Besteuerung von Integrationsprojekten

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1 Unternehmen tun Gutes inklusiv arbeiten! LWL-Integrationsmesse 2012 in Münster Besteuerung von Integrationsprojekten

2 Referenten Dr. Ingo Nordmeyer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Scharnhorststr Münster Tel. 0251/ Fax. 0251/ ingo.nordmeyer@curacon.de Friedrich Lutz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Ressortleiter Behindertenhilfe CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hospitalstraße Stuttgart Tel. 0711/ Fax. 0711/ friedrich.lutz@curacon.de CURACON Folie 2

3 Inhalt 1 Grundlagen, Ertragssteuer, Gemeinnützigkeit 2 Umsatzbesteuerung von Integrationsprojekten CURACON Folie 3

4 Grundlagen Definition Integrationsprojekte (1) Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (Integrationsunternehmen) oder - rechtlich unselbstständige - unternehmensinterne Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt Bei den Integrationsprojekten ( 132 ff. SGB IX) handelt es sich um eine durch das Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) geregelte Form der Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen, die rechtlich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen ist, faktisch aber eine Brücke zwischen den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und dem allgemeinen Arbeitsmarkt darstellt CURACON Folie 4

5 Grundlagen Definition Integrationsprojekte (2) Aufgaben: - Integrationsunternehmen beschäftigen mindestens 25% schwerbehinderte Menschen der Zielgruppe. Ihr Anteil an allen beschäftigten Mitarbeitern soll aber 50% nicht übersteigen. - Sie bieten schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen. - Sie unterstützen die schwerbehinderten Mitarbeiter bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und bieten vorbereitende Maßnahmen für eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt. CURACON Folie 5

6 Besteuerungsgrundlagen Überblick über die wesentlichen Normen Gesetze Normen Regelungsinhalte Abgabenordnung 14, AO, steuerbegünstigte Zwecke Definition Zweckbetriebe Körperschaftsteuer Einkommensteuer 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG 10b EStG Steuerbefreiung Zweckbetr. Spendenabzug Gewerbesteuer 3 Nr. 6, 13, 8, 20 und 9 Nr. 5 GewStG Steuerbefreiungen Erbschaft- Schenkungsteuer 13 Abs. 1 Nr. 16, 17 ErbStG Steuerbefreiungen Grundsteuer 3 und 4 GrStG Steuerbefreiung nicht für Wohnzwecke Kraftfahrzeugsteuer 3 KraftStG Steuerbefreiung Umsatzsteuer 4 und 12 UStG Steuerbefreiungen und ermäßigter Steuersatz CURACON Folie 6

7 Grundlagen der Gemeinnützigkeit Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke Selbstlosigkeit Ausschließlichkeit Unmittelbarkeit Satzungsmäßige Voraussetzungen Tatsächliche Geschäftsführung Prüfung durch Finanzverwaltung Freistellungsbescheid Steuerbefreiung Spendenbestätigung CURACON Folie 7

8 4 Sphären zur Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Keine Ertragsteuer Wirtschaftl. Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb AO Steuerpfl. Geschäftsb. Ertragsteuer Umsatzsteuerfreiheit prüfen, sonst Umsatzsteuerpflicht 7% oder 19% Spenden Förderung Fundraising Zuschüsse Soz. Beratung Erbschaften Mitglieder Öffentlichkeit Grds. Vermietung / Verpachtung und Verkauf von Grundstücken Kapitalanlage Beteiligungen z.b. Altenheim Krankenhaus WfbM Integrationsbetrieb Bildung und Forschung Kultur z.b. Personalgestellung Geschäftsbesorgung Cafeteria, Kiosk Dienstleistun gen für Dritte Telefonüberlassung CURACON Folie 8

9 Abgrenzung der Zweckbetriebe wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb (ZB) steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb 65 AO Allgemeiner ZB satzungsmäßige Zwecke nur durch einen solchen Geschäftsbetrieb erreichbar nicht in größerem Umfang (als vermeidbar) in Wettbewerb treten 66 AO Wohlfahrtspflege Sorge für notleidende oder gefährdete Menschen mindestens 2/3 an Hilfsbedürftige i. S. d. 53 AO 67/ 67a / 68 AO Katalog-ZB Krankenhaus Altenheime Pflegeheime WfbM Integrationsprojekte Mahlzeitendienste Bildungseinrichtungen u. w. CURACON Folie 9

