Investmentgesetz (InvG)

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1 Investmentgesetz (InvG) mit Bezügen zum Kapitalanlagegesetzbuch von Dr. Ernst Thomas Emde, Frank Dornseifer, Dr. Alexandra Dreibus, Prof. Dr. Luise Hölscher, Dr. André Alfes, Dr. Gernot Archner, Roland W. Baum, Benedict Braus, Dr. Norbert Brühl, Dr. Peter Bujotzek, Dr. Johannes Conradi, Dr. Michael Daemgen, Dr. Britta Distler, Dr. Achim Döser, Hartmut Doublier, Andreas Feneis, Gwendolyn Frey, Veronika Ghedina, Dr. Harald S. Glander, Lars Gutsche, Dr. Tobias A. Heinrich, Christoph Heisterhagen, Lasse Holleschek, Andreas Holzapfel, Gerold Hornschu, Dr. Joachim Kayser, Larissa Knöfler, Dennis Kunschke, Dr. Norbert Lang, Dr. Karl-Heinz Lemnitzer, Dr. Sabine Machhausen, Alexandra Marconnet, Norman Mayr, Dr. Michaela Möhlenbeck, Dr. Henny Müchler, Matthias Neuf, Prof. Dr. Michael Nietsch, Matthias Rozok, Harald A. Ruppert, Guido Schlikker, Matthias Schmitz, Dr. Tobias Schott, Dr. Martin Schulte, Dr. Niko Schultz-Süchting, Hendrik Simmering, Norbert Stabenow, Andreas Steck, Andreas Sturm, Rainer Süßmann, Markus Thole, Timo Thömmes, Annke von Tiling, Wolfgang Vahldiek, Dr. Ludger C. Verfürth, Dr. Alexandra Zentis, Sebastian Zinken, Janet Zirlewagen 1. Auflage Investmentgesetz (InvG) Emde / Dornseifer / Dreibus / et al. schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Bank- und Börsenrecht Wertpapier-, Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht Verlag C.H. Beck München 2013 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN

2 Emde Investmentgesetz

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4 Investmentgesetz mit Bezügen zum Kapitalanlagegesetzbuch Kommentar herausgegeben von Dr. Thomas Emde RA in Frankfurt a. Main Dr. Alexandra Dreibus RA in Frankfurt a. Main Frank Dornseifer RA in Bonn Prof. Dr. Luise Hölscher Staatssekretärin Finanzministerium Hessen und bearbeitet von Dr. André Alfes LL.M. (Austin); Rechtsanwalt Dr. Gernot Archner