Diakonieverband Schwäbisch Hall Schwangerenberatung Schwangerschaftskonfliktberatung Erfahrungsbericht gem. 10 SchKG 2013

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1 Schwangerenberatung Schwangerschaftskonfliktberatung Erfahrungsbericht gem. 10 SchKG 2013 Diakonieverband Schwäbisch Hall Mauerstr Schwäbisch Hall Tel.: m.gronbach-gruen@diakonie-schwaebisch-hall.de

2 1. Einrichtung mit Einsatzgebiet 1.1 Einsatzgebiet Die Schwangerenberatung des Diakonieverbandes bietet im Landkreis Schwäbisch Hall mit den Standorten Schwäbisch Hall, Crailsheim und Gaildorf eine dezentrale Versorgung mit Beratung nach 5,6 SchKG und 2 SchKG an. Die Fachbereichsleitung befindet sich in Schwäbisch Hall. Ratsuchende aus Blaufelden werden nach Crailsheim vermittelt, bei Bedarf sind auch Beratungen in Blaufelden möglich. In der Schwangerschaftskonfliktberatung werden auch Anfragen aus angrenzenden Landkreisen angenommen. Nach Gaildorf kommen auch Klientinnen aus dem Ostalbkreis, da einige Gemeinden des Kirchenbezirks Gaildorf im Ostalbkreis liegen. 1.2 Sekretariatszeiten und Sprechzeiten der Beratungsstellen Brenzhaus in Schwäbisch Hall Sekretariatszeiten: Beratungszeiten: montags bis freitags 8:30 bis 12 Uhr montags bis donnerstags 13:30 bis 16 Uhr montags bis freitags 8:30 bis 12 Uhr montags bis donnerstags 13:30 bis 17 Uhr Diakonische Bezirksstelle in Blaufelden Sekretariatszeiten: montags, dienstags, donnerstags 8 bis 12 Uhr Haus der Diakonie in Crailsheim Sekretariatszeiten montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr und Beratungszeiten: dienstags bis freitags von 14 bis 17 Uhr Diakonische Bezirksstelle in Gaildorf Sekretariatszeiten: montags 8: Uhr, Uhr in den übrigen Zeiten Terminvergabe über Schwäbisch Hall Beratungszeiten: dienstags bis donnerstags: 8: Uhr und Uhr 1.3 Räumliche Ausstattung Alle Beratungsstellen befinden sich in kirchlichen Räumen, die neben der Schwangerenberatung auch andere Beratungsangebote des Diakonieverbandes und teilweise weitere kirchliche Angebote wie Jugendwerk, Familienbildungsstätte, Gemeinderäume u.ä. beherbergen. Durch diese räumlichen Bedingungen ergeben sich gute Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten und geschützte Zugänge für Ratsuchende. Es besteht keinerlei Verbindung mit Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Alle Beratungsstellen haben anteilig ein Sekretariat für Terminvergabe, Empfang und telefonische Kontakte. Allen Beraterinnen stehen Einzelzimmer zur Verfügung, die neben einem Arbeitsplatz auch mit Tischen und Stühlen für Beratung ausgestattet sind. An allen Standorten werden zusätzliche Räume für Besprechungen sowie Gruppen- und Öffentlichkeitsarbeit vorgehalten. 2

