Verkaufsprospekt. 22. Januar FPM Deutsche Investmentaktiengesellschaft mit Teilgesellschaftsvermögen

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1 Verkaufsprospekt 22. Jauar 2014 TOP 25 S FPM Deutsche Ivestmetaktiegesellschaft mit Teilgesellschaftsvermöge Verwaltugsgesellschaft: Deutsche Asset & Wealth Maagemet Ivestmet GmbH

2 Verkaufsprospekt Allgemeier Teil Verkaufsbeschräkug 1 Wichtigste rechtliche Auswirkuge der Vertragsbeziehug 1 Firma, Rechtsform ud Sitz 1 Grudlage 1 Verwaltugsgesellschaft 2 Verwahrstelle 3 Teilgesellschaftsvermöge ud Aktieklasse 4 Alageziele, Alagegrudsätze ud -greze 5 Wertpapier-Darlehesgeschäfte 9 Pesiosgeschäfte 10 Sicherheitestrategie 10 Kreditaufahme 10 Hebelwirkug (Leverage) 10 Vermögesbewertug 11 Wertetwicklug 11 Risikohiweise 11 Aktie 16 Ausgabe- ud Rückahmepreise ud Koste 18 Koste 19 Regel für die Ermittlug ud Verwedug der Erträge 20 Geschäftsjahr ud Ausschüttuge 20 Auflösug der Ivestmetaktiegesellschaft ud Auflösug ud Verschmelzug eies Teilgesellschaftsvermöges 20 Auslagerug 21 Faire Behadlug der Aktioäre/ Umgag mit Iteressekoflikte 22 Wirtschaftsprüfer 23 Zahluge a die Aktioäre/Verbreitug der Berichte ud sostige Iformatioe 23 Diestleister 23 Kurzagabe über die für die Aleger bedeutsame Steuervorschrifte 24 Vo der DeAWM Ivestmet GmbH verwaltete Ivestmetvermöge 29 Besoderer Teil Bezeichug, Zeitpukt der Bildug ud Dauer des Teilgesellschaftsvermöges 30 Alageziele 30 Alagegrudsätze 30 Alagepolitik ud Alagegreze 30 Wertetwicklug 30 Spezielle Risikohiweise 30 Profil des typische Aktioärs 31 Orderaahmeschluss 31 Koste ud Vergütug 31 Gesamtkostequote 32 Ausgabeaufschlag ud Rückahmeabschlag 32 Aktieklasse 32 Ausschüttuge 32 Ausgelagertes Portfoliomaagemet 33 Beratugsfirme 33 Börse ud Märkte 33 Hiweise für Aleger i Luxemburg 34

3 Verkaufsprospekt Allgemeier Teil Der Kauf ud Verkauf vo Aktie der FPM Deutsche Ivestmetaktiegesellschaft mit Teilgesellschaftsvermöge erfolgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der Satzug sowie de Alagebediguge ud der wesetliche Alegeriformatioe für das jeweilige Teilgesellschaftsvermöge i der jeweils geltede Fassug. Die Allgemeie Alagebediguge ud die Besodere Alagebediguge sid im Aschluss a diese Verkaufsprospekt abgedruckt. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb vo Aktie der FPM Deutsche Ivestmetaktiegesellschaft mit Teilgesellschaftsvermöge Iteressierte zusamme mit dem letzte veröffetlichte Jahresbericht sowie dem gegebeefalls ach dem Jahresbericht veröffetlichtem Halbjahresbericht auf Verlage kostelos zur Verfügug zu stelle. Daebe sid ihm die wesetliche Alegeriformatioe rechtzeitig vor Vertragsschluss kostelos zur Verfügug zu stelle. Vo dem Verkaufsprospekt abweichede Ausküfte oder Erkläruge dürfe icht abgegebe werde. Jeder Kauf ud Verkauf vo Aktie auf der Basis vo Ausküfte oder Erkläruge, welche icht i dem Verkaufsprospekt bzw. i de wesetliche Alegeriformatioe ethalte sid, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufsprospekt wird ergäzt durch de jeweils letzte Jahresbericht ud dem gegebeefalls ach dem Jahresbericht veröffetlichte Halbjahresbericht. Dieser Verkaufsprospekt besteht aus eiem Allgemeie Teil ud eiem Besodere Teil. Im Allgemeie Teil werde allgemeie Regeluge für alle i diesem Verkaufsprospekt behadelte Teilgesellschaftsvermöge getroffe. Im Besodere Teil werde spezielle, teilweise eischräkede ud kokretisierede Regeluge für das betreffede Teilgesellschaftsvermöge aufgeführt. VERKAUFSBESCHRÄNKUNG Die ausgegebee Aktie der Teilgesellschaftsvermöge dürfe ur i Läder zum Kauf agebote oder verkauft werde, i dee ei solches Agebot oder ei solcher Verkauf zulässig ist. Sofer icht vo der Ivestmetaktiegesellschaft oder eiem vo ihr beauftragte Dritte eie Erlaubis zum öffetliche Vertrieb seites der örtliche Aufsichtsbehörde erlagt wurde, hadelt es sich bei diesem Prospekt icht um ei öffetliches Agebot zum Erwerb vo Ivestmetateile bzw. darf dieser Prospekt icht zum Zwecke eies solche öffetliche Agebots verwedet werde. Die Ivestmetaktiegesellschaft ud/oder das jeweilige Teilgesellschaftsvermöge sid ud werde icht gemäß dem Uited States Ivestmet Compay Act vo 1940 i seier gültige Fassug registriert. Die Aktie der FPM Ivestmetaktiegesellschaft mit Teilgesellschaftsvermöge sid ud werde icht gemäß dem Uited States Securities Act vo 1933 i seier gültige Fassug oder ach de Wertpapiergesetze eies Budesstaates der Vereiigte Staate vo Amerika registriert. Aktie der FPM Ivestmetaktiegesellschaft mit Teilgesellschaftsvermöge dürfe weder i de Vereiigte Staate och eier US-Perso oder auf dere Rechug agebote oder verkauft werde. Atragsteller müsse gegebeefalls darlege, dass sie keie US-Perso sid ud Ateile weder im Auftrag vo US-Persoe erwerbe och a US-Persoe weiterveräußer. US-Persoe sid Persoe, die Staatsagehörige der USA sid oder dort ihre Wohsitz habe ud/oder dort steuerpflichtig sid. US- Persoe köe auch Persoe- oder Kapitalgesellschafte sei, die gemäß de Gesetze der USA bzw. eies US-Budesstaats, Territoriums oder eier US-Besitzug gegrüdet werde. I Fälle, i dee die Ivestmetaktiegesellschaft Ketis davo erlagt, dass ei Aktioär eie US-Perso ist oder Aktie für Rechug eier US-Perso hält, ka die Ivestmetaktiegesellschaft die uverzügliche Rückgabe der Aktie a die Ivestmetaktiegesellschaft zum letzte festgestellte Aktiewert verlage. Dieser Prospekt darf icht i de Vereiigte Staate vo Amerika verbreitet werde. Die Verbreitug dieses Prospekts ud das Agebot der Aktie ka auch i adere Rechtsorduge Beschräkuge uterworfe sei. Aktioäre, die als Restricted Persos im Sie der US-Regelug No der Natioal Associatio of Securities Dealers (NASD 2790) azusehe sid, habe ihre Alage i dem TOP 25 S der Ivestmetaktiegesellschaft uverzüglich azuzeige. Für Vertriebszwecke darf dieser Prospekt ur vo Persoe verwedet werde, die dafür über eie ausdrückliche schriftliche Erlaubis der Ivestmetaktiegesellschaft (direkt oder idirekt über etspreched beauftragte Vertriebsstelle) verfüge. Erkläruge oder Zusicheruge Dritter, die icht i diesem Verkaufsprospekt bzw. i de Uterlage ethalte sid, sid vo der Ivestmetaktiegesellschaft icht autorisiert. Die Uterlage sid am Sitz der Verwaltugsgesellschaft öffetlich zugäglich. WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG Dem Vertragsverhältis zwische der Ivestmetaktiegesellschaft ud dem Aktioär sowie de vorvertragliche Beziehuge wird deutsches Recht zugrude gelegt. Der Sitz der Ivestmetaktiegesellschaft ist Gerichtsstad für Streitigkeite aus dem Vertragsverhältis, sofer der Aktioär keie allgemeie Gerichtsstad im Ilad hat. Sämtliche Veröffetlichuge ud Werbeschrifte sid i deutscher Sprache abzufasse oder mit eier deutsche Übersetzug zu versehe. Die Ivestmetaktiegesellschaft wird ferer die gesamte Kommuikatio mit ihre Aktioäre i deutscher Sprache führe. Bei Streitigkeite im Zusammehag mit Vorschrifte des Kapitalalagegesetzbuchs (achfolged KAGB ) köe Verbraucher die Ombudsstelle für Ivestmetfods des BVI Budesverbad Ivestmet ud Asset Maagemet e.v. arufe. Das Recht, die Gerichte azurufe, bleibt hiervo uberührt. Die Kotaktdate laute: Büro der Ombudsstelle BVI Budesverbad Ivestmet ud Asset Maagemet e.v. Uter de Lide Berli Telefo: (030) Telefax: (030) ifo@ombudsstelle-ivestmetfods.de Bei Streitigkeite aus der Awedug der Vorschrifte des Bürgerliche Gesetzbuches betreffed Ferabsatzverträge über Fiazdiestleistuge köe sich die Beteiligte auch a die Schlichtugsstelle der Deutsche Budesbak wede. Das Recht, die Gerichte azurufe, bleibt hiervo uberührt. Die Kotaktdate laute: Schlichtugsstelle der Deutsche Budesbak Postfach Frakfurt Tel.: 069/ oder Fax: 069/ schlichtug@budesbak. FIRMA, RECHTSFORM UND SITZ Die FPM Deutsche Ivestmetaktiegesellschaft mit Teilgesellschaftsvermöge ( Ivestmetaktiegesellschaft ), geführt beim Hadelsregister des Amtsgerichts Frakfurt am Mai uter HRB 83834, ist ei Ivestmetvermöge i Form eier exter verwaltete Ivestmetaktiegesellschaft mit veräderlichem Kapital im Sie des 108 Abs. 1 i Verbidug mit 1 Absatz 13 KAGB. Sie ist i Form eier Umbrella- Kostruktio ausgestaltet Die Ivestmetaktiegesellschaft hat ihre Sitz i Frakfurt am Mai (Maizer Ladstraße , Frakfurt am Mai). GRUNDLAGEN Gegestad des Uterehmes ist die Alage ud Verwaltug eigeer Mittel ach eier feste Alagestrategie ud ach dem Grudsatz der Risikomischug zur gemeischaftliche Kapitalalage ach Maßgabe der 162 bis 213 KAGB sowie der jeweils geltede Alagebediguge zum Nutze der Aktioäre. Die Teilgesellschaftsvermöge, die Gegestad dieses Verkaufsprospekts sid, sid Ivestmetvermöge gemäß der Richtliie 2009/65/EG des Europäische Parlamets ud 1

4 des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordiierug der Rechts- ud Verwaltugsvorschrifte betreffed bestimmte Orgaisme für gemeisame Alage i Wertpapiere (achfolged OGAW ) im Sie des KAGB. I welche Vermögesgegestäde die Ivestmetaktiegesellschaft ihre Mittel alege darf ud welche Bestimmuge sie dabei zu beachte hat, ergibt sich aus dem KAGB, de dazu gehörige Verorduge, der Satzug, die uter aderem das Rechtsverhältis zwische de Aktioäre ud der Ivestmetaktiegesellschaft regelt, ud de Alagebediguge für das jeweilige Teilgesellschaftsvermöge. Die Satzug eier Ivestmetaktiegesellschaft uterliegt grudsätzlich der Geehmigugspflicht durch die Budesastalt für Fiazdiestleistugsaufsicht ( BaFi ). Die Alagebediguge für das jeweilige Teilgesellschaftsvermöge müsse vor dere Verwedug vo der BaFi geehmigt werde. Verkaufsuterlage ud Offelegug vo Iformatioe Der Verkaufsprospekt, die wesetliche Alegeriformatioe, die Satzug, die Alagebediguge für die jeweilige Teilgesellschaftsvermöge sowie die aktuelle Jahresabschlüsse ud Halbjahresberichte sid kostelos bei der Ivestmetaktiegesellschaft ud der Verwaltugsgesellschaft sowie auf der Iteretseite erhältlich. Iformatioe über die Alagegreze des Risikomaagemets des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges, die Risikomaagemetmethode ud die jügste Etwickluge bei de Risike ud Redite der wichtigste Kategorie vo Vermögesgegestäde des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges sid i elektroischer oder schriftlicher Form bei der Ivestmetaktiegesellschaft ud der Verwaltugsgesellschaft erhältlich. Satzug, Alagebediguge ud dere Äderuge Die Satzug ka durch eie Beschluss der Hauptversammlug der Ivestmetaktiegesellschaft geädert werde. Ferer ka der Vorstad der Ivestmetaktiegesellschaft die Äderug der Alagebediguge der jeweilige Teilgesellschaftsvermöge beschließe. Äderuge der Satzug ud der Alagebediguge bedürfe der Geehmigug durch die BaFi. Die vorgesehee Äderuge werde im Budesazeiger ud darüber hiaus i eier hireiched verbreitete Wirtschaftsoder Tageszeitug oder auf der Iteretseite bekat gemacht. We die Äderuge Vergütuge ud Aufwadserstattuge, die aus dem Teilgesellschaftsvermöge etomme werde dürfe, oder wesetliche Aktioärsrechte betreffe, oder we die Äderuge mit de bisherige Alagegrudsätze des Teilgesellschaftsvermöges icht vereibar sid, werde die Aktioäre darüber außerdem zeitgleich mit der Bekatmachug vo der Gesellschaft oder, soweit die Aktie icht vo der Gesellschaft verwahrt werde oder diese die Übermittlug vo Iformatioe icht vorehme ka, vo der depotführede Stelle der Aktioäre uverzüglich ach Bereitstellug der Iformatioe durch die Gesellschaft auf dauerhaftem Dateträger iformiert. Dies umfasst die Iformatio i Papierform oder auf eiem adere dauerhafte Dateträger (z.b. i elektroischer Form), sofer letzterer auf Grud der Rahmebediguge, uter dee das Geschäft ausgeführt wird, agemesse ist ud der Aktioär sich ausdrücklich für diese adere Form der Übermittlug vo Iformatioe etschiede hat (im Folgede dauerhafter Dateträger ). Diese Iformatio umfasst die wesetliche Ihalte der geplate Äderuge, ihre Hitergrüde, die Rechte der Aktioäre im Zusammehag mit der Äderug sowie eie Hiweis darauf, wo ud auf welche Weise weitere Iformatioe darüber erlagt werde köe Die Äderuge trete frühestes am Tag ach ihrer Bekatmachug i Kraft. Äderuge vo Regeluge über die Vergütuge ud Aufwedugserstattuge trete frühestes drei Moate ach ihrer Bekatmachug i Kraft. Die BaFi ka eie frühere Zeitpukt des I- Kraft-Tretes bestimme. Äderuge der bisherige Alagegrudsätze trete ebefalls frühestes drei Moate ach Bekatmachug im Budesazeiger ud darüber hiaus i eier hireiched verbreitete Wirtschafts- oder Tageszeitug oder auf der Iteretseite i Kraft ud sid ur uter der Bedigug zulässig, dass die Ivestmetaktiegesellschaft de Aktioäre etweder abietet, ihre Aktie kostelos i Aktie eies adere Teilgesellschaftsvermöges oder EU-Ivestmetvermöges umzutausche, dere Alagepolitik mit de bisherige Alagegrudsätze des Teilgesellschaftsvermöges vereibar ist ud das ebefalls vo der Verwaltugsgesellschaft oder eiem adere zum Deutsche Bak Kozer gehörede Uterehme verwaltet wird, oder dass die Gesellschaft ihe abietet, ihre Aktie kostelos vor dem Ikrafttrete der Äderuge zurückzuehme. Vorstad, Aufsichtsrat, Eigekapital Der Vorstad der Ivestmetaktiegesellschaft wird geführt vo: Herr Thomas Friedrich Seppi Vorstad der FPM Frakfurt Performace Maagemet AG Frau Dorothee Wetzel Head of Product Maagemet Active Europe & Asia, Deutsche Asset & Wealth Maagemet Ivestmet GmbH, Frakfurt am Mai Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Ivestmetaktiegesellschaft sid: Markus Dahlheimer Vorstad der FPM Frakfurt Performace Maagemet AG Holger Nauma Geschäftsführer der Deutsche Asset & Wealth Maagemet Ivestmet GmbH, Frakfurt am Mai; Geschäftsführer der DWS Holdig & Service GmbH, Frakfurt am Mai; Geschäftsführer der RREEF Spezial Ivest GmbH, Frakfurt am Mai Als uabhägiges Aufsichtsratsmitglied im Sie des 119 Absatz 4 Satz 2 i Verbidug mit 18 Absatz 3 KAGB: Jes Große-Allerma Vorstad der Fiducia Treuhad AG Gesellschaftskapital Die Ivestmetaktiegesellschaft wurde am 19. Jui 2008 für ubestimmte Dauer gegrüdet. Das afägliche Gesellschaftskapital der Ivestmetaktiegesellschaft beträgt , ud ist eigeteilt i Uterehmesaktie i Form vo auf de Name lautede Stückaktie. Die Uterehmesaktie werde vo der FPM Frakfurt Performace Maagemet AG ud dere Vorstäde gehalte. Der Vorstad ist ermächtigt, das Gesellschaftskapital durch Ausgabe euer Uterehmesaktie, die als auf de Name lautede Stückaktie ausgegebe werde, ud/oder Alageaktie, die als auf de Ihaber lautede Stückaktie ausgegebe werde, gege Bareilage eimalig oder mehrmals bis zur Greze des Höchstkapitals um bis zu isgesamt , zu erhöhe. Das Gesellschaftskapital darf de Betrag vo , icht uterschreite ud de Betrag vo , icht überschreite. Die Vermögesgegestäde stehe im Alleieigetum der Ivestmetaktiegesellschaft. Miteigetumsrechte der Aktioäre a de Vermögesgegestäde bestehe icht. VERWALTUNGSGESELLSCHAFT Die Ivestmetaktiegesellschaft hat die Deutsche Asset & Wealth Maagemet Ivestmet GmbH (bis August 2013 DWS Ivestmet GmbH) als Verwaltugsgesellschaft im Sie des 112 Abs. 1 KAGB beat ( Verwaltugsgesellschaft ). Die Deutsche Asset & Wealth Maagemet Ivestmet GmbH ist eie am 22. Mai 1956 gegrüdete Kapitalverwaltugsgesellschaft im Sie des KAGB i der Rechtsform eier Gesellschaft mit beschräkter Haftug (GmbH). Die Verwaltugsgesellschaft hat ihre Sitz i der 2

