Anlagevermögen Allgemeine Einführung
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- Maja Feld
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1 Vorbereitungskurs Bilanzbuchhalterprüfung Schärding Kap. 4 Anlagevermögen by Helmut Mann, Selbständiger Buchhalter, 4943 Geinberg Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung 2007/2008 WIFI Schärding Anlagevermögen Allgemeine Einführung Bilanzgliederung des UGB I. Immaterielle Vermögensgegenstände: 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen 2. Geschäfts(Firmen)wert 3. geleistete Anzahlungen II. Sachanlagen: 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, einschließlich der Bauten auf fremdem Grund; 2. technische Anlagen und Maschinen; 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau III. Finanzanlagen: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen; 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen; 3. Beteiligungen; 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein 5. Beteiligungsverhältnis besteht; 6. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens; 7. sonstige Ausleihungen. FolienNr.:
2 Anlagenspiegel Anlagenspiegel Mindestgliederung Unterteilung des Anlagevermögens wie in Bilanzgliederung Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu Beginn des Geschäftsjahres Zugänge des Geschäftsjahres zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten Abgänge des Geschäftsjahres zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten Umbuchungen des Geschäftsjahres Zuschreibungen des Geschäftsjahres gesamte Abschreibungen bis zum Ende des Geschäftsjahres Buchwert zum Ende des Geschäftsjahres Buchwert zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres Abschreibung des Geschäftsjahres FolienNr.: 3 52 Anlagenspiegel - Beispiel FolienNr.: 4 B
3 Wirtschaftliches Eigentum Vollständigkeitsprinzip 196 UGB: 196. (1) Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist zivilrechtliches - wirtschaftliches Eigentum entscheidend ist die Nutzung (wirtschaftliches Eigentum) Übergang der Gefahr beim Versand (Incoterms) Kauf mit Eigentumsvorbehalt Sonderfall Leasing Leasingverträge sind entsprechend gestaltet FolienNr.: 5 53 Anlagevermögen - Bewertung 6 EStG: Abnutzbares Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die Absetzung für Abnutzung nach den 7 und 8, anzusetzen Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden Firmenwert abnutzbares Anlagevermögen Nicht abnutzbares Anlagevermögen und Umlaufvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen Ist der Teil wert niedriger, so kann dieser angesetzt werden Wirtschaftsgüter die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum Betriebsvermögen gehört haben, kann der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren den Teilwert auch dann ansetzen, wenn er höher ist als der letzte Bilanzansatz Es dürfen jedoch höchstens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt werden FolienNr.: 6 54 Eine pauschale Wertberichtigung für Forderungen ist nicht zulässig Herstellungskosten angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten sind zur berücksichtigen 3
4 Begriffsbestimmungen Anschaffungskosten Übernahme aus UGB 203 Abs. 2 Kaufpreis (in Euro, bei Rentenverpflichtungen Ansatz des Barwerts) + Anschaffungsnebenkosten + nachträglichen Anschaffungskosten (jedoch keine Wertsicherungen) - Anschaffungskostenminderungen Subventionen im HR Aktivierung mit gesamten Anschaffungskosten + Passivposten Subventionen im SR Frage, woher die Subvention kommt aus öffentlichen Mitteln - Anschaffungskosten vermindert um Subventionen aus nicht öffentlichen Mitteln - steuerlich im ersten Jahr als Ertrag auszuweisen Angemessenheitsprüfung (PKW, Antiquitäten, Teppiche...) FolienNr.: 7 54 Herstellungskosten Unternehmensrecht Mindestansatz Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Höchstansatz Materialgemeinkosten Fertigungsgemeinkosten Sonderkosten