Anlagereglement des Bildungs- und Forschungsfonds des VSS

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1 Verband der Schweizerischen Schmierstoffindustrie Association de l industrie suisse des lubrifiants Associazione dell industria svizzera dei lubrificanti Swiss Association of Lubricants Industry Löwenstrasse 1, CH-8001 Zürich Postadresse: Postfach 6134, CH-8023 Zürich MWST-Nr Tel.+41 (044) Fax +41 (044) info@vss-lubes.ch Anlagereglement des Bildungs- und Forschungsfonds des VSS 1.Grundlagen Ziele und Grundsätze dieses Anlagereglements orientieren sich am Reglement des Bildungs- und Forschungsfonds des VSS. Die Anlagerichtlinien BVV 2 und die aufsichtsrechtlichen Vorgaben bestimmen den Risikorahmen. Der Bildungs- und Forschungsfonds des VSS muss jederzeit seinen Verpflichtungen nachkommen können. Die Vermögensbewirtschaftung soll dazu beitragen, dass die Aus- und Weiterbildung sowie Forschung finanziert werden kann. 2.Anlageziele und Grundsätze Die Anlage der verfügbaren Mittel ist unter Einhaltung der folgenden Grundsätze und Prioritäten zu tätigen: 1. Liquidität 2. Sicherheit 3. Rentabilität Mit der Anlagepolitik ist sicherzustellen, dass die Ziele des Bildungs- und Forschungsfonds unter Einhaltung dieser Kriterien erfüllt werden können. Der anlagepolitischen Risikofähigkeit ist dabei ebenso Rechnung zu tragen, wie der kostengünstigen Umsetzung. Im Rahmen der Anlagegrundsätze und Prioritäten ist die Gesamtrendite (laufender Ertrag plus Wertveränderung) unter Berücksichtigung der Kosten (Gebühren, 1

2 Spesen, Abgaben, Kommissionen, etc.) zu maximieren, damit ein möglichst grosser Beitrag zur Realwerterhaltung des Organisationskapitals erzielt werden kann. 3. Anlagenstrategie Die Anlagenstrategie muss unbeeinflusst von kurzfristigen Marktbewegungen und situativ motivierten Markteinschätzungen bleiben. Der Vorstand verfolgt die Ertrags- und Risikoentwicklung hinsichtlich Zielkonformität und prüft, ob wichtige betriebs- oder marktspezifische Veränderungen eine Anpassung der Strategie erfordern oder ob Optimierungsbedarf besteht. Dabei kann er auf externe Beratung zurückgreifen, nicht aber die Verantwortung delegieren. Die Vermögensanlagen erfolgen in liquiden, gut handelbaren und qualitativ hoch stehenden Anlagen. Die Vermögensanlagen werden auf verschiedene Anlagenkategorien, Märkte, Branchen und Sektoren verteilt. Die Vermögensanlagen erfolgen in Anlagen, die unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten (Gebühren, Spesen, Abgaben, Kommissionen, etc.) eine maximale Gesamtrendite abwerfen. Folgende Anlagestrategie wird bestimmt: BVV 2 Richtlinien Vergleichsindizes Liquidität 100 % Citigroup 3 Mt. Euro Dep. Obligationen Inland CHF 100 % Swiss Domestic Bond Index Obligationen Ausland CHF 30 % Swiss Foreign Bond Index Obligationen Fremdwährung 25 % Sal. World. Gov. Bond Index Aktien Schweiz 30 % Swiss Performance Index Aktien Ausland 25 % MSCI World Index Immobilienfonds/ Immobilien- Gesellschaften 50 % SWX Real Estate Index Maximal Aktien 50 % Maximal Fremdwährungen 30 % Maximal Auslandschuldner 30 % Total Sachwerte 70 % Total Nominalwerte CHF 100 % Die Richtlinien beziehen sich stets auf den Kurswert des Portfolios. Die Vorschriften des BVG, der BVV 2 sowie der Empfehlungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen sind stets einzuhalten. 2

