Prüfungsordnung für die Prüfung im Rahmen der Fortbildung Zertifizierter Waldpädagoge in Sachsen-Anhalt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Prüfungsordnung für die Prüfung im Rahmen der Fortbildung Zertifizierter Waldpädagoge in Sachsen-Anhalt"

Transkript

1 Prüfungsordnung für die Prüfung im Rahmen der Fortbildung Zertifizierter Waldpädagoge in Sachsen-Anhalt 1 Zweck der Prüfung In der Abschlussprüfung Zertifikat Waldpädagogik ist festzustellen, ob der/die Prüfungskandidat/-in die fachlichen und methodischen Ziele des Fortbildungsganges Zertifikat Waldpädagogik beherrscht und in der Praxis umsetzen kann. Das Niveau der gewünschten Leistung richtet sich nach den aktuellen Mindeststandards, die die Fortchefkonferenz am 06./ erstmalig beschlossen hat. 2 Prüfungsausschuss (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Er wird vom Landeszentrum Wald vorgeschlagen und vom Ministerium für Landeswirtschaft und Umwelt bestätigt. Er repräsentiert forstfachliche und pädagogische Kompetenzen. Mindestens ein Mitglied muss ein forstliches Studium/Fachhochschulstudium absolviert haben, mindestens ein Mitglied muss pädagogisch ausgebildet sein oder eine landesweit anerkannte Qualifikation als Multiplikator für Bildung für nachhaltige Entwicklung besitzen. Den Vorsitz hat ein Vertreter des Landeszentrum Wald. Das Ministerium für Landeswirtschaft und Umwelt kann einen/eine stimmberechtigte/-n Beisitzer/-in in den Prüfungsausschuss berufen. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu benennen. (2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen bedürfen der einfachen Mehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 3 Aufgaben des Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss nimmt folgende Aufgaben wahr: Anerkennung von Vorleistungen die Zulassung von Teilnehmenden zum Zertifikatsgang Zertifikat Waldpädagogik in Zweifelsfällen Berufung von Fachprüfern in Prüfungsteams Zulassung von Prüfungskandidaten zur Prüfung Abnahme und Bewertung der Prüfung Einhaltung der Prüfungsbedingungen Festlegung von Bewertungsrichtlinien abschließende Anerkennung von Wahlpflichtkursen (D Modul) anderer Träger in Zweifelsfällen abschließende Entscheidungen zur Geschäftsführung in Widerspruchsfällen 4 Geschäftsführung des Prüfungsausschuss (1) Die Geschäftsführung für den Prüfungsausschuss nimmt das Landeszentrum Wald wahr. Sie umfasst: die Zulassung von Teilnehmenden zum Zertifikatsgang Zertifikat Waldpädagogik Anerkennung von Praktikumseinrichtungen und Praktikumsleistungen Anerkennung von Wahlpflichtkursen (D Modul) anderer Träger Versenden von Einladungen und Protokollführung 1

