P R O T O K O L L. der Einwohnergemeindeversammlung vom Montag, 15. Dezember 2008, Uhr im Singsaal der Schulanlage Ersigen.

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1 EINWOHNERGEMEINDE ERSIGEN 2008/02 P R O T O K O L L der Einwohnergemeindeversammlung vom Montag, 15. Dezember 2008, Uhr im Singsaal der Schulanlage Ersigen. Vorsitz Protokoll Rolf Tschumi, Einwohnergemeindepräsident Thomas Balsiger, Gemeindeschreiber Die Versammlung wurde einberufen durch die Publikation im Anzeiger von Kirchberg und Umgebung Nr. 46 vom 13. November 2008 sowie in der Ersiger- Information vom November Bekanntgemachte Traktandenliste 1. Kabelfernsehanlage Ersigen a) Genehmigung Kaufvertrag zur Veräusserung der Kabelnetzanlage an die Localnet AG, Burgdorf b) Aufhebung Antennenreglement 1981; Beschlussfassung 2. Finanzgeschäfte a) Orientierung über die Finanzplanung b) Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2009; Festsetzen der Steueranlage, des Liegenschaftssteueransatzes und der Hundetaxe 3. Organisationsreglement Gemeindeverband Kirchberg 2. Teilrevision; Beratung und Beschlussfassung 4. Orientierungen Kenntnisnahme von der Kreditabrechnung Trainingsplatz SCE 5. Verschiedenes Aktenauflage Die Unterlagen zu den Traktanden lagen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Ersigen zur Einsichtnahme auf. Es wird auch auf die Botschaft in der Ersiger-Information verwiesen.

2 Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 Seite 2 Protokolle Gegen das Protokoll der Versammlung vom sind während der Auflagefrist keine Einsprachen eingegangen. Es wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom wird vom bis bei der Gemeindeverwaltung Ersigen öffentlich aufliegen. Während der Auflagefrist kann gegen die Abfassung des Protokolls schriftlich beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll (Art. 57 OgR). Rechtsmittelbelehrung Beschwerden wegen Missachtung der Verfahrensvorschriften sowie bei Reglementen auch gegen deren Inhalt sind gemäss Art. 93 ff des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalter von Burgdorf schriftlich einzureichen. Im Weiteren wird auf die Rügepflicht (Art. 98 GG) verwiesen. Stimmenzähler Als Stimmenzähler werden vorgeschlagen und gewählt: - Michel Goin, 1936, Töpfereistrasse 20, Ersigen - Ulrich Niederhauser, 1953, Burgerweg 7, Ersigen Stimmregister Das auf die heutige Versammlung revidierte Stimmregister weist 1'161 Stimmberechtigte in Gemeindeangelegenheiten auf. Die Stimmenzähler stellen zu Beginn der Versammlung insgesamt 71 Anwesende fest, davon sind 67 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt (5,77 %). Gäste (ohne Stimmrecht) - Brigitte Eggs (Finanzverwalterin) - Fred Eggimann (Schulhauswart) - Lehrtochter von Hans Schwab Presse (ohne Stimmrecht) Von der Presse sind folgende Personen anwesend: - Herr Jutzi, Berner Rundschau Entschuldigungen - Edy Scheidegger, BK-Vizepräsident Traktandenliste Die Traktandenliste, wie sie im Anzeiger sowie in der Ersiger-Information vom November 2008 publiziert gewesen ist, wird genehmigt.

