Abg. Dr. Lederer (PDS) bittet zu Tagesordnungspunkt 4, die den Fraktionen inzwischen vorliegende Drucksache 15/3246 mit zu behandeln.

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1 Inhaltsprotokoll Recht 15 / Wahlperiode Plenar- und Ausschussdienst Inhaltsprotokoll Ausschuss für Verfassungsund Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung 45. Sitzung 21. Oktober 2004 Beginn: Ende: Vorsitz: Uhr Uhr Abg. Gram (CDU), zeitweise Abg. Dr. Felgentreu (SPD) Vor Eintritt in die Tagesordnung Abg. Dr. Lederer (PDS) bittet zu Tagesordnungspunkt 4, die den Fraktionen inzwischen vorliegende Drucksache 15/3246 mit zu behandeln. Der Ausschuss beschließt entsprechend. Punkt 1 der Tagesordnung Aktuelle Viertelstunde Abg. Braun (CDU) interessiert der Verfahrensstand zum Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Finanzstaatssekretär Bielka und den Bauunternehmer Dieter K. in Zusammenhang mit dem Entwicklungsgebiet Adlershof. Frau Bm Schubert (Just) bittet um Verständnis, aus dem laufenden Ermittlungsverfahren keine Einzelheiten berichten zu können. Die im August in der Presse veröffentlichten Ausführungen seien mit Verwunderung zur Kenntnis genommen worden. Abg. Braun (CDU) möchte wissen, inwieweit finanzielle Ansprüche des Landes Berlin in der Zwischenzeit gesichert worden seien. Er bitte zur nächsten Sitzung um einen Bericht. Frau Bm Schubert (Just) erwidert, auch in der nächsten Sitzung nur über das berichten zu können, was das laufende Ermittlungsverfahren nicht behindere. Sie werde vorab darüber mit der Staatsanwaltschaft sprechen. Abg. Braun (CDU) verdeutlicht, dass es ihm um die Sicherung der Ansprüche gehe. Er bitte um Information um einen Schaden für Berlin zu verhindern. Frau Bm Schubert (Just) sagt zu, darüber zu berichten, sofern sie auskunftsfähig sei. Redakteurin: Carola Reitis, Tel bzw. quer (99407) 1464

2 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 2 Inhaltsprotokoll Recht 15 / 45 Abg. Ratzmann (Grüne) führt aus, die Weihnachtsamnestie habe zwar zu einer Senkung der Inhaftiertenzahlen geführt, jedoch nicht das von allen gewünschte Maß erreicht. Es gebe noch immer zu wenig Haftplätze, die den Ansprüchen des Kammergerichts genügten, wonach eine Unterbringung in Mehrfachzellen nicht zulässig sei, in denen es nicht separate Hygienemöglichkeiten gebe. Welche Perspektive gebe es für die rund 500 Häftlinge, die immer noch nicht entsprechend untergebracht seien, diesem Umstand lang- oder kurzfristig abzuhelfen? Frau Bm Schubert (Just) ist sich der Problematik bewusst. Berlin sei gemeinsam mit anderen Bundesländern um Regelungen bemüht. Von der Entscheidung des Kammergerichts müsse nur in dem Fall Gebrauch gemacht werden, wenn Personen gegen ihren Willen entsprechend untergebracht würden. Für eine Haftplatzkapazitätserweiterung diene der Bau des Haftkrankenhauses. Die Weihnachtsamnestie habe in diesem Jahr nicht den Umfang vergangener Jahre erreicht. Wegen der veränderten Grundlage werde gegebenenfalls doch entgegen der Koalitionsvereinbarung, die Maßnahme in dieser Legislaturperiode nicht fortzuführen der Bau der Haftanstalt