Geschäftsbericht 2010

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1 Geschäftsbericht 2010

2 Kluge Köpfe sorgen vor Das feste Dach über dem Kopf schützt uns vor Wind und Wetter. Wenn Dach und Gebäudehülle den Kräften der Natur einmal nicht mehr Stand halten, hilft die Gebäudeversicherung. Unterwegs, bei der Arbeit und im Sport, schützen wir Kopf und Körper mit den unterschiedlichsten Helmen und Ausrüstungen denn: kluge Köpfe sorgen vor. In diesem Sinne macht sich auch Ihre Gebäudeversicherung für Prävention stark.

3 Allgemein _ Inhalt Inhalt Allgemein 03 Editorial 04 Geschäftsjahr im Überblick 06 Aufsichtsbehörde, Organe und Verwaltung 10 Verwaltungsgebäude Promenadenstrasse 8 Versicherungs- und Schadendienst 13 Versicherungsdienst 14 Schadendienst Feuerschutzamt 23 Prävention 26 Intervention Jahresrechnung 31 Vorwort 33 Bilanz 34 Erfolgsrechnung 35 Anhang 37 Kontrollstellenbericht 38 Erläuterungen Statistischer Anhang 47

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5 Allgemein _ Editorial Editorial Sehr geehrte Damen und Herren Das Geschäftsjahr 2010 verlief für die Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) gegenüber den beiden Vorjahren sehr erfreulich war es die Finanzkrise, welche auch an der GVTG nicht spurlos vorbeigegangen ist führte ein Hagelzug, begleitet von Sturmwind und starkem Regen, zu einem ausserordentlich hohen Elementarereignis. Im Schadenjahr 2010 konnte eine tiefe Elementarschadenbelastung verzeichnet werden, die Schadensumme im Feuerbereich war durchschnittlich. Die Kapitalmärkte waren in den vergangenen zwölf Monaten geprägt von der Staatsverschuldung einzelner Euro-Länder, der USA und Japan. In einem schwierigen Umfeld gelang es auch im Anlagebereich ein erfreuliches Resultat zu erzielen. Wir dürfen auf ein insgesamt erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken, sind uns aber bewusst, dass ein konservatives und nachhaltiges Risikomanagement auch in Zukunft Voraussetzung ist, um jederzeit einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. In der Konsequenz werden wir an der bewährten Politik der ausreichenden Reservenbildung einerseits und einer Überschussbeteiligung der Versicherten bei genügendem Eigenkapital andererseits festhalten. Im Berichtsjahr hat der Verwaltungsrat das Gebäudeschätzungswesen einer umfassenden Prüfung unterzogen und die Orga nisation per 1. Januar 2011 auf die neue Thurgauer Bezirkseinteilung ausgerichtet. Auf Grund der bevorstehenden Erreichung des Rentenalters des externen Vermögensverwalters Hans Geser aus Romanshorn hat der Verwaltungsrat die Vermögensverwaltungsmandate per 1. Januar 2011 im Einladungsverfahren neu ausgeschrieben. Wir danken Hans Geser für die langjährige, kompetente und erfolgreiche Vermögensverwaltung und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute. Herzlichen Dank für Ihr Interesse und freundliche Grüsse Urs Obrecht Präsident des Verwaltungsrates Walter Baumgartner Direktor

6 Allgemein _ Geschäftsjahr im Überblick Geschäftsjahr im Überblick Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat trat an sechs Sitzungen zusammen und behandelte 48 Geschäfte. Per 1. Januar 2011 reorganisierte er die Vermögensverwaltung und verabschiedete das revidierte Anlagereglement. Intensiv setzte er sich mit der zukünftigen Immobilienstrategie auseinander und entschied, den Anteil «Immobilien direkt» mittel- bis langfristig auszubauen. Weiter befasste er sich mit der Rückversicherungsdeckung und der Organisation des Gebäudeschätzungswesens, welches er auf die neuen Bezirksstrukturen ausrichtete. Als zentrales Verwaltungs-, Koordinations- und Überwachungsorgan für die Vermögensbewirtschaftung besteht als ständige Kommission ein Anlageausschuss, der sich aus drei Vertretern des Verwaltungsrates, dem Direktor und dem Leiter Finanzen und Organisation zusammensetzt. Je nach Bedarf werden weitere Kommissionen gebildet oder Verwaltungsratsmitglieder in Kommissionen, wie die Baukommission «Sanierung Verwaltungsgebäude Promenadenstrasse 8 (VGP)», delegiert. Anlageausschuss Der Anlageausschuss hat sich an 14 Sitzungen intensiv mit der Vermögensbewirtschaftung und der Immobilienstrategie befasst. Mit Blick auf die Erreichung des Rentenalters eines externen Vermögensverwalters wurden zehn Offerten eingeholt, die An gebote vorevaluiert und gleichzeitig das bisherige Anlagereglement überarbeitet. Im Reglement sind die Verantwortlichkeiten wie bis anhin klar geregelt und ein stufengerechtes Reporting sorgt für eine lückenlose Information. Die Anlagestrategie und die stra tegische Vermögensallokation wurden auf einen erhöhten Anteil an «Immobilien direkt» ausgerichtet. Baukommission VGP Nach rund 30 Monaten Bauzeit, in denen das Verwaltungsgebäude Promenadenstrasse 8 einer gründlichen Gesamterneuerung unterzogen wurde, waren ab April 2010 auch die Räumlichkeiten von Trakt A für die kantonale Verwaltung wieder bezugsbereit. Der gesamterneuerte, aus den Sechzigerjahren stammende «Glaspalast», erfüllt nun sämtliche Anforderungen an Brandschutz, Erdbebensicherheit, moderne Haustechnik und Energievorschriften. Das neue VGP mit modernen, hellen und zweckmässigen Räumen sowie einer einladenden Umgebungsgestaltung hat seine Identität bewahrt. Baukommission und Verwaltungsrat danken dem Architekten Thomas Hasler, Partner der Staufer & Hasler Architekten AG, Frauenfeld, seinem Bauleiter Stephan Selb und dem verantwortlichen Projektleiter Richard Walter vom kantonalen Hochbauamt für die vorzüglichen Leistungen. Das Bauwerk konnte mit einem Aufwand von rund CHF 20 Millionen innerhalb des Kostenvoranschlages abgeschlossen werden. Versicherungs- und Schadendienst Angesichts der stabilen Baupreise hat der Verwaltungsrat den Index von 930 Punkten beibehalten. Neubau- und Revisionsschätzungen haben zu einer Erhöhung des Versicherungskapitals gegenüber dem Vorjahr um TCHF geführt. Am 31. Dezember 2010 waren Gebäude mit einer Summe von TCHF bei der GVTG versichert. Nebenamtliche Gebäudeschätzende haben im Berichtsjahr Schätzungen vorgenommen, was 12.8 % des Versicherungsbestandes entspricht. Nach dem Schadenrekordjahr 2009, in welchem die Revisionsschätzungen vorübergehend eingestellt wurden, stand bei den Gebäudeschätzungen ein Nachholbedarf an. Im Jahr 2010 war eine tiefe Elementar- und eine, gegenüber dem Vorjahr, erhöhte Feuerschadenbelastung zu verzeichnen. Jahresrechnung Das positive Jahresergebnis von TCHF setzt sich aus dem Ergebnis der Geschäftstätigkeit von TCHF und dem Resultat der Anlagetätigkeit von TCHF zusammen. Neben den tieferen Betriebsaufwendungen führten vor allem die geringen Elementarschäden zum positiven versicherungstechnischen Ergebnis von TCHF Die Feuerschutzrechnung (Prävention / Intervention) schliesst mit TCHF ab.

