Investmentgesetz (InvG)
|
|
- Helmut Bauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Investmentgesetz (InvG) mit Bezügen zum Kapitalanlagegesetzbuch von Dr. Ernst Thomas Emde, Frank Dornseifer, Dr. Alexandra Dreibus, Prof. Dr. Luise Hölscher, Dr. André Alfes, Dr. Gernot Archner, Roland W. Baum, Benedict Braus, Dr. Norbert Brühl, Dr. Peter Bujotzek, Dr. Johannes Conradi, Dr. Michael Daemgen, Dr. Britta Distler, Dr. Achim Döser, Hartmut Doublier, Andreas Feneis, Gwendolyn Frey, Veronika Ghedina, Dr. Harald S. Glander, Lars Gutsche, Dr. Tobias A. Heinrich, Christoph Heisterhagen, Lasse Holleschek, Andreas Holzapfel, Gerold Hornschu, Dr. Joachim Kayser, Larissa Knöfler, Dennis Kunschke, Dr. Norbert Lang, Dr. Karl-Heinz Lemnitzer, Dr. Sabine Machhausen, Alexandra Marconnet, Norman Mayr, Dr. Michaela Möhlenbeck, Dr. Henny Müchler, Matthias Neuf, Prof. Dr. Michael Nietsch, Matthias Rozok, Harald A. Ruppert, Guido Schlikker, Matthias Schmitz, Dr. Tobias Schott, Dr. Martin Schulte, Dr. Niko Schultz-Süchting, Hendrik Simmering, Norbert Stabenow, Andreas Steck, Andreas Sturm, Rainer Süßmann, Markus Thole, Timo Thömmes, Annke von Tiling, Wolfgang Vahldiek, Dr. Ludger C. Verfürth, Dr. Alexandra Zentis, Sebastian Zinken, Janet Zirlewagen 1. Auflage Investmentgesetz (InvG) Emde / Dornseifer / Dreibus / et al. schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Bank- und Börsenrecht Wertpapier-, Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht Verlag C.H. Beck München 2013 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN
2 Emde Investmentgesetz
3
4 Investmentgesetz mit Bezügen zum Kapitalanlagegesetzbuch Kommentar herausgegeben von Dr. Thomas Emde RA in Frankfurt a. Main Dr. Alexandra Dreibus RA in Frankfurt a. Main Frank Dornseifer RA in Bonn Prof. Dr. Luise Hölscher Staatssekretärin Finanzministerium Hessen und bearbeitet von Dr. André Alfes LL.M. (Austin); Rechtsanwalt Dr. Gernot Archner LL.M. (Cambridge); Rechtsanwalt Roland Baum; WP/StB Benedict Braus CFA MBA (TCU); WP/StB/Réviseur d entreprises agrée Dr. Norbert Brühl; Rechtsanwalt Dr. Peter Bujotzek LL.M. (Münster); Rechtsanwalt/ Solicitor Dr. Johannes Conradi; Rechtsanwalt Dr. Michael Daemgen; Rechtsanwältin/WPin/StBin Dr. Britta Distler; Rechtsanwalt Dr. Achim Döser LL.M. (Tulane Univ.); Rechtsanwalt Frank Dornseifer; WP/StB Hartmut Doublier; Rechtsanwältin Dr. Alexandra Dreibus; Rechtsanwalt Dr. Thomas Emde; Rechtsanwalt Andreas Feneis; Rechtsanwältin Gwendolyn Frey; Rechtsanwältin/Avvocato Veronika Ghedina LL.M. (Frankfurt am Main); Rechtsanwalt Dr. Harald Glander LL.M. (Kapstadt); Lars Gutsche; Rechtsanwalt Dr. Tobias A. Heinrich LL.M. (London); Rechtsanwalt Christoph Heisterhagen LL.M. (Sydney); Staatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher; Rechtsanwalt Lasse Holleschek; Rechtsanwalt Andreas Holzapfel; WP/StB Gerold Hornschu; Rechtsanwalt Dr. Joachim Kayser; Rechtsanwältin Larissa Knöfler; Dennis Kunschke; Dr. Norbert Lang; WP/StB Dr. Karl-Heinz Lemnitzer; Dr. Sabine Machhausen; Rechtsanwältin Alexandra Marconnet; Rechtsanwalt Norman Mayr LL.M. (Frankfurt am Main); Rechtsanwältin Dr. Michaela Möhlenbeck; Rechtsanwältin Dr. Henny Müchler LL.M. (Cambridge); WP Matthias Neuf; Prof. Dr. Michael Nietsch; Rechtsanwältin Dr. Simone Reul-Langer; Rechtsanwalt Matthias Rozok; Harald Ruppert; Rechtsanwalt Guido Schlikker; Matthias Schmitz; Rechtsanwalt Dr. Tobias Schott; Rechtsanwalt/ Solicitor Dr. Martin Schulte LL.M. (London); Rechtsanwalt Dr. Niko Schultz-Süchting MJur. (Oxford); Rechtsanwalt Hendrik Simmering; Rechtsanwalt Norbert Stabenow; Rechtsanwalt Andreas Steck; Rechtsanwalt Andreas Sturm; Rechtsanwalt Rainer Süßmann; Rechtsanwalt Timo Thömmes M.B.A. (Int. Tax) (Freiburg); Markus Thole; WPin/StBin Annke von Tiling; Wolfgang Vahldiek; Rechtsanwalt Dr. Ludger C. Verfürth LL.M. (Southampton/UK); Dr. Alexandra Zentis MRICS; Sebastian Zinken; Rechtsanwältin Janet Zirlewagen
5 Zitiervorschlag Es wird empfohlen, den Namen des Bearbeiters/der Bearbeiterin des zitierten Abschnitts kursiv zu setzen: Emde/Dornseifer/Dreibus/Hölscher/Bearbeiter InvG Rn. Für von einem der Herausgeber bearbeitete Abschnitte wird empfohlen, den Namen des Herausgebers kursiv zu setzen: Emde/Dornseifer/Dreibus/Hölscher InvG Rn. ISBN Verlag C.H. Beck ohg Wilhelmstraße 9, München Satz, Druck und Bindung: Druckerei C.H. Beck, Nördlingen (Adresse wie Verlag) Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier (hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff)
