Der Koordinator in der Ausführungsphase Baustellenordnung Fachtagung Arbeitsschutz im Wandel am in Neumünster

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1 Der Koordinator in der Ausführungsphase Baustellenordnung Fachtagung Arbeitsschutz im Wandel am in Neumünster Dipl.-Ing. Andreas Heiland, Prävention BG BAU

2 Baustellenverordnung (Juni 1998) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Foto Heiland, BG BAU Arbeitsschutzgesetz Normadressat = Arbeitgeber Baustellenverordnung (BaustellV) Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) wie z. B. RAB 30 Geeigneter Koordinator Normadressat = Bauherr Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 2

3 Ziel der Baustellenverordnung Ziel: Wesentliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf der Baustelle. Konzept: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren erhalten die Aufgabe, im Auftrag des Bauherrn die Belange des Arbeitsschutzes in das Bauvorhaben zu integrieren. Verbesserung der Organisation und Koordination Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 3

4 Bestellung eines Koordinators nach BaustellV wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden... für die Planung der Ausführung und für die Ausführungsphase... durch den Bauherrn Bauherr wird verpflichtet, einen Arbeitsschutzexperten zu beauftragen Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 4

5 Wesentliche Aufgaben des Koordinator während der Planung der Ausführung SiGe-Plan erstellen (Sicherheit für die Bauphase) Wesentliche Inhalte ergeben sich aus Schnittstellen-Gefährdungen. Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 5

6 Schnittstellen-Gefährdungen Firma A Firma B Gefahren durch Baustellenumfeld Baustelle Firma C z. B. durch Hochspannungsleitung Arbeiten auf Werksgelände öffentlichen Verkehr gegenseitige Gefährdungen gemeinsam genutzte Einrichtungen, von denen eine Gefahr ausgeht Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 6

7 Wesentliche Aufgaben des Koordinator während der Planung der Ausführung (Planungsphase) SiGe-Plan erstellen (Sicherheit für die Bauphase) Schutzmaßnahmen für ein sicheres Nebeneinander- und Nacheinander-Arbeiten der Baufirmen Schutzmaßnahmen gegen Gefahren aus dem Baustellenumfeld außerdem besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der BaustellV optional: Arbeiten und Einrichtungen der Baustelle, durch die Dritte gefährdet werden können (Passantenschutz) Unterlage für spätere Arbeiten erstellen (Sicherheit für Instandhaltungsarbeiten für die Betriebsphase) Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 7

8 Wesentliche Aufgaben des Koordinator während der Ausführung (Bauphase) Schnittstellen-Gefährdungen vermeiden bzw. für Schutzmaßnahmen sorgen darauf hinwirken, dass SiGePlan umgesetzt wird Zusammenarbeit der Arbeitgeber organisieren außerdem SiGePlan anpassen bzw. fortschreiben Unterlage für spätere Arbeiten anpassen bzw. fortschreiben Quelle: Offensive Gutes Bauen Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 8

9 Hierarchie der Schutzmaßnahmen Sowohl bei der Erstellung als auch bei der Umsetzung des SiGePlans ist die Hierarchie der Schutzmaßnahmen zu beachten (allgemeine Grundsätze gemäß ArbSchG). 1. Gefahr beseitigen 2. technische Schutzmaßnahmen 3. organisatorische Schutzmaßnahmen (räumliche oder zeitliche Trennung) 4. Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 9

10 Was tun, wenn in der Planungsphase kein SiGePlan erstellt wurde? Fassadengerüst und Hausanschlüsse Foto Heidtmann, BG BAU Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 10

11 Temporäre Treppengeländer Fotos Heidtmann, BG BAU Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 11

12 Fahrstuhlschacht Fotos Heidtmann, BG BAU Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 12

13 Treppenöffnungen Fotos Brüggemann und Fischoeder, BG BAU Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 13

14 Dacharbeiten und Fanggerüst Fotos Heidtmann, BG BAU Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 14

15 Verkehrswege auf Baustellen, Sauberkeit und Ordnung Fotos Goldschmidt-Marquard und Schlüter, BG BAU Verkehrswege auf Baustellen, Zugang Fassadengerüst Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 15

16 Verkehrswege auf Baustellen, Zugang Baugrube Fotos Schlüter, BG BAU Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 16