7 Allgemein _ Geschäftsjahr im Überblick Das Gesamtergebnis aus Anlagetätigkeit summiert sich aus den realisierten Erfolgen von TCHF und den nicht realisierten Erfolgen von TCHF Die Nettoperformance der Finanzanlagen beträgt für das Berichtsjahr 2.74 % gegenüber einem vergleichbaren Benchmark von 2.87 %. Die Nettoperformance der immobilen Sachanlagen ergibt 5.59 %. Aus dem Verkauf der Liegenschaft St. Gallerstrasse 11, Frauenfeld, resultiert ein Erfolg von TCHF Die per 31. Dezember 2010 von externen Schätzungsexperten durchgeführten Neubewertungen der immobilen Sachanlagen führten zu Wertanpassungen im Umfang von TCHF Die Rückstellung Wertschwankungsreserve Finanzanlagen erhöhte sich auf TCHF und entspricht einem Anteil von % der Kurswerte. Durch das Gesamt-Jahresergebnis von TCHF erhöht sich das Eigenkapital auf TCHF Dadurch steigt der Deckungssatz (Reserven in des Versicherungskapitals) auf Wichtige Zahlen Beträge in TCHF Veränderung Versicherungskapital Anzahl versicherte Gebäude Index Reservefonds Deckungssatz im Verhältnis zum Versicherungskapital Feuerschäden Anzahl Feuerschäden Elementarschäden Anzahl Elementarschäden Prämien GVTG netto Brandschutzabgabe Versicherungstechnisches Ergebnis Feuerschutz (Prävention / Intervention) Realisierter Erfolg Kapitalanlagen Nicht realisierter Erfolg Kapitalanlagen Jahresergebnis Anzahl Mitarbeitende GVTG 7 7 Mitarbeitende FSA 5 5 Nebenamtliche Schätzende (zu ca. 20 %) Schätzungen Adress- und Handänderungen

8 Allgemein _ Aufsichtsbehörde, Organe und Verwaltung Hansruedi Tödtli, RR Claudius Graf-Schelling, Brigitte Gallucci-Widmer, Wolfgang Maute, Urs Obrecht, Monika Thomann, Markus Hausammann Aufsichtsbehörde, Organe und Verwaltung Aufsichtsbehörde Grosser Rat des Kantons Thurgau Verwaltungsrat Präsident Urs Obrecht *, Architekt HTL, Oberwangen Vizepräsident Dr. iur. Claudius Graf-Schelling, Regierungsrat, Arbon Mitglieder Brigitte Gallucci-Widmer *, Treuhänderin mit eidg. FA, Aadorf Markus Hausammann, Landwirt, Gemeindeammann, Langrickenbach Dr. iur. HSG Wolfgang Maute *, dipl. Steuerexperte, Müllheim Monika Thomann, Haus- / Geschäftsfrau, Märwil Hansruedi Tödtli, Maschineningenieur HTL, Frauenfeld Kontrollstelle Ernst & Young AG, St. Gallen Verwaltung Direktor GVTG und Amtsleiter FSA Walter Baumgartner, lic. iur. Vizedirektor Philipp Dintheer Direktionssekretariat Lia Delgado Finanzen und Organisation Philipp Dintheer, Leiter Nadja Metzger (20 %) Versicherungs- und Schadendienst Fredy Weber, Leiter Versicherungsdienst Susanne Marolf Schadendienst René Tremp Schätzungsdienst 31 nebenamtliche Schätzende (zu ca. 20 %) Prävention Christian Vetsch, Leiter Urs Angehrn, Brandschutzexperte Urs Herzog, Brandschutzexperte Intervention Urs Brändle, Feuerwehrinspektor 7 nebenamtliche Feuerwehr-Experten Sekretariat Rosmarie Tanner * Mitglieder des Anlageausschusses

9 Allgemein _ Aufsichtsbehörde, Organe und Verwaltung Verwaltungsrat Sitzungen und Geschäfte Insgesamt behandelte der Verwaltungsrat in sechs Sitzungen 48 Geschäfte. Er genehmigte die Jahresrechnung, den Geschäftsbericht, den Voranschlag und die mittelfristige Finanzplanung. Der Verwaltungsrat hat den Baukostenindex für das Jahr 2010 auf dem Stand von 930 Punkten belassen. Die Anpassung erfolgt jeweils in Anlehnung an den schweizerischen Baupreisindex für die Region Ostschweiz, der in der Beobachtungsperiode einigermassen stabil geblieben ist. Das Berichtsjahr 2010 konnte insgesamt mit einem erfreulichen Ergebnis abgeschlossen werden. Da der Schadenverlauf und die Entwicklung der Finanzmärkte gegenüber den beiden Vorjahren positiv verliefen, kann auf eine Prämienerhöhung für das Jahr 2011 verzichtet werden. Die gewählten Strategien im Versicherungs- und Anlagebereich haben sich bewährt, so dass auch in einem ein zelnen ausserordentlichen Schaden- oder Börsenjahr von einer Erhöhung der Prämienansätze abgesehen werden kann. Im Interesse einer möglichst konstanten Prämienpolitik werden in solchen Jahren bewusst Reserven aufgelöst, um diese in guten Jahren wieder zu äufnen. Weitere zentrale Aufgabenbereiche des Verwaltungsrates waren die Neuausrichtung der Vermögensverwaltung, die Neuordnung des Gebäudeschätzungswesens, der Abschluss der Sanierung des Verwaltungsgebäudes an der Promenadenstrasse 8 in Frauenfeld, die immobilen Sachanlagen sowie die Überprüfung des Rückversicherungsschutzes. Die Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates setzt der Verwaltungsrat in eigener Kompetenz fest. Sie setzen sich zusammen aus einem Fixum für die Sitzungsvorbereitungen, einem Sitzungsgeld sowie Spesenvergütungen. Die im Berichtsjahr ausgerichteten Brutto-Entschädigungen an die sieben Mitglieder des Verwaltungsrates beliefen sich auf CHF Die fixen Vergütungen für die Verwaltungsratsmitglieder und die Mitglieder des Anlageausschusses be trugen CHF , wobei das Honorar von CHF für das Mitglied des Regierungsrates jeweils in die Staatskasse fliesst. CHF wurden als Sitzungsgelder ausgerichtet. Die Spesen vergütungen betrugen insgesamt CHF Der An lageausschuss als ständige Kommission hatte infolge der Neuausrichtung der Vermögensverwaltung deutlich mehr Sitzungen als in den Vorjahren. Insgesamt tagte er 14 Mal. Einweihung des sanierten Verwaltungsgebäudes Das Verwaltungsgebäude an der Promenadenstrasse 8 in Frauenfeld wurde nach einer Bauzeit von rund 30 Monaten im Rahmen einer schlichten Feier wieder eingeweiht. Nach beinahe 40 Jahren Nutzung war eine Gesamtsanierung unumgänglich. Im Frühjahr konnte das Gebäude von der kantonalen Verwaltung als Mieterin wieder vollständig bezogen werden. Die Arbeitnehmenden kehrten an einen von Grund auf renovierten Arbeitsplatz zurück. Mit den beiden neuen Treppenaufgängen konnte den Anforderungen an Brandschutz und Erdbebensicherheit Rechnung getragen werden. Das Gebäude erfüllt die heutigen Anforderungen bezüglich Energiestandards. Die abgeschlossene Sanierung darf als Erfolg betrachtet werden. Es ist dabei auch gelungen, die Iden tität des markanten Bauwerks zu erhalten. Gezielte Massnahmen in der Umgebungsgestaltung haben die Wahrnehmung des Gebäudes deutlich erhöht. Die Realisierung des Siegerprojekts aus dem Wettbewerb «Kunst am Bau», von Christoph Rütimann, Müllheim, unterstützt die harmonische Integration in das bestehende Umfeld. Die vier Farbtafeln spiegeln tagsüber die Umgebung und werden nachts von innen beleuchtet. Der Verwaltungsrat freut sich über die gelungene Gesamterneuerung des VGP mit der einladenden Umgebungsgestaltung und dankt allen Beteiligten für die ausgezeichnete Arbeit.

