Offenes und transparentes Auswahlverfahren ohne Vergabeverpflichtung zur Breitbandversorgung der Stadt Kaarst

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1 Stadt Kaarst Offenes und transparentes Auswahlverfahren ohne Vergabeverpflichtung zur Breitbandversorgung der Stadt Kaarst Schaffung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in der Stadt Kaarst für die nicht bzw. unzureichend versorgten Ortsteile Holzbüttgen, Vorst, Driesch und Broicherseite ggfs. unter Gewährung einer Beihilfe aus dem Konjunkturpaket II. Die Stadt Kaarst sieht in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge. Die Stadt Kaarst hat rd Einwohner. Aus den zur Versorgung ausgeschriebenen Ortsteilen gibt es seit längerer Zeit massive Beschwerden und teilweise Initiativen zur Verbesserung der Versorgung mit schnellen Internetverbindungen. Zur Ermittlung des Bedarfs wurden Online-Abfragen über durchgeführt. Im Ortsteil Holzbüttgen sind danach konkret 174 Haushalte, im Ortsteil Vorst konkret 344 Haushalte und im Ortsteil Broicherseite konkret 23 Haushalte an einer schnellen Datenverbindung interessiert. Eine darüber hinaus gehende weitere Bedarfsermittlung erübrigt sich daher. Die o.a. Ortsteile sind im Breitbandatlas als un- bzw. unterversorgt dargestellt. Aus hiesiger Sicht wird davon ausgegangen, dass es nach Verfügbarkeit einer hinreichenden Versorgung zu einer fast vollständigen Nachfrage aus den erreichbaren Haushalten bzw. Betrieben kommen wird. Die Erkundung des örtlichen Breitbandmarktes hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe, eine flächendeckende Breitbandversorgung in der Stadt Kaarst unmöglich ist.

2 Aus diesem Grund hat die Stadt Kaarst Finanzmittel aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von bis zu ,-Euro für den Breitbandausbau in den Ortsteilen Holzbüttgen, Vorst und Broicherseite reserviert. Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf (Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle) im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar darzustellen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung erforderlichen Erschließungsmaßnahmen darzustellen sowie zum Nachfragepotenzial Stellung zu nehmen, das der Berechnung des Zuschussbedarfs zugrunde liegt. Die Ausschreibung erfolgt getrennt nach Los-Gebiet 1: Stadteil: Holzbüttgen Vorwahl: Einwohner (Stand ): Gesamtanschlüsse (geschätzt): Haushalte + ca. 800 Unternehmen Unterversorgte / unversorgte Anschlüsse (geschätzt): ca Los-Gebiet 2: Stadteil: Vorst Vorwahl: Einwohner (Stand ): Gesamtanschlüsse (geschätzt): Haushalte Unterversorgte / unversorgte Anschlüsse (geschätzt): Los-Gebiet 3: Stadteil: Broicherseite Vorwahl: Einwohner (Stand ): 148 Gesamtanschlüsse (geschätzt): 68 Haushalte Unterversorgte / unversorgte Anschlüsse (geschätzt): 68

3 Die räumliche Abgrenzung ergibt sich aus den beigefügten Plänen. Die Beihilfe wird technologieneutral gewährt. Jedoch muss in allen Bereichen innerhalb der jeweiligen Abgrenzung eine Breitbandleistung von mindestens 6 Mbit/s durch den Bewerber auch bei Spitzenbelastung - und unabhängig von der Technologie und der Anzahl der DSL-Kunden garantiert werden. Gewünscht werden seitens der Stadt Kaarst mittelfristig 50 Mbit/s. Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet von der prognostizierten Zahl der ermittelten Bedarfsträger (Anzahl der unversorgten Teilnehmer) oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen. Sollte die Versorgung von solchen einzelnen Grundstücken, die am weitesten von technischer Infrastruktur (Hauptverteiler / Kabelverzweiger o.ä.) entfernt liegen, nicht mit dem o.g. Standard möglich sein oder einen deutlichen Kostensprung bedingen, so soll der Anbieter darlegen: Die Kosten bei Aussparung dieser einzelnen Grundstücke, die 10 % des unversorgten Gebietes im Los nicht überschreiten darf, unter Nennung der voraussichtlich für diese Grundstücke erzielbaren Übertragungsraten: Für diese Grundstücke soll aber mindestens der Standard von 384 kbit/s Download (sogenanntes DSL light) jederzeit und unabhängig von der Nutzerzahl und Technologie erreicht werden. Der Netzanbieter hat zu folgenden Punkten verbindliche Aussagen zu treffen: - mindestens 5 Referenzobjekte (auf Verlangen zusätzlich: vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren) - Mitarbeiterzahl des Unternehmens (auf Verlangen)