LL.M. (Cambridge); Rechtsanwalt Roland Baum; WP/StB Benedict Braus CFA MBA (TCU); WP/StB/Réviseur d entreprises agrée Dr. Norbert Brühl; Rechtsanwalt Dr. Peter Bujotzek LL.M. (Münster); Rechtsanwalt/ Solicitor Dr. Johannes Conradi; Rechtsanwalt Dr. Michael Daemgen; Rechtsanwältin/WPin/StBin Dr. Britta Distler; Rechtsanwalt Dr. Achim Döser LL.M. (Tulane Univ.); Rechtsanwalt Frank Dornseifer; WP/StB Hartmut Doublier; Rechtsanwältin Dr. Alexandra Dreibus; Rechtsanwalt Dr. Thomas Emde; Rechtsanwalt Andreas Feneis; Rechtsanwältin Gwendolyn Frey; Rechtsanwältin/Avvocato Veronika Ghedina LL.M. (Frankfurt am Main); Rechtsanwalt Dr. Harald Glander LL.M. (Kapstadt); Lars Gutsche; Rechtsanwalt Dr. Tobias A. Heinrich LL.M. (London); Rechtsanwalt Christoph Heisterhagen LL.M. (Sydney); Staatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher; Rechtsanwalt Lasse Holleschek; Rechtsanwalt Andreas Holzapfel; WP/StB Gerold Hornschu; Rechtsanwalt Dr. Joachim Kayser; Rechtsanwältin Larissa Knöfler; Dennis Kunschke; Dr. Norbert Lang; WP/StB Dr. Karl-Heinz Lemnitzer; Dr. Sabine Machhausen; Rechtsanwältin Alexandra Marconnet; Rechtsanwalt Norman Mayr LL.M. (Frankfurt am Main); Rechtsanwältin Dr. Michaela Möhlenbeck; Rechtsanwältin Dr. Henny Müchler LL.M. (Cambridge); WP Matthias Neuf; Prof. Dr. Michael Nietsch; Rechtsanwältin Dr. Simone Reul-Langer; Rechtsanwalt Matthias Rozok; Harald Ruppert; Rechtsanwalt Guido Schlikker; Matthias Schmitz; Rechtsanwalt Dr. Tobias Schott; Rechtsanwalt/ Solicitor Dr. Martin Schulte LL.M. (London); Rechtsanwalt Dr. Niko Schultz-Süchting MJur. (Oxford); Rechtsanwalt Hendrik Simmering; Rechtsanwalt Norbert Stabenow; Rechtsanwalt Andreas Steck; Rechtsanwalt Andreas Sturm; Rechtsanwalt Rainer Süßmann; Rechtsanwalt Timo Thömmes M.B.A. (Int. Tax) (Freiburg); Markus Thole; WPin/StBin Annke von Tiling; Wolfgang Vahldiek; Rechtsanwalt Dr. Ludger C. Verfürth LL.M. (Southampton/UK); Dr. Alexandra Zentis MRICS; Sebastian Zinken; Rechtsanwältin Janet Zirlewagen

