Das Endorsement-Verfahren wie läuft das ab? EFRAG = European Financial Reporting Advisory Group SARG = Standards Advice Review Group
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- Nadine Dressler
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2 2 Inhalt Das Endorsement-Verfahren Leasing nach IAS 17 - Allgemeine Definition Geplante Neuerungen nach IFRS 3.0 Projektstand und Gegenstand Die geplanten Änderungen im Detail
3 Das Endorsement-Verfahren wie läuft das ab? EFRAG = European Financial Reporting Advisory Group SARG = Standards Advice Review Group
4 Das Endorsement-Verfahren wie läuft das ab? ARC = Accounting Regulatory Committee
5 Anmerkungen / Stand zum EU-Endorsement
6 Leasing (IAS 17)
7 Allgemeine Definitionen Ein Leasingverhältnis ist eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes für einen vereinbarten Zeitraum gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen überlässt (IAS 17,3). Ein Finanzierungsleasing (Finance Lease) liegt vor, wenn die wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an einem Vermögenswert verbunden sind, dem Leasingnehmer übertragen werden (IAS 17,3). Alle anderen Leasingverhältnisse sind als Miet- oder Pachtverträge (Operating Lease) einzustufen (IAS 17,3). Die Einordnung des Leasingverhältnisses hängt vom wirtschaftlichen Gehalt der Vereinbarung, unabhängig von der formalen Vertragsform, ab (IAS 17,8).
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10 Grundregeln der Bilanzierung beim Leasingnehmer bei Finance Lease nach IAS 17,12ff Als Aktivum wird der zugrundeliegende Vermögensgegenstand und als Passivum eine entsprechende Verbindlichkeit bilanziert. Das Aktivum wird entweder mit dem beizulegenden Zeitwert oder dem niedrigeren Barwert der Mindestleasingraten angesetzt. Bei der Berechnung des Barwertes wird als Zinssatz entweder der des Leasingnehmers (incremental borrowing rate = Grenzfremdkapitalzinssatz) oder der des Leasinggebers verwendet, falls dieser bekannt und niedriger als der Leasingnehmerzinssatz ist.
11 Grundregeln der Bilanzierung beim Leasingnehmer bei Finance Lease nach IAS 17,12ff Abschreibung nach den gleichen Grundsätzen wie bei vergleichbaren anderen Vermögensgegenwerten. Dabei Abschreibung entweder a.bei Übertragung des Eigentums oder bei günstiger Kaufoption (Kriterien 1 und 2): über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer oder b.bei Leasingvertragsdauer von mindestens 75 % der wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder einem Barwert der Mindestleasingzahlungen von mindestens 90 % der Investitionen (Kriterien 3 oder 4): über die Leasingvertragsdauer Aufspaltung der Leasingraten in Zins- und Tilgungsteil, so dass sich ein gleichbleibender Zinssatz auf die ausstehende Verbindlichkeit ergibt.
12 1 2 Geplante Neuerungen im Rahmen von IFRS 3.0
13 1 3 Projektstand und Gegenstand Veröffentlichung eines Entwurfs (ED/2010/08) am 17. August 2010 Im Rahmen des Entwurfs wird vorgeschlagen, dass zukünftig die Bilanzierung für alle Leasingverhältnisse sowohl beim Leasingnehmer als auch beim Leasinggeber nach dem sog. Right-of-Use-Ansatz erfolgt. Dies bedeutet, dass der Leasingnehmer grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse zum einen eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts der künftigen Leistungsverpflichtungen und zum anderen in gleicher Höhe einen Vermögenswert, der das Nutzungsrecht an dem Leasinggegenstand repräsentiert, zeigen muss. Der Leasinggeber hat für das Recht zum Erhalt der Leasingzahlungen einen Vermögenswert anzusetzen. Die bisherige Unterscheidung in Operating- und Finanz-Lease soll entfallen.
14 1 4 Projektstand und Gegenstand (Fortsetzung) Beim IASB sind nahezu 800 Stellungnahmen zu dem Entwurf eingereicht worden. Im Juli 2011 hat das IASB beschlossen, nochmals einen Entwurf mit der Möglichkeit zur öffentlichen Kommentierung vorzulegen (Re-Exposure). Dieser überarbeitete Entwurf (Re-Exposure) wurde am veröffentlicht. Die erneute Kommentierungsfrist lief bis zum Zwischenzeitlich wurde u.a. vorläufig beschlossen, dass > An dem Konzept des Right-of-Use-Ansatzes festgehalten werden soll. > Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten weiterhin nach den derzeitigen Regelungen für Operating Lease bilanziert werden können. > Eine günstige Kaufoption am Ende des Vertrags als Teil der Leasingzahlungen zu behandeln ist.
