsinhalte auf Basis der Richtzahlen in der WBO kontrolliert 5.2! Weiterbildungskonferenz Die Weiterbildungskonferenz findet mindestens jährlich statt. Teilnehmer sind Chefarzt und Oberärzte der Fachabteilung, der Weiterbildungskoordinator sowie gegebenenfalls weitere an der Weiterbildung beteiligte Fachärzte. Die Weiterbildungskonferenz übernimmt: -! die Durchführung der jährlichen Weiterbildungsgespräche mit den Ärzten in Weiterbildung -! die gemeinsame Beurteilung aller Ärzte in Weiterbildung in der Abteilung auf Basis des fachlichen und überfachlichen Kompetenzprofils -! die gemeinsame Planung und Festlegung der Rotationseinsätze nach Vorschlag durch den Weiterbildungskoordinator -! die Mehrheitsentscheidung zum Einsatz in der Dienstplanung -! die Mehrheitsentscheidung zur Empfehlung zur Facharztprüfung -! die Wahl des Weiterbildungsbeauftragten 5.3! Praxisbegleitung Der Arzt in Weiterbildung wird halbjährlich über mindestens einen Arbeitstag vom Weiterbildungskoordinator oder einem beauftragten Facharzt begleitet. 5.4! Anforderungskatalog! Der Arzt in Weiterbildung führt einen EDV-gestützten Leistungskatalog. Dieser stellt die Basis für die Planung der Weiterbildung dar. 5.5! Weiterbildungsgespräch Entsprechend den Vorgaben der Weiterbildungsordnung findet mindestens jährlich ein dokumentiertes Weiterbildungsgespräch mit den Ärzten in Weiterbildung statt. In Vorbereitung auf die Weiterbildungsgespräche erfolgt eine Selbsteinschätzung durch den Arzt in Weiterbildung und eine Fremdeinschätzung durch den oder die weiterbildenden Ärzte hinsichtlich des fachlichen Kompetenzstands auf Basis des abteilungseigenen Anforderungskataloges 8 und der Praxisbegleitung. Ergänzend werden auch überfachliche Kompetenzen (Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, etc.) beurteilt. 9 Die Ergebnisse der Weiterbildungskonferenz werden in den offiziellen Logbüchern der Ärztekammer dokumentiert beziehungsweise beim Ausscheiden aus der Abteilung und bei der Anmeldung zur Facharztprüfung auf den Anlagen zum Zeugnis bescheinigt. 0 8! siehe auch Anhang A.2 - Anforderungskatalog Anästhesie 9! siehe auch Anhang A.5 - Fremd- und Selbstbewertungsbogen 0! siehe auch Anhang A.6 - Richtlinien der LAEKH und A.7 - Zeugnisanlagen Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite von 23

12 A! Anhang A.! Leistungskatalog Anästhesie Der allgemeine Weiterbildungskatalog der Landesärztekammer Hessen wird weiter untergliedert in differenzierte theoretische und praktische anästhesiologische Kenntnise und Fertigkeiten. Zusätzlich wird ein zu erreichendes Kompetenzniveau für den entsprechenden Weiterbildungsabschnitt definiert (siehe unten). Das Kompetenzniveau soll zum Ende des Weiterbildungsabschnitts erreicht werden. Der Facharztstandard für einzelne Fertigkeiten ist mit Erlangung des Kompetenzniveau 4 erreicht, setzt die im Einzelfall in der Weiterbildungsordnung angegebenen Mindestzahlen voraus und wird im Rahmen des jährlichen Weiterbildungsgespräches von der Weiterbildungskonferenz attestiert. Der Leistungskatalog wird für jeden Arzt in Weiterbildung als Excel-Tabelle geführt und beurteilt die individuelle Kompetenz in verschiedenen Leistungskategorien zum jeweiligen Ausbildungsstand: -! Allgemeine Fähigkeiten -! Präoperative Diagnostik -! Technische Kenntnisse -! Gefäßzugänge -! Atemwegsmanagement -! Beatmungsformen -! Anästhesiemedikamente -! Allgemeinanästhesie -! Volumen- und Hämotherapie -! Regionalanästhesie zentral -! Regionalanästhesie peripher -! Lagerungstechniken -! Weitere Massnahmen -! Schmerztherapie -! Geburtshilfliche Anästhesie -! Notfallversorgung -! Spezielle Anästhesie Kompetenzniveau Definition des Kompetenzniveaus Anfänger Nur theoretische Kenntnisse - Arbeiten unter direkter Anleitung und Aufsicht 2 Fortgeschrittener Anfänger Erste praktische Erfahrung - Arbeiten unter Anleitung 3 Routine Mehrfache praktische Erfahrung - selbständiges Arbeiten unter Aufsicht 4 Facharztniveau Profunde Kenntnis und Erfahrung - selbständiges, eigenverantwortliches Arbeiten 5 Experte Sehr große Kenntnis und Erfahrung - kann Mitarbeiter weiterbilden Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 2 von 23

