Klausurenkurs für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Rheinland-Pfalz. Klausur vom (ZR)

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1 Klausurenkurs für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Rheinland-Pfalz Klausur vom (ZR) Name: Stammdienststelle der Bearbeiterin/des Bearbeiters: (Bitte ausfüllen und dieses Blatt mit der Klausur und einem Rückumschlag an das zuständige Landgericht schicken) Allgemeine Hinweise: Sie erreichen den höchsten Übungseffekt, wenn Sie die Klausuren möglichst unter Examensbedingungen schreiben! Halten Sie sich also im eigenen Interesse an die Bearbeitungszeit von 5 Stunden und verwenden Sie nur die in Ihrem Examenstermin zulässigen Hilfsmittel. Die Klausur ist zum angegebenen Bearbeitungszeitpunkt mit den aktuellen Gesetzen zu bearbeiten. Beachten Sie bitte: Eine Korrektur Ihrer Klausur ist nur möglich, wenn Sie sich ordnungsgemäß für die Klausur angemeldet haben Ihre Bearbeitung binnen elf Tagen ab Freischaltung beim zuständigen Landgericht eingeht (Ausschlussfrist) Ihre (handschriftliche) Klausur gut lesbar ist Sie der Klausur einen adressierten und (ausreichend) frankierten Rückumschlag beigefügt haben. Es wird keine Besprechung der Klausur angeboten! Bitte beachten Sie: Soweit die Klausur in einem anderen Bundesland spielt, setzt die Bearbeitung keine spezifischen landesrechtlichen Kenntnisse voraus. Soweit Rechtsnormen eines anderen Bundeslandes relevant werden, sind diese am Ende des Sachverhaltes abgedruckt.

2 LOCKE SCHALKERT & PARTNER LOCKE SCHALKERT & PARTNER Postfach Worms Rechtsanwälte Dr. Jochen Locke* Hans Schalkert Martina Alt ** Dr. Ulrich Hase Florian Blank ** 1. Neues Mandat eintragen: Markus Jansen Weinbrennerstraße Worms * Zugleich Fachanwalt für Versicherungsrecht **Zugleich Fachanwalt für Insolvenzrecht Luisenstraße Worms Aktenzeichen: 577/07AM Bei Antwort und Zahlung bitte angeben Durchwahl Sekretariat Tel / Fax 06241/ Vermerk: Worms, den 03. April 2009 Heute erschien nach vorheriger Terminsabsprache Herr Markus Jansen in der Kanzlei und bat, in einer Mietrechtsangelegenheit rechtlich umfassend beraten zu werden, wobei er zugleich darauf hinwies, dass er wegen Krankheit erst jetzt den Weg zum Anwalt gefunden habe. Zur heutigen Besprechung hat der Mandant den anliegenden Mietvertrag mitgebracht (Anlage 1 - Auszug aus dem Mietvertrag, soweit für das Mandat von Relevanz). Herr Jansen hatte sich das Mietvertragsformular seinerzeit im Internet besorgt und mit Hilfe dieses Formulars den Mietvertrag mit Herrn Müller abgeschlossen. Der Mandant teilt folgenden Sachverhalt mit: Mein Mieter, Herr Patrick Müller (nunmehr wohnhaft in der Wilhelm-Leuschner-Straße 77, Landau), ist bereits am aus der gemieteten Wohnung ausgezogen, nachdem er zuvor den Mietvertrag ordnungsgemäß gekündigt hatte. Nach seinem Auszug habe ich feststellen müssen, dass Herr Müller die Wohnung in einem katastrophalen Zustand hinterlassen hat. Der Zustand der Wohnung weist unzweideutig darauf hin, dass Herr Müller entgegen der Vereinbarung im Mietvertrag während der Mietzeit keinerlei 2