5 Maizer Ladstraße i Frakfurt am Mai ud ist im Hadelsregister B des Amtsgerichts Frakfurt am Mai uter der Nummer HRB 9135 eigetrage. Seit 1994 darf die Verwaltugsgesellschaft ebe Wertpapier-Sodervermöge auch Geldmarkt- ud Beteiligugs-Sodervermöge sowie seit 1998 Ivestmetfodsateil-, gemischte Wertpapier-, Grudstücks- ud Altersvorsorge-Sodervermöge verwalte. Nach der Apassug a das Ivestmetgesetz darf die Verwaltugsgesellschaft seit 2004 Ivestmetvermöge ach der OGAW-Richtliie, Gemischte Ivestmetvermöge ud Altersvorsorge- Sodervermöge sowie Sodervermöge mit zusätzliche Risike (im Folgede Hedgefods ) ud Dach-Sodervermöge mit zusätzliche Risike (im Folgede Dach-Hedgefods ) verwalte. Seit 2008 darf die Verwaltugsgesellschaft außerdem Sostige Ivestmetvermöge verwalte. Die Verwaltugsgesellschaft hat eie Erlaubis als Kapitalalagegesellschaft ach dem Ivestmetgesetz; die Erlaubis als OGAW-Kapitalverwaltugsgesellschaft ach dem KAGB gilt somit als erteilt. Die BaFi hat der Verwaltugsgesellschaft och keie Erlaubis als AIF-Kapitalverwaltugsgesellschaft ach dem KAGB erteilt. Die Verwaltugsgesellschaft darf im Rahme ihrer bisherige Geschäftserlaubis uter Eihaltug der rechtliche Aforderuge bereits vor Erlaubiserteilug eue Ivestmetvermöge auflege ud vertreibe. Die Verwaltugsgesellschaft überimmt die Verwaltug der Ivestmetaktiegesellschaft. Diese Verwaltug umfasst ebe der Ausführug der allgemeie Verwaltugstätigkeit isbesodere auch die Alage ud Verwaltug der Mittel der Ivestmetaktiegesellschaft. Die Verwaltugsgesellschaft ka eizele Tätigkeite, isbesodere die Vermögesverwaltug für ei oder mehrere Teilgesellschaftsvermöge, auf Dritte auslager. Die Verwaltugsgesellschaft trifft sämtliche Alageetscheiduge für die Ivestmetaktiegesellschaft ach eigeem Ermesse uter Berücksichtigug des KAGB sowie der Alagebediguge des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges i der jeweils aktuelle Fassug ud der i der Satzug aufgeführte Alagegrudsätze ud Alagegreze. Darüber hiaus vertritt die Verwaltugsgesellschaft die Ivestmetaktiegesellschaft bei der Eröffug vo Depots für ach 110 Absatz 2 Nr. 1 i Verbidug mit 192 bis 213 KAGB zulässige Vermögesgegestäde, bei dere Verwaltug sowie bei der Erteilug ud Etgegeahme vo Aufträge zur Aschaffug ud Veräußerug dieser Vermögesgegestäde. Vorbehaltlich der Alagebediguge des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges ka die Verwaltugsgesellschaft i alle Märkte, i dee es der Verwaltugsgesellschaft zweckmäßig erscheit, frei über die Vermögeswerte verfüge (isbesodere Wertpapiere akaufe, verkaufe, kovertiere oder umtausche; Bezugsrechte ausübe, kaufe oder verkaufe; Optiosrechte kaufe oder verkaufe; Termikotrakte abschließe) sowie alle adere zulässige Hadluge vorehme, die der Verwaltugsgesellschaft bezüglich der Alage bzw. Wiederalage der Vermögeswerte als zweckmäßig erscheie. Die Geschäfte uterliege hierbei dee am jeweilige Markt geltede Geschäftsbediguge, Praktike, Usace ud gesetzliche Regeluge. Zur Vermeidug vo gegeläufige Verfüguge wird die Ivestmetaktiegesellschaft ohe vorherige Rücksprache mit der Verwaltugsgesellschaft keie eigee umittelbare Etscheiduge über die Verwaltug ud Verwahrug ihrer Vermögesgegestäde treffe. Die Verwaltugsgesellschaft wird weiterhi de Vertrieb ud allgemeie Verwaltugsleistuge wie die Ivestorebetreuug, Rechtsbehelfsverfahre, die Bearbeitug rechtlicher ud betriebswirtschaftlicher Fragestelluge, die Bearbeitug ei- ud ausgeheder Post, die Risiko- Kotrolle, die Buchhaltug, die Vorbereitug vo Vorstads- ud Aufsichtsratssitzuge, die Mitwirkug bei der Feststellug des Werts des Gesellschaftsvermöges, der Werte der eizele Teilgesellschaftsvermöge ud der Werte der Aktie der jeweilige Teilgesellschaftsvermöge durch die Verwahrstelle, die Bereiche gesetzliche Meldepflichte, Revisio, Jahresabschluss sowie Nebediestleistuge der Vermögesverwaltug für die Ivestmetaktiegesellschaft überehme. Die Verwaltugsgesellschaft erhält für ihre Tätigkeit für jedes Kalederjahr eie marktgerechte Verwaltugsgebühr, die für jedes Teilgesellschaftsvermöge gesodert festgelegt wird. Die Eizelheite der Vergütug werde im Besodere Teil ausgeführt. VERWAHRSTELLE Das KAGB sieht eie Treug der Verwaltug ud der Verwahrug der Vermögesgegestäde der Teilgesellschaftsvermöge vor. Die Verwahrstelle ist ei Kreditistitut ud verwahrt die Vermögesgegestäde i Sperrdepots bzw. auf Sperrkote ud überwacht, ob die Verfüguge der Ivestmetaktiegesellschaft über die Vermögesgegestäde de Vorschrifte des KAGB, der Satzug ud de jeweilige Alagebediguge etspreche. Die Alage vo Vermögesgegestäde i Bakguthabe bei eiem adere Kreditistitut sowie Verfüguge über solche Bakguthabe sid ur mit Zustimmug der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Zustimmug erteile, we die Alage bzw. Verfügug mit de der Satzug, de Alagebediguge ud de Vorschrifte des KAGB vereibar ist. Daebe hat die Verwahrstelle isbesodere folgede Aufgabe: Ausgabe ud Rückahme vo Aktie; Sicherzustelle, dass die Ausgabe ud Rückahme der Aktie sowie die Ermittlug des Werts der Aktie der eizele Teilgesellschaftsvermöge de Vorschrifte des KAGB ud de Alagebediguge des Fods etspreche; Sicherzustelle, dass bei de für gemeischaftliche Rechug der Aktioäre getätigte Geschäfte der Gegewert ierhalb der übliche Friste i ihre Verwahrug gelagt ud dass die Erträge des eizele Teilgesellschaftsvermöges gemäß de Vorschrifte des KAGB, der Satzug ud de Alagebediguge verwedet werde. Die Verwahrstelle hat darüber hiaus zu prüfe, ob die Alage auf Sperrkote oder i Sperrdepots eies adere Kreditistitutes, eier Wertpapierfirma oder eies adere Verwahrers mit dem KAGB, der Satzug ud de Alagebediguge vereibar ist. We dies der Fall ist, hat sie die Zustimmug zur Alage zu erteile; Sicherzustelle, dass die Erträge des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges ach de Vorschrifte des KAGB, der Satzug ud ach de Alagebediguge verwedet werde; Überwachug vo Kreditaufahme durch die Ivestmetaktiegesellschaft für Rechug des eizele Teilgesellschaftsvermöges sowie gegebeefalls Zustimmug zur Kreditaufahme; Sicherzustelle, dass Sicherheite für Wertpapierdarlehe rechtswirksam bestellt ud jederzeit vorhade sid. Uterverwahrug Die Verwahrstelle hat die Verwahrug der Vermögesgegestäde i de achfolgede Läder auf die agegebee Uterverwahrer übertrage: 3

6 Name des Uterverwahrers The Hogkog ad Shaghai Bakig Corporatio Ltd. Deutsche Bak AG, Netherlads Citibak, N.A. Skadiaviska Eskilda Bake AB (publ) Deutsche Bak AG Skadiaviska Eskilda Bake AB (publ) Deutsche Bak A.G. BNP Paribas Securities Services, S.C.A. Stadard Chartered Bak (Hog Kog) Ltd. Deutsche Bak AG Clearstream Bakig, S.A. Euroclear Bak S.A./N.V. Bak Hapoalim B.M. Deutsche Bak S.p.A. Mizuho Corporate Bak, Ltd. The Hogkog ad Shaghai Bakig Corporatio Ltd. State Street Trust Compay Caada Deutsche Bak AG The Hogkog ad Shaghai Bakig Corporatio Ltd. Deutsche Bak (Malaysia) Berhad HSBC Bak Malta, plc Baco Nacioal de México S.A. The Hogkog ad Shaghai Bakig Corporatio Ltd. Deutsche Bak AG, Netherlads Skadiaviska Eskilda Bake AB (publ) Deutsche Bak AG Citibak del Perú, S.A. Deutsche Bak AG Bak Hadlowy w Warszawie S.A. Deutsche Bak AG ING Bak (Eurasia) ZAO Skadiaviska Eskilda Bake AB (publ) UBS AG Credit Suisse AG Citibak N.A. Českosloveská obchoda baka, a.s. UiCredit Baka Sloveija d.d. Deutsche Bak S.A.E. FirstRad Bak Limited Stadard Bak of South Africa Ltd. Deutsche Bak AG Stadard Chartered Bak (Thai) Public Compay Limited Českosloveská obchodi baka, a.s. Citibak, A.Ş. UiCredit Bak Hugary Zrt. State Street Bak ad Trust Compay, Uited Kigdom brach BNP Paribas Securities Services, S.C.A. Lad Australie Belgie Brasilie Däemark Deutschlad / CBF Filad Frakreich Griechelad Hog Kog Idoesie Iteratioal Iteratioal Israel Italie Japa Japa Kaada Korea (Republik Korea) Korea (Republik Korea) Malaysie Malta Mexico Neuseelad Niederlade Norwege Österreich Peru Philippie Pole Portugal Russlad Schwede Schweiz Schweiz Sigapur Slowakische Republik Sloweie Spaie Südafrika Südafrika Taiwa Thailad Tschechische Republik Türkei Ugar Vereiigtes Köigreich Zyper Nebe der eigetliche Verwahrug der auslädische Wertpapiere bei dem auslädische Uterverwahrer, die de Usace ud Rechtsvorschrifte des jeweilige Lagerlades folge, sorgt der auslädische Uterverwahrer auch für die Eilösug vo Zis-, Gewiateil- ud Ertragsscheie sowie vo rückzahlbare Wertpapiere bei dere Fälligkeit. Darüber hiaus gibt der Uterverwahrer Iformatioe über Kapitalmaßahme der verwahrte auslädische Wertpapiere weiter. Die Verwahrstelle geht ach eigee Agabe mit Iteressekoflikte wie folgt um: Es wird i regelmäßige Zeitabstäde die sogeate Drei-Pukte-Erklärug zur Verfügug gestellt. Weitere Iteressekoflikte wurde vo der Verwahrstelle icht beat. Haftug der Verwahrstelle Die Verwahrstelle ist grudsätzlich für alle Vermögesgegestäde, die vo ihr oder mit ihrer Zustimmug vo eier adere Stelle verwahrt werde, veratwortlich. Im Falle des Verlustes eies solche Vermögesgegestades haftet die Verwahrstelle gegeüber dem Teilgesellschaftsvermöge ud de Aktioäre, außer der Verlust ist auf Ereigisse außerhalb des Eiflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführe. Für Schäde, die icht im Verlust eies Vermögesgegestades bestehe, haftet die Verwahrstelle grudsätzlich ur, we sie ihre Verpflichtuge ach de Vorschrifte des KAGB midestes fahrlässig icht erfüllt hat. Firma, Rechtsform ud Sitz der Verwahrstelle Für die Teilgesellschaftsvermöge hat das Kreditistitut State Street Bak GmbH mit Sitz i Müche, Brieer Straße 59, die Fuktio der Verwahrstelle überomme. Die Verwahrstelle ist ei Kreditistitut ach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Eilage- ud Depotgeschäft. TEILGESELLSCHAFTSVERMÖGEN UND AKTIENKLASSEN Teilgesellschaftsvermöge Die Ivestmetaktiegesellschaft legt ei oder mehrere Teilgesellschaftsvermöge auf, die sich hisichtlich der Alagepolitik oder eies adere Ausstattugsmerkmals uterscheide. Der Vorstad ka mit Zustimmug des Aufsichtsrats jederzeit beschließe, weitere Teilgesellschaftsvermöge aufzulege. Bei der Bildug vo Teilgesellschaftsvermöge sid folgede Grudsätze zu beachte: Die Ivestmetaktiegesellschaft hat beim Erwerb ud der Verwaltug vo Vermögesgegestäde für ei Teilgesellschaftsvermöge die gesetzliche sowie die i der Satzug ud i de jeweilige Alagebediguge iedergelegte Alagegrudsätze ud Alagegreze zu beachte. Der Vorstad der Ivestmetaktiegesellschaft legt für jedes Teilgesellschaftsvermö- 4

7 ge die Alagegrudsätze ud Alagegreze sowie besodere Alageziele fest. Für jedes Teilgesellschaftsvermöge existiere besodere Alagebediguge, die vo der BaFi zu geehmige sid. Diese ethalte die vorgeate Agabe sowie weitere spezifische Agabe ud werde für jedes Teilgesellschaftsvermöge i dem Besodere Teil des Verkaufsprospekts iedergelegt. Der Vorstad ist ermächtigt, ach Maßgabe des 10 Abs. 1 ud 3 der Satzug Aktie auszugebe, die hisichtlich der Verteilug des Gewis ud des Vermöges ausschließlich Rechte a dem Vermöge des Teilgesellschaftsvermöges der Ivestmetaktiegesellschaft gewähre, auf das sie laute. Aktie, die hisichtlich der Verteilug des Gewis ud des Vermöges icht ausschließlich Rechte a eiem eizige Teilgesellschaftsvermöge der Ivestmetaktiegesellschaft gewähre, dürfe icht ausgegebe werde. Jedes Teilgesellschaftsvermöge ist vo de übrige Teilgesellschaftsvermöge der Ivestmetaktiegesellschaft vermöges- ud haftugsrechtlich getret. Jedes Teilgesellschaftsvermöge gilt im Verhältis der Aktioäre utereiader als eigestädiges Zweckvermöge. Die Rechte vo Aktioäre ud Gläubiger eies Teilgesellschaftsvermöges beschräke sich auf die Vermögesgegestäde dieses Teilgesellschaftsvermöges. Für die auf das eizele Teilgesellschaftsvermöge etfallede Verbidlichkeite haftet ur das betreffede Teilgesellschaftsvermöge. Die vermöges- ud haftugsrechtliche Separierug der eizele Teilgesellschaftsvermöge utereiader gilt auch für de Fall der Isolvez der Ivestmetaktiegesellschaft oder der Auflösug eies Teilgesellschaftsvermöges. Ei oder mehrere Teilgesellschaftsvermöge köe auf bestimmte Zeit errichtet werde. Die Dauer des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges ergibt sich aus de jeweilige Alagebediguge im Sie des 14 Abs. 2 lit. (c) der Satzug, die dem Prospekt beigefügt sid. Aktieklasse Gemäß 18 der Satzug köe für die eizele Teilgesellschaftsvermöge Aktieklasse gebildet werde, die sich isbesodere hisichtlich der Ertragsverwedug, des Ausgabeaufschlags, des Rückahmeabschlags, der Währug, der Verwaltugsvergütug, der Midestalagesumme oder eier Kombiatio dieser Merkmale vo bereits bestehede Aktieklasse uterscheide köe. Die Rechte der Aktioäre, die Aktie aus bereits bestehede Aktieklasse erworbe habe, bleibe hiervo uberührt. Mit de Koste, die alässlich der Eiführug eier eue Aktieklasse afalle, dürfe ausschließlich die Aktioäre dieser eue Aktieklasse belastet werde. Soweit Aktieklasse gebildet werde, werde diese im Besodere Teil des Prospekts äher beschriebe. Im Falle der Eiführug vo Aktieklasse ka aufgrud der uterschiedliche Ausgestaltug das wirtschaftliche Ergebis, das der Aktioär mit der Zeichug der Aktie a der Ivestmetaktiegesellschaft erzielt, variiere, je achdem, zu welcher Aktieklasse die vo ihm erworbee Aktie gehöre. Das gilt sowohl für die Redite, die der Aktioär vor Steuer erzielt, als auch für die Redite ach Steuer. Vermögesgegestäde köe ur eiheitlich für das gaze Teilgesellschaftsvermöge, icht aber für eizele Aktieklasse oder Gruppe vo Aktieklasse erworbe werde. Eie Ausahme bilde Währugskurssicherugsgeschäfte, dere Ergebis bestimmte Aktieklasse zugeordet wird, ud die für die adere Aktieklasse keie Auswirkuge auf die Aktiewertetwicklug habe. ANLAGEZIELE, ANLAGEGRUNDSÄTZE UND -GRENZEN Die Ivestmetaktiegesellschaft kokretisiert ach Maßgabe der Satzug ud der eischlägige gesetzliche Bestimmuge i de jeweilige Alagebediguge im Sie des 14 Abs. 2 lit. (c) der Satzug, welche Alageziele mit dem jeweilige Teilgesellschaftsvermöge verfolgt werde ud welche Vermögesgegestäde für das jeweilige Teilgesellschaftsvermöge erworbe werde dürfe. Im Folgede werde die Vermögesgegestäde, die vo der Ivestmetaktiegesellschaft vorbehaltlich der jeweilige Alagebediguge erworbe werde köe, ud die allgemei geltede Alagegreze aufgeführt. Die Ausführuge zu de Alageziele ud de Alagegrudsätze der eizele Teilgesellschaftsvermöge erfolge im Besodere Teil dieses Verkaufsprospektes. Wertpapiere Sofer die jeweilige Alagebediguge im Sie des 14 Abs. 2 lit. (c) der Satzug keie weitere Eischräkuge vorsehe, darf die Ivestmetaktiegesellschaft für Rechug eies Teilgesellschaftsvermöges vorbehaltlich des 198 KAGB Wertpapiere ur erwerbe, 1. we sie a eier Börse i eiem Mitgliedstaat der Europäische Uio ( EU ) oder i eiem adere Vertragsstaat des Abkommes über de Europäische Wirtschaftsraum ( EWR ) zum Hadel zugelasse oder i eiem dieser Staate a eiem adere orgaisierte Markt zugelasse oder i diese eibezoge sid, 2. we sie ausschließlich a eier Börse außerhalb der Mitgliedstaate der EU oder außerhalb der adere Vertragsstaate des Abkommes über de EWR zum Hadel zugelasse oder i eiem dieser Staate a eiem adere orgaisierte Markt zugelasse oder i diese eibezoge sid, sofer die BaFi die Wahl dieser Börse oder dieses orgaisierte Marktes zugelasse hat. Wertpapiere aus Neuemissioe dürfe erworbe werde, we ach ihre Ausgabebediguge die Zulassug a oder Eibeziehug i eie der uter 1. ud 2. geate Börse oder orgaisierte Märkte beatragt werde muss ud die Zulassug oder Eibeziehug ierhalb eies Jahres ach Ausgabe erfolgt. Als Wertpapiere i diesem Sie gelte auch: Ateile a geschlossee Ivestmetvermöge i Vertrags- oder Gesellschaftsform, die eier Kotrolle durch die Ateilseiger uterliege (sog. Uterehmeskotrolle), d.h. die Ateilseiger müsse Stimmrechte i Bezug auf wesetliche Etscheiduge habe, sowie das Recht, die Alagepolitik mittels agemesseer Mechaisme zu kotrolliere. Das Ivestmetvermöge muss zudem vo eiem Rechtsträger verwaltet werde, der de Vorschrifte für de Alegerschutz uterliegt, es sei de das Ivestmetvermöge ist i Gesellschaftsform aufgelegt ud die Tätigkeit der Vermögesverwaltug wird icht vo eiem adere Rechtsträger wahrgeomme. Fiazistrumete, die durch adere Vermögeswerte besichert oder a die Etwicklug aderer Vermögeswerte gekoppelt sid. Soweit i solche Fiazistrumete Kompoete vo Derivate eigebettet sid, gelte weitere Aforderuge, damit die Gesellschaft diese als Wertpapiere erwerbe darf. Die Wertpapiere dürfe ur uter folgede Voraussetzuge erworbe werde: Der potetielle Verlust, der dem Fods etstehe ka, darf de Kaufpreis des Wertpapiers icht übersteige. Eie Nachschusspflicht darf icht bestehe. Die Liquidität des vom Fods erworbee Wertpapiers darf icht dazu führe, dass der Fods de gesetzliche Vorgabe über die Rückahme vo Ateile icht mehr achkomme ka. Dies gilt uter Berücksichtigug der gesetzliche Möglichkeit, i besodere Fälle die Ateilrückahme aussetze zu köe (vgl. Abschitte Ateile Ausgabe ud Rückahme vo Ateile Ausgabe vo Ateile, Ateile Ausgabe ud Rückahme vo Ateile Rückahme vo Ateile sowie Ateile Ausgabe ud Rückahme vo Ateile Aussetzug der Ateilrückahme ). Eie verlässliche Bewertug des Wertpapiers durch exakte, verlässliche ud gägige Preise muss verfügbar sei; diese müsse etweder Marktpreise sei oder vo eiem Bewertugssystem gestellt werde, das vo dem Emittete des Wertpapiers uabhägig ist. Über das Wertpapier müsse agemessee Iformatioe vorliege, etweder i Form vo regelmäßige, exakte ud umfassede Iformatioe des Marktes über das Wertpapier oder i Form eies gegebeefalls dazugehörige Portfolios. Das Wertpapier ist hadelbar. Der Erwerb des Wertpapiers steht im Eiklag mit de Alageziele bzw. der Alagestrategie des Fods. 5