13 A.2! Standardprozeduren Die Standardprozeduren (SOP - Standard operating procedure) der Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin beschreiben organisatorische, hygienische und klinische Vorgehensweisen innerhalb der Abteilung. Da diese Prozesse einer kontinuierlichen Überarbeitung und Wandlung unterzogen sind, finden Sie die entsprechenden aktuellsten SOP im Intranet unter Einen ersten orientierenden Überblick bietet die untenstehende Tabelle. Kategorie der SOP Nr Kategorie der SOP Nr Anästhesie allgemein 0 Schmerztherapie allgemein 40 Anästhesie Viszeralchirurgie Schmerztherapie postoperativ 4 Anästhesie Traumatologie/Orthopädie 2 Schmerztherapie chronisch 42 Anästhesie Thoraxchirurgie 3 Schmerztherapie Sonstige 49 Anästhesie Gefäßchirurgie 4 Intensivmedizin allgemein 50 Anästhesie Gynäkologie 5 Intensivtherapie Beatmung / Weaning 5 Anästhesie Geburtshilfe 6 Intensivtherapie Analgosedierung 5 Anästhesie HNO 7 Intensivtherapie Enterale Ernährung 53 Anästhesie Proktologie 8 Intensivtherapie Parenterale Ernährung 54 Anästhesie Handchirurgie 9 Intensivtherapie Monitoring 55 Notfallmedizin allgemein 30 Intensivtherapie Hämofiltration 56 Notfallmedizin Erstversorgung 3 Intensivtherapie Sepsis 57 Notfallmedizin Ausbildung 32 Intensivtherapie Antibiotika 58 Notfallmedizin Sonstiges 39 Intensivtherapie Sonstige 59 Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 3 von 23

14 A.3! Literaturempfehlungen Die folgende Liste stellt einen Auszug (weit entfernt von jedem Anspruch auf Vollständigkeit) der in den vergangenen drei Jahren aktuell erschienenen deutschsprachigen Lehrbücher dar und kann nur eine Anregung für Ihr anästhesiologisches Literaturstudium sein. Einige Lehrbücher und die wichtigsten Fachzeitschriften stehen Ihnen jederzeit in der Asklepios Online-Bibliothek unentgeltlich zur Verfügung unter A. Anästhesiologie Roissant R, Werner C, Zwissler B Die Anästhesiologie Springer Verlag Berlin, Heidelberg, 20 Preis: 69,95 Euro Heck, Fresenius Repetitorium Anästhesiologie Springer Berlin, ,95 Larsen Anästhesie Urban u. Fischer, ,00 Roewer, Thile Taschenatlas der Anästhesie Thieme Verlag, ,95 Herold Internistische Intensivmedizin Herold-Verlag, 20 29,90 C. Notfallmedizin Secchi, Ziegenfuß Checkliste Notfallmedizin Thieme Verlag, ,95 Hinkelbein, Grenzwürker Notfallmedizin kompakt Thime Verlag, 20 9,99 Brokmann, Roissant Repetitorium Notfallmedizin Springer Berlin, ,95 D. Schmerztherapie Diener, Maier Die Schmerztherapie Urban u. Fischer, 20 79,95 Benrath, Hatzenbühler Repetitorium Schmerztherapie Springer Berlin, 20 34,95 Standl, Schulte am Esch, Treede Schmerztherapie Thieme Verlag, ,95 B. Intensivmedizin Marx, Trappe, Leuwer Checkliste Intensivmedizin Thieme Verlag, ,99 Burchardi, Larsen, Marx Die Intensivmedizin Springer Berlin, 20 49,95 Burchardi, Larsen, Marx Klinikmanual Intensivmedizin Springer Berlin, 20 34,95 Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 4 von 23