6 Vorwort Einen Großkommentar in der Beck schen Grauen Reihe herauszugeben, ist stets ein herausforderndes Unterfangen, zumal aber in diesen Zeiten und in Bezug auf Rechtsgebiete, denen der rastlose Regelungs- und Regulierungsdrang sowohl des europäischen Richtlinien- und Verordnungsgebers als auch des deutschen Gesetz- und Verordnungsgebers gilt. Auf die Investmentbranche als Teil des Finanzdienstleistungssektors traf diese Beschreibung bereits seit Jahrzehnten zu, vermehrt und erst recht aber seit der Finanzmarktkrise. Zwei rechtspolitischen Verheißungen jagen seitdem die europäischen sowie die deutschen Normensetzer gleichzeitig, aber nicht stets gleichgerichtet nach: dem Anlegerschutz und der Schaffung einer Finanzdienstleistungsbranche ohne Systemrisiken. Wirklich fertig werden kann ein Großkommentar in einem derartigen Umfeld wohl nie. Indes meinen wir, dass es dennoch die Mühen der Autoren wert ist, für einen definierten Zeitpunkt den Stand des geltenden Rechts und seiner Interpretation durch Gerichte, Aufsichtsbehörden, Normadressaten und die interessierte Fachöffentlichkeit zu ermitteln und festzuzurren, auch um damit eine stabile Basis sowohl für die zukünftige Rechtsanwendung als auch für die rechtspolitische Diskussion zu schaffen. Dies ist der Anspruch des vorliegenden Werkes. Sein Bezugspunkt ist der 1. Juli Die Herausforderungen, denen sich die Autoren dieses Großkommentars zu stellen hatten, resultierten indes nicht allein aus der Permanenz des gesetzlichen Wandels, sondern auch aus dem Schnittstellencharakter des Investmentgesetzes: Es enthält aufsichtsrechtliche, gesellschaftsrechtliche, handelsrechtliche, verbraucherschutzrechtliche, wertpapierrechtliche sowie kapitalmarktrechtliche Regelungen und erweist sich damit als ein Grenzgänger zwischen dem öffentlichen Wirtschaftsaufsichtsrecht und dem Privatrecht. Es versteht sich, dass diese Gemengelage sowie insbesondere auch ihre europarechtliche Präformierung es erforderlich machen, eine Vielzahl von Fachleuten mit je spezifischem Expertenwissen für die Kommentierung zu gewinnen eine Aufgabe, deren Bewältigung um so schwieriger ist, als idealerweise zwar alle Künstler ihr Gewerk für das Bauwerk zum selben Zeitpunkt in derselben Qualität abliefern sollen, die Wirklichkeit aber stets anders aussieht. Insofern besteht die Aufgabe der Herausgeber in der Überbrückung der Kluft zwischen Ideal und Wirklichkeit oder anders ausgedrückt in der Kunst des Machbaren und das auf höchstmöglichem Niveau. Eine zusätzliche Herausforderung des Projekts hat die Verabschiedung der Alternative Investment Fund Managers Directive, der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds, geschaffen. Die Richtlinie hat den deutschen Gesetzgeber aufgerufen, bis zum 22. Juli 2013 zum einen die bislang weitgehend unregulierte Sphäre der geschlossenen Fonds den Regulierungsvorgaben der Richtlinie zu unterwerfen und letztere zum anderen auch auf jene Fondstypen zu erstrecken, die bislang durch spezifische Vorgaben des InvG reguliert waren, wie insbesondere die offenen Immobilienfonds sowie die Hedge Fonds. Nachdem der Bundesminister der Finanzen im Juli 2012 einen Diskussionsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie mittels eines Kapitalanlagegesetzbuches vorgelegt hat, welches nicht nur die AIFM-Richtlinie umsetzt, sondern zugleich die Regelungen der OGAW- Richtlinie unter Aufhebung des Investmentgesetzes integriert, wird man fragen können, ob dem vorgelegten Kommentar angesichts der begrenzten Restlaufzeit des InvG damit nicht das Fundament entzogen wird. Wir haben uns diese Frage gestellt und sie, wie Sie sehen, verneint. Der ausschlaggebende Grund dafür, das Kommentarprojekt auf dem Boden des geltenden Rechts abzuschließen, liegt in dem Umstand, dass das herannahende Kapitalanlagegesetzbuch zwar Neuland enthält, aber nicht vom Himmel der Rechtspolitik heruntergefallen ist. Eher wird man sagen können, dass dem Regelungsbereich des Investmentge- V
7 Vorwort setzes benachbarte Zonen nunmehr eingedeicht und damit verwandten Regelungskonzepten unterworfen werden. So gesehen stellt sich das InvG, dessen derzeitig nach Umsetzung der OGAW-IV-Richtlinie geltende Fassung noch nicht kommentiert worden ist, nicht als der obsolet werdende Endpunkt einer abgeschlossenen Entwicklung, sondern als der Ausgangspunkt für eine rechtspolitische Fortentwicklung dar. Hieraus folgt wiederum, dass nicht nur die Adressaten und Normanwender des InvG ihren Blick in die Zukunft des Kapitalanlagegesetzbuchs richten, sondern dessen Adressaten und Normanwender ihren Blick in ähnlicher Weise zurück auf das InvG werfen müssen, um mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Normenbestand angemessen umgehen zu können. Besonders deutlich wird die enge Verzahnung zwischen InvG und Kapitalanlagegesetzbuch naturgemäß im Bereich der richtlinienkonformen Sondervermögen, in Bezug auf die der Diskussionsentwurf den gesetzlichen Status quo im Wesentlichen fortschreibt. Ähnliches gilt aber auch für weite Teile der allgemeinen Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften, die ebenfalls in großem Umfang eine Fortschreibung des InvG darstellen. Für das Autorenteam des Kommentars folgt aus all dem allerdings auch, dass es aufgerufen ist, dem nunmehr vorgelegten Kommentar, der das in den Jahren gewonnene Interpretationskapital des InvG fixieren und sichern will, alsbald eine Neuauflage folgen zu lassen, die von hier aus die Brücke in die Zukunft des Kapitalanlagegesetzbuchs schlägt. Die Herausgeber sind zuversichtlich, dass diese Aufgabe in kurzer Zeit nach der Verabschiedung des Kapitalanlagegesetzbuchs gelingen wird 1. Auch in dieser Ankündigung manifestiert sich mithin, was bereits oben angeklungen ist: Ein juristischer Kommentar kann im immer schneller fließenden Strom des rechtlichen Wandels stets nur eine Momentaufnahme sein und ist damit niemals fertig, sondern immer in transitu, work in