GP Grolimund, VP Stalder, GR Eichenberger, GR Ernst, GR Frömelt, GR Hauser, GR Stoll

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1 261 Gemeinderatssitzung vom 4. November 2004 Nr. 30 Vorsitz: Protokoll: anwesend: GP Grolimund Gem.schreib. Crevoisier GP Grolimund, VP Stalder, GR Eichenberger, GR Ernst, GR Frömelt, GR Hauser, GR Stoll Gem.schreib. Crevoisier Gäste: Herr H. Herzig zu Trakt. 2 Herr W. Rossow, Präs. Fiko zu Trakt. 3 Herren P. Schönholzer, D. Schönhaus, Damen S. Ebner, J. Lorkovic als Zuhörer Dauer der Sitzung: Uhr Traktanden 1. Protokoll vom 19., 21., Statuten Zweckverband Musikschule solothurnisches Leimental 3. Abschluss Budgetberatung 2005 Abonnementsgebühren für Wasseruhren Benützungsgebühren Wasser Benützungsgebühren Abwasser Hundesteuer Steuerfuss 4. SOSOL Sozialkreis Leimental: Wahlmodus für die Wahl eines Mitgliedes aus Rodersdorf, Änderungen der Gemeindeordnung 5. Redaktionskommission: Rücktritt des Ersatzmitgliedes Armin Nüssli Wahl eines Mitgliedes für den Rest der Amtsperiode 6. Beschwerde gegen die Verfügung der Wasserkommission betr. Bassin-Anschlussgebühren 7. Mitteilungen 8. Rechnungen 9. Varia Änderung der Traktandenliste GR Stoll stellt den Antrag, das Traktandum 2 abzusetzen. Die vorgelegten Statuten sind unausgegoren und es sind noch verschiedene Fragen, die der Gemeinderat Rodersdorf gestellt hat, unbeantwortet. Zudem sind noch genügend weitere komplexe Traktanden zu behandeln.

2 262 Es wird darauf hingewiesen, dass die Statuten Auswirkungen auf die Budgetgestaltung haben und deshalb vor Beratung des Budgets zumindest im budgetrelevanten Teil diskutiert werden sollten. Offene Fragen können direkt mit Herrn Herzig besprochen werden. Die finanziellen Folgen sind nicht absehbar. Es wird angemerkt, dass die anderen Gemeinden an ihren Gemeindeversammlungen über den Beitritt zum Zweckverband Musikschule beschliessen werden. GR Ernst stellt den Antrag, das Traktandum jetzt zu behandeln. Herr Herzig wurde als kompetente Person für die Besprechung zugezogen..//. Der Gemeinderat lehnt den Antrag, das Traktandum 2 abzusetzen mehrheitlich ab. GR Frömelt: Zusätzliches Traktandum: Bereinigung Gebührenordnung..//. Der Gemeinderat ist stillschweigend mit dieser Änderung einverstanden. 1. Protokoll vom 19., 21., //. Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll vom einstimmig Das Protokoll vom wurde vor der Sitzung verteilt Das Protokoll liegt noch nicht vor. 2. Statuten Zweckverband Musikschule solothurnisches Leimental Es wird vorgeschlagen, die Statuten in zwei Teilen zu behandeln. Es ist Erklärungsbedarf zu den Stellenprozenten von 60 % für die Musikschulleitung und 40 % für das Sekretariat vorhanden. Herr Herzig zeigt Verständnis für das sehr grosse Pensum des Rates an dieser Sitzung. Er weist darauf hin, dass die beanstandeten Statuten nicht neu erfunden wurden. Sie sind neu jedoch wohl formal nicht falsch, da vom Regierungsrat genehmigt. Der Kanton Solothurn hat Kriterien für die Qualitätssicherung auch bei den Musikschulen festgelegt. Deshalb musste die Schulleitung ausgebaut und das Sekretariat entsprechend reduziert werden. Eine geführte Schule benötigt eine starke Führung (z.b. auch bzgl. dem Finanzcontrolling). Die Kosten für Rodersdorf sind nicht höher als bisher und die Budgetierung ist gut gerechnet. Der Zweckverband ist eine eigene Rechtsperson. Es wird darauf hingewiesen, dass ursprünglich von einer 30 %-igen Schulleitung ausgegangen wurde. Offenbar erledigt nun die Schulleitung auch den Finanzteil selbst. Es wurde erwartet, dass der Verwaltungsteil durch eine Gemeindeverwaltung erledigt werde. Auf Anfrage erklärt Herr Herzig, dass bei einem Fernbleiben Rodersdorf eine eigene Musikschule nach den Vorgaben des Kantons führen müsste, was mit Sicherheit teurer wäre als eine Mitgliedschaft im Zweckverband. Der Zweckverband ermögliche Kosteneinsparungen.

