1. Gebührensätze für Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (PVG) nach SGB XI
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- Wilhelm Winkler
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1 40 Jahre Diakoniestation Preisliste der Diakoniestation Remseck a. N. e. V. 1. Gebührensätze für Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung (PVG) nach SGB XI 2. Ausgewählte sonstige Informationen 3. Individuelle Schulungen in der Häuslichkeit und Durchführung von Pflegekursen nach 45 SGB XI 4. Pflegegeld und Pflegesachleistung nach SGB XI ab Gebührensätze für pflegerische Leistungen außerhalb des SGB V bzw. der Pflegeversicherung (PVG) nach SGB XI 6. Gebührensätze für Betreuungsleistungen auch innerhalb der Pflegeversicherung 7. Entstehung und Fälligkeit der Gebühren \\TOWER2\DATEN_T2\Word\Diakoniestation\Gebührensätze.doc Stand: 1. März 2015
2 1. Preise SGB XI vom bis analog der Empfehlung der Pflegesatzkommission vom Die Preise gelten bis zum Abschluss einer neuen Preisvereinbarung weiter. Der Laufzeitbeginn kann bei den einzelnen Diensten variieren (Übernahmemitteilung des Dienstes ist relevant) Nr. Leistungsinhalt Vergütung Pflegerische Fachkraft Hausw. Fachkraft Ergänzende Hilfen BFD/FSJ 1 Große Toilette 2 Kleine Toilette 3 Transfer/ An/Auskleiden 4 Hilfe bei Ausscheidungen 5 Einfache Hilfe bei Ausscheidungen 6 Spezielles Lagern 25,76 22,08 17,66 12,01 17,18 14,76 11,81 8,03 9,30 7,96 6,37 4,33 11,43 2 9,80 7,84 5,33 5,72 4,89 3,91 7 Mobilisation 5,72 4,89 3,91 8 Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 5,72 4,89 3,91 2,66 9 Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 20,06 17,18 13,74 9,34 10 Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, 17,60 Schwerkraft oder Pumpe 11 Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der 8,57 8,57 5,90 4,01 Wohnung* 12 Zubereitung einer einfachen Mahlzeit 12,61 12,61 9,82 6,68 13 Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch 2,74 2,74 2,74 2,74 14 Zubereitung einer (i.d.r. warmen) Mahlzeit in der 25,23 25,23 19,66 13,37 Häuslichkeit des Pflegebedürftigen 15 Einkauf/ Besorgungen* 7,56 7,56 5,90 4,01 16 Waschen, Bügeln, Putzen* 7,56 7,56 5,90 4,01 17 Vollständiges Ab und Beziehen eines Bettes 5,03 5,03 3,91 2,66 18 Beheizen 7,56 7,56 5,90 4,01 Anmerkungen: * = Abrechnung pro angefangener ¼ Stunde LP 19 Feststellung des individuellen Pflegebedarfs (sog. Erstbesuch): 31,95 LP 20 Anpassung der Pflegeplanung (sog. Folgebesuch): 17,58
3 Zuschläge für Einsätze in der Nacht Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung in der Zeit von Uhr bis Uhr erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,34 vergütet. Zuschläge für Einsätze an Sonn und Feiertagen Wird auf Wunsch des Versicherten eine Leistung an Sonn und Feiertagen erbracht, wird pro Hausbesuch ein Zuschlag von 2,41 vergütet. Dieser Zuschlag ist auch bei Hausbesuchen am und unabhängig vom Wochentag abrechenbar. Mehraufwand für den notwendigen Einsatz einer zweiten Pflegeperson Ist der Einsatz einer zweiten Pflegekraft erforderlich, so kann für die erste und die zweite Kraft jeweils der Preis der erbrachten Leistungspakete abgerechnet werden. Dies gilt auch für die Wegepauschale, wenn die zweite Kraft den Haushalt separat anfährt. Anmerkung: Voraussetzung für die Abrechnung dieser Position ist, dass die Erforderlichkeit des Einsatzes einer zweiten Pflegeperson aus dem Gutachten des MDK hervorgeht. Darüber hinaus muss festgestellt sein, dass der Einsatz einer zweiten Pflegeperson nicht durch die Verwendung geeigneter Hilfsmittel vermieden werden kann. Sofern die zu pflegende Person den möglichen Einsatz von geeigneten Hilfsmitteln verweigert, ist dies in der Pflegedokumentation festzuhalten. In diesen Fällen ist der Pflegedienst berechtigt, diese Position gegenüber der zu pflegenden Person abzurechnen. Wegepauschalen 1. Zur Abgeltung der Wegekosten werden pauschal 3,69 pro Hausbesuch vergütet. 