progress. Diese Vorbemerkung vorangestellt, bedanken wir Herausgeber uns bei allen Autoren, unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter, Herrn Timm Grün, sowie Mitarbeitern des Beck- Verlags, allen voran Herrn Dr. Roland Klaes, Frau Christina Wolfer und Frau Astrid Stanke, für ihren unermüdlichen Einsatz und auch für ihre Geduld bei einem Großprojekt, das fünf Jahre und mehrere Herausgeberteams bis zur Fertigstellung benötigte. Vor allem diejenigen, die auf der einen oder anderen Seite von Anfang an dabei waren, haben sich mit gutem Recht und wohl nicht nur einmal gefragt, ob das opus magnus wohl jemals das Licht der Druckwelt erblicken werde. Ihrem Vertrauen und ihrer Bereitschaft, das Projekt über eine so lange Zeit mit ständigem Rechtswechsel und dem daraus resultierenden Überarbeitungsbedarf zu begleiten, gilt unser Dank. Wir bedanken uns aber auch bei denjenigen, die quasi auf der Zielgeraden mit Rechtsänderungen oder Autorenwechseln konfrontiert waren und die unter hohem Druck eben noch ihr Manuskript finalisieren mussten. Schließlich gilt unser Dank dem Beck-Verlag, der diesem Großkommentar und seinen Herausgebern die ganze Zeit hindurch vor allem eins entgegengebracht hat: das Vertrauen, dass wir es schaffen werden. Neben den direkten Partizipanten möchten wir unseren Dank aber auch an die Personen richten, die in den indirekten Genuss der Begleitung dieses Großprojektes gekommen sind. Dies sind unsere Familien, Partner und Freunde, die über eine lange Zeit immer wieder auf uns verzichten mussten und die vielleicht am glücklichsten darüber sind, dass der Kommentar nun endlich fertig ist. Thomas Emde Frank Dornseifer Alexandra Dreibus Luise Hölscher 1 Zur Vorbereitung des Brückenschlags zwischen der Gegenwart des InvG und der Zukunft des Kapitalanlagegesetzbuchs enthält der Kommentar im Übrigen in der Einführung eine ausführliche Darstellung des Kapitalanlagegesetzbuch und im Schlussteil eine synoptische Darstellung all jener InvG-Vorschriften, die sei es unverändert, sei es in modifizierter Form sich auch im Kapitalanlagegesetzbuch wiederfinden werden. VI
8 Bearbeiterverzeichnis Einleitung... Dr. Thomas Emde 1, 2... Dr. Ludger C. Verfürth/Dr. Thomas Emde 2a, 3, 4, 5, 5a, 5b... Dr. Thomas Emde Vorbemerkung 6 19l... Dr. Alexandra Dreibus 6, 7, 7a, 7b, 8... Markus Thole 9, 9a... Andreas Steck Hendrik Simmering Vorbemerkung 12, 12a, 12, 12a.. Prof. Dr. Michael Nietsch 13, 13a, Wolfgang Vahldiek Dr. Sabine Machhausen Dr. Achim Döser/Dr. Simone Reul-Langer 17, 17a, 17b, 17c... Andreas Holzapfel 18, 19, 19a, 19b, 19c, 19d, 19e... Dr. Britta Distler 19f... Dr. Norbert Brühl/Annke von Tiling 19g, 19h, 19i, 19j, 19k, 19l... Dr. Britta Distler Vorbemerkung 20 29, Dr. Alexandra Dreibus 21, 21a, Dr. Alexandra Dreibus/Hendrik Simmering 23, Dr. Alexandra Dreibus/Norbert Stabenow 25, 26, Dr. Alexandra Dreibus Dr. André Alfes Dr. Alexandra Dreibus Vorbemerkung außer 40 40h (Verschmelzung), 30, 31.. Prof. Dr. Michael Nietsch Dr. Tobias A. Heinrich 33, 34, Dr. Tobias Schott Prof. Dr. Luise Hölscher 37, 38, Lars Gutsche Vorbemerkung 40 40h, 40, 40a, 40b, 40c, 40d, 40e, 40f, 40g, 40h... Matthias Schmitz 41, Matthias Rozok 42a... Matthias Rozok/Andreas Feneis 43, 43a... Matthias Rozok 44, Gerold Hornschu/Matthias Neuf Vorbemerkung 45a 45g, 45a, 45b, 45c, 45d, 45e, 45f, 45g... Dr. Michael Daemgen Vorbemerkung 46 65, 46, Dr. Joachim Kayser/Guido Schlikker 48, Dr. Joachim Kayser/Andreas Sturm Dr. Joachim Kayser/Guido Schlikker Benedict Braus/Sebastian Zinken Dr. Joachim Kayser/Andreas Sturm Frank Dornseifer 54, 55, 56, 57, Alexandra Marconnet Norbert Stabenow 60, 61, 62, 63, 63a, 64, Dr. Joachim Kayser/Lasse Holleschek Vorbemerkung 66 82, Dr. Niko Schultz-Süchting Dr. Johannes Conradi 68, 68a... Dr. Niko Schultz-Süchting 69, Dr. Karl-Heinz Lemnitzer 71, 72, 73, 74, Dr. Peter Bujotzek/Timo Thömmes Dr. Niko Schultz-Süchting Dr. Gernot Archner 78, 79, Helmut Doublier 80a... Dr. Niko Schultz-Süchting 80b... Harald Ruppert/Dr. Alexandra Zentis VII
9 Bearbeiterverzeichnis 80c... Dr. Niko Schultz-Süchting 80d... Dr. Alexandra Dreibus 81, 81a, 81b, Dr. Niko Schultz-Süchting Vorbemerkung 83 86, 83, 84, 85, Dr. Norbert Lang Vorbemerkung 87 90, 87, 88, 89, Dr. Harald Glander/Norman Mayr Vorbemerkung 90a 90f, 90a, 90b, 90c, 90d, 90e, 90f... Dr. Martin Schulte Vorbemerkung 90g 90k, 90g, 90h, 90i, 90j, 90k... Larissa Knöfler/Veronika Ghedina Vorbemerkung 90l 90r, 90l, 90m, 90n, 90o, 90p, 90q, 90r... Prof. Dr. Michael Nietsch Vorbemerkung 91 95, 91, 92, 93, 94, Janet Zirlewagen Vorbemerkung b, 96, 97, 98, 99, 99a, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 106a, 106b... Frank Dornseifer 110, 110a, 111, 111a... Gerold Hornschu/Matthias Neuf Vorbemerkung , 112, 113, 114, 115, 116, 117, 118, 119, Norbert Stabenow Vorbemerkung , Dr. Henny Müchler 122, 123, Rainer Süßmann Roland Baum Rainer Süßmann Christoph Heisterhagen Vorbemerkung , 128, 129, 130, 131, 132, 133, 135, 136, 137, 138, 139, Roland Baum 141, Dennis Kunschke 143, 143a, 143b... Dr. Michaela Möhlenbeck 143c... Dr. Sabine Machhausen 144, Gwendolyn Frey Frank Dornseifer Markus Thole Christoph Heisterhagen VIII