3 Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 Seite 3 Verhandlungen Traktandum 1 Kabelfernsehanlage Ersigen a) Genehmigung Kaufvertrag zur Veräusserung der Kabelnetzanlage an die Localnet AG, Burgdorf b) Aufhebung Antennenreglement 1981; Beschlussfassung Referent: Gemeinderat Urs Ritter Aktuelle Organisation Die Einwohnergemeinde Ersigen ist im Besitz des Kabelfernsehnetzes auf dem gesamten Gemeindegebiet. Der Signalbezug erfolgt ausnahmslos bei der Localnet AG, Burgdorf. Diese Firma tätigt zudem sämtliche Reparaturen, Neuverlegungen und Unterhaltsarbeiten im Kabelfernsehnetz unserer Gemeinde. Die Rechnungsstellung an die Abonnenten erfolgt durch die Gemeindeverwaltung Ersigen. Gründe der Veräusserung Aufgrund der vorgenannten Erläuterungen ist ersichtlich, dass die Localnet AG, Burgdorf, bisher sämtliche technischen Arbeiten gegen entsprechende Verrechnung ausgeführt hat. Um mit der neusten Technologie Schritt zu halten, ist ein weiterer Investitionsbedarf von rund Fr. 300' dringend vorzunehmen. Der Gemeinderat Ersigen hat sich aufgrund dieser Entwicklung die Frage gestellt, ob eine erneute Investition in einem Bereich zu tätigen ist, welcher nicht als Kernaufgabe einer Gemeinde angesehen werden muss und in welchem mit Ausnahme der Rechnungsstellungen sämtliche Arbeiten durch technisch versiertes Fachpersonal auszuführen sind. Finanzielle Abgeltung Nach den Detailgesprächen mit der Localnet AG, Burgdorf, beinhaltet der Kaufvertrag folgende finanzielle Abgeltung: Kaufpreis Fr pro aktiven Anschluss (551) Fr. 331' /. zu tätigende Investitionskosten Fr. 296' Barabgeltung an die Einwohnergemeinde Ersigen Fr. 35' Gebührenentwicklung Aktuell beträgt die Monatsgebühr Fr pro Anschluss. Durch die anstehenden Investitionen muss dieser Betrag erhöht werden. Die Localnet AG, Burgdorf, wird für das Jahr 2009 zunächst eine Monatsgebühr von Fr verrechnen. Es erfolgt somit eine Gebührenerhöhung auf das neue Jahr von Fr Nach dem von der Localnet im Laufe von 2009 erfolgten Ausbau der Anlage auf 860MHz werden dann ab ca. Herbst 2009 die gleichen Gebühren zur Anwendung kommen, wie in Burgdorf (gegenwärtig Fr /Monat). Eine ähnliche Gebührenerhöhung wäre nach

4 Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 Seite 4 erfolgter Investition aber auch nötig, wenn die Anlage weiterhin in Gemeindebesitz bliebe, nur würde diese dann weiterhin das technische Risiko selbst tragen. Kaufvertrag Der detaillierte Kaufvertrag kann bis zur Gemeindeversammlung während den ordentlichen Büroöffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Ersigen eingesehen werden. Der Vertrag wird bei Annahme dieses Geschäftes per 1. Januar 2009 in Kraft treten. Darin ist explizit festgehalten, dass die Localnet AG die Anlage in der Gemeinde Ersigen auch in Zukunft auf dem gleichen Ausbaustandard wie in Burgdorf halten wird und auch die gleichen Gebühren wie in Burgdorf anwenden wird. Antennenreglement Durch die Veräusserung der Kabelfernsehanlage können das Reglement sowie der dazugehörende Gebührentarif über den Bau, den Betrieb und den Unterhalt gemeinsamer Anlagen für Radio und Fernseher (Antennenreglement), welche durch die Gemeindeversammlung am 7. Dezember 1981 beschlossen worden sind, per 31. Dezember 2008 ersatzlos aufgehoben werden. Die neuen rechtlichen Grundlagen sind in übergeordneten eidgenössischen oder kantonalen Gesetzen geregelt. Antrag des Gemeinderates Der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 wird beantragt, a) den Kaufvertrag Kabelnetzanlage der Gemeinde Ersigen zu genehmigen und somit der Veräusserung der Kabelnetzanlage an die Localnet AG zuzustimmen. b) das Reglement über den Bau, den Betrieb und den Unterhalt gemeinsamer Anlagen für Radio und Fernseher vom 07. Dezember 1981 sowie den dazugehörenden Gebührentarif ersatzlos per 31. Dezember 2008 aufzuheben. Diskussion Ulrich Hänni: Wenn ich die Betriebsrechnung erstelle, bei jährlichen Einnahmen von Fr. 110' und die Verzinsung einberechne, hätten wir den anstehenden Investitionsbedarf bereits in 3 Jahren bezahlt. Bis jetzt sind wir doch mit unserer eigenen Kabelfernsehanlage gut gefahren. Es kann nicht sein, dass wir hier etwas Bewährtes verscherbeln. Ich stelle den Antrag, den Kaufvertrag abzulehnen. Martin Müller: Ich bin für die Veräusserung, finde aber den ausgehandelten Betrag von Fr. 35' etwas tief. Heinrich Häberlin: Als Präsident der Antennenkommission habe ich mit der Localnet verhandelt. Bisher hatten wir sensationell tiefe Gebühren, weil wir einen hohen Bestand in der Spezialfinanzierung ausweisen. Um mit der neusten Technologie Schritt zu halten und somit dem Markt zu folgen, würden grössere Investitionen anstehen, welche aufgrund anderer Projekte in der Gemeinde nicht vor dem Jahr 2012 getätigt werden könnten. Zu diesem Zeitpunkt wird unsere Anlage den Marktanforderungen nicht mehr standhalten können. In den Verhandlungen wollte uns die Localnet zuerst nichts bezahlen. Wir konnten dann den Kaufbetrag einbringen plus zusätzlich die Auflagen, dass die Anlage in der Gemeinde Ersigen auf den gleichen technischen Stand wie Burgdorf gebracht wird und auch dieselben Gebühren zu bezahlen sind. Nebst den Bareinnahmen von Fr. 35' werden wir auch noch