4 - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (auf Verlangen) - Umsatz der letzten 3 Jahre (auf Verlangen) - Übertragungstechnologie - Downloadrate > min. 6 Mbit/s (Privathaushalte), gewünscht: 50 Mbit/s - Kosten des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene - verbindlicher Zeitplan des Netzausbaus - Verfügbarkeitsgarantie (> 95 %/Tag) - Ausfallsicherheit (Ausfall < 0,5 %/Jahr) - Vertragslaufzeit mit Teilnehmer - Einmalige Kosten für den Teilnehmer - Gebühren pro Monat für den Teilnehmer - Flatrate Internet - Internet-Telefonie (VoIP) möglich - Übertragung (SDSL) möglich - Telefonie (VoIP) Flatrate möglich - Beanspruchung von Grundstücken / Antennenstandorte - offener Zugang - Erreichbarkeit vom Störungsdienst - Reaktionszeit bei einer Störung - Fristen für Entstörung beim Kunden - Sicherstellung der Leistung über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren - Fertigstellung der Maßnahme Zusätzliche Angaben bei Funkverbindungen: - Standort der Antennen - Frequenzbereich - Strahlungsleistung - Schutzabstände nach gültiger BimSchV - Zukunftssicherheit - Netzerweiterung: Vergrößerung Teilnehmerzahl und Versorgungsgebiet - Bandbreitensicherheit unabhängig von der Anzahl der Kunden und der Spitzenlast - Bewerber, die einen offenen Zugang zu ihrer Netzinfrastruktur gewährleisten, wer-

5 den bei vergleichbaren Konditionen bevorzugt. Daher hat der Bewerber etwaige Mehrkosten zu benennen für die Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (technische Herstellung der Anbieter-und Nutzerneutralität). Sofern technische Restriktionen dem entgegenstehen, ist dies darzulegen. Der Endabnehmerpreis wird bei der Vergabeentscheidung mit einbezogen. Die Vergabeentscheidung wird anhand der Wertungskriterien: - Höhe des Subventionsbedarfs: 40 % - Ausbaufähigkeit der Systeme bei Technologiefortschritt: 30 % - Bandbreitenangebot über Mindestanforderung: 20 % - Belastung Endkunde: 10 % getroffen. Bei der Höhe des Endabnehmerpreises wird der Jahrespreis unter Annahme einer Flatrate zuzüglich einmaliger Kosten zugrunde gelegt. Netzbetreiber sollen ihren Beihilfebedarf getrennt pro Los, aber auch alternativ, möglichst für alle drei Lose gemeinsam benennen. Die Gewährung der Beihilfe kann bei losweiser Vergabe daher auch an verschiedene Betreiber erfolgen. Insofern behält sich die Stadt Kaarst eine gebietsbezogene Aufteilung ausdrücklich vor. Ebenso bleibt es ausdrücklich vorbehalten, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel noch eine Auswahl unter den genannten Ortsteilen zu treffen. Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel. Mit der Ausschreibung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe verbunden.

6 Mit der Ausschreibung zur Gewährung der Beihilfe ist keine Verpflichtung zur Gewährung der Beihilfe verbunden. Ebenso steht diese Auslobung unter dem Vorbehalt wirtschaftlicher Ergebnisse. Sollten die benannten Wirtschaftlichkeitslücken außerhalb eines vernünftigen Verhältnisses zum beabsichtigten Zweck stehen, behält sich die Stadt Kaarst eine erneute Entscheidung über die Realisierung des Projektes ausdrücklich vor. Kosten der Teilnahme an der Ausschreibung können nicht ersetzt werden. Die Stadt Kaarst beabsichtigt, die Beihilfe aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II) zu finanzieren. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind diese Mittel mit langfristiger und nachhaltiger Wirkung zu investieren. Kurzlebige Lösungen verbieten sich. Sinn des Zukunftsinvestitionsgesetzes ist eine schnelle Belebung der Binnenwirtschaft. Daher sind enge zeitliche Vorgaben gesteckt: Der Netzbetreiber muss mit der Realisierung der Versorgung spätestens bis zum Ende des Jahres 2010 begonnen und sie spätestens Ende 2011 abgeschlossen haben. Alle Rechnungen müssen spätestens bis zum Ende des Jahres 2011 vorliegen. Später eingehende Rechnungen könnten nicht mehr berücksichtigt werden. Ausführungsfrist Die Stadt Kaarst legt jedoch Wert auf eine abschließende Realisierung bis zum Angebotsabgabe beim Auftraggeber bis , Uhr Angebote sollen schriftlich im geschlossenen Umschlag unter Angabe der Höhe der benötigten Beihilfe und allen abgefragten Aussagen (mit dem Vermerk: Achtung! Angebot Breitbandversorgung. Nicht öffnen vor dem , Uhr) bis zum , 10:00 Uhr, bei der Stadt Kaarst, Bereich 23, eingereicht werden.

7 Bieter sind bei Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Die Bindefrist für die Anbieter beträgt 6 Monate. Vertragsgrundlage ist die VOL. Ihre Angebote richten Sie bitte an die Stadt Kaarst Bereich Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Neumarkt. 2, Kaarst Rückfragen beantwortet: Herr Dieter Güsgen Tel.: / Fax: / dieter.guesgen@kaarst.de Weitere Informationen unter: und Broicherseite Vorst Holzbüttgen Holzbüttgen

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