Andreas Bammatter Allschwil, 15. Januar 2015 SP-Fraktion
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- Artur Winkler
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1 Andreas Bammatter Allschwil, 15. Januar 2015 Aktiv preisgünstigen Wohnraum ermöglichen Impulsprogramm für Junge Nachhaltig handeln ist eine ethische Verpflichtung" lautete das Motto des Regierungsrates für sein Jahresprogramm 2006! Zehn Jahre später ist dies immer noch aktuell. Gerade im Bereich Wohnungsmarkt ist die Lage prekär und fordert somit die Bevölkerung kantonsweit heraus. Und dies in allen vier Generationen Junge, Mittelalter, Senioren und Betagte. Stichworte dazu sind: Wohnungsknappheit, verdichtetes Bauen, genossenschaftlicher Wohnungsbau, Alterswohnungen usw. Bis heute können wir jedoch nichts über eine Wohnförderung für alle vier Generationen lesen, obwohl gerade die Generation der jungen Menschen Singles, Wohngemeinschaften, junge Familien gezielt gefördert werden soll, weil sie unsere Zukunft ist und unseren Kanton stärkt. Wenn die Jungen wegziehen, verlieren wir viel Potenzial, Leistungsvermögen und Arbeitskraft! Es wäre nachhaltig, dieses Reservoir aktiv zu pflegen. Dies im Sinne der Wirtschaftsförderung und der Zukunftsgestaltung für unseren Kanton. Ich bitte daher die Regierung, ein Impulsprogramm Preisgünstiger Wohnraum für junge Menschen zu lancieren. Andreas Bammatter, SP Landrat
2 Bianca Maag-Streit Reinach, 15. Januar 2015 Parkplätze reduzieren bei Alterswohnungen Noch immer gilt bei Wohnbauten die Parkplatzberechnung von 1,3 Parkplätzen pro Wohnung (1 Stamm- und 0,3 Besucherparkplätze). Gerade bei Alterswohnungen verzichten viele der älteren Bewohnerinnen und Bewohner bewusst oder verordnet auf das Auto. Ebenso gibt es Initiativen für Familienwohnungen (Genossenschaften/Stiftungen), wo bewusst autofrei oder autoarm gewohnt wird. Dieser Wunsch nach autofreiem oder autoarmem Wohnen sollte auch bei der Parkplatzberechnung berücksichtigt werden. Autofrei leben ist platzsparend. Denn ein einziger Parkplatz «kostet» rund 12.5 m 2. Wer für autofreies oder autoarmes Leben Wohnraum bauen will, ist zum Teil im Baselbiet dennoch gezwungen, unbenötigte Parkplätze zu erstellen. Diese können jedoch die Mieten empfindlich verteuern. Gemäss dem Motto autofrei wohnen Lebensraum statt Parkplätze lade ich den Regierungsrat ein, den Anhang 11/2 Reduktionsfaktoren für Autoparkplätze am Zielort der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz bei Wohnbauten entsprechend zu ändern. Die Ausnahmen sollen nicht nur in Ortskernzonen und auf begründete Anträge des Gemeinderates möglich sein. Autofreies und autoarmes Wohnen sollen im Anhang 11/2 unter Wohnbauten mit einem noch zu definierenden Reduktionsfaktor für Autoparkplätze berücksichtigen werden. Bianca Maag-Streit, SP Landrätin
3 Regula Meschberger Birsfelden, 15. Januar 2015 Preisgünstiger Wohnungsbau im Kanton BL: Neue Instrumente und Wege prüfen Aktuell entsteht im Kanton Baselland der Eindruck, dass es wenn Wohnraum geschaffen wird wenig darum geht, qualitativ guten Wohnraum zu günstigen Bedingungen zu schaffen. