Rechnungslegung & Publizität
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- Judith Ursler
- vor 8 Jahren
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1 Klausur: Rechnungslegung & Publizität Wintersemester 2013/14 Klausur-Nr.: Prüfer: Prof. Dr. Alfred Luhmer Bitte ausfüllen Name: Vorname: Fakultät: Rechnungslegung & Publizität Bitte beachten Sie folgendes: Die Aufgabenstellung besteht aus diesem Deckblatt und vier unterschiedlich gewichteten Aufgaben auf den folgenden Seiten, die alle zu bearbeiten sind (insgesamt 8 Seiten). Geben Sie Ihre Lösungsantworten für die Aufgaben in den vorgegebenen Antwortkästchen. Lösungen mit Bleistift werden nicht gewertet. Die Heftung der Aufgabenstellung und des Antwortbogens darf nicht gelöst werden. Maximal können 60 Punkte (von rechnerisch möglichen 70 Punkten) erreicht werden. Für eine sehr gute Note werden 60 Punkte erwartet, die mit einer beliebigen Auswahl von Aufgabenteilen erreicht werden können. Die erreichbare Punktzahl ist bei jeder Aufgabe angegeben. Die Summe dieser Punktzahlen ist 70, Sie brauchen also nicht alle Aufgaben vollständig richtig zu lösen. Zugelassene Hilfsmittel: eine Ausgabe des HGB (nwb-ausgabe, Beck-Texte oder Ähnliches) Nicht zulässig sind Kopien von Gesetzestexten jeglicher Herkunft. Zulässig sind Markierungen und Paragrafen-Verweise, nicht aber textliche Eintragungen. Die Mitnahme jeglicher Kopien/Mitschriften in die Klausur wird als Täuschungsversuch gewertet. ein Taschenrechner laut Aushang des Prüfungsausschusses Sprachwörterbücher für ausländische Studierende Bearbeitete Aufgabe Max. Punkte Erreichte Punkte Aufgabe 1 25 Aufgabe 2 10 Aufgabe 3 20 Aufgabe 4 15 Gesamtpunkte 70 Note: Unterschrift Prüfer: Viel Erfolg!
2 Aufgabe 1: Ein Wohnblock muss in zwei Jahren einem Braunkohlentagebau weichen. Der Block gehört einer GmbH und steht am Anfang des laufenden Jahres noch mit in deren Büchern, das Grundstück, auf dem er steht, mit Im laufenden Jahr betragen die Mieteinnahmen noch , im nächsten Jahr noch Steuerlich wird das Gebäude mit 2,5 % der Herstellungskosten von pro Jahr abgeschrieben. Der Betreiber des Tagebaus zahlt am Ende des zweiten Jahres eine Entschädigung von für Gebäude & Grundstück. Der Kalkulationszinssatz vor Steuern liegt bei 10 %. a) Man bestimme die Gewinne und die Cash Flows vor und nach Steuern bei einem Ertragsteuersatz von 25 %. Gehen Sie davon aus, dass die GmbH Verluste gegen andere Gewinne ausgleichen kann und im Fall von Verlusten eine Erstattung vom Finanzamt erhält. (13 Punkte) Cash Flow vor Steuern Restbuchwert (Jahresbeginn) Gewinn vor Steuern Gewinn nach Steuern Cash Flow nach Steuern t = 1 t = 2 Seite 2 von 8
3 b) Man berechne den Ertragswert des Wohnblocks & Grundstücks zum Beginn des laufenden Jahres auf der Basis von Cash Flows nach Steuern und den ökonomischen Gewinn des Jahres t = 1. (6 Punkte) Ertragswert Ökonomischer Gewinn c) Man berechne die Ertragswerte zu Beginn der Jahre t (t = 1, 2) auf der Basis von Residualgewinnen nach Steuern. (6 Punkte) Residualgewinn Ertragswert zu Beginn der Periode t-1 t = 1 t = 2 Seite 3 von 8