3 Schönheitsreparaturen vorgenommen hat. Zur Vorbereitung der heutigen Besprechung habe ich über die nunmehr zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erforderlichen Arbeiten einen Kostenvoranschlag des Maler- und Schreinereifachgeschäftes Hoffmann erstellen lassen, den ich hiermit zur Akte reiche (Anlage 2). Besonders ärgert mich, dass Herr Müller nicht nur die gebotenen und vertraglich geschuldeten Renovierungsarbeiten unterlassen, sondern darüber hinaus auch sämtliche Innentüren der Wohnung um jeweils 10 cm gekürzt hat. Hierauf von mir am Tag seines Auszuges angesprochen hat Herr Müller wörtlich geäußert, er habe diese gekürzt, um eine bessere Zirkulation der Luft in der Wohnung zu ermöglichen. Weiter hat Herr Müller erklärt, nicht bereit zu sein, an der Wohnung noch irgendwelche Arbeiten durchzuführen. Ich könne ja schließlich nicht beweisen, dass er, Herr Müller, die Türen abgesägt habe. Für einen Außenstehenden bestünde auch die Möglichkeit, dass die Türen bereits bei seinem Einzug abgesägt waren. Einer Klage sehe er daher sehr gelassen entgegen. Dem ganzen Gespräch hat meine Ehefrau (Wohnanschrift wie ich selbst) beigewohnt. Ergänzend teile ich mit, dass ich derzeit ohne Arbeit bin, über kein Vermögen verfüge und Leistungen nach dem SGB II (so genanntes Hartz IV) erhalte. Ich bin daher derzeit sicherlich nicht in der Lage, Gerichts- und Anwaltskosten eines Rechtsstreits aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Meine Ehefrau verfügt über keinerlei Einkommen. Auch unter Berücksichtigung der Mieteinnahmen, über die ich derzeit wegen des katastrophalen Zustandes der Wohnung ohnehin nicht verfügen kann, wäre es mir nicht möglich, die Kosten eines Rechtsstreits zu schultern. Ich werde Ihnen heute Nachmittag eine vollständige Aufstellung über mein Einkommen und mein Vermögen nebst den notwendigen Unterlagen und Belegen vorlegen. Sofern ich - was ich als Laie nicht beurteilen kann - die Wahl habe, möchte ich Herrn Müller lieber auf Geld für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten in Anspruch nehmen, anstatt die Erbringung der Arbeiten durch Herrn Müller selbst einzufordern. Ich habe Herrn Müller derart nachlässig erlebt, dass ich von ihm die Erbringung ordnungsgemäßer Arbeiten nicht erwarten kann. Außerdem hat Herr Müller die mit mir vereinbarte Kaution von 750 Euro bis zum heutigen Tage nie gezahlt, obwohl dies im Mietvertrag so vereinbart war. Ich habe ihn im Laufe der Mietzeit in regelmäßigen Abständen mündlich und sogar schriftlich angemahnt, er hatte jedoch jedes Mal eine andere Ausrede, warum er gerade nicht 3

4 zahlen kann. Auch eine Bürgschaft seines Vaters hat er bis zum heutigen Tage nicht beigebracht. Ich habe mir das in meiner Gutmütigkeit all die Jahre gefallen lassen, zumal ich eigentlich ein gutes Verhältnis zu meinem Mieter hatte. Jetzt möchte ich von Ihnen aber doch wissen, ob ich von Herrn Müller verlangen kann, dass er die Kaution noch an mich zahlt, denn ich rechne damit, dass die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2008, die ich noch erstellen muss, wiederum wie in den letzten Jahren mit einer Nachzahlungspflicht des Mieters in nicht unerheblicher Höhe endet. In den letzten beiden Jahren musste Herr Müller für Euro und für Euro nachzahlen. Dies hat er auch anstandslos getan. Trotzdem wäre es mir lieber, wenn ich jetzt schon mal wenigstens die Kaution in der Hand hätte, denn dann könnte ich einfacher an mein Geld kommen. Aufgrund der drastisch gestiegenen Öl- und Gaspreise in 2008 rechne ich fest damit, dass die Nachzahlung sogar noch höher als in den vergangenen Jahren ausfällt, und da möchte ich einfach abgesichert sein und nicht meinem Geld nachrennen müssen." 2. Mandat eintragen und Akte anlegen. Auszug aus dem Mietvertrag vom als Anlage 1 und Kostenvoranschlag des Maler- und Schreinereifachgeschäftes Hoffmann vom als Anlage 2 zur Akte nehmen. 3. Frau Rechtsreferendarin Dr. Hurthig mit der Bitte um gutachterliche Stellungnahme zu den Fragen des Mandanten. 4. Wvl. morgen Locke Dr. Locke Rechtsanwalt 4