15 1 5 Die geplanten Änderungen im Detail Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am seinen vorgeschlagenen Ansatz für den Ansatz und die Bewertung von Leasingverhältnissen zwecks erneuter Stellungnahme herausgegeben. Für Leasingnehmer wird im Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' vorgeschlagen, eine Schuld sowie einen Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht anzusetzen, wobei die Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung von der Klassifizierung des Leasingverhältnisses abhängen. Das Modell für Leasinggeber, das im Entwurf vorgeschlagen wird, gleicht der gegenwärtigen Leasingbilanzierung, wobei es einige Nuancen der Erfassung der Erlöse und der Abzinsung des Restbuchwerts gibt. Die Vorschläge gelten nur für Leasingverhältnisse mit einer Leasingdauer von mehr als zwölf Monaten. Stellungnahmen werden bis zum 13. September 2013 erbeten.
16 1 6 Hintergrund Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen, insbesondere auf Seiten des Leasingnehmers, kam während der Finanzmarktkrise in die Kritik. Geäußert wurde u. a., dass vertragliche Verpflichtungen aus Leasingverträgen nicht auf eine Art und Weise erfasst wurden, die transparent und für Abschlussadressaten nützlich ist. Als Ergebnis nahm sich der IASB gemeinsam mit dem FASB der Leasingbilanzierung erneut an, und die Bilanzierung durch den Leasinggeber wurde evaluiert, um eine spiegelbildliche Abbildung der Bilanzierung durch den Leasingnehmer und den Leasinggeber zu erreichen. Der erste Entwurf ED/2010/9 Leasingverhältnisse wurde im August 2010 herausgegeben. In diesem Entwurf wurden ein Finanzierungsleasingansatz für alle Leasingnehmer und ein umgekehrter Ansatz, der die Symmetrie im Leasinggebermodell widerspiegelte, vorgeschlagen.
17 1 7 Hintergrund Die Rückmeldungen ergaben, dass die Auswirkungen des Leasingnehmermodells auf die Erfolgsrechnung wegen des Vorziehens der Aufwandserfassung keine entscheidungsnützlichen Informationen lieferten. Das Vorziehen der Aufwandserfassung wird durch eine Kombination der im Zeitauflauf abnehmenden Zinszahlungen aufgrund der Rückzahlung der Leasingverbindlichkeit und der linearen Abschreibung des Nutzungsrechts aus dem Leasinggegenstand verursacht. Die jetzt veröffentlichten, überarbeiteten Vorschläge des Entwurfs zielen darauf ab, die vorgezogene Aufwandserfassung für bestimmte Arten von Leasingverhältnissen abzumildern. Bei den Leasinggebern ergaben die Rückmeldungen, dass das derzeitige Modell entscheidungsnützliche Informationen für Adressaten bietet, sodass das der symmetrische Ansatz aus dem Entwurf 2010 noch einmal überdacht wurde.
18 Zusammenfassung der wesentlichen Vorschläge 1 8 Zielsetzung In dem Entwurf werden die Prinzipien genannt, die Leasinggeber und Leasingnehmer anzuwenden haben, um über den Betrag, den Zeitpunkt und die Unsicherheit von Kapitalflüssen zu berichten, die sich aus Leasingverhältnissen ergeben. Anwendungsbereich Der Entwurf bezieht sich nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte, biologische Vermögenswerte, Explorationsrechte und Dienstleistungskonzessionen, die unter IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen fallen. Trennung der einzelnen Bestandteile eines Vertrags Der Leasinggeber hat einen Vertrag in seine einzelnen Bestandteile aufzuspalten. So ist bspw. ein Leasingverhältnis, das einen Wartungsvertrag enthält, nach den Prinzipien für die Aufteilung des Transaktionspreises auf Erfüllungspflichten aus dem Erlöserfassungsentwurf in ED/2011/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden aufzuspalten.
19 Zusammenfassung der wesentlichen Vorschläge 1 9 Leasingdauer Die Leasingdauer besteht aus der nicht kündbaren Leasingdauer zuzüglich der Perioden der Verlängerungsoption, wenn es einen wirtschaftlichen Anreiz gibt, das Leasingverhältnis zu verlängern. Die Beurteilung des wirtschaftlichen Anreizes kann Ermessen erfordern, insbesondere, wenn sich das Leasinggut an einem strategisch wichtigen Ort befindet. Klassifizierung eines Leasingverhältnisses Zu Beginn des Leasingverhältnisses hat ein Unternehmen dieses als Typ A (keine Immobilie) oder Typ B (Immobilie) zu klassifizieren. Jedoch sind hier einige Besonderheiten zu beachten. Vertragsänderungen Eine Vertragsänderung führt zu einer erneuten Beurteilung von Leasingvermögenswert und -verbindlichkeit. Der Unterschied zwischen den Buchwerten des Vermögenswerts und der Verbindlichkeit nach dem alten Leasingvertrag und dem neuen Leasingvertrag sind sofort erfolgswirksam zu erfassen.