3 263 Es wird angemerkt, dass gemäss Finanzplan, wo die neuen Zahlen für die Musikschule solothurnisches Leimental bereits enthalten sind, die Kosten im ähnlichen Rahmen wie bisher bleiben. Herr Herzig bestätigt, dass reelle Zahlen erst mit dem Normalbetrieb ab 2006 verfügbar sein werden. Es wird darauf hingewiesen, dass mit den neuen Zahlen für die regionale Musikschule für Rodersdorf Mehrkosten von ca. CHF 30'000 resultieren. Es wird angemerkt, dass bisher die Leistungen der Gemeindeverwaltung nicht speziell ermittelt wurden. Zudem fallen die Kosten für die Kommissionen weg. Es wird weiter erklärt, dass in der Musikschule Rodersdorf bisher alles durch Laien erledigt wurde. Inskünftig wird die Arbeit durch Fachleute erledigt und das sei einfach teurer. Es wird bemängelt, dass die Forderung nach einem Vergleich der bisherigen mit den künftigen Kosten nicht erfüllt wird. GR Ernst erklärt, Sie habe diese Forderung so nie wahrgenommen. Die Gemeinde habe sich für diese Richtung entschieden. Der verlangte Vergleich liege vor und der Vorwurf wird als unfair zurückgewiesen. Im Voranschlag unter Musikschule wird der Betrieb während eines halben Jahres und ein Einmalbeitrag aufgezeigt. Es ist zu erwarten, dass die Kosten sich auch künftig in diesem Rahmen, d.h. mit Mehrkosten von CHF 30'000, bewegen werden. Da die Schülerzahlen ändern, wurde mit fixen Jahresstunden gerechnet. Es wird vorgeschlagen, den Prozentsatz für den Elternbeitrag als Bremsvorrichtung in den Statuten festzulegen. Dies würde auch weniger Diskussionen bewirken. Herr Herzig weist darauf hin, dass die Budgetkompetenz auch weiterhin bei den Gemeinden bleibe. Die Delegiertenversammlung und die Musikschulkommission sind doppelte Exekutiven. Ohne Zustimmung der Gemeinden kann der Zweckverband nicht zustimmen. Die Gemeinden haben die Möglichkeit über die Plafonierung der Stunden bremsend einzuwirken. Allerdings könnten in den einzelnen Gemeinden dadurch Wartelisten für Schüler entstehen. Es wird festgehalten, dass der Kanton 4,5 Mio. CHF jährlich an die Musikschulen bezahlt. Es wird vorgeschlagen, im Minimum 30 % der Gesamtkosten als Elternbeitrag in den Statuten festzulegen. Herr Herzig weist darauf hin, dass beim Kanton Diskussion über die Abschaffung der Subvention geführt werden. Die Kosten würden voll den Gemeinden überbürdet. Es wird angemerkt, dass gemäss Statuten die Auszahlung der Subventionen an den Zweckverband vorgesehen ist. Herr Herzig ist der Meinung, dass die Subventionen wie bisher an die Gemeinden fliessen müssten.