5 Mietvertrag über Wohnraum 1 (Auszug) Anlage 1 1 Vertragsparteien und Mietgegenstand Herr/Frau Markus Jansen, Weinbrennerstraße 7, Worms (Vermieter), vermietet an Patrick Müller, Beethovenstraße 26, Mandelbachtal (Mieter), die im 1. OG gelegene 2 - Zimmerwohnung mit Küche und Bad im Zweifamilienhaus Alzeyer Straße 40, Worms. 2 Die monatliche Miete beträgt 250,-- zzgl. 80,-- Nebenkostenvorauszahlung. 3 Das Mietverhältnis beginnt am und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen Der Mieter hinterlegt eine Kaution in Höhe von 750,--. 6 Der Mieter ist verpflichtet, binnen 2 Wochen eine Bürgschaft seines Vaters bezogen auf alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis bis zu einer Höhe von 750,-- nach dem Vordruck des Vermieters vorzulegen. 7 (1) Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen. Sie sind auch während des Bestehens des Mietverhältnisses auszuführen. 1 Mustermietvertrag für Wohnraum der Fa. My Best Home (Download unter für 6,55 ) 5

6 Spätestens sind diese Arbeiten im Allgemeinen und unter Berücksichtigung der individuellen Abnutzungserscheinungen entsprechend dem vorliegenden Fristenplan auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen: In Küchen, Bädern und Duschen: alle drei Jahre; in Wohn-, Schlaf-, Hobbyräumen, Toiletten, Dielen, Fluren: alle fünf Jahre; in anderen Nebenräumen: alle sieben Jahre. Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht und wie folgt auszuführen: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren innen. Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen. (2) (3) Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit: In Küchen, Bädern, Duschen: länger als ein Jahr zurück = 33% der Kosten des Kostenvoranschlages; länger als zwei Jahre zurück = 66% der Kosten des Kostenvoranschlages. In Wohn -, Schlaf -, Hobbyräumen, Toiletten, Dielen und Fluren: länger als ein Jahr zurück = 20% der Kosten des Kostenvoranschlages; länger als zwei Jahre zurück = 40% der Kosten des Kostenvoranschlages. Worms, den (Ort, Datum) Markus Jansen (Vermieter) Patrick Müller (Mieter) 6

7 Michael Hoffmann Maler- und Schreinermeister Renovierungsarbeiten aller Art Anlage 2 Herrn Markus Jansen Weinbrennerstraße Worms Ober-Flörsheim, den Kostenvoranschlag für die Renovierung Ihrer Mietwohnung, 1. OG, Alzeyer Straße 40, Worms Sehr geehrter Herr Jansen, nach Besichtigung Ihrer oben genannten Mietwohnung am biete ich Ihnen zur Renovierung Ihrer Mietwohnung die Durchführung folgender Arbeiten an: Pos. 1: Küche: Entfernen der vorhandenen Tapete (weiß mit zahlreichen Schadstellen) und Tapezieren der Küche (einschl. Material Raufasertapete weiß) pauschal 850,-- Pos. 2: Wohnzimmer: Überstreichen der vorhandenen dunkelroten Tapete einschl. Farbe hellgelb (zweifach) pauschal 300,-- Zusatzarbeiten (falls wegen der vorhandenen dunkelroten Farbe zum deckenden Überstrich erforderlich): weiterer Überstrich einschl. Farbe pauschal 150,-- Pos. 3: Schlafzimmer: Überstreichen der vorhandenen (noch intakten) weißen Raufasertapete einschließlich Farbe weiß (zweifach) pauschal 200,-- Pos. 4: Austausch aller Wohnungsinnentüren (nach Angaben des Vermieters vom Mieter um jeweils ca. 10 cm gekürzt!!!!) einschließlich Rahmen inkl. Material pauschal 3.000,-- Mit freundlichen Grüßen Michael Hoffmann Insgesamt: 4.500,-- zzgl. 19 % MwSt.: 855,-- Gesamtbetrag: 5.355,-- ====================== Michael Hoffmann, Maler- und Schreinermeister, Wormser Straße 16, Ober-Flörsheim, Tel.: 06735/ Fax.: 06735/984566; Bankverbindung: Deutsche Bank, BLZ , Konto Nr