10 Allgemein _ Aufsichtsbehörde, Organe und Verwaltung Neuausrichtung der Vermögensverwaltung Auf Grund der bevorstehenden Erreichung des Rentenalters des externen Vermögensverwalters Hans Geser aus Romanshorn hat der Ver waltungsrat die Vermögensverwaltung ab 1. Januar 2011 neu geregelt. Der Anlageausschuss wurde mit der Ausschreibung der Vermögensverwaltungsmandate betraut. Anstelle der bisherigen zwei Mandate soll die Vermögensverwaltung neu vier Mandats trägern übertragen werden. Dadurch können die Umsetzungsrisiken weiter reduziert werden. Aktuell wird das ganze Vermögen aktiv be wirtschaftet. In Zukunft soll ein Teil des Vermögens passiv, das heisst indexorientiert, bewirtschaftet werden. Damit kann sichergestellt werden, dass mindestens die Strategierendite mit geringen Umsetzungsrisiken erwirtschaftet werden kann. Schliesslich erlaubt die Aufteilung des Anlagevolumens auf mehrere Vermögensverwalter eine direkte Vergleichbarkeit der Anlageresultate. Zur Offertstellung eingeladen wurden zehn Vermögensverwaltungsinstitute. Sie hatten zugleich die Möglichkeit, zusätzliche Dienstleistungen wie Reporting sowie Depotführung zu offerieren. Als Ergebnis eines mehrstufigen Evaluationsverfahrens hat der Verwaltungsrat mit der Thurgauer Kantonalbank, Weinfelden, der Bank Wegelin, St. Gallen, der Credit Suisse, Kreuzlingen und der UBS AG, Kreuzlingen, einen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen. Der auf die Vermögensverwalter anfallende Betrag wird vorwiegend in Form von flüssigen Mitteln zur Verfügung gestellt. Dies ermöglicht eine Gleichbehandlung einerseits, sowie eine Erfolgsbeurteilung der einzelnen Vermögensver waltungen ab Mandatsbeginn andererseits. Die erforderliche Liquidität wurde durch interessewahrende Verkäufe von Finanzanlagen bereitgestellt. Das bestehende Anlagereglement mit dem darin detailliert festgelegten Anlageprozess hat sich auch in der Finanzmarktkrise bewährt. An den gewählten Strategien wird weiterhin festgehalten. Einzig bei den «Immobilien direkt» ist die Quote von 15 % auf 20 % erhöht und jene der «Immobilien indirekt» von 15 % auf 10 % reduziert worden. Für die Beurteilung der Performance sind die Benchmarks der einzelnen Anlagesegmente überprüft und teilweise präzisiert worden. Verkauf Stockwerkeigentumsanteil St. Gallerstrasse 11, Frauenfeld Angesichts des bescheidenen Anteils von / 1000 wurde der Stockwerkeigentumsanteil an der Liegenschaft St. Gallerstrasse 11, Frauenfeld, der Ausgleichskasse des Kantons Thurgau (AHV / IV) zum Preis von CHF veräussert. Mit diesem Verkauf konnte der seit längerem gehegten Erwerbsabsicht des Amtes für AHV und IV Rechnung getragen werden. Dadurch ist das Amt bei anstehenden Investitionsentscheidungen weniger eingeschränkt. Der Verkauf entspricht auch der aktuellen Immobilienstrategie der GVTG, wonach die Beteiligung an Stockwerkeigentümergemeinschaften nur in Ausnahmefällen erfolgen soll. Neuorganisation des Gebäudeschätzungswesens Ab 1. Januar 2011 ist der Kanton Thurgau in fünf statt bisher acht Bezirke gegliedert. Diese Änderung erfordert auch eine Neueinteilung der Schätzungsgebiete, die bisher an den Bezirksgrenzen ausgerichtet waren. Der Verwaltungsrat hat diesen Umstand zum Anlass genommen, das Gebäudeschätzungswesen zu überprüfen und eine entsprechende Arbeitsgruppe eingesetzt. In der Folge wurden per 1. Januar 2011 folgende Neuerungen beschlossen: Die Schätzungskreise werden den neuen Bezirksgrenzen angepasst. Dabei ist zu beachten, dass die neuen Bezirke Frauenfeld und Weinfelden etwa doppelt so gross sind als vor der Reform. Für die entsprechenden Teamleitungen würde dies einen organisatorischen Mehraufwand bedeuten, der neben der hauptberuflichen Tätigkeit kaum noch zu bewältigen wäre. Daher werden beide Bezirke in je zwei etwa gleich grosse Gebietsteile gesplittet: Frauenfeld Nord und Süd sowie Weinfelden Ost und West. In jedem Gebiet wird eine Teamleitung eingesetzt, die für die Organisation und Durchführung der Gebäude- und Schadenschätzungen zuständig ist.