4 264 Rodersdorf stellt sich eine Aufteilung nach fixen Kosten und nach Kosten pro Kind vor. In Rodersdorf geniessen z.zt. 7,5 % der gesamten Bevölkerung Musikunterricht. In Hofstetten sind es dagegen lediglich 5,1 %. Hofstetten hat jedoch eine grössere Anzahl subventionsberechtigter Kinder. Wenn die Subventionen dem Zweckverband zufliessen sollen, ist eine Aufteilung nach der Gesamtlektionenzahl denkbar. Herr Herzig erachtet eine Aufteilung über die Lektionenzahl als fair. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zahlung an die Gemeinden technisch einfacher ist. Da die Stimmkraft der Gemeinden nach der Einwohnerzahl festgelegt wird, ist auch die Beteiligung an der Infrastruktur so zu berechnen. Herr Herzig hält fest, dass im Kanton Solothurn keine Vergleichsmöglichkeit zu einem anderen Zweckverband Musikschule möglich sei. Die regionale Musikschule ist Pionierin. Die Erfahrungen mit der Musikschule in Liestal zeigen keinerlei Probleme betr. Budget und Kosteinhaltung. Bei einer Berechnung nach Sockelbeitrag und Lektionen sollten eigentlich keine grossen Mehrkosten zu erwarten sein. Es wird als unverständlich angesehen, dass die verlangten Vergleichsberechnungen angesichts der offenbar guten Aussichten nicht vorgelegt werden. Es ist darauf zu beharren, dass diese Nacharbeit noch erfolgt. Anlässlich der Ammännerkonferenz verlautete, dass ein Start der regionalen Musikschule auch ohne Rodersdorf als problemlos angesehen wird. Rodersdorf arbeitet schon seit 10 Jahren an der Idee einer regionalen Musikschule und möchte deshalb nicht abseits stehen. Herr Herzig erklärt, dass die anderen Gemeinden weiter seien. Die Statuten liegen beim Kanton zur Prüfung. Rodersdorf entscheidet selbst über den Beitritt. Ein späterer Beitritt ist, allerdings ohne Mitsprachemöglichkeit bei den Statuten, möglich. Auf Anfrage wird der Fahrplan für die Statuten der reg. Musikschule wie folgt skizziert: Die Vorlage ist an der Gemeindeversammlung vom vorgesehen. Dies bedingt die Genehmigung der Statuten und des entsprechenden Bericht z.h. der Gemeindeversammlung an der GR-Sitzung vom Änderungswünsche der Gemeinden werden aufgenommen und die Statuten werden den Gemeinden erneut zur Beratung vorgelegt. Es wird die Ansicht geäussert, dass eine seriöse Bearbeitung der vorliegenden Statuten jetzt zu aufwendig sei. Dagegen wird argumentiert, dass nur einzelne kleine Punkte geändert werden müssen, hauptsächlich die Aufnahme des Verursacherprinzips in der Grundbelastung. 5 Schülerinnen und Schüler: Es stellt sich die Frage, wem die Musikschule offen stehen solle. Es sind früher schon Anfragen von in Frankreich wohnhaften Personen eingegangen. Bisher wurden Interessenten auf die Möglichkeit von Privatunterricht verwiesen. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass die Schule eher nicht auswärtigen Interessenten offen stehen sollte.

5 265 Auf Anfrage wird erklärt, dass gemäss Volksschulgesetz der Unterricht bis zum 20. Lebensjahr angeboten wird. 6 Unterrichtsräume: Es wird die Frage gestellt, ob finanzielle Folgen zu erwarten sind, wenn die Gemeinde keine Unterrichtsräume zur Verfügung stellen könne. Falls keine Räume vorhanden sind, sind keinerlei Folgen zu erwarten. 9 Zusammensetzung und Stimmkraft: Es stellt sich die Frage, ob die Limite von 2000 Einwohnern akzeptiert werden soll. Es sitzen vier Delegierte mit teilweise zwei Stimmen fünf Beratenden gegenüber. Die kleine Zahl der Delegierten entspricht nicht dem Gemeindegesetz bzgl. Ausserordentliche Gemeindeorganisation. Herr Herzig erklärt, dass die Strukturen im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Behördenmitglieder bewusst schlank gehalten werden sollen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Wahlprozedere nach dem Gemeindegesetz festgelegt sein müsse. 10 Abs. 4 Wahl der Delegierten: Der Gemeinderat wählt die Delegierten, die Delegierten wählen die Kommissionsmitglieder. Es ist zu ergänzen, dass der Gemeinderat die Kommissionsmitglieder nominiert. Ebenso ist festzuhalten, wer die RPK-Mitglieder nominiert und wer sie wählt. 11 Aufgaben: Die Beschlussfassung über Reglemente fehlt. Das Schulreglement ist zu erstellen und es ist festzuhalten, wer es erstellt und welche Instanz es genehmigt. Ebenfalls wäre die Bewilligung von Verwaltungsstellen zu regeln. 11 j): Statt Musikschulleitung sollte dort Musikschulkommission aufgeführt sein. Unter 11 fehlt weiter die einmalige und wiederkehrende Finanzkompetenz. 11 l): Unter Spezialfinanzierungen sind wohl Stiftungen, Fonds oder Zuwendungen von Vereinen zu verstehen. Es ist nicht klar, wer über die Verwendung der Mittel bestimmt. Herr Herzig erklärt, dass die Delegiertenversammlung auf Antrag über die Verwendung der Mittel bestimmt. Dieser Passus kann aber auch weg gelassen werden. 12 Zusammensetzung Musikschulkommission Die vorausgesetzte Erfahrung in musikalischen Bildungsfragen ist problematisch, da es sich um eine politische Kommission handelt. Es wäre wünschenswert, wenn dies in allen Gemeindekommissionen der Fall wäre. Es wird darauf hingewiesen, dass dies gemäss Formulierung keine zwingende Voraussetzung sei. Es wird vorgeschlagen, den Begriff "wünschenswert" im Satz zu verwenden.

