Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 2. Dezember 2014 in Berlin

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1 Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 2. Dezember 2014 in Berlin Gundula Roßbach Direktorin der Deutschen Rentenversicherung Bund Es gilt das gesprochene Wort! abrufbar auch unter

2 Seite 1 Folie 1 Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie ganz herzlich hier und heute zu der Vertreterversammlung. Seit dem 1. April bin ich im Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund tätig und hier für die Leistungsbereiche Rente und Versicherung und den Bereich Rehabilitation sowie die Widerspruchsstelle verantwortlich. Folie 2 Gesetzgeberische Aktivitäten in größerem Umfang prägten die ersten Monate meiner Amtszeit. Die Politik steht nicht still und es gibt viele Herausforderungen, die unser Haus zu meistern hat. Wenn ich auf meine ersten Monate, hier bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, zurückblicke, so kann ich mit Freude feststellen, dass unser Haus nach wie vor in der Lage ist, große Herausforderungen mit Bravour umzusetzen. Ich sage nur: Rentenpaket. Ich bin stolz auf unsere vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die neben dem Tagesgeschäft für unsere Versicherten, Arbeitgeber, Rentnerinnen und Rentner in der Lage waren, mit besonderem Einsatz insbesondere die Mütterrente so rasch und zügig umzusetzen. Dies wird auch außerhalb der Deutschen Rentenversicherung Bund wahrgenommen. Für die Unterstützung und den Einsatz in den vergangenen Monaten bei der Umsetzung des RV- Leistungsverbesserungsgesetzes hat sich nicht nur unsere Ministerin, Frau Andrea Nahles, ausdrücklich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung bedankt. Auch die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages haben sich anerkennend zur Umsetzung des Rentenpakets geäußert.

3 Seite 2 Meine Damen und Herren, ich werde Ihnen heute einen Überblick über die Aktivitäten des Jahres 2014 in der Deutschen Rentenversicherung Bund geben. Versicherung und Rente Folie 3 Umsetzung RV-Leistungsverbesserungsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, mit Veröffentlichung des vom Deutschen Bundestag beschlossenen RV-Leistungsverbesserungsgesetzes im Bundesgesetzblatt sind zum 1. Juli 2014 zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr, die sog. Mütterrente, d. h. eine verbesserte Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung für Geburten vor 1992, Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten, sowie eine Dynamisierung des Rehabilitationsbudgets. Wegen der äußerst kurzen Vorlaufzeit von der Verabschiedung im Parlament bis zum Inkrafttreten des Gesetzes stellte die Umsetzung dieser gesetzlichen Neuregelungen die Deutsche Rentenversicherung Bund vor eine besondere Herausforderung. Allein die späte Verkündung des Gesetzes führte dazu, dass Ende Juni 2014 bereits Rentenneuanträge darauf warteten, nach den neuen gesetzlichen Regelungen beschieden zu werden.

4 Seite 3 Im Hinblick auf die Umsetzung der sogenannten Mütterrente lag die Herausforderung in der hohen Anzahl der betroffenen Vorgänge. Insgesamt waren über 4,7 Millionen Versicherten- und Hinterbliebenenrenten neu zu berechnen und Bescheide in diesem Umfang zu versenden. Auch wenn die überwiegende Anzahl an Vorgängen maschinell erledigt werden konnte, verblieben rund Vorgänge, die manuell von der Sachbearbeitung zu bearbeiten waren. Bis zum Jahresende wird unser Bestand komplett bearbeitet sein. Die Erhöhung der Versichertenrenten durch die bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten ( Mütterrente ) hatte zur Folge, dass parallel gezahlte Hinterbliebenenrenten aufgrund der Einkommensanrechnung nach 97 SGB VI ebenfalls neu zu berechnen waren. In der Folge wurden deshalb mit Stand 14. November 2014 rund Hinterbliebenenrenten aufgrund der Einkommensanrechnung überprüft. Auch Versicherte, die noch keinen Rentenanspruch haben, erhalten eine bessere Anerkennung der Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder. Hierfür wurden im 4. Quartal 2014 rund 3 Millionen Versicherungskonten maschinell überarbeitet und entsprechende Vormerkungsbescheide an die Betroffenen erteilt. Bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr sind mit Stand 14. November 2014 bereits rund Anträge eingegangen. Rund Rentenbescheide sind mit Stand 14. November 2014 für diese neue Leistungsart erteilt worden. Um die Umsetzung des Rentenpakets für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen, sind verschiedene Maßnahmen

