Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» vom 16. März 2012 ARGUMENTARIEN PRO

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1 Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» vom 16. März 2012 ARGUMENTARIEN PRO

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3 Argumentarium

4 Initiative Sicheres Wohnen im Alter auf einen Blick Einmaliges Wahlrecht, sich ab Erreichen des AHV-Alters für den Wegfall der Besteuerung des Eigenmietwerts zu entscheiden. Wer das Wahlrecht ausübt, muss auf die Abzüge der eigenheimbezogenen Schuldzinsen verzichten und kann jährlich noch maximal 4000 Franken für Unterhaltskosten abziehen. Massnahmen für Energiesparen, Umweltschutz und Denkmalpflege bleiben abzugsberechtigt. Wird das Wahlrecht nicht ausgeübt, gilt das System wie bis anhin. 2

5 Inhalt 1. Der Eigenmietwert Versteuerung von Einkommen, das man nicht hat Seit Jahren herrscht politisches Hickhack Unfaire Steuern abschaffen Schulden sind steuerlich interessant in der Schweiz Schuldenfreiheit wird mit hohen Steuern bestraft Sicheres Wohnen im Alter sorgt für faire Steuern Altersvorsorge sichern Problematische Finanzierung des Rentensystems Altersvorsorge und Wohneigentum Warum schuldenfreies Wohneigentum im Alter sinnvoll ist Sicheres Wohnen im Alter stärkt die Altersvorsorge Verschuldung reduzieren, Volkswirtschaft stabilisieren Schweizer Wohneigentümer sind massiv verschuldet Unschweizerische Förderung der Verschuldung Wer profitiert vom heutigen System? Wie präsentiert sich der Immomobilienmarkt aktuell? Sicheres Wohnen im Alter sorgt für volkswirtschaftliche Stabilität Lebenssituation berücksichtigen Heutiges System ist unflexibel und lebensfremd Was junge Eigentümer benötigen Was ältere Eigentümer benötigen Sicheres Wohnen im Alter : eine massgeschneiderte Lösung Mittelstand unterstützen Wir sind alle Rentner Wohneigentümer sind nicht reich Sicheres Wohnen im Alter beseitigt Fehlanreize

6 1. Der Eigenmietwert 1.1 Versteuerung von Einkommen, das man nicht hat Das Bundesgesetz über die Direkte Bundessteuer (DBG) und sämtliche kantonalen Einkommenssteuergesetze erfassen aktuell den Mietwert einer selbst genutzten Liegenschaft als steuerbares Einkommen. Der Gesetzgeber stellt sich auf den Standpunkt, dass sich für Besitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst nutzen, ein Wertzufluss ergibt. Da der Eigenheimbesitzer das Haus oder die Wohnung sich selbst vermietet, so die Begründung, fliesst ihm ein Nutzwert zu. Genau so, als würde der Haus- oder Wohnungsbesitzer sein Objekt jemandem anderen vermieten. So kommt es, dass ein fiktiver Eigenmietwert dem Einkommen angerechnet wird, obwohl man dieses Einkommen nicht hat. Gleichwohl werden tatsächliches Einkommen und Eigenmietwert zusammengezählt und als Einkommen besteuert. Der Fiskus zwingt also Eigenheimbesitzer mit einer fadenscheinigen Begründung dazu, ein Einkommen zu versteuern, das man nicht hat. 1.2 Seit Jahren herrscht politisches Hickhack Es ist aufgrund der schwer nachvollziehbaren Begründung kein Wunder, dass die Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts seit vielen Jahren höchst umstritten ist. Das Konstrukt, den Eigenmietwert bei selbst genutztem Wohneigentum zu besteuern, wird in Gesellschaft und Politik weitherum als ungerecht empfunden. Namentlich Wohneigentümer im Rentenalter, die vom bescheidenen Renteneinkommen leben müssen, leiden besonders schwer unter der Besteuerung des Eigenmietwerts. Eine Abschaffung dieses schwer verständlichen Systems wird schon seit Jahren in den eidgenössischen Räten diskutiert. Bisher ohne Resultat. Die Schweiz steht damit in Europa allein auf weiter Flur. Frankreich (1965), Österreich (1972) und Deutschland (1986) haben den Handlungsbedarf schon vor Jahrzehnten erkannt und die ungerechte Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts abgeschafft. Zwar kennen Belgien, die Niederlande und Luxemburg eine ähnlich konzipierte Steuer, doch diese fällt viel weniger hoch aus als der schweizerische Eigenmietwert. Sie ist daher mit diesem nicht vergleichbar. Schon gar nicht können diese Länder als Rechtfertigung für das ungerechte Schweizer Modell herangezogen werden. Eine Abschaffung dieses schwer verständlichen Systems wird schon seit Jahren in den eidgenössischen Räten diskutiert. Bisher ohne Resultat. Die Volksinitiative des HEV Schweiz Sicheres Wohnen im Alter, die am 23. September 2012 zur Abstimmung kommt, will diesen groben Mangel im heutigen System, nämlich die Besteuerung des Eigenmietwerts bei Wohneigentümern im Rentenalter, ändern. 4