10 Inhaltsübersicht Kapitel 1. Allgemeine Bestimmungen Kapitel 2. Sondervermögen Kapitel 3. Investmentaktiengesellschaft Kapitel 4. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds) Kapitel 5. Vertriebsvorschriften Kapitel 6. Straf-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften Synopse Entwurf Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-E) Investmentgesetz (InvG) Sachverzeichnis IX
11
12 Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Bearbeiterverzeichnis... VII Inhaltsübersicht... IX Abkürzungsverzeichnis... XIX Einleitung... 1 Kapitel 1. Allgemeine Bestimmungen Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen a Inhaber bedeutender Beteiligungen Bezeichnungsschutz Namensgebung, Fondskategorien Aufsicht, Anordnungsbefugnis a Besondere Aufgaben b Verschwiegenheitspflicht Abschnitt 2. Kapitalanlagegesellschaften Vorbemerkung zu 6 19l InvG 6 Kapitalanlagegesellschaften Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb a Erlaubnisantrag und Erlaubniserteilung b Versagung der Erlaubnis Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat Allgemeine Verhaltensregeln a Organisationspflichten (weggefallen) Kapitalanforderungen Vorbemerkung zu InvG 12 Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr a Besonderheiten für die Verwaltung von EU-Investmentvermögen durch Kapitalanlagegesellschaften Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften a Besonderheiten für die Verwaltung richtlinienkonformer Sondervermögen durch EU-Verwaltungsgesellschaften Verwaltungsgesellschaften mit Sitz in einem Drittstaat Meldungen an die Europäische Kommission und die Europäische Wertpapierund Marktaufsichtsbehörde XI
13 Inhaltsverzeichnis 16 Auslagerung Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis a Abberufung von Geschäftsleitern; Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte b Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis; Maßnahmen bei der Abwicklung c Einschreiten gegen ungesetzliche Geschäfte Informationsaustausch mit der Deutschen Bundesbank Zusammenarbeit mit anderen Stellen und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde a Werbung b Sicherungseinrichtung c Anzeigen d Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsbericht e Bestellung eines Abschlussprüfers in besonderen Fällen f Besondere Pflichten des Abschlussprüfers g Auskünfte und Prüfungen der Kapitalanlagegesellschaften und der an ihr bedeutend beteiligten Inhaber h Auskünfte und Prüfungen zur Verfolgung unerlaubt betriebener Investmentgeschäfte i Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln j Maßnahmen bei Gefahr k Insolvenzantrag l Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren Abschnitt 3. Depotbank Vorbemerkung zu InvG 20 Beauftragung und jährliche Prüfung Aufsicht a Vorausgenehmigung der Depotbank-Auswahl Interessenkollision Ausgabe und Rücknahme von Anteilen eines Sondervermögens Verwahrung Zahlung und Lieferung Zustimmungspflichtige Geschäfte Kontrollfunktion Geltendmachung von Ansprüchen der Anleger Vergütung und Aufwendungsersatz Kapitel 2. Sondervermögen Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen Vorbemerkung zu und InvG 30 Sondervermögen Verfügungsbefugnis, Treuhänderschaft, Sicherheitsvorschriften Stimmrechtsausübung Anteilscheine Anteilklassen und Teilfonds Sammelverwahrung, Verlust von Anteilscheinen XII
14 36 Ermittlung des Anteilwertes, Veröffentlichung des Ausgabe- und Rücknahmepreises Rücknahme von Anteilen, Aussetzung Kündigung und Verlust des Verwaltungsrechts Abwicklung des Sondervermögens Vorbemerkung zu 40 40h InvG 40 Genehmigung der Verschmelzung a Verschmelzung eines EU-Investmentvermögens auf ein richtlinienkonformes Sondervermögen b Verschmelzungsplan c Prüfung der Verschmelzung d Verschmelzungsinformationen e Rechte der Anleger f Kosten der Verschmelzung g Wirksamwerden der Verschmelzung h Rechtsfolgen der Verschmelzung Kosten und Kostentransparenz Verkaufsprospekt und wesentliche Anlegerinformationen a Information mittels eines dauerhaften Datenträgers Vertragsbedingungen a Vorausgenehmigung Rechnungslegung Veröffentlichung des Jahres-, Halbjahres-, Zwischen-, Auflösungs- und Abwicklungsberichts Abschnitt 1a. Master-Feeder-Strukturen Vorbemerkungen zu 45a 45g InvG Inhaltsverzeichnis 45a Genehmigung des Feederfonds b Vereinbarungen bei Master-Feeder-Strukturen c Pflichten und Besonderheiten für Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank d Mitteilungspflichten der Bundesanstalt e Abwicklung eines Masterfonds f Verschmelzung oder Spaltung des Masterfonds g Umwandlung in Feederfonds oder Änderung des Masterfonds Abschnitt 2. Richtlinenkonforme Sondervermögen Vorbemerkung zu InvG 46 Zulässige Vermögensgegenstände Wertpapiere Geldmarktinstrumente Bankguthaben Investmentanteile Gesamtgrenze, Derivate Sonstige Anlageinstrumente Kreditaufnahme Vorbemerkung zu InvG 54 Wertpapierdarlehen, Sicherheiten Wertpapier-Darlehensvertrag Organisierte Wertpapier-Darlehenssysteme XIII