20 Zusammenfassung der wesentlichen Vorschläge 2 0 Bilanzierung durch den Leasingnehmer Zu Beginn des Leasingverhältnisses hat der Leasingnehmer die Leasingzahlungen mit dem Zinssatz abzuzinsen, den der Leasingeber dem Leasingnehmer in Rechnung stellt. Ist dieser nicht verfügbar, ist der Grenzfremdkapitalkostensatz des Leasingnehmers zu verwenden. Die Leasingzahlungen beinhalten Folgendes: feste Zahlungen abzüglich der Leasinganreize, die vom LG zugesagt wurden; variable Leasingzahlungen, die von einem Index oder einem Zinssatz abhängen - diese werden bei der Erstbewertung zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem entsprechenden Index oder Zinssatz bewertet; variable Leasingzahlungen, die faktisch feste Zahlungen darstellen; Beträge, die vom LN im Rahmen der Restwertgarantien zu zahlen erwartet werden; der Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn für den LN ein bedeutender wirtschaftlicher Anreiz besteht, die Option auszuüben; und Strafzahlungen für die Beendigung des Leasingverhältnisses, wenn die Leasingbedingungen widerspiegeln, dass der LN eine Option ausübt, um das Leasingverhältnis zu beenden.
21 Zusammenfassung der wesentlichen Vorschläge 2 1 Bilanzierung durch den Leasingnehmer Der Leasingnehmer erfasst den Barwert der Leasingzahlungen als Verbindlichkeit. Gleichzeitig erfasst er in Höhe der Verbindlichkeit einen Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht, zuzüglich jeglicher Leasingzahlungen, die gegenüber dem Leasinggeber geleistet wurden, bevor das Leasingverhältnis begann, abzüglich jeglicher Leasinganreize, die vom Leasinggeber erhalten wurden; und jeglicher anfänglich direkter Kosten, die dem Leasingnehmer entstanden sind. Nach Beginn des Leasingverhältnisses erhöht sich die Verbindlichkeit durch die Verringerung der Zinszahlungen und reduziert sich durch die Leasingzahlungen, die an den Leasinggeber geleistet werden. Die Leasingverbindlichkeit wird neu bewertet, wenn es zu einer Veränderung des erwarteten Betrags der Leasingzahlungen kommt. Wenn sich die Neubewertung auf die laufende Periode bezieht, wird die Anpassung direkt erfolgswirksam erfasst. Alternativ wird die Anpassung dem Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht zugerechnet - vorausgesetzt, der Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht wird nicht negativ. Der Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht unterliegt einem Impairmenttest.
22 Zusammenfassung der wesentlichen Vorschläge 2 2 Bilanzierung durch den Leasingnehmer Soweit die Kosten nicht im Buchwert eines anderen Vermögenswerts enthalten sind, hat der Leasingnehmer Folgendes in der GuV zu erfassen: für Leasingverhältnisse des Typs A: die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit als Zinsaufwand und die Abschreibung des Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht; für Leasingverhältnisse des Typs B: über die Dauer des Leasingverhältnisses werden die Leasingzahlungen linear in einem Betrag erfasst, wobei der Leasingaufwand in den tatsächlichen Aufzinsungsbetrag der Verbindlichkeit und einen verbleibenden Restaufwand aufgeteilt wird, welcher der Amortisierung des Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht zugerechnet wird; es gilt jedoch, dass der ratierlich zu erfassende Leasingaufwand nicht geringer sein darf als die ratierlich zu erfassende Aufzinsung der Leasingverbindlichkeit; variable Leasingzahlungen, die nicht der Leasingverbindlichkeit in der Periode zugerechnet werden, in denen die Zahlungsverpflichtung für diese Zahlungen entsteht. Im Entwurf werden Angaben vorgeschlagen, die die Adressaten in die Lage setzen sollen, zwischen den finanziellen Auswirkungen von im Eigentum befindlichen und geleasten Vermögenswerten im Abschluss zu unterscheiden.
23 Zusammenfassung der wesentlichen Vorschläge 2 3 Bilanzierung beim Leasinggeber Das Modell für Leasinggeber, das im Entwurf vorgeschlagen wird, gleicht der gegenwärtigen Leasingbilanzierung. Zeitpunkt des Inkrafttretens Der IASB wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens erst nach Abschluss seiner erneuten Beratungen festsetzen. Übergangsregelung Derzeit sehen die Übergangsvorschriften für bestehende Leasingverhältnisse keine Beibehaltung der gegenwärtigen Regeln vor und erfordern die entsprechende Anpassungen der Vergleichsperioden. Leasingnehmern und Leasinggebern ist zu raten, sich frühzeitig mit den Auswirkungen der neuen Leasingbilanzierung im Hinblick auf ihre Abschlüsse, Erfolgskennzahlen, Finanzierungsvereinbarungen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu informieren.
24 Vorankündigung BVBC-Seminar: Anlagenbuchhaltung nach IAS/IFRS am in Hamburg Anmeldung unter oder an
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