11 Allgemein _ Aufsichtsbehörde, Organe und Verwaltung Die Gebäudeschätzungen erfolgen zu zweit, die Schadenschätzungen in der Regel durch eine Fachperson. Diese setzen sich aus hauptberuflich tätigen Architekten oder Fachleuten aus dem Bauhauptgewerbe zusammen. Sie sind vertraut mit Um- und Neubauten und verfügen über ausgewiesene Baukostenkenntnisse. Mit einem flexiblen Arbeitspensum von ca. 20 % sind sie Teilzeitangestellte der GVTG und haben die Möglichkeit, der Pensionskasse Thurgau beizutreten. Die Mitarbeitenden werden jeweils mittels Stelleninserat rekrutiert und neu von der Direktion angestellt. Rückversicherungsschutz Die GVTG ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frauenfeld. Die notwendigen Mittel werden durch die Prämieneinnahmen generiert. Diese sind so anzusetzen, dass die Einnahmen ausreichen, um die Schäden zu vergüten, die Betriebsaufwendungen zu decken, einen genügenden Reservefonds zu unterhalten und mit Beiträgen den Feuerschutz zu fördern. Für die Verbindlichkeiten haftet die GVTG ausschliesslich mit ihrem Vermögen. Eine Haftung des Kantons besteht nicht. Dies bedingt, dass die GVTG einerseits einen genügenden Reservefonds hält und sich andererseits für ausserordentliche Schadenereignisse rückversichert. Zu diesem Zweck ist die GVTG, wie die anderen Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV), Mitglied des Interkantonalen Rückversicherungsverbandes (IRV). Der IRV wurde 1910 von den KGV gegründet. Er ist kein gewöhnlicher Rückversicherer. Der IRV ist im öffentlichen Interesse ausschliesslich für die KGV tätig. Er arbeitet nach dem Kostendeckungsprinzip. Der Schutz des IRV fängt dort an, wo der Schutz der KGV aufhört. Der IRV ist wie die KGV in seiner Tätigkeit begrenzt auf die Deckung von Feuer- und Elementarschäden. Seine Deckung umfasst das Risikopotential der KGV. Er ist zusammen mit den KGV Teil eines umfassenden Sicherheitssystems zugunsten aller Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer. Trotz intensiven Bemühungen in der Schadenprävention wirkte sich der schweizweite Anstieg der Elementarschäden ne gativ auf die Rückversicherungsprämien aus. Deshalb müssen alle 19 im IRV zusammengeschlossenen Gebäudeversicherungen für ihre Rückversicherung in Zukunft mehr Mittel aufwenden. Ein wirksamer Rückversicherungsschutz ist jedoch unabdingbar. Dadurch werden die Risiken, welche die GVTG selber zu tragen hat, besser berechenbar. Risiko Erdbeben Der Verwaltungsrat hat davon Kenntnis genommen, dass die bereits Jahre dauernde Diskussion über eine gesamtschweizerische Erdbebendeckung vorläufig beendet wurde. Die Gespräche zwischen dem Hauseigentümerverband, dem Schweizerischen Versicherungsverband und dem Pool für Erdbebendeckung haben ergeben, dass der politische Wille für die Einführung einer obligatorischen, flächendeckenden Erdbebendeckung fehlt. Damit bleibt der 1978 von den KGV gegründete Schweizerische Pool für Erdbebendeckung auch in Zukunft ein wichtiges Sicherungsinstrument. Erdbebenschäden an Gebäuden sind von der Gebäudeversicherung ausgeschlossen, werden aber im Rahmen der Poolbestimmungen teilweise gedeckt. Der Pool bietet den Gebäudeeigentümern damit eine begrenzte Schadendeckung mit einem Selbstbehalt von 10 % des Gebäudewertes, mindestens jedoch CHF Voraussetzung für eine Vergütung ist ein Erdbeben mit der Stärke VII auf der Europäischen Makroseismischen Skala (EMS-Skala). Insgesamt können schweizweit Gebäudeschäden bis 2 Mrd. pro Ereignis zwei Mal pro Jahr gedeckt werden. Wegen der Solidaritätsverpflichtung gegenüber dem Schweizerischen Erd bebenpool für die anteilige Deckung von Erdbebenschäden im Umfang von CHF 500 Mio. besteht bei der GVTG eine spezielle Rückstellung von CHF 25 Mio.

12 Allgemein _Verwaltungsgebäude Promenadenstrasse 8

13 Allgemein _Verwaltungsgebäude Promenadenstrasse 8 Das sanierte Verwaltungsgebäude an der Promenadenstrasse 8 in Frauenfeld In zweieinhalb Jahren wurde der «Glaspalast» an der Promenadenstrasse 8 in Frauenfeld grundsaniert und zeigt sich dem Betrachter heute als modernes Bürogebäude mit zeitgemässen Infrastrukturen auf dem neuesten Stand der Technik. Auslöser der Sanierung war eine Asbestkontamination. Innerhalb von zehn Wochen wurden 350 Tonnen kontaminiertes Material im Trakt B ausgebaut und fachgerecht entsorgt. Die gesamte Haustechnik Heizung, Lüftung, Sanitär- und Elektroinstallationen wurde ausgewechselt. Aus Brandschutzgründen sowie zur Sicherheit im Falle eines Erdbebens wurde ein geschlossenes Treppenhaus eingebaut. Die Böden sind einheitlich mit Kautschuk belegt, unter den Rohbaudecken hängen perforierte Metalldecken, die Kühlung, Heizung und Lüftung aufnehmen. Im November 2008 konnte der Gebäudeteil B nach 15 Monaten Bauzeit fertiggestellt werden. Die Sanierung des Trakts A erfolgte direkt anschliessend. Weitere 400 Tonnen asbestkontaminiertes Material wurde aus dem Gebäude entfernt. Im März 2010 konnte die kantonale Verwaltung als Mieterin sämtliche Räume wieder beziehen.

14 Im Berichtsjahr haben unsere 31 neben amtlichen Gebäudeschätzenden Objekte taxiert. Der Schätzwert eines Gebäudes bestimmt die Höhe der Versicherungsleistungen im Schadensfall. Helm ist Pflicht für Gebäudeschätzer Roland Wiesli, wenn er zwischen verkohltem Gebälk und brüchigem Mauerwerk seine Arbeit tut. Gut geschützt kann er sich auf die umfangreiche Ermittlung der Schadenshöhe konzentrieren.