8 Die Risike des Wertpapiers werde durch das Risikomaagemet des Fods i agemesseer Weise erfasst. Wertpapiere dürfe zudem i folgeder Form erworbe werde: Aktie, die dem Fods bei eier Kapitalerhöhug aus Gesellschaftsmittel zustehe. Wertpapiere, die i Ausübug vo zum Fods gehörede Bezugsrechte erworbe werde. Als Wertpapiere i diesem Si dürfe für das jeweilige Teilgesellschaftsvermöge auch Bezugsrechte erworbe werde, sofer sich die Wertpapiere, aus dee die Bezugsrechte herrühre, im Teilgesellschaftsvermöge befide köe. Geldmarktistrumete Geldmarktistrumete sid Istrumete, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehadelt werde sowie verzisliche Wertpapiere, die zum Zeitpukt ihres Erwerbs für das Teilgesellschaftsvermöge eie Laufzeit bzw. Restlaufzeit vo höchstes 397 Tage habe. Sofer ihre Laufzeit läger als 397 Tage ist, muss ihre Verzisug regelmäßig, midestes eimal i 397 Tage, marktgerecht agepasst werde. Geldmarktistrumete sid auch Istrumete, dere Risikoprofil dem Risikoprofil solcher Wertpapiere etspricht. Sofer die jeweilige Alagebediguge im Sie des 14 Abs. 2 lit. (c) der Satzug keie weitere Eischräkuge vorsehe, darf die Ivestmetaktiegesellschaft für Rechug eies Teilgesellschaftsvermöges vorbehaltlich des 198 KAGB Geldmarktistrumete erwerbe, we sie 1. a eier Börse i eiem Mitgliedstaat der EU oder i eiem adere Vertragsstaat des Abkommes über de EWR zum Hadel zugelasse oder i eiem dieser Staate a eiem adere orgaisierte Markt zugelasse oder i diese eibezoge sid, 2. ausschließlich a eier Börse außerhalb der Mitgliedstaate der EU oder i eiem adere Vertragsstaat des Abkommes über de EWR zum Hadel zugelasse oder i eiem dieser Staate a eiem orgaisierte Markt zugelasse oder i diese eibezoge sid, sofer die BaFi die Wahl dieser Börse oder dieses Marktes zugelasse hat, 3. vo der EU, dem Bud, eiem Sodervermöge des Budes, eiem Lad, eiem adere Mitgliedstaat oder eier adere zetralstaatliche, regioale oder lokale Gebietskörperschaft oder der Zetralbak eies Mitgliedstaats der EU, der Europäische Zetralbak oder der Europäische Ivestitiosbak, eiem Drittstaat oder, sofer dieser ei Budesstaat ist, eiem Gliedstaat dieses Budesstaates oder vo eier iteratioale öffetlichrechtliche Eirichtug, der midestes ei Mitgliedstaat der EU agehört, begebe oder garatiert werde, 4. vo eiem Uterehme begebe werde, desse Wertpapiere auf de uter de Nummer 1 ud 2 bezeichete Märkte gehadelt werde, 5. vo eiem Kreditistitut begebe oder garatiert werde, das ach dem Recht der EU festgelegte Kriterie eier Aufsicht uterstellt ist, oder eiem Kreditistitut, das Aufsichtsbestimmuge, die ach Auffassug der BaFi dejeige des Gemeischaftsrechts gleichwertig sid, uterliegt ud diese eihält, 6. vo adere Emittete begebe werde ud es sich bei dem jeweilige Emittete a) um ei Uterehme mit eiem Eigekapital vo midestes 10 Millioe Euro hadelt, das seie Jahresabschluss ach der Europäische Richtliie über de Jahresabschluss vo Kapitalgesellschafte erstellt ud veröffetlicht, oder b) um eie Rechtsträger hadelt, der ierhalb eier eie oder mehrere börseotierte Gesellschafte umfassede Uterehmesgruppe für die Fiazierug dieser Gruppe zustädig ist, oder c) um eie Rechtsträger hadelt, der Geldmarktistrumete emittiert, die durch Verbidlichkeite uterlegt sid durch Nutzug eier vo eier Bak eigeräumte Kreditliie. Dies sid Produkte, bei dee Kreditforderuge vo Bake i Wertpapiere verbrieft werde (sogeate Asset Backed Securities). Sämtliche geate Geldmarktistrumete dürfe ur erworbe werde, we sie liquide sid ud sich ihr Wert jederzeit geau bestimmte lässt. Liquide sid Geldmarktistrumete, die sich ierhalb hireiched kurzer Zeit mit begrezte Koste veräußer lasse. Hierbei ist die Verpflichtug der Gesellschaft zu berücksichtige, Ateile am Fods auf Verlage der Aleger zurückzuehme ud hierfür i der Lage zu sei, solche Geldmarktistrumete etspreched kurzfristig veräußer zu köe. Für die Geldmarktistrumete muss zudem ei exaktes ud verlässliches Bewertugssystem existiere, das die Ermittlug des Nettobestadswerts des Geldmarktistrumets ermöglicht oder auf Marktdate oder Bewertugsmodelle basiert, wie Systeme, die Aschaffugskoste fortführe. Das Merkmal der Liquidität gilt für Geldmarktistrumete als erfüllt, we diese a eiem orgaisierte Markt ierhalb des EWR zugelasse oder i diese eibezoge sid oder a eiem orgaisierte Markt außerhalb des EWR zugelasse oder i diese eibezoge sid, sofer die BaFi die Wahl dieses Marktes zugelasse hat. Für Geldmarktistrumete, die icht a eier Börse otiert oder a eiem geregelte Markt zum Hadel zugelasse sid (siehe obe uter Nr. 3 bis 6), muss zudem die Emissio oder der Emittet dieser Istrumete Vorschrifte über de Eilage- ud de Alegerschutz uterliege. So müsse für diese Geldmarktistrumete agemessee Iformatioe vorliege, die eie agemessee Bewertug der mit de Istrumete verbudee Kreditrisike ermögliche ud die Geldmarktistrumete müsse frei übertragbar sei. Die Kreditrisike köe etwa durch eie Kreditwürdigkeitsprüfug eier Ratig-Agetur bewertet werde. Für diese Geldmarktistrumete gelte weiterhi die folgede Aforderuge, es sei de, sie sid vo der Europäische Zetralbak oder der Zetralbak eies Mitgliedstaates der EU begebe oder garatiert worde: Werde sie vo folgede (obe uter Nr. 3 geate) Eirichtuge begebe oder garatiert: der EU, dem Bud, eiem Sodervermöge des Budes, eiem Lad, eiem adere Mitgliedstaat, eier adere zetralstaatliche Gebietskörperschaft, der Europäische Ivestitiosbak, eiem Drittstaat oder, sofer dieser ei Budesstaat ist, eiem Gliedstaat dieses Budesstaates, eier iteratioale öffetlich-rechtliche Eirichtug, der midestes ei Mitgliedstaat der EU agehört, müsse agemessee Iformatioe über die Emissio bzw. das Emissiosprogramm oder über die rechtliche ud fiazielle Situatio des Emittete vor der Emissio des Geldmarktistrumets vorliege. Werde sie vo eiem im EWR beaufsichtigte Kreditistitut begebe oder garatiert (s.o. uter Nr. 5), so müsse agemessee Iformatioe über die Emissio bzw. das Emissiosprogramm oder über die rechtliche ud fiazielle Situatio des Emittete vor der Emissio des Geldmarktistrumets vorliege, die i regelmäßige Abstäde ud bei sigifikate Begebeheite aktualisiert werde. Zudem müsse über die Emissio bzw. das Emissiosprogramm Date (z.b. Statistike) vorliege, die eie agemessee Bewertug der mit der Alage verbudee Kreditrisike ermögliche. Werde sie vo eiem Kreditistitut begebe, das außerhalb des EWR Aufsichtsbestimmuge uterliegt, die ach Asicht der BaFi de Aforderuge ierhalb des EWR a ei Kreditistitut gleichwertig sid, so ist eie der folgede Voraussetzuge zu erfülle: Das Kreditistitut uterhält eie Sitz i eiem zur sogeate Zehergruppe (Zusammeschluss der wichtigste führede Idustrieläder G10) gehörede Mitgliedstaat der Orgaisatio für wirtschaftliche Zusammearbeit ud Etwicklug (achfolged OECD ). Das Kreditistitut verfügt midestes über ei Ratig mit eier Beotug, die als sogeates Ivestmet-Grade qualifiziert. Als Ivestmet-Grade bezeichet ma eie Beotug mit BBB- bzw. Baa oder besser im Rahme der Kreditwürdigkeitsprüfug durch eie Ratig- Agetur. 6

9 Mittels eier eigehede Aalyse des Emittete ka achgewiese werde, dass die für das Kreditistitut geltede Aufsichtsbestimmuge midestes so streg sid wie die des Rechts der EU. Für die übrige Geldmarktistrumete, die icht a eier Börse otiert oder eiem geregelte Markt zum Hadel zugelasse sid (siehe obe uter Nr. 4 ud 6 sowie die übrige uter Nr. 3 geate), müsse agemessee Iformatioe über die Emissio bzw. das Emissiosprogramm sowie über die rechtliche ud fiazielle Situatio des Emittete vor der Emissio des Geldmarktistrumets vorliege, die i regelmäßige Abstäde ud bei sigifikate Begebeheite aktualisiert ud durch qualifizierte, vom Emittete weisugsuabhägige Dritte, geprüft werde. Zudem müsse über die Emissio bzw. das Emissiosprogramm Date (z.b. Statistike) vorliege, die eie agemessee Bewertug der mit der Alage verbudee Kreditrisike ermöglicht. Bakguthabe Sofer keie adere Agabe de jeweilige Alagebestimmuge im Sie des 14 Abs. 2 lit. (c) der Satzug gemacht werde, dürfe für Rechug der Teilgesellschaftsvermöge ur Bakguthabe gehalte werde, die eie Laufzeit vo höchstes zwölf Moate habe. Diese Guthabe sid auf Sperrkote bei Kreditistitute mit Sitz i eiem Mitgliedstaat der EU oder i eiem adere Vertragsstaat des Abkommes über EWR zu führe. Sie köe auch bei Kreditistitute mit Sitz i eiem Drittstaat uterhalte werde, desse Aufsichtsbestimmuge ach Auffassug der BaFi dejeige des Rechts der EU gleichwertig sid. Sofer dies i de jeweilige Alagebestimmuge im Sie des 14 Abs. 2 lit. (c) der Satzug icht eigeschräkt ist, köe die Bakguthabe auch auf eie Fremdwährug laute. Alagegreze für Wertpapiere ud Geldmarkt istrumete auch uter Eisatz vo Derivate sowie Bakguthabe Allgemeie Alagegreze Die Ivestmetaktiegesellschaft darf für das jeweilige Teilgesellschaftsvermöge i Wertpapiere ud Geldmarktistrumete desselbe Emittete (Schulders) bis zu 10 Prozet des Wertes des Fods alege. Dabei darf der Gesamtwert der Wertpapiere ud Geldmarktistrumete dieser Emittete (Schulder) 40 Prozet des Fods icht übersteige. Darüber hiaus darf die Ivestmetaktiegesellschaft lediglich jeweils 5 Prozet des Wertes des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges i Wertpapiere ud Geldmarktistrumete desselbe Emittete agelege. I Pesio geommee Wertpapiere werde auf diese Alagegreze agerechet. Die Ivestmetaktiegesellschaft darf ur bis zu 20 Prozet des Wertes des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges i Bakguthabe bei je eiem Kreditistitut alege. Alagegreze für Schuldverschreibuge mit besoderer Deckugsmasse Die Ivestmetaktiegesellschaft darf jeweils bis zu 25 Prozet des Wertes des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges i Pfadbriefe, Kommualschuldverschreibuge sowie Schuldverschreibuge alege, die ei Kreditistitut mit Sitz i eiem Mitgliedstaat der EU oder i eiem adere Vertragsstaat des Abkommes über de EWR ausgegebe hat. Voraussetzug ist, dass die mit de Schuldverschreibuge aufgeommee Mittel so agelegt werde, dass sie die Verbidlichkeite der Schuldverschreibuge über dere gaze Laufzeit decke ud vorragig für die Rückzahluge ud die Zise bestimmt sid, we der Emittet der Schuldverschreibuge ausfällt. Sofer i solche Schuldverschreibuge desselbe Emittete mehr als 5 Prozet des Wertes des Teilgesellschaftsvermöges agelegt werde, darf der Gesamtwert solcher Schuldverschreibuge 80 Prozet des Wertes des Teilgesellschaftsvermöges icht übersteige. I Pesio geommee Wertpapiere werde auf diese Alagegreze agerechet. Alagegreze für öffetliche Emittete I Schuldverschreibuge, Schuldscheidarlehe ud Geldmarktistrumete besoderer atioaler ud supraatioaler öffetlicher Emittete darf die Ivestmetaktiegesellschaft jeweils bis zu 35 Prozet des Wertes des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges alege. Zu diese öffetliche Emittete zähle der Bud, die Budesläder, Mitgliedstaate der EU oder dere Gebietskörperschafte, Drittstaate sowie supraatioale öffetliche Eirichtuge dee midestes ei EU-Mitgliedstaat agehört. Diese Greze darf für Wertpapiere ud Geldmarktistrumete überschritte werde, sofer die jeweilige Alagebestimmuge im Sie des 14 Abs. 2 lit. (c) der Satzug dies uter Agabe der Emittete vorsehe. Sofer vo dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, müsse die Wertpapiere/Geldmarktistrumete dieser Emittete im Teilgesellschaftsvermöge aus midestes sechs verschiedee Emissioe stamme, wobei icht mehr als 30 Prozet des Wertes des Teilgesellschaftsvermöges i eier Emissio gehalte werde dürfe. I Pesio geommee Wertpapiere werde auf diese Alagegreze agerechet. Kombiatio vo Alagegreze Die Ivestmetaktiegesellschaft darf höchstes 20 Prozet des Wertes des Teilgesellschaftsvermöges i eie Kombiatio der folgede Vermögesgegestäde alege: vo ei ud derselbe Eirichtug begebee Wertpapiere oder Geldmarktistrumete, Eilage bei dieser Eirichtug, d.h. Bakguthabe, Arechugsbeträge für das Kotraheterisiko der mit dieser Eirichtug eigegagee Geschäfte i Derivate, Wertpapier-Darlehe ud Pesiosgeschäfte. Bei besodere öffetliche Emittete (siehe Abschitt Alagegrudsätze ud -greze Vermögesgegestäde Alagegreze für Wertpapiere ud Geldmarktistrumete auch uter Eisatz vo Derivate sowie Bakguthabe Alagegreze für öffetliche Emittete ) darf eie Kombiatio der vorgeate Vermögesgegestäde 35 Prozet des Wertes des Teilgesellschaftsvermöges icht übersteige. Die jeweilige Eizelobergreze bleibe uberührt. Alagegreze uter Eisatz vo Derivate Die Beträge vo Wertpapiere ud Geldmarktistrumete eies Emittete, die auf die vorstehed geate Greze agerechet werde, köe durch de Eisatz vo marktgegeläufige Derivate reduziert werde, welche Wertpapiere oder Geldmarktistrumete desselbe Emittete zum Basiswert habe. Für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges dürfe also über die vorgeate Greze hiaus Wertpapiere oder Geldmarktistrumete eies Emittete erworbe werde, we das dadurch gesteigerte Emitteterisiko durch Absicherugsgeschäfte wieder gesekt wird. Sostige Vermögesgegestäde ud dere Alagegreze Sofer icht i de jeweilige Alagebestimmuge im Sie des 14 Abs. 2 lit. (c) der Satzug aders geregelt, darf die Ivestmetaktiegesellschaft bis zu 10 Prozet des Wertes des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges isgesamt i folgede sostige Vermögesgegestäde alege: Wertpapiere, die icht zum Hadel a eier Börse zugelasse oder a eiem adere orgaisierte Markt zugelasse oder i diese eibezoge sid, jedoch grudsätzlich die Kriterie für Wertpapiere erfülle. Abweiched vo de gehadelte bzw. zugelassee Wertpapiere muss die verlässliche Bewertug für diese Wertpapiere i Form eier i regelmäßige Abstäde durchgeführte Bewertug verfügbar sei, die aus Iformatioe des Emittete oder aus eier kompetete Fiazaalyse abgeleitet wird. Agemessee Iformatio über das icht zugelassee bzw. icht eibezogee Wertpapier muss i Form eier regelmäßige ud exakte Iformatio durch de Fods vorliege oder es muss gegebeefalls das zugehörige Portfolio verfügbar sei. Geldmarktistrumete vo Emittete, die icht de obe geate Aforderuge geüge, we sie liquide sid ud sich ihr Wert jederzeit geau bestimmte lässt. Liquide sid Geldmarktistrumete, die sich ierhalb hireiched kurzer Zeit mit begrezte Koste veräußer lasse. Hierbei ist die Verpflichtug der Gesellschaft zu berücksichtige, Ateile am Fods auf Verlage der Aleger zurückzuehme ud hierfür i der Lage zu sei, solche Geldmarktistrumete etspreched kurzfristig veräußer zu 7