5 Seite 4 ergriffen worden: die Kontenklärung wurde vorübergehend ausgesetzt, Registraturkräfte wurden befristet neu eingestellt und bezahlte Mehrarbeit geleistet. Das Rentenpaket hat darüber hinaus zu einem erheblich erhöhten Auskunftsbedarf in der Bevölkerung geführt. Besonders spürbar war dies am gemeinsamen Servicetelefon aller Rentenversicherungsträger. Durch den großen Andrang sank die Erreichbarkeitsquote erheblich. Es wurde beschlossen, für allgemeine Anfragen zur Mütterrente eine Extra-Servicehotline einzurichten. Von August bis November 2014 wurde deshalb ein externes Callcenter beauftragt, hier sind mit Stand 14. November 2014 rund Anrufe eingegangen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die folgenden Ausführungen zum weiteren aktuellen Arbeitsstand in unserem Haus beziehen sich, sofern nicht ein anderer Zeitraum hervorgehoben wird, nunmehr auf den Stichtag 31. Oktober Folie 4 Rentenbereich Die Anzahl der Rentenneuanträge lag mit etwa Vorgängen um rund bzw. knapp 12 Prozent über dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Hierin enthalten sind auch die rund Antragseingänge (Stand: 14. November 2014) für die neu eingeführte Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab dem 63. Lebensjahr ( Rente mit 63 ), ich hatte soeben hierzu ausgeführt. Weiterhin ist die Anzahl an beantragten Regelaltersrenten um rund Vorgänge angestiegen. Die Antragszahlen hinsichtlich der Erwerbsminderungsrente sowie der Hinterbliebenenrente

6 Seite 5 liegen leicht unter dem Vorjahresniveau. Insgesamt sind etwa Rentenneuanträge erledigt worden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Rentenneuanträge beträgt auch aufgrund der Arbeiten im Zusammenhang mit dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz für den gesamten Zeitraum Januar bis Oktober 2014 insgesamt 68 Tage und liegt damit 3 Tage über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Der Anteil der Bearbeitungsvorgänge zur Rentennachbehandlung lag um rund 33 Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Rund 4,7 Millionen Erledigungen sind hier zu verzeichnen. Darin enthalten sind auch die Arbeiten im Zusammenhang mit dem RV- Leistungsverbesserungsgesetz. Folie 5 Informationen für unsere Kunden Im Berichtszeitraum wurden rund 10,8 Millionen Renteninformationen versandt; hinzu kamen knapp eine halbe Million Rentenauskünfte. Folie 6 Versicherungsbereich In den ersten zehn Monaten des Jahres 2014 sind in den Leistungsabteilungen 46 bis 50 insgesamt rund 3,07 Millionen Bearbeitungsvorgänge im Versicherungsbereich zugegangen und damit rund 8 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Dies ist einerseits auf die rückläufigen Anträge zur Kontenklärung zurückzuführen. Andererseits sind die Vorgänge zur Kontenbereinigung zurückgegangen, die der Sachbearbeitung aufgrund von maschinell übermittelten Datensätzen angezeigt werden. Mit 3,09 Millionen Erledigungen wird die Anzahl an Neueingängen übertroffen. Der Bestand an offenen Vorgängen zum Stichtag ge-

