Auswirkungen der EEG-Novelle 2014 aus Sicht eines Projektentwicklers
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- Lilli Giese
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1 Auswirkungen der EEG-Novelle 2014 aus Sicht eines Projektentwicklers (am Beispiel der Onshore Windenergie) Dipl.-Ing. Klaus-Peter Lehmann Leiter Projektentwicklung Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG Hamburg, 18. Juni 2014
2 Überblick 1. Thüga Netzwerk Einblick 2. Thüga Erneuerbare Energien (THEE) 3. THEE Gesellschafter 4. Fristen: Bestand & Schutz 5. Repowering: Bonus & Malus Tiefblick 6. Deckel: Atmung & Degression 7. EEG: Wegfall & Ausfall 8. Vergütung: Höhe & Dauer 9. Zukunft: Aus & Schreibung Ausblick X. Quo Vadis EEG?
3 Einblick
4 Thüga Netzwerk 1 NETZWERK Mit rund 100 Stadtwerken ist die Thüga-Gruppe das größte Netzwerk kommunaler Energie- und Wasserdienstleister in Deutschland. Grundsätzlich halten Städte und Gemeinden die Mehrheit an den Unternehmen. GESELLSCHAFTER
5 Thüga Erneuerbare Energien (THEE) 2 Thüga-Beteiligungen Erläuterungen SW 1 SW 2 SW 3 SW 4 SW 5 SW 6 SW... Ende 2010 wurde die THEE als Investitionsplattform der Thüga- Gruppe für EE-Projekte gegründet Bislang sind 46 Thüga-Partner als Gesellschafter beigetreten Thüga Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG Projekt 1 Projekt 2 Projekt 3 Projekt 4 Der Investitions-Fokus liegt auf Onshore-Windparks in Deutschland Das Windpark-Portfolio der THEE umfasst mehr als 100 WEA mit einer Gesamtleistung über 200 MW EE-Portfolio mit einem Gesamtwert über 1 Mrd. EUR bis 2020 geplant
6 THEE Gesellschafter 3
7 Tiefblick
8 Fristen: Bestand & Schutz 4 FAKTENCHECK: o EEG 2014 tritt plangemäß am in Kraft o Bestandsschutz greift bei Genehmigung vor , dann gilt das EEG 2012 bei Inbetriebnahme bis FRAGESTELLUNGEN: o Wird diese kurze Frist den Vorlaufzeiten der Projektentwicklung im Windenergiesektor sowie den Lieferzeiten für WEA oder Umspannwerke gerecht? o Bestandschutz auch bei Änderungen der Genehmigung nach dem ? Beispiele: - Verschiebung von Standorten - Änderungen des WEA-Typs auf gleichen Koordinaten - Anpassungen bei den Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen - Aktualisierung von Betriebsauflagen (z.b. nach Dreifachvermessung der Schallpegel)
9 Repowering: Bonus & Malus 5 FAKTENCHECK: o EEG 2014 tritt plangemäß am in Kraft o Damit entfällt der Anspruch auf Repowering-Bonus vollständig FRAGESTELLUNGEN: o Wird diese kurze Übergangsfrist dem jungen Repowering-Markt, der Dauer von Repowering-Maßnahmen, sowie den langfristigen Vereinbarungen zwischen Alt- und Neuanlagenbetreibern gerecht? o Wodurch kann insbesondere bei ertragsschwachen Projekten der Wegfall des Repowering-Bonus in Höhe von 0,49 Ct/kWh (2014) kompensiert werden? Anders gefragt: wird der Bonus zum Malus? o Führt die Streichung des Repowering-Bonus damit zum eigentlich nicht gewollten Weiterbetrieb alter Einzelanlagen?
