Invesco Funds wird von der Commission de Surveillance du Secteur Financier beaufsichtigt

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1 Invesco Funds Société d Investissement à Capital Variable Geschäftssitz: Vertigo Building- Polaris 2-4, rue Eugène Ruppert L-2453 Luxemburg H.R. Luxemburg B Fondsänderungen in Bezug auf Änderungen/Aktualisierungen des Prospekts, von Anhang A und der Ergänzung für Hongkong (für Anleger in Hongkong) der Invesco Funds, SICAV, überwiegend in Bezug auf die folgenden Änderungen: - Änderung des Anlageziels und der Anlagestrategie des Invesco Global Leisure Fund, - Änderung des Anlageziels und der Anlagestrategie des Invesco Global Bond Fund #, - Änderung des Anlageziels und der Anlagestrategie des Invesco US Structured Equity Fund, - Änderung des Anlageziels und der Anlagestrategie des Invesco Global Investment Grade Corporate Bond Fund #, - Änderung der erwarteten Hebelwirkung des Invesco Global Targeted Returns Fund #, - Änderung der Methode zur Berechnung des Gesamtrisikos des Invesco Balanced-Risk Allocation Fund #, - Bestellung von Invesco Canada Ltd. zum Anlageberater für den Invesco Energy Fund und den Invesco Gold & Precious Metals Fund, - Bestellung von Invesco Advisers, Inc zum Unteranlageberater für den Invesco Pan European Focus Equity Fund #, - Änderung der Benchmark für die Messung des Gesamtrisikos des Invesco Asia Balanced Fund, - Klarstellung von Swing Pricing und Fair-Value-Prozessen, - Einbeziehung der zwangsweisen Umwandlung von B - und B1 -Anteilen in A -Anteile, - Klarstellung der Schließung eines Teilfonds oder einer Anteilklasse für weitere Zuflüsse, - Änderung der Verfügbarkeit von C -Anteilen, - Verkürzung des monatlichen Ausschüttungszyklus, und - Klarstellung der Definition des Handelsschlusstermins sowie Klarstellung in Bezug auf die zwangsweise Rücknahme. # Diese Teilfonds sind nicht von der SFC zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht für den öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. Invesco Funds wird von der Commission de Surveillance du Secteur Financier beaufsichtigt Verwaltungsratsmitglieder: Cormac O Sullivan (Irischer), John Rowland (Brite), Leslie Schmidt (US-Amerikanerin), Brian Collins (Irischer) und Karen Dunn Kelley (US- Amerikanerin) Eingetragen in Luxemburg unter der Nr. B Ust-ID-Nr.: LU LUX_S_DE

2 Die Mitglieder des Verwaltungsrats von Invesco Funds, SICAV (die Verwaltungsratsmitglieder ), sind die Personen, die für die in diesem Schreiben enthaltenen Angaben verantwortlich sind. Die in diesem Schreiben enthaltenen Angaben entsprechen zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder (die mit angemessener Sorgfalt vorgegangen sind, um zu gewährleisten, dass dies der Fall ist) den Tatsachen und lassen nichts aus, was sich auf die Bedeutung dieser Angaben auswirken könnte. Die Verwaltungsratsmitglieder übernehmen die entsprechende Verantwortung. Sie erhalten dieses Schreiben in Ihrer Eigenschaft als Anteilinhaber eines Teilfonds von Invesco Funds, SICAV (ein Anteilinhaber ). Es ist wichtig und erfordert Ihre sofortige Beachtung. Falls Sie sich hinsichtlich der zu unternehmenden Schritte nicht im Klaren sind, sollten Sie sich unverzüglich an Ihren Wertpapiermakler, Bankfachmann, Anwalt oder sonstigen Fachberater wenden. Falls Sie Ihren Anteilsbestand an einem Teilfonds von Invesco Funds, SICAV (jeweils ein Fonds und zusammen die Fonds ) verkauft oder anderweitig übertragen haben, schicken Sie dieses Schreiben bitte an den Wertpapiermakler, Bankfachmann oder sonstigen Intermediär, über den der Verkauf bzw. die Übertragung abgewickelt wurde, damit dieser es an den Käufer bzw. Übertragungsempfänger weiterleitet. Wenn die nachfolgend aufgeführten Änderungen nicht Ihren Anlageanforderungen entsprechen, werden Sie darauf hingewiesen, dass Sie Ihre Anteile an einem Teilfonds von Invesco Funds, SICAV jederzeit bis zum (weiter unten definierten) Datum des Inkrafttretens zurücknehmen lassen können, ohne dass hierfür Rücknahmegebühren anfallen. Rücknahmen werden gemäß den Bedingungen im Verkaufsprospekt von Invesco Funds, SICAV durchgeführt. 2

3 16. Mai 2014 Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber, Wir schreiben Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Anteilinhaber eines Teilfonds der Invesco Funds, SICAV (die SICAV ) in Bezug auf die Änderungen/Aktualisierungen des Prospekts der SICAV und von Anhang A (zusammen der Prospekt ) sowie der Ergänzung für Hongkong (nur für Anleger in Hongkong), die nachstehend zusammengefasst sind. Sofern dieses Schreiben keine abweichenden Angaben enthält, treten die Fondsänderungen in Bezug auf die Klarstellung der Schließung eines Fonds oder einer Anteilklasse für weitere Zuflüsse, die Klarstellung der Definition des Handelsschlusstermins, die Klarstellung der Fair-Value- und Swing-Pricing-Prozesse, die Änderung der Methode zur Berechnung des Gesamtrisikos für den Invesco Balanced-Risk Allocation Fund 1, die zwangsweise Umwandlung von B - und B1 -Anteilen in A -Anteile, die Klarstellung in Bezug auf die zwangsweise Rücknahme, die Änderung der Verfügbarkeit von C -Anteilen, die Änderung der erwarteten Hebelwirkung des Invesco Global Targeted Returns Fund 1 sowie sonstige diverse allgemeine Änderungen des Prospekts am 17. Juni 2014 (dem Datum des Inkrafttretens ) oder an einem späteren eventuell vom Verwaltungsrat in seinem freien Ermessen bestimmten Datum in Kraft, wobei dieses andere Datum den Anteilinhabern gegebenenfalls vorab mitgeteilt wird. Die diversen Aktualisierungen des Prospekts umfassen Klarstellungen gemäß den ESMA-Richtlinien (wie nachstehend definiert). 