6 Konstituierung, Einberufung, Beschlussfassung: Die Beschlussfähigkeit unter Absatz 4 kann sich nur auf Sachfragen beziehen. Bei Wahlen gilt das Vorgehen gemäss Gemeindegesetz. Herr Herzig weist darauf hin, dass es sich dabei um musikbezogene Themen handelt. Es wird festgehalten, dass in den Kommissionen genau wie im Gemeinderat nach Gemeindegesetz vorgegangen werden müsse. Auf die Frage, wer das Schulleitungsreglement erstelle, wird erklärt, dass dies Teil des Auftrages der Projektgruppe an Herrn Herzig sei. Auf Anfrage wird die Vorlage des Reglementes bei den Gemeinden vor einem Beitritt verneint. Es wird darauf hingewiesen, dass dies in die Kompetenz der Musikschulkommission falle, wie auch der Stellenbeschrieb. 14: Es wird angemerkt, dass die Musikschulkommission auch für den Unterhalt der Instrumente aufgeführt werden sollte. 14 h): Die einmaligen und wiederkehrenden Finanzkompetenzen sind aufzuführen. 14 Abs. 5: Die Musikschulkommission kann im Rahmen des Schulleitungsreglementes Aufgaben und Kompetenzen an die Schulleitung delegieren. Die Projektgruppe ist für die Erstellung des Schulleitungsreglementes verantwortlich. 19 c): Unter Beiträgen des Kantons sind die Subventionen zu verstehen. Auf Anfrage wird erklärt, dass unter Spezialfinanzierung z.b. Sponsoring gemeint sei. 16 Abs. 1: Korrektur in der zweiten Zeile: "Weder" statt "werden". 20 a): Es ist der Mindestsatz von 30 % der Gesamtkosten anzumerken. Grundsätzlich soll dies so formuliert werden, dass der Ansatz mindestens soviel sein müsse, dass die regionale Musikschule die Subventionsberechtigung beibehalten kann. 20 Abs. 3: Es herrscht eher die Meinung vor, dass keine auswärtigen Personen Zugang zur Musikschule erhalten sollten. Sollten alle anderen Gemeinden diesem Absatz zustimmen, würde sich Rodersdorf nicht querlegen. 23 Abs. 2: Auf die Frage, wo der Kostenschlüssel geregelt sei, wird erklärt, dass dies unter 20 b) festgehalten ist. Es wird gewünscht, dass eine genauere Definition formuliert werde.

7 Investitionen Gehört unter Ziffer 4 Mitwirkungsrechte der Verbandsgemeinden. Zudem ist der zweite Satz zu ändern. 25 Austritt: Die Kündigungsfrist von zwei Jahren wird ebenso wie die Verneinung des Anspruchs auf Vermögenswert oder auf die Entschädigung für mitfinanziertes Eigentum des Zweckverbandes als stossend erachtet. Eine Kündigungsfrist von einem Jahr sei ausreichend. Herr Herzig weist darauf hin, dass eine Schule erfahrungsgemäss zwei Jahre benötige, um sich an markante Änderungen anzupassen. GR Ernst stellt den Antrag, die zweijährige Kündigungsfrist beizubehalten..//. Der Gemeinderat beschliesst mehrheitlich, die zweijährige Kündigungsfrist beizubehalten. 30 Anwendbares Recht: Die Dienst- und Gehaltsordnung der Sitzgemeinde ist ebenfalls aufzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Kommission aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss. Weiter ist festzulegen, woher die Fachpersonen stammen sollen. Die Kommissionsmitglieder sind von den Gemeinden vorzuschlagen und werden durch die Delegiertenversammlung gewählt. 3. Bereinigung Gebührenordnung Es ist voraussehbar, dass sich die Einwohner an den hohen Gebühren aufgrund des neuen Reglementes für Grundeigentümerbeiträge und -gebühren stören werden. Es ist jedoch aufzuzeigen, dass die Gebühren für Trinkwasser in den Jahren 2002, 2003 und 2004 auf CHF 3.15, CHF 3.14 bzw. CHF 3.70 hätten festgelegt werden müssen. Die Gebühren wurden in den letzten drei Jahren über die früher erzielten Überschüsse subventioniert. Die Überschüsse betragen Ende 2004 nur noch CHF 130' Ohne Anpassung müsste der Preis für 2005 auf über CHF 3.90 festgesetzt werden. Durch eine Erhöhung der Gebühren wird der Schwund der Wasserkasse gebremst. Auch in späteren Jahren ist mit dem Ansteigen der Gebühren zu rechnen. Die Fixkosten werden sich bei höherem Verbrauch auf eine höhere m 3 -Zahl verteilen, was evtl. zur einem Stop der Steigerung führen könnte. Die Kosten für die Produktion von Trinkwasser sind real und müssen durch Gebühren gedeckt werden. Die jährliche Kostensteigerung der WHL AG von ca. CHF 10' ist berücksichtigt. Beim Abwasser wurde von einer Annahme bei den Anschlussgebühren von CHF 60.--/m 2 für Anschluss Schmutzwasser und ebenfalls CHF für Anschluss Regenwasser ausgegangen. Für das Trinkwasser wurde eine Anschlussgebühr von CHF angenommen. Im Vergleich mit den umliegenden Gemeinden sind die Ansätze sehr hoch. Damit ist eine hohe Schwelle für neue Zuzüger errichtet. Eine Senkung der Anschlussgebühren bewirkt jedoch eine Erhöhung der Benützungsgebühren. Vergleichsberechnungen für das Trinkwasser bei Anschlussgebühren von CHF 55.--, 45.--, und haben Preise von CHF 3.50, 3.58, 3.63 bzw pro m 3 ergeben.

