Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland. Bericht

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1 Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland Bericht Rapperswil, 30. November 2010

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3 Impressum Auftraggeber: Gemeinden Hemberg (SG), Neckertal (SG), Nesslau-Krummenau (SG), Oberhelfenschwil (SG), Schönengrund (A.Rh.), Schwellbrunn (A.Rh.), Urnäsch (A.Rh.) Kanton Appenzell Ausserrhoden, Departement Bau und Umwelt Kanton St. Gallen, Amt für Natur, Jagd und Fischerei Steuergruppe: Vreni Wild, Gemeindepräsidentin Neckertal SG (Leitung) Thomas Bösch, Landwirtschaftsgruppe Neckertal SG (Ausschuss) Alfred Brülisauer, Amt für Natur, Jagd und Fischerei Kanton St. Gallen Walter Fischbacher, Gemeindepräsident Hemberg SG Stefan Frischknecht, Gemeindepräsident Urnäsch A.Rh. (Ausschuss) Christof Gantner, Regionalförster Toggenburg Toni Hässig, Gemeindepräsident Oberhelfenschwil SG Rolf Huber, Gemeindepräsident Nesslau-Krummenau SG Hedi Knaus-Grüninger, Gemeindepräsidentin Schönengrund A.Rh. Christian Knöpfel, Gemeinderat Urnäsch A.Rh. Armin Raschle, Landwirtschaftsgruppe Neckertal SG Ueli Nef, Gemeindepräsident Schwellbrunn A.Rh. Max Roth, Landwirtschaftsgruppe Neckertal SG (Ausschuss) Andres Scholl, Department für Bau und Umwelt, Kanton Appenzell Ausserrhoden Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 3

4 Studienverfasser ILF Institut für Landschaft und Freiraum, Naturnaher Tourismus und Pärke HSR Hochschule für Technik Rapperswil Oberseestrasse Rapperswil Dominik Siegrist (Projektleitung) Susanne Gessner (Projektbearbeitung) Grundlagenplan Natur und Landschaft: Ingenieurbüro Scherrer AG Hauptstrasse Nesslau Markus Wortmann Der Grundlagenplan Natur und Landschaft bildet einen integrierten Bestandteil dieser Machbarkeitsstudie. Eine generalisierte Version dieses Plans befindet sich auf Seite 22 (Abbildung 3). Die Steuergruppe und die Studienverfasser danken allen, die sich im Rahmen der Machbarkeitsstudie als Interviewpartner und als Teilnehmer für die Projektworkshops zur Verfügung gestellt haben. Foto Titelblatt und Plan: Toni Hässig Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 4

5 Inhalt Abbildungsverzeichnis... 7 Tabellenverzeichnis... 8 Kurzfassung Einleitung Ausgangslage Was ist ein Regionaler Naturpark? Vorgehen und Organisation Analyse und Bewertung des Raumes Neckertal-Appenzeller Hinterland Vorgeschichte Mögliches Gebiet für einen Regionalen Naturpark Natur- und Kulturwerte Naturwerte Kulturwerte Beeinträchtigungen Zwischenfazit Sozioökonomische Situation Bevölkerungsentwicklung Entwicklung der Arbeitsplätze nach Sektoren Analyse der Wirtschaftszweige Zwischenfazit Zusammenhang mit der Raumordnung Konformität mit den Kantonalen Richtplänen Räumliche Sicherung des Regionalen Naturparks Kooperation und Zusammenarbeit Wichtige Akteure Zusammenarbeit mit dem Projekt Naturerlebnispark Schwägalp-Säntis Zustimmung der Bevölkerung / Unterstützungspotential Zwischenfazit Potentiale der Region SWOT-Analyse Fazit Analyse und Bewertung Machbarkeit und mögliche Positionierung Zusammenfassende Beurteilung der Machbarkeit Vorschläge für die Positionierung eines Regionalen Naturparks Planung und Ausblick Projektplanung Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 5

6 4.2 Vorschlag Parkträgerschaft Budget und Finanzierung Ausblick Anhang Anhang I: Parkspezifische Ziele Anhang II: Projektideen aus dem 1. und 2. Workshop Anhang III: Interview- und Gesprächspartner Anhang IV: Natur- und Landschaftswerte Anhang V: Kulturwerte Anhang VI: Sozioökonomische Situation Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 6

7 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Organigramm der Machbarkeitsstudie Abbildung 2: Untersuchungsgebiet Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland Abbildung 3: Grossflächige Schutzgebiete und schützenswerte Landschaften im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland Abbildung 4: Bevölkerungsentwicklung im Untersuchungsgebiet Abbildung 5: Entwicklung der Arbeitsplätze im Untersuchungsgebiet Abbildung 6: Vorschlag für die Trägerschaft Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 7

8 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Nationale und kantonale/regionale Inventarflächen und Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet Tabelle 2: Bevölkerungsentwicklung im Untersuchungsgebiet Tabelle 3: Landwirtschaftliche Betriebe Tabelle 4: Waldflächen (aufgeteilt nach öffentlichem und privatem Wald) Tabelle 5: Tourismuszahlen Tabelle 6: Stärken und Schwächen des Raumes Neckertal-Appenzeller Hinterland Tabelle 7: Chancen und Risiken mit einem Regionalen Naturpark im Raum Neckertal- Appenzeller Hinterland Tabelle 8: Phasen der Entstehung eines Regionalen Naturparks Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 8

9 Kurzfassung Anlass und Auftrag Der Bund vergibt gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) seit 2008 Parklabel für Pärke von nationaler Bedeutung - Nationalpärke, Regionale Naturpärke und Naturerlebnispärke. Ein Regionaler Naturpark ist ein mindestens 100 km 2 grosses, teilweise besiedeltes Gebiet, das sich durch seine natur- und kulturlandschaftlichen Eigenschaften besonders auszeichnet, und dessen Bauten und Anlagen sich in das Landschafts- und Ortsbild einfügen. In den Ostschweizer Kantonen St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden gibt es derzeit keine Projekte für einen Regionalen Naturpark. Das Projekt eines grossen Regionalen Naturparks im Gebiet Toggenburg-Werdenberg wurde 2007 von den Obertoggenburger Gemeinden abgelehnt. Ein Hauptgrund für die Ablehnung lag darin, dass zum damaligen Zeitpunkt die Pärkeverordnung des Bundes noch nicht verabschiedet worden war und die Rahmenbedingungen für Naturpärke noch nicht bekannt waren. Auf der Schwägalp besteht das Projekt für einen Naturerlebnispark. Mit der vorliegenden Studie möchten die St. Galler Gemeinden Hemberg, Neckertal, Nesslau-Krummenau und Oberhelfenschwil sowie die Gemeinden Schönengrund, Schwellbrunn und Urnäsch (Kanton Appenzell Ausserrhoden) prüfen, ob in der Region Neckertal-Appenzeller Hinterland die Machbarkeit eines Regionalen Naturparks gegeben ist. Hierzu haben die Gemeinden der HSR Hochschule für Technik Rapperswil den Auftrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie erteilt. Diese dient zur Information und Einbindung aller potentiell betroffenen Akteure und Körperschaften im Gebiet eines möglichen Regionalen Naturparks im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland. Die Studie hat zum Ziel, die grundsätzliche Realisierbarkeit eines Regionalen Naturparks abzuklären. Damit bildet sie eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die beteiligten Gemeinden bezüglich der Errichtung eines Regionalen Naturparks und der hierfür zu ergreifenden nächsten Schritte. Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 9