15 A.4! Fremd- und Selbstbewertungsbogen Bewertungsbogen Überfachliche Kompetenz zur Facharztweiterbildung Anästhesiologie! Name:! Vorname:!! Weiterbildungsjahr!! Selbstbewertung!! Fremdbewertung durch Chefarzt / Oberarzt: Nr Bewertungskriterium Bewertung Kommentare Persönliche Kompetenzen Flexibilität Passt sein/ihr Handeln an wechselnde Situationen an 2 Ist offen für neue Produkte, Arbeitsabläufe u. Organisationsveränderungen 2 Handlungsfähigkeit 2 Bewahrt auch unter Stress Übersicht 22 Kann Entscheidungen treffen 23 Konzentriert sich auf die wichtigen Sachen und setzt Prioritäten 3 Selbstreflexion 3 Übernimmt Verantwortung für das eigene Handeln und hinterfragt es 32 Ist sich der eigenen Stärken und Schwächen bewusst 33 Akzeptiert und reflektiert Kritik und setzt sie konstruktiv um!! Bewertungsbogen Überfachliche Kompetenz! Seite! von 3 Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 5 von 23

16 Nr Bewertungskriterium Bewertung Kommentare 4 Zuverlässigkeit 4 Nimmt seine Aufgaben gewissenhaft wahr 42 Hält Verabredungen ein 43 Arbeitet sorgfältig und detailorientiert 2 Soziale Kompetenzen 2 Kommunikationsqualität/ -fähigkeit 2 Vermittelt Gesprächsteilnehmern Wertschätzung 22 Berät sachgerecht und verständlich Patienten und Angehörige 23 Kann sich auf unterschiedliche Gesprächspartner einstellen 22 Einfühlungsvermögen 22 Kann eine vertrauensvolle Atmosphäre schaffen 222 Erkennt Bedürfnisse und Wünsche und kann diese in sein Handeln integrieren 223 Zeigt Taktgefühl und Diskretion im Umgang mit KollegInnen, MitarbeiterInnen und KundInnen 23 Konflikt- und Problemlösungsfähigkeit 232 Erkennt Konfliktpotentiale 232 Kann Konflikte konstruktiv bearbeiten und Kompromisse herbeiführen 233 Bleibt auch in schwierigen Gesprächsituationen ruhig und sachbezogen 24 Teamfähigkeit 24 Ist kooperationsfähig und integriert sich im Team 242 Geht aktiv auf andere zu; bespricht Probleme und Erfahrungen mit KollegInnen 243 Trägt zur Zielfindung und Organisation im Team bei 25 Umgang mit Fehlern!! Bewertungsbogen Überfachliche Kompetenz! Seite 2! von 3 Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 6 von 23

17 Nr Bewertungskriterium Bewertung Kommentare 25 Nimmt Fehler als notwendige und konstruktive Erfahrung im kontinuierlichen Optimierungsprozess wahr 252 Deckt Fehler auf, spricht sie an und bietet Lösungsansätze an 3 Methodische Kompetenzen 3 Kreativität 3 Denkt quer, außerhalb von eingefahrenen Wegen 32 Findet ungewöhnliche Lösungsansätze 32 Systematisches/analytisches Denken und Vorgehen 32 Denkt strukturiert und kann Sachverhalte in Einzelbestandteile zerlegen 322 Kann sich in komplexen Situationen orientieren 323 Entwickelt systematisch Lösungsmöglichkeiten 33 Wirtschaftliches Denken und Handeln 33 Ist in der Lage verantwortungsvoll mit begrenzten Ressourcen umzugehen 332 Trägt zum ökonomischen Erfolg der Organisationseinheit durch gewissenhaftes Handeln bei (z.b. Codierung)!! Bewertungsbogen Überfachliche Kompetenz! Seite 3! von 3 Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 7 von 23