15 Versicherungs- und Schadendienst _Versicherungsdienst Versicherungsund Schadendienst Versicherungsdienst Versicherungskapital Das Gebäudeversicherungsgesetz verpflichtet zur laufenden Anpassung der Versicherungswerte an den Stand der Baukosten. Damit ist gewährleistet, dass keine Unterversicherungen entstehen und im Schadenfall die effektiven Wiederherstellungskosten gedeckt sind. Die Anpassung der Versicherungswerte an die Baukostenentwicklung erfolgt in Anlehnung an den schweizerischen Baupreisindex für die Region Ostschweiz. Dieser weist von Oktober 2008 bis Oktober 2009 eine Bauteuerung von 0.8 % aus. Der Verwaltungsrat entschied aufgrund dieser stabilen Verhältnisse den Index per 1. Januar 2010 auf 930 Punkten zu belassen. In seiner Beurteilung stützte er sich auch auf die Einschätzungen örtlicher Architekten und Unternehmer. Versicherungsarten (Index 930) (Index 930) Veränderung Anzahl TCHF Anzahl TCHF Anzahl TCHF Neuwerte bestehend Neuwerte im Bau Bauversicherungen für bestehende Gebäude Zeitwerte Festwerte Total Das Versicherungskapital hat im Berichtsjahr um TCHF zugenommen. Schätzungswesen Bei einem Bestand von versicherten Gebäuden wurden von den 31 nebenamtlichen Gebäudeschätzenden Schätzungen vorgenommen. Diese setzen sich aus Schätzungen für Neu- oder Umbauten und Revisionsschätzungen zusammen. Damit wurden 12.8 % des gesamten Versicherungsbestandes neu eingeschätzt. Die Weiterbildungstagung für die Schätzenden vom Juni 2010 widmete sich vor allem der Aufarbeitung des Hagelereignisses vom 26. Mai Die sehr komplexe Materie gab Anlass zu intensiven Diskussionen, in deren Verlauf die Teilnehmenden wertvolle Erfahrungen austauschen konnten.

16 Versicherungs- und Schadendienst _Versicherungsdienst / Schadendienst Schätzungen im Zehn-Jahres-Turnus Im Abstand von zehn Jahren führt die GVTG an den versicherten Gebäuden eine Revisionsschätzung durch. Von den Schätzenden werden dabei die erfassten Gebäudedaten auf ihre Richtigkeit geprüft und allfällige, noch nicht bekannte Veränderungen erfasst. Zudem beurteilen sie den Gebäudezustand und stellen fest, ob die Versicherungsart und die Nutzungskategorie noch zutreffend sind. Diese turnusmässige Kontrolle gibt dem Versicherten die Gewissheit der wertrichtigen Versicherungssumme, die im Schadenfall von entscheidender Bedeutung ist. Die Zahl der Schätzungen, die älter als zehn Jahre sind, beträgt 363 oder 3.9 (Vorjahr oder 12.1 ). Im Schadenrekordjahr 2009 waren die Gebäudeschätzenden in erster Linie mit der Schadenabwicklung beschäftigt. Dank einem unterdurchschnittlichen Schadenjahr 2010 konnten sie die aufgelaufenen Schätzungspendenzen weitgehend abbauen. Personelles Paul Griesemer, Zimmermeister in Güttingen, erreichte 2010 das Pensionsalter und ist als Schätzer und Teamleiter im Bezirk Kreuzlingen ausgeschieden. Er war während 28 Jahren als Schätzer für die Gebäudeversicherung tätig. Als Nachfolger wählte der Verwaltungsrat den Güttinger Theodor Fritschi. Ebenfalls pensioniert wurde der Frauenfelder Architekt Walter Bachmann. Im Zuge der neuen Bezirkseinteilung ab 1. Januar 2011 ergeben sich Umverteilungen bei den Schätzenden. Im Bezirk Münchwilen ergänzt Stephan Keller aus Sirnach das Schätzungsteam, das Team Weinfelden Ost wird von Christian Husistein aus Schönenberg verstärkt. Schadendienst Gegensätzlicher Schadenverlauf Die Budgetsummen pro Jahr für Feuer- und Elementarschäden werden aufgrund des durchschnittlichen Schadensatzes der letzten 15 Jahre, multipliziert mit dem Versicherungskapital, budgetiert. Im Jahr 2010 war der Schadenverlauf im Feuer- und Elementarbereich sehr unterschiedlich. Die Feuerschadensumme beträgt % des budgetierten 15-jährigen Mittels. Der Aufwand für die Elementarschäden erreicht in derselben Periode lediglich 3.76 %. Einige grössere Ereignisse trugen dazu bei, dass die Schadensumme im Feuerbereich, verglichen mit dem Vorjahr, um rund 4.5 Millionen Franken höher ausfällt. Im Elementarschadenbereich konnte ein äusserst schadenarmes Jahr registriert werden. Da keine grösseren Ereignisse zu verzeichnen waren, liegt die Schadensumme mit CHF in diesem Bereich weit unter dem 15-jährigen Mittel und ist eine der tiefsten der letzten Jahre.

17 Versicherungs- und Schadendienst _Schadendienst Höhere Schadensumme im Feuerbereich Die Schadensumme von CHF übersteigt jene des Vorjahres um CHF Die Anzahl der Schadenfälle liegt mit 262 um 73 tiefer als im Vorjahr. Allein drei Brandschadenereignisse verursachten beinahe die Hälfte der Jahresschadensumme. Feuerschäden nach Schadenhöhe Schadenhöhe in CHF Anzahl Fälle % Schadensumme in CHF % Ø 10 Jahre (%) bis bis bis bis bis bis bis über Total Feuerschäden nach Gebäudenutzung Prämienkategorie Anzahl Fälle % Schadensumme in CHF % Ø 10 Jahre (%) Verwaltungs- und öffentliche Gebäude Wohngebäude Landwirtschaft / Gärtnerei / Forstwirtschaft Verkehrswesen Handel / Industrie / Gewerbe Gastgewerbe Nebengebäude Total Feuerschäden nach Ursache Schadenursache Anzahl Fälle % Schadensumme in CHF % Ø 10 Jahre (%) Feuerzeug / Schweissen Feuerungsanlagen / Kaminbrand / Asche Selbstentzündung Explosion Mechanische Energie Elektrizität Blitzschlag Brandstiftung Übrige Ursachen Total

18 Versicherungs- und Schadendienst _Schadendienst Geringe Schadensumme im Elementarbereich Nach dem Rekordschadenjahr 2009 mit einer Schadensumme von über CHF 45 Mio., war die Belastung 2010 ausserordentlich gering. Die Schadensumme von CHF gehört zu den tiefsten, die je im Kanton Thurgau registriert wurden. Elementarschäden nach Schadenhöhe Schadenhöhe in CHF Anzahl Fälle % Schadensumme in CHF % Ø 10 Jahre (%) bis bis bis bis über Total Elementarschäden nach Gebäudenutzung Prämienkategorie Anzahl Fälle % Schadensumme in CHF % Ø 10 Jahre (%) Verwaltungs- und öffentliche Gebäude Wohngebäude Landwirtschaft / Gärtnerei / Forstwirtschaft Verkehrswesen Handel / Industrie / Gewerbe Gastgewerbe Nebengebäude Total Elementarschäden nach Ursache Schadenursache Anzahl Fälle % Schadensumme in CHF % Ø 10 Jahre (%) Sturmwind Hagel Hochwasser 0.1 Überschwemmung Schneedruck Schneerutsch Steinschlag Erdrutsch 0.2 Total