7 2. Unfaire Steuern abschaffen 2.1 Schulden sind steuerlich interessant in der Schweiz Das Schweizer Steuerrecht erlaubt den Steuerpflichtigen, ihre bezahlten Schuldzinsen steuerlich in Abzug zu bringen. Dies umfasst nicht nur Hypotheken, sondern auch Privatkredite oder Darlehen von Privatpersonen. Dabei spielt es keine Rolle, was mit dem geliehenen Geld gekauft wird. Wer also einen Kredit aufnimmt, um sich ein neues Auto, ein Segelboot, eine Wohnungseinrichtung, eine Weltreise oder sonst etwas zu leisten, kann seine Schuldzinsen in der Steuererklärung von seinem Einkommen abziehen. Das steuerbare Einkommen und die zu zahlenden Steuern verringern sich entsprechend. Hingegen werden Wohneigentümer im schweizerischen Steuersystem als Spezialfall behandelt. Wie bei allen anderen Investitionen auch, können Eigenheimbesitzer bei den Steuern die Schuldzinsen, also die Zinsen für Hypotheken, abziehen. Ebenfalls in Abzug gebracht werden können die wert-erhaltenden Unterhaltsarbeiten. Aber ihnen wird auf der Einkommensseite der fiktive Eigenmietwert angerechnet. Steuertechnisch wird ihnen auf diese Weise eine Einnahme angerechnet, die sie nicht haben. Dieses fiktive Einkommen muss versteuert werden. Wer als Wohneigentümer rechnet, merkt schnell: Eine schuldenfreie Finanzierung macht wenig Sinn! 2.2 Schuldenfreiheit wird mit hohen Steuern bestraft Sind die Hypothekarschulden einmal abbezahlt, können die Zinsen dafür auch nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Was aber bleibt, ist der fiktive Eigenmietwert. Er muss weiterhin dem Einkommen angerechnet und damit auch versteuert werden. Da nun keine Schulden mehr in Abzug gebracht werden können, erhöht sich das Einkommen aufgrund des Eigenmietwerts erheblich. Dies bleibt nicht ohne Wirkung auf die Steuerprogression und die Abgaben an den Fiskus nehmen massiv zu. Wer als Wohneigentümer rechnet, merkt schnell: Eine schuldenfreie Finanzierung macht wenig Sinn! Denn es ist so, dass Schuldenfreiheit mit hohen Steuern bestraft wird. Es besteht wenig Anreiz, die Schulden abzuzahlen. Wer das macht, wird vom Staat geschröpft. 2.3 Sicheres Wohnen im Alter sorgt für faire Steuern Die Initiative Sicheres Wohnen im Alter macht Schluss mit der unfairen Besteuerung von schuldenfreien Wohneigentümern im Rentenalter. Die Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts sorgt dafür, dass die Verschuldung künstlich sehr hoch bleibt. Es ist nicht einzusehen, weshalb die Abbezahlung der Schulden nur beim Wohneigentum steuerlich massiv bestraft und damit künstlich die Verschuldung gefördert wird. Wer sich anstelle von Wohneigentum ein teures Auto, eine Jacht oder Ferien leistet, muss auch keine fiktive Eigenmiete versteuern. Dieses unfaire System, insbesondere die Besteuerung des Eigenmietwerts bei Rentnern, die vom bescheidenen Renteneinkommen leben müssen, gehört bereinigt. 5