10 köe. Für die Geldmarktistrumete muss zudem ach ei exaktes ud verlässliches Bewertugssystem existiere, das die Ermittlug des Nettobestadswerts des Geldmarktistrumets ermöglicht oder auf Marktdate oder Bewertugsmodelle basiert, wie Systeme, die Aschaffugskoste fortführe. Das Merkmal der Liquidität gilt für Geldmarktistrumete erfüllt, we diese a eiem orgaisierte Markt ierhalb des EWR zugelasse oder i diese eibezoge sid oder a eiem orgaisierte Markt außerhalb des EWR zugelasse oder i diese eibezoge sid, sofer die BaFi die Wahl dieses Marktes zugelasse hat. Aktie aus Neuemissioe, we ach dere Ausgabebediguge dere Zulassug a eier Börse i eiem Mitgliedstaat der EU oder i eiem adere Vertragsstaat des Abkommes über de EWR zum Hadel oder dere Zulassug a eiem orgaisierte Markt oder dere Eibeziehug i diese i eiem Mitgliedstaat der EU oder i eiem adere Vertragsstaat des Abkommes über de EWR ach de Ausgabebediguge zu beatrage ist, sofer dere Zulassug a eier Börse zum Hadel oder dere Zulassug a eiem orgaisierte Markt oder die Eibeziehug i diese außerhalb der Mitgliedstaate der EU oder außerhalb der adere Vertragsstaate des Abkommes über de EWR ach de Ausgabebediguge zu beatrage ist, sofer die Wahl dieser Börse oder dieses orgaisierte Marktes vo der BaFi zugelasse ist ud die Zulassug oder Eibeziehug ierhalb eies Jahres ach der Ausgabe erfolgt. Schuldscheidarlehe, die ach dem Erwerb für de Fods midestes zweimal abgetrete werde köe ud vo eier der folgede Eirichtuge gewährt wurde: a) dem Bud, eiem Sodervermöge des Budes, eiem Lad der EU oder eiem Mitgliedstaat der OECD, b) eier adere ilädische Gebietskörperschaft oder eier Regioalregierug oder örtliche Gebietskörperschaft eies adere Mitgliedstaats der EU oder eies adere Vertragsstaats des Abkommes über de EWR, sofer für die Forderug ach der Verordug über Aufsichtsaforderuge a Kreditistitute ud Wertpapierfirme i derselbe Weise behadelt werde ka wie eie Forderug a de Zetralstaat, auf desse Hoheitsgebiet die Regioalregierug oder die Gebietskörperschaft asässig ist, c) sostige Körperschafte oder Astalte des öffetliche Rechts mit Sitz im Ilad oder i eiem adere Mitgliedstaat der EU oder eiem adere Vertragsstaat des Abkommes über de EWR, d) Uterehme, die Wertpapiere ausgegebe habe, die a eiem orgaisierte Markt ierhalb des EWR zum Hadel zugelasse sid oder die a eiem sostige geregelte Markt im Sie der Richtliie über Märkte für Fiazistrumete i der jeweils geltede Fassug erfüllt, zum Hadel zugelasse sid, oder e) adere Schulder, sofer eie der i Buchstabe a) bis c) bezeichete Stelle die Gewährleistug für die Verzisug ud Rückzahlug überomme hat. Ivestmetateile Im Besodere Teil des Verkaufsprospekts ist dargestellt, i welcher Höhe die Ivestmetaktiegesellschaft für Rechug des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges i Ateile a Zielfods ivestiere ka, sofer diese offee i- ud auslädische sid. Die Ivestmetaktiegesellschaft erwirbt für das Teilgesellschaftsvermöge überwieged Ateile i Mitgliedsstaate der EU, des EWR ud G20. Die Zielfods dürfe ach ihre Alagebediguge oder ihrer Satzug höchstes bis zu 10 Prozet i Ateile a adere offee Ivestmetvermöge ivestiere. Für Ateile a AIF gelte darüber hiaus folgede Aforderuge: Der Zielfods muss ach Rechtsvorschrifte zugelasse worde sei, die ih eier wirksame öffetliche Aufsicht zum Schutz der Aleger uterstelle, ud es muss eie ausreichede Gewähr für eie befriedigede Zusammearbeit zwische de Aufsichtsbehörde bestehe. Das Schutziveau der Aleger muss gleichwertig zu dem Schutziveau eies Alegers i eiem ilädische OGAW sei, isbesodere im Hiblick auf Treug vo Verwaltug ud Verwahrug der Vermögesgegestäde, für die Kreditaufahme ud -gewährug sowie für Leerverkäufe vo Wertpapiere ud Geldmarktistrumete. Die Geschäftstätigkeit des Zielfods muss Gegestad vo Jahres- ud Halbjahresberichte sei ud de Aleger erlaube, sich ei Urteil über das Vermöge ud die Verbidlichkeite sowie die Erträge ud die Trasaktioe im Berichtszeitraum zu bilde. Der Zielfods muss ei Publikumsfods sei, bei dem die Azahl der Ateile icht zahlemäßig begrezt ist ud die Aleger ei Recht zur Rückgabe der Ateile habe. I Ateile a eiem eizige Zielfods dürfe ur bis zu 20 Prozet des Wertes des Teilgesellschaftsvermöges agelegt werde. I AIF dürfe isgesamt ur bis zu 30 Prozet des Wertes des Teilgesellschaftsvermöges agelegt werde. Die Ivestmetaktiegesellschaft darf für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges icht mehr als 25 Prozet der ausgegebee Ateile eies Zielfods erwerbe. Zielfods köe im gesetzliche Rahme zeitweise die Rückahme vo Ateile aussetze. Da ka die Ivestmetaktiegesellschaft die Ateile a dem Zielfods icht bei der Verwaltugsgesellschaft oder Verwahrstelle des Zielfods gege Auszahlug des Rückahmepreises zurückgebe (siehe auch de Abschitt Risikohiweise Risike der egative Wertetwicklug des Fods (Marktrisiko) Risike im Zusammehag mit der Ivestitio i Ivestmet ateile ). Auf der Homepage der Gesellschaft ist uter aufgeführt, ob ud i welchem Umfag der Fods Ateile vo Zielfods hält, die derzeit die Rückahme vo Ateile ausgesetzt habe. Derivate Die Ivestmetaktiegesellschaft darf für das Teilgesellschaftsvermöge als Teil der Alagestrategie Geschäfte mit Derivate tätige. Dies schließt Geschäfte mit Derivate zur effiziete Portfoliosteuerug ud zur Erzielug vo Zusatzerträge, d.h. auch zu spekulative Zwecke ei. Dadurch ka sich das Verlustrisiko des Fods zumidest zeitweise erhöhe. Ei Derivat ist ei Istrumet, desse Preis vo de Kursschwakuge oder de Preiserwartuge aderer Vermögesgegestäde ( Basiswert ) abhägt. Die achfolgede Ausführuge beziehe sich sowohl auf Derivate als auch auf Fiazistrumete mit derivativer Kompoete (achfolged zusamme Derivate ). Durch de Eisatz vo Derivate darf sich das Marktrisiko des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges höchstes verdoppel ( Marktrisikogreze ). Marktrisiko ist das Verlustrisiko, das aus Schwakuge beim Marktwert vo im Teilgesellschaftsvermöge gehaltee Vermögesgegestäde resultiert, die auf Veräderuge vo variable Preise bzw. Kurse des Marktes wie Zissätze, Wechselkurse, Aktie- ud Rohstoffpreise oder auf Veräderuge bei der Boität eies Emittete zurückzuführe sid. Die Ivestmetaktiegesellschaft hat die Marktrisikogreze laufed eizuhalte. Die Auslastug der Marktrisikogreze hat sie täglich ach gesetzliche Vorgabe zu ermittel; diese ergebe sich aus der Verordug über Risikomaagemet ud Risikomessug beim Eisatz vo Derivate, Wertpapier-Darlehe ud Pesiosgeschäfte i Ivestmetvermöge ach dem Kapitalalagegesetzbuch (achfolged Derivateverordug ). Die Ivestmetaktiegesellschaft ka alle im jeweilige Teilgesellschaftsvermöge ethaltee Marktrisike, die auf dem Eisatz vo Derivate beruhe, hireiched geau erfasse ud messe. Zur Ermittlug der Auslastug der Marktrisikogreze wedet die Ivestmetaktiegesellschaft de sogeate qualifizierte Asatz im Sie der Derivateverordug a. Hierzu vergleicht die Ivestmetaktiegesellschaft das Marktrisiko des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges mit dem Marktrisiko eies virtuelle Vergleichsvermöges, i dem keie Derivate ethalte sid. Bei dem derivatefreie Vergleichsvermöge hadelt es sich um ei virtuelles Portfolio, desse Wert stets geau dem aktuelle Wert des Teilgesellschaftsvermöges etspricht, das aber keie Steigeruge oder Absicheruge des Marktrisikos durch Derivate ethält. Die Zusammesetzug des Vergleichsvermöges muss im 8

11 Übrige de Alageziele ud der Alagepolitik etspreche, die für das Teilgesellschaftsvermöge gelte. Durch de Eisatz vo Derivate darf der Risikobetrag für das Marktrisiko des Teilgesellschaftsvermöges zu keiem Zeitpukt das Zweifache des Risikobetrags für das Marktrisiko des zugehörige derivatefreie Vergleichsvermöges übersteige. Das Marktrisiko des Teilgesellschaftsvermöges ud des derivatefreie Vergleichsvermöges wird jeweils mit Hilfe eies geeigete eigee Risikomodells ermittelt (sog. Value-at-Risk Methode). Die Ivestmetaktiegesellschaft verwedet hierbei als Modellierugsverfahre die historische Simulatio mit kompletter Neubewertug der Produkte. Die Hauptparameter sid: 99% Kofidezitervall, 10 Tage Haltedauer, 1 Jahr Historie ud kei Decay-Faktor. Ergäzed werde Stress Tests durchgeführt ud die Value-at-Risk Methodik wird durch Back Testig bestätigt. Die Ivestmetaktiegesellschaft erfasst dabei die Marktpreisrisike aus alle Geschäfte. Sie quatifiziert durch das Risikomodell die Wertveräderug der im Teilgesellschaftsvermöge gehaltee Vermögesgegestäde im Zeitablauf. Der sogeate Value-at-Risk gibt dabei eie i Geldeiheite ausgedrückte Greze für potezielle Verluste eies Portfolios zwische zwei vorgegebee Zeitpukte a. Diese Wertveräderug wird vo zufällige Ereigisse bestimmt, ämlich de küftige Etwickluge der Marktpreise, ud ist daher icht vorhersagbar. Das zu ermittelde Marktrisiko ka jeweils ur mit eier geüged große Wahrscheilichkeit abgeschätzt werde. Die Ivestmetaktiegesellschaft darf für Rechug des Fods i jegliche Derivate ivestiere. Voraussetzug ist, dass die Derivate vo Vermögesgegestäde abgeleitet sid, die für das Teilgesellschaftsvermöge erworbe werde dürfe oder vo folgede Basiswerte: Zissätze Wechselkurse Währuge Fiazidizes, die hireiched diversifiziert sid, eie adäquate Bezugsgrudlage für de Markt darstelle, auf de sie sich beziehe, sowie i agemesseer Weise veröffetlicht werde. Hierzu zähle isbesodere Optioe, Fiaztermikotrakte ud Swaps sowie Kombiatioe hieraus. Geaue Agabe, welche Derivate die Ivestmetaktiegesellschaft für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges erwerbe darf ud welches derivatefreie Vergleichsvermöge heragezoge wird, sid im Abschitt Derivate des Besodere Teil dieses Verkaufsprospekts dargestellt. Termikotrakte Termikotrakte sid für beide Vertragsparter ubedigt verpflichtede Vereibaruge, zu eiem bestimmte Zeitpukt, dem Fälligkeitsdatum, oder ierhalb eies bestimmte Zeitraumes, eie bestimmte Mege eies bestimmte Basiswerts zu eiem im Voraus bestimmte Preis zu kaufe bzw. zu verkaufe. Die Ivestmetaktiegesellschaft darf für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges im Rahme der Alagegrudsätze Termikotrakte auf für das Teilgesellschaftsvermöge erwerbbare Vermögesgegestäde, Zissätze, Wechselkurse oder Währuge sowie auf Qualifizierte Fiazidizes abschließe. Abgeschlosse werde Termikotrakte sowohl i Form vo Futures als auch vo Forwards. Die Vertragsparter vo Forwards müsse ei Midest-Ratig vo A-/A3 aufweise. Optiosgeschäfte Optiosgeschäfte beihalte, dass eiem Dritte gege Etgelt (Optiosprämie) das Recht eigeräumt wird, währed eier bestimmte Zeit oder am Ede eies bestimmte Zeitraums zu eiem vo vorherei vereibarte Preis (Basispreis) die Lieferug oder die Abahme vo Vermögesgegestäde oder die Zahlug eies Differezbetrags zu verlage, oder auch etsprechede Optiosrechte zu erwerbe. Die Ivestmetaktiegesellschaft darf für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges im Rahme der Alagegrudsätze am Optioshadel teilehme. Für Optiosgeschäfte dürfe ur die Basiswerte verwedet werde, die auch direkt für de Fods erworbe werde dürfe. Swaps Swaps sid Tauschverträge, bei dee die dem Geschäft zugrude liegede Zahlugsströme oder Risike zwische de Vertragsparter ausgetauscht werde. Die Ivestmetaktiegesellschaft darf für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges im Rahme der Alagegrudsätze Zisswaps, Währugsswaps, Equityswaps ud Credit Default Swaps abschließe. Swaptios Swaptios sid Optioe auf Swaps. Eie Swaptio ist das Recht, icht aber die Verpflichtug, zu eiem bestimmte Zeitpukt oder ierhalb eier bestimmte Frist i eie hisichtlich der Koditioe geau spezifizierte Swap eizutrete. Im Übrige gelte die im Zusammehag mit Optiosgeschäfte dargestellte Grudsätze. Die Ivestmetaktiegesellschaft darf für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges ur solche Swaptios abschließe, die sich aus de obe beschriebee Optioe ud Swaps zusammesetze. Credit Default Swaps Credit Default Swaps sid Kreditderivate, die es ermögliche, ei potezielles Kreditausfallvolume auf adere zu übertrage. Im Gegezug zur Überahme des Kreditausfallrisikos zahlt der Verkäufer des Risikos eie Prämie a seie Vertragsparter. Die Ivestmetaktiegesellschaft darf für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges ur eifache, stadardisierte Credit Default Swaps abschließe, die zur Absicherug eizeler Kreditrisike im Fods eigesetzt werde. Im Übrige gelte die Ausführuge zu Swaps etspreched. I Wertpapiere verbriefte Fiazistrumete Die Ivestmetaktiegesellschaft ka für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges die vorstehed beschriebee Fiazistrumete auch erwerbe, we diese i Wertpapiere verbrieft sid. Dabei köe die Geschäfte, die Fiazistrumete zum Gegestad habe, auch ur teilweise i Wertpapiere ethalte sei (z.b. Optiosaleihe). Die Aussage zu Chace ud Risike gelte für solche verbriefte Fiazistrumete etspreched, jedoch mit der Maßgabe, dass das Verlustrisiko bei verbriefte Fiazistrumete auf de Wert des Wertpapiers beschräkt ist. OTC-Derivatgeschäfte Die Ivestmetaktiegesellschaft darf für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges sowohl Derivatgeschäfte tätige, die a eier Börse zum Hadel zugelasse oder a eiem adere orgaisierte Markt zugelasse oder i diese eibezoge sid, als auch außerbörsliche Geschäfte, sogeate over-the-couter (OTC)- Geschäfte. Derivatgeschäfte, die icht zum Hadel a eier Börse zugelasse oder a eiem adere orgaisierte Markt zugelasse oder i diese eibezoge sid, darf die Ivestmetaktiegesellschaft ur mit geeigete Kreditistitute oder Fiazdiestleistugsistitute auf der Basis stadardisierter Rahmeverträge tätige. Bei außerbörslich gehadelte Derivate wird das Kotraheterisiko bezüglich eies Vertragsparters auf 5 Prozet des Wertes des Fods beschräkt. Ist der Vertragsparter ei Kreditistitut mit Sitz i eiem Mitgliedstaat der EU, i eiem adere Vertragsstaat des Abkommes über de EWR oder eiem Drittstaat mit vergleichbarem Aufsichtsiveau, so darf das Kotraheterisiko bis zu 10 Prozet des Wertes des Fods betrage. Außerbörslich gehadelte Derivatgeschäfte, die mit eier zetrale Clearigstelle eier Börse oder eies adere orgaisierte Marktes als Vertragsparter abgeschlosse werde, werde auf die Kotrahetegreze icht agerechet, we die Derivate eier tägliche Bewertug zu Marktkurse mit täglichem Margi-Ausgleich uterliege. Asprüche des Fods gege eie Zwischehädler sid jedoch auf die Greze azureche, auch we das Derivat a eier Börse oder a eiem adere orgaisierte Markt gehadelt wird. WERTPAPIER-DARLEHENSGESCHÄFTE Die im Teilgesellschaftsvermöge gehaltee Wertpapiere köe darlehesweise gege marktgerechtes Etgelt a Dritte übertrage 9