8 268 Die Finanzkommission empfiehlt sowohl für Wasser als auch für Abwasser einen Ansatz von CHF 45.--/m 2. In den Jahren 2005 und 2006 soll das restliche Vermögen noch aus der Wasserkasse geschöpft werden. Ab 2007 sind dann die vollen Kosten über die Gebühren zu finanzieren. Es wird darauf hingewiesen, dass in keiner Gemeinde die Wasserpreise produktionsdeckend seien. Rodersdorf ist bei den Trinkwassergebühren hoch. Beim Abwasser sieht es dagegen besser aus. Beim Trinkwasser schlagen Nettoinvestitionen spürbar auf die Gebühr durch. Deshalb sollte die Anschlussgebühr nicht unter CHF festgelegt werden. Es wird vorgeschlagen, die Empfehlung der Finanzkommission anzunehmen. Die Perimeterkosten sind sonst unsinnig hoch. Rodersdorf ist generell hoch. Metzerlen und Hofstetten sind Welten entfernt. Sowohl 2 x CHF für Abwasser und 1 x CHF für Trinkwasser, wie auch CHF für alle Anschlussgebühren wären akzeptabel..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, die Anschlussgebühren auf je CHF 45.--/m 2 für Abwasser Schmutzwasser und Regenwasser und für Trinkwasser festzulegen. Aufgrund dieser Anschlussgebühren ergeben sich beim Wasserpreis eine Grundgebühr von CHF -.55 und eine Verbrauchsgebühr von CHF 2.20 und beim Abwasser eine Grundgebühr von CHF von -.40 und eine Verbrauchsgebühr von CHF 1.65 pro m 3..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, beim Wasserpreis eine Grundgebühr von CHF -.55 und eine Verbrauchsgebühr von CHF 2.20 und beim Abwasser eine Grundgebühr von CHF von -.40 und eine Verbrauchsgebühr von CHF 1.65 pro m 3 festzulegen. 4. Abschluss Budgetberatung 2005 Abonnementsgebühren für Wasseruhren Benützungsgebühren Wasser Benützungsgebühren Abwasser Hundesteuer Steuerfuss Es werden Vergleichsbeispiele für Anschlussgebühren nach alter und neuer Berechnung vorgestellt. Es wird dagegen protestiert, dass die bereits Ansässigen gegenüber Neuzuzügern benachteiligt werden. Bereits Ansässige haben Anschlussgebühren bezahlt und bezahlen über den Wasserpreis nochmals. Es sei nicht vertretbar, auf diese Art Neuzuzüger anzulocken. Es wird darauf hingewiesen, dass die Perimeterbeiträge in Rodersdorf ausserordentlich hoch und deshalb zu senken seien. Es wird auf die bisherige Praxis der Nachzahlung von Anschlussgebühren bei wertvermehrenden Investitionen hingewiesen. Nach der neuen Regelung fallen nach der einmaligen Zahlung keine weiteren Zahlungen mehr an. Diejenigen, die bereits nach altem Reglement Anschlussgebühren bezahlt haben, bezahlen nicht nochmals. Es gilt eine 10-jährige Übergangszeit während der bei Umund Ausbau einer bestehenden angeschlossenen Baute die volle Anschluss-