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt zeigt, dass preisgünstiger Wohnraum nur selten zu finden ist. Die Gemeinden können zwar bereits heute verschiedene Möglichkeiten, Instrumente und Spielräume der Raumplanung so nutzen, dass der gemeinnützige Wohnungsbau gefördert werden kann. Doch eine aktive kantonale Wohnbaupolitik, die unter anderem auch den genossenschaftlichen Wohnungsbau unterstützt, gibt es nicht. Der Regierungsrat wird gebeten zu prüfen, wie in den Gemeinden der Bau preisgünstiger Wohnungen gefördert werden kann. Der Bericht an den Landrat soll insbesondere folgende Aspekte behandeln: a.) Instrumente und Möglichkeiten nach heutiger Gesetzgebung, die es den Gemeinden ermöglichen, mit raumplanerischen Instrumenten den Bau preisgünstiger Wohnungen zu fördern. b.) Kommunale Strategien, Ansätze und Anreize im Bereich Raumplanung zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus c.) Landabgabe von Kanton und Gemeinden zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für den preisgünstigen Wohnungsbau d.) Finanzielle und steuerliche Instrumente des Kantons und der Gemeinden für eine aktive Wohnbaupolitik zugunsten preisgünstiger Mietwohnungen e.) Einbezug und Zusammenarbeit mit privaten Landeigentümern, Wohnbauträgern und Bauherren, sowie mit den Akteuren, bzw. Fachorganisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus f.) Einbezug und Vernetzung von Gemeinden, die preisgünstige Mietwohnungen schaffen möchten Regula Meschberger, SP Landrätin
4 Kathrin Schweizer Muttenz, 15. Januar 2015 Baurecht statt Verkauf Die öffentliche Hand ist ein grosser Grundeigentümer. Immer wieder werden aber Grundstücke verkauft, obwohl solche Landreserven in der Zukunft von strategischer Bedeutung werden könnten. Das ist mit ein Grund, dass es Kantone und Gemeinden gibt, die mehrheitlich Grundstücke im Baurecht abgeben, anstatt sie zu veräussern. Die Vergabe im Baurecht hat den Vorteil, dass die Grundstücke weiterhin im Eigentum des Kantons sind und sie allenfalls in der Zukunft wieder anderen Nutzungen zugeführt werden können. Ausserdem bringen die Baurechtszinsen regelmässige Einnahmen. Zudem wird verhindert, dass die Erlöse aus einem Verkauf kurzfristig im Staatshaushalt verpuffen. Ich bitte den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, unter welchen Bedingungen Grundstücke im Baurecht abgegeben werden können und wie der Anteil an Baurechtsvergaben erhöht werden kann. Kathrin Schweizer, SP Landrätin
5 Kathrin Schweizer Muttenz, 15. Januar 2015 Genossenschaftlicher Wohnungsbau beim Spiesshöfli In Binningen hat der Kanton einige Liegenschaften erworben, die wegen des Doppelspurausbaus auf der Tramlinie 10 und der Umgestaltung der Bottmingerstrasse abgerissen werden müssen. Mit einem Quartierplan Spiesshöfli soll dort eine neue Überbauung realisiert werden, die Federführung bei diesem Projekt liegt beim Grundeigentümer, dem Kanton Basel-Landschaft. Die heute noch bestehenden Liegenschaften bieten kostengünstigen Wohnraum, durch den Abriss wird dieser vernichtet. Da es an günstigem Wohnraum mangelt, sollte dieser mit der Überbauung wieder erstellt werden. Gemäss FHG 14 Abs. 5 kann bei der Vergabe von Baurechten an Dritte der marktübliche Baurechtszins unterschritten werden, wenn öffentliche Interessen verfolgt werden. Der Regierungsrat wird aufgefordert: zu prüfen, ob das Land für die Überbauung Spiesshöfli im Baurecht an eine gemeinnützige Trägerschaft abgegeben werden kann. dafür zu sorgen, dass mit diesem Quartierplan auch günstige Wohnungen erstellt werden. Kathrin Schweizer, SP Landrätin