18 A.5 Auszug aus der WBO 2005 der LAEKH. Gebiet Anästhesiologie Definition: Das Gebiet Anästhesiologie umfasst die Allgemein-, Regional- und Lokalanästhesie einschließlich deren Vor- und Nachbehandlung, die Aufrechterhaltung der vitalen Funktionen während operativer und diagnostischer Eingriffe sowie intensivmedizinische, notfallmedizinische und schmerztherapeutische Maßnahmen. Facharzt / Fachärztin für Anästhesiologie (Anästhesist / Anästhesistin) Weiterbildungsziel: Ziel der Weiterbildung im Gebiet Anästhesiologie ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungs inhalte. Weiterbildungszeit: 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß 5 Abs. Satz, davon 48 Monate in der Anästhesiologie, davon können bis zu 2 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten angerechnet werden 8 Monate im ambulanten Bereich abgeleistet werden 2 Monate in der Intensivmedizin, davon können 6 Monate Intensivmedizin in einem anderen Gebiet abgeleistet werden Weiterbildungsinhalt: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Anästhesieverfahren der Beurteilung perioperativer Risiken Maßnahmen der perioperativen Intensivmedizin der Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen, einschließlich Beatmungsverfahren und notfallmäßiger Schrittmacheranwendung notfallmedizinischen Maßnahmen der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten der Infusions- und Hämotherapie einschließlich parenteraler Ernährung der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich der perioperativen Medikation psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewin- nung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das Krankheitsbild Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren: Maßnahmen zur Behandlung akut gestörter Vitalfunk-tionen Beatmungstechniken einschließlich der Beatmungsentwöhnung Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich Legen von Drainagen und zentralvenösen Zugängen sowie der Gewinnung von Untersuchungsmaterial Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung Elektrokardiogramme selbstständig durchgeführte Anästhesieverfahren, davon im Gebiet Chirurgie im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr in wenigstens zwei weiteren operativen Gebieten bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich rückenmarksnahe Regionalanästhesien periphere Regionalanästhesien und Nervenblockaden Mitwirkung bei Anästhesien höherer Schwierigkeitsgrade, davon bei intrathorakalen Eingriffen bei intrakraniellen Eingriffen! Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen vom 5. August 2005, HÄBL Sonderheft 0/2005, S. - 73, aktueller Stand ( Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 8 von 23

19 A.6! Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung Landesärztekammer Hessen Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung Körperschaft des öffentlichen Rechts ( Stand ). Anästhesiologie Inhalte der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der Weiterbildungsordnung unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen beinhaltet die Weiterbildung auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns der ärztlichen Begutachtung den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen psychosomatischen Grundlagen der interdisziplinären Zusammenarbeit der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten der Aufklärung und der Befunddokumentation labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor) medizinischen Notfallsituationen den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs der allgemeinen Schmerztherapie der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns den Strukturen des Gesundheitswesens dem Impfwesen Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten * Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum / Unterschrift des WB-Befugten Landesärztekammer Hessen Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung Körperschaft des öffentlichen Rechts ( Stand ). Anästhesiologie Weiterbildungsinhalte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Inhalten der Weiterbildung gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der WBO den Anästhesieverfahren der Beurteilung perioperativer Risiken Maßnahmen der perioperativen Intensivmedizin der Behandlung akuter Störungen der Vitalfunktionen, einschließlich Beatmungsverfahren und notfallmäßiger Schrittmacheranwendung notfallmedizinischen Maßnahmen der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten der Infusions- und Hämotherapie einschließlich parenteraler Ernährung der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie einschließlich der perioperativen Medikation psychogenen Symptomen, somatopsychischen Reaktionen und psychosozialen Zusammenhängen der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das Krankheitsbild Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten * Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum / Unterschrift des WB-Befugten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Maßnahmen zur Behandlung akut gestörter Vitalfunktionen, davon - intensivmedizinische Behandlung von Patienten mit Funktionsstörungen von mindestens zwei vitalen Organsystemen - kardiopulmonale Reanimationen Beatmungstechniken einschließlich der Beatmungsentwöhnung Richtzahl Jährliche Dokumentation gemäß 8 WBO * Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum / Unterschrift des WB-Befugten Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 9 von 23