17 Kranbetrieb, Lastaufnahmeeinrichtungen Fotos Schlüter, BG BAU Fassadengerüst, Abstand zwischen Bauwerk und Gerüstbelag Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 17

18 Fassadengerüst bei noch nicht verfüllter Baugrube Fotos Goldschmidt-Marquard und Klein, BG BAU obere Entladestelle beim Dachdeckerschrägaufzug Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 18

19 Was tun, wenn in der Planungsphase kein SiGePlan erstellt wurde? Geplante Schutzmaßnahmen bei voraussehbaren Schnittstellen- Gefährdungen frühzeitig hinterfragen und deren Umsetzung koordinieren: - Was ist geplant? - Wer macht was? - Auch für spätere Gewerke geeignet? - Wer ist für Instandhaltung zuständig? Problem sind ausschreibungsrelevante Maßnahmen wie z. B. Treppenturm am Gerüst aufgrund von Nachträgen. Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 19

20 Was tun, wenn in der Planungsphase keine Unterlage für spätere Arbeiten erstellt wurde? Gespräch mit Planer Zugänge Dach und Fassade hinterfragen Beratung bzw. Angebot, Unterlage für spätere Arbeiten nachträglich zu erstellen Fassadenreinigung, Fensterreinigung Wartungs- und Reparaturarbeiten auf dem Dach Fotos BGI 8683 Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 20

21 Koordinator in der Ausführungsphase Vorgehen in der Praxis Handlungshilfe Check Gute Koordination Informationen einholen SiGePlan des Koordinators der Planungsphase Unterlage für spätere Arbeiten des Koordinators der Planungsphase Baustellenordnung Baustellen-Organigramm Kontaktliste der ausführenden Firmen und anderen Projektbeteiligten Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 21

22 Koordinator in der Ausführungsphase Vorgehen in der Praxis Sich bekannt machen und vorstellen Bauleiter nach LBO Bauleiter des GU Führungskräfte der ausführenden Firmen Arbeitsschutzbehörde und BG BAU Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 22

23 Koordinator in der Ausführungsphase Vorgehen in der Praxis Baustelle kennenlernen und geplante Abläufe verstehen, um Schnittstellen-Gefährdungen frühzeitig zu erkennen Ausmaß typischer Gefährdungen - Absturz, hochgelegene Arbeitsplätze - umstürzende oder herabfallende Gegenstände - Stolpern/Rutschen/Stürzen, Verkehrswege - rangierende Fahrzeuge - verschüttet werden, Baugruben und Gräben - elektrischer Strom -... besondere Gefährdungen und Arbeitsverfahren - Abbrucharbeiten - Arbeiten in kontaminierten Bereichen - Gefahrstoffe -... Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 23

24 Koordinator in der Ausführungsphase Vorgehen in der Praxis Führungskräfte der ausführenden Firmen einweisen über Besonderheiten der Baustelle informieren über Schutzmaßnahmen und interne Baustellen-Regeln informieren Baustellen bezogene Unterweisung aller Beschäftigten durch ausführende Firmen nahelegen Foto Bernd Nohdurft, BG BAU Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 24

25 Begehungen und Besprechungen vereinbaren auf Akteure zugehen Gefährdungen/Mängel ansprechen, Schutzmaßnahmen vorschlagen und protokollieren sich abzeichnende Schnittstellen-Gefährdungen ansprechen, Schutzmaßnahmen vorschlagen und protokollieren ggf. Arbeitsschutzbehörde und BG BAU beteiligen Quelle: Offensive Gutes Bauen Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 25

26 Koordinator in der Ausführungsphase Vorgehen in der Praxis Informationsflüsse effektiv gestalten Koordinator informiert betroffene Akteure inkl. des Bauherrn über Ergebnisse von Begehungen und Besprechungen Koordinator wirkt darauf ein, dass er über relevante Änderungen im Bauablauf informiert wird (Verfahren, Termine) möglichst vorhandene Projektkommunikationssysteme nutzen (alternativ -Verkehr) Koordinator Ausführende Firmen Vertreter des Bauherrn Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 26

27 Koordinator in der Ausführungsphase Vorgehen in der Praxis Konfliktregelungen unterstützen Koordinator ist der Arbeitsschutzexperte des Bauherrn und gibt Hinweise. Für die Beseitigung von Schnittstellen-Gefährdungen und das Erstellen von Schutzmaßnahmen sind andere zuständig. Koordinator soll erläutern und Lösungen vorschlagen und dabei auch die Rolle eines Moderators übernehmen. Termindruck Schutzmaßnahmen umsetzen Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 27