in Großbeeren überlegt werden müssen. Abg. Dr. Lederer (PDS) regt eine Besprechung zum Thema Strafvollzug in einer der nächsten Sitzungen an. Abg. Ratzmann (Grüne) verweist auf eine geplante Pressekonferenz des Finanzsenators mit Prof. Wieland zum Inhalt der Erwiderungsschrift des Landes Berlin auf den Schriftsatz, den Bund und Länder auf die Berliner Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hätten. Inwieweit sei die Justizverwaltung in das Verfahren einbezogen? Inwieweit habe es eine Vorabinformation über den Stand des Verfahrens und die ausgetauschten Positionen gegeben? Die Fraktionen seien auf Pressemitteilungen angewiesen. Er kritisiere, dass der Finanzsenator nicht vorab das Verfahren besprochen habe. Frau Bm Schubert (Just) merkt an, dass auch sie über keine weiteren Informationen verfüge. Die Verfahrensschrift sei vom Senat mitgezeichnet worden. Der Termin der Pressekonferenz sei nicht bekannt gewesen. Punkt 2 der Tagesordnung Besprechung gemäß 21 Abs. 5 GO Abghs Situation der Berliner Anwaltschaft Zustand und Perspektiven (auf Antrag aller Fraktionen) Herr Schellenberg (Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins e. V.) legt dar, die Darstellung der Situation der Berliner Anwaltschaft sei dringliches Thema. Mehr als Anwälte seien nunmehr zugelassen; in den letzten zehn Jahren habe sich der Bestand an Anwälten damit verdoppelt. Berlin liege bezüglich der Anwaltsdichte jedoch nicht an der Spitze. In der Rückschau der letzten 10 habe es ein Wechselbad der Marktanforderungen im anwaltlichen Bereich gegeben, der in anderen Teilen der Bundesrepublik so nicht erfolgt sei. Nach der Wende habe es einen sehr hohen Beratungsbedarf gegeben. Seit Ende der 90er Jahre gebe es jedoch eine starke Stagnation. Das führe zu existenziellen Schwierigkeiten, die aber nicht nur Berufsanfänger träfen. Personal- und Kostenstrukturen seien nicht entsprechend schnell abgebaut worden. 640 Neuzulassungen im Jahr 2003 stünden 107 Zulassungsrückgaben von Berufsanfängern gegenüber. Junge Berufsanfänger würden nicht in der gewünschten Form auf ihren Beruf vorbereitet. Hinsichtlich der Erfolgsaussichten in diesem Beruf würde besser informiert werden müssen, auch sei mehr Qualifikation erforderlich. Frau Dr. von Galen (Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin) bemerkt, auch die Anwaltschaft habe an der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung teil. Andererseits seien die vergangenen Jahre sehr gut gewesen. Der Zuwachs an Zulassungen korrespondiere nicht in gleichem Maß mit dem Beratungsbedarf. In 2003 seien abzüglich der Rückgaben 474 neue Anwälte hinzugekommen. Auch die Zahl der jungen Kollegen, die die Zulassung zurückgäben, sei zu relativieren. Viele jüngere Kollegen würden sich zunächst zulassen, um dann Arbeit zu suchen. Berlin habe auch wegen der hohen Zahl an Umzulassungen einen Anstieg. Durch den Zuwachs der Bundesbehörden und Hauptstadtfunktionen habe sich die Zahl ebenfalls erhöht. Die weitere Entwicklung werde beobachtet werden müssen, sie rate jedoch von einer ausschließlichen Fokussierung auf die reinen Zahlen ab.