2 Abstimmung und Bekanntgabe der Prüfungstermine und -ort im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss Vorbereitung von Zulassungsunterlagen der Prüfungsbewerber/-innen für den Prüfungsausschuss Organisation und Sicherstellung des Ablaufs der Prüfung Durchführung der Beschlüsse des Prüfungsausschusses (2) Zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses ist mit einer Frist von zwei Wochen einzuladen. Kann ein Mitglied nicht teilnehmen, so soll es dies unverzüglich der Geschäftsführung anzeigen. Für ein verhindertes Mitglied ist der/die in Stellvertreter/-in einzuladen. 5 Prüfungsteam Der Prüfungsausschuss delegiert die Durchführung von Prüfungen an Prüfungsteams. Ein Prüfungsteam besteht aus mindestens zwei Fachprüfern, die forstfachliche und pädagogische Kompetenzen repräsentieren. Die Prüfungsteams werden vom Prüfungsausschuss ernannt. Der Prüfungsausschuss kann selbst die Aufgaben eines Prüfungsteams wahrnehmen. 6 Verschwiegenheit Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, die Mitglieder der Prüfungsteams und sonstige mit der Prüfung befasste Personen haben über die Prüfungsvorgänge Dritten gegenüber Verschwiegenheit zu wahren. 7 Anmeldung zur Prüfung Der/die Prüfungskandidat/in meldet sich schriftlich zur Abschlussprüfung an. Dem Antrag sind alle erforderlichen Teilnahmebescheinigungen beizulegen. Der Prüfungsausschuss teilt den Prüfungskandidaten den Zeitrahmen für die Prüfungen sowie den Termin für die Prüfungsanmeldung in geeigneter Weise mindestens 8 Wochen vor Ende der Abgabefrist mit. 8 Zulassung zur Prüfung (1) An der Abschlussprüfung können Prüfungskandidaten des Zertifikatslehrganges Zertifikat Waldpädagogik teilnehmen, die Kurse für alle Module und das Praktikum im erforderlichen Umfang absolviert haben und dies mit entsprechenden Teilnahmebescheinigungen nachweisen können. Die Fortbildungsveranstaltungen dürfen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung grundsätzlich nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. In zu begründenden Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen, nach denen Kurse, die zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen, anerkannt werden. (2) Der/ die Prüfungsbewerber/-in ist zur Prüfung zugelassen, wenn er/sie die schriftlichen Nachweise über folgende Vorleistungen gemäß der länderübergreifenden Mindeststandards erbringt: Teilnahme an einem anerkannten Fortbildungslehrgang Grundmodul forstliche und ökologische Grundlagen oder der Nachweis einer forstlichen Ausbildung. Hierzu gehört auch ein forstlicher Fachschulabschluss oder der erfolgreiche Abschluss eines forstlichen Studiums. Teilnahme an einem anerkannten Fortbildungslehrgang Grundmodul pädagogische und methodische Grundlagen oder der Nachweis einer pädagogischen Ausbildung. Hierzu 2

3 gehören auch ein pädagogischer Fachschulabschluss oder der erfolgreiche Abschluss eines pädagogischen Studiums. Teilnahme an einem anerkannten Fortbildungslehrgang Modul A forstlich-ökologische Kompetenzen und zielgruppenspezifische Methodik. Teilnahme an einem anerkannten Fortbildungslehrgang Modul B pädagogische und methodische Kompetenz. Teilnahme an einem anerkannten Fortbildungslehrgang Modul C rechtliche und Organisatorische Kompetenzen in der Waldpädagogik. Teilnahme an drei anerkannten Lehrgängen zur Vertiefung der waldpädagogischen Kompetenzen in einem Gesamtumfang von jeweils mindestens einem Tag ( Modul D Wahlpflichtkurse ). Der Prüfungsabschluss kann auch einzelne Tage eingereichter Lehrgangsbestätigungen für das Modul D anerkennen. Erfolgreiche Durchführung eines Praktikums bei einer geeigneten und anerkannten Praktikumseinrichtung von mindestens 40 Stunden. Das Praktikum ist über das von der Geschäftsführung ausgegebene Formular Praktikumsbescheinigung und einen schriftlichen Praktikumsbericht nachzuweisen. 9 Prüfung (1) Die Prüfung besteht aus einem waldpädagogischen Projekt mit den Teilen (A) Konzept und Planung; (B) praktische Durchführung einer waldpädagogischen Veranstaltung mit einer Prüfungsgruppe und (C) der Reflexion im Prüfungsgespräch. Ein Projekt kann gemeinsam mit bis zu drei Prüfungskandidaten bearbeitet werden, wobei jeder/e Prüfungskandidat/in eigenständig abgegrenzte Teile zu bearbeiten hat. (2) Für die Abnahme der Prüfung wird eine Prüfungsgebühr erhoben. (3) Die Prüfung ist nicht öffentlich. (4) Der/die Prüfungskandidat/-in haben sich auf Verlangen des Prüfungsteams, des Prüfungsausschuss oder der Geschäftsführung über ihre Person auszuweisen. (5) Menschen mit Behinderungen können als Prüfungskandidat/-in schriftlich eine Berücksichtigung ihrer besonderen Belange beantragen. Bei der Durchführung und Bewertung ist hierauf angemessen Rücksicht zu nehmen. 10 Vorbereitung der Prüfung (1) Für die Abnahme der Prüfungen eines Lehrgangs sind in der Regel mehrere Prüfungstermine erforderlich. Die individuellen Prüfungsorte und Prüfungstermine sind den Teilnehmern/-innen der Fortbildung mindestens 6 Wochen im Vorlauf in geeigneter Weise bekannt zu geben. (2) Die Auswahl und Eignung einer geeigneten und unabhängigen Zielgruppe (Prüfungsgruppe) für den praktischen Prüfungsteil erfolgt durch die Geschäftsführung oder einer von ihr beauftragten Person. Erforderliche Materialien für die Prüfung sind in Abstimmung mit der Geschäftsführung vom/ von der Prüfungskandidat/-in selbst mitzubringen. Die Zulassung der Hilfsmittel liegt beim beauftragten Prüfungsteam. 3

