Arbeitsrecht im Betrieb Worauf muss ich achten, wo kann der Betriebsrat mitbestimmen?

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1 Informationen für Studierende Arbeitsrecht im Betrieb Worauf muss ich achten, wo kann der Betriebsrat mitbestimmen?

2 Agenda 1. IG BCE Wer ist das eigentlich? 2. Was steht in einem Arbeitsvertrag? 3. Welche arbeitsrechtlichen Normen gestalten das Arbeitsverhältnis? 4. Was ist wo geregelt? 5. Was hat der Betriebsrat mit dem Arbeitsverhältnis zu tun? 2

3 Die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Wir, das sind rund Mitglieder und noch einmal knapp Mitglieder über den Dachverband. Wir sind die zuständige Gewerkschaft für die Branchen: Bergbau Chemie Energie Erdöl und Erdgas Glas Gummi, Kautschuk Keramik Kunststoff Nichtmetallische Werkstoffe Leder Papier Pharma Umwelttechnologie Wasserwirtschaft Ver- und Entsorgung 3

4 Starke Branchen Starker Dachverband 4

5 Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und alle Berufe gewährleistet.... 5

6 Arbeitsrechtliche Informationen Rechtsnormen Weitere Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Mitbestimmung des Betriebsrates Vertragsanbahnung Arbeitsvertrag Der heutige Vortrag stellt nur einen Auszug aus den arbeitsrechtlichen Normen dar. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie bei der IG BCE. 6

7 Anbahnung des Arbeitsverhältnis Stellen Sie sich vor, sie werden zum Bewerbungsgespräch eingeladen! Der Bewerber hat in der Regel Anspruch auf Erstattung der Vorstellungskosten, wenn er vom Arbeitgeber zur persönlichen Vorstellung gefordert wird ( 662, 670 BGB) - Fahrtkosten - Mehrkosten für Verpflegung und Unterbringung Es sei denn, der Arbeitgeber schließt ausdrücklich die Kostenübernahme aus (ArbG Kempten BB 1994, 1504) 7

8 Anbahnung des Arbeitsverhältnis Was Sie nicht wahrheitsgemäß beantworten müssen! Es dürfen nur Fragen gestellt werden, an deren Beantwortung der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse hat Interessensabwägung ist erforderlich! Dazu gehört in der Regel nicht: - Schwangerschaft/ Familienplanung - Sexuelle Identität - Parteizugehörigkeit - Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft - Behinderung/ Krankheit - Religion oder Weltanschauung - 8

9 Arbeitsvertrag 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein. 9

10 Der Arbeitsvertrag was steht drin? - Beginn des Arbeitsverhältnisses - Ende des Arbeitsverhältnisses - Probezeit - Tätigkeitsbeschreibung - Arbeitsvergütung - Arbeitszeit - Mehrarbeit - Urlaubsanspruch/ Urlaubsgeld/ weitere Prämien - Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - Verschwiegenheitspflichten - Kündigungsfristen - Ausschlussfristen 10

11 Die Pyramide des Arbeitsrechts Europarecht GG Gesetz, Verordnung Rechtsprechung Günstigkeitsprinzip Arbeitsvertrag, Direktionsrecht Individualarbeitsrecht Tarifvertrag Betriebsvereinbarung kollektives Arbeitsrecht 2014 IG BCE, Abteilung Politische Schwerpunktgruppen, Oliver Hecker 11

12 Tarifbeschäftigte außertariflich Beschäftigte (AT) Tarifrecht: Tariflich Beschäftigte AT-Beschäftigte Betriebsverfassungsrecht: A r b e i t n e h m e r / - i n n e n Tarif Außer Tarif Leitende Angestellte 5 Abs. 3 BetrVG LA Mitbestimmung des Betriebsrates! 12

13 Rechtsnormen, die das Arbeitsverhältnis gestalten Tarifbeschäftigte/r AT-Beschäftigte/r Vertrag Betriebsvereinbarung Tarifvertrag Vertrag Betriebsvereinbarung Die Arbeitsbedingungen für AT-Angestellte sind im Ganzen besser als für Tarifbeschäftigte 13

14 Inhalte von Tarifverträgen In Tarifverträgen sind die wichtigsten Bedingungen des Arbeitslebens geregelt, u. a.: Arbeitszeit Höhe der Entgelte Entgeltgruppen Probezeit Altersvorsorge Steigerung der Ausbildungsplätze Urlaubsdauer Urlaubsgeld bzw. 13. Monatsgehalt Weiterbildungsansprüche Altersteilzeit Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Kündigungsfristen Arbeitsplatzsicherung 14