4 Aufgabe 2: Eine GmbH erwarb am aus der Insolvenzmasse eines Fleischverarbeiters zum Kaufpreis von 4 Mio. ein bebautes Grundstück, um darauf ein Fabrikgebäude zu errichten. Zusätzlich fielen 6 % Grunderwerbsteuer und 2 % Notar- und Grundbuchgebühren auf den Kaufpreis an. Auf dem Grundstück hinterließ der Pleitier ein Kühllager mit Kühlkammern und Kältemaschinen. Die aufstehenden Gebäude werden Anfang 2013 abgerissen (Abbruchkosten 2 Mio. ), Kühlmaschinen und Isolierung der Kühlkammern werden demontiert und entsorgt; auch das Kühlmittel war fachgerecht zu entsorgen. Die Kosten der Demontage und Entsorgung betragen 8 Mio.. (Diese Beträge sind zum Jahresende 2013 noch nicht bezahlt.) Die Bauten werden in 2013 nicht ganz fertig: Für die abgenommenen Bauleistungen in 2013 wurden 10 Mio. in Rechnung gestellt. Die Hälfte davon wurde unter Abzug von 2 % Skonto bereits bezahlt. Der Rest soll Anfang Januar 2014 ebenfalls unter Abzug von Skonto bezahlt werden. a) Mit welchem Wert steht das Grundstück am zu Buche? (4 Punkte) b) Welche Bilanzposten ergeben sich zum ? (6 Punkte) Seite 4 von 8
5 Aufgabe 3: Eine Aktiengesellschaft hat im aktuellen Jahr in eigener Regie eine E-Commerce- Plattform entwickelt und zum Jahresende in Betrieb genommen, über die es nun einen Teil seiner Geschäfte abwickelt. Dem Vorhaben gingen zunächst allgemeine Recherchen über die erforderliche Funktionalität voraus, für die ausgegeben wurden und die das Pflichtenheft für die Entwicklung erbrachten. Die EDV-Abteilung verwendete dann die Hälfte ihrer Jahreskapazität auf die Entwicklung und Testung des Programms. Für die EDV wurden in dem Jahr folgende Aufwendungen erfasst: Personalaufwand: , Abschreibungen auf die am Anfang des Jahres erweiterten und in der Periode voll ausgelasteten Rechnerkapazitäten: , Sachaufwand Die allgemeinen Verwaltungskosten des gesamten Unternehmens betrugen in dem Jahr , von denen 10 % der EDV-Abteilung zugerechnet werden. Die Plattform hat eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren und wurde mit dem höchstmöglichen Zugangswert aktiviert. a) Mit welchem Wert steht die Plattform zum Ende des Folgejahres in der Handelsbilanz? Um was für einen Vermögensgegenstand handelt es sich handelsrechtlich? Was darf hierbei bilanziert werden und was nicht? Argumentieren Sie mit dem Handelsgesetzbuch! (10 Punkte) Seite 5 von 8
6 b) in der Steuerbilanz? (Geben Sie die einschlägige Gesetzesbestimmung an!) (4 Punkte) c) Musste ein Posten für latente Steuern gebildet werden? (Nennen Sie die Rechtsgrundlage!) Wenn ja, wie hoch ist dieser am Ende des Folgejahres und handelt es sich um aktive- oder passive latente Steuern? Der Ertragsteuersatz betrage 30 %. (6 Punkte) Seite 6 von 8
7 Aufgabe 4: Wie sind folgende Sachverhalte in Bilanz und GuV per zu erfassen: (Geben Sie auch die einschlägigen Gesetzesbestimmungen an.) a) Schuldscheindarlehen, aufgenommen am , fällig am zum Rückzahlungswert von 100 Mio.. Nominalzins: 7 % Disagio: 2.75 %, linear abzuschreiben. (5 Punkte) b) Nullkuponanleihe Nominal 1 Mio., gekauft am für zur Anlage von Finanzüberschüssen, fällig am (10 Punkte) Seite 7 von 8
8 Seite 8 von 8
Geschäfts- und Firmenwert G 20. Entgeltlich erworbener Geschäfts- und Firmenwert
Entgeltlich erworbener Geschäfts- und HB StB Ein entgeltlich erworbener (derivativer) Geschäfts- oder ist nach Handels- und Steuerrecht in der Bilanz auszuweisen. Unterschiede ergeben sich bei der Abschreibung.
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