Das Beratungsprogramm für TestatorInnen der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs

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1 Füreinander da sein Das Beratungsprogramm für TestatorInnen der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs

2 2 Inhalt 3 Begegnungen erleben 4 Beratung erfahren 5 Vorsorge treffen 6 Sich sicher fühlen 7 Den letzten Willen festlegen 8 In Erinnerung bleiben 11 Einladung Liebe LeserInnen, Sie haben im Laufe Ihres Lebens viele Erfahrungen gesammelt: Sie haben schöne Momente genossen, schwierige Herausforderungen gemeistert, Sie haben Veränderungen und Umbrüche erlebt das alles hat Sie zu einem ganz besonderen Menschen werden lassen. Vielleicht haben Sie jetzt den Wunsch etwas Bleibendes zu schaffen, etwas, das Sie überdauert. Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs bietet Ihnen individuelle Beratung, Sicherheit und persönlichen Kontakt. Wir möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen, Ihre Wünsche hören. Wir beantworten Ihre Fragen zu Themen wie Pflege, Betreuung, Vorsorge und sind für Sie da, wenn Sie mit uns über ihre Zukunft sprechen möchten. Wir von der Hilfsgemeinschaft freuen uns, Sie kennenzulernen! Mag. Irene Vogel, Geschäftsführerin

3 Begegnungen erleben Seit vielen Jahren finden im Rahmen des TestatorInnenprogramms der Hilfsgemeinschaft regelmäßig Austauschrunden statt. Mehrmals pro Jahr verbringen TestatorInnen, Geschäftsführerin und MitarbeiterInnen einen gemeinsamen Nachmittag im Beratungszentrum. Vorträge und Präsentationen über die Aktivitäten der Hilfs gemeinschaft, Gespräche, Plaudereien und persönliche Begegnungen stehen auf dem Programm. An diesen Nachmittagen werden nicht nur Neuigkeiten ausgetauscht, sondern auch Geschichten und Erinnerungen. Darüber hinaus werden die TestatorInnen von unseren MitarbeiterInnen an ihrem Geburtstag besucht oder ins Beratungs zentrum eingeladen. Selbstverständlich freuen wir uns auch, wenn sie an den zahlreichen Aktivitäten für unsere Mit glieder teilnehmen. Alle unsere TestatorInnen werden stets aktuell über die Arbeit der Hilfsgemeinschaft informiert. Darüber hinaus erhalten sie unseren jährlich erscheinenden Tätigkeitsbericht, in dem wir detailliert Auskunft geben über laufende Projekte und die Verwendung der Mittel. 3 Die persönliche Beziehung zu unseren TestatorInnen ist uns ein wichtiges Anliegen.

4 Wir halten telefonischen Kontakt und stehen Ihnen für Informationen, Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Beratung erfahren 4 Die MitarbeiterInnen der Hilfsgemeinschaft verfügen über eine spezielle Ausbildung und haben viel Erfahrung in den Bereichen Beratung, Betreuung und Pflege. Durch ihre langjährige Tätigkeit können sie auf ein großes Netzwerk von internen und externen Spezialisten zurückgreifen. Diese Kompetenz wird vor allem von Menschen geschätzt, die keine nahen Verwandten mehr haben. Als Teilnehmer des TestatorInnenprogramms können Sie z. B. auf Beratungsleistungen über mobile Betreuungs und Pflegedienste zugreifen. Auf Wunsch organisieren wir eine 24 Stunden Pflege, sprechen mit Ärzten und Pflegepersonal oder besichtigen mit Ihnen Wohn und Betreuungseinrichtungen. Im Krankheitsfall besuchen wir Sie im Spital und kümmern uns auch um Ihre medizinische Versorgung nach der Entlassung. Gerne kommen wir zu Ihnen nach Hause, um lebenspraktische Themen wie z. B. die Einrichtung eines Notrufdienstes oder die Beseitigung von Sturzfallen in Ihrer direkten Umgebung zu erörtern. Auch im Falle einer Übersiedlung unterstützen Sie unsere MitarbeiterInnen.

5 Vorsorge treffen Altern bedeutet auch, Veränderungen akzeptieren lernen. Oft ist das Zulassen von Hilfe ein erster Schritt. Sei es beim Einkaufen oder im Haushalt was bisher selbstverständlich war, kann zunehmend schwierig und belastend werden. Durch jahrelange Erfahrung in der Beratung alleinstehender, älterer Menschen wissen wir, dass die bewusste Auseinandersetzung mit den Herausforderungen des Alters das Annehmen von Veränderungen erleichtert und wichtige Weichen für ein zufriedenes und selbstbestimmtes Leben stellt. Mobile Dienste sind flexibel im Haushalt und bei der Körperpflege einsetzbar und können im Notfall ausgeweitet werden. Umzüge in betreute Wohnanlagen fallen leichter, wenn man sich vorab beim Tag der offenen Tür informiert oder an Veranstaltungen teilnimmt, die Einblicke in die mögliche neue Wohnsituation bieten. Derzeit werden Konzepte entwickelt, die den individuellen Bedarf an Hilfe und Autonomie berücksichtigen. Unsere MitarbeiterInnen beobachten laufend die Angebote im Bereich mobiler Dienste und sind auch über neue Ent wicklungen in Wohn und Pflegeeinrichtungen informiert. 5 Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihre speziellen Wünsche und Vorstellungen und begleiten Sie auf Ihrem Weg zur optimalen Vorsorge.