20 Landesärztekammer Hessen Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung Körperschaft des öffentlichen Rechts ( Stand ). Anästhesiologie Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Richtzahl Punktions- und Katheterisierungstechniken einschließlich Legen von Drainagen und zentralvenösen Zugängen sowie der Gewinnung von Untersuchungsmaterial, davon - zentralvenöse Katheterisierungen 50 Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, 50 enterale und parenterale Ernährung Elektrokardiogramme BK durchgeführte Anästhesieverfahren, davon bei abdominellen Eingriffen in der Geburtshilfe, davon 50 - bei Kaiserschnitten 25 - bei Eingriffen im Kopf-Hals-Bereich in den 00 Gebieten Augenheilkunde, Hals-Nasen- Ohrenheilkunde, Mund-Kiefer- Gesichtschirurgie oder Neurochirurgie - bei Säuglingen und Kleinkindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 50 - bei ambulanten Eingriffen 00 - rückenmarksnahe Regionalanästhesien 00 - periphere Regionalanästhesien und Nervenblockaden, davon - dokumentierte perioperative regionale 50 Schmerztherapie Mitwirkung bei Anästhesien für intrathorakale Eingriffe 25 Mitwirkung bei Anästhesien für intrakranielle Eingriffe 25 Fiberoptische Intubationsverfahren 25 Jährliche Dokumentation gemäß 8 WBO Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum: Datum / Unterschrift des WB-Befugten ggf. weitere Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 20 von 23

21 A.7! Zeugnisanlagen / 3 Anlage zum Zeugnis gemäß 9 der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen vom (WBO) entsprechend den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung in Gebieten, Schwerpunkten und Bereichen gemäß 4 Abs. 4 und 2 WBO Auf Abschnitt B WBO wird ausdrücklich hingewiesen. Anästhesiologie Ich / Wir bestätige(n), dass Frau / Herr in der Abt. (Klinik) / Praxis in der Zeit von / bis folgende Weiterbildungsbestandteile absolviert hat: Unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen beinhaltet die Weiterbildung auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in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nzahl (Soll): absolviert: Unterschrift der/s zur Weiterbildung ermächtigten Ärztin / Arztes Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 2 von 23