5 Zitiervorschlag Es wird empfohlen, den Namen des Bearbeiters/der Bearbeiterin des zitierten Abschnitts kursiv zu setzen: Emde/Dornseifer/Dreibus/Hölscher/Bearbeiter InvG Rn. Für von einem der Herausgeber bearbeitete Abschnitte wird empfohlen, den Namen des Herausgebers kursiv zu setzen: Emde/Dornseifer/Dreibus/Hölscher InvG Rn. ISBN Verlag C.H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Satz, Druck und Bindung: Druckerei C.H. Beck, Nördlingen (Adresse wie Verlag) Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)

6 Vorwort Einen Großkommentar in der Beck schen Grauen Reihe herauszugeben, ist stets ein herausforderndes Unterfangen, zumal aber in diesen Zeiten und in Bezug auf Rechtsgebiete, denen der rastlose Regelungs- und Regulierungsdrang sowohl des europäischen Richtlinien- und Verordnungsgebers als auch des deutschen Gesetz- und Verordnungsgebers gilt. Auf die Investmentbranche als Teil des Finanzdienstleistungssektors traf diese Beschreibung bereits seit Jahrzehnten zu, vermehrt und erst recht aber seit der Finanzmarktkrise. Zwei rechtspolitischen Verheißungen jagen seitdem die europäischen sowie die deutschen Normensetzer gleichzeitig, aber nicht stets gleichgerichtet nach: dem Anlegerschutz und der Schaffung einer Finanzdienstleistungsbranche ohne Systemrisiken. Wirklich fertig werden kann ein Großkommentar in einem derartigen Umfeld wohl nie. Indes meinen wir, dass es dennoch die Mühen der Autoren wert ist, für einen definierten Zeitpunkt den Stand des geltenden Rechts und seiner Interpretation durch Gerichte, Aufsichtsbehörden, Normadressaten und die interessierte Fachöffentlichkeit zu ermitteln und festzuzurren, auch um damit eine stabile Basis sowohl für die zukünftige Rechtsanwendung als auch für die rechtspolitische Diskussion zu schaffen. Dies ist der Anspruch des vorliegenden Werkes. Sein Bezugspunkt ist der 1. Juli Die Herausforderungen, denen sich die Autoren dieses Großkommentars zu stellen hatten, resultierten indes nicht allein aus der Permanenz des gesetzlichen Wandels, sondern auch aus dem Schnittstellencharakter des Investmentgesetzes: Es enthält aufsichtsrechtliche, gesellschaftsrechtliche, handelsrechtliche, verbraucherschutzrechtliche, wertpapierrechtliche sowie kapitalmarktrechtliche Regelungen und erweist sich damit als ein Grenzgänger zwischen dem öffentlichen Wirtschaftsaufsichtsrecht und dem Privatrecht. Es versteht sich, dass diese Gemengelage sowie insbesondere auch ihre europarechtliche Präformierung es erforderlich machen, eine Vielzahl von Fachleuten mit je spezifischem Expertenwissen für die Kommentierung zu gewinnen eine Aufgabe, deren Bewältigung um so schwieriger ist, als idealerweise zwar alle Künstler ihr Gewerk für das Bauwerk zum selben Zeitpunkt in derselben Qualität abliefern sollen, die Wirklichkeit aber stets anders aussieht. Insofern besteht die Aufgabe der Herausgeber in der Überbrückung der Kluft zwischen Ideal und Wirklichkeit oder anders ausgedrückt in der Kunst des Machbaren und das auf höchstmöglichem Niveau. Eine zusätzliche Herausforderung des Projekts hat die Verabschiedung der Alternative Investment Fund Managers Directive, der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds, geschaffen. Die Richtlinie hat den deutschen Gesetzgeber aufgerufen, bis zum 22. Juli 2013 zum einen die bislang weitgehend unregulierte Sphäre der geschlossenen Fonds den Regulierungsvorgaben der Richtlinie zu unterwerfen und letztere zum anderen auch auf jene Fondstypen zu erstrecken, die bislang durch spezifische Vorgaben des InvG reguliert waren, wie insbesondere die offenen Immobilienfonds sowie die Hedge Fonds. Nachdem der Bundesminister der Finanzen im Juli 2012 einen Diskussionsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie mittels eines Kapitalanlagegesetzbuches vorgelegt hat, welches nicht nur die AIFM-Richtlinie umsetzt, sondern zugleich die Regelungen der OGAW- Richtlinie unter Aufhebung des Investmentgesetzes integriert, wird man fragen können, ob dem vorgelegten Kommentar angesichts der begrenzten Restlaufzeit des InvG damit nicht das Fundament entzogen wird. Wir haben uns diese Frage gestellt und sie, wie Sie sehen, verneint. Der ausschlaggebende Grund dafür, das Kommentarprojekt auf dem Boden des geltenden Rechts abzuschließen, liegt in dem Umstand, dass das herannahende Kapitalanlagegesetzbuch zwar Neuland enthält, aber nicht vom Himmel der Rechtspolitik heruntergefallen ist. Eher wird man sagen können, dass dem Regelungsbereich des Investmentge- V