10 Zusammenfassende Beurteilung der Machbarkeit Untersuchungsraum entspricht Anforderungen des Bundes Die Analyse und Bewertung des Untersuchungsgebietes ergibt, dass das Gebiet den Anforderungen des Bundes an einen Regionalen Naturpark in hohem Masse entspricht. Die Etablierung eines Naturparks im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland stellt eine Chance für die Zukunft der Bevölkerung, der ländlichen Wirtschaft und der beteiligten Gemeinden dar. Hohe natürliche, landschaftliche und kulturelle Werte Das Potenzial des Untersuchungsraumes Neckertal-Appenzeller Hinterland für einen Regionalen Naturpark in Bezug auf natürliche und landschaftliche sowie kulturelle Werte wird als hoch bewertet. Bei den Kulturwerten bildet die weitgehend intakte traditionelle Kulturlandschaft mit ihren typischen Streusiedlungsstrukturen und einer grösseren Zahl von Einzelobjekten eine gute Grundlage. Regionaler Naturpark nützt der ländlichen Wirtschaft Der Nutzen eines Regionalen Naturparks für Bevölkerung, Landwirtschaft, Gewerbe und Tourismus in den beteiligten Gemeinden wird kurzfristig als mittelgross, langfristig als gross beurteilt. Um den strukturbedingten negativen aktuellen Entwicklungstrends entgegenzuwirken, sind die beteiligten Gemeinden auf neue Initiativen angewiesen. Von einer neuen Dynamik können auch das örtliche Gewerbe und die Dienstleistungsbranche profitieren. Ein Naturpark kann diesen Prozess unterstützen und fördern. Zustimmung der Bevölkerung wird positiv eingeschätzt Die Zustimmung und das Unterstützungspotential der Bevölkerung können als positiv eingeschätzt werden. Die meisten befragten Personen sehen in der Einrichtung eines Regionalen Naturparks Vorteile für die Region. Die grundsätzliche Zustimmung ist je nach Zielgruppe unterschiedlich stark. So besteht seitens der Landwirte weiterhin ein hoher Informationsbedarf. Gerade gegenüber der Landwirtschaft sollte immer wieder darauf hingewiesen werden, dass durch den Naturpark keine neuen Einschränkungen entstehen werden. Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland als Gebiet geeignet Als mögliches Gebiet für einen Regionalen Naturpark werden die drei Gemeinden Hemberg, Oberhelfenschwil und Neckertal im Neckertal (Toggenburg, Kanton St. Gallen) sowie die drei Gemeinden Schönengrund, Schwellbrunn und Urnäsch im Appenzeller Hinterland, Kanton Appenzell Ausserrhoden vorgeschlagen. Einen Sonderfall bildet die Toggenburger Gemeinde Nesslau-Krummenau, von der nur die an der nördlichen Gemeindegrenze liegende Landschaftskammer Neckertal einbezogen werden soll. Gesamtbeurteilung Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 10

11 Zusammenfassend kann gesagt werden, dass ein Regionaler Naturpark im Raum Neckertal- Appenzeller Hinterland eine grosse Chance für die Zukunft der Region darstellt. Der Naturpark kann bei richtiger Positionierung und aktiver Beteiligung der Bevölkerung in innovativen Projekten und Kooperationen ein gutes Instrument sein, um die regionale Wertschöpfung sowie das Regionsbewusstsein und die Zusammenarbeit zu stärken. Aufgrund von verbesserten Absatzmöglichkeiten regionaler Produkte unter dem Produktelabel der Schweizer Pärke, den Möglichkeiten zur Ankurbelung eines ländlichen und naturnahen Tourismus sowie den finanziellen Anreizen des Bundes kann von einem grossen Nutzen des Naturparks ausgegangen werden. Vorschläge für die Positionierung eines Regionalen Naturparks Durch die richtige Positionierung unter einem einzigartigen und einmaligen Profil und die Ausarbeitung einer entsprechenden Positionierungsstrategie kann sich ein Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland von anderen Pärken und Projekten abheben. Bei der Positionierung des Naturparks ist es wichtig, von Anfang an die Bevölkerung und alle relevanten und betroffenen Akteure aktiv mit einzubeziehen, damit die Parkidee auch gelebt und mit Projekten und Produkten umgesetzt wird. Bei der Analyse des Untersuchungsgebietes wurde eine Reihe von regionalen Besonderheiten identifiziert, an denen eine künftige Positionierung ansetzen kann: - Intakte Kulturlandschaft mit Streusiedlungen: Eine wichtige regionale Besonderheit im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland sind die in die traditionelle Kulturlandschaft eingebetteten Streusiedlungen. Eine solche historisch entstandene Siedlungsstruktur ist heute nur noch an wenigen Orten derart grossräumig und ursprünglich erlebbar. - Stickerei- und Webereigeschichte: Ein weiteres besonderes Merkmal der Region ist die Stickerei- und Webereigeschichte, die allerdings über den Untersuchungsraum hinausreicht. Die Zeugen dieser geschichtlichen Besonderheit spannen sich wie ein Netz über das gesamte Gebiet und machen es zu einer Fundgrube für kulturhistorisch interessierte Besucherinnen und Besucher. - Regionale Kultur und gelebtes Brauchtum: Auch die regionale Kultur und vor allem das lebendige Brauchtum können im Rahmen der Positionierung aufgegriffen werden. Weitere mögliche Ansatzpunkte für die Positionierung können sein: - Das Wortspiel Neckertal-Leckertal zur Positionierung regionaler Qualitätsprodukte. - Die historische Pilgerroute Jakobsweg als eine Art Perlenkette für die agrotouristische Angebotsentwicklung. Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 11

12 Weitere Planung Nächste Schritte und Termine Als nächster Schritt nach Abschluss der Machbarkeitsstudie und Genehmigung durch die beteiligten Gemeinden ist die Ausarbeitung des Gesuchs (Projektierung Managementplan) für die Errichtungsphase vorzusehen. Dieses Gesuch muss Anfang Januar 2013 beim Bund eingereicht werden. Auf Basis dieser Eingabe entscheidet der Bund, ob und unter welchen Bedingungen das Projekt in den Jahren 2013 bis 2015 in die Errichtungsphase eintreten kann. Zentrale Aufgabe der Errichtungsphase ist dann die Erarbeitung und demokratische Legitimierung einer gemeinsamen Charta für den geplanten Regionalen Naturpark. Am Ende der Errichtungsphase kann beim Bund das Gesuch für den definitiven Betrieb des Naturparks eingereicht werden, welcher ab 2016 in die Betriebsphase eintreten würde (Eingabetermin: Anfang Januar 2015). Vorschlag Parkträgerschaft Mit der Eingabe des Gesuchs zur Errichtungsphase sollte auch die Trägerschaft festgelegt werden. Die Steuergruppe schlägt vor, dazu einen Trägerverein zu bilden. Die Mitgliederversammlung soll aus allen beteiligten Gemeinden (Aktivmitglieder mit Stimmrecht) und Vertretern weiterer Interessengruppen bzw. Arbeitsgruppen (Passivmitglieder ohne Stimmrecht) bestehen. Budget und Finanzierung Die Kosten für die Projektierungsphase ( ) belaufen sich auf rund CHF. Darin sind Lohnkosten eines Projektleiters/einer Projektleiterin, Sachkosten (z.b. Sitzungsgelder) und die externe fachliche Begleitung enthalten. Die Finanzierung setzt sich aus Beiträgen der beteiligten Gemeinden (50%) und der beiden Kantone (50%) zusammen. Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 12