15 Praktische Umsetzung am Beispiel Chemie Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitgeberverbände Gewerkschaften BAVC Bundes Arbeitgeberverband Chemie IG BCE Industriegewerkschaft Bergbau Chemie Energie Interessen Interessen Tarifverträge 15

16 Auch über den Tarifvertrag hinaus Tarifverträge definieren, wer außertariflich (AT) Beschäftigt ist Sie legen damit Mindestarbeitsbedingungen für den AT-Bereich fest Gewerkschaftliche Betriebsräte gestalten in diesem Bereich Einkommen und Arbeitsbedingungen 16

17 Inhalte von Betriebsvereinbarungen In Betriebsvereinbarungen gestalten Betriebsräte und Geschäftsleitungen die Bedingungen des Arbeitslebens in einem Betrieb, u.a.: Lage der Arbeitszeit Auszahlungszeitpunkt der Entgelte der Entgelte Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit Ordnung des Betriebes Maßnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitnehmer(innen) allgemeine Urlaubsgrundsätze Betriebliches Vorschlagswesen Grundsätze der Prämienausschüttung Leistungsbeurteilungssysteme Sozialplan Maßnahmen zur Gesundheitserhaltung und zur Verhütung von Arbeitsunfällen... 17

18 Wer verhandelt Betriebsvereinbarungen? Arbeitgeber Betriebsrat 18

19 Der Betriebsrat Auszüge aus dem Betriebsverfassungsgesetz 1 Errichtung von Betriebsräten (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen. 7 Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. [ ] 8 Wählbarkeit (1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören [ ]. 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. [ ] 19

20 Zusammenwirken von IG BCE und BR IG BCE Betriebsrat Mitglied/ Mitarbeiter(in) 20

21 Zusammenwirken von IG BCE und BR Aus dem Betriebsverfassungsgesetz: 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen (3) Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt. Umsetzung Tarifverträge auf betrieblicher Ebene: - Demografie - Tarifliche Altersvorsorge - Tarifvertrag zur Weiterbildung 21

22 Welche Norm gilt eigentlich wann? Günstigkeitsprinzip Stellen Sie sich vor, sie haben in ihrem Arbeitsvertrag 15 Tage Urlaub im Jahr ausgehandelt. Im Tarifvertrag der chemische Industrie sind 30 Tage definiert. Aus dem Bundesurlaubsgesetz entstünde ein Anspruch von 24 Tagen (bezogen auf eine 6-Tage-Woche). Welcher Urlaubsanspruch stünde Ihnen zu? Für Mitglieder der IG BCE stellen Leistungen aus dem Tarifvertrag Mindestarbeitsbedingungen dar, von denen nicht abgewichen werden kann. Bei Mitgliedschaft in der tarifvertragsschließenden Partei sind es 30 Tage, ansonsten 24 Tage! Die günstigere Regel gilt. 22

23 Inhalte des Arbeitsvertrags/ Rechtsnormen Probezeit Gesetz Tarif AT 1 KSchG: MTV: Arbeitsvertrag 6 Monate 6 Monate mind. Gesetz 23

24 Inhalte des Arbeitsvertrags/ Rechtsnormen Tätigkeitsbeschreibung Die Tätigkeitsbeschreibung legt das damit verbundene Entgelt fest Das Entgelt wird nicht durch einen erworbenen Abschluss bestimmt, sondern durch die Tätigkeit, für die ein bestimmter Abschluss erforderlich sein kann Im Entgeltrahmentarifvertrag der Chemischen Industrie werden Tätigkeiten Entgeltgruppen zugeordnet höchste Entgeltgruppe E13 AT-Beschäftigte sind,»deren Aufgabengebiet höhere Anforderungen stellt, als die höchste tarifliche Beschäftigungsgruppe verlangt «24

25 Tätigkeitsbeschreibung und Versetzung Enge Versetzungsklausel Weite Versetzungsklausel Genaue Beschreibung der Tätigkeit Leistung und Ziele nur begrenzt Hoher Schutz vor Versetzungen Geringer Kündigungsschutz Weite Beschreibung der Tätigkeit Weite Leistungsziele möglich Geringer Schutz vor Versetzungen Hoher Kündigungsschutz 25

26 Inhalte des Arbeitsvertrags/ Rechtsnormen Arbeitsvergütung Gesetz Tarif AT 612 Abs. 2 BGB Entgelttarifvertrag Arbeitsvertrag OrtsüblicherLohn, mindestens 70% Tarifverträge Zuordnungin die definieren die Entgeltgruppe nach Mindestarbeitsbedingungen Tätigkeit 26