1. Änderung der Definition des Handelsschlusstermins Die Definition des Handelsschlusstermins wird geändert, um klarzustellen, dass der Verwaltungsrat unter außergewöhnlichen Umständen in seinem freien Ermessen den Handelsschlusstermin aufschieben kann (zum Beispiel wenn Anleger ihre Orders vor dem Handelsschlusstermin aufgeben, wenn diese Orders jedoch aufgrund eines Zusammenbruchs der Kommunikationsmittel erst nach dem Handelsschlusstermin bei der Register- und Transferstelle eingehen). 2. Klarstellung der Schließung eines Fonds oder einer Anteilklasse für weitere Zuflüsse Abschnitt wird geändert, um klarzustellen, dass ein Fonds oder eine Anteilklasse, vollständig (d. h. für bestehende und neue Anleger) oder teilweise (z. B. für neue Anteilinhaber und/oder bestehende Anteilinhaber, deren neue Zeichnungen einen bestimmten Geldbetrag überschreiten) für neue Zeichnungen oder Umwandlungen in diese Anteilklasse geschlossen werden kann. Es wird ein neuer Absatz hinzugefügt, um das bestehende Verfahren klarzustellen, demzufolge bei jeglicher Schließung für neue Zeichnungen oder Umwandlungen die Website 2 geändert wird, um der Statusänderung des jeweiligen Fonds bzw. der jeweiligen Anteilklasse Rechnung zu tragen. Anteilinhaber und potenzielle Anleger sollten den aktuellen Status der jeweiligen Fonds oder Anteilklassen (d. h. ob diese zur Zeichnung zur Verfügung stehen) mit der weltweiten Vertriebsgesellschaft oder der Register- und Transferstelle klären oder die Website dazu einsehen. Nach einer Schließung wird ein Fonds oder eine Anteilklasse erst wieder geöffnet, wenn die Umstände, die die Schließung erforderlich gemacht haben, nach Ansicht des Verwaltungsrats nicht mehr vorliegen. 1 Diese Fonds sind nicht von der SFC zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht für den öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 2 Diese Website wurde von der SFC nicht überprüft und kann Informationen über Fonds enthalten, die von der SFC nicht zugelassen wurden. 3

4 3. Nur für die Inhaber von B - oder B1 -Anteilen Umwandlung von B - und B1 -Anteilen in A -Anteile A -Anteile stehen allen Anteilinhabern zur Verfügung, während B - und B1 -Anteile für Kunden von Vertriebsstellen oder Vermittlern zur Verfügung stehen, die speziell zum Vertrieb von Anteilen (insbesondere von B - und B1 -Anteilen) der jeweiligen Fonds der SICAV bestellt wurden. Allgemein unterliegen A -Anteile einem Ausgabeaufschlag, während dies bei B - und B1 -Anteilen nicht der Fall ist, diese unterliegen jedoch einer jährlichen Vertriebsgebühr von höchstens 1 % und einer bedingt aufgeschobenen Verkaufsgebühr (Contingent Deferred Sales Charge, CDSC ), wenn diese B - oder B1 -Anteile innerhalb von 4 Jahren ab der Zeichnung zurückgenommen werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Prospekt. Für Anteilinhaber, die sich für eine Anlage in B - oder B1 -Anteile der jeweiligen Fonds entschieden haben, gelten die nachstehenden Umwandlungsverfahren. In Abschnitt 4.1 (Anteilsarten) wird ein neuer Absatz hinzugefügt, aus dem hervorgeht, dass diese Beteiligungen ab dem 4. Jahrestag des ursprünglichen Zeichnungsdatums der bestehenden Anteilinhaber von B - und B1 - Anteilen automatisch kostenlos in die entsprechenden A -Anteile innerhalb desselben Fonds umgewandelt werden müssen. Diese Umwandlung kann für Anteilinhaber in bestimmten Ländern zu einer Besteuerung führen. Bitte ziehen Sie in Bezug auf Ihre Situation Ihre eigenen Steuerberater zu Rate. Wir sind der Ansicht, dass es im Interesse der bestehenden Anteilinhaber mit einer Anlage in B - und B1 - Anteile liegt, diese nach dem 4. Jahrestag in die entsprechende Anteilklasse A desselben Fonds umzuwandeln. Da bei den B - und B1 -Anteilen nach dem 4. Jahrestag des ursprünglichen Zeichnungsdatums keine CDSC mehr anfällt, unterliegen sie weiterhin der jährlichen Vertriebsgebühr, während die A -Anteile dieser jährlichen Vertriebsgebühr nicht unterliegen, und es liegt daher im Interesse der bestehenden Anteilinhaber, diese zu diesem Zeitpunkt in die entsprechenden A -Anteile umzuwandeln. Anteilinhaber investieren ursprünglich in B - und B1 -Anteile statt in A -Anteile, weil manche Anteilinhaber lieber vorab einen Ausgabeaufschlag zahlen (d. h. für A -Anteile), während andere Anteilinhaber lieber