13 Ausblick Im Rahmen der Machbarkeitsstudie konnte aufgezeigt werden, dass die Etablierung eines Regionalen Naturparks im Untersuchungsgebiet grundsätzlich möglich ist. Für dessen Verwirklichung bestehen jedoch einige Herausforderungen, die im weiteren Verlauf der Planung berücksichtigt und angegangen werden müssen: - Intensive Kommunikation: Es ist weiterhin eine intensive Kommunikation mit der Bevölkerung notwendig, um Informationsdefiziten und allfälligen Ängsten bezüglich Naturpark frühzeitig zu begegnen. - Von Worten zu Taten: Den Worten der Machbarkeitsstudie müssen nun Taten folgen, indem die Initianten der vielen guten Vorschläge und Ideen bei der Umsetzung unterstützt werden. - Starke Partner suchen: Eine grosse Herausforderung stellt das Finden von starken Partnern dar. Diese können den Naturpark mit Sponsoring, Lobbying und in der Vermarktung massgeblich unterstützen. - Schlagkräftige Projektorganisation aufbauen: Einer der nächsten Schritte bildet der Aufbau einer breit abgestützten Trägerschaft mit einem engagierten Vorstand und einer dynamischen Geschäftsstelle. Mit dem Projekt eines Regionalen Naturparks im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland könnte der erste Naturpark der Ostschweiz verwirklicht werden. Das ist eine grosse Chance für die beteiligten Gemeinden, Branchen und Körperschaften. Ein Naturpark kann mithelfen, dass die Gemeinden und ihre Regionen ihre Zukunft vermehrt in die eigenen Hände nehmen und die Zukunft aktiv mitgestalten. Der Naturpark bietet die Möglichkeit, die vorhandenen Stärken und Chancen der Region Neckertal-Appenzeller Hinterland unter Einbezug der Bevölkerung und aller interessierten Kreise besser zu nutzen. Damit kann zukünftig ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der regionalen Wertschöpfungsketten und zur Erhaltung der hohen Lebens- und Erholungsqualität in den beteiligten Gemeinden geleistet werden. Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 13

14 Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 14

15 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Der Bund vergibt gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) seit 2008 Parklabel für Pärke von nationaler Bedeutung - Nationalpärke, Regionale Naturpärke und Naturerlebnispärke. Ein Regionaler Naturpark ist ein mindestens 100 km 2 grosses, teilweise besiedeltes Gebiet, das sich durch seine natur- und kulturlandschaftlichen Eigenschaften besonders auszeichnet, und dessen Bauten und Anlagen sich in das Landschafts- und Ortsbild einfügen. Naturpärke streben die Erhaltung und Aufwertung von Natur und Landschaft und die Stärkung der nachhaltig betriebenen regionalen Wirtschaft an. Zur Erhaltung und Aufwertung von Natur und Landschaft sind die Vielfalt der einheimischen Tier- und Pflanzenarten, die Lebensraumtypen sowie das Landschafts- und Ortsbild zu erhalten und so weit wie möglich zu verbessern. Schützenswerte Lebensräume einheimischer Tier- und Pflanzenarten sind aufzuwerten und zu vernetzen. Ebenso sind bei neuen Bauten, Anlagen und Nutzungen der Charakter des Landschafts- und Ortsbildes zu wahren und zu stärken sowie bestehende Beeinträchtigungen des Landschafts- und Ortsbildes bei sich bietender Gelegenheit zu vermindern oder zu beheben. Zur Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft im ländlichen Raum sind insbesondere die lokalen natürlichen Ressourcen umweltschonend zu nutzen, die regionale Verarbeitung und die Vermarktung von im Park erzeugten Produkten zu stärken, die auf einen naturnahen Tourismus und die Umweltbildung ausgerichteten Dienstleistungen zu fördern sowie die Verwendung von umweltverträglichen Technologien zu unterstützen. In den Ostschweizer Kantonen St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden gibt es derzeit keine Projekte für einen Regionalen Naturpark. Das Projekt eines grossen Regionalen Naturparks im Gebiet Toggenburg-Werdenberg wurde 2007 von den Obertoggenburger Gemeinden abgelehnt. Ein Hauptgrund für die Ablehnung lag darin, dass zum damaligen Zeitpunkt die Pärkeverordnung des Bundes noch nicht verabschiedet worden war und die Rahmenbedingungen für Naturpärke noch nicht bekannt waren. Auf der Schwägalp besteht das Projekt für einen Naturerlebnispark. Mit der vorliegenden Studie möchten die St. Galler Gemeinden Hemberg, Neckertal, Nesslau-Krummenau und Oberhelfenschwil sowie die Gemeinden Schönengrund, Schwellbrunn und Urnäsch (Kanton Appenzell Ausserrhoden) prüfen, ob in der Region Neckertal-Appenzeller Hinterland die Machbarkeit eines Regionalen Naturparks gegeben ist. Hierzu haben die Gemeinden der HSR Hochschule für Technik Rapperswil den Auftrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie erteilt. Diese dient zur Information und Einbindung aller potentiell betroffenen Akteure und Körperschaften im Gebiet eines möglichen Regionalen Naturparks. Die Studie hat zum Ziel, die grundsätzliche Realisierbarkeit eines Regionalen Naturparks im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland abzuklären. Damit bildet sie eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die beteiligten Gemeinden bezüglich der Errichtung eines Regionalen Naturparks und der hierfür zu ergreifenden nächsten Schritte. Im Einzelnen Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 15