19 Versicherungs- und Schadendienst _Schadendienst Die 20 teuersten Schäden des Jahres 2010 Schadendatum Gemeinde Gebäudenutzung Schadenursache Schadensumme in CHF Bussnang Wohnhaus, Restaurant Grill Wängi Wohnhaus, Café, Bäckerei Mängel an Apparaten Arbon Wohnhaus, Galerie, Mängel an Installationen Besenbeiz Sirnach Wohnhaus Brandstiftung durch Drittpersonen Fischingen Wohnhaus Mängel an Apparaten Amriswil Wohnhaus, Garage Tischleuchte Frauenfeld Wohn-, Geschäftshaus Brandstiftung durch Drittpersonen Eschenz Wohnhaus In Abklärung Hefenhofen Scheune, Stall, Übergärung Heu Maschinenhalle Bussnang Wohnhaus Schweissen, Löten Eschenz Wohnhaus, Werkstatt Mängel an Apparaten Sommeri Fabrik Schweissen, Löten Affeltrangen Wohnhaus Mängel an Apparaten Kradolf-Schönenberg Wohnhaus Mängel an Installationen Weinfelden Wohnhaus Kerzen Wängi Wohnhaus, Werkstatt, Büro Mängel an Apparaten Münchwilen Wohnhaus, Schlachthaus Rauchzeug Schlatt Wohnhaus Kochherd Kreuzlingen Wohnhaus, Garage Kochherd Märwil Wohnhaus, Käserei Brandstiftung durch Unbekannt

20 Versicherungs- und Schadendienst _Schadendienst , Arbon Wohnhaus, Galerie, Besenbeiz Gasheizung , Wängi Wohnhaus, Café, Bäckerei Mängel an Apparaten , Sirnach Wohnhaus Brandstiftung , Uesslingen Wohnhaus Defekte Tiefkühltruhe , Hefenhofen Scheune, Stall, Maschinenhalle Übergärung Heu , Bussnang Wohnhaus, Restaurant Grill

21 Versicherungs- und Schadendienst _Schadendienst Neue Schätzungsgebiete ab 1. Januar 2011 Frauenfeld Nord Basadingen-Schlattingen, Berlingen, Diessenhofen, Eschenz, Herdern, Homburg, Hüttwilen, Mammern, Müllheim, Pfyn, Schlatt, Steckborn, Wagenhausen Kreuzlingen Altnau, Bottighofen, Ermatingen, Gottlieben, Güttingen, Kemmental, Kreuzlingen, Langrickenbach, Lengwil, Münsterlingen, Raperswilen, Salenstein, Tägerwilen, Wäldi Frauenfeld Süd Felben-Wellhausen, Frauenfeld, Gachnang, Hüttlingen, Matzingen, Neunforn, Stettfurt, Thundorf, Uesslingen- Buch, Warth-Weiningen Münchwilen Aadorf, Bettwiesen, Bichelsee- Balterswil, Braunau, Eschlikon, Fischingen, Lommis, Münchwilen, Rickenbach, Sirnach, Tobel, Wängi, Wilen Frauenfeld Nord Frauenfeld Süd Münchwilen Weinfelden West Kreuzlingen Weinfelden Ost Weinfelden West Affeltrangen, Amlikon- Bissegg, Berg, Bussnang, Märstetten, Schönholzerswilen, Weinfelden, Wigoltingen Arbon Weinfelden Ost Birwinken, Bischofszell, Bürglen, Erlen, Hauptwil- Gottshaus, Hohentannen, Kradolf-Schönenberg, Sulgen, Wuppenau, Zihlschlacht Arbon Amriswil, Arbon, Dozwil, Egnach, Hefenhofen, Horn, Kesswil, Roggwil, Romanshorn, Salmsach, Sommeri, Uttwil Zusammensetzung der Schätzungsteams Frauenfeld Nord Kreuzlingen Weinfelden Ost Schlatter Franz * Hüttwilen Schreck Peter * Kreuzlingen Giger Heinz * Sulgen Häni Franz ** Dettighofen Felber Bruno ** Kreuzlingen Laib Urs ** Amriswil Eigenmann Carola Müllheim Fritschi Theodor Güttingen Dörig Thomas Bischofszell Giuliani Roman Diessenhofen Wacker Bruno Bottighofen Husistein Christian Schönenberg Frauenfeld Süd Weinfelden West Arbon Frei Thomas * Frauenfeld Mästinger Rolf * Weinfelden Lütschg Urs * Romanshorn Britschgi Werner ** Frauenfeld Hager Rudolf ** Weinfelden Campi Claudia ** Arbon Thalmann Peter Lanzenneunforn Hugentobler Raimund Weinfelden Krattiger Urs Amriswil Tschanen Christoph Frauenfeld Wiesli Roland Weinfelden Mannhart Konrad Stachen Widmer Rudolf Steckborn Spiller Mario Uttwil * Teamleitung ** Teamleitung-Stv. Münchwilen Ammann Heinz * Wängi Künzler Marcel ** Affeltrangen Bohnenblust Ueli Münchwilen Haltiner Koni Münchwilen Keller Stephan Sirnach

22 Versicherungs- und Schadendienst _Schadendienst Prävention Elementarschaden verhindert Prämienanstieg Gefahrenkarten Der Bund verpflichtet die Kantone Karten zu erstellen, welche die gefährdeten Gebiete im Siedlungsraum nach Naturgefahren festhalten. Im Kanton Thurgau sind dies Hochwasser, Rutschungen und Sturzprozesse. Ihr Auftreten ist meist mit sehr grossen Schäden verbunden. Diese Gefahrenkarten werden in Zukunft eine wichtige Grundlage bilden zur Risikoermittlung und zur Ergreifung von entsprechenden Schutzmassnahmen. Bestehende Naturgefahren sollen dabei bereits bei raumwirksamen Tätigkeiten, wie der Zonenplanung oder dem Bau von Gebäuden und Strassen berücksichtigt werden. Die GVTG bietet mit ihrem umfassenden Wissen objektbezogene Beratungen vor Ort an. Dabei werden mögliche Gefährdungen aufgezeigt und Vorschläge zur Schadenverhütung unterbreitet. Die GVTG ist zudem in der Projektorganisation vertreten und beteiligt sich an der Erstellung der Gefahrenkarten mit 25 % der anfallenden Kosten, maximal mit TCHF Hagelabwehrverband Ostschweiz Zur präventiven Hagelabwehr setzt der Verband Raketen ein. Dabei wird Silberjod direkt in die Aufwindzone vor dem Gewitter eingebracht. In der Folge bilden sich Eiskristalle, bevor die Gewitterthermik so stark ist, dass die Eiskristalle nicht mehr fallen können: Hagelbildung soll verhindert oder reduziert werden. Dies kann dazu beitragen, Schäden an Kulturen, Landschaften und Gebäuden zu vermeiden. Die GVTG unterstützt die präventive Hagelabwehr seit vielen Jahren mit einem jährlichen Beitrag von CHF Hagelschutzregister Die Schadenstatistiken der Gebäudeversicherer machen es deutlich: Die durch Hagel verursachten Schäden steigen stetig. Die meisten dieser Schäden könnten durch die richtige Materialwahl beim Bau der Gebäudehüllen verhindert werden. Die Schadenanfälligkeit ist vor allem darauf zurückzuführen, dass vermehrt Sonnenschutzsysteme, Metall- und Kunststoffelemente mit zu geringem Hagelwiderstand eingesetzt werden. Dies veranlasste im Jahre 2006 die Präventionsstiftung der KGV das Projekt «Schweizerisches Hagelschutzregister HSR» zu lancieren. Ziel des Hagelschutzregisters ist die Verbesserung der Hagelschadenprävention. Das Onlineregister ( dokumentiert den Hagelwiderstand für geprüfte Baumaterialien. Architekten, Planern und Gebäudeeigentümern steht damit bei der Planung von Gebäuden eine transparente Entscheidungsgrundlage für die Materialwahl aus den gängigsten Produktgruppen zur Verfügung. Das Hagelschutzregister ist auch im Schadenfall bei der Wahl der zu erneuernden Elemente eine wertvolle Entscheidungsgrundlage für Gebäude eigentümer. Sturmschäden an Dächern und Fassaden sind häufig und häufig vermeidbar In den letzten Jahrzehnten ist in der Schweiz die Zahl der Sturmschäden an Gebäuden markant angestiegen. Primäre Ursache ist nicht die zunehmende Sturmaktivität, sondern die abnehmende Widerstandsfähigkeit von Dächern und Fassaden (bezüglich Wind). Die Präventionsstiftung der KGV untersucht mit dem aktuellen Synthesebericht «Sicherheit von Dächern und Fassaden bezüglich schadenverursachendem Wind» die Hintergründe dieser abnehmenden Widerstandsfähigkeit und zeigt auf, wie sich diese verbessern lässt. Bei Neubauten ist ein wesentlicher Teil von Sturmschäden an Dach und Fassade darauf zurückzuführen, dass im Konzept und in der Ausführung Fehler gemacht werden. Gründe dafür sind Kostendruck, mangelhafte Ausführung am Bau sowie extremer Zeitdruck, der die Kontrollen erschwert. Bei bestehenden Gebäuden sind vernachlässigter Unterhalt sowie unsachgemässe Umbauten die wichtigsten Schadenursachen.