eine laufende Gebühr über einen bestimmten Zeitraum zahlen (d. h. die jährliche Vertriebsgebühr), oder im Falle der vorzeitigen Rücknahme (d. h. CDSC für B - oder B1 -Anteile, wenn diese innerhalb von 4 Jahren ab der ursprünglichen Zeichnung zurückgenommen werden). Zur Klarstellung: Neben dem Vorgenannten und den Unterschieden bei der maximalen Dienstleistergebühr weisen die B - und B1 -Anteile keine anderen abweichenden Merkmale im Vergleich zu den entsprechenden A -Anteilen auf, in die der Anteilinhaber umwandeln muss (die B - und B1 -Anteile sind thesaurierende Anteile und daher erfolgt die Umwandlung in die entsprechenden thesaurierenden A -Anteile). Aufgrund der jährlichen Vertriebsgebühren, die für B - und B1 -Anteile erhoben werden, sind die derzeitigen laufenden Kosten für die B - und B1 -Anteile höher als bei den A -Anteilen. Wir sind daher der Ansicht, dass es im Interesse der Anteilinhaber liegt, ihre B - und B1 -Anteile nach dem 4. Jahrestag des ursprünglichen Zeichnungsdatums, wenn keine CDSC mehr anfällt, in A -Anteile umzuwandeln. 4. Klarstellung in Bezug auf Swing Pricing Abschnitt 6.2 (Berechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten) wird geändert, um die Offenlegung in Bezug auf den Swing-Pricing-Prozess zu verbessern. Es wird klargestellt, dass der Prozess des Swing Pricings eingesetzt wird, um die Verwässerungswirkung im Interesse der bestehenden Anteilinhaber zu reduzieren, wenn die Summe der Nettoanlegertransaktionen mit Anteilen eines Fonds an einem Bewertungstag eine vorab festgelegte Schwelle überschreitet. Diese Anpassung kann von Fonds zu Fonds unterschiedlich sein und darf nicht mehr als 2 % des ursprünglichen Nettoinventarwerts je Anteil betragen. 5. Klarstellung in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert 4

5 Abschnitt 6.2 (Berechnung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten), Absatz (e), wird geändert, um klarzustellen, dass der Verwaltungsrat, wenn die Bewertungsmethode aufgrund eines außergewöhnlichen Marktereignisses oder aufgrund von sonstigen Umständen nicht angewendet werden kann oder auf sonstige Weise dazu führen würde, dass der Wert einer Beteiligung vom beizulegenden Zeitwert abweichen würde, bestimmte Schwellen festlegen kann, bei deren Überschreiten der Wert dieser Wertpapiere mithilfe einer spezifischen Indexanpassung auf ihren beizulegenden Zeitwert angepasst würde. Wenn zum Beispiel ein Markt, auf dem ein Fonds investiert, zu dem Zeitpunkt geschlossen ist, zu dem der jeweilige Fonds bewertet wird, spiegeln die letzten verfügbaren Marktpreise eventuell den beizulegenden Zeitwert der Beteiligungen des jeweiligen Fonds nicht genau wider. Diese Änderungen haben keine Auswirkung auf die Fonds, da diese Angabe lediglich der Klarstellung der bestehenden Praxis dient. 6. Klarstellung in Bezug auf die Zwangsrücknahme Abschnitt (Zwangsrücknahmen) des Prospekts wird geändert, um klarzustellen, dass die SICAV unter bestimmten Umständen die Übertragung oder die zwangsweise Rücknahme verlangen kann. Es wird der unterstrichene Wortlaut hinzugefügt: Erlangt die SICAV zu einem beliebigen Zeitpunkt Kenntnis davon, dass Anteile im wirtschaftlichen Eigentum einer unberechtigten Person, alleine oder gemeinsam mit anderen Personen, stehen und die unberechtigte Person der Aufforderung der SICAV, ihre Anteile zu verkaufen und der SICAV einen Beleg für diesen Verkauf vorzulegen, nicht innerhalb von dreißig Tagen nach der Aufforderung nachkommt, kann die SICAV diese Anteile in Einklang mit Artikel 10 der Satzung nach freiem Ermessen zu ihrem Rücknahmepreis zwangsweise zurücknehmen. Darüber hinaus kann die SICAV, wenn das Halten von Anteilen durch eine Person gegen die materiellen Bestimmungen des Prospekts verstößt und der SICAV und/oder den Anteilinhabern einen finanziellen Schaden verursacht (einschließlich unter anderem der für die Anteilklassen geltenden Beschränkungen gemäß Abschnitt 4.1. (Anteilsarten)), diese Anteile außerdem in ihrem Ermessen zu ihrem Rücknahmepreis gemäß Artikel 10 der Satzung zwangsweise zurücknehmen. 7. Verkürzung des Ausschüttungszyklus ausschließlich für monatliche Anteilklassen Beginnend mit den Ausschüttungen im Juli 2014 wird der monatliche Ausschüttungszyklus verkürzt; die Zahlungen erfolgen am 11. des auf das Ausschüttungsdatum folgenden Monats (statt am 21. jedes Monats). Handelt es sich bei diesen Tagen nicht um Geschäftstage, so wird die Zahlung jeweils am nächstfolgenden Geschäftstag vorgenommen. 