4 11 Ablauf der Prüfung (1) Prüfungsteil A: Konzept und Planung Jeder/jede Prüfungskandidat/-in erstellt im Vorfeld der praktischen Prüfung ein schriftliches Konzept zu einer waldpädagogischen Veranstaltung. Der/die Prüfungskandidat/-in erhält spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin genaue Angaben zu Prüfungsgruppe, Thema und örtlichem Bezug. Es stehen zwei Themen zur Auswahl. Im Falle einer Gruppenprüfung mit bis zu drei Prüfungskandidaten ist eine Abstimmung zwischen den Kandidaten sinnvoll und gilt nicht als Täuschung. Eine vorherige Kontaktaufnahme zwischen Prüfungskandidat/-in und Prüfungsgruppe oder dem/der beteiligten Lehrer/-in bzw. Erzieher/-in zur Themensondierung und Vorbesprechung gilt nicht als Täuschungsversuch. Zu diesem Zwecke werden die Kontaktdaten der an der Prüfung beteiligten Lehrkräfte bzw. Erzieher /innen in geeigneter Weise dem/der Prüfungskandidaten/-in bekannt gegeben. (2) Bei einer Gruppenprüfung haben der/die Prüfungskandidat/-in jeweils abgegrenzte Teile der Veranstaltung eigenständig zu planen und später im praktischen Prüfungsteil umzusetzen. Das Konzeptpapier soll auf zwei DIN-A-4 Seiten die wesentlichen Inhalte und Ziele kurz und aussagekräftig darstellen. Das Konzept für den Veranstaltungsteil, den der/die Prüfungskandidat/-in individuell betreut, ist dabei auf mindestens einer Seite darzustellen. Das schriftliche Konzept muss drei Werktage vor der praktischen Prüfung bei der Geschäftsführung des Prüfungsausschusses eigenhändig unterschrieben eingegangen sein. Erforderlichen kann das Prüfungsteam Nachbesserungen bis zum Prüfungstermin einfordern. (3) Prüfungsteil B :Durchführung der geplanten waldpädagogischen Veranstaltung Jeder/jede Prüfungskandidat/-in führt die von ihm/ihr geplante waldpädagogische Veranstaltung oder den abgegrenzten Teilbereich einer gemeinsam geplanten waldpädagogischen Veranstaltung mit einer Prüfungsgruppe durch. Dieser Prüfungsteil wird vom Prüfungsausschuss bzw. dem beauftragten Prüfungsteam begleitet und soll im Wald stattfinden. Die Veranstaltung sollte etwa 1,5 bis 2 Stunden dauern, wobei bei einer Gruppenprüfung jeder/jede Prüfungskandidat/-in mindestens 30 Minuten lang abgegrenzte Teile der waldpädagogischen Veranstaltung zu führen hat. (4) Prüfungsteil C: Reflexion und Diskussion (mindestens 30 Minuten) Nach der Durchführung der waldpädagogischen Veranstaltung soll jeder/ jede Prüfungskandidat/-in zum Ablauf des von ihm/ ihr durchgeführten praktischen Prüfungsteils Stellung nehmen, die Veranstaltung reflektieren und bewerten. Mit Bezug auf die Führung werden in einem Prüfungsgespräch methodische, fachliche Anforderungen überprüft. Der Prüfungsteil soll jeweils mindestens 15 Minuten dauern und ist als Einzelleistung zu absolvieren. 12 Leistungsbewertung (1) Jeder Prüfungsteil wird von den Fachprüfern des Prüfungsteams selbstständig und getrennt voneinander bewertet. Das Prüfungsteam stellt einvernehmlich das Ergebnis der Prüfung fest. Es teilt dem/der Prüfungskanditen/-in am Ende des Prüfungstages das Ergebnis mit. Sollte kein Einvernehmen im Prüfungsteam erzielt werden, führt der Prüfungsausschuss zeitnah gemeinsam mit dem beteiligten Prüfungsteam eine Entscheidung mit einfacher Mehrheit herbei. 4