27 Tarifliche Mindestbedingungen (Chemie und Pharma) Tarifsätze Landesbezirk Bayern

28 Jahresentgelt Entwicklung auf einer technischen Bachelor-Stelle in der Entgeltgruppe 11 (ohne vorherige Berufserfahrung) Einstieg Nach 2 Jahren Nach 4 Jahren Nach 6 Jahren Monatsentgelt Jahresleistung 95 % 95 % 95 % 95 % Urlaubsgeld 613,50 613,50 613,50 613,50 Demografiebetrag Tarifl. Altersvorsorge 613,55 613,55 613,55 613,55 Jahresentgelt Tarifsätze Landesbezirk Bayern

29 Tarifliche Mindestbedingungen (Chemie und Pharma) Arbeitszeit 37,5 Stunden/Woche 12,95 Monatsentgelte pro Jahr Tarifliches Urlaubsgeld von 613,50 Tarifliche Altersvorsorge von 613,55 Demografiebetrag von über 500 pro Jahr Regelungen zur verlängerten Entgeltfortzahlung Entgeltsicherung und Rationalisierungsschutz im Alter 29

30 Master / Staatsexamen Stellen, welche einen dieser Abschlüsse erfordern sind in der Regel im außertariflichen (AT-) Bereich oder in der E 13 zu finden. Für den AT-Bereich schreibt der Tarifvertrag zwingend bessere Arbeitsbedingungen als in der E 13 vor. 30

31 Jahresentgelt auf einer technischen Stelle in der Entgeltgruppe 13 Einstieg Monatsentgelt Jahresleistung 95 % Urlaubsgeld 613,50 Demografiebetrag 500 Tarifl. Altersvorsorge 613,55 Jahresentgelt Dieses Jahresentgelt bildet zugleich das Mindesteinkommen für den AT- Bereich und bezieht sich auf die tarifliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden sowie die Anwendung des Manteltarifvertrages. Bei höherer Arbeitszeit oder Nicht- Gewährung von Leistungen aus dem Manteltarifvertrag wäre dieses entsprechend zu erhöhen. Tarifsätze Landesbezirk Bayern

32 Beispiel Arbeitszeit Die meisten Arbeitsverträge im AT-Bereich enthalten die 40-Stunden- Woche. Grundsätzlich sind aber alle Arbeitszeiten bis zur gesetzlichen Grenze von 48 Stunden/Woche möglich. Das Mindest-Jahresentgelt ist bei einer anderen Arbeitszeit als 37,5 Stunden im entsprechenden Verhältnis zu erhöhen bzw. zu senken. Stunden/Woche Mindest-Jahresentgelt 35, , , , Tarifsätze Landesbezirk Bayern

33 Achtung! Wichtige Hinweise Viele Unternehmen wenden den Tarifvertrag über Mindestjahresbezüge mit dem Verband angestellter Akademiker (VAA) an. Dieser bezieht sich in 2014 auf folgende Mindestjahresbezüge: Einstiegsgehalt Zweites Beschäftigungsjahr Diplomierte Angestellte Angestellte mit Promotion frei zu vereinbaren frei zu vereinbaren

34 Wie komme ich in den richtigen Tarifvertrag Tarifverträge finden laut Tarifvertragsgesetz nur Anwendung, wenn beide Vertragspartner (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) Mitglied in der tarifvertragsschließenden Partei sind. Da sowohl IG BCE als auch der VAA einen Tarifvertrag mit dem BAVC geschlossen haben, kommt es alleinig darauf an, in welcher Gewerkschaft Sie Mitglied sind. Da der Betriebsrat bei der Einstellung auch die sogenannte Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe (auch AT) überprüft kann dieser dafür sorgen, dass IG BCE-Mitglieder auch das Mindestentgelt erhalten. Daher sollten Sie rechtzeitig Kontakt zum Betriebsrat aufnehmen, wenn das Mindestentgelt bei den Verhandlungen nicht selbst erreicht werden kann. 34

35 Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag AG Entgelt Zeit AN Dienstvertrag: Bewirken einer Leistung, mittlerer Art und Güte, entsprechend persönlicher Leistungsfähigkeit Werkvertrag: Ergebnis ( Werk ) 35

