Ausbildungslabel Frauenfussball Saison 2015/2016

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1 Ausbildungslabel Frauenfussball Saison 2015/2016 Inhalt 1. Generelles 2 2. Systematik 2 3. Ablauf / Terminplan 2 4. Inhalte Ausbildungslabel 3 5. Inhalte Dossier 5 6. Schlussbemerkung 5 Muri, / 5

2 1. Generelles Für alle NL-Klubs mit Teams in der Nachwuchsförderung Mädchen (U-16, U-17, U-19) ist die Eingabe des Ausbildungslabels gemäss Ausführungsbestimmungen zwingend notwendig, um an der Meisterschaft teilnehmen zu können. Die Technische Abteilung des SFV entscheidet aufgrund der Eingabe über die Teilnahme an der U-19 Meisterschaft resp. über die Integration des U-17 Teams in der CCJL. Eingabefrist ist der Unterlagen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingereicht werden können (z.b. Trainerverträge) sind zu benennen und spätestens bis zum nachzureichen. Unter bestimmten Voraussetzungen (Randregionen, Klubs ohne Spitzenfussball, etc.) ist es möglich, im Sinne der regionalen Nachwuchsförderung, ein Ausbildungslabel für ein U-16 Team einzugeben. Dieses läuft dann unter der Trägerschaft des Regionalverbands oder wird integriert in eine bestehende Partnerschaft. Die Positionen 2 bis 4 werden jeweils nur pro Label-Team bewertet. Führen zwei Klubs die Nachwuchsabteilung innerhalb einer Partnerschaft zusammen, geben sie das Label gemeinsam ein, die Entschädigung wird an den Verein mit dem U-19 Team ausbezahlt. U-15 Teams sind in der Saison 2015/2016 noch nicht Label relevant. 2. Systematik Das Ausbildungslabel geht von einem erwarteten Standard aus, dessen Erfüllung noch keine Entschädigung zur Folge hat. Bei der Erfüllung von Bonus-Kriterien, kann der Klub finanzielle Entschädigungen auslösen. Bei der Nichterfüllung des Standards, werden dem Klub finanzielle Bussen verrechnet. Die Kriterien für Standard, Bonus und Malus sind unter 4. Inhalte im Detail beschrieben. 3. Ablauf / Terminplan Nachfolgende Termine sind verpflichtend. Für die Labelbesuche meldet sich das Ressort Mädchenund Frauenfussball mind. 2 Monate im Voraus bei den Klubs für die Terminkoordination (*). Die Besuche sind idealerweise mit einer Spiel- oder Trainingsbeobachtung zu verbinden. Bei Klubs mit Ausbildungs- und Klublabel wird die Besprechung beider Labels zusammengelegt. Seitens Klub sind der/die technische Leiter/in und der/die Frauenverantwortliche oder Präsident/in bei reinen Frauenklubs anwesend. Aufgaben Verantw. Termin Ausschreibung der Labelbestimmungen SFV März Eingabe Label (1 Exemplar) beim SFV in elektronischer Form Klubs 30. Juni Nachreichung von angekündigten Unterlagen Klubs 31. August 1. Label-Besuch mit provisorischer Labelbewertung SFV + Klubs Sept. / Okt.* Label-Bericht mit Verbesserungsmassnahmen für Klubs SFV 20. Dezember 2. Label-Besuch mit definitiver Labelbewertung SFV + Klubs April / Mai* Auszahlung der Entschädigungen SFV Juni 2 / 5