12 werde. Hierbei ka der gesamte Bestad des Teilgesellschaftsvermöges a Wertpapiere ur auf ubestimmte Zeit als Wertpapier-Darlehe a Dritte übertrage werde. Die Ivestmetaktiegesellschaft hat jederzeit die Möglichkeit, das Darlehesgeschäft zu küdige. Es muss vertraglich vereibart werde, dass ach Beedigug des Darlehesgeschäfts dem Teilgesellschaftsvermöge Wertpapiere gleicher Art, Güte ud Mege ierhalb der übliche Abwicklugszeit zurück übertrage werde. Voraussetzug für die darlehesweise Übertragug vo Wertpapiere ist, dass dem Fods ausreichede Sicherheite gewährt werde. Hierzu köe Guthabe abgetrete oder verpfädet bzw. Wertpapiere oder Geldmarktistrumete übereiget oder verpfädet werde. Die Erträge aus der Alage der Sicherheite stehe dem Teilgesellschaftsvermöge zu. Der Darlehesehmer ist außerdem verpflichtet, die Zise aus darlehesweise erhaltee Wertpapiere bei Fälligkeit a die Verwahrstelle für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges zu zahle. Alle a eie Darlehesehmer übertragee Wertpapiere dürfe 10 Prozet des Wertes des Teilgesellschaftsvermöges icht übersteige. Die Wertpapier-Darlehesgeschäfte werde vo der Ivestmetaktiegesellschaft selbst ohe Beteiligug exterer Diestleister getätigt. Gelddarlehe darf die Ivestmetaktiegesellschaft Dritte für Rechug des Fods icht gewähre. PENSIONSGESCHÄFTE Die Ivestmetaktiegesellschaft darf für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges Pesiosgeschäfte mit Kreditistitute ud Fiazdiestleistugsistitute mit eier Höchstlaufzeit vo zwölf Moate abschließe. Dabei ka sie sowohl Wertpapiere des Teilgesellschaftsvermöges gege Etgelt auf eie Pesiosehmer übertrage (eifaches Pesiosgeschäft), als auch Wertpapiere im Rahme der jeweils geltede Alagegreze i Pesio ehme (umgekehrtes Pesiosgeschäft). Die Ivestmetaktiegesellschaft hat die Möglichkeit, das Pesiosgeschäft jederzeit zu küdige; dies gilt icht für Pesiosgeschäfte mit eier Laufzeit vo bis zu eier Woche. Bei Küdigug eies eifache Pesiosgeschäfts ist die Ivestmetaktiegesellschaft berechtigt, die i Pesio gegebee Wertpapiere zurückzuforder. Die Küdigug eies umgekehrte Pesiosgeschäfts ka etweder die Rückerstattug des volle Geldbetrags oder des agelaufee Geldbetrags i Höhe des aktuelle Marktwertes zur Folge habe. Pesiosgeschäfte sid ur i Form sogeater echter Pesiosgeschäfte zulässig. Dabei überimmt der Pesiosehmer die Verpflichtug, die Wertpapiere zu eiem bestimmte oder vom Pesiosgeber zu bestimmede Zeitpukt zurück zu übertrage oder de Geldbetrag samt Zise zurückzuzahle. SICHERHEITENSTRATEGIE Im Rahme vo Derivate-, Wertpapier-Darlehes- ud Pesiosgeschäfte immt die Ivestmetaktiegesellschaft für Rechug des Fods Sicherheite etgege. Die Sicherheite diee dazu, das Ausfallrisiko des Vertragsparters dieser Geschäfte gaz oder teilweise zu reduziere. Arte der zulässige Sicherheite Die Ivestmetaktiegesellschaft akzeptiert bei Derivategeschäfte/Wertpapier-Darlehesgeschäfte/Pesiosgeschäfte folgede Vermögesgegestäde als Sicherheite bzw. Vermögesgegestäde, welche die folgede Voraussetzuge erfülle: Diese Sicherheite müsse vor oder zum Zeitpukt der Übertragug der verliehee Wertpapiere im Falle der Wertpapierleihe erhalte worde sei. Werde die Wertpapiere über vermittelde Stelle verliehe, ka die Übertragug der Wertpapiere vor Erhalt der Sicherheite erfolge, sofer die jeweilige vermittelde Stelle de ordugsgemäße Abschluss des Geschäfts gewährleistet. Besagte vermittelde Stelle ka astelle des Etleihers Sicherheite stelle. Grudsätzlich sid Sicherheite für Wertpapierleihgeschäfte, umgekehrte Pesiosgeschäfte ud Geschäfte mit OTC-Derivate (außer Währugstermigeschäfte) i eier der folgede Forme zu stelle: liquide Vermögeswerte wie Barmittel, kurzfristige Bakeilage, Geldmarktistrumete gemäß Defiitio i Richtliie 2007/16/EG vom 19. März 2007, Akkreditive ud Garatie auf erstes Aforder, die vo erstklassige, icht mit dem Kotrahete verbudee Kreditistitute ausgegebe werde, beziehugsweise vo eiem OECD-Mitgliedstaat oder desse Gebietskörperschafte oder vo supraatioale Istitutioe ud Behörde auf kommualer, regioaler oder iteratioaler Ebee begebee Aleihe; Ateile eies i Geldmarktistrumete alegede OGA, der täglich eie Nettoivetarwert berechet ud der über ei Ratig vo AAA oder ei vergleichbares Ratig verfügt; Ateile eies OGAW, der vorwieged i die uter de ächste beide Gedakestriche aufgeführte Aleihe/Aktie alegt; Aleihe, die vo erstklassige Emittete mit agemesseer Liquidität begebe oder garatiert werde; oder Aktie, die a eiem geregelte Markt eies Mitgliedstaats der Europäische Uio oder a eier Börse eies OECD-Mitgliedstaats zugelasse sid oder gehadelt werde, sofer diese Aktie i eiem wichtige Idex ethalte sid. Umfag der Besicherug Wertpapier-Darlehesgeschäfte werde i vollem Umfag besichert. Der Kurswert der als Darlehe übertragee Wertpapiere bildet dabei zusamme mit de zugehörige Erträge de Sicherugswert. Die Leistug der Sicherheite durch de Darlehesehmer darf de Sicherugswert zuzüglich eies marktübliche Aufschlags icht uterschreite. Im Übrige müsse Derivate-, Wertpapier- Darlehes- ud Pesiosgeschäfte i eiem Umfag besichert sei, der sicherstellt, dass der Arechugsbetrag für das Ausfallrisiko des jeweilige Vertragsparters füf Prozet des Wertes des Teilgesellschaftsvermöges icht überschreitet. Ist der Vertragsparter ei Kreditistitut mit Sitz i eiem Mitgliedstaat der EU oder i eiem adere Vertragsstaat des Abkommes über de EWR oder i eiem Drittstaat, i dem gleichwertige Aufsichtsbestimmuge gelte, so darf der Arechugsbetrag für das Ausfallrisiko zeh Prozet des Wertes des Teilgesellschaftsvermöges betrage. Strategie für Abschläge der Bewertug (Haircut-Strategie) Die auf die Sicherheite agewedete Abschläge orietiere sich a: a) der Kreditwürdigkeit des Kotrahete, b) der Liquidität der Sicherheite, c) dere Preisvolatilität, d) der Boität des Emittete ud / oder e) dem Lad bzw. Markt a dem die Sicherheit gehadelt wird. Die verwedete Abschläge werde i regelmäßige Abstäde, midestes jährlich, auf ihre Agemesseheit hi überprüft ud falls otwedig etspreched agepasst. Alage vo Barsicherheite Barsicherheite i Form vo Bakguthabe dürfe auf Sperrkote bei der Verwahrstelle des Fods oder mit ihrer Zustimmug bei eiem adere Kreditistitut gehalte werde. Die Wiederalage darf ur i Staatsaleihe vo hoher Qualität oder i Geldmarktfods mit kurzer Laufzeitstruktur erfolge. Zudem köe Barsicherheite im Wege eies umgekehrte Pesiosgeschäfts mit eiem Kreditistitut agelegt werde, we die Rückforderug des aufgelaufee Guthabes jederzeit gewährleistet ist. KREDITAUFNAHME Die Aufahme vo kurzfristige Kredite für gemeischaftliche Rechug der Aleger ist bis zu 10 Prozet des Wertes des Teilgesellschaftsvermöges zulässig, sofer die Bediguge der Kreditaufahme marktüblich sid ud die Verwahrstelle der Kreditaufahme zustimmt. HEBELWIRKUNG (LEVERAGE) Leverage ist jede Methode, mit der die Ivestmetaktiegesellschaft de Ivestitiosgrad des Fods erhöht (Hebelwirkug). Dies ka durch de Abschluss vo Wertpapier-Darlehe, i Derivate eigebettete Hebelfiazierug oder auf adere Weise erfolge. Die Möglichkeit der Nutzug vo Derivate ud der Abschluss vo Wertpapier-Darlehesgeschäfte wird im Abschitt Alagegrudsätze ud -greze Vermögesgegestäde Derivate, Alagegrudsätze ud -greze Vermögesgegestäde Wertpapier- 10

13 Darlehesgeschäfte sowie im Besodere Teil des Verkaufsprospekts dargestellt. Die Möglichkeit zur Kreditaufahme ist im Abschitt Alagegrudsätze ud -greze Kreditaufahme dargestellt. Durch de Eisatz vo Derivate darf sich das Marktrisiko höchstes verdoppel (vgl. Abschitt Alagegrudsätze ud -greze Vermögesgegestäde Derivate ). Die Ivestmetaktiegesellschaft erwartet, dass der Ivestitiosgrad des Teilgesellschaftsvermöges um icht mehr als das 2-fache gehebelt wird, sofer icht im Besodere Teil des Verkaufsprospekts etwas aderes geregelt ist. Der Leverage wird berechet, idem das Gesamtexposure des Teilgesellschaftsvermöges durch desse Nettoivetarwert dividiert wird. Zur Berechug des Gesamtexposures wird der Nettoivetarwert des Teilgesellschaftsvermöges mit alle Nomialbeträge der im Teilgesellschaftsvermöge eigesetzte Derivatgeschäfte aufsummiert. Etwaige Effekte aus der Wiederalage vo Sicherheite bei Wertpapier-Darlehes- ud Pesiosgeschäfte werde mit berücksichtigt. Abhägig vo de Marktbediguge ka die Hebelwirkug jedoch schwake, so dass es trotz der städige Überwachug durch die Ivestmetaktiegesellschaft zu Überschreituge der agestrebte Marke komme ka. Derivate köe vo der Ivestmetaktiegesellschaft mit uterschiedlicher Zielsetzug eigesetzt werde, etwa zur Absicherug oder zur Optimierug der Redite. Die Berechug des Gesamtexposures uterscheidet jedoch icht zwische de uterschiedliche Zielsetzuge des Derivateeisatzes. Aus diesem Grud ist die Summe der Nomialbeträge kei Idikator für de Risikogehalt des Fods. VERMÖGENSBEWERTUNG Allgemeie Regel für die Vermögesbewertug A eier Börse zugelassee/ a eiem orgaisierte Markt gehadelte Vermögesgegestäde Vermögesgegestäde, die zum Hadel a eier Börse zugelasse sid oder a eiem adere orgaisierte Markt zugelasse oder i diese eibezoge sid sowie Bezugsrechte für das Teilgesellschaftsvermöge werde zum letzte verfügbare hadelbare Kurs, der eie verlässliche Bewertug gewährleistet, bewertet, sofer im achfolgede Abschitt Vermögesbewertug Besodere Regel für die Bewertug eizeler Vermögesgegestäde icht aders agegebe. Nicht a Börse otierte oder a orgaisierte Märkte gehadelte Vermögesgegestäde oder Vermögesgegestäde ohe hadelbare Kurs Vermögesgegestäde, die weder zum Hadel a Börse zugelasse sid och i eiem adere orgaisierte Markt zugelasse oder i diese eibezoge sid oder für die kei hadelbarer Kurs verfügbar ist, werde zu dem aktuelle Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Eischätzug ach geeigete Bewertugsmodelle uter Berücksichtigug der aktuelle Marktgegebeheite agemesse ist, sofer im achfolgede Abschitt Vermögesbewertug Besodere Regel für die Bewertug eizeler Vermögesgegestäde icht aders agegebe. Besodere Regel für die Bewertug eizeler Vermögesgegestäde Nichtotierte Schuldverschreibuge ud Schuldscheidarlehe Für die Bewertug vo Schuldverschreibuge, die icht zum Hadel a eier Börse zugelasse oder a eiem adere orgaisierte Markt zugelasse oder i diese eibezoge sid (z.b. icht otierte Aleihe, Commercial Papers ud Eilagezertifikate), ud für die Bewertug vo Schuldscheidarlehe werde die für vergleichbare Schuldverschreibuge ud Schuldscheidarlehe vereibarte Preise ud gegebeefalls die Kurswerte vo Aleihe vergleichbarer Emittete mit etsprecheder Laufzeit ud Verzisug heragezoge, erforderlichefalls mit eiem Abschlag zum Ausgleich der gerigere Veräußerbarkeit. Geldmarktistrumete Geldmarktistrumete werde zu de jeweilige Marktsätze bewertet. Optiosrechte ud Termikotrakte Die zu dem Teilgesellschaftsvermöge gehörede Optiosrechte ud Verbidlichkeite aus eiem Dritte eigeräumte Optiosrechte, die zum Hadel a eier Börse zugelasse oder a eiem adere orgaisierte Markt zugelasse oder i diese eibezoge sid, werde zu dem jeweils letzte verfügbare hadelbare Kurs, der eie verlässliche Bewertug gewährleistet, bewertet. Das gleiche gilt für Forderuge ud Verbidlichkeite aus für Rechug des Fods verkaufte Termikotrakte. Die zu Laste des Fods geleistete Eischüsse werde uter Eibeziehug der am Börsetag festgestellte Bewertugsgewie ud Bewertugsverluste zum Wert des Teilgesellschaftsvermöges hizugerechet. Swaps Swaps werde zu ihrem Verkehrswert agesetzt, der bei sorgfältiger Eischätzug ach geeigete Bewertugsmodelle uter Berücksichtigug der Gesamtumstäde agemesse ist. Bakguthabe, sostige Vermögesgegestäde, Verbidlichkeite, Festgelder, Ivestmetateile ud Darlehe Bakguthabe ud bestimmte sostige Vermögesgegestäde (z.b. Zisforderuge), Forderuge, z.b. abgegrezte Zisasprüche sowie Verbidlichkeite, werde grudsätzlich zu ihrem Newert zuzüglich zugeflosseer Zise bewertet. Festgelder werde zum Verkehrswert bewertet, sofer das Festgeld jederzeit küdbar ist ud die Rückzahlug bei der Küdigug icht zum Newert zuzüglich Zise erfolgt. Ivestmetateile (Ateile a Zielfods) werde grudsätzlich mit ihrem letzte festgestellte Rückahmepreis agesetzt oder zum letzte verfügbare hadelbare Kurs, der eie verlässliche Bewertug gewährleistet. Stehe diese Werte icht zur Verfügug, werde Ivestmetateile zu dem aktuelle Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Eischätzug ach geeigete Bewertugsmodelle uter Berücksichtigug der aktuelle Marktgegebeheite agemesse ist. Für Rückerstattugsasprüche aus Darlehesgeschäfte ist der jeweilige Kurswert der als Darlehe übertragee Vermögesgegestäde maßgebed. Pesiosgeschäfte Werde Vermögesgegestäde für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges i Pesio gegebe, so sid diese weiterhi bei der Bewertug zu berücksichtige. Daebe ist der im Rahme des Pesiosgeschäftes für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges empfagee Betrag im Rahme der Bakguthabe auszuweise. Werde für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges Vermögesgegestäde i Pesio geomme, so sid diese bei der Bewertug icht zu berücksichtige. Aufgrud der vom Teilgesellschaftsvermöge geleistete Zahlug ist bei der Bewertug eie Forderug a de Pesiosgeber i Höhe der abgeziste Rückzahlugsasprüche zu berücksichtige. Auf auslädische Währug lautede Vermögesgegestäde Auf auslädische Währug lautede Vermögesgegestäde werde uter Zugrudelegug des Morig-Fixigs vo Thomso Reuters (Markets) Deutschlad GmbH um Uhr der Währug i die Währug des Teilgesellschaftsvermöges taggleich umgerechet. WERTENTWICKLUNG Die Wertetwicklug der eizele Teilgesellschaftsvermöge wird im Besodere Teil des Verkaufsprospekts ausgeführt. Die historische Wertetwicklug der Teilgesellschaftsvermöge bzw. der eizele Aktieklasse ermöglicht keie Progose für zuküftige Wertetwickluge. RISIKOHINWEISE Allgemeies Vor der Etscheidug über de Kauf vo Aktie eies Teilgesellschaftsvermöges sollte Aleger die achfolgede Risikohiweise zusamme mit de adere i diesem Verkaufsprospekt ethaltee Iformatioe sorgfältig lese ud diese 11