3 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 3 Inhaltsprotokoll Recht 15 / 45 Herr Gustavus (Rechtsanwaltskammer) wendet ein, dass sich die Zahl der Anwälte mangels Alternativen erhöht habe. Die Einstiegsgehälter fielen bei hoher Arbeitsbelastung sehr gering aus. Auf Grund restriktiver Kreditvergaben durch Banken erhielten viele Berufsanfänger nicht mehr ohne Weiteres einen Kredit. In 2001 habe es 5 666, in arbeitslose Anwälte gegeben. Die finanziellen Sorgen hingen mit der Zahl der Anwälte zusammen. Zudem verfüge Berlin nicht über entsprechendes Hinterland wie Frankfurt oder Düsseldorf, um Mandate zu gerieren. Herr Schellenberg (Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins e. V.) führt aus, neben arbeitslosen Anwälten gebe es auch insolvente Anwälte. Dieser verändere die Struktur der Anwaltschaft in Berlin stärker als anderswo. Dazu gehörten auch persönliche Dispositionen. Vom Anwaltsverein aus gebe es seit Januar eine Schuldnerberatungsstelle. In den ersten zehn Monaten seien 33 Beratungsgespräche geführt worden. Frau Dr. von Galen (Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin) ergänzt, der Anwalt, der in Vermögensverfall gefallen sei, erhalte den Widerruf der Zulassung. Dieses Verfahren sei gesetzlich vorgesehen. Im Jahr 2004 habe es 14, und Widerrufe gegeben. Diese Zahlen seien jedoch in das Verhältnis von über Anwälten zu setzen. Nach ihrem Eindruck handle es sich bei diesen Fällen mehr um Einzelschicksale und weniger eine Tendenz. Abg. Meyer (FDP) interessiert ein Vergleich der Insolvenzen mit anderen freien Berufen. Wie gehe der Anwaltsverein mit diesen Zahlen um? Würde nach Begründungen gesucht, warum einzelne Anwälte die Zulassung zurückgegeben hätten? Welches Konzept gebe es für das nächste Jahr, um auf die Entwicklung zu reagieren? Herr Schellenberg (Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins e. V.) verweist auf zwei Ansätze: die Prävention sowie die Reaktion. Präventiv werde ein sehr viel höheres Maß an Vermittlung des Problems geschaffen werden müssen. Das Thema solle auf die Tagesordnung des Anwaltsvereins gesetzt werden. Junge Kollegen müssten wissen, worauf sie sich einließen. Transparenz sei wichtig. Als Reaktion gebe es die Hilfe. Vom Verein aus würde deutschlandweit einzigartig diese Schuldnerberatung angeboten und damit ein Auffangbecken geschaffen. Er gehe von mehr Insolvenzfällen aus. In Abstimmung mit der Kammer sollten Modelle geschaffen werden, wonach auch bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Rückgabe der Zulassung nicht zwingend sei. Frau Bm Schubert (Just) möchte wissen, ob Erkenntnisse bestünden, dass der neue Ausbildungsplan bei der verlängerten Ausbildung positive Auswirkungen zeige. Seien Nachbesserungen erforderlich? Als Justizministerkonferenz sei in den 90er Jahren immer wieder darauf hingewiesen worden, dass die Parallelausbildung an den Fachhochschulen zum Diplomjuristen dazu führen könnte, dass bei einer Verschlechterung der finanziellen Situation in kleinen und mittleren Betrieben sich diese nicht mehr des Anwalts bedienten, sondern auf diese Diplomjuristen zurückgriffen. Gebe es entsprechende Erkenntnisse? Frau Dr. von Galen (Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin) erklärt, eine Abschätzung der Auswirkung der neuen Ausbildung sei noch nicht möglich. Die Zeit der theoretischen Ausbildung sei jedoch zu gering bemessen. Die Ausbildung sei anwaltsbezogener als bisher. Sie hoffe, dass sich dies auf die beruflichen Möglichkeiten auswirke. Bislang sei mit dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz keine Zulassung der Wirtschaftsjuristen verbunden. Herr Gustavus (Rechtsanwaltskammer) vertritt die Auffassung, dass es keine große Konkurrenz geben werde. Der Anwalt werde vermutlich von den Klienten immer noch besser als der Wirtschaftsjurist angesehen werden. Die Möglichkeit der Vereinbarung von außergerichtlichen Honoraren werde auch zusätzlichen Spielraum bieten. Der Ruf der Anwälte werde dafür sorgen, dass diese auch weiterhin nachgefragt würden. Jedoch werde es mehr Bewegung bei der Honorargestaltung geben. Herr Häusler (Rechtsanwaltskammer) hält dies nur für den Anfang, wenn der Entwurf des Bundesjustizministeriums Gesetz werde. Es werde auf Dauer gesehen eine Veränderung des Rechtsdienstleistungsmarktes geben, wenn das Gesetz so beschlossen würde. Möglich sei auch, dass es zu einer Zweiteilung des Rechts kommen werde.