8 Vermerk für die Bearbeitung: 1. Die Angelegenheit ist aus anwaltlicher Sicht nach Maßgabe des Auftrags an die Rechtsreferendarin Dr. Hurthig zu begutachten. Hierbei ist auf alle im Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen - ggf. hilfsgutachterlich - einzugehen. Das Gutachten soll auch Überlegungen zur Zweckmäßigkeit des weiteren Vorgehens enthalten. Im Rahmen des Gutachtens ist der Sachverhalt nicht darzustellen. Zeitpunkt der Begutachtung ist der Die vom Mandanten im Termin vom mitgeteilten Tatsachen sind zutreffend, soweit sie nicht zwischen den Parteien streitig sind. 3. Sollte eine Frage für beweiserheblich gehalten werden, so ist eine Prognose zu der Beweislage (z.b. Beweislast, Qualität der Beweismittel etc.) zu erstellen. Sollte eine weitere anwaltliche Sachverhaltsaufklärung für erforderlich gehalten werden, so ist zu unterstellen, dass die Mandantschaft keine weiteren Angaben machen kann, die über die Angaben im Vermerk vom hinausgehen. 4. Soweit Sie dem Mandanten ein gerichtliches Vorgehen empfehlen, ist ein Schriftsatz an das Gericht zu entwerfen, der der prozessualen Situation und dem im Gutachten gefundenen Ergebnis entspricht. In diesem Fall ist ein zusätzliches Mandantenschreiben entbehrlich. Falls Sie dem Mandanten von einem gerichtlichen Vorgehen gänzlich abraten wollen, ist ein Mandantenschreiben zu entwerfen, in dem Sie Ihre rechtlichen Empfehlungen aussprechen. In beiden Fällen kann auf konkrete Passagen des Gutachtens verwiesen werden. 5. Die Formalien (Unterschriften, Vollmachten u.s.w.) sind in Ordnung, soweit sich aus dem Aktenstück nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. 6. Gehen Sie davon aus, dass es für die Lösung nicht auf die Kenntnis der nicht abgedruckten Anlagen und Anlagenteile ankommt. 7. Der Mandant verfügt tatsächlich über keinerlei Vermögen. Er wohnt selbst in einer Mietwohnung, das streitgegenständliche Objekt ist erschöpfend dinglich belastet, so dass eine irgendgeartete Verwertung nicht in Betracht kommt. Gehen Sie davon aus, dass der Mandant am Nachmittag des das ihm vom Rechtsanwalt übergebene Formular zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen vollständig ausgefüllt und nebst Belegen seinem Rechtsanwalt übergeben hat. 8. Rechtsanwalt Dr. Locke wurde ordnungsgemäß Vollmacht erteilt. Er nimmt das Mandat an. 9. Worms liegt im Bezirk des Amtsgerichts Worms und des Landgerichts Mainz. Landau liegt im Bezirk des Amts- und Landgerichts Landau. 10. Der Bearbeitung ist die Rechtslage auf dem Stand der in der Ladung angegebenen Hilfsmittel zugrunde zu legen. Übergangsvorschriften sind nicht zu prüfen. 11. Hinweis: Der von Ihnen benutzte Aufgabentext wird nicht zu Ihren Prüfungsunterlagen genommen. Anmerkungen, Bezugnahmen oder Verweisungen, die nur durch Einsicht in das von Ihnen benutzte Exemplar des Aufgabentextes verständlich werden, verbieten sich deshalb. 8

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