3 4. Inhalte Ausbildungslabel Pos Kriterien Standard / Inhalte Bonus Malus Eingabe / Kontrolle 1 Technische Leitung 1 Anstellung TL Absolvierung Praktikum inkl. Praktikumsbericht CHF für TL mit mind. A-Diplom CHF für TL mit mind. B+ Diplom 2 CHF keine Anstellung TL Eingabe Vertrag + Praktikumsbericht gemäss Vorlage (nur für Neuabsolventen) 2 Trainerdiplome Nachwuchs Cheftrainer mit B+ Diplom Assistenztrainer mit C+ Diplom In Ausbildung gilt als Diplominhaber TH-Trainer mit Level 1 Teilnahme an offiziellen FK SFV Wöchtl. TH-Training CHF mit Level 2 Trainer CHF mit Level 3 Trainer CHF (Cheftr.) CHF 500 (Assi/TH-tr.) pro Nichterfüllung Dipl. CHF 500 bei Nichtbesuch FK NIS resp. Bestätigung Ausbildung durch Ressort + Anwesenheitskontrolle FK 3 Kader Mind. 15 Spielerinnen pro Team CHF pro Forfait-Niederlage CHF bei Teamrückzug Eingabe Kaderlisten + Clubcorner (Malus exkl. Bussen aus Spielbetrieb) 4 Trainings 4 Teamtrainings pro Woche 42 Wochen pro Jahr 1 TH-Training pro Woche CHF bei < 4 Trainings und bei < 42 Wochen CHF wenn kein TH-Training (alles einmalig) Eingabe Muster- Wochenplan (je für VR und RR) + Trainingsbesuche SFV 1 Eine Doppelfunktionen TL und Trainer NL wird als unproblematisch angesehen. Alle Doppelfunktionen TL und Trainer im Nachwuchsbereich werden vom SFV nicht empfohlen, jedoch ist es in der Verantwortung des Vereins, die richtige Lösung zu definieren. 2 Übergangsphase bis und mit Saison 16/17: B-Diplom wird analog B+ mit CHF vergütet. 3 / 5

4 Kriterien Standard / Inhalte Bonus Malus Eingabe / Kontrolle 5 Angebot von Tagesstrukturen mit qualifizierten Trainern gem. Punkt 2 Pro Spielerin in Tagesstruktur in der spielberechtigten Altersklasse der Label- Teams (inkl. CSFA) CHF 300 pro Spielerin Max. CHF 4000 Eingabe indiv. Wochenplan pro Spielerin inkl. Angabe der Trainer 6 Scouting Zusammenarbeit mit TL Partnerschaft / RV und Footeco-Chef Führen einer Talentdatenbank CHF für Anstellung Scouting- Verantw. und Führen der Datenbank Eingabe Vertrag Scouting- Verantwortlicher + Eingabe Talentdatenbank 7 Karriereplanung von Schlüsselspielerinnen Individuelle Karriereplanung für Schlüsselspielerinnen (Nationalspielerin ab 14 Jahren) CHF 200 pro Spielerin Max. CHF 2000 Eingabe indiv. Karriereplanung gem. Vorlage 4 / 5

5 5. Inhalte Dossier 5.1. Eingabe vor der Saison Die Eingabe der Unterlagen erfolgt per in elektronischer Form an das Ressort Mädchen- und Frauenfussball. Eine Vorlage für die Dossier-Eingabe liegt bei. Die Eingabe hat zwingend mit der vorgegebenen Vorlage zu erfolgen. Per sind folgende Unterlagen einzureichen: 1. Kurzportrait pro Label-Teams (U-16 / U-17 / U-19) mit folgenden Inhalten Spielkategorie Kaderliste inkl. Staff Trainingsorte und Zeiten 2. Verträge Technischer Leiter Scouting-Verantwortlicher 3. Wochenpläne Musterwochenplan pro Team Indiv. Wochenplan pro Spielerin in Tagesstruktur inkl. Trainer 4. Scouting und Karriereplanung Indiv. Karriereplanung pro Nationalspielerin (ab 14 Jahren) Talentdatenbank 5. Praktikumsbericht 5.2. Eingabe während der Saison Folgende Punkte werden durch den SFV während der laufenden Saison geprüft: Anwesenheit Trainer an FK Anwesenheitskontrolle 4 Teamtrainings pro Woche, 42 Wochen pro Jahr Trainingsbesuche Kadergrössen Forfait-Niederlagen / Teamrückzüge Trainerdiplome NIS 6. Schlussbemerkung Änderungen bei den finanziellen Werten bleiben vorbehalten. Die definitive Festlegung der Bonus- / Malus-Werte erfolgt im Rahmen der Budgetrunde / 5

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