9 269 gebühr abzüglich 3,5 % und 1,2 % der bei der Eingabe des Baugesuches massgebenden Gebäudeversicherungssumme in Rechnung gestellt wird. Umund Ausbauten bis CHF 100'000 lösen noch keine Nachzahlung aus, es erfolgt jedoch auch keine Rückerstattung bereits bezahlter Anschlussgebühren. Es wird angemerkt, dass nach alter Regelung für ein durchschnittliches Gebäude im Schnitt CHF 32' Anschlussgebühren bezahlt werden müssen. Nach neuer Regelung auf der Basis von CHF für Schmutz-, Regen- und Trinkwasser beträgt die Anschlussgebühr noch ca. CHF 22' Es resultiert somit eine Einsparung von ca. CHF 10' Es wird aufbegehrt, dass bei Vorlage der Vergleichszahlen, dem Gebührenreglement nicht zugestimmt worden wäre. Investitionsrechnung Der Kanton teilt mit, dass für die Sanierung der Biederthalstrasse ausserorts ein Bruttokredit von CHF 36'000 gesprochen wurde. Für 2005 sind Ausgaben von CHF 3' aufzunehmen. Die Biederthalstrasse ab der Bauzonengrenze bis zur Landesgrenze soll neu erstellt werden. Die Gemeinde Biederthal möchte ein Trottoir bauen und ersucht um Prüfung einer Weiterführung des Trottoir auf Gemeindegebiet von Rodersdorf Laut Kanton sind für die Abtretung der Oltingerstrasse CHF 81' aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass betr. Oltingerstrasse noch kein Auftrag für Variantenstudien bekannt sei. Es wurden noch keinerlei Sondierschlitze usw. veranlasst. Für die Übernahme der Oltingerstrasse gelten die gleichen Regeln wie bei der Übernahme einer Privatstrasse Anschlussgebühren Wasser werden angepasst Anschlussgebühren Schmutzwasser werden angepasst. Die Beteiligung der Gemeinde an den Baukosten für den Bahnhofplatz wurde im Zusammenhang mit dem gleichzeitigen Bau von Damm- und Stockackerstrasse mit CHF 70'000 angegeben. Wenn nur eine der Strassen gebaut wird, sind die Kosten auf CHF 35'000 zu halbieren. Es ist festzuhalten, dass der BLT keine Zusage für eine Kostenübernahme durch die Gemeinde gemacht wurde. Es kann auch kein Gemeindeversammlungsbeschluss über die Stundung von Perimeterbeiträgen gegenüber der BLT geben. Entweder sind der BLT Perimeterbeiträge in Rechnung zu stellen und die Gemeinde leistet einen Beitrag, oder die Gemeinde leistet keinen Beitrag und gewährt der BLT die Stundung von Perimeterbeiträgen. Es wird verlangt, dass der ordentliche Verfahrensweg beschritten werden soll. Wenn die Gemeinde einen Beitrag an den Bau des Bahnhofplatzes von CHF 35' leisten will, ist ein Kreditantrag zuhanden der Gemeindeversammlung zu formulieren.

10 270 Auf Anfrage hin, hat die BLT erklärt, dass der Bau des Bahnhofplatzes im 2005 möglich sei. Im letzten Jahr hat die Gemeinde gegenüber der BLT verlauten lassen, dass sie sich nicht an den Baukosten für den Bahnhofplatz beteiligen könne. Zudem ist noch nicht geklärt, für welche Fläche die BLT perimeterpflichtig würde. Es ist zudem nicht Sache des Gemeinderates, ein Projekt der BLT vorzustellen. Dies ist der BLT zu überlassen. Es ist deshalb auch kein Kredit zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass für das Projekt Bahnhofplatz zwischen der BLT und der Gemeinde ein Vertrag abgeschlossen werden sollte. Der Gemeinderat einigt sich darauf, keinen Kredit für die Beteiligung an den Baukosten des Bahnhofplatzes aufzunehmen. Für die Sanierung des Mariasteinweges und die Erstellung der Beleuchtung beim Fussweg sind zwei Kontonummern vorzusehen. Im Schulhaus Grossbühl ist die Steuerung der Heizung zu ersetzen. Kosten CHF 20' Es wurde ein Postulat für die Erneuerung des Rasens von CHF 25' angekündigt. Es wird an der Gemeindeversammlung voraussichtlich eingebracht Gemeindebauten: Wenn der Gemeindeversammlung keine Vorlage zur Abstimmung unterbreitet werden kann, ist die Investition zu streichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Spezialbaukommission am den Gemeinderat über Gemeindesaal und Wettbewerb orientieren werde. Es liegt jedoch noch kein konkretes Projekt vor Renovation / Umbau; CHF 128'000 entfallen Wettbewerb: CHF 100'000 sind ebenfalls zu streichen. Im Schulhaus Dorf gibt es Elemente, die isoliert saniert werden könnten. Es ist jedoch fraglich, ob dies sinnvoll sei. Es wird angemerkt, dass der Anteil Erweiterung ARA brutto CHF 700' und die Finanzbeihilfe des Kantons CHF 167' betragen. Laufende Rechnung Im Hinblick darauf, dass im nächsten Jahr aufgrund der Änderungen betr. GAV ohnehin eine Änderung der DGO vorgenommen werden muss, ist es nicht sinnvoll, für die GR-Pauschalen im 2005 eine DGO-Änderung vorzunehmen. Eine Umfrage bei den umliegenden Gemeinden hat folgende Ansätze ergeben: Metzerlen GP (LK) 30'000 VP 3'600 GR 1'800 Hofstetten GP (LK) 55'000 VP 9'000 GR 6'000 Witterswil GP 13'000 VP 3'500 GR 2'500 Für 2006 sollen die Ansätze für Gemeinderat und Kommissionen gleichzeitig geändert werden. Eine Spesenentschädigung für Aufwendungen betr. privater EDV ist vorerst bei der Spesenabrechnung aufzunehmen.