7 Seite 6 genüber dem Vorjahresmonat im Versicherungsbereich konnte damit von rund Vorgängen auf rund Bearbeitungsfälle reduziert werden. Zu erwähnen ist auch die bundesweite Clearingstelle, in der rund Vorgänge zur Statusfeststellung bearbeitet wurden. Das sind 5 Prozent mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Folie 7 Umsetzung der geänderten Rechtsprechung zum ZRBG Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie wissen, hat sich der Gesetzgeber für eine Neuregelung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG-ÄndG) entschieden, die im Wesentlichen am 1. August 2014 in Kraft getreten ist. Ziel der Neuregelung ist es, grundsätzlich allen ehemaligen Ghettobeschäftigten eine Rente ab dem 1. Juli 1997 zu ermöglichen. Die in der Vergangenheit erteilten Bewilligungsbescheide sind aufgrund der Neuregelung von Amts wegen daraufhin zu überprüfen, ob ein früherer Rentenbeginn in Betracht kommt. Es handelt sich rentenversicherungsweit um insgesamt rund Vorgänge. Ergab die Überprüfung, dass eine Neufeststellung der Rente nach dem ZRBG-ÄndG zum frühestmöglichen Rentenbeginn möglich wäre - allerdings verbunden mit der Absenkung des monatlichen Rentenzahlbetrages, aufgrund Wegfall der Zuschläge wegen späteren Rentenbeginns -, sind die Berechtigten mit einem Schreiben über ihr Wahlrecht informiert worden. Allein bei der DRV Bund waren dies rund Berechtigte. Nach unseren Planungen werden wir bis Ende des Jahres weitestgehend alle Anträge auf

8 Seite 7 Neufeststellung abgearbeitet haben. In den überwiegenden Fällen kommt es zu Nachzahlungen. Unabhängig von den mit dem ZRBG-ÄndG verbundenen Rechtsänderungen werden auch laufend noch neue Anträge auf Leistungen nach dem ZRBG gestellt, derzeit monatlich rund 250 Anträge. Folie 8 Rehabilitation Aktuelle Antrags- und Erledigungssituation Sehr geehrte Damen und Herren, im Bereich der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurden von Januar bis Oktober 2014 rund Anträge gestellt. Dies sind 2 Prozent mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Im gleichen Zeitraum konnten rund Anträge erledigt werden d. h. auch hier gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2 Prozent mehr. Im Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden von Januar bis Oktober 2014 rund Anträge gestellt. Dies sind 3,2 Prozent mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Bis Ende Oktober 2014 konnten rund Anträge erledigt werden. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht dies einem Anstieg um 2,9 Prozent.

9 Seite 8 Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rehabilitation bleibt nicht stehen. Unter dem Motto Aspekte guter Reha Innovation. Partizipation. Kommunikation. haben wir im Oktober das 15. Reha-Forum durchgeführt. Über 500 Experten aus Politik, Selbstverwaltung, Wissenschaft, von Sozialversicherungsträgern, aus Reha-Einrichtungen und Verbänden, sind unserer Einladung gefolgt und diskutierten aktuelle Entwicklungen in der Rehabilitation. Folie 9 Rehabilitationsbudget Im Rahmen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes wurde für die Fortschreibung des Reha-Budgets welche bislang nur nach der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter erfolgt ist - eine zusätzliche Demografiekomponente eingeführt. Hierdurch stehen der Rentenversicherung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Die aktuelle Ausgabenentwicklung im Jahr 2014 lässt darauf schließen, dass das zur Verfügung stehende Budget ausreichend bemessen ist, um den Rehabilitationsbedarf zu decken. Folie 10 Situation der Klinikgruppe Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Dezember wird das zwanzigste Reha-Zentrum der Klinikgruppe der Deutschen Rentenversicherung Bund nach dem Qualitätsmanagementverfahren QMS-Reha rezertifiziert werden. Bislang haben alle Reha-Zentren die Rezertifizierung erfolgreich abgeschlossen. Für Januar 2015 sind die letzten beiden Termine geplant und wir erwarten auch insoweit positive Ergebnisse.