3 2. Personal 2.1 Angestelltes Personal in der Beratung nach 5 und 2 SchKG Im Kernteam der Schwangerenberatung arbeiteten 2013 weiterhin unverändert und wurden aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg gefördert: in Schwäbisch Hall Margrit Gronbach-Grün mit 47 % Dorothee Schmid mit 30 % Friedlind Verleger mit 50 % in Crailsheim/Blaufelden Michaela Greiner mit 50 % Jessica Meyer-Berking mit 50 % Dorothee Schmid mit 20 % in Gaildorf Katrin Ludwig mit 50 % Alle Mitarbeiterinnen sind von der Grundqualifikation her Dipl. Sozialpädagogin, Sozialdiakonin oder Diplompädagogin. Neben für die Schwangerschaftskonfliktberatung qualifizierenden Grundlagenkursen haben einzelne Kolleginnen Weiterbildungen in Sexualpädagogik, psychosozialer Beratung im Kontext pränataler Diagnostik, Gestaltberatung, systemischer Beratung, Mediation, entwicklungspsychologischer Beratung, Onlineberatung und Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch abgeschlossen. Frau Meyer-Berking ist Insoweit Erfahrene Fachkraft für Kinderschutz nach 8a. 2.2 Honorarkräfte in der Beratung nach 2 SCHKG Dr. Petra Bülow, Fachanwältin für Sozialrecht und Verwaltungsrecht auf Stundenbasis Bernd Mayer, Sozialpädagoge auf Stundenbasis Frau Dr. Bülows Tätigkeit als beratende Anwältin wird gefördert aus Mitteln des Landes Baden Württemberg. Bernd Mayer wird in der Präventionsarbeit eingesetzt und aus kirchlichen Mitteln bezahlt. 2.3 Personal mit zusätzlichen Aufgaben Mitarbeiterinnen unseres Fachbereichs haben zusätzlich folgende Stellenanteile in anderen Arbeitsgebieten, die nicht Gegenstand dieses Berichts sind: Friedlind Verleger mit 25% in Kimi (Kinder im Mittelpunkt), finanziert vom Landkreis Schwäbisch Hall Mirella Beißwenger vom auf Honorarbasis als Familienhebamme im Rahmen des Projekts Familienhebammen im Landkreis Schwäbisch Hall, ebenfalls finanziert vom Landkreis Schwäbisch Hall Margrit Gronbach-Grün mit 43 % Hiltrud Eger mit 15 % 3

4 Katrin Ludwig mit 10,5 % in der Ehe-Familie-Lebensberatung, finanziert aus kirchlichen Mitteln 2.4 Supervision Alle Mitarbeiterinnen in der Schwangerenberatung haben regelmäßige Supervision bei Frau Evi Bossler-Schulz aus Metzingen fanden sechs dreistündige Teamsupervisionen statt sowie zusätzlich ein ganzer Supervisionstag. Die Fachbereichsleitung nahm an vier dreistündigen Sitzungen einer Coachinggruppe für weibliche Führungskräfte des DWW Württemberg teil. 2.5 Fortbildung der Mitarbeiterinnen 2013 An den Arbeitstagen des DWW Württemberg nahmen regelmäßig Mitarbeiterinnen unserer Stelle teil. Themen waren u.a. Entwicklungen in der PND, Schwangerschaft und psychische Krankheit, gewaltfreie Deeskalationsansätze in belasteten Familien, Statistik u.a. Eintägige Fortbildungen anderer Träger wurden besucht zu den Themen Cybermobbing und SGBII (KVJS) An einem In-House-Fachtag des Diakonieverbandes zum Thema Kinderschutz, welchen u.a. der Fachdienst Kinderschutz des örtlichen Jugendamtes mitgestaltete, nahmen alle Fachkräfte unserer Abteilung teil. Mehrtägige Fortbildungen belegten zwei Kolleginnen zu den Themen Sexualpädagogik und Paarberatung in der Schwangerschaftskonfliktberatung Eine Kollegin befindet sich in einer systemischen Therapieausbildung. Sie besuchte u.a. Seminare zu den Themen Achtsamkeit in der Beratung und Paarberatung 3. Grundlagen unserer Beratungsarbeit Grundlagen unserer Beratungsarbeit sind in erster Linie gesetzliche Vorgaben, aber auch unser Selbstverständnis als evangelische Beratungsstelle. Wir beraten alle Frauen unabhängig von Ihrer Religion, Konfession oder Nationalität. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Auf die Möglichkeit der anonymen Beratung weist ein Aushang vor allen Beratungszimmern hin. 3.1 Gesetzliche Vorgaben Die Aufgaben unserer Beratungsstelle leiten sich aus folgenden gesetzlichen Grundlagen ab: 5 und 6 SchKG in Verbindung mit 219 StGB (Schwangerschaftskonfliktberatung) 2 SchKG (Schwangerenberatung, Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung) 2a SchKG (Beratung in Verbindung mit Pränataler Diagnostik) 3 KKG in Verbindung mit 3 und 8 SchKG (Vernetzungspflicht zum Kinderschutz) 3.2 Evangelisches Beratungsverständnis: 4