14 bei ihrer Alageetscheidug berücksichtige. Die Vermögesgegestäde, i die die Ivestmetaktiegesellschaft für Rechug des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges ivestiert, ethalte ebe de Chace auf Wertsteigerug auch Risike. So köe Wertverluste auftrete, idem der Marktwert der Vermögesgegestäde gegeüber dem Eistadspreis fällt. Veräußert der Aktioär Aktie der Ivestmetaktiegesellschaft zu eiem Zeitpukt, i dem die Kurse der i dem jeweilige Teilgesellschaftsvermöge befidliche Vermögesgegestäde gegeüber dem Zeitpukt seies Aktieerwerbs gefalle sid, so erhält er das vo ihm i das Teilgesellschaftsvermöge ivestierte Geld icht oder icht vollstädig zurück. Der Aleger köte sei i das Teilgesellschaftsvermöge ivestiertes Kapital teilweise oder sogar gaz verliere. Wertzuwächse köe icht garatiert werde. Das Risiko des Aktioärs ist jedoch auf de vo ihm agelegte Betrag beschräkt. Eie Nachschusspflicht über das vom Aktioär ivestierte Kapital hiaus besteht icht. Nebe de achstehed oder a aderer Stelle des Prospekts beschriebee Risike ud Usicherheite ka die Wertetwicklug des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges durch verschiedee weitere Risike ud Usicherheite beeiträchtigt werde, die derzeit icht bekat sid. Die Reihefolge, i der die achfolgede Risike aufgeführt werde, ethält weder eie Aussage über die Wahrscheilichkeit ihres Eitritts och über das Ausmaß oder die Bedeutug bei Eitritt eizeler Risike. Risike eier Fodsalage Im Folgede werde die Risike dargestellt, die mit eier Alage i eie OGAW typischerweise verbude sid. Diese Risike köe sich achteilig auf de Aktiewert, auf das vom Aktioär ivestierte Kapital sowie auf die vom Aktioär geplate Haltedauer der Fodsalage auswirke. Schwakug des Aktiewerts Der Wert der Aktie des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges berechet sich aus dem Wert des Teilgesellschaftsvermöges, geteilt durch die Azahl der i de Verkehr gelagte Aktie. Der Wert des Teilgesellschaftsvermöges etspricht dabei der Summe der Marktwerte aller Vermögesgegestäde im Teilgesellschaftsvermöge abzüglich der Summe der Marktwerte aller Verbidlichkeite des Teilgesellschaftsvermöges. Der Aktiewert ist daher vo dem Wert der im Teilgesellschaftsvermöge gehaltee Vermögesgegestäde ud der Höhe der Verbidlichkeite des Teilgesellschaftsvermöges abhägig. Sikt der Wert dieser Vermögesgegestäde oder steigt der Wert der Verbidlichkeite, so fällt der Aktiewert. Beeiflussug des idividuelle Ergebisses durch steuerliche Aspekte Die steuerliche Behadlug vo Kapitalerträge hägt vo de idividuelle Verhältisse des jeweilige Aktioärs ab ud ka küftig Äderuge uterworfe sei. Für Eizelfrage isbesodere uter Berücksichtigug der idividuelle steuerliche Situatio sollte sich der Aktioär a seie persöliche Steuerberater wede. Aussetzug der Aktierückahme Die Ivestmetaktiegesellschaft darf die Rückahme der Aktie zeitweilig aussetze, sofer außergewöhliche Umstäde vorliege, die eie Aussetzug uter Berücksichtigug der Iteresse der Aktioäre erforderlich erscheie lasse. Außergewöhliche Umstäde i diesem Sie köe z.b. wirtschaftliche oder politische Krise, Rückahmeverlage i außergewöhlichem Umfag sei sowie die Schließug vo Börse oder Märkte, Hadelsbeschräkuge oder sostige Faktore, die die Ermittlug des Aktiewerts beeiträchtige. Der Aktioär ka seie Ateile währed dieses Zeitraums icht zurückgebe. Auch im Fall eier Aussetzug der Aktierückahme ka der Aktiewert sike; z.b. we die Ivestmetaktiegesellschaft gezwuge ist, Vermögesgegestäde währed der Aussetzug der Aktierückahme uter Verkehrswert zu veräußer. Der Aktiewert ach Wiederaufahme der Aktierückahme ka iedriger liege, als derjeige vor Aussetzug der Rückahme. Äderug der Alagepolitik oder der Satzug sowie der Alagebediguge Die Ivestmetaktiegesellschaft ka ihre Satzug oder die Alagebediguge des eizele Teilgesellschaftsvermöges mit Geehmigug der BaFi äder. Durch eie Äderug der Satzug oder Alagebediguge köe auch de Aktioär betreffede Regeluge geädert werde. Die Ivestmetaktiegesellschaft ka etwa durch eie Äderug der Alagebediguge die Alagepolitik des Teilgesellschaftsvermöges äder oder sie ka die dem Teilgesellschaftsvermöge zu belastede Koste erhöhe. Die Ivestmetaktiegesellschaft ka die Alagepolitik zudem ierhalb des gesetzlich ud vertraglich zulässige Alagespektrums ud damit ohe Äderug der Satzug oder Alagebediguge ud dere Geehmigug durch die BaFi äder. Hierdurch ka sich das mit dem Teilgesellschaftsvermöge verbudee Risiko veräder. Auflösug des Teilgesellschaftsvermöges Der Ivestmetaktiegesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltug des eizele Teilgesellschaftsvermöges zu küdige. Die Ivestmetaktiegesellschaft ka das Teilgesellschaftsvermöge ach Küdigug der Verwaltug gaz auflöse. Das Verfügugsrecht über das Teilgesellschaftsvermöge geht ach eier Küdigugsfrist vo sechs Moate auf die Verwahrstelle über. Für de Aktioär besteht daher das Risiko, dass er die vo ihm geplate Haltedauer icht realisiere ka. Bei dem Übergag des Teilgesellschaftsvermöges auf die Verwahrstelle köe dem Teilgesellschaftsvermöge adere Steuer als deutsche Ertragssteuer belastet werde. We die Aktie ach Beedigug des Liquidatiosverfahres aus dem Depot des Aktioärs ausgebucht werde, ka der Aktioär mit Ertragssteuer belastet werde. Übertragug aller Vermögesgegestäde des Teilgesellschaftsvermöges auf ei aderes Publikums-Ivestmetvermöge (Verschmelzug) Die Ivestmetaktiegesellschaft ka sämtliche Vermögesgegestäde des Teilgesellschaftsvermöges auf eie adere OGAW übertrage. Der Aktioär ka seie Aktie i diesem Fall (i) zurückgebe, (ii) behalte mit der Folge, dass er Aktioär des überehmede OGAW wird, (iii) oder gege Ateile a eiem offee Publikums-Ivestmetvermöge mit vergleichbare Alagegrudsätze umtausche, sofer die Ivestmetaktiegesellschaft oder ei mit ihr verbudees Uterehme ei solches Ivestmetvermöge mit vergleichbare Alagegrudsätze verwaltet. Dies gilt gleichermaße, we die Ivestmetaktiegesellschaft sämtliche Vermögesgegestäde eies adere offee Publikums-Ivestmetvermöges auf das Teilgesellschaftsvermöge überträgt. Der Aktioär muss daher im Rahme der Übertragug vorzeitig eie ereute Ivestitiosetscheidug treffe. Bei eier Rückgabe der Aktie köe Ertragssteuer afalle. Bei eiem Umtausch der Aktie i Aktie a eiem Ivestmetvermöge mit vergleichbare Alagegrudsätze ka der Aktioär mit Steuer belastet werde, etwa, we der Wert der erhaltee Aktie höher ist als der Wert der alte Aktie zum Zeitpukt der Aschaffug. Retabilität ud Erfüllug der Alageziele des Aktioärs Es ka icht garatiert werde, dass der Aktioär seie gewüschte Alageerfolg erreicht. Der Aktiewert des Teilgesellschaftsvermöges ka falle ud zu Verluste beim Aktioär führe. Es bestehe keie Garatie der Ivestmetaktiegesellschaft oder Dritter hisichtlich eier bestimmte Midestzahlugszusage bei Rückgabe oder eies bestimmte Alageerfolgs des Teilgesellschaftsvermöges. Ei bei Erwerb vo Aktie etrichteter Ausgabeaufschlag bzw. ei bei Veräußerug vo Aktie etrichteter Rückahmeabschlag ka zudem isbesodere bei ur kurzer Alagedauer de Erfolg eier Alage reduziere oder sogar aufzehre. Aktioäre köte eie iedrigere als de ursprüglich agelegte Betrag zurückerhalte. Haftugsrisiko Die Regeluge des 108 Abs. 4 i Verbidug mit 96 Abs. 3 KAGB ormiere grudsätzlich eie Separierug der Haftug der eizele 12

15 Teilgesellschaftsvermöge. Aufgrud vo Asprüche Dritter, die icht eiem oder mehrere Teilgesellschaftsvermöge kokret zugeordet werde köe, ka die Haftug eizeler, mehrerer oder aller Teilgesellschaftsvermöge ausgelöst werde. Die Regeluge des 108 Abs. 4 i Verbidug mit 96 Abs. 3 KAGB über die haftugsrechtliche Treug der Teilgesellschaftsvermöge greife i eiem solche Fall icht. Risike der egative Wertetwicklug des Teilgesellschaftsvermöges (Marktrisiko) Die utestehede Risike köe die Wertetwicklug des Teilgesellschaftsvermöges bzw. der im Teilgesellschaftsvermöge gehaltee Vermögesgegestäde beeiträchtige ud sich damit auch achteilig auf de Aktiewert ud auf das vom Aktioär ivestierte Kapital auswirke. Wertveräderugsrisike Die Vermögesgegestäde, i die die Ivestmetaktiegesellschaft für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges ivestiert, uterliege Risike. So köe Wertverluste auftrete, idem der Marktwert der Vermögesgegestäde gegeüber dem Eistadspreis fällt oder Kassa- ud Termipreise sich uterschiedlich etwickel. Kapitalmarktrisiko Die Kurs- oder Marktwertetwicklug vo Fiazprodukte hägt isbesodere vo der Etwicklug der Kapitalmärkte ab, die wiederum vo der allgemeie Lage der Weltwirtschaft sowie de wirtschaftliche ud politische Rahmebediguge i de jeweilige Läder beeiflusst wird. Auf die allgemeie Kursetwicklug isbesodere a eier Börse köe auch irratioale Faktore wie Stimmuge, Meiuge ud Gerüchte eiwirke. Schwakuge der Kurs- ud Marktwerte köe auch auf Veräderuge der Zissätze, Wechselkurse oder der Boität eies Emittete zurückzuführe sei. Kursäderugsrisiko vo Aktie Aktie uterliege erfahrugsgemäß starke Kursschwakuge ud somit auch dem Risiko vo Kursrückgäge. Diese Kursschwakuge werde isbesodere durch die Etwicklug der Gewie des emittierede Uterehmes sowie die Etwickluge der Brache ud der gesamtwirtschaftliche Etwicklug beeiflusst. Das Vertraue der Marktteilehmer i das jeweilige Uterehme ka die Kursetwicklug ebefalls beeiflusse. Dies gilt isbesodere bei Uterehme, dere Aktie erst über eie kürzere Zeitraum a der Börse oder eiem adere orgaisierte Markt zugelasse sid; bei diese köe bereits gerige Veräderuge vo Progose zu starke Kursbeweguge führe. Ist bei eier Aktie der Ateil der frei hadelbare, im Besitz vieler Aktioäre befidliche Aktie (sogeater Streubesitz) iedrig, so köe bereits kleiere Kauf- ud Verkaufsaufträge dieser Aktie eie starke Auswirkug auf de Marktpreis habe ud damit zu höhere Kursschwakuge führe. Zisäderugsrisiko Mit der Ivestitio i festverzisliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbude, dass sich das Marktzisiveau ädert, das im Zeitpukt der Begebug eies Wertpapiers besteht. Steige die Marktzise gegeüber de Zise zum Zeitpukt der Emissio, so falle i.d.r. die Kurse der festverzisliche Wertpapiere. Fällt dagege der Marktzis, so steigt der Kurs festverzislicher Wertpapiere. Diese Kursetwicklug führt dazu, dass die aktuelle Redite des festverzisliche Wertpapiers i etwa dem aktuelle Marktzis etspricht. Diese Kursschwakuge falle jedoch je ach (Rest-)Laufzeit der festverzisliche Wertpapiere uterschiedlich aus. Festverzisliche Wertpapiere mit kürzere Laufzeite habe gerigere Kursrisike als festverzisliche Wertpapiere mit lägere Laufzeite. Festverzisliche Wertpapiere mit kürzere Laufzeite habe demgegeüber i der Regel gerigere Redite als festverzisliche Wertpapiere mit lägere Laufzeite. Geldmarktistrumete besitze aufgrud ihrer kurze Laufzeit vo maximal 397 Tage tedeziell gerigere Kursrisike. Daebe köe sich die Zissätze verschiedeer, auf die gleiche Währug lauteder zisbezogeer Fiaz istrumete mit vergleichbarer Restlaufzeit uterschiedlich etwickel. Kursäderugsrisiko vo Wadel- ud Optiosaleihe Wadel- ud Optiosaleihe verbriefe das Recht, die Aleihe i Aktie umzutausche oder Aktie zu erwerbe. Die Etwicklug des Werts vo Wadel- ud Optiosaleihe ist daher abhägig vo der Kursetwicklug der Aktie als Basiswert. Die Risike der Wertetwicklug der zugrude liegede Aktie köe sich daher auch auf die Wertetwicklug der Wadel- ud Optiosaleihe auswirke. Optiosaleihe, die dem Emittete das Recht eiräume dem Aleger statt der Rückzahlug eies Nomialbetrags eie im Vorhiei festgelegte Azahl vo Aktie azudiee (Reverse Covertibles), sid i verstärktem Maße vo dem etsprechede Aktiekurs abhägig. Risike im Zusammehag mit Derivatgeschäfte Die Ivestmetaktiegesellschaft darf für das eizele Teilgesellschaftsvermöge Derivatgeschäfte abschließe. Der Kauf ud Verkauf vo Optioe sowie der Abschluss vo Termikotrakte oder Swaps sid mit folgede Risike verbude: Kursäderuge des Basiswertes köe de Wert eies Optiosrechts oder Termikotraktes vermider. Vermidert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, ka die Ivestmetaktiegesellschaft gezwuge sei, die erworbee Rechte verfalle zu lasse. Durch Wertäderuge des eiem Swap zugrude liegede Vermögeswertes ka das Teilgesellschaftsvermöge ebefalls Verluste erleide. Durch die Hebelwirkug vo Optioe ka der Wert des Teilgesellschaftsvermöges stärker beeiflusst werde, als dies beim umittelbare Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko ka bei Abschluss des Geschäfts icht bestimmbar sei. Ei liquider Sekudärmarkt für ei bestimmtes Istrumet zu eiem gegebee Zeitpukt ka fehle. Eie Positio i Derivate ka da uter Umstäde icht wirtschaftlich eutralisiert (geschlosse) werde. Der Kauf vo Optioe birgt das Risiko, dass die Optio icht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte icht wie erwartet etwickel, so dass die vom Teilgesellschaftsvermöge gezahlte Optiosprämie verfällt. Beim Verkauf vo Optioe besteht die Gefahr, dass das Teilgesellschaftsvermöge zur Abahme vo Vermögeswerte zu eiem höhere als dem aktuelle Marktpreis, oder zur Lieferug vo Vermögeswerte zu eiem iedrigere als dem aktuelle Marktpreis verpflichtet. Das Teilgesellschaftsvermöge erleidet da eie Verlust i Höhe der Preisdifferez mius der eigeommee Optiosprämie. Bei Termikotrakte besteht das Risiko, dass die Ivestmetaktiegesellschaft für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges verpflichtet ist, die Differez zwische dem bei Abschluss zugrude gelegte Kurs ud dem Marktkurs zum Zeitpukt der Glattstellug bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu trage. Damit würde das Teilgesellschaftsvermöge Verluste erleide. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Termikotrakts icht bestimmbar. Der gegebeefalls erforderliche Abschluss eies Gegegeschäfts (Glattstellug) ist mit Koste verbude. Die vo der Ivestmetaktiegesellschaft getroffee Progose über die küftige Etwicklug vo zugrude liegede Vermögesgegestäde, Zissätze, Kurse ud Devisemärkte köe sich im Nachhiei als urichtig erweise. Die de Derivate zugrude liegede Vermögesgegestäde köe zu eiem a sich güstige Zeitpukt icht gekauft bzw. verkauft werde oder müsse zu eiem ugüstige Zeitpukt gekauft bzw. verkauft werde. Durch die Verwedug vo Derivate köe potezielle Verluste etstehe, die uter Umstäde icht vorhersehbar sid ud sogar die Eischusszahluge überschreite köe. Bei außerbörsliche Geschäfte, sogeate over-the-couter (OTC) Geschäfte, köe folgede Risike auftrete: Es ka ei orgaisierter Markt fehle, so dass die Ivestmetaktiegesellschaft die für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges 13

16 am OTC-Markt erworbee Fiazistrumete schwer oder gar icht veräußer ka. Der Abschluss eies Gegegeschäfts (Glattstellug) ka aufgrud der idividuelle Vereibarug schwierig, icht möglich oder mit erhebliche Koste verbude sei. Risike bei Wertpapier-Darlehesgeschäfte Gewährt die Ivestmetaktiegesellschaft für Rechug eies Teilgesellschaftsvermöges ei Darlehe über Wertpapiere, so überträgt sie diese a eie Darlehesehmer, der ach Beedigug des Geschäfts Wertpapiere i gleicher Art, Mege ud Güte zurück überträgt (Wertpapierdarlehe). Die Ivestmetaktiegesellschaft hat währed der Geschäftsdauer keie Verfügugsmöglichkeit über verliehee Wertpapiere. Verliert das Wertpapier währed der Dauer des Geschäfts a Wert ud die Ivestmetaktiegesellschaft will das Wertpapier isgesamt veräußer, so muss sie das Darlehesgeschäft küdige ud de übliche Abwicklugszyklus abwarte, wodurch ei Verlustrisiko für das Teilgesellschaftsvermöge etstehe ka. Risike bei Pesiosgeschäfte Gibt die Ivestmetaktiegesellschaft Wertpapiere i Pesio, so verkauft sie diese ud verpflichtet sich, sie gege Aufschlag ach Ede der Laufzeit zurückzukaufe. Der zum Laufzeitede vom Verkäufer zu zahlede Rückkaufpreis ebst Aufschlag wird bei Abschluss des Geschäftes festgelegt. Sollte die i Pesio gegebee Wertpapiere währed der Geschäftslaufzeit a Wert verliere ud die Ivestmetaktiegesellschaft sie zur Begrezug der Wertverluste veräußer wolle, so ka sie dies ur durch die Ausübug des vorzeitige Küdigugsrechts tu. Die vorzeitige Küdigug des Geschäfts ka mit fiazielle Eibuße für das Teilgesellschaftsvermöge eihergehe. Zudem ka sich herausstelle, dass der zum Laufzeitede zu zahlede Aufschlag höher ist als die Erträge, die die Ivestmetaktiegesellschaft durch die Wiederalage der erhaltee Barmittel erwirtschaftet hat. Nimmt die Ivestmetaktiegesellschaft Wertpapiere i Pesio, so kauft sie diese ud muss sie am Ede eier Laufzeit wieder verkaufe. Der Rückkaufpreis wird bereits bei Geschäftsabschluss festgelegt. Die i Pesio geommee Wertpapiere diee als Sicherheite für die Bereitstellug der Liquidität a de Vertragsparter. Etwaige Wertsteigeruge der Wertpapiere komme dem Teilgesellschaftsvermöge icht zugute. Risike im Zusammehag mit dem Empfag vo Sicherheite Die Ivestmetaktiegesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wertpapierdarlehes- ud Pesiosgeschäfte Sicherheite. Derivate, verliehee Wertpapiere oder i Pesio gegebee Wertpapiere köe im Wert steige. Die gestellte Sicherheite köte da icht mehr ausreiche, um de Lieferugs- bzw. Rückübertragugsaspruch der Ivestmetaktiegesellschaft gegeüber dem Kotrahete i voller Höhe abzudecke. Die Ivestmetaktiegesellschaft ka Barsicherheite auf Sperrkote, i Staatsaleihe hoher Qualität oder i Geldmarktfods mit kurzer Laufzeitstruktur alege. Das Kreditistitut, bei dem Bakguthabe verwahrt werde, ka jedoch ausfalle. Staatsaleihe ud Geldmarktfods köe sich egativ etwickel. Bei Beedigug des Geschäfts köte die agelegte Sicherheite icht mehr i voller Höhe verfügbar sei, obwohl sie vo der Ivestmetaktiegesellschaft für das Teilgesellschaftsvermöge i der ursprüglich gewährte Höhe wieder zurück gewährt werde müsse. Die Ivestmetaktiegesellschaft ka da verpflichtet sei, für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges die Sicherheite auf de gewährte Betrag aufzustocke ud somit de durch die Alage erlittee Verlust auszugleiche. Risiko bei Verbriefugspositioe ohe Selbstbehalt Das Teilgesellschaftsvermöge darf Wertpapiere, die Kredite verbriefe (Kreditverbriefugspositioe) ud ach dem 1. Jauar 2011 emittiert wurde, ur och erwerbe, we der Kreditgeber midestes 5 Prozet des Volumes der Verbriefug als sogeate Selbstbehalt zurückbehält ud weitere Vorgabe eihält. Die Ivestmetaktiegesellschaft ist daher verpflichtet, im Iteresse der Aktioäre Maßahme zur Abhilfe eizuleite, we Kreditverbriefuge, die ach diesem Stichtag emittiert wurde, diese EU-Stadards icht etspreche. Im Rahme dieser Abhilfemaßahme köte die Ivestmetaktiegesellschaft gezwuge sei, solche Kreditverbriefugspositioe zu veräußer. Aufgrud rechtlicher Vorgabe für Bake, Fodsgesellschafte ud küftig möglicherweise auch für Versicheruge besteht das Risiko, dass die Ivestmetaktiegesellschaft solche im Teilgesellschaftsvermöge gehaltee Kreditverbriefugspositioe icht oder ur uter starke Abschläge bzw. mit großer zeitlicher Verzögerug verkaufe ka. Iflatiosrisiko Die Iflatio beihaltet ei Abwertugsrisiko für alle Vermögesgegestäde. Dies gilt auch für die im Teilgesellschaftsvermöge gehaltee Vermögesgegestäde. Die Iflatiosrate ka über dem Wertzuwachs des Teilgesellschaftsvermöges liege. Währugsrisiko Vermögeswerte des Teilgesellschaftsvermöges köe i eier adere Währug als der Währug des Teilgesellschaftsvermöges agelegt sei. Das Teilgesellschaftsvermöge erhält die Erträge, Rückzahluge ud Erlöse aus solche Alage i der adere Währug. Fällt der Wert dieser Währug gegeüber der Währug des Teilgesellschaftsvermöges, so reduziert sich der Wert solcher Alage ud somit auch der Wert des Teilgesellschaftsvermöges. Kozetratiosrisiko Erfolgt eie Kozetratio der Alage i bestimmte Vermögesgegestäde oder Märkte, da ist das Teilgesellschaftsvermöge vo der Etwicklug dieser Vermögesgegestäde oder Märkte besoders stark abhägig. Risike im Zusammehag mit der Ivestitio i Ivestmetateile Die Risike der Ivestmetvermöge, dere Ateile für das Teilgesellschaftsvermöge erworbe werde (sogeate Zielfods ), stehe i egem Zusammehag mit de Risike der i diese Zielfods ethaltee Vermögesgegestäde bzw. der vo diese Zielfods verfolgte Alagestrategie. Da die Maager der eizele Zielfods voeiader uabhägig hadel, ka es aber auch vorkomme, dass mehrere Zielfods gleiche oder eiader etgegegesetzte Alagestrategie verfolge. Hierdurch köe bestehede Risike kumuliere, ud evetuelle Chace köe sich gegeeiader aufhebe. Es ist der Ivestmetaktiegesellschaft im Regelfall icht möglich, das Maagemet der Zielfods zu kotrolliere. Dere Alageetscheiduge müsse icht zwiged mit de Aahme oder Erwartuge der Ivestmetaktiegesellschaft übereistimme. Der Ivestmetaktiegesellschaft wird die aktuelle Zusammesetzug der Zielfods oftmals icht zeitah bekat sei. Etspricht die Zusammesetzug icht ihre Aahme oder Erwartuge, so ka sie gegebeefalls erst deutlich verzögert reagiere, idem sie Zielfodsateile zurückgibt. Offee Ivestmetvermöge, a dee das Teilgesellschaftsvermöge Ateile erwirbt, köte zudem zeitweise die Rückahme der Aktie aussetze. Da ist die Ivestmetaktiegesellschaft dara gehidert, die Ateile a dem Zielfods zu veräußer, idem sie diese Auszahlug des Rückahmepreises bei der Verwaltugsgesellschaft oder Verwahrstelle des Zielfods zurückgibt. Risike der eigeschräkte oder erhöhte Liquidität des Teilgesellschaftsvermöges (Liquiditätsrisiko) Nachfolged werde die Risike dargestellt, die die Liquidität des eizele Teilgesellschaftsvermöges beeiträchtige köe. Dies ka dazu führe, dass das Teilgesellschaftsvermöge seie Zahlugsverpflichtuge vorübergehed oder dauerhaft icht achkomme ka bzw. dass die Ivestmetaktiegesellschaft die Rückgabeverlage vo Aleger vorübergehed oder dauerhaft icht erfülle ka. Der Aktioär köte gegebeefalls die vo ihm geplate Haltedauer icht realisiere ud ihm köte das 14