10 Seite 9 Im Fokus unserer Arbeit um die inhaltliche Fortentwicklung der Rehabilitation stand 2014 die Vorbereitung der Einführung der medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR) für Menschen mit besonderen beruflichen Problemlagen in den psychosomatischen Abteilungen. Ab Januar 2015 wird dies realisiert. Die Anbindung der inneren Abteilungen ist in Vorbereitung. In wirtschaftlicher Hinsicht standen die weitere Auslastungsoptimierung und wieder der Ausbau der Kooperationen zur Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven im Brennpunkt. Die Synergieeffekte an allen 16 Kooperationsstandorten betrugen 2013 für die gesamte Rentenversicherung rund 6,8 Millionen Euro, wovon rund die Hälfte auf die an 13 Standorten beteiligte Klinikgruppe der Deutschen Rentenversicherung Bund entfiel. Ziel aller Anstrengungen ist es weiterhin, alle 22 Reha-Zentren und damit die Klinikgruppe in den sicheren Marktpreiskorridor zu führen. Folie 11 Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Meine sehr geehrten Damen und Herren, jedes Jahr scheiden zahlreiche Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft aus dem Erwerbsleben aus. Damit gehen den Betrieben und Unternehmen wertvolle Fachkompetenzen und die Erfahrungen langjähriger Beschäftigter verloren. Sie haben daher ein Interesse daran, die Erwerbsfähigkeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst lange zu erhalten.

11 Seite 10 Aber auch die Rentenversicherung hat ein originäres Interesse am Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern in Betrieben und Unternehmen. Hierdurch können vorzeitige Rentenzahlungen aus gesundheitlichen Gründen vermieden und Beitragszahlungen gesichert werden. Einige Rentenversicherungsträger haben deshalb in der Vergangenheit Beratungs- und Unterstützungsangebote für Unternehmen und Betriebe entwickelt. Ziel dieser Angebote war und ist es, Unternehmen und Beschäftigte durch Serviceangebote, etwa dem Arbeitgeberservice Rehabilitation und Betriebliches Eingliederungsmanagement für Arbeitnehmer der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie ähnlichen Angeboten einiger Regionalträger bei der Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit ihrer Arbeitnehmer zu unterstützen. Angesichts der Dringlichkeit dieses Themas und der hohen Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland haben sich jetzt alle Träger der Rentenversicherung dazu entschieden, einen Firmenservice anzubieten, hierfür ihre Angebote zu vereinheitlichen, zu bündeln und den Unternehmen den Firmenservice als ein gemeinsames Angebot aller Rentenversicherungsträger zur Verfügung zu stellen. Der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund hat im Frühjahr für alle Rentenversicherungsträger verbindlich ein Konzept zur Einführung eines Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung beschlossen. In einem ersten Schritt haben sich alle Träger auf die Inhalte und Strukturen dieses neuen Serviceangebotes verständigt. Danach werden die Beratungsangebote der einzelnen Rentenversicherungsträger unter der Dachmarke Firmenservice gebündelt und Betrieben und Unternehmen als einheitliches Angebot der Rentenversicherung präsentiert. Das einheitliche

12 Seite 11 Erscheinungsbild soll durch eine einheitliche Außendarstellung, eine einzige bundesweite Telefonnummer und Mailadresse sowie die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Unternehmen bekommen feste Ansprechpartner in den Regionen. Gegenstand der Beratung des Firmenservice sind mehrere Themen. Im Mittelpunkt steht das Thema Gesunde Mitarbeiter, das alle Themen mit Bezug zur Rehabilitation erfasst. Hierin findet sich aber auch das gemeinsame Angebot zum Thema Prävention nach 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI, das wir im Zusammenwirken zwischen Betrieb, Werks- und Betriebsärzten, Versicherten und der Rentenversicherung gestalten und durchführen werden. Darüber hinaus wird der Firmenservice aber auch eine Beratung zu unseren weiteren Kernthemen Rente, Altersvorsorge sowie zu Beiträgen und Meldungen zur Sozialversicherung umfassen. Daneben besteht die fakultative Möglichkeit, das Beratungsangebot um den Themenbereich Demografie zu erweitern, wie das im Rahmen der GeniAL-Beratung bereits von einigen Trägern der Rentenversicherung praktiziert wird. Die Vorbereitungen für dieses gemeinsame Angebot laufen bereits auf Hochtouren und wir rechnen damit, dass der Firmenservice der Rentenversicherung im kommenden Frühjahr starten kann. Prüfdienst Folie 12 Prüfungsanzahl und Prüfergebnisse Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, bis Oktober 2014 hat die Deutsche Rentenversicherung Bund Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern durchgeführt. Im Zuge