4 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 4 Inhaltsprotokoll Recht 15 / 45 Herr Schellenberg (Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins e. V.) bezweifelt, ob der Nimbus der Anwaltschaft vor einer solchen Entwicklung rette. Marktmechanismen seien Angebot und Nachfrage. Die anwaltliche Realität werde nach seiner Einschätzung nicht immer nachvollzogen werden. Es gebe die Situation, dass für viele nicht immer unter Maximierungsaspekten und Kostendeckungsaspekten der Zugang zum Recht ermöglicht werde. Der Kiezanwalt beispielsweise habe eine ganz klare auch sozial zu definierende Funktion. Dieser Typus gewährleiste die breite Rechtsversorgung und schaffe Sicherheit. Dieser Bereich könne eruieren werden. Hier frage der Ratsuchende nicht mehr nach der Qualität. Angemessene Bezahlung sei das, was der Markt für kleines Geld hergebe. Das sei zwangsläufig kleine Qualität. Dies würde auch politisch so benannt werden müssen. Abg. Braun (CDU) verweist auf teilweise jahrzehntelange Diskussionen. Viele Juristen strebten nach dem zweiten Staatsexamen in die Anwaltschaft, weil es keine anderen Alternativen mehr gebe. Das mittlere Management in Unternehmen, das häufig aus Juristen bestehe, werde angesichts der Wirtschaftsentwicklung zunehmend abgebaut. Viele junge Juristen wählten daher den Anwaltsberuf, ohne die entsprechenden Voraussetzungen mitzubringen. Vielen jungen Anwälten drohe nicht immer gleich die Insolvenz, weil es zunehmend Tendenzen zu Zweitjobs gebe. Dies entspreche jedoch nicht dem Berufsbild des Anwalts. Er bitte um Präzisierung der Statistik. Gebe es Befreiung von Kammerbeiträgen? Gebe es andere Kriterien, um die finanzielle Situation der Anwälte nachvollziehen zu können? Gebe es Verdienstquoten? Er lobe die Bemühungen des Anwaltsvereins, junge Anwälte zu unterstützen. Herr Häusler (Rechtsanwaltskammer) führt aus, nach Satzung der Rechtsanwaltskammer könne ein Erlassantrag nur in den ersten beiden Jahren gestellt werden. Davon werde relativ häufig Gebrauch gemacht. Spätere Antragstellungen nähmen zu, auch wenn ihnen nicht stattgegeben werden könnte. Der Beitrag belaufe sich auf derzeit 306. Vors. Gram betont die Bedeutung der Thematik. Die Entwicklung von immer mehr Insolvenzen habe sich leider schon in Gang gesetzt. Aus Kostengründen würden die Kanzleien qualitative Abstriche machen. Welche Vorschläge könnten Anwälte oder die Kammer unterbreiten, um dieser Entwicklung entgegenzusteuern? Er fürchte, dass zunehmende Insolvenzen das Berufsbild des Anwalts beschädigten. Er befürchte, dass das neue Rechtsdienstleistungsgesetz Schwierigkeiten mit sich bringen werde. Er hoffe, dass Berufsverbände Möglichkeiten hätten, negative Auswirkungen noch im Vorfeld des Gesetzes zu beeinflussen. Welche Vorschläge gebe es, um die Zahl der Anwälte zu begrenzen? Herr Häusler (Rechtsanwaltskammer) weist darauf hin, dass in Deutschland 57 % aller Anwälte allein tätig seien, 31 % arbeiteten in kleinen und mittleren Kanzleien, lediglich 12 % seien in großen Kanzleien tätig. Das übliche Rechtsgeschäft werde von den Einzelkämpfern und kleinen sowie