36 Inhalte des Arbeitsvertrags/ Rechtsnormen Arbeitszeit Gesetz Tarif AT ArbZG MTV Arbeitsvertrag 48h/ Woche bezogenauf eine 6-Tage-Woche 37,5h/ Woche Achtung: Zusammenhang Arbeitszeit und Entgelt 36

37 Inhalte des Arbeitsvertrags/ Rechtsnomen Arbeitszeit Dauer folgt aus dem Arbeitsvertrag für AT und aus dem Tarifvertrag für Tarifliche Mitarbeiter(inn)en Sie betrifft den Umfang der Hauptleistungspflicht und unterliegt daher nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Umsatz- und Leistungsziele ersetzen keine Regelung über die Dauer der Arbeitszeit (Arbeitnehmer schuldet keinen Erfolg) Ist keine Wochenarbeitszeit definiert, gilt die betriebsübliche Arbeitszeit. Ist hier keine definiert, gilt die tarifliche Arbeitszeit (BAG AZR 325/12) Vertrauensarbeitszeit entbindet nicht von der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit 37

38 Hauptleistung aus dem Arbeitsvertrag Arbeitszeit - Arbeitsschutzrechtlich Kernaussagen des Arbeitszeitgesetzes: Maximalarbeitszeit 3 ArbZG Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten Erhöhung auf max. 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen 8 Std. durchschnitt erreicht werden Ruhepausen 4 ArbZG Ruhezeiten 5 ArbZG Zwischen einzelnen Arbeitseinsätzen muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden. 38

39 Inhalte des Arbeitsvertrags/ Rechtsnormen Mehrarbeit Gesetz Tarif AT Keine Regelung Arbeitsvertrag/ MTV Arbeitsvertrag Zeitausgleich/ Zuschläge von 25% Von Mehrarbeit spricht man, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird! 39

40 Hauptleistungen aus dem Arbeitsvertrag Arbeitszeit - Vertraglich Verpflichtung zur Mehrarbeit folgt auch aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag Formulierung im Arbeitsvertrag Alle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten ist intransparent und damit nichtig. 40

41 Inhalte des Arbeitsvertrags/ Rechtsnormen Urlaub Gesetz Tarif AT BUrlG MTV Arbeitsvertrag 24 Tage/ Jahr = 4Wochen (6-Tage-Woche) 30 Tage/ Jahr = 6 Wochen (5-Tage-Woche) Mindestens 4 Wochen 41

42 Inhalte des Arbeitsvertrags/ Rechtsnormen Urlaubsgeld Gesetz Tarif AT Kein Gesetz TVEinmalzahlung und Altersvorsorge Arbeitsvertrag - 613, 50 42

43 Inhalte des Arbeitsvertrags/ Rechtsnormen Weihnachtsgeld Gesetz Tarif AT Kein Gesetz TVEinmalzahlung und Altersvorsorge Arbeitsvertrag - 95% eines Monatsgentgelts 43

44 Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag Verschwiegenheitspflicht Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht zu offenbaren Darunter versteht man Tatsachen, die - Im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen - Nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind - Nicht offenkundig sind - Nach dem Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen - An deren Geheimhaltung ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse besteht Und was ist, wenn der Arbeitgeber eine Straftat begeht? 44

45 Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag Außerdienstliche Verhaltenspflichten - Pflichten im Bereich der persönlichen Lebensführung sind nur insoweit anzuerkennen, als sie unmittelbar Auswirkungen auf die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zeitigen können Beispiel: starker Alkoholkonsum im Vorfeld von Arbeiten mit gefährlichen Stoffen Einflussnahme auf das allgemeine Freizeitverhalten sind hingegen nicht zulässig - Pflicht zur Unterlassung unternehmensschädigender Äußerungen Dazu gehören auch Äußerungen auf Facebook, Twitter und Co 45

46 Was hat der Betriebsrat mit Ihnen zu tun? Einstellung, Ein- und Umgruppierung, Versetzung BR Unterrichtung des BR über geplante Maßnahme unter Vorlage sämtlicher erforderlichen Unterlagen Zustimmung Drei Reaktionsmöglichkeiten des BR innerhalb einer Woche AG kann Maßnahme umsetzen AG Fristverstreichung Zustimmungsverweigerung schriftlich unter Angabe der folgenden Gründe: Verstoß gegen rechtliche Vorschriften Verstoß gegen personelle Auswahlrichtlinien Besorgnis der Benachteiligung anderer Mitarbeiter Besorgnis der Benachteiligung des Stellenbewerbers unterbliebene Stellenausschreibung Gefahr für den Betriebsfrieden durch Stellenbewerber AG kann Maßnahme umsetzen AG darf Maßnahme zunächst nicht umsetzen AG muss Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem ArbG beantragen X 46