5 dazu ein Auszug aus der Broschüre Evangelisches Profil der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung (Diakonisches Werk Württemberg 2009): Nicht jede Schwangerschaft wird als Glück empfunden. Menschen in schwierigen Lebenslagen erleben eine Schwangerschaft oft als unüberwindliche Herausforderung, der sie sich nicht gewachsen sehen. Sie stellen eine ungewollte oder ungeplante Schwangerschaft in Frage oder empfinden die Vorstellung, ein behindertes Kind zu bekommen, als unvorstellbare Belastung.Evangelische Beratung sieht ihre Aufgabe darin, Frauen in ihren Ängsten ernst zu nehmen,mit Ihnen ihre inneren Konflikte differenziert wahrzunehmen und sie in ihrem schwierigen Entscheidungsprozess zu begleiten. Die Beratung bezieht die persönlichen Lebensbedingungen, das Beziehungsgeflecht,die Lebensentwürfe und Wertvorstellungen, die gesundheitliche und finanzielle Situation der Ratsuchenden ein. Die Beratung zeigt Handlungsspielräume auf und informiert über Rechte und Hilfemöglichkeiten. In der Beratungsarbeit kann sichtbar werden, welche zusätzlichen Ressourcen im Umfeld vorhanden sind. Partner und Angehörige der Frau werden, so es von der Frau gewünscht wird, in den Prozess einbezogen. Die Beraterin stellt sich als unvoreingenommenes Gegenüber zur Verfügung und gibt der Ratsuchenden Raum und Zeit, ihre Gedanken und Gefühle zu klären. Die Ratsuchende wird dabei gestärkt, sich von Beeinflussungen zu lösen und ihre eigene Einstellung zur Schwangerschaft zu finden. 4. Beratungsspektrum 4.1 Beratung nach 5 SchKG Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und wird ergebnisoffen geführt. Die Terminvergabe erfolgt kurzfristig, ebenso die Vergabe von Folgeterminen. Partner oder andere Familienangehörige werden in die Beratung einbezogen, wenn die Klientin das wünscht. Weitergehende Beratung und Betreuung nach einer Entscheidung für das Kind wird angeboten, ebenso Beratung nach einem Schwangerschaftsabbruch. 4.2 Beratung nach 2 SchKG Die Beratung in allen Fragen von Sexualaufklärung,Verhütung, Familienplanung sowie eine Schwangerschaft mittelbar und unmittelbar berührenden Themen umfasst ein sehr breites Spektrum. Dazu gehören: Sozialrechtliche Beratung, Existenzsicherung und Vermittlung von Hilfen Information über familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Behörden Vermittlung finanzieller Hilfen durch Bundes- und Landesstiftung sowie weitere kirchliche und öffentliche Fonds Information über die Rechte Schwangerer im Arbeitsleben Beratung zu Adoption und Unterbringung des Kindes Unterstützung bei der Wohnungssuche Psychosoziale Beratung und Begleitung 5

6 psychosoziale Beratung in der Schwangerschaft Beratung nach der Geburt Partnerschaftsberatung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und nach Geburt/Familiengründung Beratung Alleinerziehender Sexual- und Verhütungsberatung Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik Die Beratungsanfragen mit Thema pränatale Diagnostik stagnieren nach wie vor auf niedrigem Niveau. Wenn allerdings das Thema im Rahmen einer normalen Schwangerenberatung von der Beraterin angesprochen wird, sind manche Frauen dankbar für Informationen und ein Gesprächsangebot zur Entscheidungsfindung, welche Untersuchungen sie durchführen lassen möchten. Wir haben 2013 begonnen zusammen mit Pro Familia ein lokales Netzwerk aller mit dem Thema befassten Institutionen aufzubauen. Daran nehmen auch KollegInnen der Offenen Hilfen des Sonnenhofs (ambulante Hilfen für behinderte Menschen) teil. Über diese Vernetzung kann Klientinnen, die ein behindertes Kind erwarten, bei Bedarf auch Kontakt in die Behindertenhilfe und zu Familien mit behinderten Kindern vermittelt werden. Leider gelang es bis jetzt nicht, Klinikärzte und niedergelassene Gynäkologen für eine Teilnahme zu gewinnen Prävention und Sexualpädagogik In diesem Arbeitsbereich führte unsere Beratungsstelle im Jahr Veranstaltungen mit insgesamt 862 TeilnehmerInnen durch. Das größte Projekt waren Jugendfilmtage zum Thema Cybermobbing in Kooperation mit Polizei und Jugendbüro der Stadt Crailsheim. An drei Tagen konnten sich 190 Schülerinnen und Schüler durch einen Film und anschließende Workshops mit den heißen Themen Cybermobbing und sexuelle Gewalt im Netz auseinandersetzen. Im Vorfeld wurde für die LehrerInnen und SchulsozialarbeiterInnen ein workshop durchgeführt, der 13 interessierte TeilnehmerInnen fand. Die Jugendfilmtage kamen so gut an, dass sie im nächsten Jahr wiederholt werden sollen. Außerdem führten wir 19 sexualpädagogische Angebote aus dem Themenkreis Liebe,Sexualität, Verhütung, Pubertät usw. durch. Zielgruppen waren vor allem Schulklassen der Stufen 7-9. Diese Veranstaltungen werden von zwei Fachkräften als Frau -Mann-Tandem geleitet. Weitere Zielgruppen waren Jugendliche im Jugendhaus und Auszubildende in Fachschulen für Gesundheits- und Krankenpflege. Für sexualpädagogische Veranstaltungen erheben wir Kostenbeiträge von 25 pro Schulstunde. Ebenfalls für angehende Pflegekräfte und ältere SchülerInnen/Auszubildende fanden fünf Seminare zum Thema Schwangerschaftskonflikt/Ethik, zwei zum Thema unerfüllter Kinderwunsch, eines zum Thema Schwangerschaft und Geburt sowie eines zum Thema PND statt. Außerdem wurden zwei Gruppen von Schülerinnen eines sozialpädagogischen Gymnasiums betreut, die für ihre fächerübergreifende Kompetenzprüfung die Themen 6