16 soll die Machbarkeitsstudie Antworten auf die folgenden Fragen liefern: - Entspricht der Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland den Anforderungen des Bundes für einen Regionalen Naturpark? - Wie hoch ist das Potenzial des Gebietes für einen Regionalen Naturpark in Bezug auf natürliche und landschaftliche Werte, kulturelle Werte, die sozioökonomische Situation und die Akzeptanz bei allen Betroffenen? - Was sind Entwicklungen, die möglicherweise den Zielsetzungen eines Regionalen Naturparks widersprechen? - Wie gross ist der Nutzen eines Regionalen Naturparks für die Bevölkerung, für Landwirtschaft, Gewerbe und Tourismus in den beteiligten Gemeinden? - Wie könnte das Gebiet eines Regionalen Naturparks im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland aussehen? - Wie könnten die Ausrichtung und das Profil des Regionalen Naturparks aussehen? Welche Entwicklungsperspektiven bestehen mit einem Regionalen Naturpark in der Region? - Welche Projektvorschläge und Projektideen von Gemeinden, Organisationen und Privatpersonen gibt es für den Regionalen Naturpark? - Welche Herausforderungen bestehen hinsichtlich der Realisierung eines Regionalen Naturparks im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland? Die Machbarkeitsstudie bildet eine Vorstudie für die mögliche nächste Etappe und beinhaltet einen Vorschlag für die Erarbeitung der Eingabe zur Errichtungsphase (Managementplan) bei Bund und Kantonen. 1.2 Was ist ein Regionaler Naturpark? Pärke von nationaler Bedeutung basieren auf dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) und der Pärkeverordnung (PV) des Bundes. Sie sollen helfen, aussergewöhnliche natürliche Lebensräume oder Landschaften von besonderer Schönheit zu erhalten und aufzuwerten. Sie begünstigen die wirtschaftliche Entwicklung einer Region, verbessern die Vermarktungssituation der Landwirtschaft und vermitteln Naturerlebnisse. Die drei unterschiedlichen Parkkategorien Nationalpark, Regionaler Naturpark und Naturerlebnispark dienen dabei unterschiedlichen Bedürfnissen und Nutzungen, setzen jedoch alle hohe Naturund Landschaftswerte voraus. Regionale Naturpärke sind Gebiete, die sich durch ihre hohen natürlichen, landschaftlichen und kulturellen Werte besonders auszeichnen. In diesen Gebieten ist in der Vergangenheit viel für den Schutz von Natur und Landschaft unternommen worden. Mit den Regionalen Naturpärken sollen die besonders schönen Landschaften in die regionalen Wirtschaftskreisläufe eingebettet und für die einheimische Bevölkerung, für die Landwirtschaft, für das Gewerbe sowie für den Tourismus nutzbar gemacht werden. Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 16

17 Gleichzeitig soll der Naturpark einen Mehrwert für Natur und Landschaft darstellen und diesbezügliche Initiativen, z.b. der Land- und Forstwirtschaft unterstützen. Vorhandene Defizite können ausgeglichen, Landschaften erhalten und Kulturen und Traditionen gefördert werden. Mit Hilfe des Naturpark-Produkte-Labels können die Regionen ihre Produkte besser vermarkten und ein positives Image aufbauen. Letztendlich soll eine Sensibilisierung der Bevölkerung für einen nachhaltigen Umgang mit der Umwelt erzielt und die vorhandene Lebensqualität erhalten bzw. gestärkt werden. Der Bund unterstützt nur Pärke, die auf regionalen Initiativen beruhen und von der lokalen Bevölkerung getragen werden. Dem Einbezug und der Beteiligung der Bevölkerung kommt somit grosses Gewicht zu. Für den Bund ist dies eine zwingende Bedingung für die Anerkennung eines Regionalen Naturparks. Er fördert die Regionalen Naturpärke mittels finanzieller Beiträge und Qualitätszeichen (Label). Die Rechte und Pflichten, welche Voraussetzung für die Vergabe der Bezeichnung "Regionaler Naturpark" sind, sind in einem Vertrag zwischen dem Bund und der Trägerschaft zu regeln. Es wird auch eine Beteiligung des Kantons und der Gemeinden an den Kosten eines Regionalen Naturparks erwartet. Die Gesamtfläche eines Regionalen Naturparks beträgt mindestens 100 km 2 und umfasst im Normalfall ganze Gemeindeflächen. Dadurch soll das Zusammenspiel der thematischen Schwerpunkte (z.b. Natur- und Kulturwerte, touristische Aktivitäten, Landwirtschaft, Kunsthandwerk etc.), welche durch die bestehenden Besonderheiten der Region gegeben sind, mit den sozio-ökonomischen Aktivitäten gewährleistet werden. Die Aktivitäten in Naturpärken beruhen auf dem revidierten Natur- und Heimatschutzgesetz sowie den bisherigen nationalen und kantonalen Gesetzen und auf den bestehenden kommunalen Schutzverordnungen. Zusätzliche Reglementierungen oder Gesetze sowie eine Zonierung sind mit einem Regionalen Naturpark nicht verbunden, da durch diesen lediglich bereits bekannte, inventarisierte Naturräume und Denkmäler geschützt und aufgewertet werden. Die Land- und Forstwirtschaft, das Gewerbe und der Tourismus können sich im Regionalen Naturpark nachhaltig weiterentwickeln und weiterhin frei entfalten. Der Regionale Naturpark schafft Anreize dafür, dass Bevölkerung und Wirtschaft freiwillig Initiativen ergreifen, die zur Verbesserung der Lebenssituation in den beteiligten Regionen beitragen. 1.3 Vorgehen und Organisation Die St. Galler Gemeinden Hemberg, Neckertal, Nesslau-Krummenau und Oberhelfenschwil sowie die Appenzell Ausserrhoder Gemeinden Schönengrund, Schwellbrunn und Urnäsch haben eine Machbarkeitsstudie für einen Regionalen Naturpark im Raum Neckertal- Appenzeller Hinterland in Auftrag gegeben. Begleitet wird diese Machbarkeitsstudie von einer Steuergruppe, die neben den erwähnten Gemeinden auch Vertreter der beteiligten Kantone Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen sowie Vertreter der Land- und Forstwirtschaft umfasst. Die Steuergruppe hat zwischen Frühling und Herbst 2010 mehrmals getagt, alle wesentlichen Fragen diskutiert und die notwendigen Entscheidungen getroffen. Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 17

18 Abbildung 1: Organigramm der Machbarkeitsstudie Für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie wurde folgendes Vorgehen gewählt: Zunächst wurden qualitative Daten zu Natur- und Kulturwerten, der sozioökonomischen Situation, der Zustimmung der Bevölkerung und weiteren Aspekten zusammengestellt. Begleitet wurde dieser Arbeitsschritt durch die direkte Kommunikation mit interessierten Akteuren und Körperschaften in den beteiligten Gemeinden. Insbesondere die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft war aufgrund ihres hohen Stellenwertes im Gebiet wichtig. Zur Darstellung der Situation bildeten en vor allem die zwischen Juli und September 2010 geführten Interviews mit regionalen Akteurinnen und Akteuren aus unterschiedlichen n Sektoren (siehe Tabelle I-1 im Anhang) eine gute Datenquelle 1. Einzelinterviews und Gesprächsgruppen dienten dazu, ein möglichst breites Bild über die Zustimmung zum Naturpark-Projekt in der Region zu erhalten, die verschiedenen Interessen mit einzubeziehen und qualitative Daten zu erheben. Ebenfalls einen wichtigen Stellenwert hatten die beiden Workshops mit der Bevölkerung im Juni und Oktober 2010, die zum einen der Information der Bevölkerung dienten und ihr damit die Möglichkeit zur kritischen Diskussion des Projektes boten. Zum anderen konnten dadurch aber auch Projektideen gesammelt und vertieft werden. Dies alles wurde durch eine kontinuierliche Medienarbeit begleitet (Flyer, Zeitungsbeiträge, Gemeinde-Mitteilungsblätter, Lokalradio). 1 An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Personen recht herzlich bedanken, dass sie sich für Gespräche zur Verfügung gestellt haben. Diese Personen sind im Anhang aufgeführt. Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 18