10 Zweckbetriebe nach 68 AO Zweckbetriebe nach 68 Nr. 3 a - c AO Stpfl. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? 68 Nr. 3 a AO WfbM nach SGB III (Arbeitsplätze für behinderte Menschen) nach SGB III förderungswürdige WfbM ( 136 SGB IX) Anerkennung durch BA nach 142 SGB IX Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht auf dem Arbeitsmarkt tätig sein können 68 Nr. 3 b AO Einrichtungen für Beschäftigungs- u. Arbeitstherapie (ohne Arbeitsverhältnis) Wiederherstellung körperlicher Grundfunktionen zur Wiedereingliederung in das Alltagsleben Förderbetreuungsbereich (organisatorisch an die WfbM angegliedert, rechtlich aber nicht Teil der WfbM, daher eigener Zweckbetrieb 68 Nr. 3 c AO Integrationsbetrieb 132 SGB IX verschiedene Organisationsformen möglich (Anerkennung) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mindestens 40 v. H. Schwerbehinderte Grenze nach 132 (3) = 25 % gilt nicht für das Steuerrecht CURACON Folie 10

11 Integrationsprojekt nach 68 Nr. 3 c AO Weitere Bedingungen zur steuerlichen Anerkennung eines Integrationsprojektes i.s.v. 132 SGB IX als Zweckbetrieb : - schwerbehinderten Menschen müssen neben der Beschäftigung auch eine arbeitsbegleitende Betreuung und Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung angeboten werden - die Einrichtung muss sich in ihrer Gesamtrichtung noch als Zweckbetrieb darstellen - Werden in einem Bereich eines Integrationsprojektes keine Personen i.s.v. 132 SGB IX eingesetzt, ist dieser Teil nicht steuerbegünstigt nach 68 Nr. 3 c AO; Folge: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, 19 % CURACON Folie 11

12 Praxishinweise Anerkennungsverfahren gemäß Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 17. Januar 2012 Vorlage von Gutachten für Förderung erforderlich CURACON Folie 12

13 Besteuerungsgrundlagen Integrationsprojekte nach 68 Nr. 3 c AO Integrationsprojekt nach 132 SGB IX Träger gemeinnützig gewerblicher Träger > 40% < 40% Ertragsteuern (ESt, KSt, GewSt) + Umsatzsteuer 19% Zweckbetrieb nach 68 Nr. 3 c AO ertragsteuerfrei Umsatzsteuer 7% Andere Zweckbetriebe?( 65 oder 66 AO); sonst: steuerpflichtiger wigb Ertragsteuern Umsatzsteuer 19% d.h. 40%-Beschäftigungsgrenze als gesetzliche Untergrenze zur Anerkennung von Integrationsprojekten als steuerbegünstigte Zweckbetriebe CURACON Folie 13

14 Integrationsprojekt nach 68 Nr. 3 c AO Bedingungen bei der Berechnung der 40%-Quote für Integrationsprojekte: - Eine Schwerbehinderung i.s.d. 132 SGB IX setzt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 v. H. voraus. - Für die Berechnung der Beschäftigungsquote ist von einer ganzen Arbeitskraft auszugehen, wenn die Wochenarbeitszeit mindestens 18 Stunden beträgt. Bei einer Beschäftigung von unter 18 Stunden wöchentlich ist zur Berechnung der 40-%-Quote nur eine quotale Berücksichtigung des betreffenden Arbeitnehmers möglich. - Leiharbeitnehmer, der nicht unter 132 SGB IX fällt, ist rechnerisch wie angestellter Mitarbeiter zu behandeln. - Schwerbehinderten Menschen sind gleichgestellt behinderte Jugendliche und junge Erwachsene während einer Zeit der Berufsausbildung, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 v. H. beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. CURACON Folie 14

15 Brennpunkte bei der Quotenberechnung Durchgängigkeit der Quote Handhabung in der Anlaufphase Einsatz von Leiharbeitnehmern Einsatz von WfbM-Mitarbeitern auf Außenarbeitsplätzen Quote pro Bereich oder ganzes Unternehmen 18 Stunden als maximale Wochenarbeitszeit bei behinderten Menschen CURACON Folie 15

16 Integrationsprojekt nach 68 Nr. 3 c AO Berechnungsschema 40%-Quote Anzahl MA Bezeichnung Berücksichtigung Quote in % 7 Nicht behinderte MA in Vollzeit 4 Nicht behinderte MA in Teilzeit 6 Nicht behinderte GfB/Mini-Jobber 3 20 Leiharbeitnehmer % 8 Vollzeit-MA i.s.v. 132 SGB IX 4 12 Teilzeit-MA i.s.v. 132 SGB IX %-Quote erfüllt 8 40% CURACON Folie 16

17 Inhalt 1 Grundlagen, Ertragssteuer, Gemeinnützigkeit 2 Umsatzbesteuerung von Integrationsprojekten CURACON Folie 17

18 System der Umsatzsteuer (1) Unternehmer (2) im Inland (3) gegen Entgelt (4) im Rahmen seines Unternehmens steuerbar nicht steuerbar steuerpflichtig steuerfrei mit Vorsteuerabzug (ggf. anteilig) ohne Vorsteuerabzug ( 4 Nr. 8 ff UStG) mit Vorsteuerabzug ( 4 Nr. 1-7 UStG) Regelsteuersatz NUR bei stpfl. wigb ermäßigter Steuersatz Ärztliche Leistungen KH, AH, PH 4 Nr. 14 UStG Pflege und Betreuung 4 Nr. 16 UStG Leistungen der Wohlfahrtspflege 4 Nr. 18 UStG Leistungen der Jugendhilfe 4 Nr. 25 UStG CURACON Folie 18 etc.