13 Seite 12 dessen sind rund Beitragsbescheide erlassen worden, mit denen Beiträge und Säumniszuschläge in Höhe von rund 339 Millionen Euro nacherhoben wurden. Davon entfielen 135 Millionen Euro auf Beiträge zur Rentenversicherung. Im Rahmen der Prüfung der rechtzeitigen und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe wurden bis Ende Oktober dieses Jahres von der Deutschen Rentenversicherung Bund Prüfungen durchgeführt und dabei rund 6,1 Millionen Euro nachgefordert. Folie 13 Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 zur Tariffähigkeit der CGZP Auch 2014 wurden die Prüfungen aus Anlass der Tarifunfähigkeit Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (kurz: CGZP) fortgesetzt. Den Trägern der Deutschen Rentenversicherung sind insgesamt Verleihbetriebe bekannt, die CGZP-Tarifverträge angewandt haben. Bis Ende Oktober 2014 wurden Prüfungen abgeschlossen und in Fällen Beitragsforderungen in Höhe von rund 225,4 Millionen Euro geltend gemacht. Die Prüfungen betreffen den Zeitraum bis Dezember Folie 14 Seit Beginn des Jahres 2014 führen die Prüfdienste erneut Prüfungen bei den CGZP-Arbeitgebern mit einem Prüfzeitraum ab Januar 2010 durch. Ursächlich für diese Prüfungen sind zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichtes vom 13. März 2013 mit denen entschieden wurde, dass der Verweis in Formulararbeitsverträgen auf den mehrgliedrigen Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und der CGZP sowie einzelnen Christlichen Arbeitnehmervereinigungen

14 Seite 13 intransparent und nach 307 Abs. 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch unwirksam ist. Im Vergleich zu den vorangegangenen CGZP-Prüfungen ist jedoch mit einer wesentlich geringeren Summe an Beitragsforderungen zu rechnen. Eine Vielzahl der CGZP- Arbeitgeber hat ab dem Jahre 2010 bzw. zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des Prüfzeitraums keine CGZP-Tarifverträge mehr angewandt. Folie 15 Rechtsprechung zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auch ein paar Worte zum Thema Syndikusanwälte sagen, das in den letzten Monaten immer wieder Gegenstand der Presse und diverser Fachaufsätze gewesen ist. Es geht dabei, wie Herr Dr. Gaßner in seinem Grußwort ausgeführt hat, um die Frage nach der Zuordnung der Beschäftigung von Rechtsanwälten, die bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern in einem festen Dienstund Arbeitsverhältnis stehen, zu einem System der Altersversorgung. Die Personen selbst sehen sich als Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke für Rechtsanwälte und streben für sich eine Befreiung von ihrer in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehenden Versicherungspflicht an. Die bisherige Verwaltungspraxis der DRV Bund gemäß der 4 Kriterien hat das Bundessozialgericht am 3. April 2014 in mehreren Verfahren nicht bestätigt. Dies bedeutet, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund zukünftig keine Befreiungen mehr für eine Tätigkeit als Syndikusanwalt aussprechen kann. Nachdem das