17 ivestierte Kapital oder Teile hiervo für ubestimmte Zeit icht zur Verfügug stehe. Durch die Verwirklichug der Liquiditätsrisike köte zudem der Nettoivetarwert des Teilgesellschaftsvermöges ud damit der Aktiewert sike, etwa we die Ivestmetaktiegesellschaft gezwuge ist, bei etsprecheder gesetzlicher Zulässigkeit, Vermögesgegestäde für das Teilgesellschaftsvermöge uter Verkehrswert zu veräußer. Risiko aus der Alage i Vermögesgegestäde Für das Teilgesellschaftsvermöge dürfe auch Vermögesgegestäde erworbe werde, die icht a eier Börse zugelasse oder a eiem adere orgaisierte Markt zugelasse oder i diese eibezoge sid. Diese Vermögesgegestäde köe gegebeefalls ur mit hohe Preisabschläge, zeitlicher Verzögerug oder gar icht weiterveräußert werde. Auch a eier Börse zugelassee Vermögesgegestäde köe abhägig vo der Marktlage, dem Volume, dem Zeitrahme ud de geplate Koste gegebeefalls icht oder ur mit hohe Preisabschläge veräußert werde. Obwohl für das Teilgesellschaftsvermöge ur Vermögesgegestäde erworbe werde dürfe, die grudsätzlich jederzeit liquidiert werde köe, ka icht ausgeschlosse werde, dass diese zeitweise oder dauerhaft ur uter Realisierug vo Verluste veräußert werde köe. Risiko durch Fiazierugsliquidität Die Ivestmetaktiegesellschaft darf für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges Kredite aufehme. Es besteht das Risiko, dass die Ivestmetaktiegesellschaft keie etsprechede Kredit oder diese ur zu wesetlich ugüstigere Koditioe aufehme ka. Kredite mit eier variable Verzisug köe sich durch steigede Zissätze zudem egativ auswirke. Uzureichede Fiazierugsliquidität ka sich auf die Liquidität des Teilgesellschaftsvermöges auswirke, mit der Folge, dass die Ivestmetaktiegesellschaft gezwuge sei ka, Vermögesgegestäde vorzeitig oder zu schlechtere Koditioe als geplat zu veräußer. Risike durch vermehrte Rückgabe oder Ausgabe Durch Kauf- ud Verkaufsaufträge vo Aktioäre fließt dem Teilgesellschaftsvermöge Liquidität zu bzw. vom Teilgesellschaftsvermöge Liquidität ab. Die Zu- ud Abflüsse köe ach Saldierug zu eiem Nettozu- oder -abfluss der liquide Mittel des Teilgesellschaftsvermöges führe. Dieser Nettozu- oder -abfluss ka de Portfoliomaager veralasse, Vermögesgegestäde zu kaufe oder zu verkaufe, wodurch Trasaktioskoste etstehe. Dies gilt isbesodere, we durch die Zu- oder Abflüsse eie vo der Ivestmetaktiegesellschaft für das Teilgesellschaftsvermöge vorgesehee Quote liquider Mittel über- bzw. uterschritte wird. Die hierdurch etstehede Trasaktioskoste werde dem Teilgesellschaftsvermöge belastet ud köe die Wertetwicklug des Teilgesellschaftsvermöges beeiträchtige. Bei Zuflüsse ka sich eie erhöhte Liquidität belasted auf die Wertetwicklug des Teilgesellschaftsvermöges auswirke, we die Ivestmetaltiegesellschaft die Mittel icht zu adäquate Bediguge alege ka. Risiko erhöhter Umsätze als Basiswert vo strukturierte Produkte Das Teilgesellschaftsvermöge ka Basiswert vo strukturierte Ivestmetvermöge ud Zertifikate sei. I eiem solche Falle ka es zu erhöhte Ausgabe ud Rückahme vo Aktie komme, we die Emittete oder Sposore dieser Ivestmetvermöge oder Zertifikate sich bei Marktbeweguge oder Umsätze durch de Erwerb oder die Rückgabe vo Aktie absicher wolle. Die Ivestmetaktiegesellschaft trifft geeigete Maßahme, um zu verhider, dass das Teilgesellschaftsvermöge oder der Aktioär durch ei solches Vorgehe beeiträchtigt werde. Risiko bei Feiertage i bestimmte Regioe/Läder Nach der Alagestrategie solle Ivestitioe für das Teilgesellschaftsvermöge isbesodere i bestimmte Regioe/Läder getätigt werde. Aufgrud lokaler Feiertage i diese Regioe/Läder ka es zu Abweichuge zwische de Hadelstage a Börse dieser Regioe/Läder ud Bewertugstage des Teilgesellschaftsvermöges komme. Das Teilgesellschaftsvermöge ka möglicherweise a eiem Tag, der kei Bewertugstag ist, auf Marktetwickluge i de Regioe/Läder icht am selbe Tag reagiere oder a eiem Bewertugstag, der kei Hadelstag i diese Regioe/Läder ist, auf dem dortige Markt icht hadel. Hierdurch ka das Teilgesellschaftsvermöge gehidert sei, Vermögesgegestäde i der erforderliche Zeit zu veräußer. Dies ka die Fähigkeit des Teilgesellschaftsvermöges achteilig beeiflusse, Rückgabeverlage oder sostige Zahlugsverpflichtuge achzukomme. Kotraheterisiko iklusive Kredit- ud Forderugsrisiko Nachfolged werde die Risike dargestellt, die sich für das Teilgesellschaftsvermöge im Rahme eier Vertragsbidug mit eier adere Partei (sogeate Gegepartei) ergebe köe. Dabei besteht das Risiko, dass der Vertragsparter seie Verpflichtuge aus dem Vertrag icht mehr achkomme ka. Diese Risike köe die Wertetwicklug des Teilgesellschaftsvermöges beeiträchtige ud sich damit auch achteilig auf de Aktiewert ud das vom Aktioär ivestierte Kapital auswirke. Adresseausfallrisiko / Gegepartei-Risike (außer zetrale Kotrahete) Durch de Ausfall eies Ausstellers (achfolged Emittet ) oder eies Vertragsparters (Kotrahete), gege de das Teilgesellschaftsvermöge Asprüche hat, köe für das Teilgesellschaftsvermöge Verluste etstehe. Das Emitteterisiko beschreibt die Auswirkug der besodere Etwickluge des jeweilige Emittete, die ebe de allgemeie Tedeze der Kapitalmärkte auf de Kurs eies Wertpapiers eiwirke. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere ka icht ausgeschlosse werde, dass Verluste durch Vermögesverfall vo Emittete eitrete. Die Partei eies für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges geschlossee Vertrags ka teilweise oder vollstädig ausfalle (Kotraheterisiko). Dies gilt für alle Verträge, die für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges geschlosse werde. Risiko durch zetrale Kotrahete Ei zetraler Kotrahet (Cetral Couterparty CCP ) tritt als zwischegeschaltete Istitutio i bestimmte Geschäfte für das Teilgesellschaftsvermöge ei, isbesodere i Geschäfte über derivative Fiazistrumete. I diesem Fall wird er als Käufer gegeüber dem Verkäufer ud als Verkäufer gegeüber dem Käufer tätig. Ei CCP sichert seie Gegeparteiausfallrisike durch eie Reihe vo Schutzmechaisme ab, die es ihm jederzeit ermögliche, Verluste aus de eigegagee Geschäfte auszugleiche, etwa durch sogeate Eischusszahluge (z.b. Besicheruge). Es ka trotz dieser Schutzmechaisme icht ausgeschlosse werde, dass ei CCP ausfällt, wodurch auch Asprüche der Ivestmetaktiegesellschaft für das Teilgesellschaftsvermöge betroffe sei köe. Hierdurch köe Verluste für das Teilgesellschaftsvermöge etstehe, die icht abgesichert sid. Adresseausfallrisike bei Pesiosgeschäfte Bei Pesiosgeschäfte erfolgt die Stellug der Sicherheite durch die Gegeleistug des Vertragsparters. Bei eiem Ausfall des Vertragsparters währed der Laufzeit des Pesiosgeschäfts hat die Ivestmetaktiegesellschaft ei Verwertugsrecht hisichtlich der i Pesio geommee Wertpapiere bzw. Barmittel. Ei Verlustrisiko für das Teilgesellschaftsvermöge ka daraus folge, dass die gestellte Sicherheite wege der zwischezeitliche Verschlechterug der Boität des Emittete bzw. steigeder Kurse der i Pesio gegebee Wertpapiere icht mehr ausreiche, um de Rückübertragugsaspruch der Ivestmetaktiegesellschaft der volle Höhe ach abzudecke. Adresseausfallrisike bei Wertpapier- Darlehesgeschäfte Gewährt die Gesellschaft für Rechug des Fods ei Darlehe über Wertpapiere, so muss 15

18 sie sich gege de Ausfall des Vertragsparters ausreichede Sicherheite gewähre lasse. Der Umfag der Sicherheitsleistug etspricht midestes dem Kurswert der als Wertpapier- Darlehe übertragee Wertpapiere. Der Darlehesehmer hat weitere Sicherheite zu stelle, we der Wert der als Darlehe gewährte Wertpapiere steigt, die Qualität der gestellte Sicherheite abimmt oder eie Verschlechterug seier wirtschaftliche Verhältisse eitritt ud die bereits gestellte Sicherheite icht ausreiche. Ka der Darlehesehmer dieser Nachschusspflicht icht achkomme, so besteht das Risiko, dass der Rückübertragugsaspruch bei Ausfall des Vertragsparters icht vollumfäglich abgesichert ist. Werde die Sicherheite bei eier adere Eirichtug als der Verwahrstelle des Teilgesellschaftsvermöges verwahrt, besteht zudem das Risiko, dass diese bei Ausfall des Etleihers gegebeefalls icht sofort bzw. icht i vollem Umfag verwertet werde köe. Operatioelle ud sostige Risike des Teilgesellschaftsvermöges Im Folgede werde Risike dargestellt, die sich beispielsweise aus uzureichede itere Prozesse sowie aus meschlichem oder Systemversage bei der Ivestmetaktiegesellschaft, der Verwaltugsgesellschaft oder extere Dritte ergebe köe. Diese Risike köe die Wertetwicklug des Teilgesellschaftsvermöges beeiträchtige ud sich damit auch achteilig auf de Ateilwert ud auf das vom Aleger ivestierte Kapital auswirke. Risike durch krimielle Hadluge, Missstäde oder Naturkatastrophe Das Teilgesellschaftsvermöge ka Opfer vo Betrug oder adere krimielle Hadluge werde. Es ka Verluste durch Missverstädisse oder Fehler vo Mitarbeiter der Ivestmetaktiegesellschaft, der Verwaltugsgesellschaft oder exterer Dritter erleide oder durch äußere Ereigisse wie z.b. Naturkatastrophe geschädigt werde. Läder- oder Trasferrisiko Es besteht das Risiko, dass ei auslädischer Schulder trotz Zahlugsfähigkeit aufgrud fehleder Trasferfähigkeit der Währug oder -bereitschaft seies Sitzlades, oder aus adere Grüde, Leistuge icht fristgerecht, überhaupt icht oder ur i eier adere Währug erbrige ka. So köe z.b. Zahluge, auf die die Ivestmetaktiegesellschaft für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges Aspruch hat, ausbleibe, i eier Währug erfolge, die aufgrud vo Devisebeschräkuge icht (mehr) kovertierbar ist, oder i eier adere Währug erfolge. Zahlt der Schulder i eier adere Währug, so uterliegt diese Positio dem obe dargestellte Währugsrisiko. Rechtliche ud politische Risike Für das Teilgesellschaftsvermöge dürfe Ivestitioe i Rechtsorduge getätigt werde, bei dee deutsches Recht keie Awedug fidet bzw. im Fall vo Rechtsstreitigkeite der Gerichtsstad außerhalb Deutschlads ist. Hieraus resultierede Rechte ud Pflichte der Ivestmetaktiegesellschaft für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges köe vo dee i Deutschlad zum Nachteil des Teilgesellschaftsvermöges bzw. des Aktioärs abweiche. Politische oder rechtliche Etwickluge eischließlich der Äderuge vo rechtliche Rahmebediguge i diese Rechtsorduge köe vo der Ivestmetaktiegesellschaft icht oder zu spät erkat werde oder zu Beschräkuge hisichtlich erwerbbarer oder bereits erworbeer Vermögesgegestäde führe. Diese Folge köe auch etstehe, we sich die rechtliche Rahmebediguge für die Ivestmetaktiegesellschaft ud/oder die Verwaltug des Teilgesellschaftsvermöges i Deutschlad äder. Äderug der steuerliche Rahmebediguge, steuerliches Risiko Die steuerliche Ausführuge gehe vo der derzeit bekate Rechtslage aus. Sie richte sich a i Deutschlad ubeschräkt eikommesteuerpflichtige oder ubeschräkt körperschaftsteuerpflichtige Persoe. Es ka jedoch keie Gewähr dafür überomme werde, dass sich die steuerliche Beurteilug durch Gesetzgebug, Rechtsprechug oder Erlasse der Fiazverwaltug icht ädert. Eie Äderug fehlerhaft festgestellter Besteuerugsgrudlage des Teilgesellschaftsvermöges für voragegagee Geschäftsjahre (z.b. aufgrud vo steuerliche Außeprüfuge) ka für de Fall eier für de Aktioär steuerlich grudsätzlich achteilige Korrektur zur Folge habe, dass der Aktioär die Steuerlast aus der Korrektur für voragegagee Geschäftsjahre zu trage hat, obwohl er uter Umstäde zu diesem Zeitpukt icht i dem Teilgesellschaftsvermöge ivestiert war. Umgekehrt ka für de Aktioär der Fall eitrete, dass ihm eie steuerlich grudsätzlich vorteilhafte Korrektur für das aktuelle ud für voragegagee Geschäftsjahre, i dee er a dem Teilgesellschaftsvermöge beteiligt war, icht mehr zugutekommt, weil er seie Aktie vor Umsetzug der Korrektur zurückgegebe oder veräußert hat. Zudem ka eie Korrektur vo Steuerdate dazu führe, dass steuerpflichtige Erträge bzw. steuerliche Vorteile i eiem adere als eigetlich zutreffede Veralagugszeitraum tatsächlich steuerlich veralagt werde ud sich dies beim eizele Atioär egativ auswirkt. Schlüsselpersoerisiko Fällt das Alageergebis des Teilgesellschaftsvermöge i eiem bestimmte Zeitraum sehr positiv aus, hägt dieser Erfolg möglicherweise auch vo der Eigug der hadelde Persoe ud damit de richtige Etscheiduge des Maagemets ab. Die persoelle Zusammesetzug des Portfoliomaagemets ka sich jedoch veräder. Neue Etscheidugsträger köe da möglicherweise weiger erfolgreich agiere. Verwahrrisiko Mit der Verwahrug vo Vermögesgegestäde isbesodere im Auslad ist ei Verlustrisiko verbude, das aus Isolvez, Sorgfaltspflichtverletzuge bzw. höherer Gewalt resultiere ka. Risike aus Hadels- ud Clearigmechaisme (Abwicklugsrisiko) Bei der Abwicklug vo Wertpapiergeschäfte über ei elektroisches System besteht das Risiko, dass eie der Vertragsparteie verzögert oder icht vereibarugsgemäß zahlt oder die Wertpapiere icht fristgerecht liefert. Es ka keie Zusicherug gegebe werde, dass die Ziele der Alagepolitik tatsächlich erreicht werde. AKTIEN Die Ivestmetaktiegesellschaft gibt Uterehmes- ud Alageaktie aus. Die Uterehmesaktie sid als auf de Name lautede Stückaktie ausgestaltet. Sie gewähre ei Teilahmerecht a der Hauptversammlug der Ivestmetaktiegesellschaft ud ei Stimmrecht i der Hauptversammlug. Die Alageaktie sid als auf de Ihaber lautede Stückaktie ausgestaltet. Sie berechtige icht zur Teilahme a der Hauptversammlug der Ivestmetaktiegesellschaft ud gewähre keie Stimmrechte. Die Rechte der Uterehmes- ud der Alageaktioäre werde bei der Errichtug der Ivestmetaktiegesellschaft ausschließlich i Globalurkude verbrieft. Die Globalurkude, die die Rechte der Alageaktioäre verbriefe, werde bei der Clearstream Bakig AG mit Sitz i Frakfurt am Mai hiterlegt. Ei Aspruch des Aktioärs auf Verbriefug eizeler Aktie besteht icht. Der Erwerb vo Aktie ist ur bei Depotverwahrug möglich. Ausgabe vo Aktie Die Ivestmetaktiegesellschaft lässt keie mit Market Timig oder ähliche Praktike verbudee Tätigkeite zu ud behält sich bei Verdachtsfälle das Recht vor, Kauf-, Rückahme- ud Umtauschorders abzulehe. Die Ivestmetaktiegesellschaft wird gegebeefalls die otwedige Maßahme ergreife, um die adere Aktioäre des Teilgesellschaftsvermöges zu schütze. Der Vorstad darf das Gesellschaftskapital der Ivestmetaktiegesellschaft durch die Ausgabe euer Uterehmes- ud/oder Alageaktie gege Bareilage eimalig oder 16