23 Versicherungs- und Schadendienst _Schadendienst Wetter-Alarm Die SMS-Dienstleistung von SF METEO, den KGV und der Mobiliar Versicherung warnt alle Benutzer vor drohenden Unwettern in der Schweiz. Über kann die wertvolle Dienstleistung gratis abonniert werden. Bei drohenden Unwettern informiert eine Kurzmeldung den Empfänger und ermöglicht es, rechtzeitig Massnahmen zu treffen, damit Schäden verhindert werden können. So gilt es beim Aufkommen eines Gewitters beispielsweise alle Gebäudeöffnungen zu schliessen. Aber auch Lamellenstoren und Rolladen sind bei drohendem Unwetter hochzuziehen. Sie schützen vor Sonnenstrahlen, bieten aber keinen Schutz vor Unwetter. Die GVTG leistete auch im Berichtsjahr einen finanziellen Beitrag an das Gemeinschaftswerk Wetter-Alarm.

24 Die Gebäudeversicherung Thurgau hilft zuverlässig bei den Folgen eines Feuers: 2010 bei 262 Feuerschäden mit insgesamt 9.9 Mio. Franken. Wenn es brenzlig wird, kann sich Kommandant Martin Eggmann von der Stützpunktfeuerwehr Weinfelden auf seinen Helm verlassen. Der schützt ihn nicht nur vor der Strahlungswärme des bis zu 1000 C heissen Feuers, sondern auch vor Stössen und Chemikalien.

25 Feuerschutzamt _ Prävention Feuerschutzamt Prävention Das Feuerschutzamt Thurgau ist mit dem Vollzug der kantonalen Feuerschutzaufgaben für die nachfolgenden Bereiche betraut: Beherbergungsbetriebe mit mehr als 10 Betten wie Hotels, Heime, Spitäler; Bauten und Anlagen, in denen sich eine grosse Zahl von Personen aufhalten kann wie Verkaufsgeschäfte, grosse Bürobauten, Kirchen, Schulen, Museen, Säle, Kantinen, Theater, Kinos, Bahnhöfe, Mehrzweckhallen; Hochhäuser, Türme, Hochkamine; Parkhäuser und Einstellhallen mit mehr als 40 Einstellplätzen; Landwirtschaftliche Gebäude über 3000m³ Rauminhalt; Industriebauten sowie feuergefährliche Gewerbebauten und Lagerhäuser; Bauten und Anlagen, in denen feuer- oder explosionsgefährliche Stoffe oder Waren verarbeitet, gelagert oder umgeschlagen werden; Flüssiggastanks für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke; Die in der kantonalen Verantwortung liegenden Bewilligungen, Kontrollen und Begutachtungen haben noch einmal markant zugenommen. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 483 Bauprojekte (Vorjahr 390) begutachtet. Kurse und Veranstaltungen Am 23. März 2010 fand der Weiterbildungskurs für Gemeindefeuerschutzbeauftragte und Kaminfegermeister in Weinfelden statt. Behandelt wurden die Themen Brandschutzauflagen bei Mehrfamilienhäusern, Entrauchung von Tiefgaragen, Brandabschnitte und Fluchtwege in Bürobauten, Holzfassaden bei mehrgeschossigen Gebäuden, Brandschäden bei Schütt- und Einblasisolationen, Verwendung von brennbaren Isolationen sowie der Stand der Technik beim Ofen- und Cheminéebau. Der Einführungskurs für neu gewählte Gemeindefeuerschutzbeauftragte wurde am 9. November 2010 in Frauenfeld durchgeführt. Die Brandschutztagung für Mitarbeitende der Kantonalen Brandschutzbehörden aus den Ostschweizer Kantonen vom 6. Mai 2010 fand bei der Firma RWD Schlatter AG in Roggwil statt. Nach einer informativen Betriebsbesichtigung und einem Fachreferat zum Thema «Brandschutz aus der Sicht der Türenindustrie» wechselten die Teilnehmenden nach Romanshorn zur Autobau AG im alten Tanklager. Nach dem Mittagessen stand die Besichtigung der Ausstellung auf dem Programm. Tagungsabschluss bildete ein Fachreferat zum Thema «Gefahren von Solaranlagen im Feuerwehreinsatz».