6 Pia Fankhauser Zenhäusern Oberwil, 15. Januar 2015 Interpellation Öffentlich-rechtliche Anstalten als Immobilienbesitzer und Vermieter Bei folgenden Anstalten ist der Kanton Basel-Landschaft alleiniger Träger: Basellandschaftliche Gebäudeversicherung Basellandschaftliche Kantonalbank Basellandschaftliche Pensionskasse Kantonsspital Baselland Psychiatrie Baselland Diese haben diverse Immobilien in ihrem Besitz, die selbst genutzt aber auch vermietet werden. Die Basellandschaftliche Pensionskasse ist zum Beispiel Eigentümerin der Häuser am Burgweg 4-14 in Basel. Es wurde bekannt, dass die BLPK 2013 vielen älteren und betagten Menschen die Wohnung aus Renditegründen gekündigt hat. Der Regierungsrat hat Anfang Dezember seine Public Governance Richtlinien veröffentlicht. Auf den Faktenblättern sind detailliert die Aufgaben und Rollen des Regierungsrates aufgeführt. Die Rolle als Immobilienbesitzer und damit auch als Vermieter ist allerdings nirgends erwähnt. 1. Wie viele Immobilien besitzen die oben genannten Anstalten? 2. In welchen Gemeinden resp. Kantonen befinden sich diese Liegenschaften? 3. Wie viele vermietete Wohnungen bestehen in diesen Immobilien? 4. Wie viel vermieteter Gewerberaum besteht in diesen Immobilien? 5. Ist der Regierungsrat bereit, die Beteiligungen auch unter dem Aspekt Wohnund Gewerbenutzung strategisch einzureihen? Pia Fankhauser, SP Landrätin
7 Christine Koch Aesch, 15. Januar 2015 Interpellation Hindernisfreies Bauen Alle Menschen sollen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Deshalb müssen bei Bauten und Anlagen auch die Bedürfnisse und Rechte behinderter Menschen beachtet werden. Dies schreibt das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) seit dem vor. Ausserdem ist seit 2009 die Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten" gültig. Die Bevölkerungsentwicklung im Kanton BL zeigt, dass die Kosten für die Pflege von alten Menschen und Menschen mit Behinderung unverhältnismässig stark ansteigen werden, wenn diese in bisherigem Umfang in Heimen untergebracht werden. Umgekehrt kann unser Staatshaushalt entlastet werden, wenn diese Menschen länger zu Hause und damit auch in der Gesellschaft integriert bleiben. Im Zusammenhang mit dieser Thematik bitte ich, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Werden Baugesuche bezüglich Einhaltung der Anforderungen an das hindernisfreie Bauen von Fachpersonen überprüft? 2. Im Kanton gibt es eine Fachstelle für hindernisfreies Bauen. Wird diese im Baubewilligungsverfahren einbezogen? 3. Welche Konsequenzen hat es für die Verursacher, wenn die Vorschriften zu hindernisfreier Bauweise nicht eingehalten werden? 4. Müssen die Ausführungspläne kontrolliert werden? 5. Wie viele Male wurde im Jahre 2014 ein Gesuch im Hinblick auf diese Thematik hin beanstandet? 6. Die hindernisfreie Umsetzung im Ausbau liegt in der Verantwortung der Planer und wird von keiner Stelle begleitet die Gemeinden haben nach Baugesetz lediglich die Pflicht, die Rohbauten zu kontrollieren. Werden so Fehlleistungen, die beim Innenausbau geschehen, überhaupt entdeckt und behoben? 7. Die Norm SIA 500 definiert bei Hochbauten die baulichen Anforderungen für geh-, seh- und hörbehinderte Menschen, damit die Bauten hindernisfrei zugänglich und nutzbar sind. Ca. 60% der Anforderungen betreffen dabei aber den Ausbau, welcher im Baubewilligungsverfahren zum grossen Teil gar nicht definiert ist. Wie könnte dieses Problemfeld verbessert werden? Christine Koch, SP Landrätin
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