19 mehrmals bis zur Greze des Höchstkapitals vo , erhöhe. Die Uterehmes- ud Alageaktie der Ivestmetaktiegesellschaft köe verschiedee Rechte gewähre. Isbesodere köe die Aktie Rechte a verschiedee Teilgesellschaftsvermöge gewähre. Darüber hiaus köe die Aktie verschiedee Rechte isbesodere hisichtlich der Ertragsverwedug, des Ausgabeaufschlags, des Rückahmeabschlags, der Währug, der Verwaltugsvergütug, der Midestalagesumme oder eier Kombiatio dieser Merkmale gewähre. Aktie dürfe ur gege volle Leistug des Ausgabepreises ausgegebe werde, Sacheilage sid uzulässig, soweit es sich icht um de Fall eier zulässige Verschmelzug hadelt. Hisichtlich der Ausgabe der Aktie setzt die Ivestmetaktiegesellschaft eie tägliche Orderaahmeschluss fest. Der Orderaahmeschluss wird im Besodere Teil dieses Prospektes geat ud wird vo der Ivestmetaktiegesellschaft auf der Iteretseite bekat gemacht. Der Orderaahmeschluss ka vo der Ivestmetaktiegesellschaft jederzeit geädert werde. Liegt der Verwaltugsgesellschaft oder der Verwahrstelle bis zum Orderaahmeschluss eie uwiderrufliche Kauforder vor, so erfolgt die Aktieausgabe a dem Börsetag, a dem der ächste Ausgabepreis ermittelt wird, zu dem für diese Tag festgestellte Ausgabepreis. Liegt die uwiderrufliche Kauf order ach dem vorgeate Orderaahmeschluss bei der Verwaltugsgesellschaft oder der Verwahrstelle vor, so erfolgt die Ausgabe der Aktie a dem de im vorherige Satz geate Börsetag achfolgede Börsetag, a dem ei Ausgabepreis ermittelt wird, zu dem für diese Tag festgestellte Ausgabepreis. Sofer icht im Besodere Teil dieses Prospekts abweiched geregelt, erfolgt die Belastug des Gegewerts zwei Bakarbeitstage ach Ausgabe der Aktie. Rückahme vo Aktie Die Ivestmetaktiegesellschaft ist verpflichtet, die Aktie zum jeweils geltede Rückahmepreis, der dem Aktiewert zum Rückahmetermi abzüglich eies etwaige Rückahmeabschlags etspricht, für Rechug des Teilgesellschaftsvermöges zurückzuehme. Die Aktioäre köe grudsätzlich börsetäglich die Rückahme vo Aktie verlage. Rückahmeorder sid bei der Verwahrstelle oder der Verwaltugsgesellschaft zu stelle. Hisichtlich der Rückahme vo Aktie setzt die Ivestmetaktiegesellschaft eie tägliche Orderaahmeschluss fest. Der Orderaahmeschluss für das Teilgesellschaftsvermöge wird im Besodere Teil dieses Prospekts geat ud wird vo der Ivestmetaktiegesellschaft auf der Iteretseite bekat gemacht. Der Orderaahmeschluss ka vo der Ivestmetaktiegesellschaft jederzeit geädert werde. Liegt der Verwaltugsgesellschaft oder der Verwahrstelle bis zum Orderaahmeschluss eie uwiderrufliche Rückahmeorder vor, so erfolgt die Aktierückahme a dem Börsetag, a dem der ächste Rückahmepreis ermittelt wird, zu dem für diese Tag festgestellte Rückahmepreis. Liegt die uwiderrufliche Rückahmeorder ach dem vorgeate Orderaahmeschluss bei der Verwaltugsgesellschaft oder der Verwahrstelle vor, so erfolgt die Rückahme der Aktie a dem de im vorherige Satz geate Börsetag achfolgede Börsetag, a dem ei Rückahmepreis ermittelt wird, zu dem für diese Tag festgestellte Rückahmepreis. Die Abrechug erfolgt zwei Bakgeschäftstage ach Rückahme der Aktie. Dieser Zeitraum bezieht sich auf die Abwicklug zwische der depotführede Stelle ud der Verwahrstelle. Bei der Rückahme vo Aktie muss die Verbuchug oder Überweisug vo der depotführede Stelle auf das gewüschte Empfägerkoto och zusätzlich erfolge ud ka zu Verzögeruge führe. Aus diesem Grude sollte Aktioäre bei feste Zahlugsziele eie etwaige Verzögerug berücksichtige. Aussetzug der Aktierückahme Die Verpflichtug zur Rückahme der Aktie besteht ur, we durch die Rückahme das Gesellschaftsvermöge der Ivestmetaktiegesellschaft de Betrag vo , icht uterschreitet. Die Ivestmetaktiegesellschaft ka die Rückahme der Aktie zeitweilig aussetze, sofer außergewöhliche Umstäde vorliege, die eie Aussetzug uter Berücksichtigug der Iteresse der Aktioäre erforderlich erscheie lasse. Außergewöhliche Umstäde liege zum Beispiel vor, we eie Börse, a der ei wesetlicher Teil der Wertpapiere des betreffede Teilgesellschaftsvermöges gehadelt wird, außerplamäßig geschlosse ist, oder we die Vermögesgegestäde des betreffede Teilgesellschaftsvermöges icht bewertet werde köe. Eie vorübergehede Aussetzug der Rückahme ist isbesodere auch da zulässig, we die sich aus der Rückahme ergebede Rückzahlugspflichte icht aus liquide Mittel des betreffede Teilgesellschaftsvermöges, a dem die zurückzuehmede Aktie Rechte gewähre, befriedigt werde köe. I diesem Fall ist die Ivestmetaktiegesellschaft zur Rückahme der Aktie erst verpflichtet, achdem sie uverzüglich, jedoch uter Wahrug der Iteresse aller Aktioäre, etsprechede Vermögesgegestäde veräußert hat. Solage die Rückahme ausgesetzt ist, dürfe keie eue Aktie ausgegebe werde, die Rechte a dem betreffede Teilgesellschaftsvermöge gewähre. Die Ivestmetaktiegesellschaft hat der BaFi ud de zustädige Stelle der adere Mitgliedstaate der Europäische Uio oder der adere Vertragsstaate des Abkommes über de europäische Wirtschaftsraum, i dee sie Aktie vertreibt, die Etscheidug zur Aussetzug der Rückahme uverzüglich azuzeige. Die Ivestmetaktiegesellschaft uterrichtet die Aktioäre durch eie Bekatmachug im Budesazeiger ud darüber hiaus i eier hireiched verbreitete Wirtschafts- oder Tageszeitug oder auf der Iteretseite über die Aussetzug ud die Wiederaufahme der Rückahme der Aktie. Außerdem werde die Aktioäre uverzüglich ach der Bekatmachug vo der Ivestmetaktiegesellschaft oder, soweit die Aktie icht vo der Gesellschaft verwahrt werde oder diese die Übermittlug vo Iformatioe icht vorehme ka, vo der depotführede Stelle der Aktioäre uverzüglich ach Bereitstellug der Iformatioe durch die Ivestmetaktiegesellschaft auf dauerhaftem Dateträger darüber iformiert. Sofer icht alle Asprüche der Aktioäre auf Rückahme ihrer Aktie erfüllt werde köe, sid diese i der zeitliche Reihefolge ihrer Geltedmachug, am gleiche Tag gelted gemachte Asprüche ateilig, zu erfülle. Liquiditätsmaagemet Die Gesellschaft hat für das Teilgesellschaftsvermöge schriftliche Grudsätze ud Verfahre festgelegt, die es ihr ermögliche, die Liquiditätsrisike des Teilgesellschaftsvermöges zu überwache ud zu gewährleiste, dass sich das Liquiditätsprofil der Alage des Teilgesellschaftsvermöges mit de zugrudeliegede Verbidlichkeite des Teilgesellschaftsvermöges deckt. Die Grudsätze ud Verfahre umfasse: Die Ivestmetaktiegesellschaft überwacht die Liquiditätsrisike, die sich auf Ebee des Teilgesellschaftsvermöges oder der Vermögesgegestäde ergebe köe. Sie immt dabei eie Eischätzug der Liquidität der im Teilgesellschaftsvermöge gehaltee Vermögesgegestäde i Relatio zum Wert des Teilgesellschaftsvermöges vor ud legt hierfür eie Liquiditätsquote fest. Die Beurteilug der Liquidität beihaltet beispielsweise eie Aalyse des Hadelsvolumes, der Komplexität des Vermögesgegestades, die Azahl der Hadelstage, die zur Veräußerug des jeweilige Vermögesgegestades beötigt werde, ohe Eifluss auf de Marktpreis zu ehme. Die Ivestmetaktiegesellschaft überwacht hierbei auch die Alage i Zielfods ud dere Rückahmegrudsätze ud daraus resultierede etwaige Auswirkuge auf die Liquidität des Teilgesellschaftsvermöges. Die Ivestmetaktiegesellschaft überwacht die Liquiditätsrisike, die sich durch erhöhte Verlage der Aktioäre auf Aktierückahme der Aktioäre ergebe köe. Hierbei bildet sie sich Erwartuge über Nettomittelveräderuge uter Berücksichtigug vo verfügbare Iformatioe über die Aktioärsstruktur ud Erfahrugswerte aus historische Nettomittelveräderuge. Sie berücksichtigt die 17

20 Auswirkuge vo Großabrufrisike ud adere Risike (z.b. Reputatiosrisike). Die Ivestmetaktiegesellschaft hat für das Teilgesellschaftsvermöge adäquate Limits für die Liquiditätsrisike festgelegt. Sie überwacht die Eihaltug dieser Limits ud hat Verfahre bei eier Überschreitug oder mögliche Überschreitug der Limits festgelegt. Die vo der Ivestmetaktiegesellschaft eigerichtete Verfahre gewährleiste eie Kosistez zwische Liquiditätsquote, de Liquiditätsrisikolimits ud de zu erwartete Nettomittelveräderuge. Die Ivestmetaktiegesellschaft überprüft diese Grudsätze regelmäßig ud aktualisiert sie etspreched. Die Ivestmetaktiegesellschaft führt regelmäßig, midestes jedoch jährlich, Stresstests durch, mit dee sie die Liquiditätsrisike des Teilgesellschaftsvermöges bewerte ka. Die Ivestmetaktiegesellschaft führt die Stresstests auf der Grudlage zuverlässiger ud aktueller quatitativer oder, falls dies icht agemesse ist, qualitativer Iformatioe durch. Hierbei werde Alagestrategie, Rückahmefriste, Zahlugsverpflichtuge ud Friste, ierhalb derer die Vermögesgegestäde veräußert werde köe, sowie Iformatioe i Bezug auf allgemeies Alegerverhalte ud Marktetwickluge eibezoge. Die Stresstests simuliere gegebeefalls magelde Liquidität der Vermögeswerte im Teilgesellschaftsvermöge sowie i Azahl ud Umfag atypische Verlage auf Aktierückahme. Sie decke Marktrisike ud dere Auswirkuge ab, eischließlich Nachschussforderuge, Aforderuge der Besicherug oder Kreditliie. Sie trage Bewertugssesitivitäte uter Stressbediguge Rechug. Sie werde uter Berücksichtigug der Alagestrategie, des Liquiditätsprofils, der Alegerstruktur ud der Rückahmegrudsätze des Teilgesellschaftsvermöges i eier der Art des Teilgesellschaftsvermöges agemessee Häufigkeit durchgeführt. Die Rückgaberechte uter ormale ud außergewöhliche Umstäde sowie die Aussetzug der Rückahme sid i de Abschitte Aktie Ausgabe ud Rückahme vo Aktie Ausgabe vo Aktie, Aktie Ausgabe ud Rückahme vo Aktie Rückahme vo Aktie sowie Aktie Ausgabe ud Rückahme vo Aktie Aussetzug der Aktierückahme dargestellt. Die hiermit verbudee Risike sid uter Risikohiweise Risiko der Fodsalage Aussetzug der Aktierückahme sowie Risiko der eigeschräkte Liquidität des Teilgesellschaftsvermöges (Liquiditätsrisiko) erläutert. Faire Behadlug der Aleger Die Ivestmetaktiegesellschaft hat die Aktioäre fair zu behadel. Sie darf im Rahme der Steuerug des Liquiditätsrisikos ud der Rückahme vo Aktie die Iteresse eies Aktioärs oder eier Gruppe vo Aktioäre icht über die Iteresse eies adere Aktioärs oder eier adere Aktioärsgruppe stelle. Zu de Verfahre, mit dee die Ivestmetaktiegesellschaft die faire Behadlug der Aktioäre sicherstellt, siehe Abschitt Aktie Ausgabe ud Rückahme vo Aktie sowie Aktie Liquiditätsmaagemet. Die Ivestmetaktiegesellschaft ka ach ihrem freie Ermesse mit eizele Aktioäre die teilweise Rückzahlug vo vereiahmter Verwaltugsvergütug vereibare. Dies kommt isbesodere da i Betracht, we istitutioelle Aleger direkt Großbeträge achhaltig ivestiere. Asprechparter bei der Gesellschaft für diese Frage ist der Bereich Istitutioal Sales. AUSGABE- UND RÜCKNAHMEPREISE UND KOSTEN Ausgabe- ud Rückahmepreis Die Ausgabe ud Rückahme der Aktie durch die Ivestmetaktiegesellschaft bzw. durch die Verwahrstelle erfolgt zum Ausgabepreis (Aktiewert zuzüglich eies etwaige Ausgabeaufschlags) bzw. Rückahmepreis (Aktiewert abzüglich eies etwaige Rückahmeabschlags) ohe Berechug zusätzlicher Koste. Werde Aktie über Dritte zurückgegebe, so köe Koste bei der Rückahme der Aktie afalle. Bei Vertrieb vo Aktie über Dritte köe auch höhere Koste als der Ausgabepreis berechet werde. Zur Errechug des Ausgabepreises ud des Rückahmepreises für die auf die eizele Teilgesellschaftsvermöge lautede Aktie ermittelt die Verwahrstelle uter Mitwirkug der Ivestmetaktiegesellschaft börsetäglich de Wert der zu de jeweilige Teilgesellschaftsvermöge gehörede Vermögesgegestäde abzüglich der Verbidlichkeite ( Nettoivetarwert ). Der ateilige Nettoivetarwert ergibt sich aus der Teilug des Nettoivetarwerts des jeweilige Teilgesellschaftsvermöges durch die Zahl der umlaufede Aktie, die Rechte a diesem Teilgesellschaftsvermöge gewähre. Der ateilige Nettoivetarwert etspricht dem jeweilige Wert der eizele Aktie, die auf das jeweilige Teilgesellschaftsvermöge laute ( Aktiewert ). Werde gemäß 18 der Satzug uterschiedliche Aktieklasse eigeführt, ist der Aktiewert sowie der Ausgabepreis ud Rückahmepreis für jede Aktieklasse gesodert zu ermittel. Die Bewertug der Vermögesgegestäde erfolgt gemäß vorstehed beschriebee Grudsätze für die Kurs- ud Preisfeststellug, die im KAGB ud de auf dieser Grudlage erlassee Verorduge geat sid (siehe uter Vermögesbewertug ). Der Ausgabepreis etspricht dem ateilige Nettoivetarwert des Teilgesellschaftsvermöges, a dem die Aktie Rechte gewähre, am Börsetag zuzüglich eies etwaige Ausgabeaufschlags gemäß 12 der Satzug (siehe uter Ausgabeaufschlag ). Der Rückahmepreis etspricht dem ateilige Nettoivetarwert des Teilgesellschaftsvermöges, a dem die Aktie Rechte gewähre, am Börsetag abzüglich eies etwaige Rückahmeabschlags gemäß 12 der Satzug (siehe uter Rückahmeabschlag ). Börsetage für die Aktie der eizele Teilgesellschaftsvermöge sid alle Börsetage, die Bakarbeitstage i Frakfurt am Mai sid. A gesetzliche Feiertage i Deutschlad, die Börsetage sid, sowie am 24. ud 31. Dezember jede Jahres ka vo eier Ermittlug des Aktiewerts abgesehe werde. Vo eier Aktiepreisermittlug wird derzeit am 1. Jauar, Karfreitag, Ostermotag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfigstmotag, Froleicham, 3. Oktober, 24. bis 26. Dezember ud 31. Dezember abgesehe. I de Alagebediguge ud dem Besodere Teil dieses Prospekts köe darüber hiaus weitere Tage wie z.b. auslädische Feiertage als Börsetage ausgeomme werde. Aussetzug der Errechug des Ausgabeud Rückahmepreises Die Ivestmetaktiegesellschaft ka die Errechug des Ausgabe- ud Rückahmepreises zeitweilig uter deselbe Voraussetzuge wie die Aktierückahme aussetze. Diese sid uter Aussetzug der Aktierückahme äher erläutert. Ausgabeaufschlag Bei der Ausgabe vo Aktie ka ei Aufschlag i Höhe vo bis zu 5% des Aktiewerts festgesetzt werde. Der Vorstad ist ermächtigt, mit Zustimmug des Aufsichtsrats die jeweilige Höhe des Aufschlags festzulege. Diese ist i de jeweilige Alagebediguge im Sie des 14 Abs. 2 lit. (c) der Satzug zu beee ud wird i dem Besodere Teil dieses Prospekts aufgeführt. Ei Ausgabeaufschlag ka isbesodere bei kurzer Alagedauer die Performace reduziere oder sogar gaz aufzehre. Aus diesem Grud empfiehlt sich beim Erwerb vo Aktie mit Ausgabeaufschlag eie lägere Alagedauer. Der Ausgabeaufschlag stellt im Wesetliche eie Vergütug für de Vertrieb der Aktie dar. Die Ivestmetaktiegesellschaft ka de Ausgabeaufschlag zur Abgeltug vo Vertriebsleistuge a etwaige vermittelde Stelle weitergebe. Rückahmeabschlag Bei der Rückahme eigeer Aktie ka ei Abschlag i Höhe vo bis zu 5% des Aktiewerts festgesetzt werde. Der Vorstad ist ermächtigt, mit Zustimmug des Aufsichtsrats die jeweilige Höhe des Abschlags ud desse Verwedug festzulege. Die Höhe ud die Verwedug sid i de jeweilige Alagebediguge im Sie des 14 Abs. 2 lit. (c) der Satzug zu beee 18

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