11 Kosten Musol Die Bruttokosten wurden neu mit CHF 102'100 errechnet. Die Einnahmen aus Elternbeiträgen betragen neu CHF 72' Der Kantonsbeitrag ist unverändert. Der festgestellte Kostenanstieg von netto CHF 87'000 im 2004 auf netto CHF 119'000 im 2005 ist auf die geringere Anzahl Instrumentalschüler (Einzelunterricht) im 2003/04 zurückzuführen. Es ist kein Antrag für die JBBR eingegangen. Die Zahlen für Wasser und Abwasser ergeben sich aus den gefassten Beschlüssen Beitrag Natur- und Heimatschutzfond Dieser Beitrag ergibt sich aus den Grundstückgewinnsteuern. CHF 4' Forum Regio Plus Der Mitgliederbeitrag beträgt neu CHF 5'600. Es handelt sich um einen jährlich wiederkehrenden Beitrag, der durch den Gemeinderat zu beschliessen ist..//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, dem Verein Forum Regio Plus ab 2005 beizutreten. Finanzen Die Finanzplanung für die Jahre 2003 bis 2007 ging von einer Anzahl von 538 Haushalten aus. Für 2004 wurde diese Zahl auf 529 korrigiert. Für 2005 wird eine Zahl von 510 Haushalten angenommen. Seit Jahren weist Rodersdorf die konstante Zahl von 500 Haushalten auf. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der konjunkturellen Entwicklung sinken die Steuereinnahmen. Die Bautätigkeit stagniert. Die Nettokosten für Bildung steigen dagegen um CHF 300'000, die soziale Wohlfahrt um CHF 100'000. Unter Beibehaltung des Steuerfusses von 110 % ist 2005 mit einem Aufwandüberschuss von ca. CHF 400'000 zu rechnen. Ohne Investitionen bei den Gemeindebauten, d.h. nur Pinselrenovation ergibt sich ein Steuerfuss von 122 %. Bei Investitionen von CHF 2,6 Mio. und Auflösung von Vorfinanzierungen bei den Gemeindebauten für die Lösung midi ist mit einem Steuerfuss von 120 % zu rechnen. Die Subventionen im Bildungswesen sind gesunken. Der Höhepunkt der Schülerzahlen ist überschritten. Es wurden die Prognosen der KSL und der Gemeinde hinzugezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass in der progymnasialen Abteilung in der Kreisschule 54 % Kinder aus Rodersdorf sind. Im kantonalen Durchschnitt sind 8 % in der progymnasialen Abteilung. Die Finanzplanung ist so gerechnet, dass die Finanzfehlbeträge bis 2009 ausgeglichen sind. Der Kanton hat von 2003 auf 2004 eine Ertragssteigerung von 0,6 % budgetiert. Bei der Gemeinde war dies nicht der Fall. Der Kanton hat die Teuerung im Umfang des Ausgleichs der kalten Progression prognostiziert. Wenn von 95 % des erwarteten Steuerertrags bei einem Steuerfuss von 110 % ausgegangen wird, sind Steuereinnahmen von CH 3'150'00 plus CHF 40'000 für Kapitalabfindungen zu erwarten. Quellensteuer, Grenzgängerabgaben, Grundstückgewinnsteuern sind sehr schwer abzuschätzen. Bei Abschreibungen von 8 % ergibt sich ein Abschreibungsbetrag von CHF 45'000. Mit der Erhöhung des