7 Vorwort setzes benachbarte Zonen nunmehr eingedeicht und damit verwandten Regelungskonzepten unterworfen werden. So gesehen stellt sich das InvG, dessen derzeitig nach Umsetzung der OGAW-IV-Richtlinie geltende Fassung noch nicht kommentiert worden ist, nicht als der obsolet werdende Endpunkt einer abgeschlossenen Entwicklung, sondern als der Ausgangspunkt für eine rechtspolitische Fortentwicklung dar. Hieraus folgt wiederum, dass nicht nur die Adressaten und Normanwender des InvG ihren Blick in die Zukunft des Kapitalanlagegesetzbuchs richten, sondern dessen Adressaten und Normanwender ihren Blick in ähnlicher Weise zurück auf das InvG werfen müssen, um mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Normenbestand angemessen umgehen zu können. Besonders deutlich wird die enge Verzahnung zwischen InvG und Kapitalanlagegesetzbuch naturgemäß im Bereich der richtlinienkonformen Sondervermögen, in Bezug auf die der Diskussionsentwurf den gesetzlichen Status quo im Wesentlichen fortschreibt. Ähnliches gilt aber auch für weite Teile der allgemeinen Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften, die ebenfalls in großem Umfang eine Fortschreibung des InvG darstellen. Für das Autorenteam des Kommentars folgt aus all dem allerdings auch, dass es aufgerufen ist, dem nunmehr vorgelegten Kommentar, der das in den Jahren gewonnene Interpretationskapital des InvG fixieren und sichern will, alsbald eine Neuauflage folgen zu lassen, die von hier aus die Brücke in die Zukunft des Kapitalanlagegesetzbuchs schlägt. Die Herausgeber sind zuversichtlich, dass diese Aufgabe in kurzer Zeit nach der Verabschiedung des Kapitalanlagegesetzbuchs gelingen wird 1. Auch in dieser Ankündigung manifestiert sich mithin, was bereits oben angeklungen ist: Ein juristischer Kommentar kann im immer schneller fließenden Strom des rechtlichen Wandels stets nur eine Momentaufnahme sein und ist damit niemals fertig, sondern immer in transitu, work in progress. Diese Vorbemerkung vorangestellt, bedanken wir Herausgeber uns bei allen Autoren, unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Timm Grün, sowie Mitarbeitern des Beck- Verlags, allen voran Herrn Dr. Roland Klaes, Frau Christina Wolfer und Frau Astrid Stanke, für ihren unermüdlichen Einsatz und auch für ihre Geduld bei einem Großprojekt, das fünf Jahre und mehrere Herausgeberteams bis zur Fertigstellung benötigte. Vor allem diejenigen, die auf der einen oder anderen Seite von Anfang an dabei waren, haben sich mit gutem Recht und wohl nicht nur einmal gefragt, ob das opus magnus wohl jemals das Licht der Druckwelt erblicken werde. Ihrem Vertrauen und ihrer Bereitschaft, das Projekt über eine so lange Zeit mit ständigem Rechtswechsel und dem daraus resultierenden Überarbeitungsbedarf zu begleiten, gilt unser Dank. Wir bedanken uns aber auch bei denjenigen, die quasi auf der Zielgeraden mit Rechtsänderungen oder Autorenwechseln konfrontiert waren und die unter hohem Druck eben noch ihr Manuskript finalisieren mussten. Schließlich gilt unser Dank dem Beck-Verlag, der diesem Großkommentar und seinen Herausgebern die ganze Zeit hindurch vor allem eins entgegengebracht hat: das Vertrauen, dass wir es schaffen werden. Neben den direkten Partizipanten möchten wir unseren Dank aber auch an die Personen richten, die in den indirekten Genuss der Begleitung dieses Großprojektes gekommen sind. Dies sind unsere Familien, Partner und Freunde, die über eine lange Zeit immer wieder auf uns verzichten mussten und die vielleicht am glücklichsten darüber sind, dass der Kommentar nun endlich fertig ist. Thomas Emde Frank Dornseifer Alexandra Dreibus Luise Hölscher 1 Zur Vorbereitung des Brückenschlags zwischen der Gegenwart des InvG und der Zukunft des Kapitalanlagegesetzbuchs enthält der Kommentar im Übrigen in der Einführung eine ausführliche Darstellung des Kapitalanlagegesetzbuch und im Schlussteil eine synoptische Darstellung all jener InvG-Vorschriften, die sei es unverändert, sei es in modifizierter Form sich auch im Kapitalanlagegesetzbuch wiederfinden werden. VI