7 Schwangerschaftskonflikt und Partnerschaft/Beziehung gewählt hatten. Im Rahmen der Offenbar, einem Gemeinwesenprojekt in Gerabronn, wurden zwei öffentliche Veranstaltungen zu den Themen Geschwister- ein Bund fürs Leben und liebevoll begleiten - Körperwahrnehmung kleiner Kinder angeboten, die sich vor allem an Eltern wandten Mitwirkung bei den Frühen Hilfen Unsere Beratungsstelle arbeitet an drei Angeboten der Frühen Hilfen mit: Kinder im Mittelpunkt (Kimi) ein intensives Betreuungsangebot für Schwangere und Eltern mit Kindern bis 2 Jahre wird hat sich als passgenaue Frühe Hilfe dauerhaft etabliert. Das Projekt Familienhebammen begann 2012 in Kooperation mit Caritas und Landratsamt Schwäbisch Hall und wurde auf Diakonieseite von der Fachbereichsleitung unserer Beratungsstelle koordiniert. Es lief inhaltlich gut und erfolgreich. Die Unterstützung der Familienhebamme wurde auch an Klientinnen unserer Beratungsstelle vermittelt und von diesen sehr gut akzeptiert. Leider konnte das Projekt trotz genehmigter Verlängerung nicht weitergeführt werden, da das bisherige Personal ab Juli 2013 nicht mehr zur Verfügung stand. Ein Folgeangebot Familienkinderkrankenschwestern im Landkreis Schwäbisch Hall ist im Januar 2014 gestartet. Neu begonnen wurde 2013 ein Stärke II-Kurs Mein Baby und ich in Kooperation mit evangelischer Familienbildungsstätte und der Schwangerenberatung der Caritas. Eine Gruppe von 4-5 Frauen aus belasteten Lebenssituationen profitierte in12 Treffen vom Prager- Eltern-Kind-Programm zur Entwicklungsförderung. Die Teilnehmerinnen wurden über die Schwangerschaftsberatungsstellen von Diakonie und Caritas persönlich in diesen Kurs der Familienbildungsstätte vermittelt. Eine Mitarbeiterin unserer Beratungsstelle stand der Kursleitung als Ansprechpartnerin bei Problemen zur Verfügung Onlineberatung Wir bieten Mailberatung über das geschützte Portal evangelische Beratung an. Alle Mitarbeiterinnen haben einen Zugang. Obwohl die Anfragen 2013 zurückgingen, stiegen die Kontaktzahlen, das heißt es gab mehr längerfristige Beratungen. Wir Beraterinnen machen z.b. auch Klientinnen in der Schwangerschaftskonfliktberatung auf diese Möglichkeit aufmerksam, uns niederschwellig nach einer Entscheidung fürs Kind oder einem Schwangerschaftsabbruch erreichen zu können. 7