der Fertigung Aufw. Sozialeinrichtungen Freiwillige Sozialleistungen Altersvorsorgen Finanzierungskosten Aktivierungsverbot bei AV, Ansatz möglich bei langfristiger Fertigung von Umlaufvermögen Verwaltungsgemeinkosten Vertriebsgemeinkosten Unterbeschäftigung Gemeinkostenanrechnung abhängig von Auslastung Steuerrecht Ansatz Materialeinzelkosten Materialgemeinkosten Fertigungseinzelkosten Fertigungsgemeinkosten Sondereinzelkosten der Fertigung Wahlrecht zum Ansatz Aufw. Sozialeinrichtungen Freiwillige Sozialleistungen Altersvorsorgen Aktivierungsverbot Verwaltungsgemeinkosten Vertriebsgemeinkosten Unterbeschäftigung Gemeinkostenanrech nung abhängig von Auslastung FolienNr.: 8 4
5 Teilwert Teilwert ( 6 Z. 1 EStG) Teilwert ist der Betrag, den der Erwerber des ganzen Betriebes, für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt Teilwertvermutungen (Annahmen) Teilwert zum Zeitpunkt der Anschaffung Anschaffungs- bzw. Herstellkosten Nicht abnutzbare WG ursprüngliche A/HK-Kosten Abnutzbare WG A/HK-Kosten abzüglich Abschreibung Umlaufvermögen Wiederbeschaffungskosten Teilwertabschreibung bei Vorliegen besonderer Gründe Maschinen nicht mehr einsetzbar Fehlinvestitionen wesentliche technische Neuerungen Preisverfall Teilwert bei Entnahmen/Einlagen ( 6 Z 4-5 EStG) grundsätzlich Ansatz mit dem Teilwert Sonderregelung Grundstücke, die in den letzten 10 Jahren angeschafft wurden Sonstige Wirtschaftsgüter, in innerhalb des letzten Jahres angeschafft wurden und nicht zur Erzielung von Einkünften verwendet worden sind Ansatz mit ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten keine Anrechnung von Absetzungen für Abnutzung notwendig FolienNr.: 9 54 Wertzusammenhang Abnutzbares Anlagevermögen uneingeschränkter Wertzusammenhang Letzter Bilanzansatz darf nicht mehr überschritten werden bei Teilwertabschreibungen und späterem Wegfall der Gründe für die Teilwertabschreibung keine Aufwertung Nicht abnutzbares Anlagevermögen / Umlaufvermögen eingeschränkter Wertzusammenhang bei Teilwertabschreibungen und späterem Wegfall der Gründe für die Teilwertabschreibung Wertansatz über Buchwert des Vorjahres ist möglich Beschränkung mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten FolienNr.: 10 5
6 Unternehmensrechtliche Bestimmungen Anlagevermögen Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um Abschreibung gemäß 204 UGB Firmenwert: Unterschiedsbetrag, um den die Gegenleistung für die Übernahme eines Betriebes die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt. Abschreibung des Geschäfts(Firmen)werts ist planmäßig längstens auf die Geschäftsjahre, in denen er voraussichtlich genutzt wird, zu verteilen Gemildertes Niederstwertprinzip Im Gegensatz zum Umlaufvermögen (strenges Niederstwertprinzip) beim Anlagevermögen gemilderte Niederstwertprinzip eine Abwertung ist nur dann vorzunehmen wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Gegenstände des Anlagevermögens bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist außerplanmäßig auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist Finanzanlagen Abschreibungen auch vorgenommen wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. FolienNr.: Anschaffungs- oder Herstellungskosten Unterscheidung zwischen Anschaffung und Herstellung Anschaffung fertiges Wirtschaftsgut zu einem bestimmten Zeitpunkt (oder innerhalb eines relativ kurzen Anschaffungszeitraumes) erworben Herstellung Wirtschaftsgut während eines Zeitraumes entweder mit eigenem Personal oder durch beauftragte Fremdfirmen errichtet FolienNr.:
7 Abschreibung Abschreibung (UGB) AV - Nutzung zeitlich begrenzt planmäßige Abschreibung auf voraussichtliche Nutzungsdauer außerplanmäßige Abschreibung bei unvorhergesehener Wertminderung AV - Nutzung zeitlich nicht begrenzt (Grund, Finanzanlagen) keine planmäßige Abschreibung außerplanmäßige Abschreibung bei unvorhergesehener Wertminderung, wenn diese von Dauer ist bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibung auch, wenn diese nicht von Dauer ist Absetzung für Abnutzung ( 7 EStG) AV - Nutzung zeitlich begrenzt Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer außerplanmäßige Abschreibung bei unvorhergesehener Wertminderung AV - Nutzung zeitlich nicht begrenzt (Grund, Finanzanlagen) keine planmäßige Abschreibung außerplanmäßige Abschreibung bei unvorhergesehener Wertminderung, wenn diese von Dauer ist bei Finanzanlagen außerplanmäßige Abschreibung auch, wenn diese nicht von Dauer ist FolienNr.: Abschreibungsmethoden Handelsrecht Beginn mit Inbetriebnahme Anlehnung an Steuerrecht (Jahres oder Halbjahresabschreibung) 2 Methoden bestimmter Zeitraum lineare degressive progressive bestimmter Leistungsverzehr Substanzverringerung Steuerrecht Beginn mit Inbetriebnahme Jahres oder Halbjahresafa 2 Methoden bestimmter Zeitraum lineare bestimmter Leistungsverzehr Substanzverringerung (nur bei Bergbaubetrieben) FolienNr.: 14 Wifi Seite 57 7
8 Abschreibungsmethoden Anschaffungskosten einer Maschine Produktion voraussichtliche Nutzungsdauer 5 Jahre Produktion Gesamtproduktionsmenge Produktion Produktion Produktion Lineare Abschreibung Jahr AFA-Satz AFA-Betrag Zeitwert AFA steuerlich MWR % % % % % FolienNr.: 15 Abschreibungsmethoden Anschaffungskosten einer Maschine Produktion voraussichtliche Nutzungsdauer 5 Jahre Produktion Gesamtproduktionsmenge Produktion Produktion Produktion Degressive Abschreibung (arithemtisch) Jahr AFA-Satz AFA-Betrag Zeitwert AFA steuerlich MWR % % % % % FolienNr.: 16 8
9 Abschreibungsmethoden Anschaffungskosten einer Maschine Produktion voraussichtliche Nutzungsdauer 5 Jahre Produktion Gesamtproduktionsmenge Produktion Produktion Produktion Degressive Abschreibung (geometrisch) (45,6 %) Jahr AFA-Satz AFA-Betrag Zeitwert AFA steuerlich MWR ,89% ,05% ,17% ,70% ,19% FolienNr.: 17 Abschreibungsmethoden Anschaffungskosten einer Maschine Produktion voraussichtliche Nutzungsdauer 5 Jahre Produktion Gesamtproduktionsmenge Produktion Produktion Produktion Progressive Abschreibung (arithemtisch) Jahr AFA-Satz AFA-Betrag Zeitwert AFA steuerlich MWR % % % % % FolienNr.: 18 9
10 Abschreibungsmethoden Anschaffungskosten einer Maschine Produktion voraussichtliche Nutzungsdauer 5 Jahre Produktion Gesamtproduktionsmenge Produktion Produktion Produktion Nach Leistungsabgabe Jahr AFA-Satz AFA-Betrag Zeitwert AFA steuerlich MWR ,67% ,78% ,22% ,00% ,33% FolienNr.: 19 Buchung der Abschreibung Direkte Abschreibung Afa-Beträge werden direkt auf dem Anlagekonto verbucht. Indirekten Abschreibung eigenen Konten für die kumulierte Abschreibung Einheitskontenrahmen (019, 039, 059, 069, 079 und 099) Ermittlung der Angaben im Anlagenspiegel indirekte Verbuchung der Abschreibung nicht notwendig Angaben üblicherweise aus dem Anlagenverzeichnis ersichtlich Während der Zugehörigkeit des Wirtschaftsgutes zum Betriebsvermögen Unterschied bei der Verbuchung nur im anderen Gegenkonto Beim Ausscheiden zu beachten Konto kumulierte Abschreibung gegen Anlagenkonto aufzulösen FolienNr.:
11 Teilwertabschreibung Unternehmensrechtliche außerplanmäßigen Abschreibungen 204 (2) UGB (Mussbestimmung) werden steuerlich gem. 6 EStG als Teilwertabschreibungen (Kannbestimmung) anerkannt steuerliche AHK durch die Übertragung stiller Rücklagen oder durch Investitionszuschüsse vermindert steuerliche Teilwertabschreibung nur die Differenz zwischen dem Teilwert und den steuerlichen AHK sein Bewertungsreserve zum Teil oder zur Gänze aufzulösen Unternehmensrecht für unvorhergesehene Wertminderungen Dauernde Wertminderung außerplanmäßige Abschreibung (MUSS) Nicht dauernde Wertminderung keine außerplanmäßige Abschreibung erlaubt Ausnahme: Finanzanlagen dürfen auch bei nur vorübergehender Wertminderung abgeschrieben werden Steuerrecht für unvorhergesehene Wertminderungen Dauernde Wertminderung außerplanmäßige Abschreibung (MUSS) Nicht dauernde Wertminderung