5 (2) Das Gesamtergebnis der Prüfung ist wie folgt zu bewerten: Mit besonderem Erfolg bestanden. Die Bewertung soll erteilt werden, wenn die erbrachten Leistungen den Anforderungen voll bzw. in besonderem Maße entsprechen. Mit Erfolg bestanden. Die Bewertung soll erteilt werden, wenn die erbrachten Leistungen im Allgemeinen den Anforderungen entsprechen bzw. Mängel aufweisen, aber im Ganzen der Anforderungen noch entsprechen. Nicht bestanden. Die Bewertung soll erteilt werden, wenn die erbrachten Leistungen den Anforderungen nicht entsprechen, da über die Grundkenntnisse hinaus erkennbare Mängel deutlich in Erscheinung getreten sind. (3) Das Prüfungsteam protokolliert den Verlauf und die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen für jeden/ jede Prüfungskandidat/-in in einer Bewertungsniederschrift. Die Niederschrift wird durch die Fachprüfer abgezeichnet und dem Prüfungsausschuss zur Feststellung des Ergebnisses der Prüfung überreicht. Der Prüfungsausschuss bestätigt schriftlich die Prüfungsergebnisse. Nach dem Bestehen der Prüfung wird dem/der Prüfungskandidaten/-in ein Zertifikat als staatlich zertifizierte/r Waldpädagoge/in mit Leistungsbewertung ausgestellt. 13 Prüfungszertifikat Nach dem Bestehen der Prüfung wird dem/ der Prüfungskandidat/-in ein Zertifikat ausgestellt. Das Zertifikat enthält: die Bezeichnung Waldpädagogik-Zertifikat, die Personalien des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum), das Gesamtergebnis der Prüfung, das Datum des Bestehens der Prüfung, die Unterschrift der Mitglieder des Prüfungsausschusses 14 Wiederholung der Prüfung Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen. 15 Rücktritt/Nichtteilnahme/Täuschung Wer ohne wichtigen Grund an der Prüfung nicht oder nur teilweise teilnimmt, hat die Abschlussprüfung nicht bestanden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet bei der Durchführung der Prüfung das Prüfungsteam, für den Gesamtverlauf der Prüfung der/die Vorsitzende der Prüfungskommission. Im Krankheitsfalle ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. 16 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße (1) Wird während der Prüfung festgestellt, dass ein/eine Prüfungskandidat/-in das Ergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen versucht oder leistet er Beihilfe bei solch einem Versuch, liegt eine Täuschungshandlung vor. (2) Der Sachverhalt wird von den Fachprüfern oder der Aufsichtsführung festgestellt und protokolliert. Der/die Prüfungskandidat/-in setzt die Prüfung bis zur Entscheidung über die Täuschungshandlung fort. Die endgültige Entscheidung über die Täuschungshandlung liegt beim Prüfungsausschuss. Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren 5

6

Prüfungsordnung für die Prüfung im Rahmen der Fortbildung Zertifizierter Waldpädagoge in Sachsen-Anhalt

Prüfungsordnung für die Prüfung im Rahmen der Fortbildung Zertifizierter Waldpädagoge in Sachsen-Anhalt Prüfungsordnung für die Prüfung im Rahmen der Fortbildung Zertifizierter Waldpädagoge in Sachsen-Anhalt 1 Zweck der Prüfung In der Abschlussprüfung Zertifikat Waldpädagogik ist festzustellen, ob der/die

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/

Mehr

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

Finanzgruppe. Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG. Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung. vom 1.