8. Änderung der Verfügbarkeit ausschließlich von Anteilklassen C Abschnitt 4.1 (Anteilsarten) wird ab dem Datum des Inkrafttretens geändert, um die Verfügbarkeit von Anteilklassen C klarzustellen. Die Beschreibung der Personen, für die die Anteilklassen C erhältlich sind, wird geändert, um zu besagen, dass sie für Vertriebsstellen sind (die einen Vertrag mit der weltweiten Vertriebsgesellschaft oder einer Unter-Vertriebsgesellschaft von Invesco abgeschlossen haben) und für deren Kunden, die eine separate Gebührenvereinbarung zwischen ihnen haben, sowie für sonstige institutionelle Anleger oder sonstige Anleger im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft verfügbar sind. Bestehende Anteilinhaber der Anteilklassen C, die solche Anteile zum Datum des Inkrafttretens halten, die jedoch die Zugangsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen, können diese Anteile weiter halten, und es ist ihnen gestattet, die Zeichnung weiterer Anteile der Klasse C zu beantragen, die sie halten. Invesco ist der Ansicht, dass die derzeitige Verfügbarkeit für alle Anleger im Einklang mit der Marktpraxis und unserem angestrebten Zielanleger klarer definiert werden könnte. Diese Aktualisierung stellt keine erhebliche 5

6 Änderung für die SICAV dar, sie ändert oder erhöht ihr allgemeines Risikoprofil nicht erheblich und sie beeinträchtigt die Rechte oder Interessen der Anteilinhaber nicht erheblich. 9. Nur für Anteilinhaber des Invesco Asia Balanced Fund (der Asia Balanced Fund ) Änderung der Referenzbenchmark für die Berechnung des Gesamtrisikos Ab dem 30. Juni 2014 ändert sich die zusammengesetzte Benchmark zur Messung des Gesamtrisikos des Asia Balanced Fund von 50 % MSCI AC Pacific ex Japan Index und 50 % HSBC Asian Dollar Bond Index zu 50 % MSCI AC Asia Pacific ex Japan Index und 50 % HSBC Asian Dollar Bond Index. Da der Asia Balanced Fund in der indischen Region investiert, ist diese Benchmark besser geeignet, da der MSCI AC Asia Pacific ex Japan Index Indien umfasst. Diese Änderung der Referenzbenchmark ändert nichts daran, wie der Asia Balanced Fund verwaltet wird, und sie führt zu keiner Änderung des Risikoprofils des Asia Balanced Fund. 10. Nur für Anteilinhaber des Invesco Balanced-Risk Allocation Fund (der Balanced-Risk Allocation Fund ) 3 - Änderung der Methode zur Berechnung des Gesamtrisikos Ab dem Datum des Inkrafttretens wird die zur Berechnung des Gesamtrisikos verwendete Methode vom relativen zum absoluten Value-at-Risk- (VaR-) Ansatz geändert. Der absolute VaR-Ansatz ist aufgrund der Anlagen des Balanced-Risk Allocation Fund angemessener. 11. Nur für Anteilinhaber des Invesco Global Targeted Returns Fund (der Global Targeted Returns Fund ) 3 Änderung der erwarteten Hebelwirkung Ab dem Datum des Inkrafttretens steigt die unter normalen Marktbedingungen erwartete Hebelwirkung des Global Targeted Returns Fund von 650 % auf 900 %. Diese Änderung wirkt sich nicht auf das unter Anlageziel und Anlagepolitik dargelegte Risikoprofil des Global Targeted Returns Fund aus. 12. Nur für Anteilinhaber des Invesco Energy Fund und des Invesco Gold & Precious Metals Fund (die Fonds ) Bestellung eines neuen Anlageberaters Ab dem 1. Juli 2014 wird Invesco Canada Ltd. zum Anlageberater der Fonds bestellt (und löst damit Invesco Advisers, Inc. ab), und das Unternehmen übernimmt die volle diskretionäre Anlageverwaltung der Fonds. Da Invesco Canada Ltd. bereits ähnliche Invesco-Fonds verwaltet, profitieren die Anteilinhaber von der Kompetenz von Invesco Canada Ltd. im Bereich von Themenfonds. Diese Bestellung hat keine Auswirkungen auf das Anlageziel und die Anlagestrategie der Fonds, das Portfolio oder die Verwaltung der Fonds und sie führt zu keiner Erhöhung der zu zahlenden Gebühren oder Kosten. 13. Nür für Anteilinhaber des Invesco Pan European Focus Equity Fund (der Pan European Focus Equity Fund ) 3 - Bestellung eines neuen Unteranlageberaters Ab dem 1. Juli 2014 wird Invesco Asset Management Limited, der Anlageberater des Pan European Focus Equity Fund, von Invesco Advisers, Inc als diskretionärer Unteranlageberater unterstützt, um die Expertise dieses Unternehmens zu nutzen. Diese Bestellung eines Unteranlageberaters wirkt sich nicht auf das Anlageziel und die Anlagestrategien, das Portfolio, die Verwaltung des Pan European Focus Equity Fund oder sein Risikoprofil aus. 3 Diese Fonds sind nicht von der SFC zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht für den öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 6

7 14. Nür für Anteilinhaber des Invesco US Structured Equity Fund (der US Structured Equity Fund ) Änderung des Anlageziels und der Anlagestrategie Ab dem 8. September 2014 wird das Anlageziel und die Anlagestrategie des US Structured Equity Fund geändert, um einen weniger stark beschränkten Anlageansatz zu übernehmen. Dazu werden im Anlageziel und in der Anlagestrategie des US Structured Equity Fund die durchgestrichenen Formulierungen gelöscht: Der Fonds strebt die Erzielung langfristigen Kapitalzuwachses aus Anlagen in einem diversifizierten Portfolio von Aktien mit hoher Kapitalisierung an, die an anerkannten US-Börsen notiert werden. Mindestens 70 % des Gesamtvermögens des Fonds (ohne Berücksichtigung von ergänzenden liquiden Mitteln) werden zu jeder Zeit in Aktien von Unternehmen mit hoher Kapitalisierung, die ihren Sitz in den Vereinigten Staaten haben oder in Aktien von Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit überwiegend in den Vereinigten Staaten ausüben, angelegt. Im Sinne des vorliegenden Dokuments werden nur diejenigen Unternehmen als Unternehmen mit hoher Kapitalisierung eingestuft, deren Marktkapitalisierung 1 Milliarde US-Dollar überschreitet. Insgesamt bis zu 30 % des Gesamtvermögens des Fonds können in Barmitteln und hochgradig liquiden Mitteln, Geldmarktinstrumenten, Aktien und aktienbezogenen Instrumenten, die von Unternehmen oder anderen Körperschaften ausgegeben wurden, die die oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, oder in Schuldtiteln (einschließlich wandelbarer Schuldtitel) von Emittenten weltweit angelegt werden. Die Auswahl der Aktien erfolgt nach einem stark strukturierten und klar definierten Anlageverfahren. Quantitative Indikatoren, die für jede Aktie in dem Anlagebereich zur Verfügung stehen, werden vom Anlageberater analysiert und für die Bewertung der Attraktivität der Aktie herangezogen. Das Portfolio wird anhand eines Optimierungsprozesses zusammengestellt, das die ermittelte erwartete Rendite jeder Aktie sowie Risikosteuerungsparameter berücksichtigt. Das Beta sowie Abweichungen des Engagements in bestimmten Branchen und Stilen im Vergleich zum Referenzindex werden möglichst gering gehalten und der Schwerpunkt auf aktienspezifische Überschussrenditen gelegt, die durch unser Aktienauswahlverfahren erzielt werden. 15. Nur für Anteilinhaber des Invesco Global Leisure Fund (der Global Leisure Fund ) Änderung des Anlageziels und der Anlagestrategie Ab dem 8. September 2014 wird das Anlageziel und die Anlagestrategie des Global Leisure Fund geändert, um den Begriff Freizeit klarzustellen. Im Anlageziel und in der Anlagestrategie des Global Leisure Fund werden die unterstrichenen Formulierungen hinzugefügt und die durchgestrichenen Formulierungen werden gelöscht: Der Fonds strebt die Erzielung langfristigen Kapitalzuwachses aus einem internationalen Portfolio von Anlagen in Unternehmen an, die überwiegend im Bereich der Gestaltung, der Herstellung oder des Vertriebs von Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten von Privatpersonen tätig sind. Dabei kann es sich unter anderem um Automobil-, Wohnungsbau- und Dauergüter-, Medien- und Internetunternehmen sowie um sonstige Unternehmen handeln, die die Nachfrage von Verbrauchern befriedigen. Mindestens 70 % des Gesamtvermögens des Fonds werden in den Aktienwerten dieser Unternehmen angelegt. 7

8 Bis zu 30 % des Gesamtvermögens des Fonds können in Barmitteln, hochgradig liquiden Mitteln, Geldmarktinstrumenten oder in Schuldtiteln (einschließlich wandelbarer Schuldtitel) oder Aktienwerten angelegt werden, die von Unternehmen außerhalb der Freizeitbranche ausgegeben wurden, die die vorstehenden Anforderungen nicht erfüllen. Darüber hinaus wird der Abschnitt Spezifische Risiken geändert, um das Risiko in Bezug auf bestimmte Technologie- und Telekommunikationsunternehmen in einem frühen Entwicklungsstadium mit einer kurzen Unternehmensgeschichte zu entfernen. Darüber hinaus wird aufgrund der möglichen Anlage in einem einzelnen Land oder in einer geringen Anzahl von Ländern ein zusätzliches Risiko hinzugefügt. Bei den Spezfischen Risiken werden die unterstrichenen Formulierungen hinzugefügt und die durchgestrichenen Formulierungen werden gelöscht: Der Fonds ist eventuell geografisch nicht gestreut und kann daher überwiegend in einem Land oder in einer geringen Anzahl von Ländern und insbesondere in den USA investiert sein. Der Anlageberater wird normalerweise bei Branchenfonds kein breit gefächertes Spektrum von Anlagen unterhalten, nur um über ein ausgeglichenes Anlageportfolio zu verfügen. In Übereinstimmung mit den Anlagebeschränkungen der SICAV wird ein konzentrierterer Ansatz als üblich verfolgt, um einen größeren Vorteil aus erfolgreichen Anlagen zu ziehen. Der Anlageberater ist der Ansicht, dass diese Politik ein größeres Risiko als üblich beinhaltet, da die Anlagen wegen ihres langfristigen Potenzials gewählt wurden und ihre Preise (und somit der Nettoinventarwert des Fonds) eine überdurchschnittliche Schwankungsanfälligkeit aufweisen können. Anleger sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass keine Zusicherung dahingehend abgegeben werden kann, dass die Anlagen des Fonds sich als erfolgreich erweisen oder dass das erwähnte Anlageziel erreicht wird. Bestimmte Technologie- und Telekommunikationsunternehmen befinden sich in einem frühen Stadium der Entwicklung und viele dieser Unternehmen haben eine kurze Firmengeschichte. Folglich unterliegt eine Anlage in dieser Art von Unternehmen zusätzlichen Risiken. Zur Klarstellung: Im Zusammenhang mit dem Global Leisure Fund wird bei der Rücknahme von B - Anteilen gegebenenfalls auf die bedingt aufgeschobene Verkaufsgebühr (Contingent Deferred Sales Charge, CDSC ) verzichtet. Dieser Verzicht auf die CDSC gilt für die Rücknahme von B-Anteilen ab dem Datum dieses Schreibens an die Anteilinhaber bis zum Datum des Inkrafttretens. Rücknahmen werden gemäß den Bedingungen im Prospekt durchgeführt. 