19 2 Analyse und Bewertung des Raumes Neckertal-Appenzeller Hinterland Die folgenden Abschnitte dienen der Analyse und Bewertung des Raumes Neckertal- Appenzeller Hinterland hinsichtlich seiner Natur- und Kulturwerte, seiner sozioökonomischen Situation, der raumordnerischen Grundlagen, der Zustimmung und Unterstützung der Bevölkerung sowie der Potentiale der Region. Die Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken der Region werden einander gegenübergestellt. Dieses Kapitel bildet die Grundlage für Aussagen zur Machbarkeit eines Regionalen Naturparks in Kapitel Vorgeschichte Das Neckertal und die westlichen Gemeinden des Kantons Appenzell Ausserrhoden bilden eine ländliche Voralpenregion und sind mit der in der Schweiz für solche Regionen typischen wirtschaftlichen Entwicklung konfrontiert. Der einschneidende Strukturwandel führt dazu, dass aufgrund mangelnder Arbeitsplätze viele Menschen in die Zentren des Mittellandes abwandern. Eine steigende Zahl pendelt aus ihren Dörfern täglich zur Arbeit nach St. Gallen, Herisau und Gossau. Um diesem Erosionsprozess entgegen zu wirken, haben sich einige Gemeinden in der Region das Ziel gesetzt, die regionalen Wertschöpfungsketten zu verbessern. Dabei kommt der intakten Natur und Landschaft als bedeutendster Ressource der Region ein sehr hoher Stellenwert zu. Die wichtigste wirtschaftliche Basis bilden die Land- und Forstwirtschaft, das Gewerbe, die familienfreundlichen und landschaftsorientierten touristischen Angebote, die hohe Wohnqualität sowie das gelebte Brauchtum und die bemerkenswerten neuen kulturellen Aktivitäten. Im Hinblick auf die eigenen Potentiale der Region ist ein Regionaler Naturpark ein interessantes Instrument, um die zukünftige Entwicklung in dieser ländlichen, vergleichsweise noch intakten Region zu unterstützen. 2.2 Mögliches Gebiet für einen Regionalen Naturpark Das Untersuchungsgebiet der Machbarkeitsstudie und gleichzeitig das mögliche Gebiet für einen Regionalen Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland befindet sich im Herzen der Ostschweiz. Es liegt im Dreieck zwischen der Stadt St. Gallen, dem Säntis und dem Toggenburger Hauptort Wattwil auf der Grenze der Kantone St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden. Von den Agglomerationen St. Gallen und Zürich als von Süddeutschland ist das Gebiet zwischen weniger als einer Stunde bis knapp zwei Zug- und Autostunden entfernt. Die Verkehrsanbindung gestaltet sich mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV - zwei überregionalen Bahnlinien und diversen Postautokursen) und auch für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) auf der Strasse ausgezeichnet. Der Untersuchungsraum für einen möglichen Regionalen Naturpark umfasst die vier Gemeinden Hemberg, Oberhelfenschwil und Neckertal im Neckertal (Toggenburg, Kanton St. Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 19

20 Gallen) sowie die drei Gemeinden Schönengrund, Schwellbrunn und Urnäsch im Appenzeller Hinterland, Kanton Appenzell Ausserrhoden. Die nicht an der Machbarkeitsstudie beteiligte Gemeinde Degersheim hat mit dem Weiler Obergampen eine Enklave im Untersuchungsgebiet. Einen Sonderfall bildet die Toggenburger Gemeinde NesslauKrummenau, von der nur die an der nördlichen Gemeindegrenze liegende Landschaftskammer Neckertal in den Naturpark einbezogen werden soll. Abbildung 2: Untersuchungsgebiet Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland; Quelle: BAFU, Swisstopo, Kantone A.Rh. und SG Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 20

21 Abbildung 2 zeigt, dass die Grösse der beteiligten Gemeinden stark differiert. Die Gemeinden Neckertal (nach der Gemeindefusion im Jahr 2009) und Urnäsch nehmen zusammen mehr als die Hälfte der Einwohner und der Fläche ein, während Schönengrund den geringsten Einwohner- und Flächenanteil aufweist. Das Untersuchungsgebiet umfasst 29 Prozent der Fläche des Kantons Appenzell Ausserrhoden und 4 Prozent der Fläche des Kantons St. Gallen. Im Vergleich dazu nehmen die Flächen der Naturpärke Diemtigtal im Kanton Bern (135 km 2 ), Binntal im Kanton Wallis (159 km 2 ) und Thal im Kanton Solothurn (139 km 2 ) 2%, 3% bzw. 18% der jeweiligen Kantonsfläche ein. Die Gemeinden des Untersuchungsgebiets sind durch ihre ländlich-voralpine Landschaft und durch Tradition und Brauchtum geprägt. Der Höhen- und Luftkurort Hemberg sowie Oberhelfenschwil, Mogelsberg und Schwellbrunn zeichnen sich vor allem durch ihre nebelarme Lage mit ausgezeichneter Panoramasicht aus. Die Fusionsgemeinde Neckertal ist vom Flusstal des Neckers geprägt, im Gemeindegebiet liegen auch das ehemalige Stickereidorf Dicken sowie die Dörfer St. Peterzell und Brunnadern mit ihren bedeutenden Kulturdenkmälern. Schönengrund liegt am Fusse des Ausflugsberges Hochhamm. Seitens der Gemeinde Nesslau-Krummenau ist die landschaftlich bedeutende Geländekammer mit dem spektakulären Oberlauf des Neckers zu erwähnen. Urnäsch verfügt über die stärkste touristische Prägung aller Gemeinden und über ein besonders intensives Brauchtum. 2.3 Natur- und Kulturwerte In diesem Kapitel wird das Untersuchungsgebiet des geplanten Regionalen Naturparks hinsichtlich seiner Natur- und Kulturwerte analysiert. Die Besonderheit der Tier- und Pflanzenarten sowie der Lebensräume, die Schönheit und Eigenart der Landschaft und die Bedeutung der Kulturgüter bilden wesentliche Merkmale Naturwerte Der Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland verfügt über hohe Natur- und Landschaftswerte. Dies wird bereits anhand der im Gebiet zahlreich vorhandenen nationalen und kantonalen Inventarflächen deutlich. Der Wert von Natur und Landschaft im Gebiet des geplanten Naturparks wird aber auch durch eine vertiefte Analyse, durch Literaturrecherchen sowie aufgrund der Aussagen aus den Interviews bestätigt. Die Schutzgebiete und Inventarflächen werden nachstehend aufgeführt und sind in der Grundlagenkarte Natur und Landschaft im Anhang VII dargestellt. Abbildung 3 zeigt die grossflächigen Schutzgebiete und schützenswerten Landschaften im Untersuchungsgebiet und gibt einen Eindruck von den geschützten Flächen. Die Flächen und Flächenanteile der bedeutendsten Schutzgebietskategorien sind in Tabelle 1 aufgeführt. Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 21