15 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung zu 57 InvG 57 Pensionsgeschäfte Verweisung Leerverkäufe Ausstellergrenzen Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen Erweiterte Anlagegrenzen Wertpapierindex-Sondervermögen a Anlagegrenzen und Anlagebeschränkungen für Feederfonds Emittentenbezogene Anlagegrenzen Überschreiten von Anlagegrenzen Abschnitt 3. Immobilien-Sondervermögen Vorbemerkung zu InvG 66 Immobilien-Sondervermögen Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen Beteiligung an Immobilien-Gesellschaften a Erwerbs- und Veräußerungsverbot Darlehensgewährung an Immobilien-Gesellschaften Monatliche Vermögensaufstellung, Bewertung Zahlungen, Überwachung durch die Depotbank Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts Risikomischung Anlaufzeit Treuhandverhältnis Verfügungsbeschränkung Sachverständigenausschuss Ertragsverwendung Vermögensaufstellung, Anteilwertermittlung Liquiditätsvorschriften a Kreditaufnahme b Risikomanagement c Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen d Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen Aussetzung der Rücknahme a Aussetzung nach Kündigung b Beschlüsse der Anleger Veräußerung und Belastung von Grundstückswerten Abschnitt 4. Gemischte Sondervermögen Vorbemerkung zu InvG 83 Gemischte Sondervermögen Zulässige Vermögensgegenstände Anlagegrenzen Erweiterte Anlagegrenzen XIV
16 Inhaltsverzeichnis Abschnitt 5. Altersvorsorge-Sondervermögen Vorbemerkung zu InvG 87 Altersvorsorge-Sondervermögen Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen Verbot von Laufzeitfonds Altersvorsorge-Sparplan Abschnitt 6. Infrastruktur-Sondervermögen Vorbemerkung zu 90a 90f InvG 90a Infrastruktur-Sondervermögen b Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen c Anlaufzeit d Ermittlung des Anteilwertes, Ausgabe und Rücknahme von Anteilen e Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen f Anforderungen an die für Anlageentscheidungen verantwortlichen Personen von Infrastruktur-Sondervermögen Abschnitt 7. Sonstige Sondervermögen Vorbemerkung zu 90g 90k InvG 90g Sonstige Sondervermögen h Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen, Kreditaufnahme i Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen j Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen k Risikomanagement Abschnitt 7a. Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen Vorbemerkung zu 90l 90r InvG 90l Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen m Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen n Anlaufzeit o Sonderregelungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen p Angaben im Verkaufsprospekt und in den Vertragsbedingungen q Verbot von Laufzeitfonds r Erklärungspflicht Abschnitt 8. Spezial-Sondervermögen Vorbemerkung zu InvG 91 Spezial-Sondervermögen Übertragung der Anteile Vertragsbedingungen und Verkaufsprospekt Rechnungslegung für Spezial-Sondervermögen Weitere Ausnahmeregelungen XV
17 Inhaltsverzeichnis Kapitel 3. Investmentaktiengesellschaft Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften Vorbemerkung zu b InvG 96 Rechtsform, Begriff Erlaubnis Bezeichnung und Angabe auf Geschäftsbriefen Anwendbare Vorschriften a Sondervorschriften für selbstverwaltende Investmentaktiengesellschaften Sondervorschriften für Investmentaktiengesellschaften in Form einer Umbrella-Konstruktion Abschnitt 2. Vertriebsverbot; Sacheinlageverbot 101 Verbot des öffentlichen Vertriebs (weggefallen) Ausgabe der Aktien Abschnitt 3. Kapitalvorschriften 104 Gesellschaftskapital Veränderliches Kapital, Rücknahme von Aktien Abschnitt 4. Besondere Vorschriften über die Verfassung der Investmentaktiengesellschaft 106 Vorstand a Aufsichtsrat b Geschäftsverbote für Vorstand und Aufsichtsrat (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen) Abschnitt 5. Rechnungslegung 110 Jahresabschluss und Lagebericht a Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Halbjahresbericht, Liquidationsrechnungslegung a Offenlegung und Vorlage von Berichten bei der Bundesanstalt XVI Kapitel 4. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds) Vorbemerkung zu InvG 112 Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken Dach-Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken Verwaltung von Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken Auskunftsrecht der Bundesanstalt
18 116 Rücknahme Verkaufsprospekt Vertragsbedingungen Risiko-Messsysteme Anforderungen an die für die Anlageentscheidungen verantwortlichen Personen von Sondervermögen nach den 112 und Kapitel 5. Vertriebsvorschriften Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften Vorbemerkung InvG 121 Verkaufsunterlagen und Hinweispflichten Veröffentlichungspflichten Maßgebliche Sprachfassung Werbung Kostenvorausbelastung Widerrufsrecht Prospekthaftung und Haftung für die wesentlichen Anlegerinformationen Abschnitt 2. Vertrieb in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Vorbemerkung zu InvG 128 Anzeigepflicht Veröffentlichungspflichten Abschnitt 3. Öffentlicher Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes Vorbemerkung zu InvG Inhaltsverzeichnis 130 Auf den öffentlichen Vertrieb von EU-Investmentanteilen anwendbare Vorschriften Pflichten bei öffentlichem Vertrieb von EU-Investmentanteilen im Inland Anzeige von EU-Investmentanteilen zum öffentlichen Vertrieb im Inland Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs (weggefallen) Abschnitt 4. Öffentlicher Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen im Geltungsbereich dieses Gesetzes Vorbemerkung zu InvG 135 Anwendbare Vorschriften auf den öffentlichen Vertrieb ausländischer Investmentanteile Zulässigkeit des öffentlichen Vertriebs Verkaufsprospekt Vertretung der Gesellschaft, Gerichtsstand XVII
