Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

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1 Seite: 1/8 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird keine Daten verfügbar Verwendung des Stoffes / des Gemisches: Reinigungsmittel Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Hersteller / Lieferant: Assindia Chemie GmbH Telefon: Wilhelm-Tenhagen-Straße 14 Telefax: Bottrop -Adresse der sachkundigen Person, die für das zuständig ist: sdb@csb-online.de Auskunftgebender Bereich: Verkauf Notrufnummer: wie vor oder nächste Giftinformationszentrale 2 Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. Xi; Reizend R37: Reizt die Atmungsorgane. Klassifizierungssystem: Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: C Ätzend Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Natriummetasilikat-5-Hydrat R-Sätze: 34 Verursacht Verätzungen. 37 Reizt die Atmungsorgane. S-Sätze: 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Sonstige Gefahren; Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: Nicht anwendbar. (Fortsetzung auf Seite 2)

2 Seite: 2/8 vpvb: Nicht anwendbar. (Fortsetzung von Seite 1) 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen. Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS: EINECS: Indexnummer: CAS: EINECS: Indexnummer: Natriummetasilikat-5-Hydrat C R34; Xi R37 Hautätz. 1B, H314 STOT einm. 3, H335 Natriumperborat-Monohydrat T R61; Xn R62-22; Xi R37-41; O R8 Oxid. Festst. 3, H272 Repr. 1B, H360Df Augenschäd. 1, H318 Akut Tox. 4, H302; STOT einm. 3, H335 zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen % 10-25% 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. nach Einatmen: Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Sofort Arzt hinzuziehen. Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage. nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Unverletztes Auge schützen. Sofort Arzt hinzuziehen. nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen - Perforationsgefahr! Sofort Arzt hinzuziehen. 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Brandfördernd durch Sauerstoffabgabe Bei einem Brand kann freigesetzt werden: Natriumoxid (Na₂O) Boroxide Phosphoroxide (PxOy) Siliciumdioxid-Rauch Ätzende Gase/Dämpfe Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. (Fortsetzung auf Seite 3)

3 Seite: 3/8 (Fortsetzung von Seite 2) Weitere Angaben Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung vermeiden. Staub nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Umweltschutzmaßnahmen: Staub mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung: Für ausreichende Lüftung sorgen. Mechanisch aufnehmen. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. Reste mit viel Wasser wegspülen. Verweis auf andere Abschnitte Informationen zur sicheren Handhabung siehe Kapitel 7. Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Kapitel 8. Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel Handhabung und Lagerung Handhabung: Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Staubbildung vermeiden. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Staub nicht einatmen. Auf die Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und/oder sonstiger Grenzwerte achten. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Stoff/Produkt ist brandfördernd. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Wasserrechtliche Bestimmungen beachten. Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Säuren lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Lagerklasse: Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. Zu überwachende Parameter Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Allgemeiner Staubgrenzwert: Einatembare Fraktion (E-Staub): 10 mg/m³ (Schichtmittelwert) Alveolengängige Fraktion (A-Staub): 3 mg/m³ (Schichtmittelwert) Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. (Fortsetzung auf Seite 4)

4 Seite: 4/8 (Fortsetzung von Seite 3) Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Staub nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Atemschutz: Bei Staubbildung Atemschutz Bei dauerhaft sicherer Einhaltung des/der Arbeitsplatzgrenzwerte/s (AGW) und sonstiger Grenzwerte normalerweise keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Handschutz: Schutzhandschuhe Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein. Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation. Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das Chemikaliengemisch abgegeben werden. Zur Vermeidung von Hautproblemen ist das Tragen von Handschuhen auf das notwendige Maß zu reduzieren. Vor jeder erneuten Verwendung des Handschuhs ist die Dichtheit zu prüfen. Handschuhmaterial Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden. Durchdringungszeit des Handschuhmaterials Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten. Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung Körperschutzmittel sind in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auszuwählen. 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben Aussehen: Form: fest Farbe: weiß Geruch: geruchlos Zustandsänderung Schmelzpunkt/Schmelzbereich: nicht bestimmt Siedepunkt/Siedebereich: nicht bestimmt Flammpunkt: nicht anwendbar Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Dichte: nicht bestimmt (Fortsetzung auf Seite 5)

5 Seite: 5/8 Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: löslich (Fortsetzung von Seite 4) Festkörpergehalt: 100,0 % Sonstige Angaben Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem technischen Datenblatt. 10 Stabilität und Reaktivität Reaktivität Chemische Stabilität Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit Säuren. Greift als Oxidationsmittel organische Stoffe wie Holz, Papier, Fette an. Unverträgliche Materialien: Starke Säuren Starke Oxidationsmittel Metalle brennbare Stoffe organische Stoffe Gefährliche Zersetzungsprodukte: Sauerstoff Phosphoroxide (z.b. P₂O₅) Natriumoxid (Na₂O) Boroxide Siliciumdioxid-Rauch Ätzende Gase/Dämpfe 11 Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität: Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: Natriummetasilikat-5-Hydrat Oral LD mg/kg (Ratte) Natriumperborat-Monohydrat Oral LD mg/kg (Ratte) Dermal LD50 > 2000 mg/kg (Kaninchen) Primäre Reizwirkung: an der Haut: Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute. am Auge: Starke Ätzwirkung Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Zusätzliche toxikologische Hinweise: Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: Ätzend Reizend Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens. (Fortsetzung auf Seite 6)