2. In Betreuten Wohnanlagen nach Anlage 3 kann die Wegepauschale pro Tag abgerechnet werden: in der Pflegestufe I in der Pflegestufe II in der Pflegestufe III maximal 1 x maximal 2 x maximal 3 x Werden an einem Tag sowohl Leistungen nach dem SGB V und SGB XI gleichzeitig als auch Leistungen nur nach dem SGB XI erbracht, obliegt dem Dienst die Entscheidung, für welche Leistungen er die Wegepauschale(n) abrechnen will. Es darf jedoch nicht die vereinbarte Höchstgrenze abrechnungsfähiger Wegepauschalen pro Tag überschritten werden. Sofern in einer Betreuten Wohnanlage bei einzelnen Bewohner/innen Einsätze nach dem SGB XI erbracht werden, die mit anderen Einsätzen in der gleichen Betreuten Wohnanlage nicht unmittelbar zeitlich verbunden sind, kann die Wegepauschale für jeden dieser Einsätze ohne Begrenzung abgerechnet werden. 3. Erhält ein Versicherter sowohl Pflegesachleistungen nach dem SGB XI als auch Behandlungspflege nach 37 Abs. 2 SGB V bei einem Hausbesuch, so beträgt die Wegepauschale für diesen Hausbesuch 2,08. 3
4 Anlage 3: Definition Betreutes Wohnen: Betreute Wohnanlagen bieten barrierefreie, altengerechte Wohnungen mit Betreuungsservice. Bewohner des betreuten Wohnens schließen 2 Verträge ab: einen Miet oder Kaufvertrag für die Wohnung sowie einen Betreuungsvertrag. Gegenstand des Betreuungsvertrages ist ein Grundservice, der über eine Betreuungspauschale abgerechnet wird, und ggf. zusätzliche Entgeltpflichtige Wahlleistungen, die die Bewohner je nach Bedarf abrufen können. Leistungen des Grundservice sind Vorhaltung eines Hausnotrufdienstes, Vermittlung von Service und Hilfsdiensten, Individuelle Beratung, Förderung der Hausgemeinschaft und von sozialen Kontakten sowie regelmäßige Informationsveranstaltungen. Die Architektur der Wohnanlage und Gemeinschaftseinrichtungen sollen Treffen und Gespräche unter den Bewohnern fördern. Das Konzept des Betreuten Wohnens ist für Senioren geeignet, die selbstständig leben wollen, aber im Notfall schnell und zuverlässig Hilfe zu Verfügung haben. 2. Ausgewählte sonstige Informationen (Stand März 2015) Ausbildungsumlage Für 2015 beträgt die Refinanzierung der Altenpflegeausbildungsumlage 0,50 je Hausbesuch bei den Leistungspaketen 1 bis 11. Zuschläge bei Hausbesuchen an Sonn und Feiertagen nach 20 Uhr Bei Einsätzen, die auf Wunsch des Versicherten an Sonn und Feiertagen nach 20 Uhr erbracht werden, kann sowohl der Zuschlag für Einsätze in der Nacht als auch der Zuschlag für Einsätze an Sonn und Feiertagen abgerechnet werden. Zuschläge bei Kombinationshausbesuchen Die Zuschläge für Einsätze in der Nacht und an Sonn und Feiertagen können über die Pflegeversicherung auch dann abgerechnet werden, wenn es sich um einen sog. Kombinationsbesuch (SGB XI und 37 SGB V Leistungen) handelt. Leistungspaket 15 Einkauf/Besorgungen Die in der Anlage zum Rahmenvertrag aufgeführten Leistungsinhalte sind abschließend zu verstehen. Leistungen wie Blumen gießen, Haustiere füttern, Getränke aus dem Keller holen etc. sind hierüber nicht abrechenbar und müssen dem Versicherten direkt in Rechnung gestellt werden (Pflegesatzkommission SGB XI ambulant am ). Leistungspaket 13 Essen auf Rädern/stationärer Mittagstisch Die Pflegesatzkommission SGB XI ambulant ist sich einig, dass im Rahmen der Erbringung von Leistungen nach Modul 13 keine zusätzlichen Wegekosten abgerechnet werden können. (Pflegesatzkommission SGB XI ambulant am ) Investitionskosten Pro Hausbesuch werden 1,50 EUR den Patienten in Rechnung gestellt, höchsten für zwei Hausbesuche täglich. 4