19 Inhaltsverzeichnis 139 Anzeigepflicht Aufnahme, Untersagung und Einstellung des öffentlichen Vertriebs Abschnitt. 5 Vertriebsüberwachung 141 Zuständigkeit der Bundesanstalt Zusammenarbeit mit anderen Stellen Kapitel 6. Straf-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften 143 Bußgeldvorschriften a Strafvorschriften b Mitteilungen in Strafsachen c Beschwerde- und Schlichtungsverfahren Allgemeine Übergangsvorschriften Übergangsvorschriften für Sondervermögen Übergangsvorschriften für Investmentaktiengesellschaften Übergangsvorschrift zur Verwahrung und Verwaltung von Anteilscheinen Übergangsvorschrift zur Aufhebung des 127 Absatz Anhang 1 Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten in Sondervermögen nach dem Investmentgesetz (Derivateverordnung DerivateV) Anhang 2 Verordnung über die Inhalte der Prüfungsberichte für Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften und Sondervermögen (Investment-Prüfungsberichtsverordnung InvPrüfbV) Anhang 3 Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen und Investmentaktiengesellschaften sowie die Bewertung der einem Investmentvermögen zugehörigen Vermögensgegenstände (Investment-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung InvRBV) Anhang 4 Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsregeln nach dem Investmentgesetz (Investment-Verhaltens- und Organisationsverordnung InvVerOV) Synopse Entwurf Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-E) Investmentgesetz (InvG) 2117 Sachverzeichnis XVIII
Investmentgesetz, Investmentsteuergesetz: InvG, InvStG
Gelbe Erläuterungsbücher Investmentgesetz, Investmentsteuergesetz: InvG, InvStG Kommentar von Dr. Hanno Berger, Dr. Kai-Uwe Steck, Dieter Lübbehüsen, Manfred Bauer, Dr. Swen O. Bäuml, Dr. Johannes Blankenheim,
MehrInvestmentgesetz (InvG)
Investmentgesetz (InvG) InvG Ausfertigungsdatum: 15.12.2003 Vollzitat: "Investmentgesetz vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2011 (BGBl. I S.
MehrInvestmentgesetz (InvG)
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungs Verzeichnis 17 Investmentgesetz (InvG) Einleitung 27 Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften 1 Anwendungsbereich 27 2 Begriffsbestimmungen
MehrImmobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV
Gelbe Erläuterungsbücher Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV von Dr. P. Zimmermann 1. Auflage Immobilienwertermittlungsverordnung: ImmoWertV Zimmermann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrUBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH
UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos
MehrPrüfe dein Wissen: PdW. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. Kaspar Frey. 8. Auflage
Prüfe dein Wissen: PdW Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Herbert Wiedemann, Prof. Dr. Kaspar Frey 8. Auflage Gesellschaftsrecht Wiedemann / Frey wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:
MehrKapitalmarktrecht: KapMR
Beck-Texte im dtv 5783 Kapitalmarktrecht: KapMR Textausgabe mit Sachverzeichnis 1. Auflage Kapitalmarktrecht: KapMR schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung:
MehrWichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Aktienfonds
SEB Investment GmbH Frankfurt am Main Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des Fonds mit der Bezeichnung SEB Aktienfonds Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen sowie Durchführung
MehrInvestmentgesetz (InvG)
Investmentgesetz (InvG) InvG Ausfertigungsdatum: 15.12.2003 Vollzitat: Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in "Investmentgesetz vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2676), zuletzt geändert durch
MehrNomosKommentar. Nomos. Patzner Döser Kempf. Investmentrecht. Aufsicht Besteuerung. Handkommentar
NomosKommentar Patzner Döser Kempf Investmentrecht Aufsicht Besteuerung Handkommentar Nomos NomosKommentar Andreas Patzner Dr. Achim Döser Ludger J. Kempf Investmentrecht Aufsicht Besteuerung Handkommentar
MehrPrüfe dein Wissen: PdW 33. Insolvenzrecht. von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl. 2. Auflage. Verlag C.H.
Prüfe dein Wissen: PdW 33 Insolvenzrecht von Prof. Dr. Ulrich Ehricke, Dr. Kristof Biehl 2. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 65307 0 Zu Leseprobe
MehrEntwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung GZ: WA 41-Wp 2137-2013/0204 Vorblatt A. Problem und Ziel Beim Erlass der auf dem Kapitalanlagegesetzbuch basierenden Verordnung über Risikomanagement
MehrUmsatzsteuer verstehen und berechnen
Beck kompakt Umsatzsteuer verstehen und berechnen von Regine Funke-Lachotzki, Robert Hammerl 1. Auflage Umsatzsteuer verstehen und berechnen Funke-Lachotzki / Hammerl ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische
MehrInvestitions- und Steuerstandort Schweiz
Investitions- und Steuerstandort Schweiz Wirtschaftliche und steuerliche Rahmenbedingungen von Dr. Jürgen Brand, Hermann Bechtold, Christine Boldi-Goetschy, Lorella Callea, Dominique Facincani-Kunz, Dr.