6 Seite: 6/8 (Fortsetzung von Seite 5) 12 Umweltbezogene Angaben Toxizität Aquatische Toxizität: Natriummetasilikat-5-Hydrat EC50/48 h ~4857 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna)) LC0/48 h > 1000 mg/l (Bakterien) LC50/96 h ~3185 mg/l (Zebrabärbling (Danio rerio)) Natriumperborat-Monohydrat EC50/48 h 11 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna)) IC50/72 h 26,8 mg/l (Alge (Scenedesmus subspicatus)) LC50/96 h 51 mg/l (Zebrabärbling (Danio rerio)) NOEC/96 h 25 mg/l (Zebrabärbling (Danio rerio)) Persistenz und Abbaubarkeit Sonstige Hinweise: Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Stoffen nicht anwendbar. Weitere ökologische Hinweise: Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung PBT: Nicht anwendbar. vpvb: Nicht anwendbar. 13 Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften. Abfallschlüsselnummer: Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist abhängig vom Abfallerzeuger und kann dadurch für ein Produkt unterschiedlich sein. Die Abfallschlüsselnummer ist daher von jedem Abfallerzeuger gesondert zu ermitteln. Europäischer Abfallkatalog: Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAV ist branchen- und prozeßspezifisch durchzuführen. Ungereinigte Verpackungen: Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln. 14 Angaben zum Transport Landtransport ADR/RID und GGVSEB (grenzüberschreitend/inland): ADR/RID-GGVSEB Klasse: 8 (C6) Ätzende Stoffe (Fortsetzung auf Seite 7)

7 Seite: 7/8 (Fortsetzung von Seite 6) Kemler-Zahl: 80 UN-Nummer: 3253 Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: 8 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: UN 3253 DINATRIUMTRIOXOSILICAT, GEMISCH Begrenzte Menge (LQ): LQ24 Beförderungskategorie: 3 Tunnelbeschränkungscode: E Seeschiffstransport IMDG/GGVSee: IMDG/GGVSee-Klasse: 8 UN-Nummer: 3253 Label: 8 Verpackungsgruppe: III EMS-Nummer: F-A,S-B Richtiger technischer Name: DISODIUM TRIOXOSILICATE, MIXTURE Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR: ICAO/IATA-Klasse: 8 UN/ID-Nummer: 3253 Label: 8 Verpackungsgruppe: III Richtiger technischer Name: DISODIUM TRIOXOSILICATE, MIXTURE Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Ätzende Stoffe Transport/weitere Angaben: Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen 15 Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: C Ätzend Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Natriummetasilikat-5-Hydrat R-Sätze: 34 Verursacht Verätzungen. 37 Reizt die Atmungsorgane. S-Sätze: 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten. 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. (Fortsetzung auf Seite 8)

8 Seite: 8/8 (Fortsetzung von Seite 7) 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004/EG: Phosphate, Bleichmittel auf Sauerstoffbasis 15-30% Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach 22 JArbSchG beachten! Störfallverordnung: Störfallverordnung, Anhang: Nicht genannt Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): - Wassergefährdungsklasse: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen BGR 189 Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung (vorherige ZH 1/105) BGR 195 Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen (vorherige ZH 1/706) BGR 197 Benutzung von Hautschutz (vorherige ZH 1/708) BGR 192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (vorherige ZH 1/703) BG-Merkblatt: BGI 595 Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe (ehemals M 004) BGI 660 Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen (ehemals M 053) BGI 536 Gefährliche chemische Stoffe (ehemals M 051) Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt. 16 Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Gründe für Änderungen: Das wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet. Relevante Sätze: Diese(r) R- bzw. H-Satz/Sätze gilt/gelten für den/die Inhaltsstoff(e) und gibt/geben nicht unbedingt die Einstufung der Zubereitung an. Die Kennzeichnung des Produktes ist in Kapitel 2 und 15 aufgeführt. H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H335 Kann die Atemwege reizen. H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. R22 R34 R37 R41 R61 R62 R8 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verursacht Verätzungen. Reizt die Atmungsorgane. Gefahr ernster Augenschäden. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. Schulungshinweise: Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung (TRGS 555). Die Unterweisungen müssen vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Datenblatt ausstellender Bereich: C.S.B. GmbH Tel.: / Parkstraße 29 Fax: / D Krefeld

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