Finanzgruppe. Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG. Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung. vom 1. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung vom 1. Januar 2004 geändert mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 geändert mit Wirkung vom

Mehr

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC)

Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Fachhochschule Münster Weiterbildender Masterstudiengang Beratung Mediation Coaching (M.A. BMC) Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Eignung für den weiterbildenden Masterstudiengang

Mehr

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung Spezialtierarzt FVH für Kleintiere Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung

Mehr

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV )

TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Projektmanager (TÜV ) Projektmanager (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen

Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen DWA-Landesverband Sachsen/Thüringen Geschäftsordnung zur Zertifizierung von Fachunternehmen 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für das Verfahren zur Zertifizierung von Fachunternehmen für die

Mehr

Stufenversammlung MSS 13

Stufenversammlung MSS 13 Stufenversammlung MSS 13 Informationen zum Abitur 22.12.2010 Themenübersicht Termine Abitur 2011 Freiwilliges Zurücktreten Versäumnis Täuschungshandlungen, Änderung von Prüfungsentscheidungen Ordnungswidriges

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Kultusministeriums

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Kultusministeriums Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik - Berufskolleg

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Prüfungsausschüsse

Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Prüfungsausschüsse Prüfungsrecht Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Prüfungsausschüsse BIBB Tarifvertragsparteien Bundesmin.für Wirtschaft BBiG/HwO Ausbildungsordnung Prüfungsordnung PA Berufsbildungsausschuss oberste

Mehr

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Bürokaufmann/Bürokauffrau Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

Stufenversammlung MSS 13

Stufenversammlung MSS 13 Stufenversammlung MSS 13 Informationen zum Abitur 09.11.2011 Themenübersicht Kursarbeiten unter Abiturbedingungen Termine Abitur 2012 Freiwilliges Zurücktreten Versäumnis Täuschungshandlungen, Änderung

Mehr

Psychologe für Straffälligenarbeit

Psychologe für Straffälligenarbeit Psychologe für Straffälligenarbeit Bitte auswählen Allgemeine Informationen Weiterbildungsordnung Weiterbildungsmodule Eine Fortbildungsveranstaltung der Bildungsstätte Justizvollzug Mecklenburg -Vorpommern

Mehr

Az: 34/5004-17. Weiterbildung zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis. Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2016. 1. Allgemeines

Az: 34/5004-17. Weiterbildung zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis. Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2016. 1. Allgemeines Az: 34/5004-17 Weiterbildung zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis Verwaltungsvorschrift vom 15. März 2016 1. Allgemeines Weiterbildungsmaßnahmen zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis dienen dazu, eine

Mehr

Datenschutzbeauftragter (TÜV )

Datenschutzbeauftragter (TÜV ) TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Prüf- und Zertifizierungsordnung Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Prüf- und Zertifizierungsordnung Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Datenschutzbeauftragter

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerische Forstverwaltung Bedingungen für den Erwerb des Zertifikat Waldpädagogik an forstlichen Hochschulen und Universitäten in

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden.

(2) Der Ausschuß besteht aus drei habilitierten Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, die vom Fakultätsrat gewählt werden. Prüfungsordnung 1 Studienabschluß Die Friedrich-Schiller-Universität Jena verleiht durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät aufgrund der in dieser Ordnung geregelten Prüfungen den akademischen Grad "legum

Mehr

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung

(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Richtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission)

Richtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission) Technische Universität Dresden Fakultät Elektrotechnik Richtlinie für die Durchführung von Habilitationsverfahren (Organisatorische Hinweise für die Arbeit einer Habilitationskommission) 1. Grundlagen

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)

FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),

Mehr

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum.