26 Feuerschutzamt _ Prävention Präventionsbeiträge Für die Sicherstellung und die Verbesserung der Löschwasserversorgung zur Brandbekämpfung wurden 195 Beitragsgesuche (Vorjahr 176) eingereicht. Den Gemeindewerken und Korporationen konnten im Berichtsjahr TCHF zugesichert, respektive ausbezahlt werden. Nicht vorgeschriebene Schutzanlagen von Gebäuden (Brandmauern, Sprinkler- und Brandmeldeanlagen) können, sofern sie dem bedarfsgerechten Brandschutz dienen und in technischer Hinsicht den Vorschriften entsprechen, mit Beiträgen unterstützt werden. Dafür wurden im Berichtsjahr TCHF 140 investiert. Die Beitragszusicherungen verfallen in der Regel nach Ablauf von zwei Jahren. Risiko Kleinfeuerungsanlagen Holz, als nachwachsender Rohstoff, wurde auch für Heizzwecke wieder entdeckt. Im Zeitalter der Minergiebauten sind Kleinfeuerungsanlagen im Trend. Ein knisterndes Holzfeuer im Wohnzimmer ist zweifellos heimeliger als ein Öl- oder Gasofen im Keller. Und in der Übergangszeit kann mit Holz bedarfsgerecht und effizienter geheizt werden als mit einer Zentralheizung. Der Vielfalt sind dabei fast keine Grenzen gesetzt. Von Cheminées, die zugleich als Raumteiler dienen über schwebende Feuerstellen, Cheminéeöfen, Pelletsöfen, Speck- und Natursteinöfen bis hin zu Feuerstellen ohne Kamin, wird heute eine sehr breite Palette an Feuerungsanlagen für den Wohnbereich angeboten. Aus brandschutztechnischer Sicht gilt es eine Reihe von Faktoren zu beachten, damit es beim Vergnügen bleibt und keine unerfreulichen Brandschäden auftreten. Was sagen die Brandschutzvorschriften? Wärmetechnische Anlagen sind so auszuführen und aufzustellen, dass sie einen gefahrlosen, bestimmungsgemässen Betrieb gewährleisten und Schäden im Störungsfall begrenzt werden. Sie müssen dem Stand der Technik entsprechen und in allen Teilen den auftretenden thermischen, chemischen und mechanischen Beanspruchungen genügen. Beim Einbau oder dem Ersatz eines Feuerungsaggregates oder einer Abgasanlage muss beim zuständigen Gemeindefeuerschutzamt ein Gesuch eingereicht werden. Das notwendige Formular kann unter heruntergeladen werden. Serienmässig hergestellte Öfen müssen im Anwendungsregister der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF- Anerkennung) aufgeführt sein. In der VKF-Anerkennung sind die Art der Aufstellung, der Vorbelag, die Sicherheitsabstände zu brennbarem Material und die Anforderungen an die Abgasanlagen aufgeführt. Im gleichen Dokument ist ersichtlich, ob die Anforderungen an die Luftreinhalteverordnung erfüllt sind. Für handwerklich hergestellte Öfen ohne VKF-Anerkennung gelten die einschlägigen Brandschutzvorschriften der VKF sowie das Stand-der-Technik-Papier des Verbandes schweizerischer Hafner- und Plattengeschäfte. Was muss beachtet werden? Der Einbau von Öfen und alle weiteren für den Betrieb notwendigen Einrichtungen wie Verbindungsrohre, Abgasanlagen und Deckendurchführungen muss durch Fachleute erfolgen. Den Sicherheitsabständen zwischen Ofen, Verbindungsrohr und Abgasanlage zu brennbaren Bauteilen und Einrichtungen ist besondere Beachtung zu schenken. Der Betrieb von Feuerungsanlagen muss bedarfsgerecht erfolgen, das heisst, die in der Betriebsanleitung angegebene Holzmenge wie auch das Feuerungsintervall müssen eingehalten werden. Wie soll man vorgehen? Wer sich einen Ofen zulegen will, informiert sich vorgängig beim Brandschutzbeauftragten der Standortgemeinde, beim zuständigen Kaminfeger oder bei einem Hafner. Dies gilt erst recht, wenn für den geplanten Ofen zuerst eine neue Abgasanlage (Kamin) gebaut werden muss. Fachleute können zudem abschätzen, wie teuer die Installation eines Ofens in etwa zu stehen kommt. Das ist wichtig zu wissen, denn ein Ofen selber kann günstig zu haben sein, eine neue Abgasanlage oder eine komplizierte Installation kostet je nach Gebäude einige tausend Franken.

27 Feuerschutzamt _ Prävention Das Feuerungsaggregat bestimmt die Anforderungen, welche an die Abgasleitung (Kamin) zu stellen sind. Nicht alle bestehenden Abgasanlagen erfüllen diese Anforderungen. Eine Fachperson kann sie jedoch auf ihre Eignung hin beurteilen. Je nach Art der bereits bestehenden Feuerungsaggregate können Cheminées und Cheminéeöfen an eine gemeinsame, bereits bestehende Abgasanlage angeschlossen werden. Diese Beurteilung kann durch eine Fachperson vorgenommen werden und hängt wesentlich von der Art und Leistung der Feuerungen sowie der Abgasanlage ab. Welche Massnahmen helfen einen Schadenfall zu verhindern? Unerwünschter Funkenwurf kann mit einem Metallvorhang, Gitter oder durch ein Glasfenster vor der Feuerstelle verhindert werden. Rund um den Ofen ist ein angemessener Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie Teppichen, Vorhängen, Einrichtungsgegenständen und dergleichen einzuhalten. Aus Gründen der Sicherheit und des Umweltschutzes ist ausschliesslich naturbelassenes und trockenes Holz zu verbrennen. Das Verbrennen von Abfall, Karton, Kunststoff oder Papier kann zu einem gefährlichen, nicht kontrollierbaren Kaminbrand führen und ist auch aus lufthygienischen Gründen verboten. Aschenrückstände können, auch wenn das Feuer längst erloschen ist, noch lange weiterglühen. Sie müssen deshalb mindestens 48 Stunden ausglühen können oder gut gewässert und in einem feuersicheren Ascheneimer mit Deckel entsorgt werden. Eine regelmässige Reinigung der Abgasanlage durch den zuständigen Kaminfeger verhindert unkontrollierbare Kaminbrände. Risiko Dekorfeuer und Ethanolkamine Sie sind dekorativ, strahlen Wärme und eine gemütliche Atmosphäre aus. Sie benötigen weder einen Kamin noch eine Bewilligung und können je nach Bedarf in verschiedenen Räumen auf- und umgestellt werden. So und ähnlich werden Ethanol-Kamine angepriesen. Aber um die angenehme Wirkung der Flammen gefahrlos zu geniessen, sind ein paar Regeln zu befolgen: Die Feuerstelle muss genügend weit entfernt von brennbarem Material aufgestellt werden. Die Brenner sind so zu befestigen, dass sie nicht kippen können. Die Verbrennungsluftzufuhr und ein entsprechender Luftwechsel im Aufstellungsraum müssen gewährleistet sein. Die Brenner dürfen nur im kalten Zustand nachgefüllt werden, da sonst eine unkontrollierbare Entzündung oder gar eine Verpuffung erfolgen kann. Feuerungsaggregate ohne Anschluss an eine Abgasanlage dürfen nicht für die dauernde Beheizung von Räumen verwendet werden, wenn diese dem Aufenthalt von Personen und Tieren dienen. Der Lagerung des leicht brennbaren Ethanols ist spezielle Beachtung zu schenken, sie muss in einem dafür geeigneten, gut belüfteten Raum erfolgen.

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