10 Deckel: Atmung & Degression 6 FAKTENCHECK: o Die angestrebte Zubaurate beträgt 2,5 GW (netto) pro Jahr o Die Degression beträgt dann 0,4% pro Quartal (effektiv 1,59% p.a.) o Der atmende Deckel greift ober- bzw. unterhalb der Grenze von 2,6 bzw. 2,4 GW, die Degression wird entsprechend quartalsweise angepasst (0% bei < 1,8 GW) FRAGESTELLUNGEN: o Welcher Bezugszeitraum / Starttermin der Degression wird angesetzt? EEG-Novelle: Bezugszeitraum bis / Degression ab BWE-Vorschlag: Bezugszeitraum bis / Degression ab o Wie kann den Tarifunsicherheiten aufgrund der langen Planungs- und Bauzeiten sowie der quartalsweisen Anpassung wirkungsvoll begegnet werden? o Wird ein Mixtarif aufgrund quartalsübergreifend errichteter Windparks zum Standard?
11 EEG: Wegfall & Ausfall 7 FAKTENCHECK: o Kompensationsregelungen bei Netzabschaltung im EEG 2014 nicht mehr enthalten o Kompensationsverpflichtung soll im EnWG geregelt werden, aber nur bis 95% o Bei Ausfall des Direktvermarkters werden nur 80% angesetzt ( Ausfallvergütung ) FRAGESTELLUNGEN: o Bei kritischen Netzverknüpfungspunkten bedeutet dies faktisch eine weitere Ertragsminderung um 5% - wird dies zudem den Netzausbau weiter verzögern? o Werden Investoren & Banken generell 5% für nichtkompensierte Netzabschaltungen bei ihren Berechnungen in Abzug bringen? o Werden Investoren & Banken überdies weitere Abzüge aufgrund des Ausfallrisikos des Direktvermarkters vornehmen?
12 Vergütung: Höhe & Dauer 8
13 Zukunft: Aus & Schreibung 9 FAKTENCHECK: o Ab 2017 soll die Vergütungshöhe durch Ausschreibungen ermittelt werden FRAGESTELLUNGEN: o Sind PV-Freiflächenprojekte überhaupt als Blaupause für Windparks geeignet? o Wer schreibt aus, wie und was wird eigentlich ausgeschrieben? Wann finden die Ausschreibungen statt? Kann es bei Verzögerungen zu einer Förderlücke kommen? o Werden alle Windparks ausgeschrieben, oder nur einzelne Windparks zur Findung des Vergütungsniveaus verprobt, gilt ansonsten das EEG weiter? o Wird national oder regional (Bundesland, Regionalplangebiet o.ä.) ausgeschrieben? o Führen Ausschreibungen eigentlich zu niedrigeren oder höheren Vergütungen? o Sind Ausschreibungen überhaupt erforderlich, wenn das Vergütungsniveau des EEG 2014 den gewollten Ausbau von etwa 2,5 GW im Jahr 2016 ermöglicht?
14 Ausblick
15 Quo Vadis EEG? X GAU Größter Anzunehmender Unfall: Anfangsvergütung von 8,9 Ct/kWh für nur wenige Jahre und kein Repowering-Bonus minus Degression minus 0,4 Ct/kWh Vermarktungsaufwand minus 5% Netzabschaltung minus 20% Ausfallvergütung minus steigende Planungskosten (Gutachten, BImSchG-Gebühren etc.) minus steigende Pachten und Rückbaubürgschaften minus erhöhte Eigenkapitalquoten und FK-Zinsen minus erhöhte Renditeanforderungen der Investoren
16 Quo Vadis EEG? X KAU Kleinster Antizipierbarer Unterschied: Nachbesserungen bei der EEG-Novelle (vgl. BWE-Stellungnahme ) Durchdachtes Gesamtkonzept zur Ausschreibung oder noch besser Fortführung des EEG über 2017 hinaus und - Reduzierung der Befreiungstatbestände von der EEG-Umlage - Anhebung Börsenpreis für Graustrom z.b. durch schadensgerechte CO2-Abgabe, Atommüllgebühr mit der Perspektive marktgängiger Gestehungskosten für Onshore-Wind Der KAU unterstellt hierbei die folgende energiepolitische Erkenntnis: Nicht das EEG ist der Kern des Problems, sondern die unter Marktniveau gefallenen Börsenstrompreise
17
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