Aktionsplan Deutschland-Online

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1 Aktionsplan Deutschland-Online I. Hintergrund und Zielsetzung Ein moderner Staat braucht eine innovative, leistungsfähige und effiziente Verwaltung. Der Einsatz der Informationstechnik und des Internets leisten hierzu einen entscheidenden Beitrag. Um dem schnellen technischen Fortschritt und den daraus resultierenden zunehmenden Anforderungen an IT- und E-Government im föderalen Deutschland adäquat begegnen zu können, wurden im Jahr 2009 mit einer Grundgesetzänderung bzw. der Ergänzung des Artikels 91c Grundgesetz (GG) die bisherigen IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen vereinfacht und in ihrer Handlungsfähigkeit gestärkt. Die bestehenden IT-Gremien- und Entscheidungsstrukturen können auf diesem Wege vereinfacht, effektiver ausgestaltet und somit den Bedürfnissen des schnellen technischen Fortschritts angepasst werden. Zudem schafft Artikel 91c GG die rechtlichen Voraussetzungen für eine lückenlose und medienbruchfreie elektronische Kommunikation zwischen deutschen Behörden im föderalen Kontext sowie der Wirtschaft und dem Bürger. Die Umsetzung der Grundgesetzänderung erfolgt durch den am 1. April 2010 in Kraft getretenen IT-Staatsvertrag zur Ausführung des Artikels 91c GG 1. Mit dem Staatsvertrag ist der IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik festgelegt worden. Das im IT-Staatsvertrag definierte Aufgabenspektrum des IT-Planungsrats umfasst die Koordination der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, die Steuerung von Bund-Länder-übergreifenden E-Government- Projekten, die Festlegung von IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards sowie die Bereitstellung eines Verbindungsnetzes. Bereits am 24. September 2010 hat der IT-Planungsrat die Nationale E-Government- Strategie beschlossen, deren Leitlinien für die Weiterentwicklung elektronisch 1 Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG Seite 1 von 8

2 abgewickelter Verwaltungsangelegenheiten erstmals Verwaltungsebenen übergreifend für Bund, Länder und die kommunale Ebene gültig sind. Damit ist eine Umsteuerung des Portfolios des IT-Planungsrats verbunden. Im Rahmen seiner 5. Sitzung am 30. Juni 2011 hat der IT-Planungsrat beschlossen, die Umsetzungsplanung der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS) auf verwaltungs- und fachübergreifende Themen bzw. Projekte zu konzentrieren und dabei eine enge Abstimmung mit den Fachministerkonferenzen vorzunehmen. Der IT-Planungsrat wird das Portfolio für seine weitere Arbeit verstärkt auf Querschnittsthemen der Informationstechnik fokussieren. Der IT-Planungsrat wird bis Ende 2012 die Maßnahmen des Schwerpunkteprogramms zur Umsetzung der Nationalen E-Government-Strategie (neue Steuerungsprojekte) in den Aktionsplan Deutschland-Online überführen. Die derzeitigen Vorhaben des Aktionsplans Deutschland-Online Kfz-Wesen, Personenstandswesen und Nationales Waffenregister sollen noch in 2012 beendet werden und wo möglich in die Verantwortung der jeweiligen Fachministerkonferenzen überführt werden. Bei dem Vorhaben Meldewesen erfolgt eine Prüfung in Abstimmung mit den Ländern, inwieweit die Weiterführung im Rahmen des Schwerpunktprogramms zur Umsetzung der Nationalen E-Government- Strategie möglich ist. Der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder unterstützen die Entscheidung des IT-Planungsrats, staatliche Zusammenarbeit auf der Basis der Informationstechnologie neu zu ordnen, um damit gezielt Bürokratiekosten zu reduzieren. Zur Erfüllung der nach dem IT-Staatsvertrag definierten Aufgaben, insbesondere der Steuerung von Bund-Länder-übergreifenden E-Government-Projekten 2, wird der fortgeschriebene Aktionsplan des IT-Planungsrats vorgelegt; er umfasst die Vorhaben Kfz-Wesen, Personenstandswesen, Nationales Waffenregister sowie Meldewesen, die der direkten Steuerung des IT-Planungsrats inklusive eines zentralen Programmmanagements unterliegen. 2 1 Absatz 1 Nr. 3 des IT-Staatsvertrags. Seite 2 von 8

