Branchendaten und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Gastgewerbe. Zurück zur ersten Seite
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- Carsten Leonard Schräder
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1 Branchendaten und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen im Gastgewerbe
2 Gastgewerbe in Zahlen - Betriebe Betriebe Beherbergungsbetriebe Hotels Hotel garni 459 Gasthöfe Pensionen 508 Gastronomiebetriebe Speisegeprägte Betriebe Getränkeorientierte Betriebe Kantinen & Caterer 1 461
3 Gastgewerbe in Zahlen - Beschäftigte - Erwerbstätige am Arbeitsort Baden-Württemberg im Gastgewerbe Stellung im Beruf Arbeitnehmer Selbständige und Familienangehörige Erwerbstätige
4 Gastgewerbe in Zahlen - Umsatz & Ertrag Gesamtumsatz in Baden-Württemberg rd. 9,8 Mrd. Umsatz je Betrieb 314,8 TEU Ertrag je Betrieb TEU Top-100 Systemer-Umsatz 11,6 Mrd. EU
5 Gastgewerbe in Zahlen - Sonstiges (40 %) Betriebe in Deutschland werden von Frauen geführt Bettenbelegung 2013 in Baden-Württemberg 40,2 % 2013 rd. 47,8 Mio. Übernachtungen in BW, davon ca. 30,8 Mio. im Gastgewerbe (Hotels, Gasthöfe, Pensionen)
6 Begründung von Arbeitsverhältnissen Vereinbarung (schriftlich) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vereinbarung (= Arbeitsvertrag) soll regeln: Beginn des Arbeitsverhältnisses Dauer des Arbeitsverhältnisses, wenn befristet Dauer der Kündigungsfrist Ort wo Arbeitsleistung erbracht werden soll (z.b. Hotel Sonne ) Art der Tätigkeit (z.b. Koch, Hotelfachmann/-frau) Lohn: Höhe des Entgelts, ggf. Sonderleistungen wie Kost und Logis Dauer der Arbeitszeit (z.b. 8 Std./Tag oder 40 Std./Woche) Dauer des jährlichen Urlaubs
7 Entlohnung im Gastgewerbe Grundsätzlich freie Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Höhe des Lohnes Mindestens aber 8,50 / Std = 1.472,20 / Monat (40 Std./ Woche) da gesetzlich als Mindestlohn geregelt Aber höhere Vergütung im Gastgewerbe üblich (Tarif)
8 Beispiele Entlohnung 39 Std./Woche bzw. 169 Std./mtl. Beruf Tarif (mtl.) Minimum Tarif (Std) Minimum Koch 2.128, ,- 12,59 9,44 Küchenhilfe 1.661, ,- 9,82 8,50 Kellner 2.128, ,- 12,59 9,44 Hotelfachmann/ -frau Ungelernte Hilfskraft 2.128, ,- 12,59 9, , ,- 9,82 8,50 Zimmermädchen 1.751, ,- 10,36 8,50 Stand: April 2015
9 Entlohnung im Gastgewerbe Die Löhne werden immer brutto vereinbart Auszahlung erfolgt netto, d.h. es sind abzuziehen: Lohnsteuer Solidaritätszuschlag Kirchensteuer Krankenversicherung Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung
10 Entlohnung im Gastgewerbe Beispiel: Koch, 25 Jahre alt, ledig, Verdienst: brutto Monatslohn 2.000,00 Lohnsteuer (Kl.1 ) 206,92 Solidaritätszuschlag 11,38 Kirchensteuer 16,55 Krankenversicherung 164,00 Pflegeversicherung 23,50 Rentenversicherung 187,00 Arbeitslosenversicherung 30,00 Auszahlungsbetrag 1.360,64
11 Kost und Logis Wenn der Arbeitnehmer im Betrieb wohnt uns isst so muss dieser Wert nach Deutschem Steuerrecht berechnet werden: 1 warme Mahlzeit entspricht einem Wert von 3,00 Ein möbliertes Zimmer zur Alleinnutzung entspricht: 223 Die Monatswerte : Vollverpflegung (Frühstück / Mittag-/Abendessen): 229 /Monat Unterkunft (Zimmer zur alleinigen Benutzung): 223 / Monat Grundsätzlich muss diese Kosten der Arbeitnehmer tragen, außer mit dem Arbeitgeber ist etwas anderes vereinbart +(Aufteilung der kosten, AG trägt allein die Kosten)
12 Die Arbeitszeiten im Gastgewerbe Tarifvertrag regelt Arbeitszeiten regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Std/Woche Ausnahmen möglich bei Saisonbetrieben Großveranstaltungen Wenn flexible Arbeitszeitregelung vereinbart Korridor von 5 10 Arb.Std./Tag Beginn und Ende soll in Dienstplan festgelegt werden Dienstplan ist spätestens Freitag für folgende Kalenderwoche auszuhängen
13 Die Arbeitszeiten im Gastgewerbe Die Höchstarbeitszeit beträgt monatlich 198 Stunden Es gilt als Regel die 5-Tage-Woche Vereinbarung einer 6-Tage-Woche möglich
14 Die Arbeitszeiten im Gastgewerbe Die Ruhetagsregelung Jeder AN erhält 2 Ruhetage/Woche. Ein Ruhetag muss mind. 24 Std. im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt werden. Der 2. Ruhetag kann mit Einverständnis des MA auch als 2 halbe Tage gewährt werden. 10 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
15 Die Arbeitszeiten im Gastgewerbe Die Feiertagsregelung: Arbeit an Samstagen, Sonntagen und auch an Feiertagen ist im Gastgewerbe üblich. Wir müssen in den Betrieben da sein, wenn die Gäste frei haben und ausgehen können. Für Arbeit an Samstagen und Sonntagen gibt es keine speziellen tarifvertraglichen Regelungen Für Arbeit an Feiertagen erhält MA einen zusätzlichen bezahlten freien Tag oder wenn Ausgleich nicht innerhalb 3 Monate erfolgt Zuschläge:125 % %. Regelung greift nur, wenn Feiertag auf einen Montag Freitag fällt.
16 Tarifliche Urlaubsansprüche Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens: 25 Arbeitstage im 1. Beschäftigungsjahr 28 Arbeitstage im 2. Beschäftigungsjahr 30 Arbeitstage im 3. Beschäftigungsjahr Im Jahr des Eintritts oder Austritts besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs pro Beschäftigungsmonat Anspruch ist berechnet auf 5-Tage-Woche Urlaubsentgelt pro Urlaubstag: 1/22 des monatlichen Gesamtverdienstes
17 Willkommen im Gastgewerbe - Willkommen in Baden Württemberg
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage
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