8 3. Altersvorsorge sichern 3.1 Problematische Finanzierung des Rentensystems In der Schweiz beträgt der Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung über 17 Prozent. Im Jahr 2035 wird dieser Anteil im schweizerischen Durchschnitt bereits über 25 Prozent ausmachen. Das heisst: Mehr als jeder Vierte wird AHV-Bezüger sein. Kein Wunder also, dass sich viele Schweizerinnen und Schweizer grosse Sorgen um die mittel- und langfristige Finanzierung des Rentensystems machen. Immer weniger Erwerbstätige müssen für immer mehr Rentenbezüger aufkommen. Das Problem der Altersarmut wird zunehmen. 3.2 Altersvorsorge und Wohneigentum Eine sehr gute Form der Altersvorsorge stellt Wohneigentum dar. In der schweizerischen Bundesverfassung heisst es deshalb einerseits in Artikel 111, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Selbstvorsorge namentlich durch Massnahmen der Steuer- und Eigentumspolitik fördert. Damit ist auch eine zielführende Eigentumspolitik im Bereich Wohnen gemeint. Andererseits wird in Artikel 108 der schweizerischen Bundesverfassung die Förderung des Wohneigentums verlangt. Wohneigentum ermöglicht gerade im Alter eine relativ freie Lebensgestaltung. 3.3 Warum schuldenfreies Wohneigentum im Alter sinnvoll ist Der fiktive Eigenmietwert belastet viele Tausende Rentnerhaushalte in einer ungerechten Art und Weise übermässig. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Das Thema Vorsorge ist denn auch ein wichtiger Aspekt beim Kauf einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Hauses. Immobilienbesitz stellt gerade vor dem Hintergrund einer unsicheren Rentenfinanzierung eine tragende Säule der Altersvorsorge dar. Wer die Wohneigentumsquoten international vergleicht, dem fällt auf, dass gerade in Ländern mit unsicherer Altersvorsorge die Eigentumsquote höher liegt. Allerdings hat Wohneigentum im heute gültigen unfairen Steuersystem als Altersvorsorge einen wesentlichen Haken. Der Staat bestraft all jene, die ihr Leben lang in Eigenverantwortung gespart und ihre Schulden abgetragen haben. 3.4 Sicheres Wohnen im Alter stärkt die Altersvorsorge Die Initiative Sicheres Wohnen im Alter sorgt dafür, dass die sinnvolle Altersvorsorge durch Wohneigentum nicht mehr länger durch den fiktiven Eigenmietwert von Staatsseite bestraft wird. Diese unfaire Steuerbelastung, die zum Schuldenmachen animiert, wird für ältere Wohneigentümer dank einem Wahlrecht abgeschafft sofern dies erwünscht wird. Ältere Wohneigentümer sollen nicht länger aus dem eigenen Haus vertrieben werden, nur weil der 6