keine außerplanmäßige Abschreibung erlaubt Ausnahme: Finanzanlagen FolienNr.: 21 B Sonderfall Beteiligungen Zuschreibung Zuschreibung: Rückgängigmachung von vorgenommenen Teil Wertabschreibungen steuerlichen Sonderabschreibungen (vorzeitige Abschreibung, GWG) Übertragung stiller Rücklagen gewinnerhöhende Aufwertung des Bilanzansatzes. erlaubt nur bei nicht abnutzbaren Anlagevermögen beim Umlaufvermögen beim abnutzbaren Anlagevermögen nach unternehmensrechtlichen Bestimmungen ( 5 Gewinnermittlung) auch steuerlich wirksam. immer nur bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungsoder Herstellungskosten möglich. Zuschreibungsgebot bei Anteilen an Kapitalgesellschaften FolienNr.: Wifi Seite 59 11
12 Anlagenabgang GuV, Pos. 4a Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen Zuschreibung zum Anlagevermögen GuV, Pos 8b übrige betriebl. Aufwendungen Verluste aus Anlagenabgängen Anlagenabgang Gewinn oder Verlust Umbuchungen notwendig Gewinne auf Kto 463 unter der Pos. 4a Verluste auf dem Kto 783 unter der Pos. 8b in der GuV FolienNr.: 23 auszuweisen 60 Wifi Seite 60 Tausch von Wirtschaftsgütern Es liegt eine Anschaffung und eine Veräußerung vor Ansatz des gemeinen Wertes gemeine Wert ist jener Wert, der bei der Veräußerung des Wirtschaftsgutes erzielt werden kann Veräußerungspreis des hingegebenen Wirtschaftsgutes = Anschaffungskosten des erworbenen Wirtschaftsgutes ist gemeiner Wert des erhaltenen Wirtschaftsguts kleiner als gemeiner Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts FolienNr.: 24 UR Vorsichtsprinzip Abwertungsbedarf! 61 Wifi Seite 61 12
13 Immaterielle Vermögensgegenstände unkörperliche Vermögensgegenstände gewissen Eigenständigkeit ausgestattet wirtschaftlichen Wert Beispiele: Konzessionen Gewerbliche Schutzrechte Ähnliche Rechte (Nutzungsrechte): Firmenwert Baurecht Akivierungsverbot für selbst hergestellte Gegenstände für Gegenstände des Anlagevermögens Immaterielle Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind als Vorräte zu aktivieren!!! FolienNr.: PC-Software Software erworben und im Betrieb geringfügig adaptiert (Kaufkosten höher als Adaptierungskosten) Kaufpreis Aktivierung Adaptierungskosten Sofortaufwand Software erworben und im Betrieb wesentlich verändert Sofortaufwand Aktivierung Homepage Anschaffung der Domain eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut keine zeitliche Begrenzung keine lfd. AFA Anschaffung von Homepages Kosten entweder Werbeaufwand oder Vermögensgegenstand auf drei Jahre abzuschreiben. Zu aktivieren sind Anschaffungskosten (Entgelt an Webdesigner, Graphiker etc.) Nebenkosten: Spätere Aufwendungen sind laufender Aufwand FolienNr.: 26 13
14 Firmenwert Einzelunternehmer Unternehmensverkauf Veräußerungsgewinn im Sinne des 24 EStG zu ermitteln. ist entweder vermindert um den Veräußerungsfreibetrag von sofort zu versteuern oder wahlweise ohne Freibetrag gleichmäßig verteilt auf 3 Jahre zu versteuern. Erwerber erwirbt die Wirtschaftsgüter des Unternehmens Zahlung größer als die Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter Unterschiedsbetrag als Firmenwert in der Bilanz des Erwerbers auszuweisen 203 (5) UGB Geschäfts(Firmen)wert Unterschiedsbetrag, den die Gegenleistung für die Übernahme eines Betriebes die Werte der einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt Die Abschreibung ist planmäßig längstens auf die Geschäftsjahre, in denen er voraussichtlich genutzt wird, zu verteilen Gem. 8 (3) EStG ist der Firmenwert auf 15 Jahre verteilt abzuschreiben Firmenwert bei selbständiger Tätigkeit (zb. Praxiswert lt. EST-Richtlinien, RZ Jahre FolienNr.: Wifi Seite 63 B Baukostenzuschüsse für Energieversorgung Insbesondere Strombezugsrechte immaterielle Wirtschaftsgüter Abschreibungsdauer 20 Jahre Gegensatz zu Stromanschlussgebühren Kanalanschlussgebühren Herstellungskosten des Gebäudes. FolienNr.: 28 14
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