28 Umgang mit Nachunternehmern Durch Weitergabe von Aufträgen besteht die Gefahr, dass Nachunternehmer nicht in das Sicherheitssystem der Baustelle eingebunden werden: Wer ist für die einzelnen Schnittstellen-Gefährdungen zuständig? Welche internen Arbeitsschutzregeln gelten für die Baustelle? Welche besonderen Gefährdungen hat diese Baustelle? Bauherrenseitige Bauleitung und Koordinator verlieren den Überblick Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 28

29 Umgang mit Nachunternehmern Lösungsmöglichkeiten Auftragnehmer werden verpflichtet, Bauherrn, Bauleitung und Koordinator bei Beauftragung von Nachunternehmern zu informieren Auftragnehmer werden verpflichtet, seine Nachunternehmern über besondere Gefährdungen und Baustelle-Regeln zu informieren Einbeziehen der Nachunternehmer in den Adressatenkreis der Baustellenordnung Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 29

30 Wie soll der Koordinator tätig werden?... informieren und erläutern bekannt machen hinwirken auf Einhaltung organisieren des Zusammenwirkens koordinieren der Überwachung... keine Weisungsbefugnis Entscheidend für den Erfolg des Koordinators ist seine Akzeptanz auf der Baustelle. Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 30

31 Leitfaden für die Erstellung einer Baustellenordnung Eine Praxishilfe von Offensive Gutes Bauen

32 Entstehung der Handlungshilfe Musterbaustellenordnung der BG BAU Anfang 2011 zurückgezogen Anfrage an Offensive Gutes Bauen Fertigstellung im März 2014 Seite 32 Dipl.-Ing. Andreas Heiland

33 Wozu soll eine Baustellenordnung gut sein? Ein nebeneinander und nacheinander Tätigwerden vieler Baubetriebe erfordert ein hohes Maß an Absprachen und Informationsaustausch. Organisation und Kommunikation Fahrzeugverkehr, Anlieferung und Abtransport Verkehrswege Baustromversorgung Ordnung und Sauberkeit, Abfallbeseitigung Notfallmanagement (Erste Hilfe, Brandschutz) Tragepflicht von PSA Besucher Nachunternehmer Passantenschutz... Foto Heiland, BG BAU Seite 33 Dipl.-Ing. Andreas Heiland

34 Wozu soll eine Baustellenordnung gut sein? Firmenübergreifende Regelungen zum Verhalten und zur Zusammenarbeit für alle Beteiligten des Bauvorhabens fördern einen störungsfreien Bauablauf. Baustellenordnung = Hausordnung für die Baustelle Informationsquelle für Baustelleneinweisungen (Bauherr) Informationsquelle für baustellenbezogene Unterweisungen (Unternehmer) Foto Heiland, BG BAU Seite 34 Dipl.-Ing. Andreas Heiland

35 Konzept der Handlungshilfe Überarbeitung der alten Musterbaustellenordnung? keine Mustertexte, sondern Leitfaden (alte) Mustertexte wurden häufig unreflektiert und unangepasst für neues Bauvorhaben übernommen Ersteller muss entscheiden, welche Punkte relevant sind Ziel = passgenaue Baustellenordnung bezogen auf Baustelle und Wünsche des Bauherrn Zielgruppe des Leitfadens = Bauherr und seine Unterstützer Seite 35 Dipl.-Ing. Andreas Heiland

36 Aufbau und Anwendung des Leitfadens Kapitel 3 Allgemeine Regelungen sowie Vorgaben des Bauherrn Baustellenbetriebszeit Zeiten für An- und Abtransporte Nachunternehmer, Weitervergabe von Aufträgen Besucher, baustellenfremde Personen Benutzungspflicht von PSA Ordnung und Sauberkeit... Seite 36 Dipl.-Ing. Andreas Heiland