8 Bearbeiterverzeichnis Einleitung... Dr. Thomas Emde 1, 2... Dr. Ludger C. Verfürth/Dr. Thomas Emde 2a, 3, 4, 5, 5a, 5b... Dr. Thomas Emde Vorbemerkung 6 19l... Dr. Alexandra Dreibus 6, 7, 7a, 7b, 8... Markus Thole 9, 9a... Andreas Steck Hendrik Simmering Vorbemerkung 12, 12a, 12, 12a.. Prof. Dr. Michael Nietsch 13, 13a, Wolfgang Vahldiek Dr. Sabine Machhausen Dr. Achim Döser/Dr. Simone Reul-Langer 17, 17a, 17b, 17c... Andreas Holzapfel 18, 19, 19a, 19b, 19c, 19d, 19e... Dr. Britta Distler 19f... Dr. Norbert Brühl/Annke von Tiling 19g, 19h, 19i, 19j, 19k, 19l... Dr. Britta Distler Vorbemerkung 20 29, Dr. Alexandra Dreibus 21, 21a, Dr. Alexandra Dreibus/Hendrik Simmering 23, Dr. Alexandra Dreibus/Norbert Stabenow 25, 26, Dr. Alexandra Dreibus Dr. André Alfes Dr. Alexandra Dreibus Vorbemerkung außer 40 40h (Verschmelzung), 30, 31.. Prof. Dr. Michael Nietsch Dr. Tobias A. Heinrich 33, 34, Dr. Tobias Schott Prof. Dr. Luise Hölscher 37, 38, Lars Gutsche Vorbemerkung 40 40h, 40, 40a, 40b, 40c, 40d, 40e, 40f, 40g, 40h... Matthias Schmitz 41, Matthias Rozok 42a... Matthias Rozok/Andreas Feneis 43, 43a... Matthias Rozok 44, Gerold Hornschu/Matthias Neuf Vorbemerkung 45a 45g, 45a, 45b, 45c, 45d, 45e, 45f, 45g... Dr. Michael Daemgen Vorbemerkung 46 65, 46, Dr. Joachim Kayser/Guido Schlikker 48, Dr. Joachim Kayser/Andreas Sturm Dr. Joachim Kayser/Guido Schlikker Benedict Braus/Sebastian Zinken Dr. Joachim Kayser/Andreas Sturm Frank Dornseifer 54, 55, 56, 57, Alexandra Marconnet Norbert Stabenow 60, 61, 62, 63, 63a, 64, Dr. Joachim Kayser/Lasse Holleschek Vorbemerkung 66 82, Dr. Niko Schultz-Süchting Dr. Johannes Conradi 68, 68a... Dr. Niko Schultz-Süchting 69, Dr. Karl-Heinz Lemnitzer 71, 72, 73, 74, Dr. Peter Bujotzek/Timo Thömmes Dr. Niko Schultz-Süchting Dr. Gernot Archner 78, 79, Helmut Doublier 80a... Dr. Niko Schultz-Süchting 80b... Harald Ruppert/Dr. Alexandra Zentis VII

9 Bearbeiterverzeichnis 80c... Dr. Niko Schultz-Süchting 80d... Dr. Alexandra Dreibus 81, 81a, 81b, Dr. Niko Schultz-Süchting Vorbemerkung 83 86, 83, 84, 85, Dr. Norbert Lang Vorbemerkung 87 90, 87, 88, 89, Dr. Harald Glander/Norman Mayr Vorbemerkung 90a 90f, 90a, 90b, 90c, 90d, 90e, 90f... Dr. Martin Schulte Vorbemerkung 90g 90k, 90g, 90h, 90i, 90j, 90k... Larissa Knöfler/Veronika Ghedina Vorbemerkung 90l 90r, 90l, 90m, 90n, 90o, 90p, 90q, 90r... Prof. Dr. Michael Nietsch Vorbemerkung 91 95, 91, 92, 93, 94, Janet Zirlewagen Vorbemerkung b, 96, 97, 98, 99, 99a, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 106a, 106b... Frank Dornseifer 110, 110a, 111, 111a... Gerold Hornschu/Matthias Neuf Vorbemerkung , 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, Norbert Stabenow Vorbemerkung , Dr. Henny Müchler 122, 123, Rainer Süßmann Roland Baum Rainer Süßmann Christoph Heisterhagen Vorbemerkung , 128, 129, 130, 131, 132, 133, 135, 136, 137, 138, 139, Roland Baum 141, Dennis Kunschke 143, 143a, 143b... Dr. Michaela Möhlenbeck 143c... Dr. Sabine Machhausen 144, Gwendolyn Frey Frank Dornseifer Markus Thole Christoph Heisterhagen VIII