47 Was hat der Betriebsrat mit Ihnen zu tun? Arbeitszeit Mitbestimmungspflichtig sind: Die Lage der Arbeitszeit (Beginn und Ende der Arbeitszeit vgl. 87 Abs. 1 Nr. 2 BerVG) Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung (Überstunden bzw. Kurzarbeit vgl. 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG) Auch bei freiwilligen geleisteten Überstunden, soweit diese geduldet werden (vgl. BAG ) kein Mitbestimmungsrecht bei der Dauer der Arbeitszeit! 47

48 Was hat der Betriebsrat mit Ihnen zu tun? Entgelt/Vergütung Mitbestimmung bei Gehaltsregelungen im AT-Bereich: bei Kriterien und Grundsätzen (nicht Höhe) von Gehaltserhöhungen (BAG vom ). bei Aufstellung oder Änderung (BAG vom ) eines AT-Vergütungssystems Jederzeitiges Recht zur Einsichtnahme der Gehaltslisten der AT-Beschäftigten. (BAG vom , BB 87, 1177). Kein Mitbestimmungsrecht bei der Höhe der Vergütung im Tarifbereich, aber Mitbestimmungsrecht zum Auszahlungszeitpunkt! 48

49 Mitbestimmung Prämienverteilung Budget Die Topfgröße legt Arbeitgeber fest Die Verteilung ist mitbestimmungspflichtig 49

50 Was hat der Betriebsrat mit Ihnen zu tun? Überwachung von Rechtsnormen 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden Schutz vor Missachtung von Gesetzen Der Betriebsrat hat die Aufgabe, Sie davor zu schützen, dass Gesetze missachtet werden Achtung: Auch Sie und Ihr Umgang mit Mitarbeiter(innen) wird von Seiten des Betriebsrates überwacht Hinweis: Nutzen Sie den Betriebsrat und die IG BCE als Informationsquelle 50

51 Was hat der Betriebsrat mit Ihnen zu tun? Beschwerderechte des Arbeitnehmers 84 und 85 BetrVG Sie haben ein im Betriebsverfassungsgesetz zugesichertes Beschwerderecht: 1. Unmittelbares Beschwerderecht 2. Mittelbares Beschwerderecht (über den Betriebsrat) In Fälle von: Benachteiligung Ungerechtigkeit Sonstige Beeinträchtigungen 51

52 Die IG BCE unterstützt Sie im Betrieb Arbeits- und Sozialrechtsschutz Alle Mitglieder der IG BCE steht der Arbeits- und Sozialrechtsschutz offen: - Beratung zu Fragen des Arbeitsrechts - Beratung zu Fragen des Sozialrechts (Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung ) - Durchsetzung Ihrer Interessen, bei Notwendigkeit auch über die Rechtsvertretung vor Gericht 52

53 Die IG BCE unterstützt Sie im Betrieb Die IG BCE wünscht Ihnen: Einen guten Start im Betrieb! 53

54 Weitere Informationen zum richtigen Entgelt Über das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) bieten wir Ihnen einen internetbasierten anonymisierten und kostenlosen Entgeltvergleich. Dieser bietet Entgeltvergleiche auf Basis der Daten Qualifikation, Branche, Berufserfahrung, Geschlecht, Führungsverantwortung, Region und Unternehmensgröße. Um diesen Service auch in Zukunft auf hohem Niveau anbieten zu können, brauchen wir auch Ihre Daten. Bitte tragen auch Sie Ihre Daten nach einem erfolgreichen Berufsstart ein und ermöglichen Sie den Absolventen von Morgen die richtige Einschätzung. 54

55 Mitglied werden lohnt sich! Direkt unter: Für Studierende gilt ein Mindestbeitrag von nur 1,02 / Monat 55

56 Ansprechpartnerin Marion Hackenthal IG BCE Hauptverwaltung Vorstandsbereich 2 Abteilung Politische Schwerpunktgruppen Königsworther Platz Hannover Tel.: 0511/ marion.hackenthal@igbce.de 56

57 Mitglied werden lohnt sich! Direkt unter: Impressum: IG BCE Hauptverwaltung Vorstandsbereich 2, Edeltraud Glänzer Abteilung Politische Schwerpunktgruppen Königsworther Platz Hannover Tel.: 0511/ abt.politische-schwerpunktgruppen@igbce.de Bild: Fotolia 57

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