3 4. Anlageorganisation und Verantwortlichkeiten Der Vorstand Trägt die Gesamtverantwortung Bestimmt die Anlagestrategie sowie die Anlagerichtlinien Entscheidet unter Berücksichtigung der Anlagestrategie und der finanzielle Situation über die Bildung von allfälligen Schwankungsreserven für die Vermögensanlagen Stellt die Kontrolle und Einhaltung der Richtlinien via Anlageausschuss sicher Wählt die Mitglieder des Anlageausschusses Der Anlageausschuss Setzt sich zusammen aus drei Mitgliedern: zwei aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer des Verbandes VSS wird halbjährlich über die Anlageperformance und geplante Massnahmen informiert kontrolliert die Einhaltung des Anlagereglements und der Anlagerichtlinien veranlasst bei Bedarf die Überarbeitung der Anlagerichtlinien genehmigt die Zusammenarbeit mit externen Stellen Delegiert die operativen Aufgaben der Vermögensverwaltung an die Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit externen Partnern (z.b. Administration / Massnahmen / Bankberater) Genehmigt den jährlichen Anlageplan 5. Anlagerichtlinien a. Investitionsgrad Es können maximal 100 % des Gesamtwertes des Vermögens investiert werden. (keine Hebelwirkung) b. Referenzwährung Die Referenzwährung ist der Schweizer Franken. c. Liquide Mittel Es werden folgende Anlagen zugelassen Postkonto Bankkonto, Festgelder und Treuhandanlagen bei einer Bank in der Schweiz mit einem Mindest Rating von A d. Obligationen Schweizerfranken Es werden Obligationen inländischer und ausländischer Schuldner in Schweizer Franken bzw. entsprechende Kollektivanlagen gemäss Benchmarkuniversum zugelassen Handelbarkeit muss an Sekundärmärkten (Börse) sichergestellt sein Das Mindest Rating beim Kauf muss A(S&P), A(Moody s) betragen. Sinkt das Rating unter A, ist die Position innert zwei Monate zu verkaufen. 3

4 e. Obligationen Fremdwährungen Es werden Obligationen in Fremdwährungen bzw. entsprechende Kollektivanlagen gemäss Benchmarkuniversum zugelassen. Auf eine angemessenen Währungs- und Schuldnerdiversifikation ist zu achten. Das Mindest Rating beim Kauf muss AA(S&P), Aa2 (Moody s) betragen. Sinkt das Rating auf A, resp. A2, ist die Position innert zwei Monate zu verkaufen. Handelbarkeit muss an Sekundärmärkten sichergestellt sein. f. Aktien Schweiz Es werden kotierte Aktien, aktienähnliche (Genuss- oder Partizipationsscheine etc. ) bzw. entsprechende Kollektivanlagen gemäss Benchmarkuniversum zugelassen Kollektivanlagen (Index- und Fonds- Papiere) sind erlaubt. Es sind primär Aktien bester Qualität zu kaufen (Mindest Rating A (S&P), A (Moody s) g. Aktien Ausland Es werden kotierte Aktien, aktienähnliche ( Genuss oder Partizipationsscheine etc. ) bzw. entsprechende Kollektivanlagen gemäss Benchmarkuniversum zugelassen Kollektivanlagen (Index- und Fonds- Papiere) sind erlaubt. Es dürfen nur Aktien von bekannten und qualitativ einwandfreien Gesellschaften gekauft werden (Rating A (S&P), A (Moody s) Auf eine angemessenen Branchen- und Länderdiversifikation ist zu achten h. Derivate Der Einsatz von Derivaten ist nicht zulässig. Insbesondere verboten sind: Anlagen mit einer Hebelwirkung (Engagement grösser als vorhandene Liquidität) Leerverkäufe Anlagen in Hedge Funds und anderer alternativer Anlagen mit stark spekulativem Charakter. i. Immobilien Es können Kollektivanlagen (Immobilienfonds und Immobiliengesellschaften) gemäss Benchmarkuniversum getätigt werden 6. Anlagebewertungsgrundsätze Die Bewertungsgrundsätze sollen gemäss den Rechnungslegungsrichtlinien der Swiss - GAAP FER erfolgen. 4

5 7. Controlling und Berichterstattung Das Investment Controlling ist so zu organisieren, dass die involvierten Stellen und insbesondere der Vorstand mit relevanten Informationen versehen werden und eine effiziente Vermögensbewirtschaftung gewährleistet werden kann. Der beauftragte Partner erstellt vierteljährlich Anlagespiegel bewertet zu Marktwerten jeweils per 31. März 30. Juni 30. September 31. Dezember Er erstellt halbjährlich einen schriftlichen Bericht mit folgendem Inhalt: Einhaltung der Anlagerichtlinien Anlageresultate netto (d.h. nach Berücksichtigung der Kosten) absolut und im Vergleich zum Benchmark Begründung der Anlageresultate Kostenübersicht (Verwaltung, Gebühren, Kommission, Abgaben u.a.) Werden die Richtlinien nicht eingehalten, sind der Anlageausschuss und der Vorstand sofort zu informieren. Es werden Gründe für die Verletzung und entsprechend geplante Massnahmen mitgeteilt. 8. Schlussbestimmungen Dieses Anlagereglement tritt per sofort in Kraft. Es wurde vom Vorstand am 22. Juni 2006 genehmigt. Ort: Zürich Datum: 19. Juli

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