19 4 Nr. 16 UStG Anerkannte Einrichtungen mit sozialem Charakter 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. Einrichtungen bieten... Vertragliche Grundlagen b Haushaltshilfe 132 SGB V c Häusliche Krankenpflege 132a SGB V c Ambulante und stationäre Pflege 72 SGB XI c Häusliche Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung 77 SGB XI c Häusliche Pflege oder Heimpflege 26 Abs. 5 i.v.m. 44 SGB VII d Häusliche Krankenpflege oder Hauhaltshilfe 26 Abs. 5 i.v.m. 32 und 42 SGB VII e Integrationsfachdienste 111 SGB IX CURACON Folie 19

20 4 Nr. 16 UStG 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. f Einrichtungen bieten... Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und deren angegliederte Betreuungseinrichtungen Vertragliche Grundlagen 142 SGB IX g Niedrigschwellige Betreuungsangebote 45b SGB XI h Dienste, die Aufgaben der Sozialhilfe erfüllen 75 SGB XII j Frühförderstellen 2 Frühförderungsverordnung k Einrichtungen bei denen die Betreuungs- und Pflegekosten in mehr als 40 % der Fälle mehrheitlich von gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder -hilfe sowie der Kriegsopferversorgung und -fürsorge getragen werden. Auffangtatbestand CURACON Folie 20

21 Leistungen der Wohlfahrtseinrichtungen 4 Nr. 18 UStG Steuerfrei sind die Leistungen der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege ( ), wenn... a) diese Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, und b) die Leistungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugute kommen und c) die Entgelte für die in Betracht kommenden Leistungen hinter den durchschnittlich für gleichartige Leistungen von Erwerbsunternehmen verlangten Entgelten zurückbleiben. CURACON Folie 21

22 Beispiele für Leistungen der Wohlfahrtsverbände Beispiele für steuerfreie Umsätze der Wohlfahrtspflege - Betreuung, Beköstigung u. Beförderung der Menschen mit Behinderung - Erholungsheim für gesundheitlich gefährdete Kinder - Gestellung von Pflegepersonal für Pflegezwecke unter den genannten Voraussetzungen - ggf. Leistungen im Rahmen des Betreuten Wohnens Beispiele für steuerpflichtige Umsätze der Wohlfahrtspflege - Leistungen einer Werkstatt für behinderte Menschen (Zweckbetrieb) - Leistungen von Integrationsunternehmen - Leistungen von Beschäftigungsgesellschaften CURACON Folie 22

23 Umsatzsteuer bei Integrationsunternehmen Integrationsprojekt nach 68 Nr. 3 c AO Berufliche Qualifizierung Arbeitsbegleitende Betreuung Beschäftigung Vermittlung in sonstige Beschäftigung Zweckbetriebe - Ertragsteuerfrei z. B. 4 Nr. 21/22 UStG (frei) 4 Nr. 18 UStG (frei) Ausfluss der Beschäftigung: Produktion, Handel oder Dienstleistungen: UStAE 12.9 Abs. 12 Insoweit kein Vorsteuerabzug? 12 (2) Nr. 8 UStG (7%) 12 (1) UStG (19%) CURACON Folie 23

24 Umsatzsteuerliche Behandlung Kriterienprüfung nach BMF 19% - Annahme (stets) bei 1) Entleihung von Zeitarbeitsfirmen 2) Zwischenschaltung für andere nicht gemeinnützige Unternehmen 7% oder 19% - Ermessen der Finanzverwaltung 3) Fehlen ausreichender Geschäftseinrichtung 4) Nutzung als Werbemittel 5) Leistungen an Kunden ohne Vorsteuerabzug 6) Fehlen sozialer Betreuung 7) Beschäftigung überwiegend in Hilfsfunktionen, statt im eigentlichen Erwerbsbereich Einzelgewichtung der Kriterien für 7% oder 19% durch Finanzverwaltung CURACON Folie 24

25 Fragen und Antworten Welche praktischen Erfahrungen mit den einzelnen Finanzämtern gibt es? CURACON Folie 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! CURACON Folie 26

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