5 Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 Seite 5 einen Betrag von rund Fr. 100' aus der Spezialfinanzierung gutschreiben können. Abstimmungen Nach Rückfrage durch den Versammlungsleiter ist Ulrich Hänni damit einverstanden, dass man über seinen Antrag nicht separat abstimmen wird. a) Kaufvertrag Der Antrag des Gemeinderates wird mit grossem Mehr, bei einzelnen Enthaltungen und einer Gegenstimme, angenommen. b) Aufhebung Reglement Der Antrag des Gemeinderates wird mit grossem Mehr, bei einzelnen Enthaltungen, angenommen. Beschluss - Der Kaufvertrag für die Veräusserung der Kabelnetzanlage der Gemeinde Ersigen zwischen der Einwohnergemeinde Ersigen und der Localnet AG wird genehmigt. - Das Reglement über den Bau, den Betrieb und den Unterhalt gemeinsamer Anlagen für Radio und Fernseher vom 07. Dezember 1981 sowie der dazugehörenden Gebührentarif werden per 31. Dezember 2008 ersatzlos aufgehoben.

6 Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 Seite 6 Traktandum 2 Finanzgeschäfte a) Orientierung über die Finanzplanung b) Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2009; Festsetzen der Steueranlage, des Liegenschaftssteueransatzes und der Hundetaxe Referent: Gemeinderat Urs Ritter a) Finanzplan /Investitionstätigkeit 2009/Gebühren 2009 Investitionen 2009 Konto Projekt Betrag 029 Allgemeine Verwaltung 100'000 Ablösung EDV 80'000 Axioma / Neue Ablage 20' Feuerwehr 250'000 TLF (Tanklöschfahrzeug) 250' Schulliegenschaften 430'000 Umnutzung Abwartswohnung 430' Übrige Freizeitgestaltung 20'000 Beitrag an Eissportstätte Emmental 20' Verkehr 881'000 Konzept Verkehrsberuhigungsmassnahme 3. Etappe 50'000 Ausbau/Sanierung Burgdorfstrasse 691'000 Planung Lobärgstrasse/Rainacherweg 50'000 Ausbau/Sanierung Huebstrasse 90' Wasserversorgung 214'000 Ausbau/Sanierung Wasserleitung Burgdorfstrasse 134'000 Sanierung Quellfassungen 70'000 Neuerschliessung Huebstrasse 60'000 Anschlussgebühren -50' Abwasserentsorgung -56'000 Ausbau/Sanierung Kanalisation Burgdorfstrasse 75'000 Unterhalt Sonderbauwerke 10'000 Anschlussgebühren -100'000 Kantonsbeitrag GEP -41'000 Nettoinvestitionen 1'839'000