22 Abbildung 3: Grossflächige Schutzgebiete und schützenswerte Landschaften im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland; Quelle: Scherrer Ingenieurbüro AG Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 22

23 Höhenlage Der Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland liegt in einer Höhenlage zwischen 600 und m ü. M. und dabei mehrheitlich auf unter m ü. M. Damit befindet sich das Untersuchungsgebiet schwerpunktmässig am Übergang der biogeographischen Zonen Mittelland und Alpennordflanke, Unterregionen Voralpen und Nordalpen. In dieser Zone besteht bisher kein Naturpark-Projekt. Nicht zuletzt aufgrund der relativ tiefen Höhenlage des Gebietes, das nicht durch Übernutzung beeinträchtigt ist, kann im Untersuchungsgebiet eine relativ hohe Vielfalt an Lebensräumen und Arten erwartet werden. In den abwechslungsreichen Landschaftskammern gibt es eine grosse Bandbreite an Vogelarten (z.b. Kuckuck, Baumpieper oder Wasseramsel, tiefst gelegener Horst eines Steinadlers) und weitere Tierarten aus vielen verschiedenen Gruppen (z.b. verschiedene Tagfalter, Libellenarten oder Feuersalamander). Bei den Pflanzenarten ist vor allem die Vielzahl einheimischer Orchideenarten bemerkenswert, das Spektrum weiterer Arten auf den vielen extensiv genutzten Wiesen und Flächen ist gross. Landschaft Die Landschaft im Untersuchungsgebiet hat einen sehr hohen ästhetischen Wert und bietet ein Wechselspiel zwischen Wald und traditioneller bäuerlicher Kulturlandschaft, geprägt durch typische Streusiedlungsstrukturen in einer abwechslungsreichen Hügellandschaft. Die dichteste Besiedelung weisen die Flusstäler des Necker und der Urnäsch auf. Auffällige Elemente der Landschaft sind die Bergzüge Hochalp, Hochhamm und Wilkethöchi, die Ausblicke auf die Alpen als auch Richtung Bodensee bieten. Auch der ausserhalb des Gebietes liegende Säntis (2501 m) prägt als Wahrzeichen der Ostschweiz die Sichtbeziehungen im Untersuchungsgebiet. Eine Besonderheit stellt der Fluss Necker dar, der sein Tal auf einer Länge von 31 km durchfliesst und bei Lütisburg in die Thur mündet. Im hinteren Neckertal verfügt der Grand Canyon der Ostschweiz über imposante Nagelfluh- Formationen und unberührte Naturräume. Besondere Attraktionen bilden die eindrückliche Schotterfläche des Ampferenbodens und die Nagelfluhhöhle Ofenloch, sowie das Gebiet der Neckerquelle als markanter Talabschluss. Ein weiteres landschaftsprägendes Element ist die ausgedehnte Moorlandschaft auf dem Salomonstempel bei Hemberg. Der hohe landschaftliche Wert des Gebietes spiegelt sich im Vorhandensein von nationalen Landschaftsinventar-Objekten (siehe Tabelle IV-1 im Anhang). Das Untersuchungsgebiet weist im Bereich Oberhelfenschwil und im hinteren Neckertal Anteil an zwei BLN-Gebieten auf. Das Ziel der im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) erfassten Objekte ist der Schutz und die Pflege der landschaftlichen Vielfalt und Eigenart. Daneben verfügt das Gebiet über Anteile an zwei Moorlandschaften von nationaler Bedeutung - Chellen und Schwägalp. Moorlandschaften sind Gebiete, die von Flach- und Hochmooren sowie weiteren charakteristischen Elementen der Moorbildung geprägt sind. Sie bieten eine ideale Voraussetzung zur Vernetzung der Moore und weiterer artenreicher und seltener Lebensräume. Neben den erwähnten Bundesinventaren sind auch die kantonalen Landschaftsinventare für Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 23

24 die Beurteilung der landschaftlichen Qualitäten des Untersuchungsgebietes relevant. Die Landschaftsschutzzonen im Kanton Appenzell Ausserrhoden bezeichnen besonders schöne sowie naturkundlich oder kulturgeschichtlich wertvolle Landschaften. In den Ausserrhoder Gemeinden des Untersuchungsgebiets sind durchschnittlich knapp 40% der Fläche als Landschaftsschutzzone geschützt. Im St. Galler Teil des Untersuchungsgebietes gibt es sieben Landschaftsschutzgebiete unterschiedlicher Grösse. Dies sind Landschaften und Landschaftsteile, die sich durch ihre Vielfalt, Einmaligkeit und Schönheit oder ihre erdgeschichtliche Bedeutung auszeichnen; sie werden oft als besondere Erlebnisräume von Erholung suchenden Menschen geschätzt. Neben den hier beschriebenen Charakteristika und spezifischen Formen der Landschaft ist im Untersuchungsgebiet des geplanten Naturparks vor allem auch die traditionelle Kulturlandschaft mit ihrem für die Schweiz einmaligen Streusiedlungscharakter von überragender Bedeutung. Ursprünglich war der Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland vollständig von Wald bedeckt. Die ersten Siedler mussten Waldflächen roden um landwirtschaftlich nutzbare Flächen zu gewinnen. Daher wurde bis ins 14. Jahrhundert hinein auch überall dort gerodet und Häuser errichtet, wo das Gelände eine landwirtschaftliche Nutzung erlaubte. Die Höfe wurden wenn möglich im Zentrum der Betriebsfläche angelegt, was die weit auseinander liegenden Gebäude erklärt. An den landwirtschaftlich weniger attraktiven Flächen, beispielsweise den feuchten Nordhängen, wurden Waldflächen belassen, die zum jeweiligen Heimet gehörten. Diese historische Entwicklung bedingt das typische Landschaftsbild mit seiner abwechslungsreichen Strukturierung aus Wald, Landwirtschaftsflächen und in die Landschaft eingebetteten Streusiedlungen. Diese historischen Streusiedlungsstrukturen haben sich in den letzten hundert Jahren schwach oder gar nicht verändert, und stellen eines der wesentlichen Merkmale im Raum Neckertal- Appenzeller Hinterland dar. Nur an wenigen Orten in der Schweiz ist sie noch derart grossflächig und intakt erlebbar. Daher ist der Streusiedlungsbereich Neutoggenburg auch im Inventar der Ortsbilder nationaler Bedeutung aufgeführt. Diese landschaftliche Eigenart gilt es wertzuschätzen, zu erhalten und nachhaltig weiterzuentwickeln. Ein Regionaler Naturpark könnte dazu ein gutes Instrument darstellen. Geomorphologie und Geologie Geomorphologische und geologische Elemente bilden die Struktur und das Gerüst einer lebendigen Landschaft und können sehr attraktive Naturmonumente darstellen. Im Gebiet des geplanten Regionalen Naturparks sind diesbezüglich vor allem die markanten Felsformationen aus Nagelfluhgestein - voralpine Molasseablagerungen aus fluvial transportiertem Gebirgsschutt - im beeindruckenden Neckercanyon sowie die durch glaziale und fluviale Überprägung geschaffene charakteristische Hügellandschaft zu nennen. Weitere erwähnenswerte Elemente sind beispielsweise der Bergsturz Egeltswis und das Terrassensystem bei Rennen (Oberhelfenschwil) sowie der Umlaufberg beim Rüteli (St. Peterzell). Hinweise zum Wert der geomorphologischen und geologischen Elemente geben auch die Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 24