10 Inhaltsübersicht Kapitel 1. Allgemeine Bestimmungen Kapitel 2. Sondervermögen Kapitel 3. Investmentaktiengesellschaft Kapitel 4. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds) Kapitel 5. Vertriebsvorschriften Kapitel 6. Straf-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften Synopse Entwurf Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-E) Investmentgesetz (InvG) Sachverzeichnis IX

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12 Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... VII Inhaltsübersicht... IX Abkürzungsverzeichnis... XIX Einleitung... 1 Kapitel 1. Allgemeine Bestimmungen Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen a Inhaber bedeutender Beteiligungen Bezeichnungsschutz Namensgebung, Fondskategorien Aufsicht, Anordnungsbefugnis a Besondere Aufgaben b Verschwiegenheitspflicht Abschnitt 2. Kapitalanlagegesellschaften Vorbemerkung zu 6 19l InvG 6 Kapitalanlagegesellschaften Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb a Erlaubnisantrag und Erlaubniserteilung b Versagung der Erlaubnis Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat Allgemeine Verhaltensregeln a Organisationspflichten (weggefallen) Kapitalanforderungen Vorbemerkung zu InvG 12 Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr a Besonderheiten für die Verwaltung von EU-Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften a Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften Verwaltungsgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat Meldungen an die Europäische Kommission und die Europäische Wertpapierund Marktaufsichtsbehörde XI

13 Inhaltsverzeichnis 16 Auslagerung Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis a Abberufung von Geschäftsleitern; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte b Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis; Maßnahmen bei der Abwicklung c Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte Informationsaustausch mit der Deutschen Bundesbank Zusammenarbeit mit anderen Stellen und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde a Werbung b Sicherungseinrichtung c Anzeigen d Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht e Bestellung eines Abschlussprüfers in besonderen Fällen f Besondere Pflichten des Abschlussprüfers g Auskünfte und Prüfungen der Kapitalanlagegesellschaften und der an ihr bedeutend beteiligten Inhaber h Auskünfte und Prüfungen zur Verfolgung unerlaubt betriebener Investmentgeschäfte i Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln j Maßnahmen bei Gefahr k Insolvenzantrag l Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren Abschnitt 3. Depotbank Vorbemerkung zu InvG 20 Beauftragung und jährliche Prüfung Aufsicht a Vorausgenehmigung der Depotbank-Auswahl Interessenkollision Ausgabe und Rücknahme von Anteilen eines Sondervermögens Verwahrung Zahlung und Lieferung Zustimmungspflichtige Geschäfte Kontrollfunktion Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger Vergütung und Aufwendungsersatz Kapitel 2. Sondervermögen Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen Vorbemerkung zu und InvG 30 Sondervermögen Verfügungsbefugnis, Treuhänderschaft, Sicherheitsvorschriften Stimmrechtsausübung Anteilscheine Anteilklassen und Teilfonds Sammelverwahrung, Verlust von Anteilscheinen XII