3 II. Projekte des Aktionsplans Der IT-Planungsrat wird in Abstimmung mit den Fachministerkonferenzen soweit diese betroffen sind im Auftrag des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien bis Ende des Jahres 2012 folgenden Aktionsplan umsetzen: 1. Kfz-Wesen Federführung: Freie und Hansestadt Hamburg Zielsetzung: Ziel des Vorhabens Kfz-Wesen ist es, die Registrierungsprozesse von Fahrzeugen unter konsequenter Nutzung der Möglichkeiten von E-Government und dem Potenzial des zwischenzeitlich durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingerichteten Kfz-Onlineregisters weiter zu optimieren. Für Individualkunden und Wirtschaft (Bürger) soll damit die Option eröffnet werden, die Fahrzeugregistrierungsprozesse (An-, Ab- und Ummeldung) möglichst durchgängig online ausführen zu können. Neben dem wahrnehmbaren Nutzen für die Bürger sollen die interne Verwaltungseffizienz und Kostenstruktur sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden. Dazu dient auch die sinnvolle und intelligente Veränderung der Arbeitsabläufe. Der 2009 fertig gestellte Online- Verbund Zulassungsbehörden/KBA und die bereits 2008 durch das BMVBS in Zusammenarbeit mit den Versicherern geschaffene elektronische Versicherungsbestätigung waren insoweit bereits Schritte in diese Richtung. Stufenweise sollen über eine Analyse der Prozesse, Änderungen und Pilotprojekte möglichst medienbruchfreie Verfahren entwickelt werden, die die Online-Prozesse bei der Fahrzeugregistrierung auch auf die Nutzung durch die Bürger ausweiten. Für den hierfür erforderlichen Datenaustausch wird ein neuer XÖV-Standard XKfz entwickelt. Seite 3 von 8

4 Bis Ende 2012 sollen in Stufe 1 die Zulassungsabläufe so durch Informationstechnik unterstützt werden, dass es dem Bürger möglich wird, sein Fahrzeug über das Internet ohne Gang zur Zulassungsstelle an-, um- oder abzumelden. Auf Basis der gemeinsam von BMVBS und Hamburg durchgeführten Evaluierung der Piloten liegen fachliche und rechtliche Erfahrungen zur Stufe 1 vor. Die Erfahrungen der Piloten sind hinsichtlich des möglichen Bürokratieabbaus seitens des BMVBS und des Statistischen Bundesamtes den Ländern mit der Empfehlung zur Verfügung gestellt worden, sie vor Ort anzuwenden, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies erlauben. Sie sollen mit Blick auf ihr Potential für weitere Schritte zur online-zulassung außerdem als Empfehlungen für weitere Zulassungsbehörden seitens Hamburgs dargestellt werden. Das Vorhaben soll bis Ende 2012 ein Verfahrenskonzept für Teile der Stufe 2 entwickeln und sich dabei maximal auf die Vorgänge Online- Außerbetriebsetzung und Online-Wiederzulassung konzentrieren. Die Ergebnisse sind Ende 2012 über den IT-Planungsrat an die CdS-Konferenz als Auftraggeber zu übergeben. Dies beinhaltet die für den Gesetzgeber umsetzungsreif beschriebenen Vorgänge, die Dokumentation zu den geleisteten Projektarbeiten, den Abschlussbericht mit den Erfahrungen der Piloten und das Konzept zu XKfz. 2. Personenstandswesen Federführung: Bayern Zielsetzung: Ziel des Vorhabens ist es, durch Pilotierung der Einführung eines landesweiten Personenstandsregisters mit lokalem Zugriff auf den zentralen Landesdatenbestand die Grundlage für die zukünftigen Strukturen des Personenstandswesens zu schaffen. Das zweite vorrangige Ziel ist die Entwicklung des XÖV-konformen elektronischen Datenaustauschformats XPersonenstand für den automatisierten Mitteilungsverkehr. Drittes Ziel ist es, Seite 4 von 8

5 eine Online-Registerauskunft und die Onlinebestellung von Personenstandsurkunden für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Die Studie zur Erreichung des dritten Ziel des DOL-Aktionsplans (Online- Registerauskunft für den Bürger einschließlich der Online-Urkundenanforderung) wird derzeit erarbeitet. In der Studie werden Alternativen aufgezeigt, die das Erreichen des dritten Ziels Online-Registerauskunft für Bürger und Online- Beantragung von Personenstandsurkunden unterstützen. Besondere Schwerpunkte sind die Themen Datenschutz, Authentifikation und Anbindung an Register. Das Teilprojekt XPersonenstandsregister zur Entwicklung der standardisierten Registerschnittstelle wurde gemäß Empfehlung des IT-Planungsrats vom 3. März 2011 fortgesetzt. Der Entwurf der Spezifikation und ein Pflegekonzept für die weitere Betreuung und Fortentwicklung der Schnittstelle sollen im Februar 2012 vorliegen. Mit der Fertigstellung der Spezifikation zur standardisierten Registerschnittstelle (Teilprojekt XPersonenstandsregister wird das Steuerungsprojekt - nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen - im Laufe des ersten Halbjahres 2012 die im Aktionsplan vorgegebenen Ziele erreichen. Der Federführer wird der CdS- Konferenz nach Beendigung des Vorhabens einen zusammenfassenden Abschlussbericht zum Gesamtvorhaben vorlegen. 3. Meldewesen Federführung: Bund Zielsetzung: Ausgehend von der Übertragung der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz auf den Bund durch die Föderalismusreform I ist es Ziel des Vorhabens, das Meldewesen in einen neuen zukunftssicheren Rahmen zu überführen. Mit dem Entwurf eines Bundesmeldegesetzes, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet (BR-Drs.524/11), soll das Melderecht in Deutschland harmonisiert und fortentwickelt werden. Hierbei soll der Standard Seite 5 von 8