Studienplanmäßig ist die Praxisphase im 4. Semester angesiedelt mit einer Laufzeit von 10 Wochen als Vollzeitpraktikum. Beuth Hochschule Fachbereich IV Luxemburger Straße 9 13353 Berlin Informationen für Studierende zur Praxisphase Studiengang Facility Management Der Praxisbeauftragte Haus Beuth, Zimmer A 122A Luxemburger

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

431.62. Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014

431.62. Verordnung. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 24. März 2014 .6 Verordnung vom. März 0 über die Aufnahmekapazität und den Eignungstest für die Studiengänge der Human- und Zahnmedizin an der Universität Freiburg im akademischen Jahr 0/5 Der Staatsrat des Kantons

Mehr

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik

Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik Fachanforderungen für die Abiturprüfung im Fach Elektrotechnik auf der Basis der FgVO 1999/03 FG-Handreichung 2004 FgPVO 2001 EPA 1989 Lehrpläne 2002 Stand 07.12.2004 1. Fachliche Qualifikationen Die Schülerinnen

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER

DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg

Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Aufstiegslehrgang für Lehrerinnen und Lehrer im gehobenen Dienst an beruflichen Schulen des Landes Baden-Württemberg Merkblatt Stand 2014 Anlage

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte

Mehr

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013

Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss

Mehr

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung:

Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes erläßt die Universität Augsburg folgende Prüfungsordnung: L-3303-1-001 MAPO_UF * Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang Unternehmensführung" der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg zum Erwerb des akademischen

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Richtlinien für das Praxissemester im Masterstudiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften

Richtlinien für das Praxissemester im Masterstudiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften Richtlinien für das Praxissemester im Masterstudiengang Computergestützte Ingenieurwissenschaften 1 Ziele Ziel des praktischen Studiensemesters (Praxissemester) ist es, eine enge Verbindung zwischen Studium

Mehr

Fortbildungstermine für Erzieher/in und Tagesmütter

Fortbildungstermine für Erzieher/in und Tagesmütter Fortbildungstermine für Erzieher/in und Tagesmütter Fortbildung 1: Bewegung, Spiel und Sport für 3-6jährige Kinder Teil 1 und Teil 2: Das Seminar wird in zwei Teilen stattfinden, um Ihnen eine intensive

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen Stiftung Internationale Kinderhilfe Hammer Forum International Child Care Foundation Hammer Forum 2. Sie ist eine nichtrechtsfähige

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule 3. Februar 2009 Nr. 1/2009 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung und der Prüfungsordnung für den Bachelor-Modellstudiengang Management an der Fachhochschule

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste

Mehr

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung

Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen

Mehr

Fachlagerist/Fachlageristin

Fachlagerist/Fachlageristin Fachlagerist/Fachlageristin Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO

Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Anhang V zur Weiterbildungsordnung SSO Reglement über die Erlangung eines eidgenössischen oder von der SSO anerkannten Weiterbildungstitels und betreffend die Anerkennung vergleichbarer ausländischer Titel

Mehr

Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland

Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 26. Juni 2006 (MBl. NRW. 2006 S.431), zuletzt geändert am 10.02.2012 (MBl. NRW. 2012 S. 164) 1) Präambel Unbeschadet der rechtlichen

Mehr

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung

Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule

Mehr

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang

Mehr

2 Praktische Tätigkeit

2 Praktische Tätigkeit Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom 7. November 1989 (BGBl I 1 Lehrgang 2 Praktische Tätigkeit 3 Gleichwertige Tätigkeit 4 Staatliche

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. S A T Z U N G des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Freunde und Förderer bilden einen Verein mit dem Namen Freunde fördern Schritt für Schritt

