SEPA Single Euro Payments Area. Informationsveranstaltung zum Lastschrifteinzug für Vereine
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- Petra Abel
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1 SEPA Single Euro Payments Area Informationsveranstaltung zum Lastschrifteinzug für Vereine
2 Unsere Themen Allgemeine Informationen zu SEPA Voraussetzungen für den Einzug von SEPA-Basis-Lastschriften Umstellung auf SEPA-Basis-Lastschrift mit der Vereinsverwaltungssoftware PC-VAB ebanking Business Edition - Übertragung der SEPA-Datei an die Bank - Verwaltung kleiner Vereine Umstellung auf SEPA-Basis-Lastschrift mit der Online-Banking-Software windata 8 professional" Handlungsempfehlungen Juli 2013
3 Unsere Themen Allgemeine Informationen zu SEPA Voraussetzungen für den Einzug von SEPA-Basis-Lastschriften Umstellung auf SEPA-Basis-Lastschrift mit der Vereinsverwaltungssoftware PC-VAB ebanking Business Edition - Übertragung der SEPA-Datei an die Bank - Verwaltung kleiner Vereine Umstellung auf SEPA-Basis-Lastschrift mit der Online-Banking-Software windata 8 professional" Handlungsempfehlungen Juli 2013
4 Was bringt SEPA für Vorteile Einfache Überweisungen in SEPA-Länder Überweisungen in SEPA-Länder seit an einem Bankarbeitstag Für SEPA-Zahlungen gelten die gleichen Preise wie im Inland Einheitlicher europäischer Rechtsrahmen (Ausnahme: Schweiz, Monaco) Effektivere Liquiditätsplanung durch SEPA-Lastschriften ist möglich Juli 2013
5 SEPA-Zeitplan Januar 2008 Einführung SEPA-Überweisung November 2009 Einführung SEPA-Lastschrift November 2010 Alle Banken der -Zone müssen SEPA-Basis-Lastschriften akzeptieren 9. Juli 2012 Umdeutungsmöglichkeit für Einzugsermächtigungen 1. Februar 2014 Ablösung der nationalen Verfahren Juli 2013
6 IBAN und BIC * IBAN: DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) BIC: GENO DE XX XXX = Volksbank Raiffeisenbank eg Der Kontoauszug Ihrer Volksbank Raiffeisenbank enthält schon seit geraumer Zeit diese Angaben. Auf Ihrer VR-BankCard (der Scheckkarte ) stehen diese Angaben auf der Rückseite zwischen dem Magnetstreifen und dem Unterschriftsfeld. * IBAN = International Bank Account Number / BIC = Bank Identifier Code Juli 2013
7 IBAN und BIC Juli 2013
8 Vordruck für eine SEPA-Überweisung Juli 2013
9 IBAN und BIC ab Juli 2013
10 Unsere Themen Allgemeine Informationen zu SEPA Voraussetzungen für den Einzug von SEPA-Basis-Lastschriften Umstellung auf SEPA-Basis-Lastschrift mit der Vereinsverwaltungssoftware PC-VAB ebanking Business Edition - Übertragung der SEPA-Datei an die Bank - Verwaltung kleiner Vereine Umstellung auf SEPA-Basis-Lastschrift mit der Online-Banking-Software windata 8 professional" Handlungsempfehlungen Juli 2013
11 SEPA-Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit) Juli 2013
12 Gläubiger-Identifikationsnummer Jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID Vergabe in Deutschland durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ISO-Ländercode DE 78 ZZZ Prüfziffer Nationales Identifikationsmerkmal Geschäftsbereichkennung Juli 2013
13 Inkasso-Vereinbarung Die Inkasso-Vereinbarung mit der Bank muss das SEPA-Basis- Lastschrift-Verfahren beinhalten. Falls keine gültige Inkasso-Vereinbarung bei uns vorliegt, werden wir Sie darüber informieren. In der Inkasso-Vereinbarung wird die Gläubiger-ID eingetragen Juli 2013
14 SEPA-Lastschriftmandat Grundsätzlich benötigt jeder Lastschrift-Einreicher (Creditor) vom Bezogenen (Debtor) ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA- Mandat individuell vergeben. In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats. Länge und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden (max. 35 Stellen) Juli 2013
15 SEPA-Lastschriftmandat Juli 2013
16 Muster SEPA-Basis-Lastschriftmandat Juli 2013
17 Umdeutung von Einzugsermächtigungen Am trat die sog. Umdeutungslösung in Kraft, die es Inhabern von Einzugsermächtigungen ermöglicht, diese mittels einfacher Mitteilung an den Bezogenen in ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat umzuwandeln. Wichtig ist, dass nur gültige Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate umgewandelt werden können, daher bietet sich hier die Chance, den Datenbestand an Einzugsermächtigungen zu überprüfen und zu aktualisieren. (Gültig ist eine Einzugsermächtigung mit folgenden Voraussetzungen) - Schriftliche Einzugsermächtigung mit Unterschrift des Zahlers vorhanden - Bezeichnung des Zahlungsempfängers vorhanden - Bezeichnung des Zahlers vorhanden - Kontonummer/Bankleitzahl notiert Im Zweifelsfall ist es besser, für einzelne Einzugsermächtigungen nicht die Umdeutungslösung zu wählen, sondern gleich ein neues SEPA-Mandat einzuholen Juli 2013
18 Beispiel einer gültige Einzugsermächtigung Juli 2013