15 Seite 14 Bundessozialgericht in seinem Terminbericht Ausführungen zu einem notwendigen Vertrauensschutz gemacht hatte, bestand eine große Erwartungshaltung, wie dieser Vertrauensschutz im Einzelnen ausgestaltet werden kann. Wie dieser im Groben ausgestaltet werden wird, hat Herr Dr. Gaßner skizziert. Wir werten zurzeit die rechtlichen Hinweise des Bundesversicherungsamtes aus, um die Hinweise u. a. zur Verhinderung von Missbrauchsfällen (Stichwort: Taxifahrer) für die Praxis zu übersetzen und für die Zukunft praktisch umzusetzen. Es ist vorgesehen, die Veröffentlichungen der Informationen für die Praxis in der kommenden Woche vorzunehmen. Folie 16 Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, die Arbeitssituation der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen im Zulageverfahren ist weiterhin durch steigende Antragszahlen bei der zulagegeförderten privaten Altersvorsorge geprägt. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales belief sich der Gesamtbestand an Riester-Verträgen bis Ende September 2014 auf rund 16 Millionen Verträge. Hiervon entfallen allein rund 1,3 Millionen Verträge auf die Variante Wohn-Riester. Folie 17 Derzeit verwaltet die ZfA mehr als 15,6 Millionen Zulagekonten. Am 15. Mai 2014 wurde eine Rekordauszahlungssumme in Höhe von mehr als 2,5 Milliarden Euro auf rund 10,2 Millionen Zulagekonten ausgezahlt. Insgesamt zahlte die ZfA zu den vier Auszahlungsterminen des Jahres 2014 rund 3,1 Milliarden Euro an Zulagen aus. Seit 2003 wurden unter Berücksichtigung der vorge-

16 Seite 15 nommenen Rückforderungen insgesamt fast 18,0 Milliarden Euro an Zulagen auf Riester-Verträge überwiesen. Folie 18 Verwaltungs- und Verfahrenskosten Sehr geehrte Damen und Herren, die Rentenversicherungsträger sind auch im Jahr 2013 dem gesetzlichen Auftrag nachgekommen, ihre Aufgaben effizient und sparsam zu erledigen. Dies zeigt sich auch an der Entwicklung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten. Das der Rentenversicherung insgesamt zur Verfügung stehende Budget wurde deutlich unterschritten. Auch die Deutsche Rentenversicherung Bund hat den Kurs der vergangenen Jahre weiter fortgesetzt. Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten erhöhten sich zwar gegenüber dem Vorjahr um rund 28 Millionen Euro oder 2,0 Prozent auf 1,4 Milliarden Euro, wobei diese Kostenentwicklung vor allem auf tarifäre Entgeltsteigerungen zurückzuführen ist. Der in der Rentenversicherung abgestimmte Anteil am Gesamtbetrag wurde trotz dieser Entwicklung deutlich unterschritten. Auch im Jahr 2014 wird die Deutsche Rentenversicherung Bund nach den bisher vorliegenden Zahlen das ihr zustehende Budget nicht ausschöpfen. Wie konsequent die Deutsche Rentenversicherung Bund die Kostenentwicklung verfolgt hat, wird gerade auch in der längerfristigen Betrachtung deutlich. Diese zeigt, dass die Verwaltungs- und Verfahrenskosten am Ende des Jahres 2014 auch nominal unter den Kosten des Jahres 2006 liegen werden.