8 5. Statistische Angaben 5.1 Anzahl der Beratungsfälle und Beratungsgespräche 2013 Vorjahr Gesamtzahl der Beratungsfälle davon Beratungsfälle nach 5,6 SchKG davon Beratungsfälle nach 2 SchKG Gesamtzahl der Beratungskontakte davon Beratungskontakte nach 5, SchKG davon Beratungskontakte nach 2 SchKG Anzahl der ausgestellten Beratungsscheine Anzahl der Beratungen vor, während oder nach PND Beratungen vor PND 13 Beratungen während PND 0 Beratungen nach PND Zahl der gestellten Anträge Insgesamt wurden 220 Anträge mit einer Genehmigungssumme von gestellt, die sich wie folgt aufgliedern: Beratungen 5 Beratungen 2 insgesamt Bundesstiftung 6 Anträge 101 Anträge 107 Anträge Landesstiftung 4 Anträge 23 Anträge 27 Anträge Kirchliche Fonds 1 Antrag 40 Anträge 41 Anträge Diakonische Fonds 1 Antrag 33 Anträge 34 Anträge Sonstige Stiftungen 11 Anträge 11 Anträge Wir geben Sachhilfen wie z.b. gebrauchte Babyausstattungsgegenstände und teilweise auch Lebensmittel weiter. 8

9 6. Erfahrungen aus der Beratungspraxis 6.1 Statistische Veränderungen beim Klientel Die Anzahl der minderjährigen Klientinnen war mit 2,25% wiederum sehr niedrig, 8% waren zwischen 18 und 20 Jahre alt. Die Zahl der alleinstehenden Klientinnen ohne Kinder verdoppelte sich auf 15,5%. In der Konfliktberatung stieg ihr Anteil sogar von 7% auf 22%. Im Gegenzug sank die Zahl der verheirateten Frauen in beiden Beratungsbereichen um 14% auf 27%. Ob dies ein zufälliges Ergebnis ist oder Ausdruck gesellschaftlicher Veränderungen kann nur in größerem Zusammenhang beurteilt werden. Auch die Zahl der alleinerziehenden Frauen stieg deutlich, in der Konfliktberatung um 10 % auf 31%, in der Schwangerenberatung um 4% auf 25%. Das deckt sich mit unserer Beratungserfahrung, dass Alleinerziehung, obwohl immer häufiger vorhanden und gesellschaftlich schon fast als normale Lebenssituation angesehen, nach wie vor von hoher psychischer Belastung und oft von geringem Einkommen gekennzeichnet ist. Manche alleinerziehenden Klientinnen in der Konfliktberatung sagen deutlich: Es ist schwer genug mit den vorhandenen Kindern. Die Kraft für noch ein Kind habe ich nicht mehr. Die zunehmende Erwerbstätigkeit von Frauen bildete sich auch in unserer Statistik ab: die Zahl der in Vollzeit erwerbstätigen Frauen stieg um ein Drittel auf 24%, die der nicht erwerbstätigen sank von 38% auf 28%. Mit 18% waren 4% mehr Frauen arbeitslos als Fünf Klientinnen waren wohnsitzlos, 2012 nur zwei. Darunter waren auch Migrantinnen aus neuen EU-Ländern, die allein oder mit Partner ohne jegliche finanzielle Absicherung und Krankenversicherungsschutz auf Arbeitssuche waren und durch eine Schwangerschaft in eine noch bedrückendere Lage gerieten. 6.2 Wohnungsproblematik Die Zahl der KlientInnen mit Wohnungsproblemen stieg von 15% auf 19,5%. Wir versuchen, bei der Wohnungssuche durch Informationen oder auch Anträge auf die Übernahme von Maklerkosten bei den Jobcentern zu helfen. Aber diese Unterstützung hat deutliche Grenzen, wenn der Markt immer enger wird und auch Wohnungsträger in öffentlicher Hand sozial schwache Mieter zu vermeiden versuchen. Besonders schwierig ist es in Crailsheim, da dort die meisten Wohnungen über Makler vergeben werden und in Schwäbisch Hall seit dem Ausbau der Fachhochschule. Zunehmend erleben wir KlientInnen, die über Jahre keine größere bezahlbare Wohnung finden. 6.3 Vermittlung von Hilfen Die Zahl der Anträge an Stiftungen und Hilfsvereine hat 2013 zugenommen. Alleinerziehende und nicht selten auch junge Familien müssen als Hartz IV- Empfänger oder Aufstocker längerfristig am Existenzminimum leben und/oder sind verschuldet jede zusätzlich notwendige größere Ausgabe löst bei diesem Klientel eine erneute Notlage aus. Neben Babyausstattung, bei der ja gute Hilfsmöglichkeiten vorhanden sind, geht es oft um die Ersetzung wichtiger Haushaltsgeräte, Miet- und Energieschulden, sowie Kosten von Umzügen usw. 9