9 Staat auf einem fiktiven Einkommen beharrt, das man nicht hat. Das steht nämlich in krassem Widerspruch zu einer nachhaltigen und sozialen Vorsorgepolitik sowie zum Förderauftrag von Wohneigentum der schweizerischen Bundesverfassung. Wer das eigene Haus oder die eigene Wohnung abbezahlt hat, soll nicht im Rentenalter mit ungerechten Steuern bestraft werden. Wer im Alter nur noch ein geringes Einkommen erzielt und seine Hypothekarschulden abbezahlt hat, hat auch das Recht, in seinen eigenen vier Wänden zu bleiben. Und zwar, ohne dass er dafür mit hohen Steuern bestraft wird. 4. Verschuldung reduzieren, Volkswirtschaft stabilisieren 4.1 Schweizer Wohneigentümer sind massiv verschuldet Die Besitzer von selbst genutztem Wohneigentum sind hierzulande massiv verschuldet, denn Wohneigentum in der Schweiz ist sehr teuer. Der Hypotheken-Schuldenberg der privaten Haushaltungen beträgt rund 650 Milliarden Franken. Das ist eine der weltweit höchsten Pro- Kopf-Verschuldung und eine der weltweit höchsten Verschuldung bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt. 4.2 Unschweizerische Förderung der Verschuldung Besonders problematisch ist die Situation bei Rentnern, die ein Leben lang ihre Schulden abbezahlt haben, um im Rentenalter schuldenfrei zu sein. Diese Gruppe wird vom geltenden System der Besteuerung des Eigenmietwerts besonders hart getroffen. Sie haben oftmals dem fiktiven Einkommen keine Schuldzinsen mehr entgegenzustellen zahlen aber hohe Steuern für ihre Schuldenfreiheit. Damit ermuntert der Staat die Wohneigentümer, ihre Schulden nicht abzuzahlen. Das Resultat ist, dass der Schuldenberg der privaten Haushalte wächst und wächst. 4.3 Wer profitiert vom heutigen System? Das heutige System mit dem fiktiven Eigenmietwert, welcher der Schuldenfreiheit im Weg steht, nützt vor allem den Banken. Sie profitieren von der hohen Verschuldung der Haus- und Wohnungseigentümer. Das heutige System mit dem fiktiven Eigenmietwert, welcher der Schuldenfreiheit im Weg steht, nützt vor allem den Banken. Sie profitieren von der hohen Verschuldung der Hausund Wohnungseigentümer. Sie haben ein grosses Interesse daran, dass die Hypothekarschulden bestehen bleiben und damit der Zufluss an Zinsen möglichst nie versiegt. Eine Korrektur der unfairen Besteuerung des Eigenmietwerts wird von deren Lobby untergraben. Als neutraler Beobachter bleibt nur ein Schluss: Bei der Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts handelt es sich um ein Geschenk an die Finanzinstitute. Und zwar auf Kosten des typischen schweizerischen Mittelstands, der im Alter gerne schuldenfrei im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung leben würde. 7

10 4.4 Wie präsentiert sich der Immobilienmarkt aktuell? Die aktuell tiefen Hypothekarzinssätze und eine spürbare Bevölkerungszunahme sorgen dafür, dass Wohneigentum derzeit sehr stark nachgefragt wird. Die erhöhte Nachfrage wirkt preistreibend. Die Preissteigerung wird auch zukünftig anhalten. Renommierte Immobilienexperten warnen inzwischen vor einer Marktüberhitzung. Gleichzeitig wächst damit auch das Hypothekarvolumen und der Schuldenberg wird immer grösser. 4.5 Sicheres Wohnen im Alter sorgt für volkswirtschaftliche Stabilität Die hohe Verschuldung ist auch aus volkswirtschaftlichen Überlegungen wenig sinnvoll und macht die Wohneigentümer anfällig für Immobilienkrisen und andere konjunkturelle Schwankungen. Von diesem Schuldenberg geht daher stets eine latente Gefahr für die Volkswirtschaft aus. Mit der Initiative Sicheres Wohnen im Alter wird die Verschuldung abnehmen und dadurch zusätzliche Stabilität geschaffen. Es besteht ein Anreiz, die Hypothekarschulden langfristig abzubauen. Denn Schuldenfreiheit wird nicht mehr länger mit hohen Steuern bestraft. Dies zum Wohle der Schweizer Volkswirtschaft 5. Lebenssituation berücksichtigen 5.1 Heutiges System ist unflexibel und lebensfremd Die heutige Besteuerung von Wohneigentum in der Schweiz wird den tatsächlichen Bedürfnissen der Wohneigentümer nicht gerecht. Dies zulasten von älteren Personen, die in einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung leben. Sie werden zum Schuldenmachen ermuntert, weil sie durch die unsinnige Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts bei einem knappen Rentnereinkommen finanziell an die Wand gedrückt werden. Im schlimmsten Fall sind sie gezwungen, ihr Haus oder ihre Wohnung trotz harter lebenslanger Arbeit zu verkaufen. Da die Abkehr von der Eigenmietwertbesteuerung und dem Schuldzinsenabzug freiwillig ist, werden auch die Wohneigentümer, die auf den Schuldzinsenabzug angewiesen sind, mit der Initiative nicht bestraft. 5.2 Was junge Eigentümer benötigen Jüngere Wohneigentümer, vielfach Familien mit Kindern, die sich für den Erwerb des Eigentums meist hoch verschulden mussten, sind darauf angewiesen, dass sie die Schuldzinsen für ihre Hypotheken in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen können. Damit wird erreicht, dass junge Wohneigentümer finanziell nicht ausgeblutet werden. Das ist ein Gewinn für die gesamte Gesellschaft. 8