16. Nur für Anteilinhaber des Invesco Global Investment Grade Corporate Bond Fund (der Global Investment Grade Corporate Bond Fund ) 4 Änderung des Anlageziels und der Anlagestrategie Ab dem 8. September 2014 ändern sich das Anlageziel und die Anlagestrategie des Global Investment Grade Corporate Bond Fund, um eine stärkere Flexibilität der Strategie zu erzielen, einschließlich der Möglichkeit zur Anlage in Anleihen, die beim Kauf eventuell keine Anlagequalität haben, und der Erweiterung des Einsatzes von Derivaten zum Aufbau von Long- und Short-Positionen bei Währungen, Zinssätzen und im Kreditbereich weltweit. Im Anlageziel und in der Anlagestrategie des Global Investment Grade Corporate Bond Fund werden die durchgestrichenen Formulierungen gestrichen, und die unterstrichenen Formulierungen werden hinzugefügt: Der Fonds strebt mittel- bis langfristig einen wettbewerbsfähigen Gesamtanlageertrag mit relativer Sicherheit des Kapitals im Vergleich zu Aktien an. Der Fonds wird mindestens 70 %zwei Drittel seines Gesamtvermögens in 4 Diese Fonds sind nicht von der SFC zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht für den öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 8

9 Unternehmensanleihen mit Anlagequalität anlegen. Zum Kaufzeitpunkt wird es sich bei allen erworbenen Unternehmensanleihen um Unternehmensanleihen mit Anlagequalität handeln. Insgesamt können bis zu einem Drittel30 % des Gesamtvermögens des Fonds in Barmitteln, in Barmitteln gleichstehenden Wertpapieren und anderen Schuldtiteln angelegt sein. Der Fonds wird nicht in Aktienwerten anlegen. Auch wenn der Anlageberater nicht die Absicht hat, in Aktienwerten anzulegen, kann es sein, dass derartige Wertpapiere infolge einer Kapitalmaßnahme oder sonstiger Umwandlungen gehalten werden. Der Fonds wird zur Anpassung der Duration (die Anfälligkeit der Wertpapiere gegenüber Zinsschwankungen) derivative Finanzinstrumente einsetzen. Der Fonds kann Derivate auch für Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements einsetzen. Der Fonds kann darüber hinaus zu Anlagezwecken sowie zum effizienten Portfoliomanagement in Derivaten engagiert sein. Diese Derivate können Derivate auf Kredit, Zinssätze und Währungen umfassen und sie können zum Aufbau von Long- und Short-Positionen eingesetzt werden. Anlagen in anderen Währungen als dem USD sollen im Ermessen des Anlageberaters gegen den USD abgesichert werden. 17. Nur für Anteilinhaber des Invesco Global Bond Fund (der Global Bond Fund ) 4 - Änderung des Anlageziels und der Anlagestrategie Ab dem 8. September 2014 ändern sich das Anlageziel und die Anlagestrategie des Global Bond Fund, um dem Anlageberater des Global Bond Fund mehr Flexibilität zu bieten, um die Risiken des Global Bond Fund effektiver zu steuern. In diesem Maße sind Derivate zu Anlagezwecken zugelassen. Es wird außerdem klargestellt, dass der Global Bond Fund Aktienwerte infolge von Kapitalmaßnahmen oder sonstigen Umwandlungen halten kann. Im Anlageziel und in der Anlagestrategie des Global Bond Fund werden die durchgestrichenen Formulierungen gestrichen und die unterstrichenen Formulierungen werden hinzugefügt: Der Fonds strebt die mittel- bis langfristige Erzielung einer Kombination aus Ertrag und Kapitalzuwachs an. Erzielung langfristigen Kapitalzuwachses mit Erträgen aus einem diversifizierten Portfolio aus Anleihen oder anderen Schuldtiteln, einschließlich hochverzinslicher Anleihen, an, die von Regierungen ausgegeben werden. Der Fonds wird mindestens 70 % seines Gesamtvermögens in Schuldtiteln anlegen. Ferner kann der Fonds unter anderem durch den Einsatz von Derivaten aktive Währungspositionen in allen Währungen weltweit eingehen. Die Schuldtitel umfassen Schuldtitel von Regierungen, supranationalen Einrichtungen, Gebietskörperschaften, nationalen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen aus aller Welt, einschließlich von Schuldtiteln ohne Bewertung, wandelbaren Schuldtiteln und Schuldtiteln ohne Anlagequalität. Der Fonds kann auch in Barmittel, hochgradig liquiden Mitteln, Geldmarktinstrumenten und sonstigen zulässigen übertragbaren Wertpapieren anlegen., ausschließlich zu Zwecken des effizienten Portfoliomanagements, auch in derivativen Instrumenten, unter anderem in Credit Default Swaps als Sicherungskäufer und Sicherungsverkäufer, anlegen. Der Fonds kann darüber hinaus zu Anlagezwecken sowie zum effizienten Portfoliomanagement in Derivaten engagiert sein. Diese Derivate können Derivate auf Kredit, Zinssätze und Währungen umfassen, und sie können zum Aufbau von Long- und Short-Positionen eingesetzt werden. 4 Diese Fonds sind nicht von der SFC zugelassen und stehen daher in Hongkong nicht für den öffentlichen Vertrieb zur Verfügung. 9