7 Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 Seite 7 Finanzplan Die Finanzplanung ist hauptsächlich von der Investitionstätigkeit abhängig. Sie wird periodisch angepasst und dient dem Gemeinderat als wichtiges finanzielles Führungsinstrument. Der aktuelle Finanzplan weist mit einer Steueranlage von 1,75 Einheiten tragbare Ergebnisse auf. Werden alle Investitionsprojekte wie geplant ausgeführt, muss mit einer Neuverschuldung gerechnet werden. Durch die hohen Investitionen werden sich die Finanzkennzahlen verschlechtern. Investitionstätigkeit 2009 Für das Jahr 2009 sind Nettoinvestitionen von total Fr. 1'839' geplant. Die vorgesehenen Nettoausgaben sind der vorgenannten Auflistung zu entnehmen. Die Bewilligung der notwendigen Verpflichtungskredite durch das zuständige Organ bleibt vorbehalten: Gebührenansätze 2009 Dem Voranschlag 2009 wurden folgende Ansätze zu Grunde gelegt: Steueranlage 1,75 Einheiten (wie bisher) Liegenschaftssteuer 1 des amtlichen Wertes (wie bisher) Hundetaxe Fr / Hund (wie bisher) Feuerwehrersatz- 4 % der Kantonssteuern; (neu, vorher 2 %) abgabe mind. Fr , höchstens Fr Frischwasser Fr pro m 3 Wasserverbrauch (neu, vorher 1.00 pro m³) Fr Grundgebühr pro Wohnung, (neu, vorher Fr ) Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb Abwasser Fr pro m 3 Wasserverbrauch (wie bisher) Fr Grundgebühr pro Wohnung, (wie bisher) Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb Fr pro m 2 entwässerte Fläche (wie bisher) Kehrichtgebühren Fr pro kg Abfall (wie bisher) Fr pro Containerkunde (wie bisher) Fr Andockgebühr 240 Liter (wie bisher) Fr Andockgebühr 800 Liter (wie bisher)

8 Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 Seite 8 Begründungen zur Veränderung bei der Feuerwehr: Im Jahr 2009 ist die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges geplant. Das heute im Einsatz stehende Tanklöschfahrzeug ist bald 40-jährig. Dieses würde grundsätzlich den Anforderungen noch entsprechen, der Reparaturaufwand steigt jedoch enorm, es verliert in der Bereitstellung sehr viel Wasser und die Sicherheit für einen genügenden Löschwassereinsatz ist nicht mehr gewährleistet. Im weitern ist die Beschaffung von Ersatzteilen äusserst schwierig geworden. Die Gebäudeversicherung Bern verlangt für unsere Gemeinde ein Kleintanklöschfahrzeug (KTLF). Bei der Beschaffung ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug von der Grösse her im Feuerwehrmagazin Platz hat. Geeignete Occasionsfahrzeuge in der gewünschten Grösse sind, nach intensiver Suche, keine auf dem Markt erhältlich. Diese Anschaffung hat höhere Abschreibungen zur Folge, welche ohne Gebührenerhöhung in den nächsten Jahren zu einem Fehlbetrag in der Spezialfinanzierung führen würden. Fehlbeträge müssen gemäss Gemeindegesetz innert 8 Jahren ausgeglichen werden. Zudem waren die Ausgaben schon in den vergangenen Jahren zum Teil deutlich höher, als die Einnahmen. Eine Erhöhung der Feuerwehrersatzabgaben ist deshalb unumgänglich. Begründungen zur Veränderung beim Frischwasser: Die Kosten der Wasserversorgung sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Mit der Gesamtsanierung der Wasserversorgung wurden die Wiederbeschaffungswerte neu aufgenommen, welche massiv höher sind als bisher angenommen. Diese Werte dienen als Grundlage für die Berechnung der Abschreibungen. Der Gemeinderat hat entschieden, den Abschreibungssatz vorerst auf dem gesetzlichen Minimum von 60 % festzusetzen, obwohl das Verwaltungsvermögen im Bereich Wasser immer noch hoch ist. Aufgrund der steigenden Unterhaltskosten und im Hinblick auf die geplanten Investitionen ist es dringend notwendig, die Gebühren anzupassen. b) Voranschlag 2009 Die Kommissionen und Funktionäre haben ihre Budgets gestützt auf die vom Gemeinderat erlassenen Richtlinien, erarbeitet. Der Voranschlag 2009 sieht folgendes Ergebnis vor: Gesamtergebnis Aufwand Fr. 5'203ù600 Ertrag Fr. 5'149ù250 Aufwandüberschuss Fr Die Details der einzelnen Rubriken konnten der Ersiger-Information vom November 2008 sowie dem aufgelegenen Detailbudget 2009 entnommen werden.