25 kantonalen Geotopinventare 2, die eine Reihe von ganz oder teilweise im Untersuchungsgebiet liegenden Geoptopflächen (Geotoplandschaften, Geotopkomplexe und Einzelgeotope) auflisten (siehe Tabelle IV-2 im Anhang). Die räumlichen Schwerpunkte liegen in den Gemeinden Urnäsch und Neckertal. Biotope und Biodiversität Biotope und vielfältige Lebensräume bilden eine Vielzahl von Naturwerten im potentiellen Naturpark. Die nationalen und kantonalen Schutzgebietsinventare geben dazu einen Überblick. Im Naturparkgebiet liegt eine grössere Zahl von Schutzgebieten von nationaler Bedeutung, welche in den Bundesinventaren NHG (Natur- und Heimatschutzgesetz) verankert sind (siehe Tabelle IV-3 im Anhang). Der Untersuchungsraum weist Anteile zahlreicher zumeist kleinflächiger Hochmoore und Flachmoore auf, die in den Bundesinventaren der Hoch- und Übergangsmoore sowie der Flachmoore von nationaler Bedeutung verankert sind. Zu den bedeutendsten Objekten gehören die Moorgebiete rund um Salomonstempel und Chellen (Hemberg). Das Untersuchungsgebiet hat an Anteil an zwei national bedeutenden Auengebieten am Unterlauf des Neckers (Gemeinde Neckertal) sowie im Ampferenboden (Gemeinden Urnäsch und Nesslau-Krummenau). Die vom Wasser geprägten Lebensräume entlang von Fliessgewässern und Seen verfügen über eine ausserordentlich hohe Biodiversität, sind aber in ihrer Existenz stark gefährdet. Der Untersuchungsraum des geplanten Naturparks weist eine Reihe von kleinräumigen Standorten mit Trockenwiesen auf. Das Bundesinventar der Trockenwiesen und weiden (TWW) wurde erstellt, um dem Rückgang der überaus schützenswerten Trockenwiesen und weiden entgegenzuwirken. Diese sind mehrheitlich das Ergebnis einer jahrhundertelangen, extensiven landwirtschaftlichen Nutzung und gelten als Hotspot der Artenvielfalt. Der Untersuchungsraum hat zudem einen kleinen Anteil am ausgedehnten Jagdbanngebiet Säntis. Die im Bundesinventar der eidgenössischen Jagdbanngebiete aufgelisteten Standorte helfen mit, die seit dem 19. Jahrhundert durch den hohen Jagddruck und den schlechten Zustand der Wälder stark zurückgegangenen und bedrohten Arten wie Rothirsch und Steinbock sowie deren Lebensräume zu schützen. Neben den nationalen Inventaren gibt es eine Reihe kantonaler Schutzgebiete und Schutzbestimmungen, die hinsichtlich der Biodiversität im Untersuchungsgebiet relevant sind und hier nach den beiden Kantonen getrennt aufgeführt werden (siehe dazu auch Tabelle IV-4 im Anhang). Der Untersuchungsraum verfügt über Lebensraumkerngebiete und Lebensraumschongebiete, welche der Kanton St. Gallen in seinem Richtplan ausgeschieden hat. Beispiele dafür sind der Wilketshöhenzug und das Jomerbachtal (Gemeinde Neckertal). Diese Gebiete bilden meist reich strukturierte, ursprüngliche Landschaften. Sie enthalten viel Deckungsraum für die Tiere und sind im Allgemeinen für den Menschen schwer zugänglich. Sie sind letzte Rückzugsgebiete bedrohter Arten. In den als Lebensräume bedrohter Arten bezeichneten Gebieten sollen die Naturvielfalt und die Abgeschiedenheit dauernd gesichert und vor 2 Ein nationales Geotop-Inventar (basierend auf den kantonalen Inventaren) steht derzeit aus. Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 25

26 Störungen bewahrt werden. Im Gebiet des geplanten Naturparks sind entlang des Neckers (Ampferenboden und Unterlauf) auch Lebensräume Gewässer/Auen ausgeschieden, die gemäss dem Richtplan des Kantons St. Gallen dem Schutz von selten gewordenen Standorten im und am Wasser und den dort lebenden Tier- und Pflanzenarten dienen. Ebenfalls verfügt der Untersuchungsraum gemäss dem Richtplan des Kantons St. Gallen über regionale Flachmoore (z.b. Mösli und Burkertswis-Stutz, Gemeinde Hemberg) und regionale Trockenwiesen und weiden. Darüber hinaus gibt es im St. Galler Anteil des Untersuchungsgebietes GAöL-Vertragsflächen (Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen), auf denen die Landwirte durch Beiträge bei Massnahmen zum Schutz und Unterhalt von Biotopen sowie Massnahmen zum ökologischen Ausgleich (z.b. Anlage von Hecken und ökologische aufgewerteten Waldrändern) unterstützt werden. Der Richtplan des Kanton Appenzell Ausserrhoden listet im Untersuchungsgebiet zusätzlich zum hohen Anteil an Landschaftsschutzzonen (knapp 40% des Ausserrhoder Teils des Untersuchungsgebietes; siehe oben) auch Naturschutzzonen aus, die vor allem verschiedene Wiesen- und Weidentypen beinhalten, und die übrigen Naturschutzzonen, die in der Regel wertvolle Waldstandorte darstellen. Diese beiden Schutzkategorien nehmen zusammen gut 7% der Fläche des Gebietes ein. Dazu kommen die sogenannten übrigen Naturobjekte, die im Untersuchungsgebiet 11 Standorte aufweisen. Der Untersuchungsraum hat einen geringen Anteil am Waldreservat Kreisalpen Schwägalp. Dieses grösste Waldreservat im Kanton St. Gallen wurde zum Schutz der vielen Tierarten auf Initiative der Waldbesitzerin, der Kreisalpenkorporation Krummenau-Nesslau hin ausgeschieden. Es umfasst 470 Hektaren Waldfläche, gegliedert in ein Naturwaldreservat und ein Sonderwaldreservat. Der Lebensraum soll vor Störungen jeder Art verschont werden, im Naturwaldreservat bleibt der Wald sogar völlig sich selbst überlassen. Landschaftskonzepte und ÖQV-Vernetzungsprojekte Das Landschaftskonzept (LEK) Neckertal wurde im Jahr 2007 durch eine Arbeitsgruppe der Regionalförderung Neckertal gestartet und wird von den Neckertaler Gemeinden Hemberg, Neckertal und Oberhelfenschwil getragen. Es bezweckt die ökologische Aufwertung der Landschaft und hat zum Ziel, die Vielfalt an Flora, Fauna und Lebensräumen zu fördern. Im Zentrum stehen dabei Kontaktlebensräume zwischen Wald und offenem Land, deren Qualität durch die Auslichtung der Wälder durch die Waldeigentümer gefördert und verbessert wird. Landwirte werden im Rahmen des Projektes ermuntert, auf den Wiesen und Weiden Hochstammobstbäume zu pflanzen oder Hecken anzulegen. Grundeigentümer und Bewirtschafter wirken freiwillig mit, werden aber dafür von den Träger-Gemeinden, von Bund und Kanton sowie von verschiedenen Stiftungen und Unternehmen finanziell entschädigt. Insgesamt wurden bereits mehr als 2 Mio. CHF durch das LEK umgesetzt. Darüber hinaus gibt es verschiedene ÖQV-Vernetzungsprojekte (VP) im Untersuchungsgebiet. Vernetzungsprojekte gehen auf die regionalen Bedürfnisse der Tiere und Pflanzen sowie der Landwirtschaft ein. Im Rahmen dieser Projekte werden ökologische Ausgleichsflächen miteinander vernetzt, unter finanzieller Unterstützung von Bund, Kanton Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 26