14 36 Ermittlung des Anteilwertes, Veröffentlichung des Ausgabe- und Rücknahmepreises Rücknahme von Anteilen, Aussetzung Kündigung und Verlust des Verwaltungsrechts Abwicklung des Sondervermögens Vorbemerkung zu 40 40h InvG 40 Genehmigung der Verschmelzung a Verschmelzung eines EU-Investmentvermögens auf ein richtlinienkonformes Sondervermögen b Verschmelzungsplan c Prüfung der Verschmelzung d Verschmelzungsinformationen e Rechte der Anleger f Kosten der Verschmelzung g Wirksamwerden der Verschmelzung h Rechtsfolgen der Verschmelzung Kosten und Kostentransparenz Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen a Information mittels eines dauerhaften Datenträgers Vertragsbedingungen a Vorausgenehmigung Rechnungslegung Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts Abschnitt 1a. Master-Feeder-Strukturen Vorbemerkungen zu 45a 45g InvG Inhaltsverzeichnis 45a Genehmigung des Feederfonds b Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen c Pflichten und Besonderheiten für Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank d Mitteilungspflichten der Bundesanstalt e Abwicklung eines Masterfonds f Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds g Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds Abschnitt 2. Richtlinenkonforme Sondervermögen Vorbemerkung zu InvG 46 Zulässige Vermögensgegenstände Wertpapiere Geldmarktinstrumente Bankguthaben Investmentanteile Gesamtgrenze, Derivate Sonstige Anlageinstrumente Kreditaufnahme Vorbemerkung zu InvG 54 Wertpapierdarlehen, Sicherheiten Wertpapier-Darlehensvertrag Organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme XIII

15 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung zu 57 InvG 57 Pensionsgeschäfte Verweisung Leerverkäufe Ausstellergrenzen Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen Erweiterte Anlagegrenzen Wertpapierindex-Sondervermögen a Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds Emittentenbezogene Anlagegrenzen Überschreiten von Anlagegrenzen Abschnitt 3. Immobilien-Sondervermögen Vorbemerkung zu InvG 66 Immobilien-Sondervermögen Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften a Erwerbs- und Veräußerungsverbot Darlehensgewährung an Immobilien-Gesellschaften Monatliche Vermögensaufstellung, Bewertung Zahlungen, Überwachung durch die Depotbank Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts Risikomischung Anlaufzeit Treuhandverhältnis Verfügungsbeschränkung Sachverständigenausschuss Ertragsverwendung Vermögensaufstellung, Anteilwertermittlung Liquiditätsvorschriften a Kreditaufnahme b Risikomanagement c Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen d Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen Aussetzung der Rücknahme a Aussetzung nach Kündigung b Beschlüsse der Anleger Veräußerung und Belastung von Grundstückswerten Abschnitt 4. Gemischte Sondervermögen Vorbemerkung zu InvG 83 Gemischte Sondervermögen Zulässige Vermögensgegenstände Anlagegrenzen Erweiterte Anlagegrenzen XIV

16 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 5. Altersvorsorge-Sondervermögen Vorbemerkung zu InvG 87 Altersvorsorge-Sondervermögen Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen Verbot von Laufzeitfonds Altersvorsorge-Sparplan Abschnitt 6. Infrastruktur-Sondervermögen Vorbemerkung zu 90a 90f InvG 90a Infrastruktur-Sondervermögen b Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen c Anlaufzeit d Ermittlung des Anteilwertes, Ausgabe und Rücknahme von Anteilen e Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen f Anforderungen an die für Anlageentscheidungen verantwortlichen Personen von Infrastruktur-Sondervermögen Abschnitt 7. Sonstige Sondervermögen Vorbemerkung zu 90g 90k InvG 90g Sonstige Sondervermögen h Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme i Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen j Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen k Risikomanagement Abschnitt 7a. Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen Vorbemerkung zu 90l 90r InvG 90l Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen m Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen n Anlaufzeit o Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen p Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen q Verbot von Laufzeitfonds r Erklärungspflicht Abschnitt 8. Spezial-Sondervermögen Vorbemerkung zu InvG 91 Spezial-Sondervermögen Übertragung der Anteile Vertragsbedingungen und Verkaufsprospekt Rechnungslegung für Spezial-Sondervermögen Weitere Ausnahmeregelungen XV