mittleren Kanzleien bewältigt. Die großen Kanzleien deckten nur ein kleines Segment ab. Veränderungen im Rechtspflegesystem führten zu Schwierigkeiten. Er begrüße den politischen Willen, die vorhandene Rechtskultur zu erhalten. Abg. Dr. Felgentreu (SPD) merkt an, die Berliner Justiz sei im Bundesvergleich auch deswegen teuer, weil in Berlin viel prozessiert werde. Obwohl viel prozessiert werde, sei aber der Verdienst nicht gestiegen. Zu überlegen sei, wie mit dieser Entwicklung umgegangen werde. Würden die Qualifikationsvoraussetzungen neuer junger Kollegen verbessert werden können? Inwieweit gebe es Unterstützungsmöglichkeiten durch die Politik, hier Verbesserungen zu erzielen? Herr Schellenberg (Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins e. V.) legt dar, in diesem Beruf werde anders als in anderen Berufen über den konkreten Bedarf hinaus ausgebildet. Hier müsse der Ansatz erfolgen. Er spreche sich jedoch gegen Zulassungsbeschränkungen aus. Frau Bm Schubert (Just) wendet ein, dass vor der Justizausbildungsreform über diese Frage umfangreich diskutiert worden ist. Damit sei die Überlegung verbunden gewesen, wie der Zustrom zur Anwaltschaft würde reduziert werden können. Einigkeit habe darüber bestanden, dass es eine Regelung geben müsse. Ein gemeinsames Modell von der KMK, den Wissenschaftsministern sowie von der Hochschulrektorenkonferenz sei zerschlagen worden, eine Zwischenprüfung einzuführen.

5 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 5 Inhaltsprotokoll Recht 15 / 45 Frau Dr. von Galen (Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin) knüpft an, dass Zulassungsbeschränkungen weniger hilfreich seien, weil die Juristen dann bereits fertig ausgebildet seien. Regelungen über das Studium seien besser. Lösungen seien beispielsweise hinsichtlich einer vernünftigen Liberalisierung des Berufsrechts denkbar sowie der Möglichkeiten, sich innerhalb des Berufs zu betätigen. Dazu gehöre auch die Schaffung von Möglichkeiten, sich mit fremden Berufen zu assoziieren. Hier gebe es noch Gestaltungsmöglichkeiten. Gesetzliche Voraussetzungen seien dafür aber vonnöten. Bei der Entwicklung der Standards für die neue Ausbildung habe sich die Kammer sehr eingesetzt und dafür gesorgt, dass die Ausbildungspläne für eine gute theoretische Ausbildung verfasst worden seien. Die Kammer suche die Arbeitsgemeinschaftsleiter der Arbeitsgruppenstellen aus und zahle diese zur Hälfte. Abg. Dr. Lederer (PDS) stellt fest, dass es noch keine Feedbacks gebe, da die ersten Berufsanfänger jetzt erst starteten. Gerade weil die zweistufige Ausbildung beibehalten worden sei, gebe es die Situation, dass die Referendare mit immer veränderten, umfangreicheren Ausbildungsplänen konfrontiert würden. Dies sei alles in einer auf 9 Monate ausgebauten Anwaltstation angelegt. Die Praktikabilität dieser Referendarausbildung sei fraglich. Wie könne real Berufsanfängern tatsächlich geholfen werden, ohne gleichzeitig über neue Strukturen der Berufsausbildung nachzudenken? Welche Möglichkeiten des Outsourcing beispielweise gebe es? Wie sehe die Berliner Anwaltschaft diese