12 272 Steuerfusses auf 120 % verringert sich der Aufwandüberschuss auf ca. CHF 160'000, bei 122 % sogar auf ca. CHF 90'000. Die Finanzkommission schlägt deshalb einen Steuerfuss von 122 %, mindestens aber 120 % vor. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits 2004 mit geringeren Steuereinnahmen gerechnet werden muss und deshalb ein Vermögensverzehr stattfinden werde. Es wird vorgeschlagen, das Budget mit dem Ziel der Ausgabenbegrenzung nochmals zu prüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass stets auf eine Steuererhöhung infolge von Bauprojekten hingewiesen wurde. Es wird andererseits angemerkt, dass die Gemeinde auftragsgemäss seit zwei Jahren keine Steuern auf Vorrat eingezogen habe. Es wird festgehalten, dass eine Erhöhung der Gebühren ebenfalls Steuern seien. Es ist unmöglich, gleichzeitig eine Gebührenerhöhung und eine Steuererhöhung durchzubringen. Es sind Ausgaben zu streichen. Dagegen wird erklärt, dass lediglich Ausgaben in der Laufenden Rechnung von ca. CHF 100'000 gestrichen werden könnten. Streichungen in der Investitionsrechnung sind wegen der Auflösung von Vorfinanzierungen unerheblich. Es wird in Erinnerung gerufen, dass die Finanzkommission jeweils geringere Steuersenkungen vorgeschlagen hatte, als tatsächlich vorgenommen wurden. Gebühren- und Steuererhöhungen zusammen werden als zuviel erachtet. Es wird vorgeschlagen, den Steuerfuss um lediglich 5 % zu erhöhen. GR Eichenberger stellt den Antrag, den Steuerfuss auf 122 % festzulegen. GR Frömelt stellt den Antrag, den Steuerfuss auf 120 %, gekoppelt mit dem Auftrag, die Ausgaben zu reduzieren, festzulegen..//. Der Gemeinderat beschliesst mehrheitlich, den Steuerfuss auf 120 % der ganzen Staatssteuer festzulegen. 5. SOSOL Sozialkreis Leimental: Wahlmodus für die Wahl eines Mitgliedes aus Rodersdorf, Änderungen der Gemeindeordnung Die Behandlung wird auf die nächste Sitzung verschoben. 6. Redaktionskommission: Rücktritt des Ersatzmitgliedes Armin Nüssli Wahl eines Mitgliedes für den Rest der Amtsperiode Die Behandlung wird auf die nächste Sitzung verschoben. 7. Beschwerde gegen die Verfügung der Wasserkommission betr. Bassin-Anschlussgebühren Die Behandlung wird auf die nächste Sitzung verschoben.

13 Mitteilungen Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Solothurn vom Nr. 2004/1957 betr. Asyl: Schlüsselzahl ab für die Umverteilung asylsuchender Personen auf die solothurnischen Einwohnergemeinden. Kanton Solothurn, Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit: 1. Umverteilung von Asylsuchenden im Kt. Solothurn: Schlüsselzahl = 700 ab ; 2. Nichteintretensentscheid NEE: Neue Praxis und deren Auswirkungen. Rodersdorf: Rückstand = 6 Personen. Aufnahmesoll 2004 = 3 Personen. Total 9 Personen. Kanton Solothurn, Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit: Kreisschreien Sozialhilfe-Info KRS-SOH : Sozialhilfe: Gemeindearbeitsplätze (GAP) - Infrastrukturkosten. Kanton Solothurn, Amt für Finanzen: Broschüre "Oberrhein-Statistische Daten 2004". Kanton Solothurn, Amt für Finanzen: Merkblatt für das Gesuchsverfahren für Investitionsbeiträge und besondere Beiträge. Kanton Solothurn, Staatskanzlei: Medienmitteilung betr. Vorlage über Teilrevision des Gemeindegesetzes beschlossen. Kanton Solothurn, Kantonale Zivilschutzverwaltung: PAK und UCL im Solothurnischen Leimental. Kanton Solothurn, Bildungszentrum Wallierhof: Keine weiteren Maiswurzelbohrer - Fruchtfolgebeschränkungen aufgehoben. Solothurnischer Zivilschutzverband: Info 3 / 04. KELSAG: Alteisen-Entsorgung Verband der Gemeindebeamten des Kantons Solothurn: Einladung zur Jahresversammlung am , 10 Uhr in Niedergösgen. Gemeinde Beinwil: Schreiben betr. Staatsbeitragsreduktion von 4 Mio Franken an die Lehrerbesoldung für das Budgetjahr Trägerverein Bibliothek Rodersdorf: Dankschreiben für die Zusage des Vereinsbeitrages für 2004 und Rechnungen.//. Die im Rechnungsverzeichnis im Anhang aufgeführten Rechnungen wurden vom Gemeinderat genehmigt und sind zur Zahlung anzuweisen. 10. Varia GP Grolimund: An der nächsten Gemeindeversammlung wird die Ablauforganisation geändert.

14 274 Da das bisherige Aufnahmegerät defekt ist, werden die Bandaufnahmen direkt über die Mikrofonanlage erstellt. Dies bedeutet, dass die Redner auf jeden Fall in das feststehende Mikrofon sprechen müssen. Das mobile Mikrofon wird am Gemeinderatstisch eingesetzt Gemeindepräsidentin Gemeindeschreiber

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