6 Für den Notfall gut vorzusorgen gibt Ihnen Sicherheit und beruhigt. Sich sicher fühlen 6 Unsere MitarbeiterInnen sind beim Erstellen einer Notfallsmappe behilflich, in der Kopien aller wichtigen Dokumente, Daten von Kontaktpersonen und gegebenenfalls Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht enthalten sind. Denken Sie darüber nach, wer im Notfall Zugang zu Ihrer Wohnung haben soll. Übergeben Sie einer vertrauenswürdigen Person einen Schlüssel oder beauftragen Sie eine Hilfsorganisation mit der Anbringung eines Schlüsselsafes neben Ihrer Haustür. So kann Ihnen im Notfall schnell geholfen werden. Informieren Sie sich über Senioren Notrufsysteme. Damit können Sie bei Gefahr per Knopfdruck Hilfe holen. Diese Systeme sollten ständig getragen werden, damit sie sofort betätigt werden können. Oftmals fehlen Ansprechpartner, mit denen Sie Ihre Sorgen besprechen können. Gerne beraten wir Sie in diesen Fragen und stellen den Kontakt zu Dienstleistungsunternehmen oder Hilfsorganisationen her.

7 Den letzten Willen festlegen Ein Testament sorgt dafür, dass Ihre ganz speziellen Wünsche und Verfügungen nach Ihrem Tod unter Aufsicht eines Notars umgesetzt werden. Die Hilfsgemeinschaft und ihre MitarbeiterInnen haben sich zu höchsten ethischen Grundsätzen im Umgang mit Testamenten und Verlassenschaften verpflichtet. Gerne lassen wir Ihnen unsere Richtlinien zukommen und erläutern Ihnen persönlich unseren Zugang zu diesem sensiblen Bereich. Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche: Ob Wohnungsauflösung, Übergabe von Erinnerungsstücken, Ausrichtung des Begräbnisses oder Pflege der Grabstätte wir übernehmen gerne alle diese Aufgaben und erfüllen sie genau nach Ihren Vorstellungen. Wir empfehlen Ihnen die Errichtung und Hinterlegung eines Testaments bei einem Notar oder Rechtsanwalt. Dann können Sie sicher sein, dass Ihre testamentarischen Verfügungen rechtsgültig sind und entsprechend Ihren Vorstellungen umgesetzt werden. 7 Durch Ihre testamentarische Verfügung können Sie gemeinnützigen Organisationen, wie die Hilfsgemeinschaft, die Sie schon zu Lebzeiten unterstützt haben, auch in Zukunft helfen.

8 Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinaus gibt, geht nicht verloren. (Albert Schweitzer) In Erinnerung bleiben 8 Seit vielen Jahrzehnten gedenkt die Hilfsgemeinschaft ihrer TestatorInnen. Eine Vielzahl an Beratungs und Serviceleistungen sowie Projekte zugunsten sehbehinderter und blinder Menschen in Österreich konnten durch den letzten Willen unserer TestatorInnen umgesetzt werden. Es ist uns daher ein ganz besonderes Anliegen, ihre Wünsche und Anweisungen nach ihrem Ableben zu erfüllen und ihr Andenken zu bewahren. Wir kümmern uns um die Grabpflege und besuchen jedes Jahr zu Allerheiligen die letzten Ruhestätten der Verstorbenen. Über das Leben und Wirken dieser ganz besonderen Menschen berichten wir in unserem Monatsmagazin sichtweisen und im Spendermagazin Helfer. Falls wir bereits zu Lebzeiten Kontakt mit ihnen hatten, veröffentlichen wir auf Wunsch Kurzbiografien und ausgesuchte Zitate auf unserer Website. Wir freuen uns besonders, wenn wir unsere TestatorInnen persönlich kennenlernen dürfen. Das gibt uns die Gelegenheit, ihnen unsere Dankbarkeit zu zeigen, bevor sie nur mehr in unserer Erinnerung existieren.