Perspektiven, in welchem Umfang? Wie könne reale Unterstützung geleistet werden? Herr Häusler (Rechtsanwaltskammer) trägt vor, die Berliner Situation lasse sich nicht mit beispielsweise der Frankfurter vergleichen. Dort gebe es Probleme mit Ausbildungsplätzen für Referendare, weil andere Tätigkeiten in den Kanzleien beispielsweise hinsichtlich vieler Vertragsgestaltungen nachgefragt würden. Es werde wenig prozessiert. Insbesondere im anglo-amerikanischen Ausland gebe es einen viel stärkeren Einsatz von Anwälten im öffentlich-rechtlichen Bereich. Es gebe viel mehr Zuarbeit in der öffentlichen Verwaltung. Herr Schellenberg (Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins e. V.) führt aus, es gebe eine erste kleine Kooperation mit der Freien Universität, anlässlich einer kleinen Feier zu berichten. Zu verdeutlichen sei, dass die Entscheidung, Anwalt zu werden, eine bewusste Entscheidung sein müsse. Hinsichtlich neuer Beschäftigungsfelder könne die öffentliche Hand nicht eingebunden werden. Zum einen stünden fiskalische Argumente entgegen, zum anderen aber auch das Prinzip. Gegebenenfalls müsste die Anwaltschaft selbst diese Felder definieren. Die Anwälte müssten aber auch lernen, eigene Berührungspunkte wahrzunehmen. Die Hemmschwelle, mit Anwälten normal zu sprechen, müsse überwunden werden. Abg. Ratzmann (Grüne) begrüßt, dass angesichts der Situation in Berlin nicht nur geklagt werde, sondern mäßigende Worte zur Beschreibung der Problematik angeführt würden. Die Rechtsanwaltkammer nehme sich in angemessener Weise des Problems an. Die Landespolitik sei nur eingeschränkt handlungsfähig. Auswirkungen des neues Rechtsdienstleistungsgesetzes würden abgefedert werden können, nicht aber das Gesetz selbst. Gerade die kleine Kiezkanzlei habe eine enorme soziale Funktion und befinde sich im Rahmen der Verdienstspanne am unteren Ende. Wie verteile sich der Umsatz der Kanzleien? Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gebe es keinen arbeitslosen Anwalt. Bislang sei die Anwaltschaft, wenn sie aus dem Studium oder dem freien Beruf heraus in die Arbeitslosigkeit gefallen sei, in der Statistik nicht erfasst werden. Ab 1. Januar 2005 würden durch die Hartz-IV-Gesetze diese aufgeführt. Insofern würde das durchaus vorhandene Potential für eine Gestaltung zugänglich. Es müsse überlegt werden, was die öffentliche Hand in diesem Bereich tun könne, um der Entwicklung abzuhelfen. Im Rahmen der Föderalismusdiskussion gebe es eine Diskussion, die Hochschulautonomie zukünftig noch voran zu bringen. Das Land habe also durchaus Möglichkeiten, die Hochschule, die Hochschulausbildung sowie die Qualität neu zu gestalten. Er plädiere für eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den für die Rechtspolitik Verantwortlichen sowie der Kammer. Frau Bm Schubert (Just) unterstützt die Gedanken. Es gebe seit Wochen Überlegungen, wie die von Hartz- IV-Betroffenen für die Justiz oder für entsprechende Stellen würden gewonnen werden können, an denen es eine deutliche Überlastung gebe. Der Berliner Justiz fehle Personal, das möglicherweise eingesetzt werden könnte.