37 Aufbau und Anwendung des Leitfadens Baustellenbetriebszeit Praxisproblem Beschränkungen für die Ausführungszeiten für Bauarbeiten, z. B. aufgrund von Lärmschutz für Anwohner, Anforderungen der Baustellenlogistik oder andere Randbedingungen, werden nicht berücksichtigt oder zu spät erkannt. Lösungsvorschläge Was Sie tun können regelmäßige werktägliche Betriebszeit für die Baustelle festlegen Regelungen zum Arbeiten an Sonn- und Feiertagen für die Baustelle treffen Regelungen für Ausnahmen von der werktäglichen Baustellenbetriebszeit treffen (z. B. Information, Erlaubnis) Verbinden mit Zugangskontrolle zur Baustelle Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 37

38 Aufbau und Anwendung des Leitfadens Baustellenbetriebszeit Lösungsvorschläge Was Sie tun können regelmäßige werktägliche Betriebszeit für die Baustelle festlegen Regelungen zum Arbeiten an Sonn- und Feiertagen für die Baustelle treffen Regelungen für Ausnahmen von der werktäglichen Baustellenbetriebszeit treffen (z. B. Information, Erlaubnis) Verbinden mit Zugangskontrolle zur Baustelle Beispieltext für Baustellenordnung: Grundsätzlich gilt eine werktägliche Rahmenarbeitszeit von 6:00 bis 20:00 Uhr. Abweichungen hiervon sind mit der Bauleitung abzustimmen. Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 38

39 Aufbau und Anwendung des Leitfadens Erdbaumaschinen Praxisproblem Aufenthalt unbefugter Personen im Fahr- und Schwenkbereich (Gefahrbereich) von Erdbaumaschinen, z. B. Bagger, Radlader. Lösungsvorschläge Was Sie tun können Regelung, dass Personen den Gefahrbereich von Erdbaumaschinen grundsätzlich nicht betreten dürfen Festlegung, dass Personen im Gefahrbereich des Maschinenführers Warnwesten tragen müssen Festlegung, dass Erdbaumaschinen nur durch beauftragte Personen bedient werden dürfen Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 39

40 Aufbau und Anwendung des Leitfadens Erdbaumaschinen Praxisproblem Aufenthalt unbefugter Personen... Lösungsvorschläge Was Sie tun können... Hinweis Regelungen, die nur den Betreiber von Erdbaumaschinen betreffen, sollten vertraglich mit diesem geregelt werden und nicht innerhalb der Baustellenordnung, z.b.: Ausstattung von Erdbaumaschinen mit Sichteinschränkungen mit Kamera-Monitor-Systemen Abschalten oder Schutz gegen unbeabsichtigtes Berühren von... elektrischen Freileitungen im Arbeitsbereich der Erdbaumaschine Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 40

41 Baustellenordnung und SiGePlan Problem Soll der beschreibende Teil des SiGePlans in die Baustellenordnung integriert werden? Pro Regelungen, die fast alle Beteiligten betreffen Thema für Baustellenordnung 1 Thema an 2 Stellen nicht anwenderfreundlich Kontra Baustellenordnung Vertragsbestandteil starr, unflexibel SiGePlan Hinweise des SiGeKo dynamisch, ist anzupassen Umsetzung im Leitfaden Baustellenordnung kann SiGePlan ergänzen, jedoch nicht ersetzen Beschränkung auf wesentliche Punkte, und Punkte kenntlich machen Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 41

42 Baustellenordnung und Bauvertrag Baustellenordnung = freiwillige Unterlage des Bauherrn Baustellenordnung = verbindliche Regelungen des Bauherrn kostenrelevante Regelungen müssen vor Angebotsabgabe bekannt sein kostenrelevante Regelungen in Leistungsbeschreibungen und Bauverträgen einfügen Foto Heiland, BG BAU Seite 42 Dipl.-Ing. Andreas Heiland

43 Baustellenordnung und Bauvertrag Seite 43 Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Ing. Andreas des Unternehmers Heiland

44 Ausblick 1. Printversion liegt vor, Broschüre und Download 2. anschließend Internetversion mit zusätzlichen Funktionen Erstellen einer To-Do-Liste (Handlungsbedarf) gemäß Ampel Erstellen einer Ergebnisliste durch Markieren der ausgewählten Lösungsvorschläge Auflistung, was im Bauvertrag zu regeln ist Kennzeichnung, welche Punkte als Ergänzung zum SiGePlan gelten Hinweis auf Praxishilfen der Partner der Offensive Gutes Bauen Leitfaden Baustellenordnung spiegelt gute Praxis wider. Dipl.-Ing. Andreas Heiland Seite 44

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