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 -

Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Richtlinien für den Freiverkehr an der Börse München - Stand 29. Oktober 2010 - Börse München INHALT I. Abschnitt: Organisation 1 Träger 2 Organe 3 Mitgliedschaft, Vorsitz und Amtszeit des Freiverkehrsausschusses

Mehr

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM

Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

S T I F T U N G S A T Z U N G

S T I F T U N G S A T Z U N G S T I F T U N G S A T Z U N G 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Störche Nordrhein-Westfalen () (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige (unselbständige) Stiftung

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

European Lighting Expert Prüfungsordnung und Qualitätsmanagement

European Lighting Expert Prüfungsordnung und Qualitätsmanagement European Lighting Expert Prüfungsordnung und Qualitätsmanagement 21. September 2015 Inhaltsverzeichnis Zweck des Dokumentes... 2 Geltungsbereich... 2 Bestandteile der Qualitätssicherung... 2 Die Qualitätssicherungskommission

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen

Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen 1. Zertifizierungsstelle Die Mitgliedsinnungen des Bundesinnungsverbands des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks

Mehr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr Gemeinde Hüllhorst Leben in guter Atmosphäre ' Hüllhorst, den 02.07.2015 Einladung Nr. x-1 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 am Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr im Sitzungssaal

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche SATZUNG DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES ORANGERIE E.V. Gründungsdatum 10.12.2010 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Orangerie e.v. 2. Er hat den Sitz in Augsburg. 3. Er soll

Mehr

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004. Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:

Mehr

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag

Zusatzvereinbarung zum Berufsausbildungsvertrag Kooperativer Studiengang Betriebswirtschaft "Baubetriebswirt-Plus" an der Hochschule Biberach Zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden / Studenten. Firma / Betrieb... Name, Vorname. Straße,

Mehr

Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung

Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung Version: 1.0.0 Status: abgestimmt Editoren: Jürgen Dohle, Telekom Deutschland Tel: +49 228 181-45638 E-Mail: juergen.dohle@telekom.de

Mehr

Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW)

Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW) Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW) 1 Prüfungszweck Das

Mehr

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT

HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT 1 HAWK HOCHSCHULE FÜR ANGEWANDTE WISSENSCHAFT UND KUNST HILDESHEIM/HOLZMINDEN/GÖTTINGEN FAKULTÄT RESSOURCENMANAGEMENT MASTERSTUDIENGANG REGIONALMANAGEMENT UND WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG ORDNUNG FÜR MODUL BERUFSPRAKTISCHE

Mehr

Aufsteigen und Abschluss am Ende der 9. Klasse

Aufsteigen und Abschluss am Ende der 9. Klasse Aufsteigen und Abschluss am Ende der 9. Klasse Lotta Ole Was machen Ole und Lotta am Ende der 9. Klasse? Ulf Mieth: Abschlussprüfungen 1 Begriffe HSA RSA Erster allgemeinbildender Schulabschluss [ESA]

Mehr

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie

FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011. Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie FAQs zum Bachelorstudiengang Psychologie PO-Version 2011 Allgemeine Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie Wann kann das Studium begonnen werden? Nur im Wintersemester Ist das Studium zulassungsbeschränkt?

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.

Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9. Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.2009 1. Grundsätze Alle Fahrer im Güterkraftverkehr, sofern

Mehr

Vom 15. Juli 2003. zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Zugangsprüfungsordnung vom 16.11.2012. Teil 1 Allgemeines

Vom 15. Juli 2003. zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Zugangsprüfungsordnung vom 16.11.2012. Teil 1 Allgemeines Prüfungsordnung für den Zugang von Berufstätigen an der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design (Zugangsprüfungsordnung) Vom 15. Juli 2003 zuletzt geändert durch

Mehr

Prüfungsordnung. für. Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation. der Unfallversicherung Bund und Bahn. in der Fassung vom Juni 2015

Prüfungsordnung. für. Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation. der Unfallversicherung Bund und Bahn. in der Fassung vom Juni 2015 Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung vom Juni 2015 1 / 12 Präambel Jede zunächst in Vorbereitung eingestellte Aufsichtsperson

Mehr