Mehrbeck-shop.de Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht
Däubler/Bonin/Deinert AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht Kommentar zu den 305 bis 310 BGB von Dr. Wolfgang Däubler Professor an der Universität Bremen Dr. Birger Bonin Richter
MehrWillkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sie sind hier: Startseite Daten & Dokumente Merkblätter Merkblatt Ausnahme für
MehrZu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:
Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung
MehrGesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz)
2676 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2003 Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz)
Mehrapo Vario Zins Plus (ISIN: DE0005324222 / WKN: 532422) Umstellung der Vertragsbedingungen auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
apo Vario Zins Plus (ISIN: DE0005324222 / WKN: 532422) Umstellung der Vertragsbedingungen auf das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist am 22. Juli 2013 in Kraft getreten
MehrWichtige Mitteilung für die Anteilinhaber des Gemischten Sondervermögens VILICO Global Select (WKN: A0MKRD / ISIN: DE000A0MKRD0)
SGSS Deutschland Kapitalanlagegesellschaft mbh Apianstraße 5, 85774 Unterföhring (Amtsgericht München, HRB 169 711) Wichtige Mitteilung für die Anteilinhaber des Gemischten Sondervermögens VILICO Global
MehrMEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG MM-Fonds 100 (ISIN: DE0009782722)
MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG MM-Fonds 100 (ISIN: DE0009782722) Bekanntmachung der Änderung der Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen Mit Wirkung zum 22. Juli 2013
MehrDie Gesellschaft darf für das OGAW-Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben:
Besondere Anlagebedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin, (nachstehend "Gesellschaft" genannt) für das von der Gesellschaft
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz AIFM-UmsG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12294 17. Wahlperiode 06. 02. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds
MehrKapitalanlagegesetz KAGB
Kapitalanlagegesetz KAGB Lesefassung mit farbiger Hervorhebung der durch das Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes, das Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings,
MehrKündigungsschutzgesetz: KSchG
Gelbe Erläuterungsbücher Kündigungsschutzgesetz: KSchG Kommentar von Prof. Dr. Roland Schwarze, Dr. Mario Eylert, Dr. Peter Schrader 1. Auflage Kündigungsschutzgesetz: KSchG Schwarze / Eylert / Schrader
MehrEuropäisches Betriebsräte-Gesetz EBRG, SEBG, MgVG, SCEBG
Europäisches Betriebsräte-Gesetz EBRG, SEBG, MgVG, SCEBG Kommentar von Professor Dr. Georg Annuß, LL.M. Rechtsanwalt, München Außerplanmäßiger Professor an der Universität Regensburg Dr. Thomas Kühn Richter
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrKapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) KAGB Ausfertigungsdatum: 04.07.2013 Vollzitat: "Kapitalanlagegesetzbuch vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. September 2013
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrWertpapierhandelsgesetz. Kommentar. herausgegeben von. Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann Prof. Dr. Uwe H. Schneider
Wertpapierhandelsgesetz Kommentar herausgegeben von Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann Prof. Dr. Uwe H. Schneider 3. neu bearbeitete und erweiterte Auflage ß 2003 Juristische GesamtbibÜothek ci'ie Universität
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13395 17. Wahlperiode 10. 05. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/12294 eines
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6874 16. Wahlperiode 25. 10. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/5576,
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrBNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main
BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbh Frankfurt am Main An die Anleger des Sondervermögens MPF Orthos, ISIN DE000A0M8G91 Bekanntmachung der Änderung Besonderen Vertragsbedingungen Das Sondervermögen
MehrInformationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.
B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrP+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München
P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 3. Funds Forum Frankfurt 14. Mai 2009 Patricia Volhard EU-RICHTLINIE ZUR REGULIERUNG VON MANAGERN ALTERNATIVER INVESTMENT FONDS
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrTipps für die Anlageberatung
fokus verbraucher Tipps für die Anlageberatung Die Anlageberatung ist in den letzten Jahren komplexer, aber auch transparenter geworden. Dies bedeutet unter anderem, dass Sie während der Gespräche mit
MehrDerBBBankChanceUnion(zukünftigBBBankDynamikUnion)ist
Produktinformation, Stand: 31.Dezember2014, Seite 1 von 4 BBBankChanceUnion(zukünftigBBBankDynamikUnion) InternationalerDachfonds Risikoklasse: 1 geringesrisiko mäßigesrisiko erhöhtesrisiko hohesrisiko
MehrPraxiskommentar Vergaberecht
Praxiskommentar Vergaberecht zu GWB, VgV, VOB/A, VOL/A, VOF, SektVO mit sozialrechtlichen Vorschriften von Rudolf Weyand 3. Auflage Praxiskommentar Vergaberecht Weyand schnell und portofrei erhältlich
MehrDie Anwaltsklausur Zivilrecht
Assessorexamen - Lernbücher für die Praxisausbildung Die Anwaltsklausur Zivilrecht von Torsten Kaiser, Horst Kaiser, Jan Kaiser 5., neu bearbeitete Auflage Die Anwaltsklausur Zivilrecht Kaiser / Kaiser
MehrDiese Beschreibung von Hans Möller, die sich auf den Berufsstand der Versicherungsvermittler. zu den Parteien des Versicherungsvertrages betroffen.
Einleitung Traditionsgebundenheit, Weltverbreitung und zahlenmäßige Bedeutung des Berufsstandes der Versicherungsvermittler machen es erklärlich, dass es sich um einen Organismus handelt, der nicht leicht
Mehr.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
MehrBeck-Wirtschaftsberater im dtv 50808. Kundenorientierung. Bausteine für ein exzellentes Customer Relationship Management (CRM)
Beck-Wirtschaftsberater im dtv 50808 Kundenorientierung Bausteine für ein exzellentes Customer Relationship Management (CRM) von Prof. Dr. Manfred Bruhn Prof. Dr. Manfred Bruhn ist Inhaber des Lehrstuhls
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrKAGB Kommentar zum Kapitalanlagegesetzbuch und zur Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds mit Bezügen zum AIFM-StAnpG
KAGB Kommentar zum Kapitalanlagegesetzbuch und zur Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds mit Bezügen zum AIFM-StAnpG Herausgegeben von Dr. Wolfgang Weitnauer M. C. L. Lutz Boxberger Rechtsanwalt
MehrHANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg
HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Hamburg Wichtige Mitteilung an unsere Anleger Änderung der Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen für die Sondervermögen Active DSC Opportunity und Active
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrSchrittweise Anleitung zur Erstellung einer Angebotseite 1. In Ihrem Dashboard klicken Sie auf Neu anlegen, um eine neue Seite zu erstellen.