10 Der Fonds wird insgesamt nicht mehr als ein Drittel seines Gesamtvermögens in Geldmarktinstrumenten, Bankeinlagen oder Wandelanleihen und Optionsanleihen anlegen. Anlagen in Wandelanleihen und Optionsanleihen dürfen zusammen 25 % des Gesamtvermögens des Fonds nicht überschreiten. Der Fonds wird nicht in Aktienwerten anlegen. Auch wenn der Fonds nicht die Absicht hat, in Aktienwerten anzulegen, kann es sein, dass derartige Wertpapiere infolge einer Kapitalmaßnahme oder sonstiger Umwandlungen gehalten werden. 18. Allgemeine Änderungen Der eingetragene Sitz der Invesco Asset Management Limited wurde an folgende Adresse verlagert: Perpetual Park Perpetual Park Drive Henley-on-Thames Oxfordshire RG9 1HH Vereinigtes Königreich Abschnitt 3 (Anschriftenverzeichns) Anlageberater, Unter-Vertriebsgesellschaft in Großbritannien und der Anhang A für die Teilfonds, für die Invesco Asset Management Limited der Anlageberater ist, werden entsprechend geändert. Klarstellung in Abschnitt 3 (Anschriftenverzeichnis), dass die Korrespondenzadresse für Kundenanfragen des Invesco Global Asset Management Limited wie folgt geändert wird: c/o International Financial Data Services (Ireland) Limited 78 Sir John Rogerson s Quay Dublin 2 Irland Einbeziehung von Informationen für Anleger aus Australien, Neuseeland und Kanada in Abschnitt 1 (Wichtige Informationen). Die Definition des Begriffs Unter-Vertriebsgesellschaft von Invesco in Abschnitt 2 (Definitionen) wird geändert, um klarzustellen, dass nur für Anteilinhaber in Hongkong alle Anträge auf Zeichnung, Umwandlung, Übertragung oder Rücknahme von Anteilen, die bei der Unter-Vertriebsgesellschaft von Invesco eingehen, an die Register- und Transferstelle geschickt werden. Dieselben Informationen werden in Abschnitt 5 (Handelsinformationen) klargestellt. In Abschnitt (Bruttoertragsanteile) wird klargestellt, dass die Ausschüttung der gesamten der Bruttoertragsanteilklasse zurechenbaren Bruttoerträge sämtliche Erträge bedeutet, die vom jeweiligen Teilfonds über den Ausschüttungszeitraum in Bezug auf die Anteilklasse erhalten werden, vor Abzug sämtlicher Aufwendungen, die dieser Anteilklasse zurechenbar sind. Abschnitt (Market-Timing) wird ausschließlich zur Klarstellung geändert. Abschnitt (Trennung des Fondsvermögens) wird im Interesse der Klarheit in Abschnitt 9 (Abschnitt 9.2.3) verschoben. Der letzte Absatz von Abschnitt 7.1 III. d) wird wie folgt geändert. Durchgestrichene Formulierungen werden gestrichen, und unterstrichene Formulierungen werden hinzugefügt: 10

11 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen ist jeder Fonds berechtigt, bis zu 100 % seines Nettovermögens in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Risikostreuung in übertragbaren Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten anzulegen, die von einem Mitgliedstaat der EU, seinen Gebietskörperschaften oder Regierungsstellen oder von einem anderen einem Nicht-Mitgliedstaat der OECD, der von der CSSF akzeptiert wird und in Anhang A in Bezug auf den jeweiligen Fonds angegeben ist, oder von internationalen öffentlichen Einrichtungen, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten der EU angehören, ausgegeben oder garantiert worden sind. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein solcher Fonds Wertpapiere aus mindestens sechs unterschiedlichen Emissionen halten muss und Wertpapiere aus einer einzigen Emission nicht mehr als 30 % des Nettovermögens dieses Fonds ausmachen dürfen. Diese Änderung ist mit den Bestimmungen des EU-Rechts und insbesondere mit der Richtlinie 2009/65/EG konform. In Abschnitt 8 Risikohinweise wurde das Risiko in Bezug auf Pensionsgeschäfte/umgekehrte Pensionsgeschäfte oder Wertpapierleihverträge doppelt ausgewiesen. Das doppelt ausgewiesene Risiko wird gelöscht. Darüber hinaus wird ein Risiko in Bezug auf den Einsatz von Optionsscheinen hinzugefügt, in dem erwähnt wird, dass Optionsscheine Instrumente sind, bei denen der Preis, die Entwicklung und die Liquidität an die eines Basiswerts geknüpft sind. Der Markt für Optionsscheine ist im Allgemeinen jedoch volatiler und der Preis des Optionsscheins kann stärker schwanken als der des Basiswerts. Die in Anhang A angegebene Erwartete Hebelwirkung der Teilfonds wird bei Bedarf aktualisiert. Diese Aktualisierungen haben keine Auswirkung darauf, wie die jeweiligen Teilfonds verwaltet werden, und das Risikoprofil dieser Teilfonds ändert sich nicht. Zur Klarstellung und gemäß den ESMA-Richtlinien zu ETFs und sonstigen OGAW-Angelegenheiten vom 18. Dezember 2012 (die ESMA-Richtlinien ) wird Abschnitt 7.3 (Effiziente Portfoliomanagementtechniken: Wertpapierleihgeschäfte und Pensions-/umgekehrte Pensionsgeschäfte) geändert, um klarzustellen, dass alle Erträge aus Techniken für ein effizientes Portfoliomanagement abzüglich direkter und indirekter Betriebskosten (die keine versteckten Erträge enthalten) an den betreffenden Teilfonds der SICAV zurückgezahlt werden. Sofern die SICAV in Bezug auf einen Fonds Wertpapierleihgeschäfte tätigt, kann sie einen Wertpapierleihagenten bestellen, der eventuell in Bezug auf seine