5 3. Individuelle Schulungen in der Häuslichkeit und Durchführung von Pflegekursen nach 45 SGB XI AOK BARMER GEK LKK Individuelle Schulung in der Häuslichkeit 38,50 je Stunde zzgl. 6,30 Wegepauschale je Einsatz 85 zzgl. 9 Wegepauschale (in der Regel 120 Minuten) 38,50 je Stunde zzgl. 6,30 Wegepauschale je Einsatz Pflegekurse 100 je Kurseinheit (90 min) zzgl. 9 Wegepauschale Überleitungspflege 1 in Kombination mit einer nachgehenden individuellen Schulung Überleitung: 21,25 je halbe Stunde zzgl. 9 Wegepauschale Bei Durchführung dieser Leistungen gegenüber Versicherten anderer Kassen orientieren Sie sich bitte an diesen Preisen. 1 Überleitungspflege aus der Klinik oder aus der Kurzzeitpflege 5
6 4. Pflegegeld und Pflegesachleistung nach SGB XI ab Pflegestufe Härtefall 36 SGB XI Pflegesachleistung 1; SGB XI Pflegegeldleistung (3) SGB XI Qualitätssicherungsbesuch SGB XI Verhinderung der Pflegeperson (2) SGB XI Zum Verbrauch bestimmte bis zu 40 Pflegehilfsmittel 1 41 SGB XI Tages und Nachtpflege 1; SGB XI Kurzzeitpflege b SGB XI Zusätzl. Betreuungsleistungen 1; 6 Grundbetrag erhöhter Betrag 123 SGB XI Verbesserte Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz 1; 4; 7 : Sachleistung Geldleistung Erläuterungen: 1 = je Monat 2 = in PS I und II halbjährlich, in PS III vierteljährlich. Pflegebedürftige, die Sachleistungsansprüche zur Erstattung umwidmen (s. a. 45b Abs. 3), haben sie ebenfalls Beratungsbesuche abzurufen 3 = je Jahr 4 = zusammen mit Sachleistung gem. 36 in PS I 689 und in PS II bzw. zusammen mit Geldleistung gem. 37 in PS I 316 und in PS II = Tages und Nachtpflege stehen neben Sach, Geld und KombiLeistung nach 36, 37, 38 und 123 in vollem Umfang zusätzlich zur Verfügung; die beiden Leistungsformen werden nicht mehr gegeneinander verrechnet. Auch bei Tages und Nachtpflege werden die Sätze nach 36 und 123 aufsummiert (in PS I bis zu 689, in PS II bis zu ) 6 = sobald entsprechende Landesvorschriften vorliegen, können auch Entlastungsleistungen von den Pflegekassen erstattet werden. 7 = bis zu 40% des Sachleistungsbetrages können zur Erstattung für niedrigschwellige Betreuungs und Entlastungsleistungen umgewidmet werden 6
7 5. Gebührensätze für pflegerische Leistungen außerhalb des SGB V bzw. der Pflegeversicherung (PVG) nach SGB XI Kranken und altenpflegerische Leistungen außerhalb des SGB V bzw. SGB XI (PVG) werden pro ¼ Stunde durch Pflegefachkräfte zu 11,00 und durch ergänzende Hilfskräfte zu 9,00 angeboten. Pro Hausbesuch wird eine Fahrtkostenpauschale von 3,59 EUR erhoben. 6. Gebührensätze für Betreuungsleistungen auch innerhalb der Pflegeversicherung (PVG) nach SGB XI Betreuungsleistungen: Begleiten, Spaziergänge, verweilen in der Wohnung des Betreuten, Spielen, Vorlesen Kosten Werktags 15,00 Wochenende/Feiertag 17,00 Wegepauschale pro Einsatz 2,50 Nachteinsatz pro Stunde 2,50 7. Entstehung und Fälligkeit der Gebühren Die Gebühr entsteht mit der Inanspruchnahme der Diakoniestation Remseck a.n. e.v. Sie ist 21 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. 7
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