6 OSCI XMeld weiterentwickelt und die elektronische Übermittlung von Meldedaten ausgebaut werden. Zudem ist im Entwurf ein Online-Zugriff der Sicherheitsbehörden sowie weiterer durch Bundes- oder Landesrecht zu bestimmender öffentlicher Stellen auf die zentralen Meldedatenbestände der Länder oder, sofern solche nicht vorhanden sind, auf von den Ländern zu bestimmende Dateien bzw. die Daten der örtlichen Meldebehörden rund um die Uhr vorgesehen. Nach dem Beschluss der Bundesregierung zum Entwurf eines Bundesmeldegesetzes am 31. August 2011 kann die technische Umsetzung nach Beschlussfassung durch Bundestag und Bundesrat zeitnah begonnen werden. Eine Berücksichtigung im Aktionsplan Deutschland-Online wird vor diesem Hintergrund bis zur abschließenden Klärung des weiteren Vorgehens vorgesehen. Das Vorhaben Meldewesen wird bis Ende 2012 fortgeführt und zeitgleich in Abstimmung mit den Ländern geprüft, inwieweit es mit dem Schwerpunktprogramm zur Umsetzung der Nationalen E-Government-Strategie vereinbart und mit geänderten Federführern (ein oder zwei Länder) weitergeführt werden kann. 4. Nationales Waffenregister Federführung: Bund und Baden-Württemberg Zielsetzung: Die EU-Waffenrichtlinie (2008/51/EG)fordert, dass alle Mitgliedstaaten spätestens bis 31. Dezember 2014 ein computergestütztes Waffenregister einführen müssen. In diesem Waffenregister sind Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer von Waffen sowie Namen und Anschriften von Lieferanten und der Person, die die Waffe erwirbt oder besitzt, zu registrieren und zu speichern. Der deutsche Gesetzgeber hat daraufhin geregelt, dass das Nationale Waffenregister (NWR) bereits bis Ende des Jahres 2012 und damit zwei Jahre vor Ablauf der in der EU- Waffenrichtlinie vorgesehenen Frist zu errichten ist. Seite 6 von 8

7 Ziel des Steuerungsprojekts NWR ist es, bis Ende 2012 die Kerninformationen im deutschen Waffenwesen aufzubereiten und in ein einheitliches nationales computergestütztes System zu überführen. Für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe soll künftig nachvollziehbar sein, wer Besitzer der Waffe ist, seit wann er die Waffe besitzt und wo bzw. von wem sie erworben wurde. Perspektivisch soll der Weg einer erlaubnispflichtigen Waffe über den aktuellen Besitzer und etwaige Vorbesitzer hinaus bis hin zum Hersteller oder Importeur zurückzuverfolgen sein. Mit der Errichtung des NWR werden wesentliche Daten aus den 578 lokalen Waffenbehörden in eine zentrale Datenbank überführt. Verfahrensabläufe in den Waffenbehörden werden grundsätzlich standardisiert und modernisiert. Für alle Behörden, die im Rahmen ihrer Aufgaben und Zuständigkeiten waffenrechtliche Daten benötigen, wird erstmals ein jederzeitiger deutschlandweiter Zugriff auf die im NWR gespeicherten Daten ermöglicht. Künftig wird die Einbeziehung notwendiger waffenrechtlicher Informationen auch in polizeiliche Lagebeurteilungen stets gewährleistet sein. Insofern leistet das NWR einen unmittelbaren Beitrag zur Stärkung der Öffentlichen Sicherheit in Deutschland. Ein Novum in der deutschen Waffenrechtsverwaltung stellen die für das NWR geschaffenen Standards und Harmonisierungen waffenrechtlicher Vorgänge dar. Für die Umsetzung des Aktionsplans gelten die folgenden Rahmenbedingungen: 1. Bei der Geschäftsstelle des IT-Planungsrats im Bundesministerium des Innern wird für die Vorhaben auf Basis der bisherigen Erfahrungen ein gemeinsames Programmmanagement fortgeführt, das die Aufgaben Programmsteuerung, Wissensmanagement, Controlling sowie die Steuerung der Unterstützungsleistungen für die Vorhaben wahrnimmt. Die Vorhaben Kfz-Wesen, Personenstandswesen und Nationales Waffenregister werden vom zentralen Programmmanagement mit Projektmanagementunterstützung versorgt. Zur Beratungsunterstützung dieser drei Vorhaben des Aktionsplans in den Bereichen strategischer und fachlicher Begleitung steht ein zentraler Unterstützungsfonds zur Verfügung. Die sachliche und finanzielle Ausgestaltung von Projektmanagement und Unterstützungsfonds wird zwischen Bund und Ländern Seite 7 von 8

8 vereinbart. Bei der Finanzierung des zentralen Unterstützungsfonds für die Vorhaben soll grundsätzlich der Königsteiner Schlüssel zugrunde gelegt werden, der Bund trägt den gleichen Anteil wie das bevölkerungsreichste Land. 2. Der IT-Planungsrat wird den Fortschritt dieser Steuerungsprojekte regelmäßig überprüfen. Seite 8 von 8

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