9 Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 Seite 9 Antrag des Gemeinderates Der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 wird beantragt: - Die Steueranlage ist auf 1,75 Einheiten zu belassen, - die Liegenschaftssteuer ist auf 1 û der amtlichen Werte zu belassen, - die Hundetaxe ist auf Fr pro Hund zu belassen, - der vorliegende Voranschlag für das Jahr 2009 ist zu genehmigen. Diskussion Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung Der Antrag des Gemeinderates wird einstimmig angenommen. Beschluss - Die vorliegende Gemeinderechnung 2009 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 54' wird genehmigt. Traktandum 3 Organisationsreglement Gemeindeverband Kirchberg 2. Teilrevision; Beratung und Beschlussfassung Referent: Gemeinderatspräsident Werner Rufer Ausgangslage Das aktuelle Organisationsreglement des Gemeindeverbandes Kirchberg wurde auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Mit einer ersten Teilrevision wurden einige Reglementspunkte im Jahr 2002 geändert. Abänderungspunkte Folgende Abänderungspunkte werden in dieser 2. Teilrevision beantragt: Erhöhung Finanzbefugnisse Die abschliessenden Finanzbefugnisse des Verbandsrates von bisher Fr. 50' sollen auf Fr. 100' bei einmaligen Ausgaben und auf Fr. 20' (fünfmal kleiner) bei wiederkehrenden Ausgaben festgelegt werden. Kompetenzen Verbandsrat Gemäss den aktuellsten übergeordneten Empfehlungen sollen die Kompetenzen des Verbandsrates und die Organisation der Verbandsverwaltung mit einer Verordnung geregelt werden.

10 Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 Seite 10 Betriebskosten öffentliche Sicherheit Mit einem separaten Reglement sollen zukünftig die Betriebskosten der öffentlichen Sicherheit (Zivilschutzorganisation Kirchbergplus, welche mittlerweilen 18 Gemeinden umfasst) geregelt werden. Baukommission Die bisher nicht ständige Baukommission soll in eine Baukommission mit Beizug von Sachverständigen der entsprechenden Liegenschaften überführt werden. Diese Kommission wird sämtliche Bauvorhaben mit Kosten von Fr. 50' und mehr bearbeiten. Anpassungen durch übergeordnetes Recht Zusätzlich zu den vorgenannten Änderungen werden in fünf Artikel Anpassungen getätigt, welche durch neues übergeordnetes Recht zwingend zu tätigen sind. Der Gemeinderat Ersigen hat davon Kenntnis genommen, dass mit der vorliegenden 2. Teilrevision keine Änderungen im Bereich der Beitragsbemessungen der einzelnen Gemeinden erfolgen werden. Zudem wird das Schwimmbad Kirchberg/Rüdtligen-Alchenflüh nicht in den Aufgabenbereich des Gemeindeverbandes Kirchberg integriert. Antrag des Gemeinderates Der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 wird beantragt, der vorliegenden 2. Teilrevision des OgR Gemeindeverband Kirchberg zuzustimmen. Diskussion Die Diskussion wird nicht benützt. Abstimmung Der Antrag des Gemeinderates wird einstimmig angenommen. Beschluss - Der vorliegenden 2. Teilrevision des OgR Gemeindeverband Kirchberg wird zugestimmt.