19 Umdeutung von Einzugsermächtigungen Die Mitteilung an den Zahlungspflichtigen erfolgt in geeigneter Form (Anschreiben, Mitteilung in Vereinszeitschrift, Newsletter per ) und muss folgende Angaben enthalten: ab welchem Termin der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umgestellt wird dass von der Umdeutungslösung Gebrauch gemacht wird die Gläubiger-Identifikationsnummer des Vereins wie folgt lautet die Mandatsreferenz wie folgt lautet (z.b. Mitglieds-Nummer) welche Beträge (Mitgliedsbeiträge, sonstige Leistungen) eingezogen werden Die Umdeutung in ein Mandat ist erfolgt, wenn der Zahlungspflichtige nicht widerspricht. Eine explizite Zustimmung des Zahlungspflichtigen ist nicht erforderlich Juli 2013
20 Vorabankündigung (Pre-Notification) Die Vorabankündigung (Pre-Notification) ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift. Der Zahlungspflichtige kann so für ausreichende Kontodeckung sorgen. Der Gläubiger muss die Vorabankündigung spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden, z.b. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit. (Die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag) Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine Juli 2013
21 Vorabankündigung (Pre-Notification) Inhalt der Vorankündigung: Belastungsbetrag Belastungstermin Gläubiger-Identifikationsnummer Mandatsreferenznummer Keine Formvorgabe, möglich sind z.b. Brief, Vertrag, Rechnung, SMS, Telefon, , Fax, Mitglieder-Zeitschrift, Einladung zur Jahreshauptversammlung. Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Pre-Notification vorliegt, da diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Gläubiger und Zahlungspflichtigen betrifft Juli 2013
22 Beispiele für eine Pre-Notification Beispiel für eine einzelne Pre-Notification pro Einzug: Telefonrechnung vom : "Die Forderung von 68,11 ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE123XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE bei der Volksbank Schwarzwald-Neckar eg GENODES1SBG zum Fälligkeitstag ein. Beispiel für eine einmalige Pre-Notification: Jahresbeitrag: "Den Jahresbeitrag in Höhe von 100 ziehen wir mit einer SEPA- Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger- Identifikationsnummer DE123xxxxxxx von Ihrem Konto IBAN DE123XXXXX bei der Volksbank Schwarzwald-Neckar eg zum jeweils 1.4. des Kalenderjahres, beginnend mit dem ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/ Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag." Juli 2013
23 Musteranschreiben Juli 2013
24 Pflichten / Konsequenzen Ansprüche wegen fehlender Autorisierung (schriftliches Mandat oder fehlender Pre-Notifikation) bis 13 Monate nach Belastungsbuchung Mandat muss bei Anforderung durch die Bank innerhalb von 7 Tagen im Original vorgelegt werden Aufbewahrungspflicht für das SEPA-Mandat 14 Monate (gerechnet vom Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift) im Original Rückgabegrund 3 keine Einzugsermächtigung bedeutet, dass keine weitere Lastschrift eingezogen werden darf Juli 2013
25 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Juli 2013
26 Ablauf einer SEPA-Basis-Lastschrift Zahlungspflichtiger 0. Mandatseinholung 1. Mandat 2. Vorabinformation D-14 Zahlungsempfänger 5. Belastungsbuchung am Fälligkeitstag D Gutschrift auf Konto des Zahlungsempfängers 3. Einreichung der Lastschrift Prüfung der Gläubiger-ID D-6 / D-3 Bank des Zahlungspflichtigen Clearing und Verrechnung 4. Einreichung der Lastschrift D-5 / D-2 Bank des Zahlungsempfängers Juli 2013
27 Einreichung von Lastschriften Die Einreichung von Lastschriften erfolgt ab dem nur noch online im XML-Format! Ihre Volksbank Schwarzwald-Neckar eg berät Sie gerne, welcher elektronische Weg für Sie geeignet ist Juli 2013
28 Unsere Themen Allgemeine Informationen zu SEPA Voraussetzungen für den Einzug von SEPA-Basis-Lastschriften Umstellung auf SEPA-Basis-Lastschrift mit der Vereinsverwaltungssoftware PC-VAB ebanking Business Edition - Übertragung der SEPA-Datei an die Bank - Verwaltung kleiner Vereine Umstellung auf SEPA-Basis-Lastschrift mit der Online-Banking-Software windata 8 professional" Handlungsempfehlungen Juli 2013
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68 Handlungsempfehlungen Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken, wie und wann Sie die Umstellung vornehmen möchten. Beantragen Sie die Gläubiger-ID und legen Sie die Mandatsreferenz- Nummern fest. Prüfen Sie Ihre Einzugsermächtigungen. Prüfen Sie, ob Ihre Software SEPA-fähig ist oder erwerben Sie eine neue Software. Auf unseren Internetseiten finden Sie nützliche Hilfsmittel, die Sie bei der Umstellung unterstützen Juli 2013
69 Vielen Dank für Ihr Interesse und für Ihre wertvolle Zeit!
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