17 Seite 16 Folie 19 rvdialog Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine weitere große Herausforderung für die Deutsche Rentenversicherung Bund und für die Sachbearbeitung des Hauses stellt die Einführung des Programmsystems rvdialog dar. Damit verbunden ist die Migration aller Datenbestände in das neue Programmsystem und die Anbindung der hausspezifischen Verfahren wie beispielsweise des elektronischen Dokumentenworkflows. Aufgrund der Vielzahl der dabei zu koordinierenden Themen wird die Einführung von rvdialog bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durch ein internes Projekt unter Beteiligung aller betroffenen Bereiche geleitet. So ist insbesondere geprüft worden, inwieweit die gewohnten Arbeitsabläufe in der Sachbearbeitung im Hinblick auf rvdialog anzupassen sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund haben bei den anderen Trägern hospitiert, um die dortigen Abläufe kennen zu lernen. Aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen hat sich eine Vielzahl von Prozessanpassungen ergeben. Die Bearbeitung der Geschäftsvorgänge mit rvdialog ist umfassend in der Verfahrensliteratur für die Sachbearbeitung beschrieben worden. In Vorbereitung des nächsten Umstellungsschritts wurde auch das Schulungskonzept für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angepasst, um einen stärkeren Praxisbezug zu gewährleisten. Daneben ist geplant, die Sachbearbeitung in der Umstellungsphase durch Kenner des Programmsystems sogenannte Multiplikatoren und Floorwalker - direkt am Arbeitsplatz zu unterstützen. Dabei werden erneut auch

18 Seite 17 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Regionalträger und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zum Einsatz kommen. Neben diesen hausinternen Anpassungen sind zahlreiche Änderungen am Programmsystem rvdialog beauftragt worden, um die ermittelten Verbesserungspotentiale umzusetzen. Viele beauftragte Änderungen sind bereits realisiert bzw. sind in der Umsetzung. Hieraus werden sich weitere Verbesserungen für die Sachbearbeitung ergeben. Andere Herausforderungen stellen sich in der Rehabilitationsabteilung, da im Bereich der medizinischen Rehabilitation bereits mit einem elektronischen workflow gearbeitet wird. Hier gilt es, insbesondere das Antwortzeitverhalten zu verbessern und das neu eingeführte Verfahren für den sozialmedizinischen Dienst zu optimieren. Nach all diesen seit August 2013 vorgenommenen Anpassungen und Verbesserungen und den dabei für die Sachbearbeitung eingeleiteten Unterstützungsmaßnahmen sind Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund und das Einführungsprojekt rvdialog der Auffassung, dass der nächste Umstellungsschritt mit dem 29. Geburtstag erfolgreich pilotiert werden kann. Die Migration eines weiteren Geburtstags ist notwendig, um die vielfältigen Programmänderungen, Verbesserungen und das Migrationstool zu testen und weiter zu optimieren. Die von der Dienststelle eingeleitete Beteiligung konnte bisher nicht abgeschlossen werden. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 hat der Hauptpersonalrat der Deutschen Rentenversicherung Bund, dem weiteren Pilotschritt nicht zugestimmt und

19 Seite 18 insbesondere zu den komplexen Themen Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit weitere Schritte eingefordert. Wir haben deshalb entschieden, den Umstellungstermin für den 29. Geburtstag zu verschieben. Das Projekt prüft und beantwortet nun die aufgeworfenen Fragen des Hauptpersonalrats, um gemeinsam mit dem Hauptpersonalrat im Interesse aller Beschäftigten den nächsten Umstellungsschritt zu gestalten. Das Ziel des Projektes ist es, die Pilotierung des 29. Geburtstages so zügig wie möglich durchzuführen. In der Übergangszeit bis zur vollständigen Einführung von rvdialog ist weiterhin sichergestellt, dass die Arbeitsfähigkeit in beiden Programmsystemen, rvglobal und rvdialog, auch künftig in vollem Umfang erhalten bleibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die weiterhin mit hohem Engagement an der Einführung des neuen Programmsystems arbeiten. Die Nutzung eines gemeinsamen Programmsystems durch alle Rentenversicherungsträger ist wichtig für die gemeinsame Standardisierung und Optimierung von Geschäftsprozessen. Auch hierfür sind die Arbeiten in der deutschen Rentenversicherung bereits aufgenommen worden. Grundvoraussetzung dafür ist es, dass alle Träger mit einem System und weitgehend einheitlichen Abläufen arbeiten. Insoweit muss die baldige vollständige Umstellung auf rvdialog weiterhin unser gemeinsames Ziel sein. Folie 20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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