22 2 / 3 Anlage zum Zeugnis gemäß 9 der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen vom (WBO) entsprechend den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung in Gebieten, Schwerpunkten und Bereichen gemäß 4 Abs. 4 und 2 WBO Auf Abschnitt B WBO wird ausdrücklich hingewiesen. Anästhesiologie Ich / Wir bestätige(n), dass Frau / Herr in der Abt. (Klinik) / Praxis in der Zeit von / bis folgende Weiterbildungsbestandteile absolviert hat: Weiterbildungsinhalte!"##$#%&&"'()*+,-*.#/"#(.#0("*$%/2"%$"#(%# 0"#(3#-,4$"#(0"*(5"%$"*6%40.#/(/"789(0"#(:44/"7"%#"#( ;"&$%77.#/"#(0"*(5;<( 0"#(:#8&$-"&%"="*+,-*"#(( 0"*(;".*$"%4.#/(>"*%?>"*,$%="*(@%&%2"#( A,9#,-7"#(0"*(>"*%?>"*,$%="#(3#$"#&%=7"0%B%#( 0"*(;"-,#04.#/(,2.$"*(C$D*.#/"#(0"*(E%$,4+.#2$%?#"#'("%#&F-4%"94%F-( ;",$7.#/&="*+,-*"#(.#0(#?$+,44789%/"*(CF-*%$$7,F-"*,#G"#0.#/( #?$+,447"0%B%#%&F-"#(A,9#,-7"#(( 0"*(;"$*"..#/(>,44%,$%=7"0%B%#%&F-(B.(="*&?*/"#0"*(H,$%"#$"#(( Anzahl (Soll): absolviert: 0"*(3#+.&%?#&I(.#0(J87?$-"*,>%"("%#&F-4%"94%F-(>,*"#$"*,4"*( )*#8-*.#/( 0"*(/"6%"$&6"B?/"#"#(:*B#"%7%$$"4$-"*,>%"("%#&F-4%"94%F-(0"*( >"*%?>"*,$%="#(A"0%2,$%?#( >&KF-?/"#"#(CK7>$?7"#'(&?7,$?>&KF-%&F-"#(@",2$%?#"#(.#0( >&KF-?&?B%,4"#(L.&,77"#-8#/"#( 0"*(3#0%2,$%?#&&$"44.#/'(&,F-/"*"F-$"#(H*?6"#/"G%##.#/(.#0(I 6"-,#04.#/(+M*(N,6?*.#$"*&.F-.#/"#(.#0()%#?*0#.#/(0"*()*/"6#%&&"( %#(0,&(!*,#2-"%$&6%40( ( ( ( Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Anzahl (Soll): absolviert: A,9#,-7"#(B.*(;"-,#04.#/(,2.$(/"&$D*$"*(E%$,4+.#2$%?#"#'(0,=?#( ( I( %#$"#&%=7"0%B%#%&F-"(;"-,#04.#/(=?#(H,$%"#$"#(7%$(.#2$%?#&&$D*.#/"#(=?#(7%#0"&$"#&(BG"%(=%$,4"#( <*/,#&K&$"7"#( ( 00 ( I( 2,*0%?>.47?#,4"(@",#%7,$%?#"#( 0 ;",$7.#/&$"F-#%2"#("%#&F-4%"94%F-(0"*(;",$7.#/&"#$GD-#.#/( 50 Unterschrift der/s zur Weiterbildung ermächtigten Ärztin / Arztes Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 22 von 23

23 3 / 3 Anlage zum Zeugnis gemäß 9 der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen vom (WBO) entsprechend den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung in Gebieten, Schwerpunkten und Bereichen gemäß 4 Abs. 4 und 2 WBO Auf Abschnitt B WBO wird ausdrücklich hingewiesen. Anästhesiologie Ich / Wir bestätige(n), dass Frau / Herr in der Abt. (Klinik) / Praxis in der Zeit von / bis folgende Weiterbildungsbestandteile absolviert hat: Untersuchungs- und Behandlungsmethoden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nzahl (Soll): absolviert: * * * 50 * 50 BK * 00 )* I/&*N;"3&#/#*"#+*,3/&#$&#+/0#*I&(*8"?*6'33/#+/%/#*OP* 50 5/I/#(Q-.0* )* I/&*-?I"3-#%/#*F&#0&BB/#* 00 )* 0G2$/#?-0$(#-./*R/&'#-3-#;(%./(&/#* 00 )* E/0&E./0/*R/&'#-3-#;(%./(&/#*"#+*K/06/#I3'2$-+/#@*+-6'#* * ************)**+'$"?/#%&/0%/*E/0&'E/0-%&6/*0/&'#-3/*N2.?/08%./0-E&/* 50 M&%<&0$"#*I/&*H#;(%./(&/#*BG0*&#%0-%.'0-$-3/*F&#0&BB/* 25 M&%<&0$"#*I/&*H#;(%./(&/#*BG0*&#%0-$0-#&/33/*F&#0&BB/* 25 S&I/0'E%&(2./*A#%"I-%&'#(6/0B-.0/#* 25 * *ggf. weitere Bemerkungen des/der Weiterbildungsbefugten:* * Unterschrift der/s zur Weiterbildung ermächtigten Ärztin / Arztes Unterschrift der Antragstellerin / des Antragstellers Abteilung für Anästhesie und Perioperative Medizin Weiterbildungscurriculum Seite 23 von 23

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