9 Eine Sache des Vertrauens! Die Mitarbeiterinnen des TestatorInnenprogramms Natürlich ist es eine vertrauliche Angelegenheit, welche Bestimmungen Sie über Ihr Vermögen treffen wollen. Sollten Sie jedoch die Hilfsgemeinschaft in Ihrem Testament bedenken wollen, freuen wir uns sehr, wenn Sie uns das mitteilen. x Zutreffendes bitte ankreuzen! Angelika Draxler Psychotherapeutin Tel. 01/ E Mail: draxler@hilfsgemeinschaft.at Ich will Fragen meinen Nachlass betreffend klären und ersuche um Kontaktaufnahme. Bitte senden Sie mir den aktuellen Tätigkeitsbericht. Mag. Claudia Jäger Pflegewissenschaftlerin Tel. 01/ E Mail: jaeger@hilfsgemeinschaft.at & Bitte senden Sie mir Informationen zur kostenlosen Mitgliedschaft. Ich bin selbst stark sehbehindert/blind. Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs Mag. Claudia Jäger Jägerstraße 36, 1200 Wien

10 Informationen und ethische Richtlinien Bitte senden Sie den ausgefüllten Kupon in einem Kuvert an die Hilfsgemeinschaft. Absender: Titel, Vorname Nachname Straße/Stiege/Stock/Tür PLZ, Ort Telefon > Geburtsdatum Ich stimme der Zusendung von elektronischen Nachrichten bis auf Widerruf zu. Österreichische Notariatskammer Landesgerichtsstraße 20, 1010 Wien Briefanschrift: Postfach 150, 1011 Wien Tel. 01/ , Fax: 01/ E Mail: kammer@notar.or.at, Österreichische Rechtsanwaltskammer Tuchlauben 12, 1010 Wien Tel. 01/ , Fax: 01/ E Mail: rechtsanwaelte@oerak.at, Ethische Richtlinien für den Umgang mit Erbschaften und Vermächtnissen Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs verpflichtet sich zu Ehrlichkeit gegenüber den ErblasserInnen und deren Angehörigen Sorgfalt und Respekt im Umgang mit den Wünschen und Auflagen der ErblasserInnen Vermeidung von Interessenkonflikten Professionalität beim Umgang mit Beratung Transparenz bei der Darstellung unserer Arbeit und der Verwendung der anvertrauten Mittel Effiziente und effektive Verwendung von Spendengeldern Bewusster verantwortungsvoller Umgang gegenüber dem letzten Willen der ErblasserInnen. &

11 Einladung Mein Name ist Christine Stenger und ich möchte mich als Testatorin und Vorstandsmitglied der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs vorstellen. Da ich ohne Nachkommen bin, habe ich mich entschieden die Hilfsgemeinschaft als meine Erbin einzusetzen. Ich habe mich bei einem Notar beraten lassen und dort mein Testament gemacht. Die Arbeit der Hilfsgemeinschaft ist ein wichtiger Teil meines aktiven Lebens. Durch mein Testament kann ich darüber hinaus weiter helfen. Besonders gerne besuche ich die Treffen der Testatorinnen und Testatoren und habe die Menschen, die mir dort seit Jahren begegnen, mittlerweile sehr ins Herz geschlossen. Gemeinsam den Jahreskreis zu erleben, Neuigkeiten auszutauschen oder Probleme des Alltags zu besprechen, erlebe ich als wichtigen und wertvollen Teil meines Lebens. Daher möchte ich auch Sie, liebe Leserin und lieber Leser, herzlich in unsere Runde einladen. Lernen Sie unsere ganz besondere Gemeinschaft kennen. Begleiten Sie uns auf unserem Weg, die Welt für sehbehinderte und blinde Menschen gleichwertiger und damit lebenswerter zu gestalten. Herzliche Grüße, Ihre Christine Stenger 11

12 Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs Beratungszentrum Jägerstraße 36, 1200 Wien Tel. 01/ Fax 01/ E Mail: info@hilfsgemeinschaft.at Wexstr. tern r eubu Beratungszentrum ger Str.. 5 Wallensteinplatz 5B Jäg erst r. 5A Augarten Gaußplatz ände Alserbachstraße 18/3 Friedens5, 33 brücke uer L Kurse U4 Roßa a erb Als tr. chs str in ste llen Wa l de 5, 33 5B U6 Jägerstr. Klos ana Län nz Fra fse Jos nhof Bah auk Don uer ela tt Spi Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr Uhr und Uhr sowie nach Vereinbarung. str om r t S 33, 31 Ob er e 31, 5A, 5B Au ga rte ns tr. seit 2001 Ihre Spende hilft! Spendenkonto: PSK , IBAN AT Ihre Spende ist steuerlich absetzbar (SO 1208). Impressum: Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, Jägerstraße 36, 1200 Wien, ZVR Nr: Fotos: Archiv der Hilfsgemeinschaft; Helfer 5f/2012, 02Z031808S Dem ehrenamtlich tätigen Vorstand des Vereins gehören an: Heinz Vogel (Vorsitzender), Werner Mixan (Kassier), Gerhard Bruckner (Schriftführer). Grundlegende Richtung im Sinne des 24 Abs. 4 Mediengesetz: Mildtätige Förderung blinder und sehbehinderter Menschen in Österreich im Sinne einer gleichberechtigten und barrierefreien Lebensgestaltung.

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