17 Inhaltsverzeichnis Kapitel 3. Investmentaktiengesellschaft Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften Vorbemerkung zu b InvG 96 Rechtsform, Begriff Erlaubnis Bezeichnung und Angabe auf Geschäftsbriefen Anwendbare Vorschriften a Sondervorschriften für selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften Sondervorschriften für Investmentaktiengesellschaften in Form einer Umbrella-Konstruktion Abschnitt 2. Vertriebsverbot; Sacheinlageverbot 101 Verbot des öffentlichen Vertriebs (weggefallen) Ausgabe der Aktien Abschnitt 3. Kapitalvorschriften 104 Gesellschaftskapital Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien Abschnitt 4. Besondere Vorschriften über die Verfassung der Investmentaktiengesellschaft 106 Vorstand a Aufsichtsrat b Geschäftsverbote für Vorstand und Aufsichtsrat (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) Abschnitt 5. Rechnungslegung 110 Jahresabschluss und Lagebericht a Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Halbjahresbericht, Liquidationsrechnungslegung a Offenlegung und Vorlage von Berichten bei der Bundesanstalt XVI Kapitel 4. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds) Vorbemerkung zu InvG 112 Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken Verwaltung von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken Auskunftsrecht der Bundesanstalt

18 116 Rücknahme Verkaufsprospekt Vertragsbedingungen Risiko-Messsysteme Anforderungen an die für die Anlageentscheidungen verantwortlichen Personen von Sondervermögen nach den 112 und Kapitel 5. Vertriebsvorschriften Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften Vorbemerkung InvG 121 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten Veröffentlichungspflichten Maßgebliche Sprachfassung Werbung Kostenvorausbelastung Widerrufsrecht Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen Abschnitt 2. Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Vorbemerkung zu InvG 128 Anzeigepflicht Veröffentlichungspflichten Abschnitt 3. Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes Vorbemerkung zu InvG Inhaltsverzeichnis 130 Auf den öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen anwendbare Vorschriften Pflichten bei öffentlichem Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Inland Anzeige von EU-Investmentanteilen zum öffentlichen Vertrieb im Inland Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs (weggefallen) Abschnitt 4. Öffentlicher Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes Vorbemerkung zu InvG 135 Anwendbare Vorschriften auf den öffentlichen Vertrieb ausländischer Investmentanteile Zulässigkeit des öffentlichen Vertriebs Verkaufsprospekt Vertretung der Gesellschaft, Gerichtsstand XVII

19 Inhaltsverzeichnis 139 Anzeigepflicht Aufnahme, Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs Abschnitt. 5 Vertriebsüberwachung 141 Zuständigkeit der Bundesanstalt Zusammenarbeit mit anderen Stellen Kapitel 6. Straf-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften 143 Bußgeldvorschriften a Strafvorschriften b Mitteilungen in Strafsachen c Beschwerde- und Schlichtungsverfahren Allgemeine Übergangsvorschriften Übergangsvorschriften für Sondervermögen Übergangsvorschriften für Investmentaktiengesellschaften Übergangsvorschrift zur Verwahrung und Verwaltung von Anteilscheinen Übergangsvorschrift zur Aufhebung des 127 Absatz Anhang 1 Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten in Sondervermögen nach dem Investmentgesetz (Derivateverordnung DerivateV) Anhang 2 Verordnung über die Inhalte der Prüfungsberichte für Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften und Sondervermögen (Investment-Prüfungsberichtsverordnung InvPrüfbV) Anhang 3 Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen und Investmentaktiengesellschaften sowie die Bewertung der einem Investmentvermögen zugehörigen Vermögensgegenstände (Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung InvRBV) Anhang 4 Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem Investmentgesetz (Investment-Verhaltens- und Organisationsverordnung InvVerOV) Synopse Entwurf Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-E) Investmentgesetz (InvG) 2117 Sachverzeichnis XVIII

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