11 5.3 Was ältere Eigentümer benötigen Ältere Wohneigentümer befinden sich meist in einer grundlegend anderen Situation als jüngere Eigentümer mit Familie. Wer sein selbstbewohntes Haus oder seine selbstbewohnte Eigentumswohnung schon einige Jahre besitzt, hat auch ein Interesse daran, seine Hypothekarschulden zu begleichen. Das Ziel vieler älterer Wohneigentümer lautet: Schuldfreies Wohnen im Rentenalter. Dies ist verständlich, denn schliesslich hat man das ganze Leben hart gearbeitet und zugunsten der eigenen vier Wände auf Luxus verzichtet. Allerdings macht älteren Wohneigentümern die Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts einen gehörigen Strich durch die Rechnung. Wenn die Hypothekarschulden beglichen sind, bleibt nur noch der Eigenmietwert. 5.4 Sicheres Wohnen im Alter : eine massgeschneiderte Lösung Die Initiative Sicheres Wohnen im Alter will ein Wahlrecht in Bezug auf die Besteuerung des fiktiven Eigenmietwerts. Dieses kann ab Eintritt ins AHV-Alter einmalig ausgeübt werden. Damit berücksichtigt die Initiative Sicheres Wohnen im Alter die unterschiedlichen Bedürfnisse von jungen und älteren Wohneigentümern auf geschickte Art und Weise. Sie bietet für jede Gruppe von Wohneigentümern etwas und verdient daher die Unterstützung an der Urne. 6. Mittelstand unterstützen 6.1 Wir sind alle Rentner Wohneigentum in der Schweiz ist sehr teuer. Erwerber von Wohneigentum müssen sich oftmals hoch verschulden, damit sie sich das Eigenheim leisten können. Dem betreffenden Finanzinstitut müssen für die Hypothek Schuldzinsen bezahlt werden. Für diese Gruppe von Wohneigentümern ist es wichtig, dass die Trotz schmalem Einkommen führt der fiktive Eigenmietwert dazu, dass die Steuern erheblich steigen. Entweder man bleibt bis ins hohe Alter verschuldet oder man bezahlt seine Schulden und wird dafür mit hohen Steuern bestraft. Schuldzinsen steuerlich abziehbar bleiben. Gegen die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für alle wurde eingewendet, sie benachteilige die Jungen, da sie auf den Hypothekarzinsabzug angewiesen sind. Indem die Initiative die Steuerregeln allein für Wohneigentümer im Rentenalter ändert, bleibt jüngeren Wohneigentümern der Schuldzinsenabzug wie bis anhin erhalten. Nun wird erneut gegen die Initiative vorgebracht, dass die Jungen benachteiligt würden. Abgesehen davon werden diese Jungen auch einmal im Rentenalter sein schliesslich sind wir alle einmal Rentner. Bei Rentnern mit Wohneigentum sieht die Situation regelmässig anders aus. Entweder hat man die Schulden abgestottert und wird dafür steuerlich bestraft, oder es wurden die Schulden mit Absicht hoch belassen, um weiterhin steuerlich den 9