6 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 6 Inhaltsprotokoll Recht 15 / 45 Frau Dr. von Galen (Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin) verweist auf die Möglichkeit von Bundesratsinitiativen. Über einen solchen Weg könne durchaus auf Bundesgesetze Einfluss genommen werden. Auch wenn diese nicht Gesetz würden, sei die Meinungsbildung nicht zu unterschätzen. Abg. Braun (CDU) kritisiert bei der Diskussion, dass zu viel über Anwälte gesprochen werde, die in den freien Beruf wechselten, die zum Teil in erheblichem Umfang Vermögensbetreuungspflichten hätten. Er appelliere an mehr Kreativität auch bei den Berufsanfängern. Nach seinen Erfahrungen habe sich die Kollegialität unter den Kollegen deutlich verschlechtert; dies gelte auch für zunehmende Beschwerden an die Kammer. Abg. Meyer (FDP) regt bezüglich der Einsetzbarkeit der von Hartz-IV-Betroffenen im Justizbereich gesonderte Besprechung an. Frau Bm Schubert (Just) bemerkt, dass entsprechende Überlegungen noch nicht abschließend geführt würden. Herr Gustavus (Rechtsanwaltskammer) wendet ein, dass zwar in der Theorie eine neue Juristenausbildung vorliege, am Ende jedoch wieder der Richterjurist im Vordergrund stünde. Er rege an, innerhalb der Ausbildung der Referendare die Spezialisierung beispielsweise hinsichtlich eines Fachanwalts mehr zu fördern. In den Universitäten würden mehr Praktika angeboten werden sollen. Der Ausschuss schließt die Besprechung ab. Punkt 3 der Tagesordnung Besprechung gemäß 21 Abs. 5 GO Abghs Bürokratische Hürden beim anwaltlichen Zugang zu Untersuchungshäftlingen (auf Antrag der Fraktion der Grünen) Abg. Ratzmann (Grüne) spricht über das Problem, von der Staatsanwaltschaft als Strafverteidiger Zugang zu Untersuchungshäftlingen zu erhalten. Dazu würde ein sogenannter Sprechschein benötigt. Zunächst sei eine Bestätigung desjenigen Betreffenden verlangt worden. Dabei habe es zeitliche Schwierigkeiten gegeben. Zwischenzeitlich sei das Problem von der Justiz jedoch gelöst worden. Er bitte um einen Bericht dazu. StS Flügge (SenJust) führt aus, dass dieses seit langem bekannte Problem gemeinsam mit der Anwaltschaft geklärt worden sei. Die Haftanstalten seien in den Prozess eingebunden worden. Eine gemeinsame Lösung sei gefunden worden. Es gebe nunmehr lediglich eine Abfrage durch den Vollzugsbediensteten, der mit dem Anwalt in den entsprechenden Sprechstundenbereich gehe. Der Ausschuss schließt die Besprechung ab. Punkt 4 der Tagesordnung Besprechung gemäß 21 Abs. 5 GO Abghs Planungen der Justizverwaltung zur Dezentralisierung der Amtsgerichte (auf Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS) Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Schaffung dezentraler Verwaltungsstrukturen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Drs 15/3246 Wird vertagt.

7 Abgeordnetenhaus von Berlin Seite 7 Inhaltsprotokoll Recht 15 / 45 Punkt 5 der Tagesordnung Verschiedenes Abg. Dr. Felgentreu (SPD) weist darauf hin, dass Eingangsbestätigungen auch von an Fristen gebundenen Schriftwechseln bei Gericht nicht bei Eingang in der Poststelle, sondern erst in der zuständigen Geschäftsstelle vorgenommen würden. Dies führe teilweise zu Verzögerungen von mehr als einem Tag. Frau Bm Schubert (Just) erklärt, dass das Empfangsbekenntnis, das von der Geschäftsstelle zurückgesandt werde, von dieser ausgestellt werde. Von Bedeutung sei jedoch das Datum des realen Eingangs, unabhängig vom Datumsstempel der Geschäftsstelle. Weiteres siehe Beschlussprotokoll. Ausschuss-Kennung : Rechtgcxzqsq

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