11 Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 Seite 11 Traktandum 4 Orientierungen Kenntnisnahme von der Kreditabrechnung Trainingsplatz SCE Referent: Gemeinderat Urs Ritter Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 5. Dezember 2005 einen Objektkredit vom Fr. 295' für den Neubau des Trainingsplatzes für den Sport-Club Ersigen (SCE) bewilligt. Die Schlussabrechnung beläuft sich auf brutto Fr. 233' inklusive Mehrwertsteuer. Unterschreitung des Kredites: Fr. 61' oder % Die Einnahmen aus dem Sportfonds belaufen sich insgesamt auf Fr. 45' Das Rechnungsprüfungsorgan GEBETEC hat diese Kreditabrechnung am 8. September 2008 geprüft und in Ordnung befunden. Der Gemeinderat Ersigen hat die vorliegende Schlussabrechnung an der Sitzung vom 15. September 2008 zur Kenntnis genommen. Marcel Schär fragt, ob der Sportplatz eigentlich auch durch andere Vereine oder Gruppierungen benützt werden kann als der Sportclub. Markus Schönauer: Die Ersiger Schule sowie andere Vereine dürfen nach Rücksprache mit dem Sportclub die Plätze ebenfalls benützen. Werner Kunz: Wer hat das Wasser bezahlt, welches beim Bau des Trainingsplatzes gebraucht wurde? Markus Schönauer: Dafür wurde ein Zähler eingebaut. Die Kosten hat der Sportclub berappt. Die Versammlung nimmt von der Abrechnung Kenntnis. Traktandum 5 Verschiedenes Markus Schönauer informiert über die Abgabe der Getränkegutscheine an die Teilnehmer/innen der Versammlung. Diese sind lediglich heute Abend im Restaurant Kreuz gütlig. Zudem weist er darauf hin, dass im Winter im Wald geholzt wird. Die Anweisungen des Forstpersonals und die Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Ulrich Hänni: In der Holzmatt sind sogenannte Problempflanzen vorhanden, welche man unbedingt bekämpfen muss. Die Gemeinde sollte dafür sorgen, dass diese Pflanzen auf dem gesamten Gemeindegebiet vielleicht durch den Zivilschutz beseitigt werden können.

12 Gemeindeversammlung vom 15. Dezember 2008 Seite 12 Rolf Tschumi: Der Gemeinderat wird diese Anregung aufnehmen. Peter Gerber: Welches ist der aktuelle Stand beim Projekt Umbau Abwartswohnung. Rolf Gasser: Wir sind im Zeitplan. Zudem wird voraussichtlich auf das nächste Schuljahr eine zusätzliche Klasse eröffnet, weshalb ein Gruppenraum nicht entstehen wird. Rolf Tschumi: Aktuell sind wir im 3. Jahr der laufenden Legislaturperiode. Im nächsten Jahr sind Neuwahlen. Es wäre schön, wenn möglichst viele Personen in der nächsten Legislatur aktiv mitwirken würden. Ich danke dem Gemeinderat, den Kommissionen und der Verwaltung für die geleisteten Arbeiten im Jahr 2008 und wünsche allen frohe Festtage. Der Vorsitzende schliesst die Versammlung um Uhr. EINWOHNERGEMEINDE ERSIGEN Rolf Tschumi Präsident Thomas Balsiger Sekretär Werner Rufer Gemeinderatspräsident Vom Gemeinderat genehmigt: Thomas Balsiger Gemeindeschreiber G:\TEXT\Ersigen\Gemeindeverwaltung\Gemeindeversammlung\Protokolle\Protokolle \Gvpr0802.doc

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