10 Diese nicht nur vorübergehenden prekären Lebenslagen nehmen zu. Bereits im letzten Bericht habe ich die Auswirkungen dieser Perspektivlosigkeit bei jungen Familien dargestellt. Diese Dauerbrennerfälle benötigen viele Beratungskontakte über einen längeren Zeitraum. Aber auch wiederholte finanzielle Hilfen mindern das Chaos nur zeitweise, wenn keine Ressourcen vorhanden sind. Seit Anrechnung des Mindestelterngeldes auf die Hartz IV- Leistungen hat sich diese Problematik bei jungen Eltern aus unserer Sicht dauerhaft verschärft. Positiv zu bewerten sind dagegen die Leistungen zur Bildung und Teilhabe. 6.4 Beratung bei Gewaltproblematik und Kinderschutz, bei Trennung sowie nach der Geburt Klientinnen, die häusliche Gewalt erleben, nahmen um 2% auf 7,3% zu. Auch das Thema Kindesschutz gewinnt unserem Eindruck nach an Bedeutung. Die Einbeziehung des Jugendamtes in das Hilfenetz erfolgte in 7,5% der Fälle, 2012 waren es nur 4%. Die Arbeit mit diesem Klientel ist belastend und öfters Thema in Teams und Supervisionen. Wir sind froh, eine Fachkraft nach 8a in unserem Team zu haben. Erstmals statistisch erhoben wurde die Leistung Beratung bei Trennungsproblematik mit knapp 12%. Bisher wurden diese Beratungen in der mit 48% wiederum sehr hohen Zahl der Beratungen bei Partnerschafts- und Familienproblemen mitgezählt. Diese Zahlen zeigen, dass viele Partnerschaften in der Schwangerschaft oder in den ersten Jahren nach der Familiengründung in eine Krise geraten oder sogar scheitern. Ursachen dieser Entwicklung sind aus unserer Sicht u.a. nicht geklärte und teilweise widersprüchliche Rollenerwartungen, die zum Streit führen sowie die in dieser Heftigkeit nicht erwartete Belastung der Eltern nach der Geburt durch die Veränderung des beruflichen und persönlichen Lebens. Auch die Zahl von Beratungen nach Geburt wegen depressiver Verstimmungen hat zugenommen. Einerseits wird die Symptomatik einer möglichen Wochenbettdepression inzwischen eher beachtet und nicht mehr bagatellisiert, andererseits können sich so auch Probleme und Enttäuschungen in der Partnerschaft während der sensiblen Zeit nach einer Geburt äußern. Beratungsgespräche im Rahmen der Schwangerenberatung können eine kurzfristig verfügbare Erste Hilfe sein, die oft ausreichend ist. Manchmal ist aber auch die Einleitung einer Behandlung notwendig. 6.5 Hebammenversorgung wird schlechter Seit 2013 erleben wir häufiger, dass es schwangere Frauen schwer haben, eine Hebamme zu finden. Besonders bei Geburtsterminen in Ferienzeiten kommt es zu Engpässen. Sozial schwache Frauen, die schlechter informiert und organisiert sind und sich oft eher spät kümmern, haben unter diesen Umständen besonders schlechte Chancen, noch eine Hebamme für die Nachsorge zu finden. 6.6 Auswirkungen rechtlicher Änderungen: Betreuungsgeld: dieses ist in der Beratungspraxis eine Hilfe unter verschiedenen, über die informiert wird. Die große mediale Aufmerksamkeit, welche das Betreuungsgeld erfuhr, stand in einem Missverhältnis dazu, dass nach Einführung zunächst nur sehr wenige Eltern darauf Anspruch hatten. 10