27 und Gemeinden. Ökologische Ausgleichsflächen werden so platziert, dass sie den Ansprüchen der regionalen Tier- und Pflanzenarten besser entsprechen. Im Rahmen der Öko-Qualitätsverordnung des Bundes (ÖQV) wird die Umsetzung solcher Projekte und damit der Erhalt und die Förderung der Biodiversität mit Vernetzungsbeiträgen finanziell unterstützt. Im St. Galler Teil des Untersuchungsgebietes existieren folgende Vernetzungsprojekte: - VP Neutoggenburg (Gemeinde Oberhelfenschwil) - VP Brunnadern (Gemeinde Neckertal) - VP Hemberg (Gemeinde Hemberg) - VP Hoffeld-Rothenfluh (hat noch keinen Perimeter) (Gemeinde Neckertal) - VP Enzenberg-Siggetschwil (Gemeinde Neckertal) - VP Wilket-Schwindelbach (Gemeinde Neckertal) - VP Nassen-Ruer (Gemeinde Neckertal) Im Kanton Appenzell-Ausserrhoden werden die verschiedenen Initiativen zur Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in einem kantonsweiten Vernetzungsprojekt zusammengefasst. Das Landwirtschaftsamt, die Fachstelle Naturschutz und Vertreter aus Landwirtschaft, Jagd und Wald sowie von Naturschutzorganisationen haben gemeinsam ein Konzept erarbeitet, welches das gesamte Kantonsgebiet abdeckt. Seither werden Hochstamm-Obstgärten und Waldränder aufgewertet und Flächen entlang von Fliessgewässern extensiv bewirtschaftet; die Verbuschung von artenreichen Waldlichtungen wird verhindert. Feuchtgebiete und Trockenwiesen erhalten Pufferzonen gegen den Nährstoffeintrag und werden untereinander vernetzt. Die Laichgewässer von Amphibien werden gezielt mit den Winterquartieren verbunden. Die Beteiligung der Landwirte an diesem Vernetzungsvorhaben ist erfreulich hoch. Sie demonstrieren damit, dass sie sich der Idee einer multifunktionalen Landwirtschaft verpflichtet fühlen. Übersicht über die Natur- und Landschaftswerte Die nachfolgende Tabelle 1 der nationalen und kantonalen Inventarflächen und Schutzgebiete gibt einen Überblick über die Natur- und Landschaftswerte im Untersuchungsgebiet. Dabei zeigt sich, dass im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland eine Vielzahl unterschiedlicher Schutzkategorien vorhanden sind, die verschieden grosse Anteile einnehmen. Als grossflächige Schutzgebiete sind vor allem die BLN-Gebiete und Moorlandschaften, die Landschaftsschutzzonen und Landschaftsschutzgebiete sowie die Lebensraumkern- und schongebiete (SG) bedeutend. Auf 12% des Untersuchungsgebietes befinden sich teils überlagernde nationale Inventare, während knapp 40% der Fläche kantonal oder regional geschützt sind. Insgesamt sind 41% der Fläche durch kantonale/regionale oder nationale Schutzgebiete und Inventare geschützt. Diese Zahlen weisen auf die vorhandenen hohe Natur- und Landschaftswerte hin, die durch einen Regionalen Naturpark in Wert gesetzt werden können. Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 27

28 Tabelle 1: Nationale und kantonale/regionale Inventarflächen und Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet 3 ; Quelle: BAFU, Swisstopo, Kantone A.Rh. und SG Inventar/ Schutzgebiet Bedeutung Fläche im Untersuchungsgebiet (ha) Flächenanteil am Untersuchungsgebiet (%) Landschaft BLN-Gebiete National 1719,38 9,82 Moorlandschaften National 473,73 2,70 Landschaftsschutzzonen (A.Rh.) kantonal 2779,09 15,87 Landschaftsschutzgebiete (SG) kantonal 195,83 1,12 Geomorphologie/Geologie Kantonale Geotope (A.Rh.) kantonal 591,86 3,69 Kantonale Geotope (SG) kantonal 573,14 3,58 Biotope / Biodiversität Hoch- und Übergangsmoore National 32,61 0,19 Flachmoore National 118,42 0,68 Auengebiete National 15,84 0,09 Trockenwiesen und weiden (TWW) National 4,89 0,03 Eidg. Jagdbanngebiete National 250,97 1,43 Lebensraumkerngebiete (Richtplan SG) kantonal 2103,25 12,01 Lebensraumschongebiete (Richtplan SG) kantonal 1432,94 8,18 Regionale Flachmoore (Richtplan SG) kantonal 14,62 0,08 Regionale Trockenwiesen und -weiden (Richtplan SG) kantonal 9,63 Keine Aussage sinnvoll GAöL-Vertragsflächen (SG) kantonal 228,22 1,42 Naturschutzzonen (A.Rh.) kantonal 571,03 3,26 Übrige Naturschutzzonen (A.Rh.) kantonal 702,39 4,01 Nationale 1994,96 12,45 Schutzgebiete/Inventare 4 Kantonale/regionale 6294,62 39,29 Schutzgebiete/Inventare 5 Total Anteil Schutzgebiete am Untersuchungsgebiet 6694,98 41,79 3 Eine Auflistung der Flächenanteile Lebensraum Gewässer/Auen und der Naturobjekte (A.Rh.) ist hier datenbedingt nicht sinnvoll. 4 Einschliesslich Überschneidungen mit den kantonalen/regionalen Schutzgebieten/Inventaren 5 Einschliesslich Überschneidungen mit den nationalen Schutzgebieten/Inventaren Machbarkeitsstudie Regionaler Naturpark im Raum Neckertal-Appenzeller Hinterland 28

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