12 Schuldzinsenabzug geltend machen zu können. Beides ergibt nach gesundem Menschenverstand keinen Sinn. Massiv bestraft wird man insofern, als dem bescheidenen Renteneinkommen einerseits der Eigenmietwert hinzugerechnet wird und andererseits jedoch keine Schuldzinsen (mehr) vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Mit der Aufrechnung des Eigenmietwerts gerät man in eine höhere Steuerprogression. Das bereits bescheidene Renteneinkommen wird dadurch zusätzlich geschmälert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Eigenmietwerte ständig steigen. Schuldenfreies Wohneigentum ist also, und das ist wohl weltweit einmalig, sehr teuer und wird vom Staat extrahoch besteuert. Der Staat tut also genau das Gegenteil von dem, was die schweizerische Bundesverfassung von ihm verlangt: Er bestraft das schuldenfreie Wohneigentum, anstatt es zu fördern. 6.2 Wohneigentümer sind nicht reich Wohneigentümer sind nicht per se reich. Sehr oft haben sie ein Leben lang gespart, um einerseits das Eigenheim zu erwerben und andererseits die Schulden abzuzahlen. Wohneigentümer haben Vermögen. Sie haben sich aber oftmals hoch verschuldet, um das Wohneigentum zu erwerben. Wenn nun posaunt wird, Vermögende profitieren von der Vorlage, ist das sehr irreführend, wird doch gemeinhin vermögend mit reich gleichgesetzt. Vermögend und reich ist aber nicht das Gleiche - Wohneigentümer sind nicht per se reich. Sehr oft haben sie ein Leben lang gespart, um einerseits das Eigenheim zu erwerben und andererseits die Schulden abzuzahlen. Dafür haben sie regelmässig auf anderen Luxus wie z.b. teure Autos und teure Ferien verzichtet. Nur weil sie nun Vermögen in der Form von Wohneigentum angespart haben, gelten sie nun als reich. Viele Gegner der Vorlage, die behaupten, die Vorlage begünstige die Reichen, haben selbst Wohneigentum, zählen mithin nach dieser Definition selbst zu den Reichen was für ein Unsinn! Abgesehen davon haben diese Wohneigentümer oft alles Geld ins Wohneigentum gesteckt. Sie besitzen kaum Bargeld oder Wertschriften. Werden sie nun vom Staat steuerlich abgezockt, bringt das diese Gruppe regelmässig in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten. Der Staat tut gut daran, diesen Mittelstand, der sich klar von den Reichen unterscheidet, steuerlich nicht übermässig zu belasten. Für den Staat ist es ein einfacher Weg, den Mittelstand mit Wohneigentum zur Kasse zu bitten, um an Geld zu kommen. Doch das ist gefährlich, schliesslich bildet dieser Mittelstand mit Familien und Kindern das Rückgrat der Gesellschaft. Wie sagt doch ein Sprichwort: Der einfachste Weg ist nur am Anfang asphaltiert 6.3 Sicheres Wohnen im Alter beseitigt Fehlanreize Die offenkundigen und auch vom Bund erkannten Fehlanreize im geltenden Steuerrecht werden mit der Initiative Sicheres Wohnen im Alter beseitigt. Die Initiative behebt diese Mängel. Um dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nachzukommen, ist die Vorlage geradezu ideal. Sie bietet eine ausgezeichnete Chance, dem schwer verständlichen, abstrakten und heftig diskutierten Eigenmietwert den schmerzhaftesten Stachel zu ziehen. 10

13 Am 23. September stimme ich deshalb JA zur Volksinitiative Sicheres Wohnen im Alter! Komitee Sicheres Wohnen im Alter Postfach Bern 11

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