Schrittweise Anleitung zur Erstellung einer Angebotseite 1. In Ihrem Dashboard klicken Sie auf Neu anlegen, um eine neue Seite zu erstellen. Klicken Sie auf Neu anlegen, um Ihre neue Angebotseite zu erstellen..
MehrEin Buch entsteht. Ein langer Weg
Ein Buch entsteht ilo 2003 Ein langer Weg Wenn ein Schriftsteller oder eine Schriftstellerin eine Geschichte schreibt, dann ist das noch ein langer Weg bis daraus ein Buch wird. Der Autor Alles fängt damit
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrWichtige Information für unsere Anleger
UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie Vereinfachter- und Ausführlicher Verkaufsprospekt können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrDie Gesellschaft darf für das Sondervermögen folgende Vermögensgegenstände erwerben:
Besondere Vertragsbedingungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anlegern und der Landesbank Berlin Investment GmbH, Berlin, (nachstehend "Gesellschaft" genannt) für das von der Gesellschaft
MehrBürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben
PRESSEINFORMATION Umfrage Patientenverfügung Bürger legen Wert auf selbstbestimmtes Leben Ergebnisse der forsa-umfrage zur Patientenverfügung im Auftrag von VorsorgeAnwalt e.v. Der Verband VorsorgeAnwalt
MehrMotivation im Betrieb
LUTZ VON ROSENSTIEL Motivation im Betrieb Mit Fallstudien aus der Praxis ROSENBERGER FACHVERLAG LEONBERG IX Vorbemerkung zur 11. Auflage Vorbemerkung zur 10. Auflage Empfehlungen für den Leser Zielsetzung
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrCS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland
CS ETF (IE) plc 2nd Floor, Block E, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland 26. März 2012 CS ETF (IE) plc (die Gesellschaft ) CS ETF (IE) on MSCI EM Latin America CS ETF (IE) on MSCI Chile CS ETF
MehrAIFM-RL & KAGB: Neue Regeln als Schneise durch den Dschungel HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Mit einem Knoten den Deal zusammenhalten Moderation:
AIFM-RL & KAGB: HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Neue Regeln als Schneise durch den Dschungel Mit einem Knoten den Deal zusammenhalten Moderation: Adi Seffer Dr. Christoph Gringel Deutsche Investorenkonferenz
MehrMehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!
Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrUnternehmens- und Kapitalmarktrecht Teil 7
Unternehmens- und Kapitalmarktrecht Teil 7 Universität Hamburg, WS 2012/2013 von Rechtsanwalt Dr. Ingo Janert Dr. Ingo Janert, 2012 1. Bedeutung und rechtliche Grundlagen des Investmentrechts a. Investmentfonds
Mehrwerden müssen. KernelementederG20-BeschlüssezurverschärftenRegulierungdesOTC-DerivatemarkteswerdendurchdieVerordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11289 17. Wahlperiode 05. 11. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien
MehrStaatssekretär Dr. Günther Horzetzky
#upj15 #upj15 Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie,
MehrMEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7)
MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG RealReturn (ISIN: DE000A0HMMW7) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend aufgeführten Änderungen wurden von der Bundesanstalt
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrUrheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten
Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrGesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz)
Vorblatt Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetz zur Änderung des Investmentgesetzes und zur Anpassung anderer Vorschriften (Investmentänderungsgesetz) A. Problem und Ziel Das Gesetz dient der Stärkung
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrMEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München. MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6)
MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbh München MEAG FairReturn (ISIN Anteilklasse A: DE000A0RFJ25 ISIN Anteilklasse I: DE000A0RFJW6) Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen Alle nachfolgend
MehrErbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: ErbStG
Gelbe Erläuterungsbücher Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: ErbStG Kommentar von Prof. Dr. Jens Peter Meincke 16., neubearbeitete Auflage Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz: ErbStG Meincke
Mehr(EuGVVO) 5. Innerhalb des Insolvenzverfahrens werden nicht alle
Teil 1: Einleitung Eine eindeutige Bestimmung der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines grenzüberschreitenden Insolvenzverfahrens sowie für insolvenzbezogene Einzelentscheidungen ist erforderlich,
MehrWarum Sie dieses Buch lesen sollten
Warum Sie dieses Buch lesen sollten zont nicht schaden können. Sie haben die Krise ausgesessen und können sich seit 2006 auch wieder über ordentliche Renditen freuen. Ähnliches gilt für die Immobilienblase,
MehrBericht. über die Prüfung
Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:
MehrFrankfurt am Main. Bekanntmachung zur Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen des Richtlinienkonformen Sondervermögens
Frankfurt am Main Bekanntmachung zur Änderung der Besonderen Vertragsbedingungen des Richtlinienkonformen Sondervermögens Metzler Geldmarkt (ISIN DE0009761684) Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
MehrMandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB
Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen
MehrGemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November
MehrDIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.
DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer
MehrGesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Ingenieurgesetz - IngG) Art. 1 (1) Die Berufsbezeichnung "Ingenieur und Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrProdukthaftpflichtversicherung
Gelbe Erläuterungsbücher Produkthaftpflichtversicherung Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell)
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
MehrLeitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014
EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrBlackRock Asset Management Deutschland AG München
BlackRock Asset Management Deutschland AG München Änderung der Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen des folgenden richtlinienkonformen Sondervermögens: Fondsnamen ishares Markit iboxx Liquid
MehrWebalizer HOWTO. Stand: 18.06.2012
Webalizer HOWTO Stand: 18.06.2012 Copyright 2003 by manitu. Alle Rechte vorbehalten. Alle verwendeten Bezeichnungen dienen lediglich der Kennzeichnung und können z.t. eingetragene Warenzeichen sein, ohne
Mehr