11 Antragsrecht nichtehelicher Väter auf gemeinsames Sorgerecht: während sich nur sehr vereinzelt betroffene Väter erkundigten, informierten sich mehr Mütter, die einem Antrag des nichtehelichen Vaters mit Befürchtungen entgegensahen. 7. Öffentlichkeitsarbeit/Gremienarbeit und Vernetzung/Kooperationen 7.1 Öffentlichkeitsarbeit 2013 fand ein Pressegepräch zum Thema Familienhebammen statt sowie je ein Infogespräch über die Arbeit unserer Beratungsstelle mit politischen und kirchlichen Mandatsträgern sowie einem zum Thema Lebensschutz engagierten Ehrenamtlichen/Sponsor. 7.2 Gremienarbeit und Vernetzung Unsere Beratungsstelle ist in folgenden Gremien vernetzt im Arbeitskreis der anerkannten Schwangerenberatungsstellen Schwäbisch Hall/Hohenlohe. Dieses Gremium lädt u.a. jährlich die Teamleitungen des Jobcenter ein zur Information über Änderungen in Gesetz und Verwaltungspraxis und zur Reflextion der Zusammenarbeit im Arbeitskreis der Schwangerenberatungsstellen des Ostalbkreises im Runden Tisch Frühe Hilfen des Landratsamtes Schwäbisch Hall in lokalen Arbeitskreisen der Sozialarbeiter in Gaildorf und Crailsheim in der Arbeitsgruppe Pränataldiagnostik des Diakonischen Werk Württemberg mit der IUV-Stelle Stuttgart im örtlichen Netzwerk Pränataldiagnostik in der Arbeitsgruppe Kinderwunschberatung des Diakonischen Werkes Württemberg Da der Diakonieverband Schwäbisch Hall u.a. auch Träger einer Suchtberatungsstelle, eines Frauenhauses, eines Tafel- und eines Gebrauchkleiderladens ist, sind wir mit diesen Diensten automatisch gut vernetzt und können deren Angebote und Fachkenntnisse für unsere Klientinnnen nutzen. 7.3 Kooperationen im Bereich der Frühen Hilfen: In diesem Arbeitsbereich kooperieren wir neben dem Landkreis Schwäbisch Hall mit AWO,Caritas und der evangelischen Familienbildung (siehe auch unter 4.2.5) Die evangelische Familienbildung ist auch Trägerin von wellcome. Mit diesem Angebot konnte die Kooperation in letzter Zeit intensiviert werden. Allerdings sind die Kooperationsmöglichkeiten begrenzt, da der Einsatz von Ehrenamtlichen nur in wenigen Familien unseres Klientels möglich ist im Arbeitsbereich Sexualpädagogik/Prävention: Bei den Jugendfilmtagen zum Thema Cybermobbing kooperierten wir mit dem Jugendbüro der Stadt Crailsheim und der Polizei. Auch die SchulsozialarbeiterInnen der Crailsheimer Schulen waren eingebunden. Ein langjähriger Kooperatioonspartner ist die Schule für Gesundheits- und 11

12 Krankenpflege des Diakoniewerks. 8. Abschließende Bemerkungen 2013 konnte unsere Beratungsstelle ohne Personalwechsel und gut besetzt arbeiten. Die sexualpädagogische Arbeit nahm an Umfang zu und die Gewinnung einer durch Pauschalmittel des Landes Baden-Württemberg geförderten Fachanwältin für Sozialrecht bedeutet eine wichtige Unterstützung unserer fachlichen Arbeit. Die Beraterinnen können sich in komplizierten Fällen Bei Frau Dr. Bülow Rat holen oder auch KlientInnen hinschicken. In den meisten Fällen handelt es sich um Probleme aus dem Bereich SGBII. Die Förderung und der Ausbau der Frühen Hilfen für Familien in Risikosituationen ist aus unserer Sicht eine sehr gute Entwicklung, die Vermittlung von Frühen Hilfen nimmt in unserer Arbeit an Bedeutung zu. Konterkariert wird dies allerdings durch (drohende) Verschlechterungen in anderen Bereichen: die Anrechung des Mindestelterngeldes auf das Arbeitslosengeld II wurde unter rechtlichen Gesichtspunkten entschieden, die gravierenden Auswirkungen auf die betroffenen Familien und ihre Kinder in dieser sensiblen Lebensphase nicht in den Blick genommen. Die schlechter werdende Hebammenversorung hat ähnliche Auswirkungen: die Chance auf diese Frühe Hilfe sinkt gerade für die Risikogruppen unter den Schwangeren. Diese Entwicklung darf sich nicht fortsetzen. Gerade in sozial benachteiligten Familien dient die Nachsorge nach der Geburt durch eine aufsuchend arbeitende Hebamme dem Schutz des Kindes. Schwäbisch Hall, den W. Engel M.Gronbach-Grün Geschäftsführer Diakonieverband Fachbereichsleitung 12

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