Wertpapierleihaktivitäten eine Gebühr erhalten kann. Bei diesem Wertpapierleihagenten darf es sich nicht um eine der Depotbank oder der Verwaltungsgesellschaft nahe stehende Person handeln. Sämtliche Betriebskosten aus derartigen Wertpapierleihgeschäften werden vom Wertpapierleihagenten aus seiner Gebühr getragen. Diese Änderungen des Prospekts sind am 18. Dezember 2013 in Kraft getreten. Anteilinhaber in Hongkong sollten beachten, dass mit Wirkung vom Datum des Inkrafttretens keine weiteren gedruckten Exemplare der geprüften Berichte (in englischer Sprache) in Bezug auf das vorhergehende Geschäftsjahr der SICAV sowie der ungeprüften Halbjahresberichte (in englischer Sprache) ( die Berichte ) an die Anleger in Hongkong verschickt werden. Gedruckte Exemplare der Berichte sind jedoch auf Anfrage kostenlos von der Unter-Vertriebsgesellschaft und Repräsentanz in Hongkong erhältlich, und elektronische Kopien der Berichte sind weiterhin auf der Website von Invesco ( verfügbar #. Die Ergänzung für Hongkong wird entsprechend geändert. # Diese Website wurde nicht von der SFC geprüft 11

12 Weitere Informationen Für Anleger außerhalb von Hongkong ist der Verkaufsprospekt kostenlos am Sitz der SICAV erhältlich. Er ist außerdem über die Website der Verwaltungsgesellschaft der SICAV (Invesco Management S.A.) unter erhältlich. Diese Website wurde nicht von der SFC überprüft und kann Informationen über Fonds enthalten, die von der SFC nicht zugelassen wurden. Wenn Sie Fragen zu den oben aufgeführten Angaben haben oder Informationen über die in Ihrem Land für den Vertrieb zugelassenen Fonds der Invesco-Fondspalette wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Invesco-Geschäftsstelle, deren Adresse auf der Rückseite aufgeführt ist. Anteilinhaber in Hongkong können sich mit der Unter-Vertriebsgesellschaft und Repräsentanz der SICAV in Hongkong, Invesco Asset Management Asia Limited, unter der Nummer (+852) in Verbindung setzen. Für Schweizer Anteilinhaber sind der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung der SICAV sowie die Jahres- und Zwischenberichte der SICAV kostenlos bei der Schweizer Vertretung erhältlich. Invesco Asset Management (Switzerland) Ltd., Stockerstrasse 14, 8002 Zürich, ist die Schweizer Vertretung, und BNP Paribas Securities Services, Paris, Succursale de Zurich, Selnaustrasse 16, 8002 Zürich, die Schweizer Zahlstelle. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, dieses Schreiben zu lesen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag des Verwaltungsrats 12

13 Allgemeine Informationen: Der Wert der Anlagen und der durch sie erzielte Ertrag können (zum Teil aufgrund von Wechselkursbewegungen) schwanken, und Anleger erhalten den investierten Betrag möglicherweise nicht vollständig zurück. Wichtige Informationen für britische Anteilinhaber Dieses Schreiben wurde für die Zwecke des United Kingdom Financial Services and Markets Act, 2000 ( FSMA ) von Invesco Global Investment Funds Limited, die von der Financial Conduct Authority zugelassen wurde und reguliert wird, für Invesco Global Asset Management Limited, die weltweite Vertriebsgesellschaft der SICAV, herausgegeben. Für die Zwecke der Gesetze des Vereinigten Königreichs handelt es sich bei der SICAV um einen anerkannten Organismus gemäß Section 264 des FSMA. Keine bzw. nur ein unwesentlicher Teil der vom Regulierungssystem im Vereinigten Königreich vorgesehenen Vorschriften zum Schutz von Privatanlegern finden auf Offshore-Fonds Anwendung. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigung im Rahmen des im Vereinigten Königreich geltenden Financial Services Compensation Scheme und die im Vereinigten Königreich geltenden Stornierungsrechte finden keine Anwendung. Kontaktinformationen Im Falle sonstiger Fragen können Sie uns wie folgt telefonisch erreichen: Invesco Asset Management Deutschland GmbH unter (+49) , Invesco Asset Management Österreich GmbH unter (+43) , Invesco Global Asset Management Limited unter (+353) , Invesco Asset Management Asia Limited unter (+852) , Invesco Asset Management S.A. Sucursal en España unter (+34) , Invesco International Limited Jersey unter , Invesco Asset Management S.A., belgische Niederlassung, unter (+32) , Invesco Asset Management S.A. unter (+33) , Invesco Asset Management S.A. Sede Secondaria unter (+39) , Invesco Asset Management (Schweiz) AG unter (+41) , Invesco Asset Management SA, niederländische Niederlassung, unter (+31) , Invesco Asset Management S.A (France), schwedische Zweigstelle, unter (+46) oder Invesco Global Investment Funds Limited unter (+44) Note: This letter has been automatically generated in English. A copy of this letter is available in the following languages: Chinese, Dutch, French, German, Greek, Italian, Spanish, Finnish and Norwegian. To request a copy, please contact the Investor Services Team, IFDS, Dublin on (+353) (option 2) or your local Invesco office. 13

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